Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsbilanz

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.1 Wertansätze

Rz. 42 Als Finanzanlagen gehören Darlehensforderungen zum Anlagevermögen. Handelsrechtlich werden sie folgendermaßen bewertet: Ansatz höchstens mit den Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB); Abschreibung auf den niedrigeren Wert bei vorübergehender Wertminderung Abschreibungswahlrecht (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB) bei voraussichtlich dauernder Wer...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.3 Damnum/Disagio

Rz. 51 Wird bei der Auszahlung ein Damnum/Disagio einbehalten, so ist der Nennwert als Anschaffungskosten zu aktivieren (§ 250 Abs. 2 HGB). Praxis-Beispiel G gewährt N am 2.1.01 ein Darlehen über 200.000 EUR zu einem Auszahlungskurs von 95 %. Das Darlehen soll in 4 Jahren in einem Betrag zurückgezahlt werden. Am 2.1.01 zahlt daher G 190.000 EUR aus und vereinnahmt zum 31.12.0...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.4 Zero-Bonds und ähnliche Anleihen

Rz. 131 Zerobonds sind Schuldverschreibungen, bei denen Zinsen nicht laufend geleistet, sondern die Zinsen und Zinseszinsen zurückbehalten und erst am Ende der Laufzeit zusammen mit dem ursprünglich eingezahlten Kapitalbetrag an den Anleger ausgezahlt werden. Somit drückt die Verzinsung den Unterschied zwischen Ausgabekurs und höherem Rückzahlungskurs aus.[1] Praxis-Beispiel...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.4 Niedrigerer Wert

Rz. 59 Wie ausgeführt wurde, besteht für die Abschreibung auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert für zum Anlagevermögen gehörende Darlehensforderungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ein Abschreibungsgebot (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB), bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB), für zum Uml...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.1.1 Gliederung

Rz. 5 Beim Darlehensgeber stellen die Darlehen langfristige Forderungen dar. Sie dienen längere Zeit dem Betrieb und gehören daher zum Anlagevermögen, zu den sog. Finanzanlagen. Bei den Kreditinstituten werden aber die Kreditforderungen an Kunden zum Umlaufvermögen gerechnet.[1] Rz. 6 Bei den Kapitalgesellschaften rechnen die Darlehensforderungen zu den Ausleihungen. Diese we...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.5 Überverzinslichkeit

Rz. 156 Handelsrechtlich kommt bei Überverzinslichkeit der Darlehensverbindlichkeit eine Drohverlustrückstellung zum Ansatz. Steuerrechtlich dürfen diese Rückstellungen nicht bilanziert werden (§ 5 Abs. 4a EStG). Insoweit weicht daher die Handelsbilanz von der Steuerbilanz ab. Rz. 157 In der Steuerbilanz ist der höhere Teilwert anzusetzen, wenn die Werterhöhung einer Darlehen...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.2 Damnum/Disagio

Rz. 121 Der Erfüllungsbetrag eines Schulddarlehens kann höher als der Ausgabebetrag sein. Die Bemessungsgrundlage für die Rückzahlung des Darlehens ist der Erfüllungsbetrag, mit diesem ist das Darlehen zu bewerten. Der Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird Damnum oder Disagio genannt. Praxis-Beispie...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.3.2 Darlehen von Gesellschaftern an die Kapitalgesellschaft

Rz. 35 Darlehensforderungen der Gesellschafter an die Kapitalgesellschaft sind als deren Betriebsvermögen oder Privatvermögen zu behandeln, je nachdem, ob die betreffenden Gesellschafter das Darlehen aus ihrem Betriebsvermögen (bspw. Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer einer Personengesellschaft) oder Privatvermögen gewähren. Die an die Gesellschafter gezahlten Zinsen ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.2 Anschaffungskosten

Rz. 44 Ausgangswert für die Bewertung der Vermögensgegenstände sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei den Darlehensforderungen ist von den Anschaffungskosten auszugehen. Rz. 45 Nach der Definition des § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten Aufwendungen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu ve...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.7 Fremdwährung

Rz. 69 Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten und damit auch Darlehensforderungen sind am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umzurechnen (§ 256a Satz 1 HGB). Durch diese Vorschrift ist die Umrechnung zum Abschlussstichtag geregelt. Mit welchem Kurs die Darlehensforderungen bei ihrem Zugang zu bewerten sind, ergibt sich nicht aus dies...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.6 Niedrigverzinslichkeit und Unverzinslichkeit

