Fachbeiträge & Kommentare zu Hartz IV

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Jansen, SGB VI § 191 Meldep... / 2.2 Bezieher von Sozialleistungen

Rz. 3 Für die gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 Versicherungspflichtigen (Bezieher von Krankengeld, Krankengeld als Organspender, Verletztengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Versorgungskrankengeld) sind die Leistungsträger (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger, Kriegsopferfürsorgestellen) meldepflichtig. Ab dem 1.1.2015 ist die Vers...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 252 sind unter anderem die Voraussetzungen für die Anerkennung der bis zum 31.12.1991 zurückgelegten Anrechnungszeiten geregelt. Die Vorschrift führte zunächst im Wesentlichen das für Ausfallzeiten bis zum 31.12.1991 in der Bundesrepublik Deutschland – ohne das Beitrittsgebiet – geltende Recht fort. Dem Grundsatz des § 228 folgend, enthält die Vorschrift für die A...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.12 Arbeitslosigkeit mit eingeschränkter Vermittlungsbereitschaft

Rz. 33 Anrechnungszeiten sind gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Zeiten, in denen Versicherte wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen eines zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben. Die Anerkennung einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.8.1 Überblick

Rz. 53 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 durch das Bürgergeld-Gesetz v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) als Leistung für hilfebedürftige (§ 9 SGB II) erwerbsfähige Leistungsberechtigte eingeführt; es ersetzt das bisherige Arbeitslosengeld II. Zeiten des Bezuges von Bürgergeld an Leistungsberechtigte i. S. v. § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II komme...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.2.2 Regelungen zur Versicherungspflicht von Sozialleistungsbeziehern bei Arbeitslosigkeit

Rz. 56 Mit Wirkung zum 1.7.1978 wurden auch arbeitslose Sozialleistungsbezieher von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst (20. RAG v. 27.6.1977, BGBl. I S. 1040; § 1227 Abs. 1 Nr. 10 RVO, § 2 Nr. 12 AVG, § 29 Abs. 1 Nr. 5 RKG jeweils in der bis zum 31.12.1982 geltenden Fassung). Soweit in der Zeit vom 1.7.1978 bis zum 31.12.1982 wegen des Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 193 Meldun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die zuständige Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Bundesagentur für Arbeit sowie die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a SGB II sind verpflichtet, Anrechnungszeiten sowie Zeiten, die für die Anerkennung von Anrechnungszeiten erheblich sein können (§ 58 Abs. 1, § 252), zu melden. Die redaktionelle Klarstellung durch das Geset...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.5 Ausschluss der Anrechnungszeiten bei Beitragszahlung der Bundesagentur für Arbeit (Abs. 4)

Rz. 62 Die Vorschrift regelt den Ausschluss der Anerkennung von Anrechnungszeiten nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 für Bezieher von Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld , wenn die Bundesagentur für Arbeit für einen Versicherten gemäß § 173 SGB III (ab 1.4.2012), § 207 SGB III (vom 1.1.1998 bis 31.3.2012), § 166b AVG (bis 31.12.1997) Beiträge an eine Versicherungs- oder Versorgungsein...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.3 Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit

Rz. 13 Persönliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist gemäß § 237 Abs. 1 Nr. 3 das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn und für insgesamt 52 Wochen nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten (der 52-wöchigen Arbeitslosigkeit steht der Bezug von Anpassungsgeld für entlassene ...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.2 Wartezeit von 45 Jahren

Rz. 7 Die Wartezeit für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte umfasst 45 Jahre (§ 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2, § 50 Abs. 5, § 51 Abs. 3a, § 244 Abs. 3); das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden gemäß § 51 Abs. 3a Satz 1 folgende rentenrechtlich relevante Zeiten angerechnet: Pflichtbeitragszeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.2 Wartezeit

