Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 1 Haftung des Arbeitgebers gegenüber der Einzugsstelle

Der Arbeitgeber haftet gegenüber der Einzugsstelle (Krankenkasse, Minijob-Zentrale) für die ordnungsgemäße Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Die Haftung umfasst die Beiträge und ggf. zu zahlenden Säumniszuschläge sowie Zinsen für gestundete Beiträge.[1] Der Arbeitgeber haftet mit seinem gesamten Vermögen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Haftungsrechtli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9.2 Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

Setzt ein Arbeitgeber Leiharbeitnehmer ein, so haftet er unter Umständen für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge.[1] Grundsätzlich ist zwar der Verleiher als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer auch Beitragsschuldner. Der Entleiher haftet allerdings wie ein selbstschuldnerischer Bürge für diejenigen offenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge, die auf die Zeit einer entgeltlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9.1 Haftung des Arbeitgebers für Wertguthaben

Kommt es wegen eines nicht geeigneten oder nicht ausreichenden Insolvenzschutzes zu einer Verringerung oder einem Verlust des Wertguthabens, haftet der Arbeitgeber für den entstandenen Schaden. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, haften auch die organschaftlichen Vertreter (z. B. der persönlich haftende Geschäftsführe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9.4 Haftung für Leistungen im Ausland

Werden bei einer Entsendung ins Ausland dort Leistungen zur Krankenbehandlung erforderlich, so muss der Arbeitgeber diese Kosten übernehmen[1]. Sofern eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, kann der Arbeitgeber die Kosten dort zur Erstattung einreichen. Allerdings erhält er höchstens die Kosten erstattet, die der Kasse bei einer Behandlung in Deutsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 1 Verschuldensunabhängige Haftung

Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Finanzamt für zu gering einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Für die lohnsteuerliche Haftung ist ein Verschulden des Arbeitgebers grundsätzlich nicht Voraussetzung; es genügt eine objektive Pflichtverletzung.[1] Er haftet jedoch nur, soweit einer der gesetzlichen Haftungsfälle vorliegt[2] und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.4 Haftung

Der Arbeitgeber haftet außer bei der reinen Beitragszusage grundsätzlich für die Erfüllung seiner gegebenen Zusage.[1] Seine Einstandspflicht ist unabhängig vom gewählten Durchführungsweg, der Art der Finanzierung und erstreckt sich bei der Riester-Förderung auch auf die dem Arbeitnehmer gewährten Zulagen. Der Umfang seiner Haftung ist von der erteilten Zusage abhängig. Von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 4 Verzicht/Haftung des Sonderrechtsnachfolgers

4.1 Verzicht Die Vorschrift des § 57 Abs. 1 SGB I sieht vor, dass der nach § 56 SGB I Berechtigte auf die Sonderrechtsnachfolge innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach ihrer Kenntnis verzichten kann. Es bedarf hierzu einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Leistungsträger. Verzichtet der Berechtigte fristgerecht, so gelten die Ansprüche als nicht auf ihn übergegangen. Sie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsvertrag / 8 Beweislast bei Haftung für Behandlungs-/Aufklärungsfehler

Durch das Patientenrechtegesetz wird die Beweislast für Behandlungsfehler in nur wenigen Fällen für den Patienten erleichtert. Ein Fehler des Behandelnden wird vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat. Der Behande...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kirchensteuer / 6 Haftung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber haftet für die richtige Einbehaltung und Abführung der Kirchensteuer.[1] In Zweifelsfällen über das Bestehen einer Kirchensteuerpflicht oder über die Berechnung der Kirchensteuer kann der Arbeitgeber eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einholen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / Zusammenfassung

Überblick Für den Bereich der Lohnsteuer wird erläutert, wie die Haftungsschuld zu ermitteln ist, welche Verfahrensvorschriften anzuwenden und welche Ausnahmen zu beachten sind. In der Sozialversicherung haftet der Arbeitgeber gegenüber der Einzugsstelle für die ordnungsgemäße Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Für bestimmte Arbeitgeber besteht jedoch eine geset...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.1 Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht

