Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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AGS 11/2022, Zwangsversteig... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Das Problem Es kommt in der Praxis regelmäßig vor, dass der Gläubigeranwalt bei einem gemeinschaftlichen Anspruch gegen mehrere Schuldner, die z.B. zu jeweils 1/2-Anteil im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, die Zwangsversteigerung der gesamten Immobilie beantragt. Wie bereits das LG Tübingen zuvor (AGS 2022, 223) bei Vertretung eines Gläubigers in einem Zwangsvers...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Gerichtliche Fristsetzung (§ 235 Abs. 1 Satz 2, 3)

Rn 3 Im Interesse eines zügigen Verfahrensablaufs ordnet § 235 Abs. 1 Satz 2 an, dass der Erörterungs- und Abstimmungstermin nicht über einen Monat hinaus angesetzt werden soll. Die Monatsfrist bezieht sich auf die Zeit zwischen seiner Bekanntmachung (§§ 235 Abs. 2, 9 Abs. 1 Satz 3) und der Abhaltung des Erörterungs- und Abstimmungstermins.[5] Für den Fall, dass der Termin b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 99 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nachträgliche WK sind Ausgaben, die zwar erst nach Aufgabe der auf die Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit anfallen, die jedoch durch die ursprünglich zur Erzielung von Einkünften begonnene und unverändert fortgeführte Tätigkeit wirtschaftlich veranlasst sind (BFH v 07.11.1995, IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; BFH v 31.03.1998, IX R 26/96, ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Moderner Gesetzgebungstechnik entsprechend, stellt § 1 als Programmsatz ohne eigenen Regelungsgehalt die wesentlichen Ziele des Insolvenzverfahrens den eigentlichen gesetzlichen Regelungen voran. Rn 2 Hauptziel und maßgeblicher Zweck des Insolvenzverfahrens ist die gemeinschaftliche, gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners, der nicht mehr in der Lage ist...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 6.2.2.2 Regelung durch Vereinbarung

In vielen Fällen wird in der Praxis durch eine entsprechende Gestaltung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung dem Charakter einer Mehrhausanlage dadurch Rechnung getragen, dass haus- bzw. gebäudebezogen Untergemeinschaften gebildet werden, die auch mit eigenen Beschlusskompetenzen ausgestattet sind. Praxis-Beispiel Weitest mögliche getrennte Verwaltung "Die einzelnen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 25 Albrecht, Die EU-Kommission ebnet den Einstieg in die vorinsolvenzliche Sanierung, ZInsO 2016, 2415 ff.; Balz, Die Ziele der Insolvenzordnung, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., S. 3 ff.; Bichlmeier, Reform des Insolvenz- und Sanierungsrechts, AuR 2011, 193 ff.; Bittmann, Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung: Folgen für das Insolvenzver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hahn, Erfolgreiche Anfechtung von Haftungs- und Beitragsbescheiden, Stollfußleitfäden 1988.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Heilung im Klageverfahren

Rn. 76 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wird ein inhaltlich unbestimmter Bescheid im Klageverfahren durch förmlichen Änderungsbescheid ersetzt, liegt hierin zwar keine Heilung. Der Kläger kann den Änderungsbescheid aber zum Gegenstand des Verfahrens machen, § 68 FGO. Ob der geänderte Bescheid fehlerhaft war, ist dann nicht mehr von Bedeutung. Insbesondere kann sich der Kläger nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pauschalierung in der LSt-Anmeldung

Rn. 56 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Meldet der ArbG nach den individuellen LSt-Abzugsmerkmalen des ArbN ermittelte Abzugsbeträge und zugleich mit einem Pauschsteuersatz erhobene LSt in der LSt-Anmeldung an, so liegen der Sache nach unterschiedliche Steuern vor, deren Schuldner zum einen der ArbN (§ 38 Abs 2 S 1 EStG) und zum anderen der ArbG (§ 40 Abs 3 S 2 EStG) ist. In der L...mehr

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ZErb 11/2022, Einzuhaltende... / 1 Urteil

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 13 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zulassung der Pauschalierung

Rn. 59 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit dem Gesetzeswortlaut des § 40 Abs 1 EStG, das Betriebsstätten-FA "kann ... zulassen", dass pauschaliert wird, sind im Wesentlichen drei Rechtsfragen verbunden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Inhaltliche Bestimmtheit

Rn. 77 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben der hinreichenden Trennung von Haftungs- und Pauschalierungsschuld werden an die inhaltliche Bestimmtheit von Haftungsbescheiden weitere Anforderungen an die Aufgliederung nach Besteuerungsabschnitten und nach den auf die einzelnen ArbN entfallenden Steuerschulden für erforderlich gehalten. Hinsichtlich der Trennung nach ArbN dürften die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 3 Widerruf und Rücknahme der Freistellungsbescheinigung

