Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Arbeitgeber

Rz. 39 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Demgegenüber ist der ArbG nicht an die erteilte Auskunft gebunden (glA H/H/R/Bleschick, § 42e EStG Anm 25 mwN; L/B/P/Pust, § 42e EStG Rn 62; Schmidt/Krüger, § 42e EStG Rz 9; aA Blümich/Heuermann, § 42e EStG Rz 35). Befolgt er die Auskunft, ist dies für ihn ungeachtet der objektiven (Un-)Richtigkeit der Auskunft haftungsbefreiend (> Haftung f...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Zuständigkeit

Rz. 18 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Sachlich zuständig für die Anrufungsauskunft ist grundsätzlich das > Betriebsstätten-Finanzamt iSd § 41a EStG. Örtlich zuständig ist das FA, in dessen Bezirk die lohnsteuerliche Betriebsstätte iSv § 41 Abs 2 EStG liegt (zu Einzelheiten > Betriebsstätte Rz 15 ff). Die örtliche Zuständigkeit ist unabhängig davon, wer als Beteiligter (> Rz 13 f...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Rechtsgrundlage und Zweck

Rz. 5 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das > Betriebsstätten-Finanzamt (> Rz 18 ff) hat auf Anfrage (> Rz 9 ff) eines Beteiligten (> Rz 13 ff) darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind (§ 42e EStG; > Rz 23 ff). Entsprechendes gilt für die Kirchensteuer (vgl zB § 5 KiStG NW; > Kirchensteuer Rz 42 ff) und ander...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Finanzverwaltung und Gericht

Rz. 32 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Anrufungsauskunft ist mit ihrer Bekanntgabe eine das Betriebsstätten-FA grundsätzlich bindende Zusage, einen bestimmten Sachverhalt steuerlich in bestimmter Weise zu behandeln. Diese Bindung ergibt sich unmittelbar aus § 42e EStG iVm § 118ff AO; der Grundsätze von > Treu und Glauben (> Rz 8) bedarf es insoweit nicht mehr. Das > Betriebss...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Beteiligte

Rz. 13 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Nur Beteiligte sind auskunftsberechtigt (vgl BMF vom 12.12.2017, Rz 1, BStBl 2017 I, 1656, > Rz 5). Das ist vor allem der > Arbeitgeber , ggf vertreten durch seine Organe und bevollmächtigten Mitarbeiter, oder aber auch der die Pflichten des ArbG erfüllende Dritte iSd § 38 Abs 3a EStG (> Lohnzahlung durch Dritte Rz 15 ff). Darüber hinaus komm...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Andere Personen

Rz. 44 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Erteilt das Betriebsstätten-FA eine Anrufungsauskunft, bindet diese gegenüber allen Beteiligten im LSt-Abzugsverfahren. Das gilt somit auch, wenn die Verpflichtung zum LSt-Abzug von einem Dritten übernommen wird (zu § 38 Abs 3a EStG > Lohnzahlung durch Dritte Rz 15ff). Verfährt der die lohnsteuerlichen ArbG-Pflichten übernehmende Dritte ents...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.2 Eigene Verantwortlichkeit

Aus anderen gesetzlichen Anforderungen für die Rolle eines Beauftragten ist die Zuweisung der Aufgaben in "eigener Verantwortung" bekannt. Diese eigene Verantwortung kann jedoch unterschiedlich ausgestaltet sein. Zum einen kann damit die grundsätzliche Weisungsfreiheit in der Wahrnehmung der Beauftragtenrolle gemeint sein. Zum anderen oder zusätzlich kann hierin auch das Dur...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Gegenstand der Auskunft

Rz. 23 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das FA hat Auskunft zu erteilen, "ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind". Vorschriften idS sind das EStG mit EStDV und LStDV oder ein DBA, aber auch die nur die FinVerw bindenden Richtlinien und sonstige Verwaltungsanweisungen. Über ihre entsprechende Anwendung sind auch das SolZG, die KiSt-G...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Rechtsbehelfe

