Fachbeiträge & Kommentare zu Hartz IV

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit als Anrech... / 1.3 Besonderheiten

Hat die Bundesagentur für Arbeit für Bezieher von Arbeitslosen- oder Übergangsgeld bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Beiträge im Rahmen von § 207 SGB III an eine Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung, ein Versicherungsunternehmen oder den Leistungsbezieher selbst gezahlt, liegt keine Anrechnungszeit vor.[1] Das betrifft Versicherte, die sich als Höherverdienend...mehr

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Anrechnungszeiten / 2 Anrechnungszeittatbestände

Anrechnungszeiten sind Zeiten der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder in denen eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen wurde[1], der Krankheit von mindestens einem Kalendermonat zwischen dem vollendeten 17. und dem vollendeten 25. Lebensjahr, soweit diese Zeiten nicht bereits mit anderen rentenrechtlichen Ze...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 10 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Grundzüge

Rz. 14 Personen zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr, die (bei ausschließlich gesundheitlicher Betrachtung) mindestens drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können (§ 8 SGB II), erhalten bei Hilfebedürftigkeit seit 2005 anstelle der bisherigen Sozialhilfe Eingliederungs- und finanzielle Leistungen nach dem SGB II. Trotz der irreführenden Bezeichnung...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / Literaturtipps

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / II. Sozialrechtliche Ausgangslage

Rz. 3 Menschen mit Behinderungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen diverse staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. In Betracht kommen Ansprüche aufmehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / Literaturtipps

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AGS 12/2023, Beschwer der V... / I. Sachverhalt

Nach Rücknahme des Scheidungsantrages hatte das FamG den Verfahrenswert für die Ehesache auf 4.000,00 EUR und für den Versorgungsausgleich auf 1.000,00 EUR festgesetzt, wobei es jeweils von den gesetzlichen Mindestwerten ausgegangen ist. Das monatliche Nettoeinkommen der Antragstellerin hatte das FamG dabei mit 525,90 EUR und das des Antragsgegners mit 432,00 EUR angenommen....mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / II. SGB II

Rz. 34 Die Regressmöglichkeiten des SGB II ähneln der Sozialhilfe, jedoch unter stärkerer Schonung der Heranziehung Unterhaltspflichtiger, allerdings ist ein Zugriff auf den Nachlass des Leistungsempfängers, siehe Rdn 30 ff., nicht möglich (Abschaffung des früheren § 35 SGB II ab 1.8.2016, anders in der Sozialhilfe: § 102 SGB XII, Rdn 30):mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Leistungen

Rz. 15 Bei der Ermittlung der Hilfsbedürftigkeit werden Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten, des Verpartnerten und des in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft Lebenden gemäß § 9 Abs. 2 SGB II einbezogen, ferner hinsichtlich des an minderjährige unverheiratete Kinder zu gewährenden Sozialgelds auch Einkommen und Vermögen der Eltern, so...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Überleitungsregress

Rz. 24 Gem. § 93 Abs. 1 SGB XI kann der Sozialleistungsträger durch schriftliche Anzeige (Verwaltungsakt) an einen Dritten Ansprüche, welche dem Hilfeempfänger oder einem Mitglied der (hier erweiterten[20]) Einsatzgemeinschaft gegen den Dritten zustehen, auf sich überzuleiten (im Bereich des SGB II, nachstehend Rdn 34 ff.), vollzieht sich dieser Übergang seit 1.8.2006 gar du...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 13 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.8 Arbeitslosengeld II-Bezieher (Vorgängerleistung zum Bürgergeld) - Satz 1 Nr. 3a a. F.

Rz. 47 Bis zum 30.12.2010 sah Satz 1 Nr. 3a die praxisrelevante Versicherungspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld II vor. Der Bezug von Arbeitslosengeld II (§ 19 SGB II; das heutige Bürgergeld) bewirkte bis dahin grundsätzlich Versicherungspflicht, soweit nicht die in der damaligen gesetzlichen Regelung genannten wenigen und in der Praxis selten zur Anwendung vorkommend...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und wurde durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.4.1995 durch Einfügung der Nr. 1a sowie der Sätze 2 und 3 ergänzt. Durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) sowie das Gesetz zur Neuregelung der geringfüg...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 29 Binschus, Zum Sozialgeldanspruch eines minderjährigen Kindes zur Sicherung des Umgangsrechts, ZfF 2014 S. 129. Buschoff, Die soziale Sicherung (Solo-)Selbständiger, SoSi 2016 S. 301. Deutscher Bundestag, Soziostrukturelle Merkmale von Menschen aus den Referenzgruppen zur Ermittlung der Regelbedarfe (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LIN...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 304 Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016 S. 881. Deutscher Bundestag, Soziostrukturelle Merkmale von Menschen aus den Referenzgruppen zur Ermittlung der Regelbedarfe (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 19/23636. ders., Kosten der Bar-...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.8 Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung (Abs. 7)

