Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 12 Gewinnkorrekturen bei Organschaft

Zeile 269 In Zeile 269 sind bei Organträger oder Organgesellschaft die negativen Beträge hinzuzurechnen, die bei ihnen angefallen und bereits in einem ausländischen Staat geltend gemacht worden sind. Diese Verluste haben den Jahresüberschuss lt. Zeile 11 vermindert bzw. den Jahresfehlbetrag erhöht und sind daher in dem steuerpflichtigen Einkommen (Zeilen 201 bzw. 202) noch en...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 14 Angaben in Organschaftsfällen

Vor Zeilen 105–119 Die Zeilen 105–119 nehmen zusätzliche Informationen bei Organschaft auf, die für die Ermittlung des Gewerbesteuer-Messbetrags des Organträgers erforderlich sind. Die Zeilen 105-107 und 108 sind von allen Organträgern auszufüllen, auch soweit sie selbst Organgesellschaft sind. Ist der Organträger auch Organgesellschaft, sind auch die für Organgesellschaften ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage OT / 3 Einkommenszurechnung

Vor Zeilen 13–25 Die Zeilen 13–25 enthalten die Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft. Das eigene Einkommen des Organträgers muss um die Auswirkungen der Gewinnabführung oder Verlustübernahme sowie der von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen bereinigt sein. Das ist in Zeilen 270 ff. der Anlage GK des Organträgers geschehen....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.2 Verlustausgleichsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG

Vor Zeilen 47-64 In den Zeilen 47–64 ist das (Bilanz-)Ergebnis um weitere Beträge zu korrigieren, die aufgrund steuerlicher Vorschriften den Gewinn nicht mindern dürfen bzw. in einem späteren VZ als dem der handelsrechtlichen Entstehung (dem laufenden VZ) den steuerlichen Gewinn mindern. Dabei handelt es sich um bestimmte Verluste, die bei ihrer Entstehung den Gewinn nicht min...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.6 Verlustausgleichsbeschränkung als typisch stiller Gesellschafter nach § 26 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 4 Satz 6 und 8 und § 15a EStG

Zeilen 59-62 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 63 Nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG dürfen auch Verluste aus typischen stillen Beteiligungen, die auf die Körperschaft entfallen, nicht ausgeglichen werden; § 15 Abs. 4 Sätze 6–8 EStG gilt entsprechend. Daher hat eine entsprechende Hinzurechnung in Zeile 38 zu erfolgen, soweit der Verlust den Ausgangswert (Zeile 11) gemindert hatt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 12.1 Neutralisierung der im bilanziellen Ergebnis des Organträgers aufgrund der Organschaft berücksichtigten Werte

Vor Zeilen 270–271 In den vom Organträger auszufüllenden Zeilen 270 und 271wird der Bilanzgewinn um die handelsrechtliche Gewinnabführung korrigiert. Handelsrechtlich werden die Ergebnisse der Organgesellschaften an den Organträger abgeführt, der handelsrechtliche Bilanzgewinn des Organträgers enthält also bereits die Organergebnisse. Steuerrechtlich wird die Ergebnisabführun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 8.7 Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 182-187 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 192 Zeile 188 Ebenfalls das steuerbilanzielle Ergebnis nicht mindern dürfen Teilwertabschreibungen oder ähnliche Gewinnminderungen aus Beteiligungen. Da diese aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind, sind sie in Zeile 188wieder hinzuzurechnen. Zeile 189 Ebenfalls hinzuzurechnen sind Darlehensverluste und Wertber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 5.1 Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung auf die Körperschaft

Vor Zeilen 103–117 In diesen Zeilen wird der Übernahmegewinn der übernehmenden Körperschaft bei einer Verschmelzung gem. § 12 Abs. 2 UmwStG ermittelt. Übernahmegewinn ist die Differenz zwischen dem Buchwert der Anteile an der übertragenden Körperschaft einerseits und dem Übertragungswert der durch die Verschmelzung übergehenden Wirtschaftsgüter andererseits. Die Höhe des Über...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 6.1 Nach DBA steuerfreie Einkünfte