Der Arbeitgeber haftet für die zutreffende Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Dies bedeutet insbesondere, dass der Arbeitgeber für sämtliche steuerpflichtigen Leistungen den Lohnsteuerabzug durchzuführen, die Lohnsteuer vorschriftsmäßig zu berechnen und sie fristgemäß einzubehalten, anzumelden und abzuführen hat. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer dann vorschriftsmäß...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3 Strafvorschriften bei Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile

Wer als Arbeitgeber Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung der Einzugsstelle vorenthält[1], wird für die Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das Gericht kann von einer Bestrafung nach § 266a Abs. 6 StGB absehen, wenn der Arbeitgeber spätestens im Zeitpunkt der Fälligk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.2.2 Abrechnung nach falscher Steuerklasse

Führt der Arbeitgeber trotz fehlender Kenntnis der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers den Lohnsteuerabzug nicht nach der Steuerklasse VI, sondern nach den Steuerklassen I-V durch, kann der Arbeitgeber nach Ablauf des Kalenderjahres grundsätzlich für die sich nach der Steuerklasse VI ergebende Lohnsteuer in Haftung genommen werden.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3 Arbeitgeber haftet als Gesamtschuldner

Soweit eine Haftung des Arbeitgebers in Betracht kommt, besteht eine Gesamtschuldnerschaft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft kann das Finanzamt die Schuld sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als auch gegenüber dem Arbeitnehmer geltend machen. Das Finanzamt muss die Wahl, an welchen Gesamtschuldner es sich halten will, nach pflichtgemäßem Erme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2 Haftungsfälle

2.1 Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht Der Arbeitgeber haftet für die zutreffende Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Dies bedeutet insbesondere, dass der Arbeitgeber für sämtliche steuerpflichtigen Leistungen den Lohnsteuerabzug durchzuführen, die Lohnsteuer vorschriftsmäßig zu berechnen und sie fristgemäß einzubehalten, anzumelden und abzuführen hat....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.4.3 Reine Beitragszusage

Die im Ausland verbreitete reine Beitragszusage (defined contribution) lässt das BetrAVG seit dem 1.1.2018 unter engen Voraussetzungen zu. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn "der Arbeitgeber durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verpflichtet wird, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der bAV an eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5 Nachforderungsverfahren für zu gering erhobene Lohnsteuer

3.5.1 Erlass eines Haftungsbescheids Wird der Arbeitgeber für zu wenig erhobene Lohnsteuer haftungsweise in Anspruch genommen, erteilt ihm das Finanzamt einen Haftungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Erläuterung der Steuerfestsetzung. Auf einen schriftlichen Haftungsbescheid verzichtet das Finanzamt, soweit der Arbeitgeber die einzubehaltende Lohnsteuer angemeldet hat ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 6 Vertretungsberechtigte Organe und GmbH Geschäftsführer

6.1 Straftatbestand "Beitragsvorenthaltung" Der Straftatbestand "Beitragsvorenthaltung" erstreckt sich gemäß § 14 Abs. 1 StGB auf vertretungsberechtigte Organe einer juristischen Person, in der Regel also den Geschäftsführer einer GmbH und auf denjenigen, der vom Betriebsinhaber oder einem sonst dazu Befugten beauftragt war, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten und aufgrund...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9 Weitere Haftungstatbestände

9.1 Haftung des Arbeitgebers für Wertguthaben Kommt es wegen eines nicht geeigneten oder nicht ausreichenden Insolvenzschutzes zu einer Verringerung oder einem Verlust des Wertguthabens, haftet der Arbeitgeber für den entstandenen Schaden. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, haften auch die organschaftlichen Vertreter ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.2 Weitere Haftungsfälle

