Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

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Literaturverzeichnis

Altmeppen, GmbHG – Kommentar, 11. Aufl. 2023 Anders/Gehle, ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen – Kommentar, 81. Aufl. 2023 (vormals Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle) Armbrüster/Preuß (Hrsg.), BeurkG mit NotAktVV und DONot – Kommentar, 9. Aufl. 2023 Arnold/Meyer-Stolte/Rellermeyer/Hintzen/Georg, Rechtspflegergesetz – Kommentar, 9. Aufl. 2022 Balser/Bögner/Ludwig, Volls...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Rechtsnatur von Einzeltatbeständen

Rz. 50 Einzeltatbestände lassen sich nicht mehr in rechtlich selbstständig zu beurteilende Teile zerlegen. Ist ihre Rechtsnatur bestritten, so gibt es zwei Möglichkeiten: die Lehre von der Doppelnatur und die Trennungstheorie. Rz. 51 Während nur noch dem doppelfunktionellen Prozessvergleich[99] materielle und prozessuale Wirkungen beigemessen werden, ohne ihn als Doppeltatbes...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Der Widerspruch in der Systematik der §§ 23, 24 GBO

Rz. 25 Die §§ 23, 24 GBO enthalten aus den zuvor dargelegten Gründen auch im Hinblick auf die Möglichkeit der Erhebung eines Widerspruchs keine Erschwerung gegenüber § 22 Abs. 1 S. 1 GBO: Der Widerspruch bewirkt – richtig verstanden – lediglich die Wiederherstellung des bei unmittelbarer Anwendbarkeit des § 22 GBO einzuhaltenden Bewilligungserfordernisses (vgl. Rdn 22, 24). ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Pflicht zur Überlassung von Unterlagen (§ 86a Abs. 1 HGB)

Rz. 63 Nach § 86a Abs. 1 HGB hat der Unternehmer dem HV die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen, wie Muster, Zeichnungen, Preislisten (auch per Datenfernübertragung übermittelte Preisdaten betreffend Agenturwaren[69]), Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen, zur Verfügung zu stellen. Rz. 64 Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern rein exemplarisch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Rechtsgeschichte und landesrechtliche Vorbehalte

Rz. 1 Durch das DaBaGG vom 1.10.2013[1] wurde Abs. 1 geändert und der bis dahin unbestimmte Begriff der Verwirrung durch konkrete Tatbestände hinsichtlich Grundpfandrechten und Reallasten definiert. Bereits durch das RegVBG vom 20.12.1993[2] wurde Abs. 2 angefügt. Er enthält weitere Vereinigungsvoraussetzungen, die sich aus der Integration des Liegenschaftskatasters ergeben....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 143 GBO (früher § 136 bzw. § 117) ist durch das ERVGBG v. 11.8.2009 (BGBl I 2009, 2713) und vorher durch das RegVBG v. 20.12.1993 (BGBl I 1993, 2182) weitgehend unverändert übernommen worden, Abs. 1 Hs. 2 sowie die Abs. 2 und 3 wurden neu eingefügt. Abs. 1 enthält den einzigen noch geltenden Vorbehalt zugunsten des Landesgrundbuchrechts. Abs. 2 erklärt die Vorschrift ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bundesrecht

Rz. 15 Aus dem Bundesrecht sind vornehmlich zu erwähnen: Rz. 16 a) Ersuchen des Prozessgerichts auf Eintragung einer Vormerkung, eines Widerspruchs oder auch eines Verfügungsverbots[14] aufgrund einstweiliger Verfügung nach § 941 ZPO.[15] Gleichgültig ist, ob das Ersuchen von Amts wegen oder auf Antrag des Klägers erfolgt, wie z.B. die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Entwicklung und Bedeutung des § 22 Abs. 2 GBO

Rz. 161 Wegen der "Bedeutung der in Frage stehenden Rechte"[385] und weil das Eigentum "auch Verpflichtungen öffentlich-rechtlicher Natur, insbesondere in polizeilicher und steuerlicher Hinsicht auferlege",[386] sah es der historische Gesetzgeber als notwendig an, dass der als Eigentümer oder Erbbauberechtigter Einzutragende dieser Eintragung zustimmt. Zwar treffen diese Ver...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Sanktionen bei Verstoß gegen die Güterstandsklausel

