Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Slowenien / a) Falsche Angaben

Rz. 65 Die Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch, wenn bei Gründung der Gesellschaft falsche Angaben gemacht wurden. Sie sind verpflichtet, nicht eingezahlte Beträge einzuzahlen, Zahlungen, die nicht als Gründungskosten anerkannt werden, zu ersetzen und für Schäden in diesem Zusammenhang einzustehen. Wird die Gesellschaft vorsätzlich oder grob fahrlässig im Zusammenhang ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. Überblick

Rz. 23 Die wichtigsten Rechtsakte des sekundären Unionsrechts sind in Art. 288 Abs. 1 AEUV dargestellt. Hierzu zählen Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen. Empfehlungen und Stellungnahmen sind grundsätzlich nicht rechtsverbindlich. Beschlüsse sind zwar in allen Teilen für diejenigen verbindlich, die sie bezeichnen (Art. 288 Abs. 4 AEUV), erg...mehr

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Brasilien / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 67 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus Art. 1053, 1001 ff. CC. Hervorzuheben sind: Rz. 68 Nach Art. 1052 CC ist die Haftung des einzelnen Gesellschafters auf den Betrag seiner Anteile beschränkt; für die Einzahlung des Stammk...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Insolvenzsanktionen

Rz. 322 Den für eine schuldhafte insolvenzverantwortlichen Personen (personas afectadas) wird gem. Art. 455 Abs. 2 Nr. 2 TRLC für einen Zeitraum von zwei bis 15 Jahren die Fähigkeit abgesprochen, eine andere Person zu vertreten oder für sie zu verwalten. Entsprechend sieht Art. 213 LSC vor, dass Personen, die nach dem TRLC für unfähig erklärt worden sind, das Vermögen eines ...mehr

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Pakistan / A. Einführung

Rz. 1 Das pakistanische Rechtssystem und seine Strukturen basieren im Wesentlichen auf dem englischen Recht, welches in Britisch-Indien vorherrschte. Dieses britisch-indische Recht basierte seinerseits als kodifiziertes Rechtssystem auf dem englischen Recht des 19. Jahrhunderts. Nach der Abtrennung Pakistans von Indien im Jahre 1947 wurde zunächst dieses indische Gesellschaft...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / I. Unanwendbarkeit abstrakt-präventiver Gläubigerschutzregeln und von Haftungstatbeständen inländischen Rechts

Rz. 28 Infolge der Verdrängung der Sitz- durch die Gründungstheorie ist das Recht des Sitzstaates in seiner Wächterfunktion über die in seinem Hoheitsgebiet ansässigen Gesellschaften im Hinblick auf schutzwürdige Interessen Dritter, namentlich der Gläubiger, Minderheitsgesellschafter und Arbeitnehmer sowie des Fiskus, stark eingeschränkt.[87] Rz. 29 Aus der Niederlassungsfrei...mehr

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England und Wales1 England ... / aa) Pflichtverletzungen als interne Angelegenheiten der Gesellschaft

Rz. 445 Zivilrechtliche Haftungsansprüche gegenüber der Gesellschaft können entweder aus der zuvor (siehe Rdn 431 ff.) dargestellten Verletzung gesetzlicher Pflichten (statutory duties) oder aus der Verletzung der Common Law-Pflichten (fiduciary duties/duty of care and skill) resultieren. Rz. 446 Adressat der Pflichten ist die Gesellschaft. Die Gesellschafterinteressen werden...mehr

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Weißrussland / Literaturtipps

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Schweden / III. Kapitalerhaltung

Rz. 46 Das Aktienkapital der schwedischen Aktiengesellschaft ist durch eine Vielzahl von Vorschriften des ABL geschützt. In Kap. 17 ABL werden eine Reihe von Transaktionen, die dazu führen, dass die Vermögensmasse der Gesellschaft sich verringert, unter dem Sammelbegriff "Werteübertragung" (värdeöverföring) behandelt. Nur Transaktionen, bei denen die Gesellschaft keine oder ...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 2. Firma