Rz. 78 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Anrufungsauskunft des § 42e EStG (> Rz 5 ff), die Auskunft nach § 89 Abs 2 AO (> Rz 55 ff) und die verbindliche Zusage nach § 204ff AO (> Rz 65 ff) sind feststellende VA. Bescheidet das FA einen Antrag auf verbindliche Auskunft nicht innerhalb angemessener Frist (vgl zB > Rz 60), wird es idR ausreichen, dass sich der Anfragende an die vo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das Steuerrecht wird vom Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung beherrscht. Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen erst, nachdem der Tatbestand verwirklicht worden ist, an den die einzelnen Steuergesetze die Leistungspflicht knüpfen (§ 38 AO). Folglich entscheidet das FA grundsätzlich erst nach Entstehen des Steueransp...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Korrektur der Anrufungsauskunft

Rz. 48 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Korrekturregelungen der AO zur Änderung/Aufhebung/Widerruf gelten grundsätzlich auch für die als feststellenden > Verwaltungsakt ausgestaltete Anrufungsauskunft (BFH 230, 500 = BStBl 2011 II, 233; ausgenommen sind die für ‚sonstige’ VA nicht anwendbaren §§ 172ff AO). Der BFH hält es überdies für geboten, dem FA – über die einschränkenden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Haftung.

Rn 8 Grundlage der Tätigkeit des Sachverständigen ist ein privatrechtlicher Vertrag, idR ein Werkvertrag. Seine Haftung für Vertragsverletzungen kann sich daher nur aus dem Vertragsverhältnis selbst ergeben. Es gelten also im Einzelnen für die Haftung § 280 und als Haftungsmaßstab § 276. Unabhängig davon hat die Rspr nach früherem Recht die Haftung des Sachverständigen auf g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Konzernrechtliche Haftung.

Rn 9 Unter § 32 fällt auch die Haftung des beherrschenden Unternehmensgesellschafters bei missbräuchlicher Ausübung der Konzernleitungsmacht entsprechend §§ 302, 303 AktG (Köln VersR 98, 1305, 1306; Zö/Schultzky Rz 13; Musielak/Voit/Heinrich Rz 3; zur Haftung in diesen Fällen s BGHZ 122, 123, 126 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gesamtschuldnerische Haftung.

Rn 3 Als Ausnahme von der kopfteiligen Haftung des Abs 1 sieht Abs 4 die Haftung mehrerer Beklagten als Gesamtschuldner vor. Diese Vorschrift gilt grds nur für Beklagte, selbstverständlich auch für Widerbeklagte oder Drittwiderbeklagte. Sie gilt dagegen nicht für mehrere Kl. Daher sind bei Rücknahme einer von mehreren Klägern als Gesamtgläubiger eingereichten Klage die Koste...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 25e Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz

Literatur Bunjes, UStG, 22. Auflage 2023. Sölch/Ringleb, UStG, 99. EL Oktober 2023. Weymüller, BeckOK UStG, 39. Edition Stand 01.01.2024. Zugmaier/Oldiges, Elektronische Marktplätze haften für Umsatzsteuerausfälle, DStR 2019, 15. Verwaltungsanweisungen BMF-Schreiben vom 28.01.2019, DStR 2019, 223. BMF-Schreiben vom 21.02.2019, MwStR 2019, 208. BMF-Schreiben vom 07.10.2019, MwStR 201...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 13d Haftung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aufgehoben mit Wirkung vom 01.01.2008 durch Gesetz vom 20.12.2007 (BGBl I 2007, 3150).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 323b ZPO – Verschärfte Haftung.

Gesetzestext Die Rechtshängigkeit einer auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsklage steht bei der Anwendung des § 818 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Rechtshängigkeit einer Klage auf Rückzahlung der geleisteten Beträge gleich. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift dient der Sicherung von Rückzahlungsansprüchen im Falle der Überzahlung. Da der zur Rückzahlung Verpflichtet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Haftung.