Rz. 88 Der Mehrbedarf nach Abs. 7 ab 1.1.2011 (vgl. auch § 77 Abs. 6) i. d. F. der Neuregelung ab 1.1.2021 setzt dezentrale Warmwassererzeugung voraus. Damit ist im Ergebnis gemeint, dass dem Leistungsberechtigten Mehraufwand entsteht, den er für die Zubereitung von Warmwasser aufbringen muss und den er nicht über die Heizkosten abrechnen kann. Das ist regelmäßig der Fall, w...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.7 Empfänger von Entgeltersatzleistungen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 32 Satz 1 Nr. 3 begründet die Versicherungspflicht für Personen, die von einem Leistungsträger Krankengeld (§ 44 SGB V), Verletztengeld (§§ 45 SGB VII, vgl. hierzu BSG, Urteil v. 16.6.2021, B 5 RE 7/19 R), Versorgungskrankengeld (§ 16 BVG), Übergangsgeld (§§ 20, 21), Arbeitslosengeld (§§ 137 ff. SGB III) oder von der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung Pflege...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.6 Zuzahlung des Versicherten

Rz. 63 Die vom Rentenversicherungsträger zur Verfügung gestellten medizinischen Rehabilitationsleistungen sind für den Versicherten grundsätzlich kostenfrei. Bei den (voll-)stationären Leistungen hat sich der Versicherte allerdings mit einer täglichen Zuzahlung von 10,00 EUR an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu beteiligen. Die Zuzahlungsdauer ist auf längstens 42 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.9 Organ- und Gewebespender (Satz 1 Nr. 3a)

Rz. 49 Satz Nr. 3a begründet einen Pflichtversicherungstatbestand für Organ- und Gewebespender. Mit der Regelung soll sichergestellt werden, dass Rentenversicherungspflicht von Spendern von Organen und Geweben auch dann besteht, wenn der Empfänger privat krankenversichert ist. In diesen Fällen erhalten die Spender von dem privaten Krankenversicherungsunternehmen des Empfänge...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält zur Leistungsberechtigung nach § 19 Abs. 1 Satz 2 als Anspruchsgrundlage für das Bürgergeld an nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vgl. auch § 7 Abs. 2) Sonderbestimmungen zum Bürgergeld. Sie legt insbesondere auch fest, nach welchen Regelbedarfsstufen das Bürgergeld zu zahlen ist. Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (bis 31.12.2022: Sozia...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 74 Bokeloh, Grenzüberschreitende Aspekte der rentenrechtlichen Absicherung von Pflegepersonen, DRV 2018 S. 192. Köhler, Rentenversicherungspflicht und Unfallversicherungsschutz der häuslichen Pflegekraft unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in der Landwirtschaft, AUR 2019 S. 122. Krome, Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Übergangsgeldzahlun...mehr

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Jung, SGB XII Einführung

Einführung zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – Am 27.12.2003 ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (BGBl. I S. 3022) das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – beschlossen worden. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat am 19.12.2003 auf den Vorschlag des Vermittlungsausschusses hin der Reform des ...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.1 Berechtigte

Rz. 8 Das Bürgergeld ist grundsätzlich nicht allein den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorbehalten. Diese erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1. Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 und den Maßgaben des § 23 erhalten demgegenüber die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die unterschiedlichen früheren Begrifflichkeiten Arbeitslosengeld II und Sozialgeld h...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe der Amtlichen Statistik in Deutschland (EVS 2008) hat das BMAS den ab 2011 geltenden Regelbedarf für Erwachsene und einen betragsmäßig eigenständigen Regelbedarf für Kinder und Jugendliche errechnet. Lediglich für Partner wurde eine prozentuale Ableitung (je 90 %) beibehalten. Die Fortschreibung der Regelbedarfe richtet sich...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.3 Mehrbedarf für Alleinerziehende (Abs. 3)

Rz. 30 Abs. 3 sieht Leistungen für Mehrbedarfe Alleinerziehender vor. Zur Weiterentwicklung des Mehrbedarfes mit der Einordnung des Bundessozialhilfegesetzes in das SGB vgl. BT-Drs. 15/1734 S. 1761 (Hinweis in BT-Drs. 18/4296). Der Mehrbedarf kann insbesondere durch einen geringeren Umfang verfügbarer Zeit für preisbewusste Einkäufe und durch die Inanspruchnahme von Dienstle...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht von Corona-Überbrückungshilfen