Rz. 4 Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren ist gemäß § 38 Nr. 2 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ein Zeitraum von 45 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 540 Kalendermonate. Soweit Kalendermonate nur teilweise mit wartezeitrechtlich relevanten Zeiten belegt sind, werden diese gemäß § 122 Abs. 1 als volle Monate b...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 237 i.d.F von § 1 Abs. 8 des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1990 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 des RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Änderung anderer Gesetze v. 26.7.1994 (BGBl. I S. 1792) mit Wirkung zum 1.8.1994 geändert...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. § 236 i. d. F. des RRG 1992 enthielt Übergangsregelungen zum Hinzuverdienst für Versicherte, die bereits am 31.12.1991 Anspruch auf Altersrente vor Vollendung ihres 65. Lebensjahres oder auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit hatten. Durch Art. 1 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.2.1 Vertrauensschutzregelung zur Anhebung der Altersgrenze gemäß Abs. 4

Rz. 10 Wegen der durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze und einer möglichen erheblichen Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit hat der Gesetzgeber aus Gründen des Vertrauensschutzes die Übergangsregelung des § 237 Abs. 4 ins SGB VI eingefügt. Nach diese...mehr

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Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.3.1 Geldleistungen zur Überbrückung vor Sozialleistungszahlung (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 19 Abs. 2 Nr. 1 sieht vor, dass Geldansprüche, also die noch nicht durch Erfüllung erloschenen Forderungen i. S. v. § 194 BGB, aus einem Sozialrechtsverhältnis auch wirksam übertragen oder verpfändet werden können, wenn dies zur Erfüllung oder zur Sicherung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Darlehen und auf Erstattung von Aufwendungen dient, die im Vorgriff auf fällig g...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet den Arbeitgeber eines geringfügig Beschäftigten für einen Versicherten, der in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig ist, zur alleinigen Tragung eines pauschalen Beitrags i. H. v. 13 % (ab 1.7.2006) bzw. 5 % des Arbeitsentgeltes. Das BSG hat mit Urteil v. 25.1.2006 (B 12 KR 27/04 R, NZS 2007 S. 132) die Ver...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 3 Unterhaltsleistungen an den Partner

Zwischen den Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht nur zeitlich begrenzt und zudem nur wegen eines gemeinsamen Kindes.[1] Unterhaltszahlungen werden aber auch dann steuerlich anerkannt, wenn dem Empfänger der Unterhaltsleistungen "zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 3.2 Gemeinsame Wohnung

Im Innenverhältnis können sich die nicht ehelichen Lebenspartner die Mietkosten aufteilen, wie sie möchten. Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sollte klar sein, dass Arbeitslose in nicht ehelicher Gemeinschaft, die zusammen wohnen, die Anrechnung von Einkommen ihres Partners bei der Prüfung ihrer Bedürftigkeit des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II hinnehmen mü...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.4 Beitragstragung durch den Bund (Abs. 4)

Rz. 26 Für Wehrübende, Wehr- oder Zivildienstleistende, deren Mitgliedschaft nach § 193 Abs. 2 und 3 durch den Dienst nicht berührt wird, also weiterbesteht, trägt der Bund die für diese Zeit zu zahlenden Beiträge. Diese werden nach einem Bruchteil von einem Zehntel der vorherigen Beiträge gemäß § 244 bemessen und pauschal abgegolten (vgl. Komm. zu § 244). Rz. 27 Diese Tragun...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989, zugleich mit den Änderungen in Abs. 3 durch Gesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2606), in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 2 Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze v. 6.10.1989 (BGBl. I S. 1822) wurde mit Wirkung ab 1.1.1990 Abs. 2 Satz 2...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 2, Art. 12 Abs. 1 des 2. SGB V-ÄndG v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) sind Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 5 mit Wirkung zum 1.1.1992 im Zusammenhang mit ...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.2.2 Vorversicherungszeiten

Rz. 17 Erforderlich für die Weiterversicherung ist neben dem Ausscheiden aus der eigenen Versicherungspflicht im Inland die Erfüllung einer Vorversicherungszeit in eigener Person. Sie kann entweder durch eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten in den letzten 5 Jahren oder eine ununterbrochene Vorversicherungszeit von 12 Monaten erfüllt werden. Beide Vorversicherungszeiten s...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / b) Mildtätige Zwecke