Zeilen 127-130 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 131–132 Steuerfreie ausländische Einkünfte sind insbesondere Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten, wenn das DBA die Freistellungsmethode vorsieht. Nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellte Bezüge aus ausländischen Kapitalgesellschaften, an denen mehr als eine Streubesitzbeteiligung besteht, sind nicht hier, sondern in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 2.5 Wertpapierleihe nach § 8b Absatz 10 KStG

Vor Zeilen 81–84 Die Zeilen 81–84 erfassen einen Sonderfall. Sie sind auszufüllen, wenn die Personengesellschaft Vertragspartei eines Wertpapierpensionsgeschäfts oder -sachdarlehens bzw. eines ähnlichen Geschäfts i. S. d. § 8b Abs. 10 KStG ist.[1] An sich ist diese Vorschrift nur anwendbar, wenn überlassender und übernehmender ("anderer") Rechtsträger Körperschaften sind. Der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage BEG / 3 Angaben zur Ausschüttung

Zeile 6 In dieser Zeile ist der Gesamtbetrag der von der in den Zeilen 1–5a bezeichneten Körperschaft erhaltenen Vergütungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG einzutragen. Ist die ausschüttende Körperschaft teilweise von der Gewerbesteuer befreit und übt sie teilweise eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit aus, erfolgt eine Kürzung nur um die steuerpflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 3.6 Einkommenszurechnung bei einem Organträger

Zeile 38 Zeile 38 enthält die Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaften, wenn der Stpfl. Organträger ist. Systematisch hat die Hinzurechnung der positiven bzw. negativen Einkommen der Organgesellschaften nach der Berücksichtigung der Spenden und Beiträge, aber vor dem Verlustabzug zu erfolgen. Die Einkommen der Organgesellschaften dürfen die Bemessungsgrundlage für de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.1 Nichtabziehbare Aufwendungen für Rechteüberlassungen nach § 4j Abs. 3 EStG

Zeilen 41-45 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 46 In Zeile 46 sind die Aufwendungen hinzuzurechnen, die für eine Überlassung von Rechten gezahlt werden, aber gem. § 4j Abs. 3 EStG nicht abzugsfähig sind. Erfasst werden Aufwendungen für Rechteüberlassung, wenn diese an eine nahestehende Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG gezahlt werden; dies gilt auch, wenn eine Unterlizensierung (gg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.5 Verlustausgleichsbeschränkung als atypisch stiller Gesellschafter nach § 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG

Zeilen 53-56 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 57 Nach § 15 Abs. 4 Satz 6 EStG sind Verluste aus atypisch stillen Gesellschaften, Unterbeteiligungen und sonstigen Innengesellschaften (Mitunternehmerschaften), die auf eine Kapitalgesellschaft entfallen, nicht ausgleichsfähig.[1] Daher hat eine entsprechende Hinzurechnung in Zeile 57 zu erfolgen, soweit der Verlust den Ausgangswer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.7 Verlustausgleichsbeschränkung nach § 19 Abs. 4 REITG bei Anteilen an REIT-Körperschaften

Zeile 65 Nach § 19 Abs. 4 REITG dürfen Betriebsvermögensminderungen aus einer Beteiligung und Betriebsausgaben im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einem REIT nur mit Betriebsvermögensmehrungen bzw. Betriebseinnahmen aus einem REIT ausgeglichen werden. Die entsprechende Hinzurechnung zu den Einkünften hat in Zeile 40 zu erfolgen. Im Entstehungsjahr nicht abzugsfähige Verl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage WA / 8 Aufsichtsratsvergütungen an unbeschränkt Steuerpflichtige