Rn 10 Nach heute anerkannter Auffassung ist die streitentscheidende Tätigkeit des Schiedsrichters Rspr im materiellen Sinn. Daher wird ihm für diesen Bereich heute nahezu allgemein das Haftungsprivileg des § 839 II BGB zuerkannt (Götz SchiedsVZ 12, 311). Soweit der Schiedsrichter seine vertraglichen Pflichten in anderer Weise als durch die streitentscheidende Tätigkeit verle...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.5 Haftung bei Nichtabgabe

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Da die pflichtwidrige Nichtabgabe einer USt-Voranmeldung sowie einer vorgeschriebenen USt-Erklärung den Straftatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) erfüllen kann (vgl. Rz. 34), trifft den Täter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung oder einer Steuerhehlerei gem. § 71 AO eine Haftung für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gew...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.6 Umsatzsteuer-Vorauszahlung, Haftung bei Nichtabführung

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ferner haften nach § 69 AO die in den §§ 34 und 35 AO bezeichneten Personen (gesetzliche Vertreter, Vermögensverwalter und Verfügungsberechtigte), soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfül...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Haftung

Rn. 28 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Anders als jeder sonst am Wirtschaftsleben Beteiligte verfügt der Fiskus über besondere gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung eines zeitnahen Steueraufkommens. Der Entrichtungspflichtige, der Schuldner der KapErtr, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder die auszahlende Stelle werden dadurch zur gesetzmäßigen Erfüllung ihrer prim...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.3 Abfuhrverpflichtung und Haftung des Leistungsempfängers

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den Fällen, in denen die Steuerschuld vom ausländischen leistenden Steuerpflichtigen auf den Leistungsempfänger übergeht, sieht das slowakische MwStG keine Haftung des Leistenden vor, soweit der Leistungsempfänger die Steuer nicht abführt. Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Haftungsverpflichtung für den Leistungsempfänger besteht bei Lei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Haftung des gerichtlich bestellten SV.

I. Öffentlich-rechtlich. Rn 16 Öffentlich-rechtlich bestehen keine Ansprüche der Parteien oder Dritter. Eine Sonderbeziehung besteht nur zwischen SV und Gericht (s dazu § 413 Rn 4), diese entfaltet keine drittschützende Wirkung (Ddorf NJW 86, 2891 [OLG Düsseldorf 06.08.1986 - 4 U 41/86]). Der SV ist nicht Träger hoheitlicher Gewalt; ein Anspruch gem § 839 BGB iVm Art 34 GG ko...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Rechtsakte, die eine Haftung auslösen: Abtretung, Verpfändung, Pfändung

2.1.3.1 Abtretung (§ 13c Abs. 1 S. 1 UStG) Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Obwohl der Regelungszweck der Vorschrift auf Sicherungsabtretungen zielt, umfasst der Haftungstatbestand grundsätzlich alle Formen der Abtretung von Forderungen aus steuerpflichtigen Umsätzen. Somit kann auch jeder Erwerber entsprechender Forderungen Haftungsschuldner für nicht entrichtete USt sein. I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Haftung der Entrichtungspflichtigen und Inanspruchnahme des Steuerschuldners (§ 44 Abs 5 EStG)

A. Haftung Rn. 28 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Anders als jeder sonst am Wirtschaftsleben Beteiligte verfügt der Fiskus über besondere gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung eines zeitnahen Steueraufkommens. Der Entrichtungspflichtige, der Schuldner der KapErtr, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder die auszahlende Stelle werden dadurch zur gesetzmäßigen Erfüllung ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Ausschluss der Haftung für Lieferungen von auf der elektronischen Schnittstelle als Nichtunternehmer registrierten Lieferern (§ 25e Abs. 3 UStG)

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Während § 25e Abs. 2 UStG den Haftungsausschluss des Betreibers der elektronischen Schnittstelle i. Z. m. Lieferungen von Händlern regelt, die sich auf der elektronischen Schnittstelle als Unternehmer registriert haben, greift § 25e Abs. 3 UStG den Fall von Händlern auf, die sich auf der elektronischen Schnittstelle nicht als Unternehmer regi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 305 ZPO – Urteil unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung.

