Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften: Bes... / Zusammenfassung

Überblick Personengesellschaften sind nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB bzw. der AO regelmäßig verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Anforderungen sind unterschiedlich, je nachdem, um welche Art von Personengesellschaft es sich handelt; aber auch die Art der wirtschaftlichen Aktivität sowie die Größe der Gesellschaft haben Bedeutung für die Art und d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.2 Veräußerungsfiktion nach § 6 Abs. 1 AStG

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Nr. 1 AStG fingiert eine Veräußerung i. S. d. § 17 EStG, wenn eine Person im Falle des Wegzugs aus der deutschen unbeschränkten Einkommensteuerpflicht ausscheidet, weil sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufgibt.[1] Maßgeblicher Zeitpunkt der Veräußerung ist "die letzte Sekunde" bevor die unbeschränkte Steuerpflicht in D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die formelle Prüfung der Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach EPS 351

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat den Entwurf eines neuen Prüfungsstandards (EPS 351) verabschiedet. Danach ist im Rahmen der Abschlussprüfung bei unvollständigen Angaben zur Frauenquote nur ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk zu erteilen. Die Erklärung zur Unternehmensführung als Teil des Lageberichts Mittelgroße und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3 Förderung von Grundstücken bestimmter Gesellschaften (Abs. 4)

Rz. 24 Nachrangig zu den Ermäßigungstatbeständen gem. § 15 Abs. 2 und 3 GrStG normiert § 15 Abs. 4 GrStG eine Ermäßigung der Steuermesszahl in Höhe von 25 % für Wohngrundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG bestimmter Gesellschaften.[1] Die Anwendung des § 15 Abs. 4 GrStG setzt zuvörderst voraus, dass für das Grundstück weder die Tatbestandsvoraussetzungen für eine G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Interne Revision / Zusammenfassung

Begriff Die "Interne Revision" ist eine prozessunabhängige Institution, die innerhalb eines Unternehmens Strukturen und Aktivitäten prüft und beurteilt. Dieser unternehmensinterne Überwachungsträger darf weder in den Arbeitsablauf integriert noch für das Ergebnis des überwachten Prozesses verantwortlich sein.[1] In zahlreichen Unternehmen wird das interne Kontrollsystem von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 6 Prüfung des IKS durch den Abschlussprüfer – IDW-Prüfungsstandard PS 261 n. F.

Die Beurteilung des IKS eines Unternehmens stellt einen wichtigen Schritt innerhalb der betrieblichen Abschlussprüfung dar. Je ausgeprägter und funktionstüchtiger das IKS eines Unternehmens ist, umso mehr kann sich ein Abschlussprüfer auf dessen Ergebnisse und Ordnungsmäßigkeit der angewendeten Verfahren verlassen. Der Abschlussprüfer muss sich bereits im Rahmen der Prüfungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / Zusammenfassung

Begriff Das interne Kontrollsystem (IKS) dient der Überwachung innerhalb eines Unternehmens, um Verstöße gegen Gesetze und andere Vorschriften zu erkennen bzw. diesen vorzubeugen. Ohne internes Kontrollsystem werden zudem viele Chancen einer effizienten Unternehmensführung nicht genutzt. Die Vorteile eines funktionierenden IKS sind trotz der Kosten sichtbar. Fehlende Kontrol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 3 Komponenten des IKS

Das interne Kontrollsystem eines Unternehmens besteht aus Regelungen zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten (internes Steuerungssystem) und Regelungen zur Überwachung der Einhaltung dieser Regelungen (internes Überwachungssystem). Das interne Überwachungssystem beinhaltet prozessintegrierte Überwachungsmaßnahmen (Kontrollen) und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 1 Anforderungen an ein IKS

Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst organisatorische Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen zur Einhaltung bestehender Regelungen im Unternehmen bezüglich aller Einrichtungen, Geräte, innerbetrieblichen Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die in einem Unternehmen angewendet werden, um die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften zu unterstütz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Interne Revision / 7.2 Pflichten des Abschlussprüfers bezüglich der internen Revision

Der Abschlussprüfer[1] muss trotz der Unterstützung durch den Revisor darauf achten, sein eigenes Urteilsvermögen aufrechtzuerhalten und die von der internen Revision bereitgestellten Informationen kritisch zu hinterfragen.[2] Bei wesentlichen Prüfungsgebieten kann die interne Revision die Arbeit des Wirtschaftsprüfers daher nicht ersetzen. Zur Entwicklung einer wirksamen und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 2 IKS als Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und Kontrolle

Zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und Kontrolle sind vor allem Vorstand, Aufsichtsrat und GmbH-Geschäftsführer (als Management) verpflichtet. Die Pflichten ergeben sich aus dem Gesetz[1], aber auch aus den entsprechenden Dienstverträgen mit den Unternehmensinhabern (Aktionäre, Gesellschaftern). Auch eine Vielzahl von Urteilen[2] zeigt, welchen Haftungsrisiken...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Interne Revision / 1 Was ist interne Revision und deren Zweck?

