Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsvertreter

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 1243 [Autor/Stand] Voraussetzungen einer vGA. Nach der Rspr. des BFH ist für die Frage, ob eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG anzunehmen ist, in Bezug auf die Tatbestandsvoraussetzung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung auf einen Fremdvergleich abzustellen. Der Fremdvergleich findet dabei seine Konkretisierung in der sog. " Theorie des doppelten ordentlichen Ges...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) VWG VP 2023

Rz. 869 [Autor/Stand] Aufgabe des eingeschränkten Anwendungsbereichs der TNMM. Nach den VWG-Verfahren waren die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode wie die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode zwar grundsätzlich anerkannt,[2] sie kamen allerdings nur subsidiär zu den Standardmethoden zur Anwendung.[3] Der Anwendungsbereich der geschäftsvorfallbezogenen N...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.6.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 195 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG stellt auch die Erbringung von "Dienstleistungen" eine aktive Tätigkeit dar. Ebenso wie in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG wird dieser Grundsatz von zwei Ausnahmen flankiert, von denen aber – insoweit anders als in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG – nur eine mit einer Rückausnahme verknüpft ist. Dienstleistungen sind entgeltliche Tätigkeiten jeder Art zur Befri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Gründung einer Vertriebsgesellschaft

Rz. 1238 [Autor/Stand] Auffassung der Finanzverwaltung. Nach Auffassung der Finanzverwaltung liegt eine Funktionsverlagerung vor, "wenn der Vertrieb (als Ganzes oder Teile davon) auf ein übernehmendes Unternehmen übertragen wird."[2] Nach Auffassung der Finanzverwaltung löst damit der in der Praxis äußerst relevante Fall der erstmaligen Gründung einer Vertriebsgesellschaft e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) ABC des Geschäftswerts, Abgrenzung zu sonstigen Wirtschaftsgütern

Rn. 633 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abfindung an ausgeschiedenen Gesellschafter einer PersGes kann AK seines anteiligen Geschäftswertes sein s BFH v 16.05.2002, III R 45/98, BStBl II 2003, 10. Arbeiterstamm idR geschäftswertbildender Faktor; selbstständiges WG, wenn Erwerb eines Geschäftswerts ausnahmsweise ausscheidet (s BFH v 25.01.1979, IV R 21/75, BStBl II 79, 369) Arbeitsver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Herstellungszeitraum

Rn. 267 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Anschaffung ist begrifflich – mit Ausnahme des Tatbestandsmerkmals der Versetzung in Betriebsbereitschaft – zeitpunktbezogen (s Rn 153). Demgegenüber ist die Herstellung eher im Rahmen eines Zeitraumes zu verstehen. Deshalb kann sich ein Herstellungsprozess über ein oder mehrere Bilanzstichtage hinweg erstrecken, was bei einer Anschaffu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ABC der sonstigen immateriellen Wirtschaftsgüter

Rn. 775 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abfindung an ausgeschiedenen Gesellschafter einer PersGes kann teilweise AK seines anteiligen Geschäftswertes sein; s BFH v 16.05.2002, III R 45/98, BStBl II 2003, 10. Ackerprämienberechtigung s BFH v 30.09.2010, IV R 28/08, BStBl II 2011, 406; BFH v 09.08.2011, VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875; idR unselbstständiger wertbildender Faktor des G...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Betriebswirtschaftliche Gründe einer Funktionsabschmelzung

Rz. 1241 [Autor/Stand] Umstellung auf Kommissionärsstrukturen. Im Rahmen der Anpassung von Vertriebsfunktionen an den internationalen Globalisierungs- und Konzentrationsprozess werden häufig innerkonzernliche Vertriebsfunktionen von einer Vertragshändlertätigkeit auf eine Kommissionärsstruktur umgestellt (sog. Funktionsabschmelzung).[2] Während eine Vertriebsgesellschaft als...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 170 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG stellt der "Handel" eine grds. aktive Tätigkeit dar. Der Tatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG wurde durch das ATADUmsG lediglich geringfügig geändert.[1] Der Begriff "Handel" ist im Gesetz nicht definiert. Wie sich aus dem Gesetzeszusammenhang ergibt, betrifft die Handelstätigkeit jedoch die Verschaffung der Verfügungsmacht (s. Rz. 181) von...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 3. Schmerzensgeld und andere unbezifferte Klageanträge

Rz. 182 Unbezifferte Klageanträge sind zulässig, wenn entweder dem Kläger die Bezifferung unmöglich oder unzumutbar ist, z.B. bei:mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Ermittlung der marktüblichen Handelsspanne