Rz. 1184 Die meisten Gesellschaftsverträge sehen vor, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung zum Abschluss eines Ehevertrags einen wichtigen Grund darstellt, der den Ausschluss eines Gesellschafters rechtfertigt. Im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erscheint im Regelfall aber ein abgestuftes Vorgehen als vorzugswürdig:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Steuerrecht

Rz. 981 Die GmbH & Co. KG bietet heute auch zahlreiche steuerliche Vorteile.[1347] Dazu gehören u.a.:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Ermittlung durch Nachlassgericht (Satz 2)

Rz. 7 Das Grundbuchamt kann das zuständige Nachlassgericht zur Ermittlung des oder der Erben des Eigentümers ersuchen (S. 2). Die Ermittlungen müssen so weit geführt werden, dass zur Überzeugung des Grundbuchamtes der neue Eigentümer feststeht.[11] Das Ersuchen kann sich nur auf die Ermittlung des maßgeblichen Erbrechts erstrecken; es darf nicht darauf gerichtet sein, einen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Systematische Stellung der §§ 23, 24 GBO

Rz. 22 Da der Eintritt der oben genannten auflösenden Ereignisse für das Stammrecht gerade nicht zum Erlöschen (auch) der Rückstände führt, könnte eine vollständige Löschung des Rechts nach § 22 Abs. 1 GBO an sich nur erfolgen, wenn nachgewiesen ist, dass keine Rückstände bestehen. Nur dann läge tatsächlich eine "reine" Grundbuchberichtigung vor, ansonsten handelt es sich be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Feststellung der Unrichtigkeit

Rz. 15 Die Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich der Eigentümereintragung muss zur Überzeugung des Grundbuchamts feststehen.[41] Nach der ursprünglichen Fassung des § 82 GBO genügte es, wenn begründeter Anlass zu der Annahme bestand, dass das Grundbuch unrichtig geworden ist. In der geltenden Fassung verlangt die Vorschrift vom Grundbuchamt die Feststellung, dass das Gru...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Rechtsgeschichtliche Entwicklung

Rz. 52 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wurde ursprünglich als bloßes Beteiligungsverhältnis der Gesellschafter i.S.d. § 47 GBO bewertet; demgemäß wurden die Gesellschafter als Berechtigte angesehen und in das Grundbuch eingetragen.[94] Der BGH hatte mit Urt. v. 29.1.2001 grundlegend die Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts anerk...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verfügungsbeeinträchtigungen des Insolvenzrechts

Rz. 12 Der UdG ist zuständig zur Behandlung von gerichtlichen Ersuchen (§ 38 GBO) auf Eintragung und Löschung des Insolvenzvermerkes nach § 32 InsO. Der Wortlaut des Abs. 2 Nr. 3 berücksichtigt nicht die vielfältigen weiteren Anordnungen im Insolvenzrecht, die eine Verfügungsbeeinträchtigung oder deren Aufhebung beinhalten. Zu nennen sind insgesamt:[17]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Ermäßigung der Wertzahl für Geschäftsgrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke im Zonenrandgebiet (§ 4 WertVO)

Rz. 206 [Autor/Stand] Gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 WertVO ermäßigt sich für Geschäftsgrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke im Zonenrandgebiet die sich nach § 2 und § 3 WertVO ergebende Wertzahl um 10. Die Bestimmung des § 4 WertVO über die Ermäßigung der Wertzahl für Geschäftsgrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke (vgl. § 75 BewG Rz. 35 ff.) im Zonenrandgebiet beruht ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Bewilligungs- und Einigungsprinzip

Rz. 15 § 20 GBO bestimmt in Abweichung von § 19 GBO die Fälle, in denen für die Grundbucheintragung die einseitige Bewilligung des Betroffenen nicht genügt, sondern zur Eintragung des Eigentumswechsels etc. die Einigungserklärungen (§§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB) abgegeben und damit dem GBA in Form des § 29 GBO nachgewiesen werden müssen. Der Grund dafür liegt darin, dass we...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Aufhebung der einsteiligen Verfügung