Die Tätigkeit der internen Revision (Innenrevision) kann generell als gezielter, einzelfallbezogener Vergleich von Ist- und Sollzustand innerhalb eines Unternehmens mit anschließender Information der Unternehmensleitung beschrieben werden. Der Auftraggeber der Innenrevision ist die Unternehmensleitung. Die interne Revision wird daher außerhalb der Betriebsabläufe tätig und is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Interne Revision / 3 Aufgabenbereiche der internen Revision

Der Umfang der Tätigkeit der organisatorischen Einheit "Interne Revision" ist abhängig von Risiko, Größe und Struktur der Unternehmens- und Konzerneinheiten und den von den gesetzlichen Vertretern an sie gestellten Anforderungen.[1] Die interne Revision hat auf jeden Fall die folgenden Aufgaben: Erstellung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines Revisionsprogramms, um die Angem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Technische Anlagen und Masc... / 4.3.2 Berücksichtigung von notwendigen Reparaturen

Rz. 53 In § 249 Abs. 2 HGB a. F. (vor HGB-Änderung durch das BilMoG) konnten für (Groß-)Reparaturen sog. Aufwandsrückstellungen gebildet werden. Durch das BilMoG ist diese Möglichkeit seit 2010 ersatzlos entfallen. Rz. 54 Eine Rückstellung für Reparaturen ist jedoch sowohl für die Handelsbilanz als auch für die Steuerbilanz zwingend, wenn für diese Reparaturen eine Leistungsv...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff.; Althoff/Wirth, Nichtfinanzielle Berichterstattung und Prüfung im DAX 30. Eine Analyse der Erstanwendung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, WPg 2018, S. 1138–1149; Arbeitskreis Externe und Interne Überwach...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Berichtsteil über Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung (§ 321 Abs. 3)

Rn. 70 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 3 sind Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung in einem gesonderten Berichtsteil zu erläutern. Zweck auch dieser Angabe ist es, die Überwachungstätigkeit der Kontrollorgane zu unterstützen, indem eine bessere Einschätzung der Schwerpunkte der AP ermöglicht wird sowie die notwendigen Erkenntnisse vermittelt werden, um Konsequenz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Abs. 2 Satz 3)

Rn. 54 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 2 Satz 3 ist auch darauf einzugehen, ob der Abschluss insgesamt unter Beachtung der GoB oder sonstiger maßgeblicher RL-Grundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage vermittelt. Gefordert ist eine ausdrückliche Feststellung zur Übereinstimmung des JA oder KA mit der Generalnorm des § 264 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gewissenhaftigkeit

Rn. 4 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Gewissenhaftigkeit konkretisiert die nach § 276 Abs. 2 BGB im Umkehrschluss geltende, allg. vertragsrechtliche Sorgfaltspflicht für die AP (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 323 HGB, Rn. 11). Gewissenhaftigkeit beinhaltet grds. zwei Merkmale. Ein Aspekt ist die Sorgfalt, der andere das Handeln nach bestem Wissen und Gewissen (vgl. Gerhard (1961), ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung (Abs. 2 Satz 1)

Rn. 48 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 2 Satz 1 ist im Hauptteil des Prüfungsberichts festzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der JA, der Lagebericht, der KA und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entsprechen. Im Begriff "feststellen" ist...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Berichtsteil über Feststellungen nach § 317 Abs. 4 (§ 321 Abs. 4)

Rn. 76 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand einer AG, KGaA bzw. SE geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Bei börsennotierten AG, KGaA oder SE (i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG) ist die Eignung dieser Maßnahmen und vornehmlich d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung, insbesondere Fortbestand und zukünftige Entwicklung (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 21 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Im Prüfungsbericht hat der AP nach § 321 Abs. 1 Satz 2 zur Beurteilung der Lage der KapG oder des Konzerns durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, wobei insbesondere auf die Analyse des Fortbestands und der künftigen Entwicklung einzugehen ist. Die herausgehobene Bedeutung dieser Stellungnahme wird darin deutlich, dass der Gesetz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems (CMS)

Tz. 42 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Einrichtung eines Tax CMS sollte sich nach den Empfehlungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) richten, das bereits im Jahr 2011 den Prüfungsstandard PS 980 erlassen hat, in dem die Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Compliance Management Systemen niedergelegt werden. Die Finanzverwaltung hat auf Hinweise zur Ausgestaltung ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Schriftlichkeit und Vollständigkeit