2.2.1 Vorangegangene Anrufungsauskunft Verfährt der Arbeitgeber anders, als es das Finanzamt in einer Anrufungsauskunft beschrieben hat, kann er nicht dadurch einen Haftungsausschluss bewirken, indem er die Abweichung dem Betriebsstättenfinanzamt anzeigt.[1] Ein Haftungsausschluss scheidet ebenso aus, wenn der Arbeitgeber eine Lohnsteuer-Anmeldung vorsätzlich fehlerhaft abgeg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.3.2 Anrufungsauskunft

Ebenso scheidet die Haftung aus, wenn der Arbeitgeber eine Anrufungsauskunft eingeholt hat und er danach verfahren ist. Das Betriebsstättenfinanzamt ist im Lohnsteuer-Abzugsverfahren an seine Auskunft gebunden, soweit der Arbeitgeber den zu beurteilenden Sachverhalt zutreffend dargestellt hat. Eine Nacherhebung der Lohnsteuer ist in diesem Fall auch dann nicht zulässig, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anrufungsauskunft / 5 Rechtsfolgen der Anrufungsauskunft

Eine Anrufungsauskunft gibt dem Arbeitgeber lediglich einen Vertrauensschutz. Sie bedeutet weder eine Entscheidung über den Steueranspruch noch eine Steuerfestsetzung. Das Betriebsstättenfinanzamt ist jedoch nunmehr an die von ihm erteilte Anrufungsauskunft gebunden. Wird dem Arbeitgeber vom Finanzamt eine falsche Auskunft erteilt, kann das Finanzamt später den Lohnsteuerabz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / Sozialversicherung

1 Haftung des Arbeitgebers gegenüber der Einzugsstelle Der Arbeitgeber haftet gegenüber der Einzugsstelle (Krankenkasse, Minijob-Zentrale) für die ordnungsgemäße Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Die Haftung umfasst die Beiträge und ggf. zu zahlenden Säumniszuschläge sowie Zinsen für gestundete Beiträge.[1] Der Arbeitgeber haftet mit seinem gesamten Vermögen für...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fremdfinanzierung – Sonderf... / 1 Öffentliche Fördermittel

Unternehmensgründer, aber auch junge, innovative Unternehmen stehen häufig vor dem Problem, das notwendige Startkapital für eine erfolgreiche Gründung zu beschaffen bzw. ihr weiteres Wachstum mithilfe von Fremdkapital zu finanzieren. Dies liegt insbesondere daran, dass es ihnen häufig an einer entsprechenden Eigenkapitalausstattung fehlt, die aus Sicht eines Kreditinstituts ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.2.1 Vorangegangene Anrufungsauskunft

Verfährt der Arbeitgeber anders, als es das Finanzamt in einer Anrufungsauskunft beschrieben hat, kann er nicht dadurch einen Haftungsausschluss bewirken, indem er die Abweichung dem Betriebsstättenfinanzamt anzeigt.[1] Ein Haftungsausschluss scheidet ebenso aus, wenn der Arbeitgeber eine Lohnsteuer-Anmeldung vorsätzlich fehlerhaft abgegeben hat und dies ihm zuzurechnen ist.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.3.1 Arbeitnehmer verletzt Anzeigepflicht

Der Arbeitgeber haftet in keinem Fall für Lohnsteuer, die deshalb zu niedrig einbehalten wurde, weil der Arbeitnehmer seiner Anzeigepflicht zur Änderung der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht nachgekommen ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Arbeitnehmer die unzutreffend gewordene Einreihung in die Steuerklasse II nicht pflichtgemäß ändern ließ. Dasselbe gilt, so...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.2.3 Fehlerhafte Angaben im Lohnkonto

Weiter haftet der Arbeitgeber auch für die Lohnsteuer, die er im Wege des Lohnsteuer-Jahresausgleichs etwa zu viel erstattet hat, sowie für die Einkommensteuer, die aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung zu gering festgesetzt bzw. tatsächlich verkürzt wird. Der Arbeitgeber haftet also auch für Steuerausfälle, wenn er in der Lohnsteuerb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4.3 Voraussetzungen der Berechnung der Haftungsschuld mit einem durchschnittlichen Steuersatz

