Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

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Eigenleistungen / 2.6 Herstellungskosten: Aktivierungspflicht, Aktivierungswahlrecht oder Aktivierungsverbot in der Steuerbilanz

Das handelsrechtliche Wahlrecht gilt auch im Steuerrecht:mehr

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Eigenleistungen / 2.7 Nicht zu den Herstellungskosten gehörende Kosten

2.7.1 Steuerbeträge erhöhen nicht die Herstellungskosten Die Einkommen- und Körperschaftsteuer gehören nicht zu den steuerlich abziehbaren Betriebsausgaben und damit auch nicht zu den Herstellungskosten.[1] Dies gilt auch für die Gewerbesteuer, die ebenfalls nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden kann.[2] Die Umsatzsteuer wird den Vertriebskosten zugeordnet und diese berü...mehr

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Eigenleistungen / 1.3 Herstellungskosten: Aktivierungspflicht, Aktivierungswahlrecht oder Aktivierungsverbot in der Handelsbilanz

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Eigenleistungen / 3 Aktivierte Herstellungskosten erhöhen den Gewinn

Die einzelnen Kosten, die den Herstellungskosten zugerechnet werden, haben bisher den steuerlichen Gewinn gemindert. Eine Umqualifizierung der Kosten zu Herstellungskosten führt zu einer Gewinnerhöhung im laufenden Geschäftsjahr und damit letztendlich zu einer Gewinnneutralisierung. Hierdurch kommt es lediglich zu einer Gewinnverschiebung. Eine Gewinnauswirkung ergibt sich e...mehr

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Eigenleistungen / 2.5.3 Die lineare Abschreibung kann angesetzt werden

Als Wertverzehr des Anlagevermögens ist grundsätzlich der Betrag anzusetzen, der bei der Bilanzierung des Anlagevermögens als AfA berücksichtigt wurde. Ist bei Wirtschaftsgütern eine degressive AfA möglich, kann (Wahlrecht) zur Ermittlung der Herstellungskosten lediglich die lineare AfA berücksichtigt werden. Dieses AfA-Verfahren muss bei der Berechnung der Herstellungskoste...mehr

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Eigenleistungen / 2.1 Vereinheitlichung Handels- und Steuerbilanz

Mit § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG wurde das handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht für Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, freiwillige soziale Leistungen und betriebliche Altersversorgung in die Steuerbilanz übernommen. Voraussetzung für die Berücksichtigung als Teil der Herstellungskosten in der Steuerbilanz ist, dass in der Handelsb...mehr

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Eigenleistungen / 2.5.2 Material- und Fertigungsgemeinkosten müssen nach einem Schlüssel zugeordnet werden

Die Materialgemeinkosten und die Fertigungsgemeinkosten sind nicht direkt zuordnungsfähige Aufwendungen. Sie werden nach bestimmten Schlüsseln den Stellen zugeordnet, bei denen sie verursacht wurden. Die anteiligen Aufwendungen für folgende Kosten sind mit einzubeziehen: Lagerhaltung, Transportkosten zur Materialbeschaffung, Prüfung des Fertigungsmaterials, Vorbereitung und Kon...mehr

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Eigenleistungen / 2.5.1 Einzelkosten können direkt zugeordnet werden

Einzelkosten sind die Kosten, die direkt zugerechnet werden können. Das sind neben dem Fertigungsmaterial auch die Fertigungslöhne.mehr

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Eigenleistungen / 2.2 Das steuerliche Wahlrecht wird eingeschränkt

Ein eigenständiges steuerliches Wahlrecht besteht nicht mehr. Der Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz muss übereinstimmen.[1] Sollen handelsrechtlich nun die "Vollkosten" angesetzt werden, müssen diese auch in die Steuerbilanz übernommen werden. Im Umkehrschluss heißt dies: Sollen die steuerlichen Herstellungskosten die Wertuntergrenze bilden, wird dies steuerlich nur ane...mehr

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Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.2.1 Lineare Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Betriebs- und Geschäftsausstattung in gleichbleibenden Teilbeträgen über die gewählte Nutzungsdauer verteilt. Es ergibt sich somit ein kontinuierlicher Abschreibungsverlauf, der i. d. R. nicht dem tatsächlichen Werteverzehr der jeweiligen Betriebs- und Geschäftsausstattung entspricht. Für die B...mehr