Leitsatz Die Zahlungen der NRW Überbrückungshilfe Plus für Selbstständige in Höhe von 1.000 EUR pro Monat im Zeitraum Juni bis August 2020 sind aufgrund des wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen den Leistungen und der betrieblichen Tätigkeit als Betriebseinnahmen steuerpflichtig. Sachverhalt Streitig war, ob eine Billigkeitsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) in F...mehr

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FoVo 11/2023, Direktzahlung... / II. Der Antrag der leistungsberechtigten Person

Alternative 1: das Kooperationsmodell § 22 Abs. 7 S. 1 SGB II enthält die Regelung, dass das ALG II für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf Antrag der leistungsberechtigten Person direkt an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen ist. Der Antrag begründet eine nicht im Ermessen des Leistungsträgers stehende Verpflichtung, entsprechend zu verfahren (BT-D...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Aubel, Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG – Tatbestandswirkung der Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG 2004 – langjährige Aufenthaltsbefugnis gem. § 30 Abs. 4 AuslG 1990 – Verfassungsmäßigkeit, SGb 2016 S. 105. Birk, Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, info also 2015 S. 51. Brandmayer, 50 Jahre ...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.1 Antrag

Rz. 11 Grundsätzlich kann jedem Beteiligten (§ 69) Prozesskostenhilfe gewährt werden (vgl. zum Prozesskostenhilfeanspruch eines Beigeladenen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 19.6.2020, L 4 BA 4069/18). Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt die Stellung eines Antrags, der für jede Instanz gesondert zu stellen ist, voraus (§ 117 Abs. 1 ZPO). Antragsberechtigt sind nat...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Bezeichnung AsylbLG ist irreführend, weil das Gesetz nicht nur auf Asylbewerber Anwendung findet (vgl. § 1 Abs. 1). Das BVerfG (Urteil v. 18.7.2012, 1 BvL 10/10) hat hierzu ausgeführt: Zitat Der Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes ist seit 1993 mehrfach erweitert worden und umfasst heute Menschen mit einem sehr unterschiedlichen Aufenthaltsstatus. Die...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.4 Anspruch bei Bezug von Bürgergeld/Arbeitslosengeld II (§ 20 Abs. 2 bis 30.6.2023)

Rz. 23 Nach dem bis zum 30.6.2023 geltenden Recht erhielten Bezieher von Bürgergeld (1.1. bis 30.6.2023) bzw. Arbeitslosengeld II (1.1.2005 bis 31.12.2022) (§ 19 SGB II) während einer vom Rentenversicherungsträger durchgeführten medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§§ 14, 15, 17 und 31 Abs. 1 Nr. 2) Übergangsgeld (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b in der bis 30.6.2023 geltenden...mehr

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Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 3 Literatur

Rz. 47 Atzler, Sozialhilfe für die Vergangenheit?, DVBl. 1992 S. 1481. Bieback, Kein Folgeantrag für neuen Bewilligungszeitraum bei Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, jurisPR-SozR 8/2010 Anm. 2. Dillmann, Sozialhilfe und Verfahren – Ein nicht immer harmonisches Paar, DVP 2011 S. 90. Grieger, Die Bedarfsdeckung im Leistungsrecht ...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20 trat mit der Einführung des SGB VI aufgrund des Gesetzes v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft. Der Wortlaut der Vorschrift veränderte sich im Laufe der Zeit wie folgt: Zum 1.1.1997 Durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) wurde dem § 20 Abs. 1 Satz 2 folgender Satz 3 angefügt: "Anspruch auf Übergangsgeld haben a...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.2 Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: "Unmittelbar vorhergehender" Bezug von Erwerbseinkommen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 17 Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion. Übergangsgeld soll somit nur derjenige erhalten, der gleichzeitig einen Entgelt-/Einkommensausfall hat, also noch zu den Erwerbstätigen zählt. Bei Leistungen zur Prävention (§ 14), medizinischen Rehabilitationsleistungen (§ 15), Leistungen zur Nachsorge (§ 17) und sonstigen Leistungen zur Teilhabe (§ 31 Abs. 1 Nr. 2) fordert § ...mehr

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Elterngeld / 6.4 Elterngeld-Mindestbetrag

Elterngeldberechtigte, die in dem vor der Geburt des Kindes maßgeblichen Zeitraum nicht erwerbstätig waren und somit keine Minderung des Erwerbseinkommens geltend machen können, erhalten grds. ein Elterngeld in Höhe des Mindestbetrags bzw. "Sockelbetrags" von 300 EUR (§ 2 Abs. 4 BEEG). Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus betragen mindestens 150 EUR. Anrechnung des Mind...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II (ALG II))

Rz. 683 Mit Wirkung vom 1.1.2005 waren die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst worden, dem Bürgergeld [721] (bis 1.1.2023: Arbeitslosengeld II (ALG II)). Bürgergeld im Überblick:[722]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Geiz-Vereinbarung