Rz. 14 Eine rechtmäßig erteilte Freistellungsbescheinigung (sonstiger Verwaltungsakt) kann unter engen Voraussetzungen mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen (§ 130 AO) oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (§ 131 AO) werden. Der Leistende hat den Leistungsempfänger hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wird eine zeitlich befristete, jedoch nicht auf e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.2 Handhabung der Freistellungsbescheinigung durch den Leistungsempfänger

Rz. 11 Der Leistende hat dem Leistungsempfänger grundsätzlich das Original der Freistellungsbescheinigung zu übergeben. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen die Freistellungsbescheinigung auf einen bestimmten Auftrag beschränkt ist. Ist die Freistellungsbescheinigung nur zeitlich befristet, lässt die Finanzverwaltung es zu, dass dem Leistungsempfänger eine Ablichtu...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / a) Akzessorietät der Haftung

Was die Akzessorietät der Haftung anbelangt – also, dass die Haftungsschuld abhängig vom Bestand der Steuerschuld ist[12] – so bezieht sich die Akzessorietät auf die Bauabzugsteuer und nicht auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld des Leistungserbringers (Tz. 71 des BMF-Schreibens)[13]. Beachten Sie: In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Finanzv...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / c) Durchsetzung der Haftung

Die Haftung wird durch Haftungsbescheid (§ 191 AO) oder mittels Steuerfestsetzung nach § 167 Abs. 1 AO (Nachforderungsbescheid) durchgesetzt, wobei in beiden Fällen der Haftungstatbestand des § 48a Abs. 3 EStG erfüllt sein muss. Beachten Sie: Die Wahl des Verfahrens muss vom FA nicht näher begründet werden. Der Nachforderungsbescheid hat für die Finanzverwaltung allerdings den ...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / b) Ausschluss der Haftung

Vorlage einer Freistellungsbescheinigung: Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn sich der Leistungsempfänger eine Freistellungsbescheinigung vom Leistungserbringer hat vorlegen lassen, auf deren Rechtmäßigkeit er vertrauen darf (§ 48a Abs. 3 S. 2 und 3 EStG). Auf die Rechtmäßigkeit dieser Bescheinigung kann der Leistungsempfänger nicht vertrauen, wenn ihm die mangelnde Rechtmäß...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 7. Haftung (§ 48a Abs. 3 EStG)

Verschuldensunabhängige Haftung: Sofern sich der Leistungsempfänger keine Freistellungsbescheinigung vorlegen lässt, ist seine Haftung unabhängig vom Verschulden (Tz. 70 des BMF-Schreibens)[10]. Zweistufige Prüfung: Dabei ist – wie bei anderen Haftungsnormen – die Haftungsprüfung zweistufig[11], nämlich zuerst sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Haftungsnorm des § 48a Abs....mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.7.5 Zahlungen des Eigentümers

Im Fall einer Zwangsverwaltung haftet neben dem Zwangsverwalter weiterhin auch der Eigentümer der Wohnung auf Ausgleich fälliger Hausgelder als Gesamtschuldner.[1] Der Zwangsverwalter ist wegen der Hausgelder nur neben dem Eigentümer entsprechend § 155 Abs. 1 ZVG, § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG zur Zahlung verpflichtet.[2] Durch die Beschlagnahme wird dem Schuldner die Verwaltung und...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Teleologische Reduktion von § 15a Abs. 3 EStG

§ 15a Abs. 3 S. 1 EStG ist teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass die Gewinnhinzurechnung nicht nur ausgeschlossen ist, soweit auf Grund der Entnahmen eine nach Abs. 1 S. 2 zu berücksichtigende Haftung besteht oder entsteht, sondern auch soweit eine Haftung nach Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 171 Abs. 1 HGB generell besteht. FG Köln v. 16.2.2022 – 12 K 509/19, EFG 2022, 1194, Rev...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.2.2.1 Titel gegen den Hausgeldschuldner

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss über einen Titel gegen den Zwangsvollstreckungsschuldner verfügen. Hier ist darauf zu achten, dass die Zwangsvollstreckung gegen den "richtigen" Schuldner betrieben wird. Probleme ergeben sich z. B. bei Bruchteilseigentümern, Gesamthandseigentum oder BGB-Gesellschaften. "Titel" wird in der Regel ein Vollstreckungsbescheid oder ein...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 2. Leistender