Einen durchschnittlichen Steuersatz aufgrund einer Schätzung kann der Außenprüfer nur dann anwenden, wenn entweder die Voraussetzungen für eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorliegen oder der Arbeitgeber mit der Steuerberechnung nach einem durchschnittlichen Steuersatz einverstanden ist. Ohne Einverständnis des Arbeitgebers sind die Voraussetzungen für eine Schätzung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / 6.2 Pauschalierungsfähige Zuwendungen

Zu den pauschalierungsfähigen Zuwendungen des Arbeitgebers für die Internetnutzung gehören sowohl die laufenden Kosten (z. B. Grundgebühr für den Internetzugang, laufende Gebühren für die Internetnutzung, Flatrate) als auch die Kosten der Einrichtung des Internetzugangs, z. B. Anschluss, Modem, PC.[1] Internetpauschale bis zu 50 EUR im Monat Aus Vereinfachungsgründen kann der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / Lohnsteuer

1 Verschuldensunabhängige Haftung Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Finanzamt für zu gering einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Für die lohnsteuerliche Haftung ist ein Verschulden des Arbeitgebers grundsätzlich nicht Voraussetzung; es genügt eine objektive Pflichtverletzung.[1] Er haftet jedoch nur, soweit einer der gesetzlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.2 Aufteilung der Haftungsschuld bei mehreren Arbeitnehmern

Wird der Arbeitgeber für die Lohnsteuer mehrerer Arbeitnehmer in Anspruch genommen, muss im Haftungsbescheid oder in einer Anlage hierzu (z. B. im Prüfungsbericht), die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallende Steuerschuld angegeben werden, damit der Arbeitgeber die Höhe der nachgeforderten Lohnsteuer überprüfen und von den Arbeitnehmern Ersatz der verauslagten Lohnsteuern...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber: Merkmale und F... / 2.3.2 Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Übt der Verleiher seine Tätigkeit gewerbsmäßig aus und hat er die hierzu erforderliche behördliche Erlaubnis nicht, dann gilt der Entleiher zwar arbeits- wie sozialversicherungsrechtlich als Arbeitgeber[1], gleichwohl bleibt der Verleiher auch bei illegalem Verleih von Arbeitnehmern lohnsteuerlich weiterhin Arbeitgeber, soweit er die Leiharbeitnehmer entlohnt.[2] Übergang der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der Sonderrechtsnachfolge ist in allen Bereichen der Sozialversicherung von Bedeutung. Daher finden sich die gesetzlichen Vorschriften über die Sonderrechtsnachfolge und über die hiervon zu unterscheidende "Vererbung" im SGB I. Beim Tode eines Leistungsberechtigten sind bestimmte Ansprüche entweder an den Sonderrechtsnachfolger oder an den gesetzlichen Er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9.3 EU-Entsenderichtlinie

Jeder in das EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die im Zielstaat geltenden zwingenden gesetzlichen und u. U. tarifvertraglichen Ansprüche der einheimischen Arbeitnehmer (z. B. Mindestlohn, Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall etc.). Damit gelten die entsprechenden Regelungen des Beschäftigungsstaates, insbesondere zum Mindestlohn, auch für A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 5.1 Ausschöpfung eines Kreditrahmens

In einem Streitfall wurde festgestellt, dass einer GmbH im Zeitpunkt der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge als Saldo ihrer Kontokorrentkonten bei einer Bank ein Guthaben von beinahe 65.000 DM zur Verfügung stand und sie darüber hinaus die Möglichkeit hatte, bis zur Ausschöpfung eines Kreditrahmens bei einer Sparkasse noch etwa 130.000 DM genehmigten Kredits in Anspr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.2 Haftungsausschluss wegen Unbilligkeit