Rn. 9 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Über Art und Umfang sowie über das Prüfungsergebnis ist schriftlich zu berichten (vgl. § 321 Abs. 1 Satz 2; Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der AP-VO). Schriftlichkeit hat zur Folge, dass Wesentliches nicht etwa deshalb weggelassen werden darf, weil der Prüfer darüber bereits in anderer Form Bericht erstattet hat; denn der Prüfungsbericht ist als ein ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Berichterstattung über festgestellte bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 (2. Teilsatz))

Rn. 32 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wurden im Verlauf der Prüfung Tatsachen festgestellt, die den Bestand des UN oder Konzerns gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen, so ist darüber nach § 321 Abs. 1 Satz 3 (2. Teilsatz) zu berichten. Hat der Prüfer keine berichtspflichtigen Tatsachen festgestellt, ist eine diesbezügliche Angabe im Prüfungsbericht (Negativerklärung) n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Berichterstattung bei erstmaliger Prüfung

Rn. 99a Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Eine Erstprüfung liegt vor, wenn beim zu prüfenden UN ein Prüferwechsel stattgefunden hat oder zum ersten Mal eine JA-Prüfung durchgeführt wird (vgl. IDW PS 205 (2010), Rn. 1; ISA [DE] 510 (2020), Rn. 4; überdies Haufe HGB-Komm. (2022), § 321, Rn. 203; WP-HB (2021), Rn. M 692). Die Pflicht zu einer erstmaligen JA-Prüfung tritt bei neu gegrün...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Berichterstattung bei freiwilligen Prüfungen

Rn. 93 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Bei freiwilligen Prüfungen bestimmen sich Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und AP, wobei gesellschaftsvertragliche und satzungsmäßige Regelungen zu berücksichtigen sind. Freiwillige Prüfungen kommen insbesondere vor bei PersG und Stiftungen unterhalb der Schwelle des PublG, als "...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Berichterstattung über festgestellte Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften der Rechnungslegung (Abs. 1 Satz 3 (1. Teilsatz))

Rn. 29 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 hat der AP über Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die bei Durchführung der Prüfung festgestellt wurden, zu berichten. Unrichtigkeiten und Verstöße i. S. v. § 321 Abs. 1 Satz 3 (1. Teilsatz) beziehen sich ausschließlich auf RL-Normen für den JA bzw. KA oder (Konzern-)Lagebericht i. S. d. § 31...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Berichterstattung über Tatsachen, die schwerwiegende Verstöße von gesetzlichen Vertretern und Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung erkennen lassen (Abs. 1 Satz 3 (3. Teilsatz))

Rn. 42 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Stellt der AP im Verlauf seiner Tätigkeit Tatsachen fest, die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von AN gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung erkennen lassen, so hat er darüber nach § 321 Abs. 1 Satz 3 (3. Teilsatz) zu berichten. Die Berichtspflicht bezieht sich nur auf Verstöße gegen Gesetze, die das UN oder se...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Prüfungsauftrag

Rn. 18 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 In den Prüfungsbericht sind Angaben zum Prüfungsauftrag aufzunehmen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zur Firma des geprüften UN, zum Abschlussstichtag und zur Wahl und Beauftragung des AP. In diesem Zusammenhang sollten das Datum der Auftragserteilung sowie ggf. der Umstand einer gerichtlichen Bestellung mit ausgeführt werden (vgl. ADS (2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Dritten

Rn. 43 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 § 323 regelt die vertragliche Haftung des AP gegenüber dem Mandanten und verbundenen UN bei Pflichtprüfungen abschließend. Er lässt hingegen die Ansprüche Dritter offen. Die Haftung aus § 323 kann auch nicht im Wege der extensiven Auslegung oder Analogie auf nicht in der Norm genannte Dritte ausgedehnt werden (vgl. IDW, FN-IDW 2000, S. 518; ü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Entstehungsgeschichte und Intention des § 321a

Rn. 1 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Prüfungsbericht ist das Dokument, in dem der AP einem abgegrenzten, UN-internen Adressatenkreis ausführlich über Ablauf und Ergebnis der Prüfung berichtet (vgl. ausführlich HdR-E, HGB § 321, Rn. 1ff.). Adressaten sind grds. die gesetzlichen Vertreter betreffender Gesellschaft. Primäradressat ist der AR sowie ein ggf. eingerichteter Prüfung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Klarheit

Rn. 11 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung hat der AP mit der gebotenen Klarheit zu berichten (vgl. § 321 Abs. 1 Satz 2). Durch die Formulierung des Abs. 1 Satz 2 in § 321 i. d. F. des sog. Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.04.1998 (BGBl. I 1998, S. 786ff.) erfuhr der Grundsatz der Kla...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Mängel des Prüfungsberichts

