Fachbeiträge & Kommentare zu Hausgeld

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§ 1361 Abs. 1, § 1578 Abs. 1 BGB) Selbstbehalt. 21.2. Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbst...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21 Selbstbehalt Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 15.3.2006, XII ZR 30/04, FamRZ 2006, 683). 21....mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / II. Schaffung oder Erhaltung durch Arbeit oder Vermögen

Rz. 29 Das Anrecht muss durch Arbeit oder Vermögen geschaffen oder aufrechterhalten worden sein (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG, früher § 1587 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.). Rz. 30 Durch Arbeit werden alle die Anrechte begründet, die Erwerbstätigen allein wegen ihrer Beschäftigung erwachsen. Hierher gehören im Wesentlichen die Anrechte aus den Beamten- und Soldatenversorgungen sowie d...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgt beim Nicht...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / V. Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). In dem jeweiligen Selbstbehalt sind unterschiedlich hohe Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten (vgl. Nr. 21.5.2). 21.2 Notwendiger Selb...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindungen sind auf einen angemessenen Zei...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1. Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2. Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Eink...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Grundbuchamt: Prüfung der Gemeinschaftsordnung

Leitsatz Eine Vereinbarung, nach der Ehegatten oder Lebenspartner nach dem LPartG gegenseitig ermächtigt sind, alle aus dem Wohnungseigentum herrührende Rechte wahrzunehmen, insbesondere auch Zustellungen entgegenzunehmen, ist unwirksam. Eine Vereinbarung, nach der der bisherige Inhaber eines Wohnungseigentums außer bei einer Sondernachfolge im Wege der Zwangsversteigerung al...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 9. Betreuung

Rz. 95 Der Erblasser kann vor seinem Tod unter gesetzlicher Betreuung gestanden haben (§§ 1896 ff. BGB), die mit dem Tod automatisch endet. Rz. 96 Soweit zum Wirkungskreis des Betreuers auch die Regelung von Vermögensangelegenheiten des Erblassers gehört hat, erstattet der Betreuer gegenüber dem Betreuungsgericht einen Schlussbericht und die Schlussrechnungslegung und Vermöge...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / bb) Ersparnisse bei einem Aufenthalt in einer Haftanstalt

Befindet sich ein Unterhaltspflichtiger in Haft, ist sein Selbstbehalt nicht mit den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle zu bemessen. Dem Strafgefangenen werden in der Haftanstalt Wohnen und Verpflegung, Bekleidung (vgl. §§ 15 ff. JVollzGB BW III; §§ 17 ff. StVollzG) und Gesundheitsfürsorge (vgl. §§ 33 f. JVollzGB BW III; §§ 56 ff. StVollzG) kostenlos zur Verfügung gestellt, so ...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / III. Wohngeld

Zum 1.1.2016 ist das Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes weitgehend in Kraft getreten. Mit der Wohngeldreform – mit der zum großen Teil (lediglich) die seit 2009 eingetretenen Kostensteigerungen ausgeglichen werden sollen, seitdem fand keine Anpassung mehr statt – sollen wieder mehr Menschen Wohngeld erhalten können, sei es al...mehr

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ZAP 12/2017, Wohngeld: Geltendmachung durch einzelne Wohnungseigentümer

(BGH, Urt. v. 10.2.2017 – V ZR 166/16) • Alleinige Inhaberin des Anspruchs auf Zahlung des Wohngelds ist die Wohnungseigentümergemeinschaft. Erfüllt ein Wohnungseigentümer seine Verpflichtung zur Zahlung des Wohngelds nicht, kommen gegen ihn nur Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber der einzelnen Wohnungseigentümer in Betracht. Der einzelne W...mehr

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ZAP 11/2015, Anwaltsmagazin / Wohngeld soll steigen

Die Bundesregierung will das Wohngeld für rund 870.000 Haushalte erhöhen und es an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten seit der letzten Reform im Jahr 2009 anpassen. Das geht aus einem von Bundesbauministerin Barbara Hendricks vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Drucks. 18/4897) hervor. Als Folge der Wohnungsknappheit seien die Preise für Neu- und Wiedervermietungen seit e...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltmagazin / Wohngeld- und Mietenbericht 2014

Ende Oktober hat die Bundesregierung den aktuellen Wohngeld- und Mietenbericht beschlossen. Dieser ist nach § 29 WoGG alle vier Jahre zu erstellen und soll den Bundestag umfassend über die Entwicklung der Situation auf dem Mietwohnungsmarkt informieren. Der aktuelle Bericht, der sich mit dem Zeitraum 2011 bis 2014 befasst, bestätigt den schon länger beobachteten Trend, dass g...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 3. Leistungsfähigkeit des Strafgefangenen