Rz. 743 [Autor/Stand] Ermittlung durch tatsächlichen oder hypothetischen Fremdvergleich. Während der mit dem unabhängigen Käufer tatsächlich vereinbarte Preis einen objektivierten Wert und somit ein "Datum" darstellt, besteht die Schwierigkeit der Wiederverkaufspreismethode in der Bestimmung der "marktüblichen" Handelsspanne.[2] Zur Bestimmung der Handelsspanne kann zunächst...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.3 Funktions- und Risikoanalyse (§ 1 Abs. 3 S. 2 AStG)

Rz. 132 Funktions- und Risikoanalyse: Die sog. Funktions- und Risikoanalyse nach Satz 2 ist ein zentraler Teil der Sachverhaltsermittlung und Verrechnungspreisanalyse. Satz 2 steht in enger Verbindung mit Satz 1 ("Insbesondere ist zu berücksichtigen"), wonach die tatsächlichen Verhältnisse zu identifizieren und bei der Verrechnungspreisbestimmung zugrunde zu legen sind. Rz. 1...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Pfändungsverbote

Rz. 211 Weiterhin hat der Gerichtsvollzieher das Pfändungsverbot gem. § 811 ZPO [270] (§ 812 ZPO weggefallen) zu beachten. Nach dem Grundgesetz muss jeder Person das Existenzminimum verbleiben, um ein menschenwürdiges Dasein führen zu können. Der Katalog des § 811 Abs. 1 ZPO dient daher dem Schuldner als Schutz vor einer "Kahlpfändung" und bestimmt gewisse Sachen als unpfändb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Verlagerung einer Funktion

a) Betriebswirtschaftliche Sicht ... verlagert ... Rz. 1146 [Autor/Stand] Betriebswirtschaftliche Sicht. Der im Gesetz verwendete Begriff der "Verlagerung" wurde weder in § 1 Abs. 3 Satz 9 a.F. definiert noch ist er im jetzigen § 1 Abs. 3b Satz 1 näher beschrieben. Klar ist insoweit nur, dass der Gesetzeswortlaut weder Funktionsverdoppelungen noch Funktionsvervielfältigungen e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.2 Nachträgliche Abführung von später festgestellten Mehrgewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 886 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Damit ist der Sachverhalt des bis heute nicht amtl veröffentlichten Urt des BFH v 05.04.1995 (DB 1995, 1593) gemeint. Im Urt-Fall stellte eine Außenprüfung des FA bei einer GmbH für eine Zeit, in der diese noch OG war, Mehrgewinne fest. Die GmbH passte ihre H-Bil erst für ein nachorganschaftliches Jahr an die geänderte St-Bil des organschaf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Betriebsstätte

Rz. 2819 [Autor/Stand] Definition der Betriebsstätte in § 12 AO. Das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Betriebsstätte bestimmt sich nach § 12 AO. Nach § 12 Satz 1 AO ist eine Betriebsstätte "jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient". Eine Geschäftseinrichtung umfasst dabei jeden körperlichen Gegenstand und jede Zusammenfassung...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.3 Unterschiede nach Beschäftigtenstatus

Statusmerkmale werden gern als Differenzierungsgründe herangezogen, da sie scheinbar objektive und neutrale Differenzierungen ermöglichen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Untersuchung der Gruppenbildung In einem ersten Schritt ist die Gruppenbildung vergleichbarer Arbeitnehmer zu untersuchen. Gleichbehandlung kann verlangen, wer zu den vergleichbaren Arbeitnehmern gehört. Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 31 § 25 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist seit dem 18.12.2019 auf Reiseleistungen anzuwenden, die für das Unternehmen bestimmt sind. Bis einschließlich 17.12.2019 war der Anwendungsbereich auf Reiseleistungen beschränkt, die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind. Der Leistungsempfänger und der tatsächlich Reisende brauchen nicht identisch zu sein. Als Leist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Leistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 33 Bis 17.12.2019 findet § 25 UStG keine Anwendung, wenn die Reiseleistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind. In diesen Fällen erfolgt die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG. Die Beurteilung der Steuerbarkeit, Nichtsteuerbarkeit und der Steuerfreiheit richtet sich für die erbrachten Leistungen insbesondere nach folgenden Vors...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.6 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 11 In sachlicher Hinsicht ist der Geltungsbereich der freiwilligen Versicherung tätigkeitsbezogen ausgestaltet. Versichert sind alle Tätigkeiten, die mit dem Unternehmen in wesentlichem Zusammenhang stehen. Nicht umfasst ist der private Bereich, ebenso wenig Tätigkeiten für andere Unternehmen (vgl. Komm. zu § 3). Rz. 12 Ob und inwieweit die Grundsätze zum Versicherungssch...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.5 Subsidarität

