Fachbeiträge & Kommentare zu Hartz IV

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§ 33 Bürgergeld / 1. Ermittlung des Grundsicherungsbedarfs

Rz. 18 Die Beurteilung, ob der erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln sichern bzw. erforderliche Hilfe durch Dritte erhalten können oder nicht, setzt zunächst die Ermittlung ihres Grundsicherungsbedarfs voraus. Rz. 19 Der Grundsicherungsbedarf richtet sich grundsät...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / A. Einführung

Rz. 1 Um eine sachgerechte und dem Mandanteninteresse dienende Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bzw. im Rahmen von Kündigungs- und sonstigen Bestandsstreitigkeiten zu gewährleisten, müssen zwingend einige wichtige Vorschriften des Sozialversicherungsrechts beachtet werden. Andernfalls drohen dem Mandanten erhebliche finanzie...mehr

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§ 33 Bürgergeld / B. Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 8 Anspruch auf Bürgergeld (vormals Arbeitslosengeld II) haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§ 19 S. 1 SGB II). Die allgemeine Berechtigung für Leistungen nach dem SGB II ist in § 7 SGB II geregelt. Formell ist gemäß § 37 Abs. 1 SGB II ein Antrag auf Leistungsgewährung erforderlich. Rz. 9 Leistungen nach dem SGB II erhalten gem. § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–4 SGB II Persone...mehr

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§ 33 Bürgergeld / IV. Antrag

Rz. 36 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und damit auch das Arbeitslosengeld II werden nur auf Antrag (§ 37 Abs. 1 SGB II) und nicht rückwirkend für Zeiten vor der Antragstellung (§ 37 Abs. 2 S. 1 SGB II) erbracht. Rz. 37 Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück (§ 37 Abs. 2 S. 2 SGB II). Rz. 38 Für Beda...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Gleichgestellte Person (§ 33a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person sind nach § 33a Abs 1 S 3 EStG Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistung des StPfl gekürzt werden, ausführlich s Rn 162. Rn. 161 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BStBl I 2002, ...mehr

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§ 33 Bürgergeld / II. Mehrbedarfe

Rz. 46 Nach § 21 Abs. 1 SGB II umfassen Leistungen für Mehrbedarfe Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf (§ 20 SGB II) abgedeckt sind. Die einzelnen Mehrbedarfe (z.B. für werdende Mütter, Alleinerziehende, Behinderte) sind in § 21 Abs. 2–5 SGB II geregelt.[43] Die Summe des insgesamt gezahlten Mehrbedarfs darf die Höhe der für erwerbsfähige Leistungsberechtigte maßgebende...mehr

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§ 33 Bürgergeld / IV. Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld

Rz. 51 Mit Wirkung zum 1.1.2011 ist der Anspruch auf Gewährung eines befristeten Zuschlags ersatzlos gestrichen worden.[46] Rz. 52 § 24 SGB II nennt darüber hinaus Sachverhalte, in denen eine abweichende Leistungserbringung (z.B. durch Gewährung von Darlehen, Sonderbedarfen, Erstausstattung für Wohnung, Ausstattung für neugeborene Kinder) eröffnet wird.[47]mehr

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§ 33 Bürgergeld / I. Verstoß gegen Mitwirkungsobliegenheiten

Rz. 57 Nach § 31a Abs. 1 S. 1 SGB II mindert sich das Bürgergeld in einer ersten Stufe um 10 % des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 SGB II maßgebenden Regelbedarfs. Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 SGB II mindert es sich um 20 % und bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 SGB II mindert sich das Bürgergeld...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 3 Literatur

Rz. 172 Bätge, Zur Rechtmäßigkeit von kommunalen Satzungen nach den §§ 22a ff. SGB II und zum maßgeblichen Rechtsschutz, Sozialrecht aktuell 2011, 131. Becker, Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.0 – Die Neuregelungen durch das RBEG vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage und Rechtsprechung, ZFSH SGB 2011, 185. Berlit, Neuere Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft u...mehr

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Jung, SGB XII § 35b Satzung / 3 Literatur