Soweit ein Strafgefangener nicht über anderweitige Ertrag bringende oder verwertbare Mittel verfügt, kann als unterhaltspflichtiges Einkommen nur das Arbeitsentgelt herangezogen werden, das ihm in der Strafhaft gewährt wird. Aus diesem Arbeitsentgelt werden Hausgeld, Überbrückungsgeld und Eigengeld gebildet. Der BGH (FamRZ 2015, 1473 = NJW 2015, 2493 = MDR 2015, 950 = FuR 201...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 2. Anrechnung von Einkommen/Vermögen

Während Einkommen grundsätzlich bei der Bemessung des Wohngelds anzurechnen ist (§§ 13 ff. WoGG), finden sich keine konkreten Regelungen zum Einsatz von Vermögen. Es gibt nur die allgemein gehaltene Vorschrift in § 21 Nr. 3 WoGG, wonach ein Wohngeldanspruch nicht besteht, soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens. Nach Ziff. 21....mehr

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ZAP 23/2016, Rechtsprechung... / d) Verteilung der Unterkunfts- und Heizungsbedarfe für die Berechnung des Kinderzuschlags

Um einen Bezug von SGB-II-Leistungen bei gering verdienenden Familien mit Kindern zu vermeiden, sieht § 6a BKGG einen Kinderzuschlag vor. Diesen Kinderzuschlag erhalten gem. § 6a Abs. 1 BKGG Personen für in ihrem Haushalt lebende unverheiratete und nicht verpartnerte unter 25-jährige Kinder, für die sie (Nr. 1) kindergeldberechtigt sind, wenn sie (Nr. 2) außer Wohngeld und K...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 1. Höhe der Leistung (Mietzuschuss)

Die Höhe des Mietzuschusses hängt ab von der Höhe der Miete (§§ 9, 11 WoGG), der jeweiligen Mietstufe (§ 12 WoGG), der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 ff. WoGG) und der Höhe des anzurechnenden Haushaltseinkommens (§§ 13 ff. WoGG). Die Höhe des Wohngelds ergibt sich aus der Berechnung nach § 19 WoGG nebst den Anlagen 1 und 2 zu § 19 Abs. 1 u. Abs. 2 W...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / 1. Arbeit und Soziales

Mindestlohn Zum 1. Januar traten in einigen Branchen höhere Mindestlöhne in Kraft, z.B. in der Abfallwirtschaft sowie für Dachdecker und Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung. Sozialhilfe Wer Grundsicherung, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält ab Januar mehr Geld: Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 399 EUR auf 404 EUR pro Monat. Die Grundsicherung...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 4. Höherer Kinderzuschlag ab Juli 2016

Der Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bezweckt durch eine Kombination von Lohn, Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag, Familien mit niedrigem Einkommen die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II zu ersparen. Die Anfang 2005 eingeführte Leistung belief sich pro Kind über maximal 140 EUR und wird ab Juli 2016 um 20 EUR auf 160 EUR monatlich erhöh...mehr

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ZAP 13/2017, Anwaltsmagazin / 5 Zwischenbilanz zur Mietpreisbremse

Die Bundesregierung zieht eine positive Zwischenbilanz ihrer Maßnahmen zur Begrenzung des Mietanstiegs. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag mit dem Titel "Zwei Jahre Mietpreisbremse" hervor. Berlin habe mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und dem 10-Punkte-Programm der Wohnungsbauoffensive wichtige Impulse für mehr bezahlbaren Wohnra...mehr

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zerb 8/2016, Keine Übernahm... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Übernahme der Kosten für die Bestattung der am 3.2.2011 in H. verstorbenen C. R. (im Folgenden Ch.R.). Der (...) ledige Kläger war seinem Vorbringen zufolge der Lebensgefährte der Ch.R. (...); diese war ebenfalls nicht verheiratet gewesen und hatte auch keine eigenen Abkömmlinge. Ch.R. war seit vielen Jahren an Multipler Sklerose erkrankt gew...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: Wichtiger Grund in Person des Geschäftsführers

Leitsatz In Bezug auf die Frage, ob gegen den Erwerber eines Wohnungseigentums ein wichtiger Grund im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG vorliegt, kann auf den Geschäftsführer einer Gesellschaft (hier: einer Unternehmergesellschaft) abgestellt werden. Normenkette WEG § 12 Abs. 1 Das Problem Wohnungseigentümer K veräußert Ende 2014 sein Teileigentum an die X-Unternehmergesellscha...mehr

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Kostenentscheidung zulasten des Verwalters