Gesetzestext (1) Durch die Geltendmachung der dem Erben nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden wird eine unter dem Vorbehalt der beschränkten Haftung ergehende Verurteilung des Erben nicht ausgeschlossen. (2) Das Gleiche gilt für die Geltendmachung der Einreden, die im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft dem überlebenden Ehegatten oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 241 FamFG – Verschärfte Haftung.

Gesetzestext Die Rechtshängigkeit eines auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsantrags steht bei der Anwendung des § 818 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Rechtshängigkeit einer Klage auf Rückzahlung der geleisteten Beträge gleich. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift entspricht in ihrem Regelungsgehalt dem zeitgleich eingefügten § 323b ZPO und führt zu einer Verbesserun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 13c Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen

Literatur Bös, Umsatzsteueraspekte beim Forderungsverkauf, Stbg 2004, 367. Giehl/Vana, ABS-Transaktionen – Haftung der Zweckgesellschaft nach § 13c UStG? Folgen und Risiken durch die Neuregelung, UStB 2004, 357. Hahne, Der Haftungstatbestand nach § 13c UStG n. F./Zugleich Nachweis der Notwendigkeit einer teleologischen Reduktion des Anwendungsbereichs der Vorschrift, DStR 2004,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Haftung nach Kopfteilen.

Rn 2 Besteht der unterlegene Teil aus mehreren Personen, so haften diese für die Kostenerstattung nach Kopfteilen, es sei denn, es liegt der Ausnahmefall des Abs 4 vor. Die Vorschrift des Abs 1 setzt voraus, dass ohne weitere Differenzierung die Kosten ganz oder tw mehreren Personen auferlegt worden sind. Diese Regelung greift daher nicht, wenn das Gericht nach Abs 2 verhältn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 1a UKlaG – Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug.

Gesetzestext Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vorschriften des § 271a Absatz 1 bis 3, des § 286 Absatz 5 oder des § 288 Absatz 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. A. Zweck der Vorschrift. Rn 1 Die 2014 eingefügte Vorschrift dient der Umsetzung von Art...mehr

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zfs 04/2024, Zur Haftung eines Radfahrers nach der Kollision mit einem Kfz

StVG § 7 Abs. 1 § 9 § 17 § 18 Abs. 1 S. 1; BGB § 254 Abs. 1; VVG § 115 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 286 § 412 Abs. 1 § 522 Abs. 2; StVO § 2 Abs. 2 § 5 Abs. 2 S. 1 § 5 Abs. 3 Nr. 1 § 5 Abs. 4 S. 3 § 9 Abs. 1 S. 1 § 9 Abs. 1 S. 4 Leitsatz 1. Ein nach links Abbiegender ist nicht vom Schutzzweck eines Überholverbots nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StVO (= Überholverbot wegen Behinderung des Gegenve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 305a ZPO – Urteil unter Vorbehalt seerechtlich beschränkter Haftung.

Gesetzestext (1) 1Unterliegt der in der Klage geltend gemachte Anspruch der Haftungsbeschränkung nach § 486 Abs. 1 oder 3, §§ 487 bis 487d des Handelsgesetzbuchs und macht der Beklagte geltend, dassmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 786 ZPO – Vollstreckungsabwehrklage bei beschränkter Haftung.