Rz. 98 Mildtätige Zwecke (§ 53 AO) verfolgt eine Stiftung, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder auch aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation (näher: § 53 Nr. 2 AO) auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Hier ist die Leistung der Stiftung also an einzelne (!) Pe...mehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / 4. Entwicklungen

In den letzten Jahren ist der Kreis der Bezugsberechtigten stets größer geworden. Das BerHG sichert damit den Bürgern mit niedrigem oder keinem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im sogenannten obligatorischen Güteverfahren zu.[2] Die Anzahl der Anträge auf Beratungshilfe ist in den letz...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / Literaturtipps

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Kindesunterhalt / 2.5.2 Bürgergeld (Arbeitslosengeld II)

Das Bürgergeld (früher ALG II) ist grundsätzlich unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Beim Unterhaltspflichtigen wird das Bürgergeld hingegen grundsätzlich als Einkommen betrachtet. Aufgrund der Höhe der Regelsätze wird es dennoch in der Regel an der Leistungsfähigkeit scheitern, weil die Selbstbehaltssätze unterschritten werden.mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.2 Bürgergeld (Arbeitslosengeld II)

Ein vom Unterhaltsberechtigten bezogenes Bürgergeld (früher ALG II) ist nicht bedarfsdeckend und lässt den Unterhaltsanspruch als subsidiäre Sozialleistung nicht entfallen. Das Bürgergeld ist dementsprechend grundsätzlich unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Beim Unterhaltspflichtigen wird das Bürgergeld hingegen grundsätzlich als Einkommen betrachtet. ...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.1.2 Herabsetzung des Selbstbehaltes

Auch eine Herabsetzung des Selbstbehaltes kommt in Betracht. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige günstig wohnt und die Warmmietkosten nicht die Beträge von 520 EUR beim notwendigen Selbstbehalt bzw. 650 EUR beim angemessenen Selbstbehalt erreichen. Diesem ist es nicht verwehrt, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.1 Bestimmung der Belastungsgrenze

Rz. 3 Die Belastungsgrenze orientiert sich nach Abs. 2 an den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Dazu gehören alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen. Dabei sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres zugrunde zu legen (B...mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 68 Deutscher Bundestag, Erleichterter Zugang zu Hartz IV für Soloselbständige (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD u. a.), BT-Drs. 19/28585. ders., Erleichterter Zugang zu Hartz-IV-Leistungen – Erfahrungen und Schlussfolgerungen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 19/21528.mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.6 Bezieher von Bürgergeld bzw. ehemals ALG II (Abs. 4 Satz 1 HS 2 und Satz 2) – aufgehoben mit Wirkung zum 1.7.2023

2.6.1 Überblick Rz. 28 Nach dem bis zum 30.6.2023 geltenden Recht erhielten Bezieher von Bürgergeld (1.1. bis 30.6.2023) bzw. Arbeitslosengeld II (bis 31.12.2022) (§ 19 SGB II) während einer vom Rentenversicherungsträger durchgeführten medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§§ 14, 15, 17 und 31 Abs. 1 Nr. 2) Übergangsgeld (§ 21 Abs. 4 Satz 1 HS 2 a. F.). Voraussetzung war, d...mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 2003 wie folgt neu gefasst bzw. geändert worden: ab 1.1.1996 durch Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz – WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461, 1806) ist § 74...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.6.1 Überblick

Rz. 28 Nach dem bis zum 30.6.2023 geltenden Recht erhielten Bezieher von Bürgergeld (1.1. bis 30.6.2023) bzw. Arbeitslosengeld II (bis 31.12.2022) (§ 19 SGB II) während einer vom Rentenversicherungsträger durchgeführten medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§§ 14, 15, 17 und 31 Abs. 1 Nr. 2) Übergangsgeld (§ 21 Abs. 4 Satz 1 HS 2 a. F.). Voraussetzung war, dass sie Bürgerge...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 248 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018 S. 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. ders., Umsetzung der Grundrente (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfr...mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.4.1 Fehlender Bezug von Arbeitslosengeld

