Fachbeiträge & Kommentare zu Höhergruppierung

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.3 Höhergruppierungen (§ 29b)

Abs. 1 Diese Bestimmung regelt die Höhergruppierung aus Anlass des Inkrafttretens der Entgeltordnung VKA. Diese ist daran festzumachen, dass sich nicht die Tätigkeit des Beschäftigten geändert hat, sondern er aufgrund der Änderung der Tätigkeitsmerkmale trotz gleichbleibender Tätigkeit einen Anspruch auf Höhergruppierung hat. Praxis-Beispiel Ein am 1.1.2007 eingestellter Bezüg...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.8.3 Berücksichtigung einer Höhergruppierung/Herabgruppierung zwischen dem 1.10.2005 und dem 1.10.2007

Wurde der Beschäftigte vor dem 1.10.2007 höhergruppiert, z. B. wegen Berücksichtigung eines Bewährungs- oder Fallgruppenaufstiegs oder wegen Übertragung einer mit einer höheren Entgeltgruppe bewerteten Tätigkeit, so erhielt er in der höheren Entgeltgruppe Entgelt nach der regulären Stufe, deren Betrag mindestens der individuellen Zwischenstufe entsprach, jedoch nicht weniger...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.1.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts bestand frühzeitig Einvernehmen zwischen den Tarifvertragsparteien, dass es im TVöD keine Zeit-, Tätigkeits-, Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr geben wird. Dies war in § 17 Abs. 5 Satz 1 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung ausdrücklich geregelt (vgl. hierzu die Erl. zu § 17). Da bei der Gestaltung der Entgelttabelle des TVöD nich...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.5 Überleitung in die Anlage E zum BT-K und zum BT-B (§ 29d)

Diese Regelungen betreffen ausschließlich Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) oder den Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) fallen. Abs. 1 Bis zum 31.12.2016 war in der Anlage 4 zum TVÜ-VKA die sog. Kr-Anwendungstabelle enthalten. Wie der bis zum 31.12.2016 geltenden Protok...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.4 Besondere Überleitungsregelungen (§ 29c)

Grundsätzlich erfolgt die Überleitung entgeltgruppen-, stufen- und betragsgleich. Ein Beschäftigter z. B. der EG 6 Stufe 5 mit einer Stufenlaufzeit von 3 Jahren in Stufe 5 wird in EG 6 Stufe 5 mit demselben (bisherigen) Tabellenentgelt übergeleitet und erreicht die Stufe 6 nach weiteren 2 Jahren. Allerdings haben sich durch die Entgeltordnung einige Änderungen ergeben, die b...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.3 Stufenzuordnung der Angestellten (§ 6 TVÜ)

Die Stufenzuordnung gem. § 6 ist der 3. Schritt der Überleitung der Angestellten in den TVöD. Abs. 1 (Grundsatz) Für die Stufenzuordnung der Angestellten haben die Tarifvertragsparteien eine pragmatische Lösung gefunden, die Besitzstände für die Beschäftigten gesichert und Kostensteigerungen für die Arbeitgeber weitgehend vermieden hat. Nachdem die ersten 2 Schritte der Überlei...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.3.1 TVÜ-VKA

Grundregelung (Abs. 1) Nach Abs. 1 Satz 1 erhielten Beschäftigte, denen nach § 24 Abs. 1 BAT vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit oder nach § 24 Abs. 2 BAT vertretungsweise eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden war und welche die entsprechende Zulage am 30.9. bereits erhielten, auch nach dem 1.10.2005 weiterhin diese Zulage als Besitzstandszulage. Nun ist allerdings ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.8.1 Entgeltgruppen 3 bis 8

War bei Angestellten der Entgeltgruppen 3 bis 8 am Stichtag der Einführung des neuen Tarifrechts die Hälfte der Zeitdauer für einen Aufstieg in die nächste BAT-Vergütungsgruppe erfüllt, erfolgte der "Aufstieg" in die nächsthöhere Entgeltgruppe zum jeweiligen individuellen Aufstiegszeitpunkt. Beispiel 1 Eine Angestellte, eingruppiert in BAT VII mit Bewährungsaufstieg nach 6 Ja...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.2.1 TVÜ-VKA