Rz. 6 Wenn die einstweilige Verfügung aufgehoben wird (S. 1), entfällt einer der beiden materiell-rechtlichen Entstehungstatbestände nach § 883 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 885 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB bzw. § 899 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Alt. 1 BGB (der andere ist die Eintragung der Vormerkung oder des Widerspruchs im Grundbuch). Das hat das automatische Erlöschen des Sicherungsmittels zur...mehr

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§ 7 Kontoinhaberschaft und ... / B. Zivilrechtliche Zuordnung

Rz. 2 Nach der bisher wohl h.M. steht das Guthaben auf einem Konto bei einer späteren Trennung dem Lebensgefährten zu, der im Außenverhältnis zum kontoverwaltenden Kreditinstitut Kontoinhaber ist, es sei denn, die Beteiligten haben eine abweichende Vereinbarung getroffen.[1] Dem alleinigen Kontoinhaber steht somit das Guthaben im Zweifel im Innenverhältnis ausschließlich zu....mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 2 Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers

Bei den Schadensersatzansprüchen ist zwischen der Verletzung der Hauptleistungspflichten und den Nebenpflichtverletzungen zu unterscheiden. Die Nichtleistung lässt zunächst nur den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers entfallen, begründet aber nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch. Schadensersatz wegen der Schlechterfüllung der Hauptleistungspflicht kommt in Betracht, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Zeiten notwendiger Einarbeitung (§ 21 Abs. 2)

Rz. 24 Über die Dauer der Vertretung nach § 21 Abs. 1 hinaus kann auch für notwendige Zeiten einer Einarbeitung eine befristete Einstellung der Ersatzkraft erfolgen. Das Gesetz regelt die Dauer der Einarbeitungszeit nicht, es ist unter Zugrundelegung einer großzügigen Betrachtungsweise auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls abzustellen. Die Einarbeitungsdauer hängt dabe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine kleine Geschichte von ... / 2. Beistandsleistungen: Die gravierendste Änderung findet nicht im Gesetz statt

Die Finanzverwaltung vertrat unter der Geltung des § 2 Abs. 3 UStG die Auffassung, dass die Erfüllung hoheitlicher Tätigkeiten durch eine jPöR für eine andere jPöR gegen Entgelt (sog. Beistandsleistung) einen Betrieb gewerblicher Art nicht begründet. Entscheidend für die steuerliche Beurteilung sei der Charakter der jeweiligen Tätigkeit. Es sei darauf abzustellen, ob die Tät...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeine Ortskrankenkasse / 2 Gliederung

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 2.1.1 Regionalträger

Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.[1] Zurzeit bestehen 14 Regionalträger. Dies sind die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Braunschweig-Hannover, Hessen, Mitteldeutschland, Nord, Nordbayern, Oldenbur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feiertagsarbeit / 1 Gesetzliche Feiertage

Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, ist in Ländergesetzen, hinsichtlich des 3. Oktober im Einigungsvertrag (Art. 2) geregelt. Danach sind gesetzliche Feiertage in allen Bundesländern: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, 3. Oktober, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember). Infographic Bundeslandabhängig kommen dazu: Heil...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.5.2 Preisnachlässe in Konzernunternehmen

Keine begünstigten Belegschaftsrabatte begründen Preisnachlässe, die im Rahmen eines Konzerns in einem vom Arbeitgeber betriebenen Mitarbeiter-Verkaufsladen für Waren der Mutter- oder Schwestergesellschaft eingeräumt werden.[1] Der verbilligte Bezug von Waren und Dienstleistungen ist im Rahmen eines Konzerns nur insoweit begünstigt, als diese vom arbeitsrechtlichen Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Strafgefangener / 1 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Im Falle einer Untersuchungs- und Strafhaft kann der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellen, d. h. es besteht für den Arbeitgeber auch keine Vergütungspflicht. Die Inhaftierung des Arbeitnehmers kann zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Voraussetzung einer – ordentlichen wie außerordentlichen – Kündigung wegen haftbedingter Arbeitsverhinderung i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften

Kommentar Die OFD Frankfurt hat sich zur Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften geäußert. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Bei einer langfristig angelegten Vermietung wird eine Einkunftserzielungsabsicht regelmäßig unterstellt, so dass auch Verluste vom Finanzamt anerkannt we...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 3.3.2 Verweis nur auf den BAT und die "ergänzenden" Tarifverträge