Rz. 299 Grundsätzlich ist bei der Bemessung des Familienunterhaltes auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute abzustellen.[322] Der Lebensbedarf der Familie wird aber nicht nur von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bestimmt, sondern namentlich von den zwischen den Eheleuten getroffenen Absprachen. Eine solche Vereinbarung kann auch dahingehend gestalt...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Bürgergeld

Rz. 178 Das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder auch "Hartz IV") ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Praxishinweis Das Bürgergeld wurde zum 1.1.2023 durch das Bürgergeld-Gesetz eingeführt und hat das bisherige Arbeitslosengeld II abgelöst. Rz. 179 Leistungen von Bürgergeld haben einen Forderungsübergang nach § 33 Abs....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Elterngeld

Rz. 672 Elterngeld ist unterhaltspflichtiges Einkommen des Schuldners ausschließlich im Verhältnis zu seinen minderjährigen Kindern (§ 11 S. 1, 3 und 4 BEEG). Ein über den Sockelbetrag des Elterngeldes hinaus gezahlter Betrag dagegen hat Lohnersatzfunktion und ist damit unterhaltsrechtliches Einkommen.[710] Nach § 1 BEEG [711] hat Anspruch auf Kindergeld, wer u.a. mit einem Ki...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Bemühen um angemessene Erwerbstätigkeit gem. § 1574 Abs. 2 BGB

Rz. 1239 Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit setzt voraus, dass objektiv keine reale Beschäftigungschance für den Berechtigten existiert.[1297] Bei der zu suchenden Erwerbstätigkeit muss es sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne der Definition des § 1574 Abs. 2 BGB handeln. Sie muss daher der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer ggf. früheren Erwerbstä...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Übergang von Unterhaltsansprüchen

Rz. 707 Nach § 33 SGB II a.F. konnten die zuständigen Träger Unterhaltsansprüche auf sich überleiten. Davon ausgenommen waren Ansprüche von unterhaltsberechtigten Personen, die mit dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ebenfalls nicht übergeleitet werden durften Unterhaltsansprüche unterhaltsberechtigter Personen, die mit dem Verpflichteten verwandt sind und ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion

Rz. 680 Die Sozialleistungen von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II sind in ihrem Leistungszweck jeweils dahingehend zu unterscheiden, ob sie eine Lohnersatzfunktion oder Ersatzfunktion für Unterhalt darstellen. Die Zuordnung entscheidet, ob und in welchem Umfang Sozialleistungen unterhaltsrechtlich als Einkommen anzurechnen sind. Stellen solche Leistungen eine Lohner...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Vorrang elterlicher Betreuung

Rz. 1075 Der Gesetzgeber hat sich für diesen Zeitraum für einen eindeutigen Vorrang der elterlichen Betreuung entschieden.[1105] Dies entspricht auch dem Kindeswohl. Die Einräumung des Vorrangs elterlicher Erziehung korrespondiert daher auch mit den sozialstaatlichen Regelungen hinsichtlich des Anspruchesmehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Der Forderungsübergang

Rz. 175 Staatliche Hilfen, die dem Unterhaltsberechtigten im Einzelfall gewährt werden, sind insbesondere Sozialhilfe bzw. Bürgergeld (hat am 1.1.2023 das Arbeitslosengeld II ersetzt), Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sowie Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsgesetz (BAföG). Werden derartige Leistungen vom Staat entrichtet, so hat dies ein...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Vereinbarung zur Anrechnung von Einkünften

Rz. 2096 § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB gewährt einen Basisunterhalt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Für diese ersten drei Lebensjahre gilt der Vorrang elterlicher Betreuung.[2222] Auch dann, wenn eine Fremdversorgung möglich wäre, kann der betreuende Elternteil sich frei entscheiden, das Kind selbst zu betreuen oder auch alternativ einer Arbeitstätigkeit nachzugehen.[22...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Abänderungsverfahren bei Forderungsübergang

Rz. 723 Grundsätzlich findet eine Abänderung von Unterhaltstiteln nur zwischen den Parteien statt. Im Fall der Rechtsnachfolge – z.B. auf den Sozialhilfeträger – ist der Rechtsnachfolger allerdings die richtige Partei auf Beklagtenseite für eine Abänderungsklage des Schuldners des übergegangenen Anspruchs, soweit sich, wie etwa bei Unterhaltsansprüchen vor Rechtshängigkeit, d...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 1, Art. 61 Abs. 2 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 in Kraft. Aufgrund dieser Vorschrift ist zum 1.1.2005 die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V) v. 20.10.2004 (BGBl. I S. 2622) erlassen worden, die zum 1.10.2005 durch Verordnung v. 22.8.2005 (BGB...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld)

Rz. 34 Muster 10.6: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld) Muster 10.6: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie beziehen laufende Leistungen der Grundsicherung für Erwerbsfä...mehr