Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 20 ESEF für die elektroni... / 6 ESEF als Aufstellungsformat

Rz. 37 Eine erhebliche Zäsur, verbunden mit absehbarem Klärungsbedarf zu den rechtlichen Implikationen, ergibt sich aus den Ausführungen des Gesetzgebers im RegE, wonach die Aufstellung von (Konzern-)Lageberichten für nach dem 31.12.2025 beginnende Geschäftsjähre im ESEF erfolgen muss (ESEF als Aufstellungsformat). Der Gesetzgeber folgt in seiner Wortwahl der CSRD, wonach de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Zivilrechtliche Aspekte und wirtschaftliche Motive

Rn. 51 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zivilrecht Die atypisch stille Gesellschaft ist eine Erscheinungsform der stillen Gesellschaft, bei der unter Ausschöpfung des dispositiven Charakters der §§ 230ff HGB von der typischen gesetzlichen Struktur der stillen Gesellschaft durch eine Mischung aus Schuldrecht und Gesellschaftsrecht ausweitend abgewichen wird, indem vereinbart wird, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bode, Anm zu BFH v 03.02.2010 zum Treuhandmodell, DB 2010, 822; Benz/Goss, Die gewerbesteuerliche Anerkennung des Treuhandmodells, DStR 2010, 839; Kraft/Sönnichsen, Steuerliche Aspekte der Begründung u Beendigung des Treuhandmodells, DB 2011, 1936; Viebrock/Stegemann, Ertragsteuerliche Konsolidierung im Treuhandmodell, DStR 2013, 2375; Schiffers/Feltgen, Treuhandmodell – Abbildu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Treuhänder am KG-Anteil

Rn. 30 Stand: EL 136 – ET: 06/2019 Je nach Art der Entstehung der (fiduziarischen) Treuhänderstellung kann zwischen folgenden Treuhandtypen unterschieden werden, s Fuhrmann, KÖSDI 2006, 15 293 u Sommer/Menzel, GmbHR 2003, 918: Bei der Übertragungstreuhand (sog echte Treuhand) überträgt der Treugeber–Gesellschafter das Eigentum an dem Gesellschaftsanteil an einen Treuhänder mit...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundsätzliches

Tz. 122 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Entsteht im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs ein Goodwill und/oder sind die Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden im Rahmen einer Neubewertung um stille Reserven und stille Lasten zu korrigieren (Auf- bzw. Abstockungsbeträge), so sind diese als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetrie...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2.1 ESRS S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Rz. 23 Das Ziel der Berichterstattung über die Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ist es, ein Verständnis für die Konzepte zu schaffen, über die das Unternehmen verfügt, die die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette abdecken. Dies beinhaltet Konzepte, die die Ermittlung, die Bew...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Differenzen aus der Umrechnung von monetären Posten

Tz. 68 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Nach IAS 21.28f. gibt es vier Fälle, die bei monetären Posten zu Umrechnungsdifferenzen führen: Fall 1: Ein monetärer Posten wird am Tag des Geschäftsvorfalls zum Tageskurs eingebucht. Noch in derselben Periode wird dieser monetäre Posten durch Zahlung ausgeglichen. Der Kurs zum Zeitpunkt der Zahlung weicht vom Kurs zum Zeitpunkt des Geschäftsv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) GbR, ARGE, sonstige Gesellschaften

Rn. 54 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 GbR Schließen sich mehrere Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks (§ 705 BGB) zusammen und betreiben sie als GbR ein Kleingewerbe iSv § 1 Abs 2 HGB (nicht also Freiberufler-Gemeinschaften zum Zweck gemeinsamer Berufsausübung, Gesellschaften zur gemeinsamen privaten Vermögensverwaltung, Bauherren-Gemeinschaften, Investment-Clubs etc)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lehmann, Die Sonder-BV-GbR, GmbH-Rdsch 1986, 316/358; IDW-Arbeitskreis "Besteuerung von PersGes", Steuerliche Ergänzungs- und Sonderbilanzen (Inhalt, Aufstellung und Folgewirkungen), FN Nr 3/1990, 80a; Westerfelhaus, Buchführungspflicht für Sonder-BV einer Person- und Handelsgesellschaft, DB 1991, 1340; Wichmann, Das Sonder-BV in Buchführung und Bilanz, BB 1991, 2117; Kusterer, ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Besonderheiten in IFRS-Abschlüssen gem. §§ 315a, 325 Abs. 2a HGB