In § 9 sind folgende Fallgestaltungen geregelt: Abs. 1: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag bereits zu. Abs. 2: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre bei Fortgeltung des bisherigen Rechts ohne vorausgehenden Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg erreicht worden. Abs. 3: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.2.1 TVÜ-VKA

Übersicht § 10 TVÜ-Bund/VKA regelt den Fall, dass am Stichtag der Überleitung die höherwertige Tätigkeit bereits übertragen worden ist. § 14 TVöD regelt den Fall, dass einem ab dem 1.10.2005 neu eingestellten Beschäftigten eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen wird. § 18 TVÜ-Bund/VKA regelt die Fälle, dass einem übergeleiteten Beschäftigten nach dem Stichtag bis ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.2 Vergleichsentgelt (§ 5 TVÜ)

Die Bildung eines Vergleichsentgelts gem. § 5 ist der 2. Schritt der Überleitung in den TVöD. Soweit Abs. 1 auf die "erhaltenen" Bezüge abstellt, folgt daraus nicht, dass in Fällen, in denen dem Beschäftigten im Monat vor seiner Überleitung nicht der ihm zustehende ungekürzte Ortszuschlag der Stufe 2, sondern eine niedrigere Stufe gezahlt worden ist, das Vergleichsentgelt nur...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.5 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst – Abschn. IVa (§ 28a bis § 28e)

§ 28a ist durch den Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27.7.2009 in den TVÜ-VKA eingefügt worden, und zwar mit Wirkung vom 1.11.2009. Spätere Neuregelungen hierzu enthalten der Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30.9.2015, der Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 29.4.2016, der Änderungstarifvertrag Nr. 15 vom 18.4.2018, der Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 25.10.2020 sowie der Änderungsta...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.1 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen (§ 4 TVÜ)

Vorbemerkungen: Die Überleitung in den TVöD hinsichtlich des Entgelts erfolgte in folgenden Schritten: Ermittlung der neuen Entgeltgruppe (§ 4) Bildung eines Vergleichsentgelts (§ 5) Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe (§§ 6 bis 7) Feststellung von Besitzstandsansprüchen/Vertrauensschutz (Abschn. III) In § 4 ist der 1. Schritt der Überleitung in den TVöD geregelt. Abs. ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6 Überleitung in die Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA – Abschn. IVb (§ 29 bis § 29d)

Am 1.1.2017 ist die Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA in Kraft getreten. Gleichzeitig ist durch den Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29.4.2016 zum TVÜ-VKA der Abschn. IVb in den TVÜ-VKA eingefügt worden. Dieser Abschn. regelt die Überleitung der Beschäftigten in die Entgeltordnung VKA und ist wie folgt aufgebaut: § 29 Grundsatz § 29a Besitzstandsregelungen § 29b H...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.2 Besitzstandsregelungen (§ 29a)

Abs. 1 Bereits § 17 Abs. 4 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung enthielt die Regelung, dass Anpassungen der Eingruppierung aufgrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung mit Wirkung für die Zukunft erfolgen (Satz 1) und bei Rückgruppierungen, die in diesem Zusammenhang erfolgen, finanzielle Nachteile im Wege einer nicht dynamischen Besitzstandszulage auszugleiche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Rz. 7 Betriebsratsmitglieder dürfen bei ordnungsgemäßer Tätigkeit nicht anders behandelt werden als andere Arbeitnehmer. Dies betrifft zum einen das Benachteiligungsverbot, das z. B. die Zuweisung einer weniger angenehmen Arbeit wegen der Betriebsratstätigkeit ausschließt. Dies umfasst auch das Verbot der Zuweisung eines Großraumbüros statt eines Büroraums mit 2 Arbeitsplätz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.3.1 Begriff

Rz. 55 Umgruppierung i. S. v. § 95 Abs. 1, § 99 Abs. 1 BetrVG ist die Änderung der Einreihung des Beschäftigten in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung (BAG, Beschluss v. 19.4.2012, 7 ABR 52/10 [1]). Sie besteht in der Feststellung, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher eingruppiert ist...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.7.1 Höhergruppierung aus einer regulären Stufe (Absatz 2a Satz 1)