Leitsatz Gegen eine im ersten Rechtszug erfolgte Kostenentscheidung, mit der die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 49 Abs. 2 WEG dem Verwalter auferlegt worden sind, kann sich der Verwalter mit der sofortigen Beschwerde wenden. Wird erstmals im Berufungsrechtszug eine Kostenentscheidung nach § 49 Abs. 2 WEG getroffen, ist die Rechtsbeschwerde statthaft, sofern diese zugelassen...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / a) Erwerbseinkünfte

Zu den Erwerbseinkünften gehören alle Einkünfte, die auf dem Einsatz der Arbeits- und Leistungskraft beruhen. Hierzu gehören Einkünfte aus abhängiger Arbeit, Einkünfte von Freiberuflern, sonstigen Selbstständigen und Gewerbetreibenden, die nicht buchführungspflichtig sind und auch freiwillig keine Bücher führen, Einkünfte von Vollkaufleuten, Gewerbetreibenden und sonstigen S...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / aa) Sozialstaatliche Zuwendungen

aaa) Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II (ALG II) wird seit dem 1.1.2005 als Ersatz für Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe für Erwerbstätige gezahlt. Das ALG II hat keine Lohnersatzfunktion und ist deshalb sowohl auf Seiten des Unterhaltsberechtigten als auch auf Seiten des Unterhaltspflichtigen unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Das an den Unterh...mehr

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FF 7+8/2016, Übergang des U... / Leitsatz

1. Von den Unterkunftskosten mit Ausnahme der Kosten für Heizungs- und Warmwasserversorgung des in einem Heim lebenden und Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung beziehenden Unterhaltsberechtigten unterliegen gemäß §§ 94 Abs. 1 S. 6, 105 Abs. 2 SGB XII 56 % nicht der Rückforderung und stehen damit einem Anspruchsübergang nach § 94 SGB XII entgegen (BGH FamRZ 2015, 159...mehr

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FF 7+8/2016, Übergang des U... / 1 Anmerkung

Das OLG Karlsruhe hat sich in einem facettenreichen Fall mit dem Elternunterhalt befasst, der unter verschiedenen Gesichtspunkten Aufmerksamkeit verdient und erneut in den Grenzbereich familiärer Verantwortung führt. Trotz der sorgsam und in jeder Hinsicht lege artis verfassten Gründe bleibt ein schaler Nachgeschmack, wenn eine Rechtsordnung der auf die verwandtschaftliche H...mehr

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Pflichten bei Vermittlung eines Wohnungseigentums

Leitsatz Die Pflicht eines Anlagevermittlers oder Anlageberaters zur Aufklärung über Innenprovisionen von mehr als 15 % besteht auch bei der Vermittlung einer Kapitalanlage in Form eines Wohnungseigentums. Normenkette § 675 Abs. 2 BGB Das Problem K erwirbt im Jahr 1992 auf Empfehlung des für B tätigen Vertriebsmitarbeiters F ein Wohnungseigentum für 97.020 DM, das er entsprech...mehr

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Bestimmung der Beschwer

Leitsatz Hat ein Wohnungseigentümer erfolglos einen Beschluss angefochten, durch den der Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung gegen ihn ermächtigt worden ist, bestimmt sich der Wert seiner Beschwer grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Forderung. Normenkette § 46 Abs. 1 WEG; § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen, dass der V...mehr

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GbR als Wohnungseigentümerin

Leitsatz In das Grundbuch eines im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts stehenden Wohnungseigentums- und/oder Teileigentumsrechts ist nicht die Verpfändung eines Gesellschaftsanteils einzutragen. Normenkette BGB §§ 899a, 1276; GBO §§ 22, 47 Abs. 2 Das Problem B1 ist Gesellschafter der B2, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese ist Eigentümerin mehrerer ...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 1. Arbeitsentgelt des Strafgefangenen

Von dem Arbeitsentgelt eines Strafgefangenen, aus dem Hausgeld, Überbrückungsgeld und Eigengeld gebildet werden, steht für Unterhaltszwecke regelmäßig nur das Eigengeld zur Verfügung, und zwar grundsätzlich in vollem Umfang. Dieses ist in der Insolvenz nicht dem Gläubigerzugriff entzogen, so dass ein Antrag auf Verbraucherinsolvenz nicht zu einem automatischen Vorrang der Un...mehr

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Zerb 4/2016, Zur Frage der ... / Sachverhalt