Rz. 30 Zeiten der Arbeitslosigkeit nach dem 30.6.1978, für die Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II nicht oder Arbeitslosengeld II nur darlehensweise gezahlt worden ist bzw. für die lediglich vom Regelbedarf nach § 20 SGB II nicht umfasste Bedarfe i. S. d. § 24 Abs. 3 SGB II erbracht wurden – Erstausstattungen für die Wohnung, für Bekleidung, bei Schwangerschaft und Geb...mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.4.2 Bürgergeld-Bezieher

Rz. 33 Seit dem 1.1.2011 besteht für damalige Arbeitslosengeld II-Bezieher aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 keine Versicherungspflicht mehr. Insoweit werden nunmehr Anrechnungszeiten gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 6 berücksichtigt, die allerdings von einer Bewertung ausgeschlossen sind; Nr. 1a, vgl. Rz. 1). Rz. 33a Durch das Bürgergeld-Gesetz v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) ...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 21 trat in seiner heutigen Konstellation im Zusammenhang mit der Einführung des SGB IX am 1.7.2001 in Kraft; zu diesem Zeitpunkt wurden nämlich die in den unterschiedlichen Gesetzbüchern geregelten rehabilitationsträgerspezifischen Berechnungsvorschriften für das Übergangsgeld in einem Gesetzbuch (SGB IX) zusammengefasst. Deshalb verweist Abs. 1 zur Höhe und Berechnu...mehr

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Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 2.12 Verwendung des Begriffs des Bürgergeldes (Abs. 9)

Rz. 18 Abs. 9 gestatte die Verwendung der ursprünglichen Begriffe für das Bürgergeld (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) bis zum 30.6.2023. Damit soll insbesondere den Trägern die notwendigen Anpassungen in allen Kommunikationsmedien ermöglicht werden, insbesondere in Bescheiden und Formularen. Angesichts des bereits zurückliegenden Zeitraumes, in dem die Umbenennung in Bürger...mehr

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Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsvorschriften zum materiellen Recht, zur Vorbereitung und Durchführung des Verwaltungsvollzugs der Grundsicherung für Arbeitsuchende des SGB II. Sie ist zum 1.1.2023 neu gefasst worden und regelt nunmehr Übergangsrecht zur Einführung des Bürgergeldes. Rz. 2a Bis zum 31.12.2022 waren noch die Abs. 1, 4 und 5 a. F. in Kraft. Abs. 1 a. F. war...mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.2.3 Vorrang für beitragsfreie Zeiten der Fachschulausbildung und der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

Rz. 23 Soweit mit dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2509) das Wort "beitragsfreien" eingefügt wurde, steht diese Änderung im direkten Zusammenhang mit der ebenfalls durch das EM-Leistungsverbesserungsgesetz vorgenommenen Änderung des § 58 Abs. 1 Satz 3 (vgl. BT-Drs. 18/11926 S. 19, 20). Nachdem ursprünglich in § 58 Abs. 3 Satz 3 geregelt war, dass ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des GRG v. 20.12.1998 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft. Danach wurde die Vorschrift wie folgt geändert: Zum 1.1.1990 Durch Art. 4 Nr. 5 des Rentenreformgesetzes (RRG) 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurde mit Wirkung zum 1.1.1990 Abs. 1 Nr. 3 wie folgt gefasst: "soweit und solange Versicherte Mutterschaftsgeld, V...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.1.1 Überblick

Rz. 3 Der Ausgangswert bzw. die Formeln für die Berechnung des Übergangsgeldes richten sich nach dem letzten rentenversicherungsrechtlichen Versicherungsstatus unmittelbar vor Beginn der vom Rentenversicherungsträger durchzuführenden Teilhabeleistung (= letzter Tag vor Beginn der Teilhabeleistung). Als Teilhabeleistungen gelten die unter Rz. 2 aufgeführten Leistungen des Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.1.2 Übersicht über die einzelnen Schritte zur Übergangsgeldberechnung

Rz. 5 Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich – wie bei anderen Entgeltersatzleistungen – nach dem letzten Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) oder Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV). Besonderheiten gelten bei Beziehern von Arbeitslosengeld nach dem SGB III und – allerdings nur bis 30.6.2023 – bei Beziehern von Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld; hier richtet sich die Höhe des Überg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unerhebliche Mieterhöhung.