Vor dem Inkrafttreten von § 5 Abs. 2a galt Folgendes: Die Praxis ging – mangels einer entsprechenden Regelung – teilweise davon aus, dass die Höhergruppierung stufengleich zu erfolgen habe, also z. B. von Entgeltgruppe 7 Stufe 3 in die Entgeltgruppe 8 Stufe 3. Dieser Praxis lag vermutlich die Annahme zugrunde, das bis zur Ablösung durch den TV-V geltende Eingruppierungsrecht ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.7 Höhergruppierung (Absatz 2a)

Im Gegensatz zum TVöD (dort § 17 Abs. 4) enthielt der TV-V bis zum 29. Februar 2016 weder eine Regelung der Höhergruppierung selbst noch eine Regelung darüber, wie in den Fällen einer Höhergruppierung hinsichtlich der Stufenzuordnung zu verfahren ist.[1] Erst durch den 11. Änderungstarifvertrag vom 29. April 2016 ist in § 5 ein neuer Absatz 2a eingefügt worden, der die sog. ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.7.2 Höhergruppierung aus einer individuellen Zwischenstufe

Für die Höhergruppierung aus einer individuellen Zwischenstufe im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 8 bzw. § 22a Abs. 1 Satz 6 TV-V kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht: Es erfolgt eine vertikale Steigerung. Dabei sind jedoch unterschiedliche Rechenwege denkbar. Diese werden anhand eines Beispielsfalls erläutert, bei dem sich ein Arbeitnehmer in der Entgeltgruppe 5 in einer indi...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.7.3 Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung (Absatz 2a Satz 2)

Nach § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD beginnt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe mit dem Tag der Höhergruppierung. Eine vergleichbare Regelung enthielt der TV-V bis zum 29. Februar 2016 nicht. Seit dem 1. März 2016 ist nunmehr tarifvertraglich geregelt, dass die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe mit dem Tag der Höhergruppierung beginnt (Abs. 2a Satz 2). Diese A...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.3 Arbeitnehmer mit zu erwartender Höhergruppierung oder Vergütungsgruppenzulage (Absatz 2)

Diese Vorschrift enthält eine besondere Übergangsregelung für die Fälle, in denen Arbeitnehmer bei Fortgeltung des BAT bzw. BMT-G II die Möglichkeit hätten, im Wege des Bewährungs-, Zeit- oder Tätigkeitsaufstiegs die nächsthöhere Vergütungs- bzw. Lohngruppe zu erreichen oder nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeit eine Vergütungsgruppenzulage zu erhalten. Da der TV-V diese Auf...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.8 Herabgruppierung

Die Herabgruppierung ist im TV-V nicht geregelt. Der Grund hierfür liegt wohl in der geringen praktischen Relevanz bei kommunalen Versorgungsbetrieben. Demgegenüber bestimmt § 17 Abs. 4 TVöD, dass die/der Beschäftigte bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen ist. Die Herabgruppierung erfolgt also e...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.4.2 Bemessung der Zulage (Absatz 3 Satz 2)

§ 5 Abs. 3 Satz 2 regelt die Bemessung der Zulage. Im Unterschied zu § 24 Abs. 3 BAT und der zuletzt mit Wirkung vom 1.3.2018 geänderten Regelung in § 14 Abs. 3 TVöD (Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung der Tätigkeit ergeben hätte) ist unabhängig von der Wertigkeit der vorübergehend übertragenen Tätigkeit in allen Fällen die nächst...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.9.2 Abbau des Besitzstands (Absatz 8 Satz 2)

Absatz 8 Satz 2 regelt den Abbau des Besitzstandes. Die aus dem früheren Tarifrecht resultierenden Zahlungen entfallen bzw. vermindern sich bei Stufenaufrückungen nach Absatz 1 Satz 6 bzw. § 5 Abs. 2 Satz 2 um die Hälfte des Steigerungsbetrags sowie bei Höhergruppierungen um den vollen Differenzbetrag zwischen den beiden Entgeltgruppen. Befindet sich der leistungsgeminderte ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.9.2 Abbau des Besitzstandes (Absatz 8 Satz 2)