Zeilen 20–20g Die Angaben in diesen Zeilen dienen der Sicherung der beschränkten Abzugsfähigkeit von Aufsichtsratsvergütungen nach § 10 Nr. 4 KStG. Einzutragen sind der Empfänger der Vergütung mit Anschrift, das zuständige Finanzamt, Identifikations- und Steuernummer, der Betrag der gezahlten Vergütung und die darin enthaltene Umsatzsteuer. Die Zeilen 20–20g betreffen nur Auf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 3.2 Korrekturen für die Tonnagebesteuerung i. S. d. § 5a EStG

Zeile 26 Sowohl im Steuerbilanzgewinn als auch im handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist der tatsächliche Gewinn bzw. Verlust aus dem Betrieb von Handelsschiffen enthalten. Dieser unterliegt nicht dem allgemeinen Steuersatz, sondern wird gem. § 5a EStG pauschal versteuert, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Für Handelsschiffe, die im internationalen V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 3.12 Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 53 In diese Zeile ist als Zwischensumme der Gesamtbetrag der Einkünfte einzutragen. Ist der Betrag in Zeile 53 negativ, handelt es sich um den steuerlichen Verlust des Jahres (negatives Einkommen des Vz). Zur Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags ist der negative Betrag in Zeile 19 der Anlage Verluste zu übertragen. Zeile 54 Zeile 54 betrifft nur Eigengesellschafte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Zeile 1 Hier sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einzutragen. Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblicher Art kommt eine Eintragung in dieser Zeile nicht in Betracht, da diese Körperschaften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können. Für diese Körperschafts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage OG / 3 Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens

Vor Zeilen 25-31 In den Zeilen 25-31 wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft um organschaftliche Abweichungen korrigiert, um das dem Organträger zuzurechnende Einkommen zu errechnen. Ausgangswert ist das eigene Einkommen der Organgesellschaft, wie es in der Anlage GK ermittelt und in Zeile 43 der ZVE der Organgesellschaft ausgewiesen wird. Zur E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.4 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Zeile 9 Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 8 Weitere Angaben

Zeile 16 In Zeile 16 ist durch Eintragen einer Schlüsselzahl anzugeben, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Finanzunternehmen gem. § 8b Abs. 7 KStG handelt. Diese Angabe hat Auswirkungen auf die mögliche Steuerfreiheit von Einkünften aus Beteiligungen bzw. auf die Abzugsfähigkeit eines Übernahmeverlustes gem. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 3.3 Einnahmen aus der Verwertung von Altmaterial i. S. d. § 64 Abs. 5 AO sowie aus Tätigkeiten i. S. d. § 64 Abs. 6 AO bei nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreiten Körperschaften

Vor Zeilen 28–33 In diesen Zeilen sind Einzelangaben zu machen, wenn die Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (ohne Zweckbetriebe) die Grenze von 45.000 EUR übersteigen und solche aus der Verwertung von Altmaterial enthalten sind. Bei solchen Einnahmen kann der steuerpflichtige Gewinn auf Antrag der Körperschaft mit dem geschätzten branchenüblic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 3.10 Korrekturen nach § 2 Abs. 4 Sätze 3 und 4 UmwStG

Vor Zeilen 47–51 § 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG soll Gestaltungen verhindern, durch die unter Ausnutzung der Rückwirkung bei Umwandlungen (§ 2 Abs. 1 UmwG) und Einbringungen (§ 20 Abs. 6 UmwStG) bei dem übernehmenden Rechtsträger ein erweiterter Verlustabzug erreicht werden kann. Wird eine Verluste ausweisende Gesellschaft auf eine Ertrag bringende Gesellschaft umgewandelt, gehe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 5.2 Einbringungsgewinn I

Zeile 118 In dieser Zeile ist der Einbringungsgewinn I nach § 22 Abs. 1 UmwStG anzusetzen. Ein Einbringungsgewinn I entsteht, wenn nach einer Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen zu Werten unter dem gemeinen Wert nach § 20 Abs. 3 UmwStG die einbringende Körperschaft die durch die Einbringung erworbenen Anteile vor Ablauf von 7 Jahren veräußert ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 6.2 Hinzurechnungsbeträge nach § 10 AStG in der bis zum 30.06.2021 geltenden Fassung