Inländische ESt-/KSt-Pflicht des Leistungserbringers unerheblich für die Abführungspflicht: Der Steuerabzug ist nach Tz. 23 und 63 des BMF-Schreibens unabhängig davon vorzunehmen, ob der Leistende in Deutschland steuerpflichtig ist[5]. Grundsätzlich kann sich nämlich der Haftende in Bezug auf seine Einbehaltungs- und Abführungspflichten wegen § 48d EStG nicht darauf berufen, ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) § 15a Abs. 3 EStG bei unentgeltlicher Anteilsübertragung

Im Streitfall ging es um einen Kommanditisten einer KG, der eine Entnahme tätigte, die grundsätzlich geeignet ist, eine Gewinnhinzurechnung gem. § 15a Abs. 3 S. 1 EStG auszulösen, die aber wegen der sich daraus nach § 15a Abs. 1 S. 2 EStG ergebenden Haftung im konkreten Fall keine Gewinnhinzurechnung nach sich zieht. Überträgt der Kommanditist sodann seine Kommanditbeteiligun...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 10. Resümee

Die Finanzverwaltung verfährt weiterhin sehr restriktiv, was die Bauabzugsteuer anbelangt. Gerade was die Haftung des Leistungsempfängers in diesem Zusammenhang betrifft, so muss sich dieser, um der Inanspruchnahme zu entgehen, nicht nur eine Freistellungsbescheinigung vom Leistungserbringer vorlegen lassen, sondern diese auch noch auf ihre Gültigkeit hin überprüfen. Umgekehrt h...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 18 GewStG regelt die Entstehung des GewSt-Anspruchs und konkretisiert § 38 AO in zeitlicher Hinsicht. Nach § 38 AO entsteht die GewSt, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das GewStG die Pflicht zur Zahlung der GewSt knüpft. Mit dem Begriff "Tatbestand" ist dabei die Gesamtheit der im GewStG enthaltenen Voraussetzungen gemeint, bei deren tatsächlichem Vorli...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.6 Verwaltung des Wohnungseigentums durch Zwangsverwalter

Der Zwangsverwalter rückt in die Stellung des Wohnungseigentümers ein, soweit sich dies ausdrücklich aus seinem Pflichtenkreis ergibt.[1] Er hat gemäß § 152 Abs. 1 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Daneben spielen unter anderem folge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftungsklausel: Folgen bei... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das Grundbuchamt verlange zu Recht eine familiengerichtliche Genehmigung. Denn die Auflassung an B unterfalle § 1915 BGB i. V. m. § 1822 Nr. 10 BGB. Die Übernahme einer fremden Verbindlichkeit liege auch dann vor, wenn der Minderjährige gemeinsam mit einem Dritten die gesamtschuldnerische Haftung für eine Verbindlichkeit übernehme, die im Innenverhältnis der Dri...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftungsklausel: Folgen bei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer will sein Wohnungseigentum einem Minderjährigen schenken. Dafür kann es viele Gründe geben, u. a. eine vorweggenommene Erbfolge, um Steuern zu sparen. Im Fall kommt dem Wohnungseigentümer, der dieses Ziel ggf. im Auge hat, das Grundbuchamt in die Quere. Es verweist auf § 1822 Nr. 10 BGB. Danach bedarf der Vormund zur Übernahme einer fre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Revision: Prüfungsumfang / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Klage auf Änderung einer Eintragung in den Wohnungsgrundbüchern eine WEG-Streitigkeit ist. WEG-Streitigkeit Bei der Klage handelt es sich, was der BGH nicht klären musste, um eine WEG-Streitigkeit. Denn es geht nach dem Verständnis der Parteien um den Inhalt des Sondereigentums. Dieser wird durch die Vereinbarungen der Wohnu...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 8 Haftung des Verwalters

Als Amtsträger haftet der Inhaber des Verwaltersamtes bei einer Verletzung seiner Amtspflichten entsprechend § 43 Abs. 2 GmbHG, § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Haftung des Amtsträgers endet noch nicht mit der rechtlichen Beendigung der Amtsstellung, z. B. mit dem Ablauf der Bestellungszeit, sondern erst, wenn der Amtsträger sein...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.3.4 Dingliche Haftung

Das erworbene Wohnungseigentum haftet nicht dinglich für die Hausgeldschulden des Rechtsvorgängers des Erwerbers.[1] § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG enthält lediglich eine Privilegierung schuldrechtlicher Ansprüche sowohl im Zwangsversteigerungsverfahren als auch in Verbindung mit § 49 InsO im Insolvenzverfahren.[2]mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.4 Erbfall (Schuld und Haftung des Erben)