§ 22 Abs. 8 Satz 2 regelt den Abbau des Besitzstandes. Die aus dem früheren Tarifrecht resultierenden Zahlungen entfallen bzw. vermindern sich bei Stufenaufrückungen nach Absatz 1 Satz 8 bzw. § 5 Abs. 2 Satz 2 um die Hälfte des Steigerungsbetrags sowie bei Höhergruppierungen um den vollen Differenzbetrag zwischen den beiden Entgeltgruppen. Befindet sich der leistungsgeminder...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.3.1 Erreichen der höheren Vergütungsgruppe/Vergütungsgruppenzulage innerhalb von 2 Jahren (Absatz 2 Satz 1)

Dem Umstand, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Ersetzung des BAT und BMT-G II nicht mehr in den Genuss der Höhergruppierung bzw. der Vergütungsgruppenzulage kommt, wird dadurch Rechnung getragen, dass er bei der Zuordnung nach Absatz 1 Satz 2, also bei der Überleitung in die für ihn maßgebenden Entgeltgruppe, so behandelt wird, als hätte er die nächsthöhere Vergütungs- bzw....mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.2.4 Bestandteile des Vergleichsentgelts (Absatz 1 Satz 4)

Absatz 1 Satz 4 enthält eine abschließende Aufzählung der Bestandteile des Vergleichsentgelts. Wesentlicher (ggf. einziger) Bestandteil ist nach Buchst. a das Tabellenentgelt bzw. eine individuelle Zwischen- oder Endstufe. Alle anderen Bestandteile des Vergleichsentgelts (Buchst. b bis e) werden nur dann berücksichtigt, wenn im Einzelfall die entsprechenden Voraussetzungen h...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.3.1 Aufstieg nach § 8 Abs. 1 TVÜ-VKA (Absatz 2 Satz 1)

Dem Umstand, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Überleitung aus dem TVöD in den TV-V nicht mehr in den Genuss der Höhergruppierung kam, wurde dadurch Rechnung getragen, dass er bei der Zuordnung nach Absatz 1 Satz 2, also bei der Überleitung in die für ihn maßgebenden Entgeltgruppe, so behandelt wurde, als hätte er die nächsthöhere Entgeltgruppe des TVöD schon erreicht. Dies...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.2.3 Vergleichsentgelt für die Stufenzuordnung (Absatz 1 Satz 3)

Das für die Stufenzuordnung maßgebende Vergleichsentgelt ist auf der Basis der am Stichtag tatsächlich erhaltenen Bezüge zu ermitteln. Damit haben die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck gebracht, dass im Rahmen der Überleitung keine umfangreichen Überlegungen dergestalt angestellt werden sollen, was dem Arbeitnehmer möglicherweise rechtlich zusteht oder nicht. Dies bedeutet, ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.3.2 Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-VKA (Absatz 2 Satz 2)

Durch die Regelung in Absatz 2 Satz 2 wurde die Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-VKA, also das Äquivalent für die ansonsten zustehende Vergütungsgruppenzulage, einer Höhergruppierung gleichgestellt. Die Arbeitnehmer, die bei Weiteranwendung des TVöD und des TVÜ-VKA – gerechnet ab dem Stichtag (Absatz 1 Satz 1) – innerhalb von 2 Jahren Anspruch auf eine Zulage nach § 9 TVÜ-VKA...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.3.2 Erreichen der höheren Vergütungsgruppe/Vergütungsgruppenzulage nach mehr als 2 Jahren (Absatz 2 Satz 2)

Sofern – gerechnet ab dem Stichtag – mehr als 2 Jahre für den Aufstieg bzw. den Erhalt der Vergütungsgruppenzulage benötigt werden, wird der Arbeitnehmer grundsätzlich wie im Fall von Satz 1 behandelt, allerdings mit 2 wichtigen Abweichungen: Das Vergleichsentgelt wird nicht nach Absatz 1 Satz 7 um 2, 4 bzw. 6 v. H. erhöht. Außerdem richtet sich die weitere Gehaltsentwicklung...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.2.3 Vergleichsentgelt für die Stufenzuordnung (Absatz 1 Satz 3)