Tz. 41 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Ein Unternehmen hat seinen IFRS-Abschluss in der funktionalen Währung aufzustellen (IAS 21.17). Unternehmen, die einen IFRS-Abschluss gem. §§ 315a, 325 Abs. 2a HGB erstellen, sind indes verpflichtet, den Abschluss in Euro aufzustellen (vgl. §§ 315a, 325 Abs. 2a HGB iVm. § 244 HGB). Da der Prozess der Aufstellung auch die Bewertung von Vermöge...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.1 Konsolidierte und nicht konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 109 Die Schlüsselregelung zu den Berichtsgrenzen, d. h. zum Umfang, in dem Daten für die geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuholen sind, findet sich in ESRS 1 am Anfang von Kap. 5 "Wertschöpfungskette": "Die Nachhaltigkeitserklärung gilt für dasselbe Bericht erstattende Unternehmen wie die Abschlüsse" (ESRS 1.62). D. h., dass für eine nicht konsolidierte Nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beherrschung der Besitzgesellschaft in folgenden Fällen

Rn. 321 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Allgemein s Rn 320.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 9 Bewertungswahlrechte

Rz. 85 Bewertungswahlrechte sind von Bilanzierungswahlrechten zu unterscheiden: Während Bilanzierungswahlrechte die Alternative eröffnen, einen bestimmten Posten auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz zu bilden oder nicht, geht es bei Bewertungswahlrechten um Alternativen bei der Höhe des Wertansatzes (Wertansatzwahlrechte) oder um Alternativen bei der Art und Weise der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 16 Bewertung von Rückstellungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG)

Rz. 373 Grundsätzlich gelten für die Bewertung von Rückstellungen die Regeln über die Bewertung von Verbindlichkeiten; dadurch kommt zum Ausdruck, dass auch den Rückstellungen (ungewisse) Verbindlichkeiten zugrunde liegen. Rückstellungen sind daher mit den Anschaffungskosten (Nennwert) oder dem höheren Teilwert zu bewerten. Nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB sind Rückstellungen in Hö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1.2 Spaltung von Körperschaften

Rz. 26 Der Spaltung zur Aufnahme liegt ein Spaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der zu spaltenden Körperschaft und der bzw. den übernehmenden Körperschaften zugrunde.[1] Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.[2] Bei der Spaltung zur Neugründung tritt an die Stelle dieses Vertrags der Spaltungsplan.[3] Im Spaltungsvertrag bzw. Spaltungsplan sind die einzelnen Akt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.2 Verlust des Eigenkapitals

Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, ist ein Aktivposten nach den Rechnungsabgrenzungsposten unter der Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen.[1] Dieser Betrag drückt die buchmäßige Überschuldung des Unternehmens aus. Eine solche hat zwar nicht automatisch eine Insolvenz zur Folge, doch ist (spätestens) jetzt die Prüfung eines In...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Taxonomien: Änderungen in d... / 1 Änderungen in der aktuellen Taxonomie-Version 6.8

Einhergehend mit dem Schreiben vom 27.5.2024 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.8 vom 1.4.2024 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie gewohnt unter https://www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.11.1 Gegenstand der Prüfung

Nach § 171 AktG hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nebst Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag zu prüfen. Gleiches gilt für einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie einen internationalen Einzelabschluss. Zu prüfen ist, ob die Rechnungslegung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und eventuellen Satzungsbestimmungen steht. Die Prüfung überschneide...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.9 Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

§ 161 AktG ist eine Sonderbestimmung, die nur für börsennotierte Aktiengesellschaften gilt, also solche Gesellschaften, deren Aktien gem. § 3 Abs. 2 AktG an einem Markt gehandelt werden, der staatlich überwacht und geregelt ist. Bei diesen Gesellschaften haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3 Weitere gesetzliche Besonderheiten für die AG

Neben den oben dargestellten Bestimmungen des HGB gibt es diverse Regelungen aus den Normen des AktG, die Auswirkungen auf den Jahresabschluss einer AG haben können. Nicht weiter eingegangen wird auf die Sonderprüfungen nach dem AktG, die Auswirkungen für den Jahresabschluss oder Teile eines Jahresabschlusses einer AG haben können.[1] Auch Fragen, die im Zusammenhang mit der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.14 Rechnungslegung bei Abwicklung

§ 270 AktG regelt die Pflicht zur Bilanzierung bei einer Liquidation der Gesellschaft, das Gesetz spricht bei einer AG von einer Abwicklung. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten, die aus dem Umstand resultieren, dass die Gesellschaft nicht mehr fortgeführt werden soll;[1] darüber hinaus schreibt das Gesetz besondere Rechnungslegungspflichten im Falle einer Liquidatio...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.2 Umfang des Jahresabschlusses

Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB besteht der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft und damit auch jeder AG grundsätzlich – es sei denn, es handelt sich um eine Kleinstgesellschaft nach § 267a HGB [1] – aus: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang. Diese 3 Bestandteile bilden eine Einheit und sind von den gesetzlichen Vertretern der AG grundsätzlich innerhalb der ersten ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.2 Sacheinlagen zur Aufbringung des Nennkapitals

Rz. 72 Gem. § 27 Abs. 2 AktG umschreibt der Begriff der Sacheinlage "Vermögensgegenstände […], deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist". Ob auch Nutzungsrechte als Sacheinlage tauglich sind, hängt in erster Linie von ihrer Aktivierungsfähigkeit ab;[1] dies berücksichtigt, dass "nur das, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für bilanzfähig befunden wird, auch bei Einbrin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 1 Vereinigungen mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Das deutsche Gesellschaftsrecht unterscheidet 2 große Gruppen von Personenvereinigungen: zum einen die Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (insbesondere GbR, OHG und KG) sowie die Körperschaften, die mit Ausnahme des nicht rechtsfähigen Vereins nach BGB [1] juristische Personen sind, also eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Zu beachten ist bei diese...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8 Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 76 Der Erbe kann nach § 2346 Abs. 2 BGB auf seinen Erb- oder Pflichtteil auch im Voraus verzichten. Bei dem Verzicht handelt es sich um einen vom Erblasser zu Lebzeiten geschlossenen Vertrag mit einem Erben, durch den der Anfall der Erbschaft ausgeschlossen wird. Ein entsprechender Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung nach § 2348 BGB und kann nur durch den Erblasse...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.3 Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 100 Mit der einfachen Nachfolgeklausel wird der Personengesellschaftsanteil entgegen den gesetzlichen Bestimmungen (§ 723 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 BGB; § 130 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 HGB) vererblich gestellt. Bei der einfachen Nachfolgeklausel geht der Gesellschaftsanteil des Erblassers im Wege der Sonderrechtsnachfolge (Sondererbfolge) auf alle Erben über.[1] Beim Kommanditiste...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.2.2 Probleme beim Fehlen einer Nachfolgeregelung

Rz. 113 Mit dem Erbfall geht automatisch auch der Kapitalgesellschaftsanteil auf den Erben (§ 1922 Abs. 1 BGB), ggf. auf die Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§ 2032 Abs. 1 BGB), zu. Probleme ergeben sich bei der Erbengemeinschaft dahingehend, dass diese nur gemeinschaftlich die Rechte aus dem Geschäftsanteil ausüben kann (§ 18 Abs. 1 GmbHG; § 69 Abs. 1 AktG). Das kann de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.4 Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 103 Will der Erblasser bei der Unternehmensnachfolge eine bestimmte Qualifikation der infrage kommenden Erben sicherstellen, kann dies im Wege der qualifizierten Nachfolgeklausel geschehen. Hierbei wird im Gesellschaftsvertrag geregelt, dass der Gesellschaftsanteil nur auf bestimmte, vorher festgelegte Erben im Wege der Sondererbfolge übergehen soll.[1] Damit wird der Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.1 Überblick

Rz. 48 Für die Unternehmensnachfolge gibt es kein spezielles Erbrecht. Grundkenntnisse des gesetzlichen Erbrechts sind unerlässlich, da neben den zivilrechtlichen Möglichkeiten und Auswirkungen auch das gesetzliche Erbrecht für die Unternehmensnachfolge von großer Bedeutung ist.[1] Viele der zu treffenden Maßnahmen erklären sich nur aus den Besonderheiten des Erbrechts. Darü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.2.1 Zielsetzung einer gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeregelung

Rz. 111 Im Gegensatz zu den Anteilen an einer Personengesellschaft sind die Anteile an einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG).Entsprechend wird der Bestand der Kapitalgesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters nicht beeinflusst. Rz. 112 Nachfolgeklauseln bei Kapitalgesellschaften kommt daher – im Vergleich zu Nachfolgeklauseln bei Pe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.8.2 Einzelunternehmen

Rz. 28 Der Begriff "Einzelunternehmen" ist gesetzlich nicht definiert. Jedoch kann die Definition des § 14 BGB als Anhaltspunkt hierfür herangezogen werden.[1] Eine Übertragung des Einzelunternehmens als Sachgesamtheit ist nicht möglich. Vielmehr ist für die Übertragung des Einzelunternehmens die Übereignung bzw. Abtretung sämtlicher Vermögensgegenstände, Forderungen und Rec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.4 Gewillkürte Erbfolge