Wegen Unbilligkeit kann die Inanspruchnahme des Arbeitgebers gänzlich ausgeschlossen sein. Das gilt z. B. in folgenden Fällen: Der Arbeitgeber hat eine bestimmte Methode der Steuerberechnung angewendet und das Finanzamt hat hiervon Kenntnis erlangt und sie nicht beanstandet.[1] Der Arbeitgeber ist durch die Prüfung und Erörterung einer Rechtsfrage durch das Finanzamt in einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.3 Haftungsausschluss in weiteren Fällen

Von der Geltendmachung der Steuernachforderung oder Haftungsforderung ist abzusehen, wenn sie den Mindestbetrag von 10 EUR nicht übersteigt. 3.3.1 Arbeitnehmer verletzt Anzeigepflicht Der Arbeitgeber haftet in keinem Fall für Lohnsteuer, die deshalb zu niedrig einbehalten wurde, weil der Arbeitnehmer seiner Anzeigepflicht zur Änderung der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.7 Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers

Ist der Arbeitgeber für Lohnsteuer im Haftungswege in Anspruch genommen worden, so hat er gegenüber dem Arbeitnehmer als dem Steuerschuldner regelmäßig einen Rückgriffsanspruch, sofern dieser nicht im Einzelfall (z. B. bei einer Nettolohnvereinbarung) ausgeschlossen ist. Dieser Anspruch ist ein arbeitsrechtlicher und kein öffentlich-rechtlicher Anspruch. Steuerpflichtiger gel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.6.2 Verantwortung der Tarifvertragsparteien und Sicherungsbeitrag

Vereinbaren die Tarifvertragsparteien eine bAV in Form einer reinen Beitragszusage, müssen sie sich an deren Durchführung und Steuerung beteiligen.[1] Das heißt, sie müssen den Prozess der Einführung, Implementierung und Durchführung der Betriebsrente auf Basis der reinen Beitragszusage begleiten. Die Anforderungen sind auch dann erfüllt, wenn die Sozialpartner im Aufsichtsr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.4 Zusammengefasster Nachforderungs- und Haftungsbescheid

Das Finanzamt kann den Nachforderungs- mit dem Haftungsbescheid zusammenfassen, wenn der Arbeitgeber gleichzeitig als Haftungsschuldner in Anspruch genommen wird. Dabei muss die pauschale Lohnsteuer gesondert ausgewiesen werden. Für den Nachforderungsbescheid tritt wie beim Haftungsbescheid eine Änderungssperre ein.[1] Das bedeutet, dass für denselben Zeitraum wegen eines and...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2.2.4 Fehlende Angaben bei Schwarzlohnzahlungen

Sind keine Angaben im Lohnkonto vorhanden, z. B. bei Schwarzlohnzahlungen, ist die Feststellung der Höhe der nachzuversteuernden Beträge und ihre individuelle Zuordnung auf die einzelnen Arbeitnehmer nicht möglich. In diesen Fällen wird die nachzuerhebende Lohnsteuer nach § 162 AO geschätzt. Eine solche Schätzung kommt insbesondere in Betracht, wenn die Höhe und die Empfänge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4.2 Individuelle Ermittlung der Lohnsteuer für jeden Arbeitnehmer

Die vom Arbeitgeber haftungsweise nachzufordernde Lohnsteuer muss das Finanzamt grundsätzlich für jeden einzelnen Arbeitnehmer individuell ermitteln. Dabei ist die Lohnsteuertabelle des Jahres anzuwenden, in dem der bisher unversteuerte oder zu niedrig besteuerte Arbeitslohn zugeflossen ist. Die individuelle Ermittlung der nachzufordernden Lohnsteuer ist auch dann erforderlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohnsteuer und Beiträge

Zusammenfassung Überblick Für den Bereich der Lohnsteuer wird erläutert, wie die Haftungsschuld zu ermitteln ist, welche Verfahrensvorschriften anzuwenden und welche Ausnahmen zu beachten sind. In der Sozialversicherung haftet der Arbeitgeber gegenüber der Einzugsstelle für die ordnungsgemäße Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Für bestimmte Arbeitgeber besteht je...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4.4 Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil bei Forderungsverzicht