Für die Zuordnung ist grundsätzlich die am Stichtag tatsächlich vereinbarte Entgeltgruppe des TVöD maßgebend. Ausnahmen von diesem Grundsatz waren in Absatz 2 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung (bevorstehende Aufstiege nach § 8 Abs. 1 TVÜ-VKA, bevorstehende Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-VKA) geregelt. Erhält jedoch z. B. ein Beschäftigter am Stichtag bereits eine ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.2 Stufenaufstieg (Absatz 2 Satz 2)

Ebenfalls abweichend vom Vergütungssystem des BAT und vom Lohnsystem des BMT-G II steigt der Arbeitnehmer gemäß Absatz 2 Satz 2 nicht alle 2 Jahre in die nächsthöhere Stufe auf, sondern in länger werdenden Zeitabschnitten. Damit wollen die Tarifvertragsparteien der häufig geäußerten Kritik Rechnung tragen, wonach Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den ersten Berufsjah...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.1 Vorbemerkungen

§ 22 ist die umfangreichste Vorschrift im Mantelteil des TV-V. Dies beruht darauf, dass die Tarifvertragsparteien von Anfang an das Ziel verfolgt haben, das am Stichtag der Überleitung in den Betrieben vorhandene Personal vollständig in den TV-V überzuleiten, um ein unter Umständen jahrelanges Nebeneinander von BAT und BMT-G II einerseits sowie TV-V andererseits zu vermeiden...mehr

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Entgelt bei Krankheit, Urla... / 1.3 Entgeltbestandteile der Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung besteht aus 2 Bestandteilen: Den in Monatsbeträgen festgelegten (ständigen) Entgeltbestandteilen Dies sind z. B. das Tabellenentgelt, der Garantiebetrag bei Höhergruppierung (§ 17 Abs. 4a.1 TVöD-V), Wechselschicht, Schichtzulagen bei ständiger Schichtarbeit, Funktionszulagen, Pflegezulagen, die Wohnzulage, Besitzstandszulagen ...mehr

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Entgelt bei Krankheit, Urla... / 3 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung für die Berechnung des Urlaubsentgelts

Nach den Regelungen im TVöD zur Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs ist grundsätzlich der Beschäftigungsumfang während des Urlaubszeitraums maßgeblich. Dies führt dazu, dass die Beschäftigten einen "Alturlaub", den sie in einem Zeitraum erworben haben, in dem für sie ein anderer Beschäftigungsumfang galt als zum Zeitpunkt der tatsächlichen Urlaubsnahme, mit...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.2.1 Die Werte vom 1.10.2005; die Kindererhöhungsbeträge

Die Werte vom 1.10.2005 sind wichtig, denn diese sind Ausgangswert für die Ermittlung der Höhe der heute zu zahlenden – dynamisch ausgestalteten – kinderbezogenen Entgeltbestandteile. Die kinderbezogenen Vergütungsbestandteile werden "in der für September 2005 zustehenden Höhe" als Besitzstandszulage weitergezahlt. Damit stand vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern für jedes i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.3.1.3 Sonderfall: Aufstockung der Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten mit ungekürztem Anspruch auf die kinderbezogenen Entgeltbestandteile

Erhöht ein Beschäftigter mit ungekürztem Anspruch auf die kinderbezogenen Entgeltbestandteile seine individuell vereinbarte Arbeitszeit, so führt dies nicht zu einer Verringerung der vollen kinderbezogenen Besitzstandszulage.[1] Praxis-Beispiel Teilzeitbeschäftigter mit vollem Anspruch auf kinderbezogene Entgeltbestandteile Ein das Kindergeld beziehender Beschäftigter war zum ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 9.1 Gehaltserhöhung

Sachverhalt Eine pflichtversicherte Arbeitnehmerin erhält seit 2022 ein monatliches Gehalt i. H. v. 5.300 EUR. Ab dem 1.7.2023 erfolgt aufgrund einer Höhergruppierung eine Entgelterhöhung auf 5.700 EUR monatlich. Im Dezember 2023 wird eine Entgelterhöhung ab 1.3.2024 auf 6.200 EUR monatlich vereinbart. Für welche Zeiträume besteht in den Jahren 2023 und 2024 Versicherungspfli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.1.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (§ 21 TVöD)

Rz. 110 Der TVöD enthält in § 21 TVöD eine einheitliche Berechnungsgrundlage für alle Tatbestände der Entgeltfortzahlung im tariflichen Sinne (und nicht nur für den Krankheitsfall). Sie ist mit § 13 Abs. 1 BUrlG zu vereinbaren, weil lediglich der Referenzzeitraum verändert wird und der Lohnfortzahlungsansatz stärker in den Vordergrund gestellt wird. Nach der Rechtsprechung de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.9.5 Zahlung von Zulagen oder sonstigen Entgeltbestandteilen als Erfüllung des Mindestlohns?