3.2.4.1 Hausgeld ist bei Erbfall fällig Überblick Schuldet bereits der Erblasser der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ganz oder teilweise Vorschüsse gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG oder Nachschüsse gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG, waren diese mithin bereits vor dem Erbfall fällig, geht die Schuld nach § 1922 Abs. 1, § 1967 Abs. 1 BGB unmittelbar mit dem Erbfall auf seinen Erben ü...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 8.2 Verwaltervertrag

Der Verwalter kann im Verwaltervertrag[1], der nicht zwingend, aber doch in aller Regel ein Formularvertrag sein wird, der den §§ 305 ff. BGB unterfällt, seine Haftung begrenzen. Dabei ist zu beachten, dass nach § 309 Nr. 7 BGB eine Klausel unwirksam ist, die eine Haftung für den Vorsatz oder eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Verwalters oder eines gesetzlichen Vert...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 8.1 Hausgeldinkasso

Der Verwalter schuldet der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei pflichtwidriger Wahrnehmung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit dem Hausgeldinkasso gemäß §§ 280, 276, § 675, 611 BGB Schadensersatz[1] und ggf. Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Ggf. droht sogar eine strafrechtliche Verfolgung.[2] Dem Umfang nach haftet der Verwalter für jeden auf seiner konkreten Pflichtverl...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.4.1 Hausgeld ist bei Erbfall fällig

Überblick Schuldet bereits der Erblasser der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ganz oder teilweise Vorschüsse gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG oder Nachschüsse gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG, waren diese mithin bereits vor dem Erbfall fällig, geht die Schuld nach § 1922 Abs. 1, § 1967 Abs. 1 BGB unmittelbar mit dem Erbfall auf seinen Erben über. Beschränkung Der Erbe hat nach §§ 19...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.6.2 Ehemaliger (ausgeschiedener) Wohnungseigentümer

Ein ehemaliger Wohnungseigentümer ist nach h. M. für die Hausgeldforderungen Verpflichteter, die während seiner Eintragung im Wohnungsgrundbuch als Wohnungseigentümer fällig geworden sind. Haftungsklausel Haben die Wohnungseigentümer eine Haftungsklausel vereinbart (= Erwerberhaftung), haftet der Sondernachfolger kumulativ neben dem Alteigentümer. Hausgeld, das nach dem Eigent...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.3.2.2 Vereinbarte Erwerberhaftung

Die Wohnungseigentümer können durch eine verdinglichte (eine nach § 5 Abs. 4 Satz 1 WEG im Wohnungsgrundbuch eingetragene) Vereinbarung allerdings erreichen, dass der rechtsgeschäftliche Erwerber für in der Person seines Rechtsvorgängers bereits entstandene und fällige Zahlungsrückstände gemeinsam mit diesem gesamtschuldnerisch haftet.[1] Eine solche vereinbarte Haftungserst...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.2.2.3 Schadensersatz

Lässt der Verwalter Hausgeld verjähren, kann er auf Schadensersatz haften.[1] Schuldet ein Wohnungseigentümer Hausgeldzahlungen und ergreift der Verwalter keine verjährungshemmenden oder -hindernden Maßnahmen, indem er weder Klage erhebt, noch die übrigen Wohnungseigentümer auf die drohende Verjährung hinweist, verstößt er gegen seine Pflichten aus dem Verwaltervertrag und m...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.3.2.3 Beschluss über Haftungsklausel

Ein Beschluss über eine Haftungsklausel wäre nichtig.[1] Nach h. M. können die Wohnungseigentümer hingegen eine Erwerberhaftung beschließen, wenn der Beschluss auf einer Öffnungsklausel (einer Vereinbarung nach § 23 Abs. 1 WEG) beruht, die den Wohnungseigentümern für den Beschluss einer Haftungsklausel eine Rechtsmacht einräumt (siehe auch § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG). Ein solche...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.1 Natürliche Personen

Wohnungseigentümer im Sinne von § 28 WEG ist, wer zu Recht im Wohnungsgrundbuch eingetragen ist.[1] Dies gilt auch dann, wenn der im Grundbuch Eingetragene das Eigentum nur treuhänderisch innehat.[2] Erbe und Ersteigerer Der Erbe oder der Ersteigerer eines Wohnungseigentums steht zwar nicht im Wohnungsgrundbuch, ist aber Wohnungseigentümer und schuldet das Hausgeld.[3] Der Er...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / Zusammenfassung

Überblick Das "Mahnwesen" als Teil des Hausgeldinkassos gehört zu den Qualitätsmerkmalen eines professionellen Verwalters. Unter anderem beim Mahnwesen zeigt sich, ob der Verwalter seine Aufgaben gewissenhaft – und im Einzelfall mit Fingerspitzengefühl – wahrnimmt. Das Mahnwesen kann durch Sondervergütungen ferner zum Einkommen des Verwalters beitragen. Ein gutes Mahnwesen e...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.4.3 Unbekannter Erbe