Rz. 64 In der Regel wird für die Überlassung eines Darlehens als Gegenleistung eine angemessene Verzinsung vereinbart. Ist daher ein Darlehen unverzinslich oder niedriger als üblich verzinslich, liegt sein Wert unter den Anschaffungskosten. Zuvor ist aber zu prüfen, ob nicht eine verdeckte Verzinsung erfolgt. Das ist der Fall, wenn der Darlehensnehmer statt einer Zinszahlung ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.2 Darlehen einer Personengesellschaft an Gesellschafter

Rz. 20 Steuerrechtlich kann nach Verwaltungsanweisung[1] zur Beurteilung eines Darlehens einer Personengesellschaft an Gesellschafter § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG weder direkt noch indirekt angewendet werden. Es kommt vielmehr darauf an, ob das Darlehen an den Gesellschafter aus der Sicht der Gesellschaft betrieblich oder außerbetrieblich veranlasst ist. Dabei ist im Rahmen einer Ges...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.7 Fremdwährungsdarlehen

Rz. 144 Eine Fremdwährungsverbindlichkeit ist wie jede andere Verbindlichkeit zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit ist das der Betrag, der in EUR eingesetzt werden muss, um die für die Erfüllung der Verbindlichkeit notwendigen Mittel in fremder Währung zu beschaffen. Maßgebend ist hierbei der Wechselkurs (Devisenkassamittelkurs[1] oder...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pachterneuerung / 4.1.1 Handelsbilanz

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Die Höhe der Rückstellungen richtet sich also nach den Aufwendungen, die im Zeitpunkt der Erfüllung voraussichtlich entstehen werden. Das heißt, dass künftige Preis- und Kostensteigerungen bei der Bewertung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pachterneuerung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufbau einer Pachterneuerungsrückstellung

Die P-GmbH (Pächter) pachtet von der V-GmbH (Verpächter) ein Produktionswerk ab dem 1.1.01. In dem Pachtvertrag hat sich die P-GmbH neben der Pachtzahlung zusätzlich verpflichtet, die gepachteten, beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens auf eigene Kosten instand zu halten und zu warten; die gepachteten, beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach Abl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pachterneuerung / 4.1.3 Wertausgleichsforderung

Im Praxis-Beispiel wurde dem Pächter vom Verpächter bei Pachtbeginn ein neuwertiger Vermögensgegenstand (Wertigkeit 100 %) zur Nutzung überlassen. Dementsprechend ist die Höhe der Rückstellung nach der Wertigkeit des überlassenen Pachtgegenstands von 100 % bezogen auf die Wiederbeschaffungskosten zu bemessen. Nach Ende der Nutzungsdauer ist der Pachtgegenstand durch einen eb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewinnbeteiligung / 1 Abgrenzung

Die in der Praxis vornehmlich leitenden Angestellten bzw. Organmitgliedern gewährte Gewinnbeteiligung ist zu unterscheiden von der Ergebnis- oder Erfolgsbeteiligung.[1] Entscheidend ist nicht der Begriff, sondern die inhaltliche Ausgestaltung[2], die sich auf einen Leistungs- oder Arbeitserfolg bezieht. Regelmäßig knüpft sie am jährlichen Reingewinn nach der Handelsbilanz an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewinnbeteiligung / Zusammenfassung

Begriff Eine Gewinnbeteiligung (Tantieme) ist als besonderer Entgeltbestandteil eine Beteiligung der Arbeitnehmer am Markterfolg des Unternehmens. Sie kann, je nach Vereinbarung, an dem in der Steuer- oder Handelsbilanz ausgewiesenen Gewinn, am ausgeschütteten Gewinn (Dividende), am Umsatz, an Kostenersparnissen oder am Produktionsergebnis anknüpfen. Gesetze, Vorschriften un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.3 Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen

Mit der Einrichtung einer bAV geht das Unternehmen eine langfristige und damit risikoreiche Verpflichtung ein. Während ihres Bestehens können sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheidend verändern, wodurch eine Neuorientierung betrieblicher Versorgungswerke oft sinnvoll wird. Grundsätzlich gibt es eine Reihe unterschiedlichster Gründe: Harmonisieru...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1 Änderungen rund um die Handelsbilanz