Rn 24 Ob eine Mieterhöhung unerheblich ist, ist vom konkreten Mieter aus zu beurteilen (arg § 559 IV 1; aA Abramenko § 2 Rz 46). Steigt die Miete für diesen auf ein Maß, das seine Lebensführung berührt, ist die Mieterhöhung erheblich. Absolute Beträge müssen für diese Beurteilung stets ausscheiden. Bezieht der Mieter Arbeitslosengeld II (›Hartz IV‹) und damit einen Regelsatz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Fiktives Einkommen.

Rn 10 Umstritten ist die Frage, ob dem Antragsteller Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn er zwar nicht über ausreichendes Einkommen verfügt, aber Einkünfte durch zumutbare Nutzung seiner Arbeitskraft erzielen könnte. Grds kommt es nur auf das tatsächliche Einkommen, nicht aber auf die erzielbaren Beträge an. Das gilt aber dann nicht, wenn eine Partei sich absicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Testierfreiheit und Sozialleistungen.

Rn 18 Als sittenwidrig wurde es zT auch angesehen, wenn ein Erblasser, zu dessen pflichtteilsberechtigten Angehörigen ein Empfänger von Sozialhilfe zählt, Zuwendungen an ihn so gestaltet, dass diese nicht dem Zugriff des Sozialhilfeträgers ausgesetzt sind (›Behindertentestament‹, LG Konstanz FamRZ 92, 360; LG Flensburg NJW 93, 1866; krit Staud/Otte vor § 2064 Rz 168; Damrau ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Kappungsgrenze.

Rn 30a Erzielt der Schuldner andere nicht gepfändete Einkünfte, sind diese bei dem Unterhaltsbedarf des Schuldners zu berücksichtigen, weil und wenn sie dessen Bedarf mindern. Die anzurechnenden Beträge sind entspr den Regelungen zur Bestimmung des sozialrechtlichen Existenzminimums iSd SGB XII zu bemessen, weil dem Schuldner nicht weniger, aber auch nicht mehr belassen werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umweltmangel.

Rn 10 Der Mangel kann als sog Umweltmangel auch in den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen der Mietsache zur Umwelt liegen, eine mangelhafte Sachsubstanz ist nach dem Wortlaut in § 536 nicht erforderlich (BGH NJW 00, 1714 [BGH 16.02.2000 - XII ZR 279/97]). Der Umweltmangel muss zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache führen, um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einkommen.

Rn 95 Zur Ermittlung sind Gehaltsbescheinigungen und Steuerbescheide heranzuziehen. Bei Selbstständigen hat der Lebenszuschnitt erhöhte Bedeutung. Zum Einkommen zählen die Einkunftsarten nach § 2 EStG sowie die sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG (FA-FamR Kap 6 Rz 32 ff). Hinzu kommen Zuwendungen anstelle oder zur Ergänzung des Einkommens, namentlich Arbeitslosengeld I (Hamm ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Übertragung (Abs 2).

Rn 9 Die Übertragung des entstandenen Anspruchs (s § 2303 Rn 6) erfolgt durch Abtretung (§ 398 ff). Nach § 33 I 1, 3 SGB II geht auf den Leistungsträger kraft Gesetz der (auch noch nicht pfändbare) Pflichtteilsanspruch bis zur Höhe der erbrachten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (s § 20–23 SGB II [ALG II]) über. Bei Leistung von Sozialhilfe sieht §§ 93 I 1, 4 SG...mehr