Wird dagegen im Arbeitsvertrag nur auf den BAT bzw. den " BAT sowie die ergänzenden Tarifverträge in der kommunalen Fassung verwiesen ", so ist der Arbeitsvertrag auszulegen. Unterschiedliche Auffassungen bei den Instanzgerichten: Weitergeltung des BAT, TVöD-Anwendung nur über einvernehmliche Vertragsänderungen In der Rechtsprechung der Instanzgerichte bestanden zunächst untersch...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 8. Kapitalvermögen/Investment

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Personalrat/Personalvertretung / 2.3 Persönlicher Geltungsbereich

Das BPersVG gilt für alle in den Dienststellen des öffentlichen Dienstes Beschäftigten. Dabei unterteilt das Gesetz die Beschäftigten in die Untergruppen der Beamten und Arbeitnehmer. Hierzu zählen auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Auf Richter findet das BPersVG nur in Ausnahmefällen Anwendung (vgl. näher § 4 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG). Nur Beschäftigte der Diensts...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 7. Hessen

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AGS 12/2023, Keine Kostenen... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte beim FG Dessau-Roßlau einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, in dem das Finanzamt B als Antragsgegner bezeichnet ist. Später war in Hauptsache ein Wechsel der örtlichen Zuständigkeit auf das Finanzamt D in Hessen eingetreten. Nach Auffassung der Antragstellerin sollte dies zwingend zu einem Zuständigkeitswechsel hinsichtlich des zustä...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 1. Beschränkte Stiftungsaufsicht

Rz. 217 Wann eine Stiftung als "Familienstiftung" einzuordnen ist, wird in den jeweiligen Landesstiftungsgesetzen unterschiedlich geregelt. Maßgeblich für das anwendbare Recht ist der Sitz der Stiftung.[346] Während es nach einigen Landesstiftungsgesetzen genügt, dass die Stiftung mindestens "überwiegend"[347] dem Wohl der Mitglieder einer oder mehrerer bestimmter Familien b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.2.1 Herabsetzung des Nennkapitals eines Eigenbetriebs

Tz. 97 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Zur stlichen Behandlung einer Herabsetzung des Nenn-Kap (Stamm-Kap) eines Eigenbetriebs und anschließender Auskehrung an die Träger-Kö s Schr des BMF v 09.01.2015, BStBl I 2015, 111, Rdnr 51 ff. Hiernach ist bei einem Eigenbetrieb – insbes in den Fällen, in denen kurze Zeit nach der Herabsetzung und Auskehrung des Stamm-Kap wieder eine Erhöhu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ff) Offene Fonds

Rz. 187 Soweit für einen Fonds eine Kursnotierung vorliegt, richtet sich die Bewertung allein hiernach.[261] Fehlt es an einer Kursnotierung, kann gem. § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 11 Abs. 4 BewG anstelle eines nicht vorhandenen Börsenkurses der Rücknahmepreis zum Bewertungsstichtag zugrunde gelegt werden.[262] Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Zweck ein Fonds verfolgt. ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Begriff des Familienheims

Rz. 275 Als Familienheim kommen grundsätzlich dieselben Objekte in Betracht wie auch für Übertragungen unter Lebenden. Allerdings genügt hier nicht allein die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken durch die Eheleute/Lebenspartner. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4d ErbStG kommt vielmehr nur in Betracht, "soweit der Erblasser … bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzw...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / c) Rechtsfolgen der Gemeinnützigkeit

Rz. 108 Rechtsfolge der Gemeinnützigkeit sind verschiedene Steuervergünstigungen, die für die Errichtung und die laufende Tätigkeit der gemeinnützigen Körperschaft greifen. Rz. 109 Bei der Errichtung einer gemeinnützigen Körperschaft ebenso wie bei Spenden oder Zustiftungen liegt die Steuervergünstigung in der Befreiung des Vermögensübergangs von der Erbschaft- und Schenkungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.2 Nennkapital bei einem Eigenbetrieb