Rz. 12 Bätge, Zur Rechtmäßigkeit von kommunalen Satzungen nach den §§ 22a ff. SGB II und zum maßgeblichen Rechtsschutz, Sozialrecht aktuell 2011, 131. Berlit, Neuere Rechtsprechung zu den Kosten von Unterkunft und Heizung, SGb 2011, 619 (Teil I) und 678 (Teil II). ders., Akuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft, info also 2014, 243 (Teil I) und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer / 3 Ein-Euro-Jobber als Arbeitnehmer

Die an Bürgergeld-Empfänger nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II (bis 2022: Arbeitslosengeld II-Empfänger) gezahlte Entschädigung für Mehraufwendungen stellt keinen Arbeitslohn dar; sie ist steuerfrei nach § 3 Nr. 2d EStG und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Voraussetzung ist, dass als Entschädigung lediglich die Zuschüsse der Agentur für Arbeit gezahlt bzw. weitergelei...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2 Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei.[1] Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem Arbeitslosengeld I nach dem SGB III und dem Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II, welches das frühere Arbeitslosengeld II ersetzt. Progressionsvorbehalt nur bei Bezug von Arbeitslosengeld I Nur das Arbeitslosengeld I unterliegt dem Progressionsvorbehalt.[2] Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1 Steuerfreiheit von Entgeltersatzleistungen

Durch die Vorschrift des § 3 Nrn. 1 und 2 EStG sind Entgeltersatzleistungen von der Besteuerung freigestellt, z. B. Arbeitslosengeld, Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II [1], (Saison-)Kurzarbeitergeld, Qualifizierungsgeld, Krankengeld, Insolvenzgeld und Mutterschaftsgeld. Derartige Leistungen werden regelmäßig nach den Bestimmungen des SGB III gezahlt. Sie treten an die Stelle ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.4 Bezieher von Verletztengeld nach Bezug von Bürgergeld (bis 31.12.2022: Arbeitslosengeld II) nach Abs. 1 Nr. 2a

Rz. 9 Bis zum 31.12.2010 waren erwerbsfähige Hilfebedürftige, die von einem Träger nach dem SGB II Arbeitslosengeld II beziehen (vgl. § 19 SGB II), nach § 3 Satz 1 Nr. 3a (a. F.) grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, ohne dass es darauf angekommen wäre, ob vor Beginn der Leistung zuletzt Versicherungspflicht bestanden hat. Damit wurden auch die erwerbsfähigen Hilfebedü...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.1 Wehr- oder Zivildienstleistende, Bezieher von Übergangsgebührnissen, Wehrdienstverhältnis besonderer Art, Arbeitslosenhilfe (bis 31.12.2004), Arbeitslosengeld II (bis 31.12.2010) und Kindererziehungszeiten (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 4 SGB V, § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI und § 347 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Buchst. d RVO i. V. m. § 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, 7 RVO, § 112 Abs. 4 Buchst. d i. V. m. § 2Abs. 1 Nr. 8 und 9 AVG und § 130 Abs. 6 RKG. Die Beiträge der Personen, die aufgr...mehr

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Jansen, SGB VI § 173 Grundsatz / 1 Rechtspraxis

Rz. 2 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind § 252 Abs. 1 Satz 1 SGB V, § 60 Abs. 1 Satz 1 SGB XI und § 348 Abs. 1 SGB III. Die Pflicht zur Zahlung der Beiträge folgt nach § 173 im Grundsatz der Regelung der Beitragstragung. Nach diesem Grundsatz müssen insbesondere die Beiträge für freiwillig Versicherte (§ 171), für Höherversicherte ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach seinem Inkrafttreten ist § 166 im Zusammenhang mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung (PflegeVG v. 26.5.1994, BGBl. I S. 1014) um Abs. 2 ergänzt worden. Die Regelung für Bezieher von Arbeitslosenhilfe ist aus Nr. 2 genommen und in Nr. 2a angefügt worden (WFG v. 25.9.1996, BGBl. I S. 1461). Mit der Einführung eines Teilarbeitslosengeldes (§ 150 SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 173 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift – zunächst nur aus Satz 1 bestehend – ist mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie definiert den Begriff des Beitragsschuldners und stellt den Grundsatz auf, dass die Beiträge von den Beitragsschuldnern unmittelbar an den Träger der Rentenversicherung zu zahlen sind. Durch Art. 6 Nr. 12 des AFRG v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) ist sie mit Wirkung zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 170 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 6 ist durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.4.1995 eingefügt, sein Buchst. c durch Gesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) neu gefasst worden. Das AFRG v. 23.4.1997 (BGBl. I S. 594) änderte mit Wirkung zum 1.1.1998 Abs. 1 Nr. 1 und fasste Abs. 1 Nr. 2 neu. Eine weitere Änderung erfuhr § 17...mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 2.2 Vereinbarungen nach § 176 Abs. 2