Wesentliche Änderungen des HGB sind im Jahr 2023 einige zu verzeichnen gewesen, wenngleich diese für die breite Masse der nach dem HGB zur Rechnungslegung verpflichteten Kaufleute nur teilweise zu beachten sein dürften. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang: 1.1 Einführung eines Ertragsteuerinformationsberichts nach HGB und weitere Änderungen Die Rechtsgrundlage für den Ertrag...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 4 Urteile des BFH

Der BFH hat sich im Jahr 2023 mit Veröffentlichungen zu Fragen der steuerlichen Gewinnermittlung zurückgehalten. An Urteilen, die auf der Homepage des BFH im abgelaufenen Jahr veröffentlicht wurden, sind die folgenden Entscheidungen zu nennen: Die Vereinbarung eines Vorbehalts zur Abänderung einer Pensionszusage ist im Regelfall steuerlich schädlich. Dies hat der BFH mit Urte...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.4 Änderungen der DRS zur Kapitalflussrechnung und zum Lagebericht

Im Zusammenhang mit der handelsrechtlichen Rechnungslegung ist auch auf Änderungen im Bereich der DRS hinzuweisen. Der am 23.6.2023 durch das DRSC verabschiedete Deutsche Rechnungslegungs-Änderungsstandard Nr. 13 (DRÄS 13) wurde am 27.7.2023 durch das Bundesjustizministerium im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Dies geschah nach § 342q Abs. 2 HGB. Die Änderungen betreffen im E...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.5 Neues vom IDW

Wie in jedem Jahr hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu einer Vielzahl von Themen rund um die Rechnungslegung und Prüfung geäußert. Der Schwerpunkt lag indes auf dem Bereich der Prüfung, wie die Aktivitäten rund um die Einführung der ISA DE sowie die besonderen Prüfungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zeigen. Ausgewählte Standards, die die R...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.3 Weitere geplante Änderungen des HGB

Weitere Änderungen, die sich im HGB niederschlagen werden, sind angekündigt, ohne dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Ausarbeitung absehbar war, ob und wann sie umgesetzt werden. Insofern seien sie an dieser Stellung nur kurz erwähnt: Die Merkmale für die Unternehmensgrößenklassen nach HGB (§ 267 HGB und § 267a HGB) sollen angehoben werden (bis auf die Mitarbeiterzahl). ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.2 Nachhaltigkeitsberichterstattung

Eines der am meisten diskutierten Themen der letzten Jahre ist die Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen und Geschäften und wie diese ihren Niederschlag in der Rechnungslegung von Unternehmen findet. In dieser Hinsicht hat sich im Jahr 2023 einiges getan. Dies ist aber überwiegend auf europäischer Ebene geschehen. Zum 5.1.2023 ist die neue Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) in ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1 Einführung eines Ertragsteuerinformationsberichts nach HGB und weitere Änderungen

Die Rechtsgrundlage für den Ertragsteuerinformationsbericht nach HGB ergibt sich aus Art. 48b ff. EU-Bilanzrichtlinie, der durch die neuen §§ 342–342p HGB in nationales Recht umgesetzt wurde (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.3 Sonderfälle

Rz. 37 Der Gesetzgeber hat dem Ertragswertverfahren gegenüber dem ursprünglich vorgeschlagenen vereinfachten Sachwertverfahren den Vorzug eingeräumt. Da aber typische Gewerbegrundstücke in aller Regel eigengenutzt sind und folglich weder Jahresmieten vorhanden noch übliche Mieten ermittelbar sind, musste für diese Grundstücke ein eigenständiges Bewertungsverfahren gefunden w...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 5 Forderungen in Fremdwährung

Forderungen in Fremdwährung müssen in EUR umgerechnet werden.[1] Maßgebend ist der Devisenkassamittelkurs im Zeitpunkt der erstmaligen Verbuchung der Forderung.[2] Dieser bestimmt die Anschaffungskosten der Forderung für die Handels- und Steuerbilanz. Ist der Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag niedriger, gilt für die Bewertung in der Handelsbilanz: Bei einer voraussicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 4 Grundsätze für die steuer- und handelsrechtliche Bewertung im Jahresabschluss

Forderungen sind nach folgenden Grundsätzen zu bewerten: Tab. 1: Forderungsbewertung nach Handels- und Steuerrecht "Anschaffungskosten" sind bei der Bewertung von Forderungen aus Lief...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 5 Anpassung des Nennkapitals der umwandlungsbeteiligten Kapitalgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 109 Als dritter und letzter Schritt der Korrektur der Eigenkapitalsphäre bei der Umwandlung hat nach Abs. 4 die Anpassung des Nennkapitals der beteiligten Rechtsträger (sofern nicht im Zuge der Verschmelzung untergegangen) zu erfolgen. Welche Höhe das Nennkapital nach der Umwandlung aufweist, richtet sich nach der Eintragung im Handelsregister (Maßgeblichkeit der Handels...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.3 Ausweis in der Handelsbilanz