Unsicherheit und Unklarheit bestand zunächst bezüglich der Frage, in welchem Umfang die Zahlung von weiteren Vergütungsbestandteilen wie z. B. Zulagen oder Gratifikationen oder Jahressonderzahlungen zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs berücksichtigt werden können. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerbewirtung / 4.3 Bewirtung anlässlich eines Geburtstags ist steuerpflichtig

Vom Arbeitgeber übernommene Bewirtungskosten anlässlich des Geburtstags oder der Höhergruppierung eines Arbeitnehmers sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, auch wenn neben dem Arbeitnehmer Geschäftsfreunde eingeladen wurden, weil in diesem Fall grundsätzlich die Bewirtung allein in der Person des Arbeitnehmers begründet ist. Ein privater Anlass liegt auch bei ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9.1 Beteiligung des Personalrats/Betriebsrats

Die Abmahnung ist im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) mitbestimmungsfrei. Es handelt sich hierbei nicht um eine Maßnahme i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Gleiches gilt im Rahmen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Auch dort bedarf eine Abmahnung nicht der vorherigen Beteiligung des Personalrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG.[2] Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erforderlichkeit einer Zwangslage

Rn. 26 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 Nr 1 Buchst a EStG setzt voraus, dass Einnahmen entgangen sind oder entgehen. Aus diesem Tatbestandsmerkmal wird im Schrifttum teilweise geschlossen, dass der StPfl das schadensstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben darf (s Füssenich in K/S/M, § 24 EStG Rz B 40 (März 2022)). Diese Auslegung ist zu einschränkend,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.4 Folgen des Sonderurlaubs

Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Zwar bestehen grundsätzlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter. Der Arbeitgeber kann jedoch in der Zeit des Sonderurlaubs von dem Beschäftigten keine Arbeitsleistung und der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis verlangen. So besteht für die Zeiten des ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 4 Vertragsgestaltung

Die Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmer kann nur mit deren Zustimmung erfolgen (zum Schutz der Freiwilligkeit der Entscheidung). Voraussetzung ist immer, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die verminderte Arbeitszeit getroffen worden ist.[1] Der ältere Arbeitnehmer kann die Altersteilzeit beanspruchen, wenn aufgrund ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ortszuschlag / 3.2 Ehegatte im "öffentlichen Dienst"

Arbeitnehmer, die ab 1.10.2005 den Regelungen des TVöD unterliegen, erhalten – trotz der Einrechnung des Ortszuschlags der Stufe 1 und 2 in das Vergleichsentgelt – keine dem beamtenrechtlichen Familienzuschlag oder ehegattenbezogenen Anteil im Ortszuschlag "entsprechende Leistung" mehr, sodass die Konkurrenzregelungen von Tarifverträgen, arbeitsvertraglichen Bestimmungen ode...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.2 Vereinfachung von Eingruppierung und Stellenbewertung

Wegen der sehr aufwendigen Stellenbewertung wird die Eingruppierung des Mitarbeiters, insbesondere bei nicht alltäglichen Aufgabenfeldern, in kleineren Verwaltungen/Einrichtungen/Betrieben ohne entsprechende Fachleute nicht selten nur grob geschätzt. Das Ziel der Tarifvertragsparteien, ein objektivierbares Eingruppierungssystem zu gewährleisten, ist durch die Komplexität der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 12.3 Freistellung von Personalratsmitgliedern

Mitglieder des Personalrats müssen auf Antrag des Personalrats von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt werden, wenn und soweit es nach Umfang und Art der Dienststelle zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist (§ 52 Abs. 1 BPersVG). Freistellung bedeutet eine Befreiung von dienstlicher Tätigkeit, die generell – also nicht jeweils für den Einzelfal...mehr