Gesetzestext (1) Die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781 bis 785 sind auf die nach § 1489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung, die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781, 785 sind auf die nach den §§ 1480, 1504, 1629a, 2187 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung entsprechend anzuwenden. (2) Bei der Zwangsvollstreck...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Ausschluss der Haftung für Lieferungen von Unternehmern, die als solche auf der elektronischen Schnittstelle registriert sind (§ 25e Abs. 2 UStG)

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die von § 25e Abs. 1 S. 1 UStG angeordnete Haftung des Betreibers der elektronischen Schnittstelle ist ausgeschlossen, wenn der liefernde Unternehmer über eine gültige, ihm vom BZSt nach § 27a UStG erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt. Der Betreiber der elektronischen Schnittstelle hat diese aufzuzeichnen (§ 22f Abs. 1 Satz 1 N...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.3 Abfuhrverpflichtung und Haftung des Leistungsempfängers (§ 27 Abs. 4 öUStG)

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Führt ein ausländischer Unternehmer (weder Wohnsitz/Sitz noch gewöhnlichen Aufenthalt oder Betriebsstätte in Österreich) im Inland eine steuerpflichtige Leistung aus, hat der Leistungsempfänger, sofern er Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die auf diese Leistung entfallende Steuer einzubehalten und im Namen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verbleibende Möglichkeiten der Haftung.

Rn 3 § 806 geht § 445 BGB als speziellere Regelung vor, so dass § 445 BGB auf die Versteigerung iRd Zwangsvollstreckung keine Anwendung findet. § 806 darf nicht durch eine Irrtumsanfechtung unterlaufen werden, weshalb ein Rückgriff auf § 119 II, § 123 I Alt 1 BGB insoweit ausgeschlossen ist (BGH NJW-RR 08, 222 [BGH 18.10.2007 - V ZB 44/07] Rz 9). Eine Haftung kommt bei der V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 31 VDuG – Haftung des Sachwalters.

Gesetzestext Verletzt der Sachwalter schuldhaft ihm nach diesem Gesetz obliegende Pflichten, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet, und zwar Der Sachwalter hat für die Sorgfalt eines ordentlichen und gew...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Begrenzung der Haftung (§ 13c Abs. 1 S. 1 letzter HS, Abs. 2 S. 3 UStG)

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Haftung ist der Höhe nach auf den Betrag der im Fälligkeitszeitpunkt nicht entrichteten USt (§ 13c Abs. 2 S. 3 UStG) und auf die im vereinnahmten Betrag der abgetretenen, verpfändeten oder gepfändeten Forderung enthaltene USt (§ 13c Abs. 1 S. 1 letzter HS UStG) begrenzt (zweifache Begrenzung, vgl. Abschn. 13c.1. Abs. 41 UStAE; BMF vom 24.05....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Haftung.

Rn 12 Str ist, ob der SV gem § 839a BGB auch für Schäden haftet, die sein unrichtiges Gutachten durch eine unrichtige Entscheidung im Folgeprozess hervorgerufen hat. Dafür spricht, dass der Beweisbeschl die Ernennung fingiert (s Rn 7; MüKoZPO/Zimmermann § 411a Rz 17). Andererseits ist zu bedenken, dass der SV nicht mehr in dem Maße an das die Entscheidung treffende Gericht a...mehr

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zfs 04/2024, Zur Haftung ei... / Leitsatz

1. Ein nach links Abbiegender ist nicht vom Schutzzweck eines Überholverbots nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StVO (= Überholverbot wegen Behinderung des Gegenverkehrs vor einer Kuppe im weiteren Straßenverlauf) erfasst. 2. Die Grundsätze der Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge nach § 17 StVG gelten für die Beurteilung der Haftung zwischen Kraftfahrzeughaltern und -führe...mehr

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zfs 04/2024, Zur Haftung ei... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um die Haftung für die Folgen eines Verkehrsunfalls, der sich am 30.7.2019 gegen 15:15 Uhr auf der Straße M. (L. 430) in der Nähe von O. im Bereich der Einmündung der Straße K. ereignet hat. Die Klägerin befuhr die Straße M. mit ihrem Fahrrad aus Richtung P. kommend, die Beklagte zu 1) befuhr die Straße mit ihrem bei der Beklagten zu 2) haftpflichtve...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7 Keine Haftung des leistenden Unternehmers

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Pflichten des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers zur Berichtigung nach § 17 UStG bestehen unabhängig voneinander. Beide Pflichten beruhen zwar auf demselben auslösenden Moment, sind jedoch nicht in der Weise miteinander verbunden, dass der leistende Unternehmer die USt nur berichtigen müsste, wenn auch der Leistungsempfän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Haftung, Kosten.