Zeilen 133-136 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 137-139 Die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung wurden mit Gesetz v. 25.6.2021[1] ab 1.7.2021 geändert. Die bisherigen Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung sind aber noch für Hinzurechnungsbeträge bis inkl. 2021 anzuwenden. Erst für Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2021 beginnen,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 7 Unmittelbare Beteiligungen an anderen Körperschaften

Zeilen 143-145 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 146–202 Die Zeilen 146 bis 202 dienen der Ermittlung der steuerfreien in- und ausländischen Beteiligungserträge. Da in- und ausländische Beteiligungserträge gleich behandelt werden, erfolgt keine entsprechende Unterscheidung. Ausländische Beteiligungserträge sind grundsätzlich mit dem Bruttobetrag, d. h. ohne Abzug der Kapita...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 14.1 Bei Beteiligung des übernehmenden Rechtsträgers am übertragenden Rechtsträger oder bei nicht bestehendem Beteiligungsverhältnis der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger

Zeile 100 Diese Zeile gilt für die Verschmelzung, Auf- oder Abspaltung, unabhängig davon, ob der übertragende Rechtsträger an dem übernehmenden Rechtsträger beteiligt ist (dann Zeilen 101 ff.). Erfolgen in einem Jahr mehrere Verschmelzungen, sind diese nicht in den Zeilen 100–114 zu erfassen. Vielmehr sind die jeweiligen Beträge auf einem gesonderten Blatt zu ermitteln und di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.14 Sanierungserträge nach § 3a EStG

Vor Zeilen 29–31 Die Zeilen 29–31 nehmen die Daten zur steuerlichen Behandlung der Sanierungserträge nach §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG auf. Diese Daten werden in die Anlage SAN übertragen. Einzelheiten werden in den Erläuterungen zu der Anlage SAN dargestellt. Ist das zu sanierende Unternehmen eine Organgesellschaft, treten die Wirkungen des § 3a EStG nach § 15 Satz 1 Nr. 1a KStG au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 13 Gewerbeertrag in besonderen Fällen

Vor Zeilen 100-104 Im Formular werden weder der Gewerbeertrag noch der Gewerbesteuer-Messbetrag ermittelt. Dies obliegt vielmehr der Finanzbehörde von Amts wegen. Unter der Überschrift "Gewerbeertrag in besonderen Fällen" wird daher nicht der Gewerbeertrag des Unternehmens eingetragen, vielmehr werden nur 3 Sonderfälle erfasst, in denen der Gewerbeertrag abweichend von den al...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.8 Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG

Zeile 67 In dieser Zeile ist der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG für das Wirtschaftsjahr 2023 bzw. abweichende Wirtschaftsjahr 2022/2023 bei der Einkommensermittlung abzuziehen. Investitionsabzugsbeträge vorangegangener Wirtschaftsjahre waren in den entsprechenden Steuererklärungen zu erfassen. Der Investitionsabzugsbetrag beträgt bis zu 40 % der voraussichtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 22 Bei einem unterjährigen Rechtsformwechsel von einer Personengesellschaft zu einem Einzelunternehmen oder umgekehrt

Vor Zeilen 145–147 Die Zeilen 145–147 sind in Zusammenhang mit Zeile 16 zu sehen. In diesem Fall endet die sachliche Steuerpflicht nicht, sondern besteht fort, wenn das Unternehmen unverändert fortgeführt wird (R 2.7 Abs. 2 GewStR). Es endet jedoch die persönliche Steuerpflicht des Einzelunternehmens und der Personengesellschaft bzw. sie beginnt neu. Für jeden Steuerschuldner...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 4 Rechtsform/Art der Tätigkeit