Rz. 20 Gem. Art. 11 ff. ZTD muss die Firma einer d.o.o. die Firmenbezeichnung, einen Hinweis auf den Geschäftsgegenstand sowie die Worte "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" (z.B. X-Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Handel) bzw. die Bezeichnung "d.o.o." bei der gekürzten Firma aufweisen. Firmenzusätze wie "Kroatien", "Europa" oder "International" bedürfen eines la...mehr

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Slowakei / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 76 Die Gesellschafter sind Träger von verschiedenen Rechten und Pflichten. Im Folgenden sollen nur die wichtigsten genannt werden. Die Gesellschafter haben vor allem:mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / Literaturtipps

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Brasilien / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 53 Bei den registerpflichtigen Gesellschaftsakten ist zwischen der konstitutiv wirkenden Handelsregistereintragung einerseits und der Eintragung zur Vermeidung von Rechtsnachteilen, insbesondere der Haftung gegenüber Dritten, andererseits zu unterscheiden. Die Eintragung wirkt in folgenden Fällen konstitutiv:mehr

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Japan / A. Einleitung

Rz. 1 Am 1.5.2006 trat in Japan ein Gesetz[1] in Kraft, das das Recht einiger der den Rechtsformzusatz kaisha tragenden Rechtsträger teilweise neu regelt. In diesem ist die Gesellschaftsform, die der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung am ehesten entspricht, nämlich die yūgen gaisha,[2] nicht mehr vorgesehen. Vielmehr wurde das Gesetz, das diesen Rechtsträger reg...mehr

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Japan / II. Umwandlung in eine andere Rechtsform

Rz. 17 Die Gesellschaft kann als Ausnahme-GmbH in dem skizzierten Rechtszustand ohne Befristung verharren. Sie kann aus dem Status heraus indes auch eine Umwandlung anstreben. Dabei kommt insbesondere die Rechtsform der Aktiengesellschaft nach dem neuen Aktienrecht des kaisha hō in Betracht. Rz. 18 Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft nach dem neuen Aktienrecht des kaish...mehr

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Ungarn / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 97 Die Gesellschafterversammlung ist gem. § 3:188 Abs. 1 Ptk. das oberste Organ der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gemäß § 3:110 Abs. 1 Ptk. ist jeder Gesellschafter berechtigt, an der Tätigkeit des obersten Organs der Gesellschaft teilzunehmen. Rz. 98 Der Geschäftsanteil verkörpert nach Eintragung der Gesellschaft die Gesamtheit der mit der Stammeinlage verbunden...mehr

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Deutschland / A. Einführung

Rz. 1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die in Deutschland mit Abstand häufigste Unternehmensrechtsform. Zum Ende des Jahres 2019 wurde die Anzahl der in deutschen Handelsregistern eingetragenen GmbHs auf weit über 1 Mio. geschätzt. Darin enthalten sind knapp 40.000 Gesellschaften in der Form der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die der Gesetz...mehr

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Griechenland / I. Geschäftsbriefe

Rz. 129 In den Geschäftsbriefen einer EPE muss auf jeden Fall der Firmenname mit dem Rechtsformzusatz "ΕτAιρίA περιορισμένης ευθύνης" (Etairia Periorismenis Efthynis = Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder mit der Abkürzung "Ε.Π.Ε." (Art. 2 Abs. 2 G. 3190/1955). Für den internationalen Geschäftsverkehr muss der Firmenname mit dem Rechtsformzusatz "Limited Liability Com...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / c) Insolvenzantragspflicht

Rz. 320 Die Gesellschaft ist bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes verpflichtet, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Gericht zu beantragen. Die Geschäftsführer haben zur Beantragung der Insolvenz die Zustimmung der Hauptversammlung einzuholen und diese demgemäß innerhalb von zwei Monaten einzuberufen (Art. 365.1 LSC). Wenn die Hauptversammlung ihre Zustimmung verweige...mehr

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Griechenland / J. Zweigniederlassungen

Rz. 134 Die EPEs sind grundsätzlich frei, eine Zweigniederlassung im Inland zu gründen. Bei der Gründung einer Zweigniederlassung außerhalb des Bezirks des EPE-Registergerichts muss dem Sekretariat des Landgerichts, in dessen Bezirk die Zweigniederlassung errichtet wird, innerhalb von einem Monat nach der Errichtung eine Abschrift des Gesellschaftsvertrags vorgelegt werden. ...mehr