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Eigenleistungen / 1.1 Anschaffungskosten setzen einen Erwerbsvorgang voraus

Anschaffungskosten [1] sind Aufwendungen, die entstehen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Hierzu können neben den Anschaffungskosten auch noch weitere Kosten im eigenen Betrieb entstehen[2]. Die Kosten für Eigenleistungen müssen dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Gemeinkosten (z. B. Lohnkos...mehr

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Eigenleistungen / 2.5.4 Allgemeinkosten müssen nicht angesetzt werden

Das Ansatzwahlrecht für Allgemeinkosten gilt auch weiterhin: Kosten der allgemeinen Verwaltung; das sind Aufwendungen für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen – z. B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation, – Feuerwehr, Werkschutz sowie allgemeine Fürsorge einschließlich B...mehr

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Eigenleistungen / Zusammenfassung

Begriff Eigenleistungen sind Aufwendungen, die im Unternehmen anfallen, um ein Wirtschaftsgut auf eigene Kosten und Gefahr herzustellen oder in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Diese Kosten dürfen den laufenden Gewinn nicht mindern, sondern werden den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts zugeordnet. Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage für die...mehr

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Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.3.1 Festwerte

Nach § 240 Abs. 3 HGB können Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und damit Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert (Festwert) angesetzt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: die Gegenstände werden regelmäßig ersetzt, der Gesamtwert ist von nachrangiger Bed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ersatz der Herstellungskosten, Abs 2.

I. Wahlrecht des Geschädigten. Rn 21 II gibt dem Geschädigten bei Verletzung einer Person oder Beschädigung einer Sache die Wahl, statt der Herstellung den Ersatz der dazu erforderlichen Kosten zu verlangen. Hier von ›Geldersatz‹ zu sprechen, vermischt aber den Unterschied zu § 251. Das ist schon deshalb gefährlich, weil der zu zahlende Geldbetrag verschieden berechnet wird: ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Unverhältnismäßigkeit der Herstellungskosten, Abs 2 S 1 u 2.

1. Regel. Rn 7 Der Gläubiger soll nach II 1 in Geld entschädigt werden können, wenn die Herstellung den Schädiger unverhältnismäßig teuer käme (§ 249 I) oder die nach § 249 II geschuldeten Herstellungskosten unverhältnismäßig hoch sind. Hierfür gilt bei Kfz die 130 %-Grenze (wenngleich dort nicht über § 251, sondern über das Gebot der Wirtschaftlichkeit begründet, § 249 Rn 9,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Das Wahlrecht des Schädigers.

Rn 12 Die für II maßgebliche Unverhältnismäßigkeit der Herstellungskosten muss vom Schädiger geltend gemacht werden; er hat eine Ersetzungsbefugnis (hM, Staudinger/Schiemann Rz 24). Solange der Schädiger diese nicht ausgeübt hat, schuldet er also die Herstellung oder den Ersatz der Herstellungskosten. Nach der Ausübung schuldet er nur den Sachwert und nicht etwa den Geldbetr...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / bb) Bewertung selbstgenutzter Immobilien

Rz. 138 Die Ermittlung des Wertes selbstgenutzter Immobilien, vor allem von Ein- und Zweifamilienhäusern,[469] erfolgt im Regelfall nach dem Vergleichswertverfahren.[470] Soweit verwendbare Vergleichswerte bzw. Vergleichsfaktoren nicht zur Verfügung stehen,[471] kommt dies allerdings nicht in Betracht; dann findet i.d.R. das Sachwertverfahren Anwendung.[472] Maßgeblich ist i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Möglichkeit der Herstellung.

Rn 22 Der Anspruch auf Ersatz der Herstellungskosten setzt unzweifelhaft voraus, dass die Herstellung überhaupt einmal möglich gewesen ist. Das folgt schon aus dem Gesetzeswortlaut ›statt der Herstellung‹; wenn diese nicht möglich war, ist sie auch nicht geschuldet worden, sondern von vornherein nur Geldersatz nach § 251 I. Zudem lassen sich für eine unmögliche Herstellung k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden vom 16.06.1964, BStBl I 64, 384

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 1 Nr 2 wurde § 7b für EinfHäuser, ZweifHäuser und Eigentumswohnungen, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.12.1964 gestellt wurde, wieder mit einer gegenüber früher allerdings wesentlich veränderten Abschreibungsmöglichkeit in Kraft gesetzt. Die erhöhten AfA für diese Gebäude betrugen für das Jahr der Fertigstellung u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wahlrecht des Geschädigten.