Auch der unbekannte Erbe schuldet Hausgeld. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann für diesen als Nachlassgläubigerin beim Nachlassgericht die Bestellung eines Nachlasspflegers beantragen (§§ 1960 Abs. 1, 1961 BGB). Der Nachlasspfleger hat dann die Aufgabe, den Nachlass zu sichern und zu erhalten. Im Rahmen dieser Aufgabe ist er berechtigt, aber nicht selbst verpflicht...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.5 Teilhaber eines Wohnungseigentums

Teilhaber eines Wohnungseigentums sind nach h. M. jeweils Wohnungseigentümer[1] und haften für Hausgeld gemeinsam und gemäß § 421 BGB als Gesamtschuldner.[2] Eine solche gesamtschuldnerische Haftung gilt etwa für: Miteigentümer eines Wohnungseigentums nach Bruchteilen im Sinne der §§ 741 ff. BGB [3], z. B. Eheleute; Mitglieder von Gesamthandsgemeinschaften; die Gesellschafter ei...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.2.3.1 Antragsteller

Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer stellt in der Regel – ist kein Rechtsanwalt eingeschaltet – der Verwalter den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist in Spalte 3 unter genauer Angabe des Grundstücks, auf dem sich die Wohnungseigentumsanlage befindet (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) und unter Angabe der Rechtsfor...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.4.4 Testamentsvollstrecker

Bloße Nachlassverbindlichkeit sind die Hausgelder, die während der Dauer einer Testamentsvollstreckung fällig werden, jedenfalls wenn der Testamentsvollstrecker das Wohnungseigentum mit den Nachlassmitteln erworben hat.[1] Soweit der Nachlass ausreichend ist, wird neben dem Eigentümer auch der Testamentsvollstrecker zum Hausgeldschuldner.[2] Eigentümerversammlung Weil der Tes...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 3.1 Regel: Sofortiges Einschreiten

In der Regel und von Gesetzes wegen muss der Verwalter sofort tätig werden, wenn eine einzige Hausgeldzahlung ausbleibt.[1] Spätestens nach 2 ausgebliebenen Hausgeldzahlungen verhält sich ein Verwalter jedenfalls pflichtwidrig und macht sich ggf. schadensersatzpflichtig, wenn er einfach untätig bleibt.[2] Schadensersatz ist etwa zu zahlen, wenn es durch die Säumigkeit des Ve...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 1.4 Aufhebung und Dauer der Versorgungssperre

Die Versorgungssperre ist aufzuheben, wenn der säumige Wohnungseigentümer den Hausgeldrückstand ausgeglichen hat oder jedenfalls so viel, dass der Rückstand nicht mehr erheblich ist.[1] Die Versorgungssperre ist ferner aufzuheben, wenn es einen neuen Eigentümer des betreffenden Wohnungseigentums gibt. Denn der Nachfolger schuldet die Hausgeldrückstände nicht. Anders ist es a...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.4.2 Hausgeld wird nach Erbfall fällig

Überblick Wenn die Vor- und/oder Nachschüsse erst nach dem Erbfall fällig werden und damit keine Schulden des nicht mehr existenten Erblassers sein können, ist nach h. M. nicht das Eigentum maßgeblich, sondern die Frage, ob dem Erben das Halten der Wohnung (= Behalten des Wohnungseigentums) als ein "Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses" zugerechnet werden kann.[1] Dies i...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.3.2.4 Vereinbarung der Kaufvertragsparteien

Überblick Der Voreigentümer kann im Verhältnis zum Sondernachfolger eine von den vorstehenden Regelungen abweichende, nur die Kaufvertragsparteien bindende Regelung mit dem Inhalt treffen, dass der Erwerber das bereits fällige Hausgeld schuldet.[1] Die Regelung kann unterschiedlich ausgestaltet sein. Unechter Vertrag zugunsten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Veräußerer ...mehr

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Haftungsbeträge als Werbungskosten abziehbar und Beschlagnahme keine Vereinnahmung im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz Zahlungen aufgrund einer Haftung nach § 69 AO sind grundsätzlich (nachträgliche) Werbungskosten, wenn die haftungsauslösende Pflichtverletzung während der Tätigkeit als Geschäftsführer verursacht wurde und ein objektiver Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der beruflichen Tätigkeit besteht. Sachverhalt Die Klägerin war Gesellschafterin der Firma B-GmbH un...mehr