Rz. 10 Voraussetzung der freiwilligen Versicherung ist, dass nicht bereits eine vorrangige Versicherungspflicht kraft Gesetzes nach § 2 oder kraft Satzung nach § 3 vorliegt. Praxis-Beispiel Der mitarbeitende Ehegatte/mitarbeitende Lebenspartner ist aufgrund eines Arbeitsvertrages als geringfügig Beschäftigter bei dem Unternehmer angestellt. Der Versicherungsschutz ergibt sich...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.7 Versicherte unternehmerische Tätigkeiten

Rz. 21 Versicherungsfälle im Rahmen der Unternehmerversicherung sind diejenigen, die sich bei einer mit dem Unternehmen in wesentlichem Zusammenhang stehenden Tätigkeit ereignen. Im Gegensatz zum abhängig Beschäftigten kann der Unternehmer seine Tätigkeit selbst bestimmen, es steht ihm frei, in welcher Art und Weise er sein Unternehmen betreibt. Weil die Unfallversicherung d...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 1.1 Unternehmer und Leistungsempfänger

Der Unternehmer ist die Hauptperson bei der Umsatzsteuer und grundsätzlich unabhängig von den Ertragsteuern zu beurteilen.[1] Unternehmer können beispielhaft sein: Einzelhändler, Großhändler, Handelsvertreter, freiberuflich tätige Personen wie z. B. Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte, Gaststättenbetreiber, aber auch – zum Teil weiter gefasst als bei der Einkommensteuer ...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.6 Arbeitsverhinderung wegen defekter Hilfsmittel

Rz. 31 Ist ein für die Ausübung der Tätigkeit oder das Erreichen des Arbeitsplatzes erforderliches Hilfsmittel defekt (z. B. Körperersatzstück, Brille bei starker Kurzsichtigkeit), besteht Arbeitsunfähigkeit so lange, bis die Reparatur des Hilfsmittels beendet oder ein Ersatz des defekten Hilfsmittels erfolgt ist (§ 2 Abs. 11 AU-RL). Die Arbeitsunfähigkeit besteht auch dann,...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.2 Mobile Arbeit

Rz. 212 Eine Definition, was unter "mobiler Arbeit" zu verstehen ist, enthält das Gesetz nicht; auch in anderen Gesetzen ist diese Form der Arbeitsleistung bisher nicht definiert. Der umgangssprachliche Begriff des "Homeoffice" führt schon allein deswegen nicht weiter, weil er mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet wird; das mobile Arbeiten im Sinne der Nr. 14 muss gerad...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Ausgleichsverpflichtung gegenüber dem Handelsvertreter

Rn. 1095 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Für den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB war die Rückstellungsbildung in den 70er und 80er Jahren ein heiß umstrittenes Gebiet der Bilanzrechtslehre. Seit BFH BStBl II 1983, 375 ist hier weitgehend Ruhe eingekehrt. Tatsächlich betrifft dieses Thema einen kaum eindeutig zu entscheidenden Grenzfall der Bilanzierung von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

Rn. 1085 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Der Handelsvertreter hat den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in der Bilanz des Jahres zu aktivieren, in dem das Vertragsverhältnis endet (BFH BStBl III 1965, 170; BStBl II 1969, 485; 1970, 315; 1987, 570). Endet das Vertragsverhältnis zum Ende des Wj, muss der Ausgleichsanspruch deshalb noch in der Bilanz dieses Wj aktiviert werden, BFH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Provisionsverbindlichkeiten gegenüber Handelsvertretern

Rn. 1100 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters entsteht bei Geschäftsabschluss aufschiebend bedingt (BFH BStBl II 1973, 212). Mit Ausführung des Geschäftes fällt die Bedingung weg; dann ist die Provisionsverpflichtung bilanzierbar (BFH BStBl II 1973, 481). Dem folgt die hM; aA Killinger, BB 1981, 1925 u Körner, WPg 1984, 43. Erhält der Handel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufwendungen eines Handelsvertreters für den Erwerb von Geschäftsbeziehungen

Rn. 1090 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Aufwendungen eines Handelsvertreters für den Erwerb der Geschäftsbeziehungen eines anderen Vertreters sind als besonderes WG (nicht als Geschäftswert) zu aktivieren (BFH BStBl III 1964, 423). Dieses sog Vertreterrecht kann der Handelsvertreter auch aufgrund eines Vertrages mit dem Geschäftsherrn durch Ablösung des Ausgleichsanspruchs seines...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonstige Vertragstypen.