Rn 21 II gibt dem Geschädigten bei Verletzung einer Person oder Beschädigung einer Sache die Wahl, statt der Herstellung den Ersatz der dazu erforderlichen Kosten zu verlangen. Hier von ›Geldersatz‹ zu sprechen, vermischt aber den Unterschied zu § 251. Das ist schon deshalb gefährlich, weil der zu zahlende Geldbetrag verschieden berechnet wird: Die Herstellungskosten (§ 249 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 40. Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des EStG und anderer Gesetze (sog Omnibusgesetz) vom 18.08.1980, BStBl I 80, 581

Rn. 48 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Änderungsgesetz – Artikelgesetz – enthält zur ESt keine sehr bedeutenden Änderungen. Auf dem Gebiet der Gewinnermittlung sind es vor allem zwei neue Sätze, die dem § 6 Abs 1 Nr 5 EStG angefügt werden, sowie einige Änderungen zu § 7d EStG über erhöhte Absetzungen für Abnutzung bei Wirtschaftsgütern, die dem Umweltschutz dienen. Entgegen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatz der zur Herstellung erforderlichen Kosten.

1. Möglichkeit der Herstellung. Rn 22 Der Anspruch auf Ersatz der Herstellungskosten setzt unzweifelhaft voraus, dass die Herstellung überhaupt einmal möglich gewesen ist. Das folgt schon aus dem Gesetzeswortlaut ›statt der Herstellung‹; wenn diese nicht möglich war, ist sie auch nicht geschuldet worden, sondern von vornherein nur Geldersatz nach § 251 I. Zudem lassen sich fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gutachten.

Rn 36 Der zweite Weg zum Nachweis der erforderlichen Kosten führt über Sachverständigengutachten (Abrechnung auf Gutachtenbasis). Begehrt der Geschädigte den Ersatz fiktiver Reparaturkosten, genügt es im Allgemeinen, den Schaden auf der Grundlage eines solchen Sachverständigengutachtens zu berechnen, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen l...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 43. Das Zweite Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. HStruktG) vom 22.12.1981, BStBl I 82, 235

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 2. HStruktG ist eines von zahlreichen Gesetzen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 1982 verabschiedet worden sind ("Operation 82"). Im einzelnen wurde das EStG wie folgt geändert:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Nachweis des Schadens.

a) Rechnung. Rn 33 Der Geschädigte muss beweisen, dass ein unfallbedingter Schaden eingetreten ist, wobei ihm § 287 ZPO helfen kann (Vor § 249 Rn 9 und BGH NJW 20, 393 [BGH 15.10.2019 - VI ZR 377/18], dort auch zum Einwand einer Vorschädigung des Unfallfahrzeugs). Der nötige Nachweis der Kosten gelingt am leichtesten durch die Vorlage einer Rechnung über die ausgeführte Repar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Steueränderungsgesetz vom 16.11.1964, BStBl I 64, 553

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Zum Teil wesentliche Änderungen und Ergänzungen wurden zumeist mit Wirkung für den VZ 1965 eingeführt. Es handelt sich um Neufassungen innerhalb des § 3; um eine Erhöhung der sofort abschreibbaren Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter iSd § 6 Abs 2 von bisher 600 auf 800 DM; um Gültigkeitsverlängerungen der §§ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Der Ersatz von Nutzungsausfall.

1. Problematik. Rn 40 Insb bei Kfz kann bis zur Vollendung der Reparatur oder Ersatzbeschaffung einige Zeit vergehen. Zur vollständigen Herstellung würde gehören, dass der Geschädigte für diese Zeit einen Ersatzwagen erhält. Daher würde II 1 die für einen Mietwagen erforderlichen Kosten umfassen. Doch vgl zur Problematik der Ersatzfähigkeit der höheren Unfallersatztarife zune...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Insbesondere: Der Kfz-Schaden.