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Bulgarien / A. Einführung

Rz. 1 Das bulgarische Gesellschaftsrecht ist grundlegend im Handelsgesetz ("TZ", Търговски закон)[1] geregelt. Das TZ sieht fünf Gesellschaftsformen vor:mehr

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Deutschland / 1. Einlageverpflichtung

Rz. 74 Für die Erbringung der Einlagen haften alle Gesellschafter nach den Bestimmungen des § 24 GmbHG solidarisch. Diese unabdingbare Ausfallhaftung betont den personenbezogenen Charakter der GmbH. Rz. 75 Neben der Ausfallhaftung der übrigen Gesellschafter haften die Geschäftsführer für die ordnungsgemäße Anforderung der Einlagen. Auch bei dieser Haftung handelt es sich um e...mehr

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Türkei / 3. Liquidatoren

Rz. 277 Die Liquidatoren treten neben die Organe. Sie ersetzen nicht die Generalversammlung. Die wesentlichen Entscheidungen trifft die von den Liquidatoren einberufene Generalversammlung. Rz. 278 Zu Liquidatoren müssen nicht unbedingt Dritte von außen bestellt werden. So wie bereits die Satzung für den Liquidationsfall vorsehen kann, dass die Liquidation von den Geschäftsfüh...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / A. Einführung

Rz. 1 Die Grundsätze des polnischen Gesellschaftsrechts, insbesondere das Recht der polnischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.), sind vor allem im Gesetz der Handelsgesellschaften (HGG) geregelt. Aufgrund einer umfassenden Neuregelung des GmbH-Rechts im HGG, welche im Jahr 2001 in Kraft trat, ist das aktuelle polnische Recht der Gesellschaften mit beschrä...mehr

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Türkei / 2. Einzelne Gesellschaftsformen

Rz. 24 Die mit der offenen Handelsgesellschaft vergleichbare Kollektivgesellschaft (kollektif ortaklık bzw. kollektif şirket, Art. 211 ff. HGB) ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei natürlichen Personen besteht. Die Gesellschafter haften mit ihrem vollen Vermögen. Rz. 25 Kommanditgesellschaften (komandit ortaklık bzw. şirket, Art. 304 ff. HGB) ähneln den Koll...mehr

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Griechenland / II. Gründerhaftung

Rz. 62 Sowohl die Bar- als auch die Sacheinlagen müssen beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags voll eingezahlt werden (Art. 4 Abs. 1 G. 3190/1955). Die entsprechende Bestätigung der Gründer gehört zum Mindestinhalt des Gesellschaftsvertrags (Art. 6 Abs. 2 lit. g G. 3190/1955). Falsche Angaben über die Einzahlung des Stammkapitals werden gem. Art. 458 grStGB mit Geldstrafe ...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Möglichkeiten einer Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 390 Eine Ltd. kann im Wege eines "Formwechsels" zu einer plc (public company limited by shares) umgewandelt werden. Die plc und die Ltd. sind nach englischem Verständnis nur zwei verschiedene Ausprägungen einer einheitlichen Rechtsform der Kapitalgesellschaft. Entsprechend passt die Parallele zum deutschen Formwechsel nicht ganz, da nicht das Rechtskleid gewechselt wird,...mehr

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Österreich / I. Überblick über das Gesellschaftsrecht

Rz. 1 Das österreichische Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Der wesentlichste Unterschied zwischen diesen Gesellschaftstypen besteht darin, dass bei den Personengesellschaften zumindest eine natürliche Person persönlich mit dem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Diese persönliche Haftung wird bei den...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 4. Auflösung in den Fällen des Art. 363 Abs. 1 lit. a–h und Art. 363 Abs. 2 LSC

Rz. 339 Art. 364 LSC[187] gibt die Vorgehensweise bei Vorliegen eines der Auflösungsgründe des Art. 363 Abs. 1 lit. a–h LSC vor. Die Auflösung der Gesellschaft bedarf demnach (genauso wie die Stellung des Insolvenzantrags) in diesen Fällen eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss muss von der einfachen Mehrheit des Art. 198 LSC getragen werden. Die Geschäftsführ...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (3) Zweigniederlassungen von ausländischen Kapitalgesellschaften