Rz. 60 Im Rahmen der gewillkürten Erbfolge kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten seine Erben bestimmen und damit die gesetzliche Erbfolge ausschließen. Die gewillkürte Erbfolge ist in der Praxis durch Testament nach § 2064 BGB oder Erbvertrag nach § 1941 BGB möglich. Durch einen Erbvertrag kann der Erblasser einen Erben einsetzen sowie Vermächtnisse und Auflagen anordnen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1 Unterschiede bei den Gesellschaftsformen

Rz. 82 Hinsichtlich der Gesellschaftsformen lässt sich für Zwecke der Unternehmensnachfolge zwischen den folgenden Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden: Personengesellschaften: OHG (§ 15 EStG Rz. 244), KG (§ 15 EStG Rz. 245), GmbH & Co. KG (§ 15 EStG Rz. 246); Kapitalgesellschaften: Unternehmergesellschaft bzw. GmbH, AG, KGaA, SE. Rz. 83 Kapital- und Personengesellschafte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5 Erbengemeinschaft

Rz. 68 Mehrere gleichberechtigte Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Ohne Nachlassplanung und bei fehlender letztwilliger Verfügung geht das Vermögen des Erblassers beim Erbfall durch Gesamtrechtsnachfolge automatisch auf seine gesetzlichen Erben über. Das bedeutet, dass die Erbengemeinschaft in Gestalt aller Erben nur gemeinsam über die Nachlassgegenstände verfügen kann. J...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9 Vermächtnis

Rz. 78 Mit einem Vermächtnis nach § 1939 BGB kann der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag einer bestimmten Person einen Vermögensvorteil oder einen einzelnen Vermögensgegenstand zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen. Dies ermöglicht die gezielte Zuwendung eines einzelnen Vermögensgegenstands, eines Unternehmens oder einer Beteiligung aus dem Nachlass unabhängig vom ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.2 Erfordernis einer geregelten Unternehmensnachfolge

Rz. 3 Die Regelung der Unternehmensnachfolge[1] ist ein interaktiver Prozess, der Verbindungen insbes. zwischen folgenden Akteuren herstellt[2]: Unternehmer, Unternehmen, Banken, Geschäftspartner, Mitarbeiter, Nachfolger, Familie, Finanzamt. Rz. 3a Der Unternehmer kann die Fortführung des Unternehmens entweder durch Familienmitglieder (familieninterne Unternehmensnachfolge) oder durc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.5 Rechtsgeschäftliche Eintrittsklausel

Rz. 105 Eine Eintrittsklausel gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Während die einfache Eintrittsklausel die Möglichkeit aller Erben regelt, in die Personengesellschaft einzutreten, können bei einer qualifizierten Eintrittsklausel nur bestimmte Erben in die Personengesellschaft eintreten. Aufgrund der Eintrittsklausel kommt es beim Tod des Gesellschafters nicht automatisch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Buchführung i... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich gilt für die Buchhaltung jedes Unternehmens in Deutschland: Die Bücher sind hierzulande zu führen und zu archivieren. Dies gilt nach § 146 Abs. 2 AO zumindest für das Steuerrecht, wenngleich die Beschränkung auf das Inland in europarechtlicher Hinsicht zumindest innerhalb der EU nicht unproblematisch ist.[1] Handelsrechtlich ist hierzu gesetzlich nich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wertermittlung einer Steuer... / 2 Bewertungsverfahren

Tatsächlich gibt es den einen, einzig richtigen Unternehmenswert nicht. Der richtige Wert ist immer der, der am Markt zwischen zwei fremden Dritten mit gegenläufigen Interessen zustande kommt. Die ermittelten Werte sind grundsätzlich abhängig vom verfolgten Zweck der Unternehmensbewertung. Dies bedeutet, es werden mittels der Bewertungsverfahren lediglich Entscheidungswerte ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wertermittlung einer Steuer... / 4.3 Kapitalisierungszinssatz

Der Kapitalisierungszinssatz ist ein entscheidendes Kriterium für das schlussendliche Ergebnis im Ertragswertverfahren. Er ermittelt sich aus dem risikofreien Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie einem individuellen Risikozuschlag. Der Risikozuschlag ergibt sich aus der allgemeinen Marktrisikoprämie multipliziert mit den unternehmensindividuellen Risikofaktoren (Beta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 2651 [Autor/Stand] Methoden zur Ableitung des Verrechnungspreises bei immateriellen Werten. Für die Ableitung einer angemessenen Lizenzgebühr werden weder im nationalen Recht noch in den OECD-Leitlinien spezifische Verrechnungspreismethoden genannt. Auch § 1 Abs. 3c enthält zwar spezielle Vorschriften im Hinblick auf die Bepreisung von Geschäftsbeziehungen, die immaterie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Bewertung eines immateriellen Werts im Rahmen der Übertragung