Rn 11 Übernehmen es Makler iRv Bauherrenmodellen, die Finanzierung zu vermitteln, liegt idR eine Geschäftsbesorgung auf werkvertraglicher Grundlage vor (BGH NJW-RR 91, 914). Entscheidend für die Zuordnung ist, dass nicht die Beschaffung der Finanzierung im Mittelpunkt steht, sondern die Zusage des Bauherrn, die beschaffte Finanzierung zu akzeptieren. Damit handelt es sich um...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / kb) Nicht aktiv abzugrenzen sind nach der Rspr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 34. Handelsvertretervertrag (Abs 1 lit b).

Rn 33 Da der Handelsvertreter im Gegensatz zum Vertriebshändler (I lit f) kein eigenes Risiko trägt, ist der Handelsvertretervertrag als Dienstleistungsvertrag iSv lit b zu werten (s.a. MüKo/IPR/Martiny Art 4 ROM I Rz 144; Ferrari/Ferrari Art 4 ROM I Rz 49; Kindler in FS von Hoffmann [11], 198, 201; aA Grüneberg/Thorn Art 4 ROM I Rz 19; Rauscher/Thorn Art 4 Rz 55 – Einordnun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ausgleichszahlung des Unternehmers

Rn. 1092 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Die Ausgleichsschuld nach § 89b HGB ist bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses zu passivieren u als Aufwand zu verbuchen (st Rspr des BFH, zuletzt BFH BStBl II 2005, 405 mwN). Die wirtschaftliche Verursachung (s Rn 874) soll erst mit der Vertragsbeendigung eintreten. Anders im Sonderfall einer Fortzahlung der Provisionen nach Beendigu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 I grenzt den Dienstvertrag von unentgeltlichen Auftrags- und Gefälligkeitsverhältnissen ab. Enthält der Vertrag keine Regelung, greift II. § 612 erfasst alle Dienstverhältnisse, Sonderregelungen sind in §§ 87, 87b I HGB (Handelsvertreter), §§ 17 ff BBiG (Ausbildungsverhältnisse).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. (Un-)Genannte Verbraucherschutzrichtlinien und -normen.

Rn 11 Art 46b gilt für die Umsetzungsnormen der in III oder IV genannten RL 93/13, 02/65 und 08/48 sowie 08/122 – also Klausel-, –, Fernabsatz, Finanzdienstleistungen und Verbraucherkredit- sowie Timesharing-RL. Mit der Gesetzesänderung zum 13.6.14 (oben Rn 1) wurde die RL 97/7 (ex Nr. 2) zum Fernabsatz aus dem Katalog gestrichen, mit der Änderung zum 1.1.22 (oben Rn 1) die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Stellung des Reisebüros.

Rn 30 1. Das Reisebüro kann Veranstalter iSv I 3 bzw § 651a I 1, aber auch nur Verkaufsstelle, Vermittler (s § 651b Rn 2), Agent oder Handelsvertreter iSv §§ 84 ff HGB sein (LG Würzburg RRa 05, 213 [LG Würzburg 01.02.2005 - 43 S 61/05]; s.a. BGH NJW 06, 2321 [BGH 25.04.2006 - X ZR 198/04]; 03, 743; 88, 488 [BGH 22.10.1987 - VII ZR 5/87]; 82, 377; 74, 1242 [BGH 28.03.1974 - V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Empfänger

Rn. 1677 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nicht als BA abziehbar sind Geschenke an Personen, die nicht ArbN des StPfl sind, dh die nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, Ausbildungsverhältnis oÄ stehen. Nicht ArbN sind daher Personen, zu denen ein Auftrags-, Geschäftsbesorgungs- oder Werkvertragsverhältnis besteht. Beispiele: So ist zB ein freiberuflicher Fotograf, der im W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