Tz. 1057 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 UU sind derartige Darlehensgewährungen, die einem Fremdvergleich nicht standhalten, auch hr-lich nicht als FK, sondern als Ergebnisverwendung anzusehen (ausführlich s Neumann, GmbHR 1996, 424, mwHinw). Damit darf auch in der H-Bil ein entspr Anspruch nicht aktiviert werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertaufholung / 1.2.2 Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung

Nach einer Teilwertabschreibung ist nicht zuzuschreiben, wenn der Unternehmer nachweist, dass der niedrigere Teilwert weiterhin Bestand hat.[1] Es ist zuzuschreiben, wenn der Grund für eine Teilwertabschreibung ganz oder teilweise weggefallen ist oder sich nachträglich herausstellt, dass die Wertminderung nicht voraussichtlich dauernd war. Auch wenn die Teilwertabschreibung f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertaufholung / 2.1 Handelsrechtliches Realisationsprinzip beachten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen.[1] Für Vermögensgegenstände besteht nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB ein Wertaufholungsgebot, wenn nach einer Abschreibung auf den niedrigeren Wert der Wert wieder gestiegen ist.[2] Für Verbindlichkeiten fehlt eine entsprechende Vorschrift, die nach einer Zuschreibung auf einen höheren Wert im Falle eines späteren Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 5 Bilanzielle Behandlung der KSt-Schuld

Rz. 20 § 30 KStG hat auch konstitutive Wirkung für die Berücksichtigung der Steuerschuld in Handels- und Steuerbilanz in Form einer Rückstellung oder eines Anspruchs auf Rückgewähr überhöht entrichteter Vorauszahlungen. Gem. § 249 HGB sind Rückstellungen in der Handelsbilanz für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die rechtlich oder wirtschaftlich in der Vergangenheit ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertaufholung / 3.2 Das Steuerrecht folgt dem Maßgeblichkeitsgrundsatz

Für die Bewertung der Rückstellungen fehlt eine entsprechende Vorschrift. § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG enthält nur Einschränkungen für die Höchstbewertung der Rückstellungen in der Steuerbilanz. Aus dem Wortlaut "insbesondere" folgt, dass grundsätzlich der Maßgeblichkeitsgrundsatz[1] gilt und die Werte der Handelsbilanz übernommen werden müssen, sofern das Steuerrecht keine Sonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Nutzungen

Rz. 159 Bei den Nutzungen ist erneut zwischen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Rz. 160 Beim Einzelunternehmen bestehen die Nutzungen im Netto-Reingewinn.[194] Die Ermittlung dieses Gewinns kann sich nur aus der jeweiligen Jahresbilanz ergeben. Da jedoch sowohl die Handelsbilanz[195] als auch die Steuerbilanz mit ihren Abschreibungsmögli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 4 Arbeitsschritte zur Abstimmung von Darlehen

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 2 Steuerabzugsbeträge (Nr. 1)

Rz. 4 Bei Steuerabzugsbeträgen (z. B. KapESt für Ausschüttungen, die eine Körperschaft erhält) entsteht die KSt im Zeitpunkt des Zufließens[1] der abzugspflichtigen Beträge. Da der Schuldner der abzugspflichtigen Beträge die Abzugsteuer im Zeitpunkt des Abfließens (respektive der hierfür gültigen Frist) dieser Beträge einbehalten und abführen muss, wird der Empfänger zum gle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / e) Zusammenfassung

Rz. 146 Die Entscheidung darüber, auf welche Weise die Testamentsvollstreckung über das Einzelunternehmen verwirklicht werden soll, kann der Erblasser entweder selbst treffen oder dem Testamentsvollstrecker überlassen. Muster 23.12: Anordnung von Testamentsvollstreckung Muster 23.12: Anordnung von Testamentsvollstreckung Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvolls...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / bb) Jährliche Rechnungslegung nach § 2218 Abs. 2 BGB