1. Ausgangspunkt. Rn 28 Bei einem Kfz-Schaden ist im Grundsatz die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs geschuldet (zu den Besonderheiten beim Leasing, wo der nutzende Leasingnehmer nicht Eigentümer des Unfallfahrzeugs ist, BGH NJW 19, 1669 [BGH 29.01.2019 - VI ZR 481/17]; BGH NJW 23, 2778 [BGH 18.04.2023 - VI ZR 345/21]). Allerdings soll die Bereitstellung eines gleichartige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regel.

Rn 7 Der Gläubiger soll nach II 1 in Geld entschädigt werden können, wenn die Herstellung den Schädiger unverhältnismäßig teuer käme (§ 249 I) oder die nach § 249 II geschuldeten Herstellungskosten unverhältnismäßig hoch sind. Hierfür gilt bei Kfz die 130 %-Grenze (wenngleich dort nicht über § 251, sondern über das Gebot der Wirtschaftlichkeit begründet, § 249 Rn 9, 29). Die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Die Anrechnung des Restwertes.

Rn 39 Wenn der Geschädigt auf Dauer ein Ersatzfahrzeug erhält, muss er im Prinzip das eigene beschädigte Fahrzeug herausgeben. Er kann es aber auch selbst verwerten; dann wird der Erlös von den zu ersetzenden Kosten des Ersatzfahrzeugs abgezogen. An die Bemühungen des Geschädigten zur Verwertung werden keine hohen Anforderungen gestellt, vgl BGH NJW 17,953 [BGH 27.09.2016 - ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundstücke.

Rn 14 Grundstücke sind grds unter Beachtung der ImmoWertV bzw §§ 179 ff BewG zu bewerten (Soergel/Dieckmann Rz 33). Unbebaute Grundstücke sind idR nach dem Vergleichswertverfahren (anhand direkten Vergleichs oder mittels der Bodenrichtwerte, § 196 BauGB; vgl BGH NJW-RR 90, 68; Mayer ZEV 94, 331, 333) zu bewerten (vgl 13 f WertV 1988; s.a. BGH NJW 04, 2671, 2672 [BGH 02.07.20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bauherrengemeinschaften.

Rn 41 Bauherrengemeinschaften sind regelmäßig bloße Innengesellschaften mit dem Zweck der Errichtung eines Bauwerkes und der Schaffung von Wohnungseigentum der einzelnen Mitglieder. Die vertragliche Konstruktion umfasst meist einen Treuhänder, welcher im Außenverhältnis nicht die Gesellschaft, sondern die einzelnen Gesellschafter vertritt. Die Gesellschafter haften aus diese...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Umsatzsteuer und Vorsteuer

Tz. 60 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 10 Nr. 2 KStG (Anhang 3) gehört auch die Umsatzsteuer, die auf Entnahmen (Wertabgaben) oder verdeckte Gewinnausschüttungen zu entrichten ist, zu den nichtabziehbaren Aufwendungen. Entnahmen sind i. S. v. § 3 Abs. 1b Nr. 1 und Abs. 9a Nr. 2 UStG (Anhang 5) Wertabgaben, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft aus ihrem...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Zuordnung von Aufwendungen (Ausgaben)

Tz. 71 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Durch die Trennung in die Bereiche unbezahlter Sport (§ 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) unbezahlter Sport (§ 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) – Zweckbetrieb – unbezahlter/bezahlter Sport (§ 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) – Zweckbetrieb und den Optionsfall (§ 67a Abs. 2 und 3 AO, Anhang 1b) unbezahlter Sport (Zweckbetrieb) und bezahlter Sport (steuerpflichtiger wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 5 Die Beweislast für die den Ersatzspruch begründenden Umstände einschließlich des Schadens liegt beim Geschädigten. Ausnahmen iSe Beweislast des Schädigers gelten im Bereich des Schadens nach § 251 II (unverhältnismäßige Höhe der Herstellungskosten), § 252 2 (entgangener Gewinn unter dem zu erwartenden) und va § 254 (mitwirkendes Verschulden). Dazu kommen noch schadensmi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16. Stabilitätsgesetz vom 08.06.1967, BStBl I 67, 266