Rz. 173 § 13e HGB enthält neben den besonderen Vorschriften für Zweigniederlassungen von ausländischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 13g HGB) und Aktiengesellschaften (§ 13f HGB) allgemeine Vorschriften für Zweigniederlassungen von ausländischen Kapitalgesellschaften.mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / a) Sorgfaltspflicht

Rz. 123 Die directors haben ihre Geschäftsführungsentscheidungen nach Treu und Glauben, mit der Sorgfalt einer vernünftigen Person in der entsprechenden Lage sowie im alleinigen Interesse der Gesellschaft zu treffen (§ 309 NYBCL, § 309(a) CalCC, § 717(a) NYBCL). Der Maßstab für die gerichtliche Überprüfung von Geschäftsführungsentscheidungen ergibt sich aus der sog. business...mehr

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Griechenland / V. Rechtsquellen des EPE-Rechts

Rz. 15 Die Hauptrechtsquelle der EPE ist das kodifizierte Gesetz Νόμος 3190/1955 "Περί ΕτAιρειών Περιορισμένης Ευθύνης" vom 16.4.1955 (Gesetz 3190/1955 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Rgbl. A’ 91), das die Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das griechische Recht eingeführt hat. Relevant für das EPE-Recht sind auch die Bestimmungen von G. 2190/192...mehr

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Russland / III. Insolvenzverfahren

Rz. 131 Das Insolvenzverfahren wird eröffnet, um das Vermögen des Schuldners zu verwerten und den Erlös zwischen den Gläubigern zu verteilen oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens zu treffen. Rz. 132 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei einer GmbH setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Zu den Eröffnungs...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Zusammenfassung

Rz. 255 (1) Das Vereinigte Königreich ist nach mehr als 40 Jahren (1973 bis 2020) aus der Europäischen Union ausgetreten. Es ist der erste Austritt eines Mitgliedstaats in der Geschichte der Europäischen Union. Für den Austritt gibt es keinerlei historische Vorbilder. Die Rechtsunsicherheit ist in allen Bereichen groß. (2) Das Vereinigte Königreich ist seit dem 1.1.2021 ein D...mehr

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England und Wales1 England ... / 5. Folgen rechtswidriger Dividenden

Rz. 212 Werden die oben angeführten Regeln für Ausschüttungen nicht beachtet und demzufolge zu hohe bzw. überhaupt Dividenden ausgeschüttet, so liegt eine rechtswidrige Gewinnausschüttung vor. Aus dem Schutzzweck der Kapitalerhaltungsregeln für die Gläubiger folgern die englischen Gerichte, dass es sich hier nicht um dispositives Recht handelt,[35] d.h., eine rechtswidrige D...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Löschungsantrag beim Handelsregister (Strike-off)

Rz. 174 Die Gesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen den Antrag stellen, aus dem Handelsregister gelöscht zu werden, ohne dass ein Liquidator bestellt und ein Liquidationsverfahren durchgeführt wird, Section 248 (2) CA i.V.m. Companies (Removal of Names of Companies from the Register of Companies) Rules von 2016. Der Löschungsantrag ist zulässig, wenn die Gesellsch...mehr

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Liechtenstein / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 94 Zeigt bei einer Verbandsperson die letzte Jahresbilanz, dass die Hälfte des Grundkapitals nicht mehr gedeckt ist, orientiert die Verwaltung unverzüglich die Mitglieder des obersten Organs und teilt ihnen mit, welche Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden sollen (Art. 182e PGR). Bei Überschuldung ist eine Zwischenbilanz zu erstellen (Art. 182e Abs. 2 PGR). Rz. 95 Insolven...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Sacheinlagen

Rz. 93 Neben oder anstatt von Geldeinlagen ist die Einbringung von Sacheinlagen (aportaciones no dinerarias) zulässig. Dies gilt sowohl für die Gründung als auch bei einer Kapitalerhöhung. Die Sacheinlagen sind im Einzelnen genau zu beschreiben und wertmäßig anzugeben. Zulässig ist die Einbringung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen, von Forderungen, Gewerbebetrieben, ...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Grundsätzliche Fortgeltung der Sitztheorie