Rn 10 Die Art und Weise der Zwangsvollstreckung ist förmlich im Wege der Erinnerung gem § 766 ZPO überprüfbar (vgl BGH 24.5.23 – VII ZB 73/21); der Gerichtsvollzieher ist nicht Beteiligter des Erinnerungsverfahrens. § 766 ZPO ist auch dann einschlägig, wenn der Gerichtsvollzieher innerhalb eines Vollstreckungsverfahrens eine Zustellung ablehnt (Stuttg 15.2.21 – 8 VA 1/21 = M...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.16 Haftung der Betreiber von E-Plattformen (§§ 22f, 25e UStG)

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das BMF teilt den Beginn des Datenabrufverfahrens nach § 22f Abs. 1 S. 6 UStG durch ein im BStBl I zu veröffentlichendes Schreiben mit. Gleiches gilt für die Festlegung des Kj., ab dem Daten nach § 22f Abs. 3 UStG auf Anforderung zu übermitteln sind. Bis zur Einführung des Datenabrufverfahrens nach § 22f Abs. 1 S. 6 UStG ist die Bescheinigung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 25d Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 03/2024 § 25d UStG wurde mit Wirkung vom 01.01.2020 aufgehoben (Art. 39 Abs. 2 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019, BStBl I 2019, 2451). Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 03/2024 Der Gesetzgeber begründet dies wie folgt (Referentenentwurf vom 08.05.2019): Rz. 3 Stand: 6...mehr

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zfs 04/2024, Zur Haftung ei... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung hat nach einstimmiger Auffassung des Senats keine Aussicht auf Erfolg. Gemäß § 513 ZPO kann eine Berufung nur auf eine Rechtsverletzung oder darauf gestützt werden, dass die gemäß § 529 ZPO zu berücksichtigenden Feststellungen ein anderes als das landgerichtliche Ergebnis rechtfertigen. Beides liegt für die Berufung der Klägerin nicht vor. Die Klägerin hat geg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.6 Nichtentrichtung der Steuer bei Fälligkeit

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13c UStG setzt voraus, dass der leistende Unternehmer die Steuer, bei deren Ermittlung der steuerpflichtige Umsatz ganz oder teilweise berücksichtigt wurde, für den der Anspruch auf Gegenleistung (Forderung) abgetreten, verpfändet oder gepfändet wird, bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig entrichtet hat. Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/20...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bös, Umsatzsteueraspekte beim Forderungsverkauf, Stbg 2004, 367. Giehl/Vana, ABS-Transaktionen – Haftung der Zweckgesellschaft nach § 13c UStG? Folgen und Risiken durch die Neuregelung, UStB 2004, 357. Hahne, Der Haftungstatbestand nach § 13c UStG n. F./Zugleich Nachweis der Notwendigkeit einer teleologischen Reduktion des Anwendungsbereichs der Vorschrift, DStR 2004, 210. Hahn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Einzelfälle.

Rn 3 § 780 I und §§ 781, 785 sind auch auf die nach den §§ 1480, 1504, 1629a, 2187 BGB eintretende beschränkte Haftung entspr anzuwenden. § 1480 BGB betrifft die Haftung des Ehegatten, für den bei Teilung des Gesamtgutes vor Berichtigung der Gesamtgutverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Teilung eine derartige Haftung nicht bestand; seine Haftung beschränkt sich auf die ihm zu...mehr