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Stabilitätsgesetz ändert den § 35 Abs 2 EStG 1965 dahingehend, daß eine Anpassung der Vorauszahlungen an die Steuer des laufenden VZ auch noch in dem auf diesen VZ folgenden Kalenderjahr vorgenommen werden kann. Besondere Voraussetzungen für eine solche Maßnahme brauchen nicht vorzuliegen. Darüber hinaus ändert § 26 Nr 3 Stabilitätsgesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 18. Drittes Steueränderungsgesetz vom 22.12.1967, BStBl I 67, 488

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Dritten StÄndG wurden Vorschriften getroffen, die sich aufgrund des UStG 1967 über die Einführung der Mehrwertsteuer (MWSt) ergaben. So wurde in § 6 Abs 2 bestimmt, daß die dort vorgesehene 800-DM-Grenze sich nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, bemißt. Zur Berücksichti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Reparatur oder Ersatzbeschaffung: Die Wertgrenzen.

Rn 29 Nach der Rspr des BGH ist also zu unterscheiden: (1.) liegen die Reparaturkosten über 130 % des Wiederbeschaffungswertes, kann der Geschädigte nur Ersatzbeschaffung verlangen (BGH NJW 07, 2917 [BGH 10.07.2007 - VI ZR 258/06]; muss sich dann aber den Restwert anrechnen lassen, Rn 39 und § 254 Rn 25). Er kann auch nicht etwa ›Rosinenpickerei‹ betreiben und die Reparaturk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 34. Gesetz zur Steuerentlastung und Investitionsförderung vom 04.11.1977, BStBl I 77, 495

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Dieses Gesetz soll der Überwindung der bestehenden Konjunkturschwäche dienen und sowohl den Konsum als auch die private Investitionsbereitschaft der Unternehmen anregen. Zu diesem Zweck wurde bereits für den VZ 1977 der Weihnachts-Freibetrag iSd § 19 Abs 3 EStG von 100 auf 400 DM erhöht. Ab dem VZ 1978 wird ein Tariffreibetrag nach § 32 Abs 8...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausgangspunkt.

Rn 28 Bei einem Kfz-Schaden ist im Grundsatz die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs geschuldet (zu den Besonderheiten beim Leasing, wo der nutzende Leasingnehmer nicht Eigentümer des Unfallfahrzeugs ist, BGH NJW 19, 1669 [BGH 29.01.2019 - VI ZR 481/17]; BGH NJW 23, 2778 [BGH 18.04.2023 - VI ZR 345/21]). Allerdings soll die Bereitstellung eines gleichartigen und gleichwerti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Andere Sachen oder Nutzungsrechte.

Rn 45 Die eben dargestellte Berechnung des Nutzungswertes von Kfz ist von der Kommerzialisierung immer stärker in die Nähe eines Frustrationsschadens (vgl § 251 Rn 19) gerückt: Die Entschädigung nähert sich dann dem Betrag der Aufwendungen des Geschädigten, die wegen des Schadensereignisses ihren Zweck verfehlen. Andererseits hat BGHZ 55, 146, 151 f eine solche Schadensberec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Verwendungsfreiheit des Geschädigten: Fiktive Abrechnung.

Rn 23 Die Frage nach der Möglichkeit der Herstellung hängt zusammen mit der anderen Frage nach der Verwendungsfreiheit des Geschädigten: Muss er den Betrag der erforderlichen Kosten wirklich für die Herstellung verwenden oder kann er darüber frei verfügen? Im ersten Fall müsste ihm die Herstellung noch möglich sein; im zweiten käme es darauf nicht an. Für die Antwort dürfte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Problematik.

Rn 40 Insb bei Kfz kann bis zur Vollendung der Reparatur oder Ersatzbeschaffung einige Zeit vergehen. Zur vollständigen Herstellung würde gehören, dass der Geschädigte für diese Zeit einen Ersatzwagen erhält. Daher würde II 1 die für einen Mietwagen erforderlichen Kosten umfassen. Doch vgl zur Problematik der Ersatzfähigkeit der höheren Unfallersatztarife zunehmend strenger ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 82. Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 – StÄndG 1991), BGBl I 90, 1322

Rn. 102 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 15.06.1991 wurde die erforderliche Einigung im Vermittlungsausschuß erzielt. Danach sind im EStG folgende Änderungen vorgesehenmehr