Rz. 4 Das Verfahren über die Zahlung und Abrechnung der Beiträge für Bezieher von Sozialleistungen (nicht nur Krankengeld und Verletztengeld) können die Leistungsträger und die Deutsche Rentenversicherung Bund (bis 31.12.2004: die Träger der Rentenversicherung) gemäß Abs. 2 Satz 1 durch Vereinbarungen regeln. Solche Vereinbarungen haben die Rentenversicherungsträger bislang ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 3 Literatur

Rz. 27 Fasel, Das Versicherungs- und Beitragsrecht in der Rentenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II, Kompass/Knappschaft, 2005, 20. Göhde, Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung, Mitteilungen der LVA Rheinprovinz 2005, 42. Marburger, Auswirkungen des Verdienstausfalls von Organ- oder Gewebe...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.1 Versicherung des Elternteils mit Anspruch auf Krankengeld

Rz. 4 Damit der Elternteil wegen der Erkrankung bzw. Beaufsichtigung eines Kindes Krankengeld beanspruchen kann, muss er bei einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4) versichert sein und im Falle der eigenen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Letztere dieser Voraussetzungen erfüllen insbesondere die bei einer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer (Arbeiter, Ange...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.3 Bezieher von Arbeitslosenhilfe (Abs. 1 Nr. 2a) – bis 31.12.2004

Rz. 8 Die seit dem 1.1.1997 in Nr. 2a (vorher Nr. 2) getroffene Regelung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Beziehern von Arbeitslosenhilfe ist infolge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003) und dem Ende des Bezugs von Arbeitslosenhilfe ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.2 Bezieher bestimmter Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 4 Parallelvorschriften für Bezieher von Arbeitslosengeld sind für die Krankenversicherung § 232a Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden). Vorgängervorschriften waren für Bezieher von Arbeitslosengeld § 1385a RVO, § 112a AVG und § 130a RKG und für Bezieher von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.6 Versicherungs- und Beitragspflicht des Kinderkrankengeldes

Rz. 69 Das Kinderkrankengeld unterliegt genauso wie das bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung und führt – zumindest bei Pflichtversicherten – zu einem automatischen Erhalt der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Versicherungspflicht/Mitgliedscha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Ab 2005 hatte das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Hartz IV – die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfsbedürftige im SGB II zusammengeführt. Seither wurden danach bis zum 31.12.2022 sog Arbeitslosengeld II (ALG II) und sog Sozialgeld (§ 19ff SGB II aF) für nicht erwerbsfähige Angehör...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.4.1 Anwendungsbereich

Rz. 68 Die im steuerlichen Bereich bestehenden Probleme bei der vollständigen Ermittlung der Einkünfte stellen sich gleichermaßen in Verfahren, die auf eine Inanspruchnahme sozialer Transferleistungen, der Bekämpfung von Straftaten oder der Vollstreckung sonstiger öffentlicher Forderungen abzielen. Auch in diesem Bereich bietet das Kontenabrufverfahren ein präventiv wirkende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.1 Allgemeines

Rz. 46 § 93 Abs. 7 und 8 AO wurde durch Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit v. 23.12.2003, BGBl I 2003, 2928 in die AO eingefügt und gilt als Reaktion auf die vom BVerfG[1] in Bezug auf private Kapitaleinkünfte und Veräußerungseinkünfte festgestellten strukturellen Vollzugsdefizite. Die Neuregelungen schaffen v. 1.4.2005 an eine Rechtsgrundlage, die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.3 Neufassung Satz 3 ab 1.1.2023

Rz. 19a Durch das Bürgergeld-Gesetz v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde Satz 3 mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst. Danach werden Kalendermonate, die nur deshalb Anrechnungszeiten sind, weil Arbeitslosigkeit nach dem 30.6.1978 vorgelegen hat, für die vor dem 1.1.2023 Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II nicht oder Arbeitslosengeld II nur darlehensw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.4 Neuregelung Satz 4 ab 1.1.2023