Rz. 2672 [Autor/Stand] Besonderheiten bei Übertragung statt Überlassung immaterieller Werte. In den vorstehenden Abschnitten wurde erörtert, wie eine angemessene Lizenzgebühr bei Überlassung eines immateriellen Werts ermittelt werden kann. Wird nun ein immaterieller Wert nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern übertragen (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, vgl. Rz. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Periodische Besteuerungseffekte

Rz. 922 [Autor/Stand] Regelungen für Funktionsverlagerungen maßgeblich. Neben Standortvorteilen, Synergieeffekten und alternativen Handlungsmöglichkeiten bestimmen Steuereffekte die Grenzpreise der Kontrahenten und damit die Einigungsbereichsgrenzen. Entscheidungsrelevant sind jeweils nur die Nettozuflüsse nach Ertragsteuern. Die Berücksichtigung von Steuereffekten bei der E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Bestimmung der finanziellen Überschüsse für das Transferpaket

Rz. 1263 [Autor/Stand] Bestimmung der finanziellen Überschüsse aus der Sicht der beteiligten Unternehmen. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs sind zunächst die auf das Transferpaket entfallenden finanziellen Überschüsse zu bestimmen. Hierzu ist die Perspektive sowohl des übertragenden als auch des übernehmenden Unternehmens einzunehmen, wobei auf den Zeitpunkt der Verlageru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Standortvorteile, Synergieeffekte und alternative Handlungsmöglichkeiten

Rz. 919 [Autor/Stand] Standortvorteile. Unter Standortvorteilen versteht man gemeinhin diejenigen Vorteile, die sich aus der Ausübung unternehmerischer Aktivitäten an bestimmten Standorten ergeben, wobei die alternativen Standorte die jeweilige Referenz darstellen. Hierbei sind es insbesondere die gestaltbaren Standortfaktoren, über die der internationale Standortwettbewerb ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.2 Gesetzlich oder durch Satzung vorgeschriebene Rücklagen

Tz. 486 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt (s Tz 466, 467), betrifft § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG nur die "anderen" Gewinnrücklagen iSd §§ 266 Abs 3 III 4, § 272 Abs 3 S 2 HGB, deren Bildung im Belieben der OG steht. Die Zuführung zu ges Rücklage ist nicht durch § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG eingeschränkt, so bereits der Ges-Wortlaut. Eine ges Rücklage ist bei der AG und S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Ableitung eines angemessenen Kapitalisierungszinssatzes

Rz. 1280 [Autor/Stand] Allgemeine Grundsätze zur Bestimmung eines Kapitalisierungszinssatzes. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs ist zu klären, mit welchem Zinssatz die aus dem Transferpaket zu erwartenden Gewinne zu diskontieren sind.[2] Der Gesetzgeber hat diese Frage in § 1 Abs. 3b nicht geregelt. Eine Aussage dazu findet sich jedoch in § 4 FVerlV 2022 (bisher: § 5 Satz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.7 Gewinnabführungsverpflichtung in Umwandlungsfällen

Tz. 432 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein bei Umwandlung der OG bei dieser entstehender Übertragungsgewinn ist eine stliche Größe, denn nur in der stlichen Übertragungs-Bil kann das übergehende BV mit höheren Werten als den Bw angesetzt werden. Da der GAV an das Ergebnis der H-Bil anknüpft, stellt sich die Frage nach der Abführungspflicht für diesen Gewinn nicht. Eine andere Fra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 1260 [Autor/Stand] Notwendigkeit der Ermittlung eines Einigungsbereichs für das Transferpaket. Erfolgt die Bewertung des Transferpakets auf Grundlage eines hypothetischen Fremdvergleichs, muss im ersten Schritt ein Einigungsbereich ermittelt werden. Hierzu bestimmt § 1 Abs. 3 Satz 7 Folgendes: "Können keine Vergleichswerte festgestellt werden, ist für die Bestimmung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter bis 2021

a) Überblick Rz. 1306 [Autor/Stand] Gesetzesänderung durch das AbzStEntModG mit Wirkung ab dem VZ 2022. Die Möglichkeiten zur Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter wurden mit dem AbzStEntModG[2] wesentlich geändert. Vor dem Hintergrund, dass Funktionsverlagerungen, die vor der Änderung durch das AbzStEntModG[3] erfolgt sind, aktuell noch Gegenstand von Betriebsprüf...mehr