Tz. 96 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach Rechts-Auff der Fin-Verw sind diejenigen im Zeitpunkt des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren vorhandenen EK-Teile, die das Nenn-Kap bzw eine vergleichbare Kap-Größe des BgA übersteigen, dem stlichen Einlagekto als Anfangsbestand zuzurechnen (s Schr des BMF v 09.01.2015, BStBl I 2015, 111, Rdnr 13 und Rdnr 43; s Tz...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / d) Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 AO)

Rz. 176 Steuerpflichtig sind für die steuerbegünstigte Körperschaft Einkünfte aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, vgl. § 64 Abs. 1 AO.[290] Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht.[291] Ein...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Besteuerung bei Errichtung

Rz. 309 Die Erstausstattung einer ausländischen Familienstiftung stellt gem. §§ 3 Abs. 2 Nr. 1, 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG einen erbschaft- und schenkungsteuerpflichtigen Vorgang dar, sofern der Stifter aufgrund seines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland als Inländer unbeschränkt steuerpflichtig ist.[457] Behält sich der Stifter umfassende S...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / F. Aufbewahrung bzw. Registrierung

Rz. 34 Die Patientenverfügung sollte in Absprache mit den nächsten Angehörigen und dem Vorsorgebevollmächtigten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Diese Personen sollten nicht nur von der Existenz der Patientenverfügung Kenntnis haben, sondern auch von deren Inhalt, da § 1828 Abs. 2 BGB bei der Feststellung des Patientenwillens nach § 1827 Abs. 1 BGB oder der Behandlun...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Verschiedene Anspruchsgrundlagen

Rz. 135 Denkbar sind Ansprüche aus einem schuldrechtlichen Vertrag zwischen dem Erblasser und der Pflegeperson. Bei nahen Verwandten spricht jedoch grundsätzlich ein Indiz für die Unentgeltlichkeit. Demnach muss hier das Bestehen einer vertraglichen Vereinbarung, ein Dienstvertrag, nachgewiesen werden. Nehme man Geschäftsführung ohne Auftrag an, würde gem. §§ 677, 683 BGB nur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3.2 Wirkungsweise des § 36a EStG

Tz. 51 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Um dieses unerwünschte Ergebnis zu verhindern, macht § 36a EStG bei bestimmten Kap-Erträgen die Anrechnung von KapSt vom Vorliegen mehrerer Voraussetzungen abhängig, die kumulativ erfüllt sein müssen. Betroffen von der Vorschrift sind nur Kap-Erträge iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, dh inl Dividenden und sonstige GA aus im Inl girosammelverwah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.5 Mehrfache Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei "Cum-/Ex-Geschäften"?

Tz. 60 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Große öffentliche und politische Aufmerksamkeit – bis hin zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses – erregte die Aufdeckung der sog "Cum-/Ex-Geschäfte", durch die der dt Fiskus mutmaßlich um zweistellige Milliardenbeträge gebracht wurde. Als Cum-/Ex-Geschäfte werden Aktientransaktionen bezeichnet, bei denen die Veräußer...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Informations- und Prüfungsrechte

Rz. 99 Wichtigste Voraussetzung für die Erfüllung der Überwachungspflicht ist das Wissen der Behörde von der Tätigkeit des Vorstands. Die Landesstiftungsgesetze räumen der Stiftungsaufsicht das Recht ein, sich über alle Angelegenheiten der Stiftung jederzeit bzw. in einigen Bundesländern bei Vorliegen von Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen die Stiftungsverfassung zu unte...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / VI. Steuerberechnung und Steuerschuldnerschaft

Rz. 843 Nach § 11 Abs. 1 GrEStG beträgt der Steuersatz 3,5 vom Hundert. Allerdings haben die Länder nach Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG die Befugnis zur Bestimmung des im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatzes, von der die Länder in weitem Umfang Gebrauch gemacht haben. Die ländereigenen Regelungen beschränken sich dabei aber jeweils auf solche steuerbaren Rechtsvorgänge, die ...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 4. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 12 Die Erteilung des Erbscheins ist Sache des Rechtspflegers nach § 3 Nr. 2 Buchst. c RPflG, sofern nicht eine Verfügung von Todes wegen vorliegt oder die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt, was dann zu einer funktionellen Zuständigkeit des Richters nach § 16 RPflG führt. Der Richter ist jedoch befugt, die Erteilung des Erbscheins nach § 16 Abs. 2 RPflG auf...mehr