Rz. 19c Durch das Bürgergeld-Gesetz v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde ein neuer Satz 4 mit Wirkung zum 1.1.2023 in Abs. 2a eingefügt. Danach werden auch die Kalendermonate, die nur deshalb Anrechnungszeiten sind, weil Arbeitslosengeld II bis zum 31. Dezember 2022 bezogen worden ist, nicht bewertet. Rz. 19d Die Neuregelung war ebenfalls notwendig geworden, weil das Regime ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.6 Europarechtliche Implikationen

Rz. 32 Art. 70 VO (EG) 883/2004 regelt die Exportierbarkeit der besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen innerhalb der Europäischen Union (zur Grundrente im internationalen Vergleich siehe auch bei Geppert, Deutsch­lands Rentensystem im internationalen Vergleich und Reform­vorbilder im Ausland, DRV 1/2020, 145, 161 f.). In der gegenwärtigen Ausgestaltung mit der besond...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden, ab 2002 wie folgt: ab 1.1.2002 durch das AVmEG vom 21.3.2001 (BGBl. I S. 403): Abs. 1a ist gestrichen worden (vgl. Rz. 2). Aus Vereinfachungsgründen wurde auf die bisherige Sonderregelung zur Glaubhaftmachung bei Zeiten einer beruflichen Ausbildung verzichtet (BT-Drs. 14/4595 S. 137); ab 1.1.2005...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.2 Keine Bewertung bestimmter Arbeitslosenzeiten (Satz 2 und 3)

Rz. 15 Ergänzend zu § 74 Satz 4 schließt Satz 2 auch für Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 1.7.1978 bis 28.2.1990 eine Bewertung aus (vgl. weitergehend GRA der DRV zu § 263 SGB VI, Stand: 9.5.2023, Anm. 4). Rz. 16 Ohne Bewertung bleiben nach Satz 3 auch Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit nach dem 30.6.1978, für die jedoch vor de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.4 Negativkatalog (Satz 3)

Rz. 42 Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld sind ausdrücklich von der Berücksichtigung als Grundrentenzeiten ausgenommen. Der Gesetzgeber hat dies bewusst anders als bei der Anrechnung auf die Wartezeit von 45 Jahren bei der Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2 geregelt (BT-Drs. 19/18473...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.7 Korrespondierende bzw. ergänzende Vorschriften

Rz. 13 Korrespondierende bzw. ergänzende Vorschriften sind § 97a, der die Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung regelt, § 117a, der Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung regelt, § 151b, der Regeln zum automatisierten Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung en...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.7 § 1 Abs. 2 Buchst. k TVöD – aufgehoben

§1 Abs. 2 Buchst. k TVöD hatte bis zum 31.10.2022 folgende Fassung: Beschäftigte, die Arbeiten nach den §§ 260 ff. SGB III verrichten. Diese Fassung entsprach schon seit längerem nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage. Deshalb ist §1 Abs. 2 Buchst. k durch den Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 14. Juli 2022 zum TVöD aufgehoben worden, und zwar mit Wirkung vom 1.11.2022. Hinterg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Bohnert, BAföG und Betrug – Zur Ahndung von Falschangaben in Anträgen zur Ausbildungsförderung, NJW 2003, 3611. Finger, Ausbildungsförderung für Über-30-Jährige: Eine im Wesentlichen lückenlose Kette von Hinderungsgründen, FamRZ 2006, 1427. Kasenbacher, Volljährigenunterhalt und die Verpflichtung, BAföG zu beantragen, NJW-Spezial 2009, 660. Krapp, BAföG – Rasterfahndung,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Mindestbetrag (Abs. 4)

Rz. 44 Abs. 4 Satz 1 regelt den Mindestbetrag des monatlichen Elterngeldes. Er wird auch als sog. "Sockelbetrag"[1] bezeichnet und beläuft sich auf 300 EUR monatlich. Der Mindestbetrag ist unabhängig von Einkommen und Bedürftigkeit. Er wird grds. an alle Berechtigten gezahlt, jedoch nur subsidiär und nicht zusätzlich zum einkommensabhängigen Elterngeld nach Abs. 1-3. Es hand...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4 Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung sind das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit, das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, das Teilarbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld, einschließlich der Sonderformen Saison-Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld. Wichtig Arbeitslosengeld II als Grundsicherung für Arbeitsuchende Das Arbeitslosengeld II ist...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Becker, Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehern sinkt – trotz Entlastungspaket, SozSich 2022, 227. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 21 Sonderre... / 3 Literatur