Zeile 10 In dieser Zeile ist durch Eintrag einer Schlüsselzahl anzugeben, ob der Gewerbebetrieb als Einzelunternehmen betrieben wird. Zeile 11 In dieser Zeile ist anzugeben, ob das Gewerbe im Erhebungszeitraum überwiegend oder ausschließlich als Hausgewerbe i. S. d. § 11 Abs. 3 GewStG betrieben wurde. Bei einem Hausgewerbetreibenden verringert sich die Gewerbesteuer-Messzahl au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage EMU / 2 Angaben zum Beteiligten

Zeilen 3–6 In diesen Zeilen sind anzugeben der Name bzw. die Firma des Beteiligten (Zeile 3), bei natürlichen Personen die ID-Nummer des Beteiligten (Zeile 5), und die Steuernummer des Beteiligten (Zeile 6). Die Zeile 4 bleibt frei. Zeile 7 In dieser Zeile ist der auf den einzelnen Mitunternehmer anteilig entfallende Gewerbeertrag bzw. (mit Minuszeichen) der Gewerbeverlust im laufe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettoabzüge, Nettobezüge / Zusammenfassung

Begriff Abzüge vom oder Zuzahlungen zum Nettolohn werden nach der Zwischensumme "Nettoverdienst" auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt. Nettobezüge werden dem Nettolohn hinzugerechnet, Nettoabzüge vom Nettolohn abgezogen – es verbleibt der Auszahlungsbetrag. Nettobezüge und Nettoabzüge haben keine Auswirkung auf die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Lohnsteuer und So...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fahrräder im Betriebsvermög... / 6. Gewerbesteuerliche Aspekte

Bei der Gewerbesteuer kann das Leasen eines Fahrrads zu einer Hinzurechnung führen. Der Gewerbeertrag ist um ein Viertel der Summe aus u. a. einem Fünftel der Leasingraten für die Nutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zu erhöhen, soweit die Summe den Betrag von 200.000 EUR übersteigt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d S. 1 GewStG). Das hat bei Fahrrädern, die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fahrräder im Betriebsvermög... / bb) Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind gemischt veranlasste Aufwendungen. Die Fahrt zur Betriebsstätte ist zweifelsfrei für die betriebliche Tätigkeit erforderlich und somit betrieblich veranlasst. Die Höhe der Aufwendungen ist aber auch von privaten Gründen abhängig.[10] Gilt § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG...: Die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung un...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Umfang der Fiktion des § 7 Satz 3 GewStG

Leitsatz § 7 Satz 3 GewStG fingiert keinen Gewerbebetrieb, sondern setzt das Bestehen eines solchen voraus. Gewinne aus Sondervergütungen i.S. des § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG, die auf den Zeitraum nach der Einstellung der werbenden Tätigkeit einer Personengesellschaft entfallen, gehören daher nicht zum Gewerbeertrag. Normenkette § 7 Satz 3 GewStG, § 5a Abs. 4a EStG Sachverhalt Di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 1.1.3 Zusammentreffen von Sperrzeiten mit gleicher Ordnungszahl

Treffen mehrere Sperrzeitanlässe mit gleicher Ordnungszahl zusammen (z. B. mehrere Arbeitsablehnungen an einem Tag), so werden die Sperrzeiten zwar durch dasselbe Ereignisdatum ausgelöst. Da sie aber in der Liste des § 159 Abs. 1 SGB III dieselbe Ordnungszahl haben, laufen diese Sperrzeiten parallel wie ausgelöst und schieben sich nicht hintereinander. Es sind dann zwar 2 Spe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umgekehrte Betriebsaufspaltung und erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Leitsatz 1. Aus einer sogenannten umgekehrten Betriebsaufspaltung kann wegen des Durchgriffsverbots eine originär gewerbliche Tätigkeit der Besitzkapitalgesellschaft nicht abgeleitet werden. 2. Das Durchgriffsverbot gilt bei der Besteuerung einer Besitzkapitalgesellschaft auch im Fall der mittelbaren Beteiligung der Betriebspersonengesellschaft an der Besitzkapitalgesellschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.6 Anwendung bei der Gewerbesteuer