Rz. 135 Bei einer Testamentsvollstreckung, die länger als ein Jahr andauert, kann der Erbe – unabhängig davon, ob es sich um eine Verwaltungs- oder reine Abwicklungsvollstreckung handelt – aufgrund § 2218 Abs. 2 BGB eine jährliche Rechnungslegung verlangen.[207] Für die jährliche Rechnungslegung gelten dieselben Grundsätze wie für die Rechenschaftsablegung als Schlussabrechn...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 3 Bilden und Auflösen von Rückstellungen

Rückstellungen sind Verpflichtungen, deren Entstehung und Höhe (noch) nicht sicher sind. Der tatsächliche Eintritt der jeweiligen (rückgestellten) Verbindlichkeit ist jedoch mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Eine bloße Vermutung, dass eine Verbindlichkeit den Betrieb treffen könnte, reicht zur Bildung einer Rückstellung grundsätzlich nicht aus. In der Han...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungswahlrechte / 3.2 Handelsrechtliche und steuerliche Wahlrechte

Wahlrechte, die sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich bestehen, können aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz unterschiedlich ausgeübt werden. Praxis-Beispiel Verbrauchsfolgeverfahren[1] Für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens kann in der Handelsbilanz nach § 256 HGB eine bestimm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungswahlrechte / 3.1 Steuerliche Wahlrechte

Wahlrechte, die nur steuerrechtlich bestehen, können unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz ausgeübt werden.[1] Die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wird insoweit nicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG durch die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beschränkt.[2] Praxis-Beispiel Übertragung stiller Reserven bei der Veräu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungswahlrechte / 1.1 Aktivierungswahlrechte

Es bestehen seit der umfassenden Änderungen des HGB durch das BilMoG noch die folgenden handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechte für das Damnum oder Disagio,[1] vgl. Damnum/Disagio, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.[2] Aktivierungswahlrechte aufgrund der Übergangsvorschriften nach Art. 67 EGHGB (aufgrund des Zeitablaufs von untergeordene...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungswahlrechte / 2.2.1 Damnum

Ist bei einem Schulddarlehen der Erfüllungsbetrag (Nennbetrag) höher als der Ausgabebetrag (Verfügungsbetrag), so besteht handelsrechtlich ein Wahlrecht, den Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag zu aktivieren.[1] Aus dem Grundsatz, dass aus einem handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht für die steuerliche Gewinnermittlung ein Aktivierungsgebot folg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungswahlrechte / 2.3 Handelsrechtliche Passivierungswahlrechte

Handelsrechtliche Passivierungswahlrechte führen in der Steuerbilanz zu Passivierungsverboten.[1] Das in der Handelsbilanz bestehende Passivierungswahlrecht, für Pensionszusagen, die vor dem 1.1.1987 eingegangen wurden, Rückstellungen zu bilanzieren,[2] darf daher in der Steuerbilanz nicht ausgeübt werden.[3]mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Urlaubsrückstellung in der Handelsbilanz

Hans Groß ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der X-GmbH. Neben Hans Groß beschäftigt die X-GmbH noch 21 Mitarbeiter, von denen 3 Angestellte am 31.12.01 ihren Urlaub für das Wirtschaftsjahr 01 noch nicht vollständig genommen haben. Die X-GmbH ermittelt ihre Urlaubsrückstellung jeweils gesondert für die Mitarbeitergruppen Gesellschafter-Geschäftsführer, Gehaltsempfä...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 8.2 Bildung einer Rückstellung in der Handelsbilanz

Ob sich im Einzelfall eine Pflicht zur Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Altersfreizeit bzw. Altersfreizeittagen ergibt, hängt von der Ausgestaltung der Regelung ab. Im Fall eines vor dem Niedersächsischen FG verhandelten Sachverhalts ging es um ein Unternehmen, das aufgrund einer Altersfreizeitvereinbarung seinen Arbeitnehmern...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 8.4 Ermittlung des steuerlichen Werts der Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Altersfreizeit

Auch der steuerliche Wert der Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Altersfreizeit ist gemäß den Ausführungen des FG Köln im Falle einer individuellen Berechnung je Mitarbeiter nach folgender Formel zu ermitteln:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 9 Latente Steuern

Wie dargestellt, unterscheidet sich die Ermittlung des handelsrechtlichen Wertansatzes sowohl der Urlaubsrückstellung als auch der "ähnlich"zu berechnenden Altersfreizeitrückstellung von der Ermittlung des jeweiligen steuerlichen Werts der Rückstellung. Es können sich daher im Einzelfall unterschiedliche Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz ergeben, was wiederum den ...mehr