Rn. 1780 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können im vollen Umfang steuerlich abgesetzt werden, wenn das Zimmer gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 3 Hs 2 EStG der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des StPfl ist. Es handelt sich bei dem Begriff des "Mittelpunktes der gesamten beruflichen und betrieblichen Tät...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 § 670 begründet eine Ersatzpflicht des Auftraggebers ggü dem Beauftragten für Aufwendungen, die zum Zwecke der Ausführung des Auftrags entstanden sind, also nicht bei Gefälligkeiten (BGH NJW 15, 2880 [BGH 23.07.2015 - III ZR 346/14]: Gefälligkeitsfahrten zu Sportveranstaltungen). Der Aufwendungsersatzanspruch hat keinen Einfluss auf die Unentgeltlichkeit des Auftrags, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 5 Vertragspartner müssen als Auftraggeber ein Verbraucher (§ 13) oder Existenzgründer iSv § 513 (§ 655e II), der Darlehensgeber oder ein Dritter, der nicht Verbraucher sein muss (Grüneberg/Retzlaff Rz 6), u ein selbständiger Vermittler als Unternehmer (§ 14) sein. Vermittler, unabhängig oder gebunden, kann auch ein Kreditinstitut oder ein Händler sein, dessen Kaufpreisans...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Geschäftsraummiete.

Rn 13 Unter § 580a II fallen Räume, die weit überwiegend (AG Hambg-Blankenese ZMR 12, 200; aA zu Unrecht LG Hamburg ZMR 12, 868 und ZMR 13, 443 mit abl Anm Abramenko) zu geschäftlichen Zwecken (BGH MDR 16, 146 u NJW 08, 3361) vermietet sind, dh alle vom Mieter zu Erwerbszwecken angemieteten Räume, unabhängig davon, ob eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige berufliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Praxiswert von freien Berufen

Rn. 725 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Eine weitere Abgrenzungslinie des Geschäfts- oder Firmenwerts bezieht sich auf den Praxiswert von freien Berufen. Der BFH sieht in st Rspr (BFH BStBl II 1991, 595) zwischen dem Geschäfts- und Praxiswert einen wesentlichen Unterschied, demzufolge auch schon vor 1987 auf diesen Praxiswert planmäßige Abschreibungen zugelassen worden sind. Der P...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerbsgeschäft.

Rn 3 Erwerbsgeschäft ist jede erlaubte, selbstständige, berufsmäßig ausgeübte und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit (Scheerer BB 71, 981). § 112 erfasst auch die selbstständige Ausübung eines künstlerischen Berufes, die Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter iSd § 84 I HGB (BAG NJW 64, 1641 [BAG 20.04.1964 - 5 AZR 278/63]; ArbG Berlin VersR 69, 97) sowie eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Besondere Pflichten bei angebotenen Beratungsleistungen (Abs 3).

Rn 14 Nach III, angefügt in Umsetzung von Art 22 I–III a, d u V WoImmoKrRL zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7), treffen Immobiliardarlehensvermittler, die Beratungsleistungen anbieten o als unabhängige Berater auftreten (Honorar-Immobiliendarlehensberater; Legaldefinition in § 34i V GewO), ähnliche besondere Pflichten wie beratende Darlehensgeber gem § 511 iVm Art 247 § 13 III u § 18 E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Entbehrlichkeit der Mahnung.

Rn 17 Eine Mahnung ist unter den in Abs 2 genannten Voraussetzungen entbehrlich. Bei der verspäteten Bereitstellung digitaler Produkte ggü Verbrauchern ist eine Mahnung zudem in den § 327c III 1 genannten Fällen entbehrlich (§ 327c III 2). Nach § 286 II Nr 1 ist eine Mahnung entbehrlich, wenn für die Leistung ein kalendermäßig festgesetztes Datum bestimmt ist (›dies interpel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispielsbereiche.

Rn 9 Das AGG ist über § 2 I Nr 7 AEntG nF (ex § 7 I Nr 7 AEntG) bei Beschäftigung im Inland zwingend anzuwenden (ErfK/Franzen § 2 AEntG Rz 5; vgl Calliess/Renner/Renner Art 9 Rz 25); iÜ hat zum AGG die Diskussion erst begonnen (Junker 30; Schrader/Straube NZA 07, 184; Mansel FS Canaris I 809), viel spricht für Eingriffsnormcharakter (umfassend Lüttringhaus Grenzüberschreiten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bewirtung aus geschäftlichem Anlass

Rn. 1691 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1990 ist neben der betrieblichen Veranlassung auch der geschäftliche Anlass zu prüfen. Die Bewirtung geschieht aus geschäftlichem Anlass, wenn sie im Zusammenhang mit der unmittelbaren Beteiligung des StPfl im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr steht, dh wenn der StPfl sich damit im weitesten Sinne nach außen wendet. Dies ist insbes...mehr