Rz. 93 Die Bruttomethode ist unmittelbar bei der gewerbesteuerlichen Organschaft nicht anzuwenden. § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG bezieht sich nämlich nur auf die §§ 14, 17 und 18 KStG, also nicht auf § 15 KStG. Für die Ermittlung des Einkommens gilt jedoch die allgemeine Regelung des § 7 GewStG, wonach der Gewerbeertrag (der Organgesellschaft) nach den Vorschriften über das körpe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.2 Steuerfreistellungen nach § 8b KStG

Rz. 35 § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG bestimmt, dass § 8b Abs. 1 – 6 KStG bei der Organgesellschaft nicht anzuwenden ist. Bei der Einkommensermittlung der Organgesellschaft sind also die in den genannten Vorschriften enthaltenen Vermögensmehrungen und -minderungen als steuerpflichtig zu behandeln, d. h. Vermögensmehrungen sind dem Einkommen hinzuzurechnen und Vermögensminderungen vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.1 Tatbestand

Rz. 20 Als Tatbestand setzt Abs. 1 voraus, dass gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird und dies auf der Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung beruht.[1] Unter "Erlass" eines Steuerbescheids ist das erstmalige Ergehen einer Steuerfestsetzung i. S. d. §§ 155, 157 AO zu verstehen. Das Gesetz regelt nicht, um was fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.4 Korrespondenzprinzip bei verdeckter Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 4 – 6 KStG)

Rz. 227 Die ertragsteuerliche Konzeption der verdeckten Einlage, nach der der Vermögenszugang bei der Körperschaft nicht steuerbar ist, kann in besonders gelagerten Fällen durchbrochen werden. Der Gesetzgeber hat dies dann als regelungsbedürftig angesehen, wenn auf der Ebene der Körperschaft eine steuerneutrale Einlage vorliegt, diese Einlage auf der Ebene des Gesellschafter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.3 Steuerfreistellung bei Umwandlungsergebnissen

Rz. 60 Durch Gesetz v. 7.12.2006[1] ist das UmwStG neu gefasst worden. Dadurch haben sich auch Auswirkungen auf die "Bruttomethode" ergeben; § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG ist entsprechend angepasst worden. Die Neufassung der Nr. 2 ist anzuwenden auf Umwandlungen, bei denen die Eintragung in das maßgebende Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. Rz. 61 Auswirkungen hat die Bruttome...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.4 Bruttomethode bei Schachteldividenden (§ 15 Satz 2-4 KStG)

Rz. 70 § 15 Satz 2 KStG bestimmt, dass Satz 1 Nr. 2 entsprechend für Gewinnanteile aus einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft gilt, die nach einem DBA im Inland steuerfrei zu stellen sind (Internationales Schachtelprivileg). Sätze 3, 4 enthalten Anpassungen der Regelung für Investmenterträge, die dem internationalen Schachtelprivileg unterliegen. Rz. 71 Diese R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.5 Rechtsfolgen

Rz. 632 Abs. 7 S. 1 bestimmt jeweils für den Betrieb gewerblicher Art und für die Kapitalgesellschaft, dass die Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht zu ziehen sind. Das bedeutet, dass keine Hinzurechnung bei der Einkommensermittlung bei dem Betrieb gewerblicher Art bzw. bei der Kapitalgesellschaft zu erfolgen hat. Diese Privilegierung tritt nur ein, "soweit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.1 Systematik der Vorschrift

Rz. 580 § 8 Abs. 7 S. 1 KStG bestimmt, dass allein der Umstand, dass ein Betrieb gewerblicher Art (Nr. 1) oder eine Kapitalgesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar von der öffentlichen Hand beherrscht wird (Nr. 2), ein Dauerverlustgeschäft unterhält, die Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht auslöst. S. 2 definiert den Begriff des Dauerverlustgeschäfts. ...mehr