Rz. 30 Für den Bereich, der damit noch der Regelung durch das autonome deutsche internationale Gesellschaftsrecht verblieben ist, ist das Gesellschaftsstatut weiterhin nach der Sitztheorie zu bestimmen. Das Personalstatut der Gesellschaften ist also an den tatsächlichen Sitz der Hauptverwaltung anzuknüpfen. Da sich für die Anknüpfung an den Sitz der Gesellschaft zunehmend we...mehr

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Pakistan / I. Kapitalarten

Rz. 47 Das Kapital der private limited company by shares lässt sich in drei Kategorien unterteilen. Zu differenzieren ist zwischen dem authorized capital, dem subscribed capital und dem paid-up capital. Rz. 48 Das authorized capital [28] stellt das eingetragene Kapital dar, also das Stammkapital. Dieses entspricht dem Kapital, welches bei der Registrierung im Memorandum of Ass...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / III. Geschäftsführung

Rz. 128 Das Recht der Vorstandsmitglieder zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung der Gesellschaft bezieht sich auf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeiten der Gesellschaft (Art. 204 HGG). Rz. 129 Der Vorstand haftet der Gesellschaft gegenüber für den Schaden, den er durch sein dem Gesetz oder dem Gesellschaftsvertrag widersprechendes Handeln oder Unterlass...mehr

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Slowakei / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 147 Eine slowakische juristische Person kann nur gemäß dem slowakischen Recht gegründet werden, falls das Gesetz oder das Recht der EU nichts Abweichendes bestimmt. Eine ausländische juristische Person, die für unternehmerische Zwecke gegründet wurde, ist berechtigt, ihren Sitz auf das Gebiet der Slowakischen Republik zu verlegen, wenn es das Recht der EU oder ein intern...mehr

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Weißrussland / A. Einführung

Rz. 1 Die Rechtsgrundlagen für die belarussische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (russisch: Общество с ограниченной ответственностью, kurz: "OOO"; belarussisch: Таварыства з абмежаванай адказнасцю, kurz: "TAA"),[1] finden sich im ersten Teil des Zivilgesetzbuches[2] (ZGB) in den §§ 86 ff. sowie im Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften[3] (WGesG). Rz. 2 Die GmbH, bei der...mehr

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Slowenien / c) Konkurs

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 16 Der Gesellschaftsvertrag einer Sp. z o.o. muss mindestens Folgendes enthalten:mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Verfahren

Rz. 118 Die Kapitalherabsetzung [43] (reducción de capital social) hat den Zweck, entweder Einlagen zurückzuzahlen oder das Gleichgewicht zwischen Stammkapital und dem durch Verluste verminderten buchhalterischen Gesellschaftsvermögen wieder herzustellen oder die Begründung oder Erhöhung der gesetzlichen oder freiwilligen Rücklage (Art. 317 LSC). Grundsätzlich sind alle Gesch...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / I. Geschäftsbriefe

Rz. 91 Sämtliche Schriften, Rechnungen, Anzeigen, Veröffentlichungen, Bestellungsscheine und andere von der Gesellschaft herausgegebenen Dokumente müssen mindestens folgende Angaben enthalten (Art. 710–10 LSC):mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / Literaturtipps

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / A. Einführung

Rz. 1 Das kroatische Gesellschaftsrecht ist im ZTD[2] geregelt. Die letzte Novelle des ZTD trat am 20.4.2019 in Kraft. Geregelte Gesellschaftsformen sind:mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / a) Überblick

Rz. 263 Die Haftung der Geschäftsführer der S.L. richtet sich nach den Vorschriften der Art. 236 ff. LSC.[99] Es gibt zwei grundsätzliche Tatbestände, durch die es zu einer Anwendung der Haftpflichtbestimmungen kommt: (1.) die Verursachung eines Schadens der Gesellschaft, der Gesellschafter oder der Gesellschaftsgläubiger; und (2.) die Nichterfüllung bestimmter gesetzlicher ...mehr