Verzichtet der Arbeitgeber hingegen von vornherein auf eine mögliche Rückforderung vom Arbeitnehmer, so liegt in der Übernahme der nachgeforderten Lohnsteuer ein geldwerter Vorteil, der im Zeitpunkt der Lohnsteuerzahlung an das Finanzamt lohnsteuerpflichtig ist. Der nachgezahlte Steuerbetrag ist entweder als netto gezahlter sonstiger Bezug zu versteuern oder es ist für die üb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.1 Erlass eines Haftungsbescheids

Wird der Arbeitgeber für zu wenig erhobene Lohnsteuer haftungsweise in Anspruch genommen, erteilt ihm das Finanzamt einen Haftungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Erläuterung der Steuerfestsetzung. Auf einen schriftlichen Haftungsbescheid verzichtet das Finanzamt, soweit der Arbeitgeber die einzubehaltende Lohnsteuer angemeldet hat oder nach Abschluss einer Lohnsteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / 5.2 Arbeitgeber gegenüber Betriebsstättenfinanzamt

Macht der Arbeitnehmer keine oder erkennbar unrichtige Angaben, hat der Arbeitgeber dies dem Betriebsstättenfinanzamt anzuzeigen.[1] Eine solche Mitteilung an das Betriebsstättenfinanzamt hat unverzüglich zu erfolgen, wenn der Arbeitgeber bei der (sich aus seiner qualifizierten Mitwirkung oder der Unternehmensverbundenheit abzuleitenden) gebotenen Sorgfalt erkennen kann, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenfinanzierung: Finanzie... / 1 Merkmale und Erscheinungsformen der Kreditfinanzierung

Die Fremdfinanzierung erfolgt üblicherweise durch externe Kreditgeber. Diese stellen dem Unternehmen die erforderlichen Mittel befristet bereit. Im Gegenzug verpflichtet sich das kreditnehmende Unternehmen, dem Kapitalgeber ein Entgelt in Form eines Zinssatzes (Zinsen) für die Kapitalüberlassung zu zahlen. Daraus ergibt sich eine feststehende Liquiditätsbelastung, die das Un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 2 Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile bei Zahlung nach Fälligkeit

Vorenthalten i. S. d. § 266a Abs. 1 StGB sind Arbeitnehmerbeitragsanteile bereits dann, wenn sie bei Fälligkeit nicht an die Einzugsstelle abgeführt worden sind; auf den Zeitpunkt der Lohn- bzw. Gehaltszahlung kommt es nicht an.[1] Vorsätzliche Beitragsvorenthaltung i. S. d. § 266a Abs. 1 StGB liegt jedoch nicht vor, wenn der Beitragsschuldner zur Bezahlung der Beiträge rech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 5 Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile wegen Zahlungsunfähigkeit

Nach § 266a Abs. 1 StGB macht sich auch strafbar, wer zwar zum Fälligkeitszeitpunkt nicht leistungsfähig war, es aber bei Anzeichen von Liquiditätsproblemen unterlassen hat, Sicherungsvorkehrungen für die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge zu treffen, und dabei billigend in Kauf genommen hat, dass diese später nicht mehr erbracht werden können. Das Vorenthalten von Arbeitnehmerbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4 Grundsätze zur Berechnung der Haftungsschuld

Will das Finanzamt vom Arbeitgeber für abgelaufene Kalenderjahre zu wenig einbehaltene Lohnsteuer nachfordern, ist eine Inanspruchnahme aufgrund des Vergleichs der Jahreslohnsteuer zu prüfen, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Kalenderjahres beim Arbeitgeber beschäftigt war. Die Lohnsteuer kann nur insoweit nachgefordert werden, als sich unter Berücksichtigung der in...mehr