Rz. 16 Becker, Abgrenzungen der Existenzsicherungssysteme untereinander und gegenüber "verwandten" Systemen, ZfSH/SGB 2022, 316. Blüggel, Die Prüfung der Erwerbsfähigkeit im SGB II und SGB XII und die Kooperation zwischen den Sozialleistungsträgern, SGb 2011, 9. Coseriu, Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB XII, Sozialrecht aktuell 2010, 177 (Teil I) und 20...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 44 Hammel, Erst zur Arbeit, dann das Arbeitslosengeld II?, ZFSH 2016, 63. Mümken/Brussig/Knuth, Arbeitslosigkeit am Ende des Erwerbslebens, SozSich 2011, 51. Rz. 45 Zur Zulässigkeit der Gewährung von Selbstvermittlungsprämien an Leistungsberechtigte: BSG, Urteil v. 2.7.2013, B 4 AS 72/12 R.mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, mit dem das SGB II nach dem Willen der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode reformiert werden soll. Dazu ist auch die Überschrift des SGB II um den Begriff des Bürgergeldes erweitert worden, die Bezeichnung Grundsicherung für Arbeitsuchende ist daneben erhalten worden. Dagegen ist die Verwendung...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 103 Benkert, Neuregelungen des Mutterschutzes, NJW-Spezial 2017, 562. Bergwitz, Arbeitgeberweisungen: unbillig und doch verbindlich?, NZA 2017, 1553. Bienert, Wichtiger Grund bei Eigenkündigung und Umzug zum Lebensgefährten und Arbeitsuchendmeldung, info also 2018, 51. Bittner, Eigenbemühungen des Arbeitslosen nur noch gegen Förderleistungen der Agentur für Arbeit bei der A...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.1 Empfänger von Entgeltersatzleistungen (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2)

Rz. 64 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 schließt die Lücke zu den Versicherungspflichttatbeständen des § 3 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 3a und erfasst durch die Verweisung auf § 3 Satz 1 Nr. 3 Personen, die die dort aufgezählten Sozialleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld oder Arbeitslosengeld) erhalten sowie durch die Verweisung auf § 3 Satz 1 Nr....mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei handelt es sich stets um Pflichtverletzungen des Betroffenen, die darin bestehen, dass die Bemühungen darum, die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.6.2 Fiktive oder fehlende rentenversicherungsrechtliche Bemessungsgrundlage (Abs. 2 S. 2)

Rz. 15 In den §§ 162, 163 SGB VI werden der Beitragserhebung mitunter höhere beitragspflichtige Einnahmen zugrunde gelegt als tatsächlich erzielt werden, so z. B. aus sozialpolitischen Gründen bei der Beschäftigung Auszubildender, Menschen mit Behinderung oder bis 31.12.2010 (Rz. 15a) bei Beziehern von "Bürgergeld"(bis 30.6.2023: ALG-II-Beziehern).[1] Nach § 86 Abs. 2 S. 2 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 1 Entstehung, Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 86 EStG ist bereits vor seinem Inkrafttreten in Zusammenhang mit der Änderung des § 10a EStG durch Einbeziehung der zunächst von der Förderung nicht erfassten Beamten geändert worden (§ 10a EStG Rz. 2).[1] Ebenfalls als Folgeänderung zu § 10a EStG ist die Vorschrift im Zusammenhang mit der Einbeziehung beurlaubter Beamter etc. in den Kreis der Zulageberechtigten mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.2 Bemessungsgrundlage (Abs. 1 S. 2)

Rz. 5 Bemessungsgrundlage für den Mindesteigenbeitrag sind die rentenversicherungspflichtigen bzw. diesen gleichgestellten Einnahmen: bei Rentenversicherungspflicht die erzielten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. SGB VI (§ 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG), bei Besoldungsempfängern und Empfängern von Amtsbezügen die bezogenen Besoldung und Amtsbezüge (§ 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG...mehr