Der Kläger verlangt die Übertragung mehrerer Miteigentumsanteile an einem Grundstück, von denen er geltend macht, er habe sie der Beklagten, seiner Tochter aus erster Ehe, geschenkt.Die Parteien schlossen am 29.1.2008 eine notarielle Vereinbarung, die als "mittelbare Grundbesitzschenkung – Erbvertrag – Erb- und Pflichtteilsverzicht” bezeichnet ist. Darin heißt es in Abschnit...mehr

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FoVo 4/2016, Gerichtsvollzieheraufträge sind seit dem 1.4.2016 nur noch mit verbindlichem Formular zulässig – Die gütliche Einigung ganz praktisch

Zum 1.4.2016 ist es nun soweit: Der Auftrag an den Gerichtsvollzieher hat nach § 753 Abs. 3 ZPO i.V.m. der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) eine verbindliche Form erhalten. FoVo hat hierüber schon ausführlich berichtet:mehr

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Schadensersatz bei fehlerhaftem Hausgeldinkasso

Leitsatz Der Verwalter ist gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG verpflichtet, die zu zahlenden, fälligen Hausgelder zeitnah einzuziehen. Verletzt er diese Pflicht, schuldet er der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei einem Hausgeldausfall Schadenssatz. Normenkette §§ 26, § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG; § 280 BGB Das Problem Die Wohnungseigentümer genehmigen im Jahr 2007 zum Tagesordnungspunk...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / B. Sozialleistungen im Familieneinkommen

Diese Beobachtung führt zum ersten Problemkreis: Wie gestalten sich die Einkommensverhältnisse und sozialrechtlichen Abhängigkeiten bei einer intakten Familie und welche Veränderungen ergeben sich im Fall einer Trennung? Als Beispiel dient eine vierköpfige Familie mit einem Alleinverdiener und zwei noch kleineren Kindern sowie einem Bruttoeinkommen von 2.400 EUR. Die Bedeutung...mehr

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FF 3/2016, FF 3/2016 / Elternunterhalt

a) Von den Unterkunftskosten mit Ausnahme der Kosten für Heizungs- und Warmwasserversorgung des in einem Heim lebenden und Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung beziehenden Unterhaltsberechtigten unterliegen gemäß §§ 94 Abs. 1 S. 6, 105 Abs. 2 SGB XII 56 % nicht der Rückforderung und stehen damit einem Anspruchsübergang nach § 94 SGB XII entgegen (BGH FamRZ 2015, 159...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 3. Reichweite des Anspruchsübergangs (Abs. 1 S. 1, S. 4)

Keineswegs einheitlich geregelt sind die vom Anspruchsübergang erfassten Ansprüche. Während die cessio legis im SGB XII, UVG, BAföG und SGB III auf Unterhaltsansprüche beschränkt ist, gehen nach § 33 SGB II alle Ansprüche des Leistungsempfängers auf das Job-Center über. Dies betrifft zivilrechtliche Ansprüche – u.a. Pflichtteils- und Zugewinnansprüche sowie das Recht auf Sch...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs dahin, dass er ab Dezember 2011 keinen Kindesunterhalt mehr schuldet. [2] Er ist der Vater der im Mai 2001 geborenen Antragsgegnerin zu 1. Mit am 19.4.2007 vor dem Familiengericht abgeschlossenem Vergleich hatte er sich verpflichtet, ab Februar 2008 für seine Tochter zu Händen der Kindesmutter monatlic...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH ist überzeugend begründet und sorgt für Klarheit hinsichtlich der Frage, in welchem Maß ein inhaftierter Schuldner für Kindesunterhalt leistungsfähig ist. Ausgangspunkt der Prüfung ist § 1603 Abs. 1 BGB, nach dem der eigene angemessene Unterhalt des Schuldners grundsätzlich die Grenze seiner Leistungsfähigkeit ist. Im hier gegebenen Mangelfall muss er...mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigke... / Leitsatz

1. Von dem Arbeitsentgelt, das ein im Vollzug arbeitender Strafgefangener erhält, steht für Unterhaltszwecke regelmäßig nur das Eigengeld zur Verfügung (Fortführung der Senatsurt. v. 20.2.2002 – XII ZR 104/00, FamRZ 2002, 813; v. 9.6.1982 – IVb ZR 704/80, FamRZ 1982, 913 und v. 21.4.1982 – IVb ZR 696/80, FamRZ 1982, 792). (Rn 13) 2. Für die Bemessung des dem Strafgefangenen g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.12 Wohngeldstellen

Rz. 25g Ab 1.1.2001 sind die Wohngeldstellen nicht mehr berechtigt, einen Erstattungsanspruch nach § 104 geltend zu machen. Bei einer Überzahlung des Wohngeldes ist der Wohngeldberechtigte selbst zur Erstattung verpflichtet.mehr