Rn. 104b Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die gesetzlichen Vertreter als Auftraggeber der Prüfung haben Anspruch auf einen fachlich einwandfreien Prüfungsbericht, der den Regelungen des § 321 entspricht. Diesen muss der AP dem Auftraggeber vorlegen. Enthält der Prüfungsbericht fehlerhafte Sachverhaltsdarstellungen oder fachliche Mängel, haben die Auftraggeber nach allg. Vertragsrec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Unterzeichnung und Weiterleitung nach § 321 Abs. 5

Rn. 85 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 5 Satz 1 hat der AP den Bericht eigenhändig mit seinem Namen zu unterzeichnen. Dabei ist nach § 18 WPO die Berufsbezeichnung "WP" bzw. nach § 128 Abs. 2 WPO die Berufsbezeichnung "vBP" ohne Hinzufügung anderer Berufsbezeichnungen sowie nach § 48 WPO das (Berufs-)Siegel zu verwenden (vgl. IDW PS 450 (2021), Rn. 114; überdies Be...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / D. Übergang von der Kombinierungslage auf die Konsolidierungslage

Tz. 76 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Einem kombinierten Abschluss folgt typischerweise nach Abschluss der rechtlichen Umstrukturierung und dem Übergang von der Kombinierungs- in die Konsolidierungslage ein konsolidierter Abschluss. Damit einher geht die Fragestellung, wie Brüche in der Finanzhistorie vermieden werden können, um Bilanzkontinuität beim Übergang von dem kombinierte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Besonderheiten des Konzernprüfungsberichts

Rn. 88 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 1 Satz 1 ist über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der KA-Prüfung schriftlich zu berichten. Grds. muss dies unabhängig von der Berichterstattung über den JA des MU in einem selbständigen Prüfungsbericht erfolgen (vgl. IDW PS 450 (2021), Rn. 118; überdies Beck Bil-Komm. (2022), § 321 HGB, Rn. 188; MünchKomm. HGB (2020), §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Berichterstattung bei Nachtragsprüfungen

Rn. 97 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wird der JA, der IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a, der KA oder der (Konzern-)Lagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geändert, so ist nach § 316 Abs. 3 eine nochmalige Prüfung vorzunehmen, soweit es die Änderungen erfordern; über das Ergebnis der Prüfung ist zu berichten. In aller Regel ist ein eigenständiger Nachtragsprüfungsbericht notwendi...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Konzernlageberichts

Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen gem. § 315e Abs. 1 HGB ihren verpflichtend aufzustellenden IFRS-Konzernabschluss um einen Konzernlagebericht nach § 315 HGB erweitern (vgl. Grottel/Kreher, in: Beck Bil.-Komm., 11. Aufl., § 315e, Tz. 10). Die Regelungen des § 315e HGB gelten sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Personen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsbereich und systematische Stellung des § 251

Rn. 6 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 § 251 steht im Ersten Abschn. des Dritten Buchs, der die Bestimmungen für alle Kaufleute enthält. § 251 kodifiziert einen GoB (vgl. BT-Drs. 10/317, S. 93), der generelle Gültigkeit für die handelsrechtliche RL besitzt. Rn. 7 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Angabepflichten des § 251 gelten in abgewandelter Form auch für KapG und PersG i. S. d. § 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Berichterstattung bei Prüfung von IFRS-Einzel- sowie IFRS-Konzernabschlüssen

Rn. 95c Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Erstellen MU aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder freiwillig nach § 315e einen KA nach IFRS, unterliegt dieser ebenso wie der zu erstellende Konzernlagebericht nach § 316 Abs. 2 Satz 1 der Prüfungspflicht und der AP hat über die Konzern-AP nach § 321 i. R.e. Prüfungsberichts zu berichten (vgl. § 315e Abs. 1 i. V. m. §§ 316ff.; überdies H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Berichterstattung bei Kündigung eines Mandats und in anderen Fällen des Prüferwechsels

Rn. 100 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Im Fall einer Kündigung des Prüfungsauftrags durch den AP aus einem wichtigen Grund (vgl. § 318 Abs. 6f.) hat der AP gemäß § 318 Abs. 6 Satz 4 gegenüber den Organen des geprüften UN über das Ergebnis der bisherigen Prüfung zu berichten. § 321 ist entsprechend anzuwenden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Feststellungen des bisheri...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Anwendungs- und Regelungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Gemäß § 321 ist der AP verpflichtet, über das Ergebnis seiner Prüfung in schriftlicher Form zu berichten und den Bericht dem AR sowie gleichzeitig einem eingerichteten Prüfungsausschuss bzw. den gesetzlichen Vertretern vorzulegen (vgl. § 321 Abs. 1 Satz 1f. und Abs. 5; zu den Adressaten ausführlich HdR-E, HGB § 321, Rn. 5ff.). Die Regelungen z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Gesetzliche Bestandteile und Gliederung des Prüfungsberichts

Rn. 15 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die in § 321 Abs. 1 Satz 1 kodifizierte Grundnorm, nach der "über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung" zu berichten ist, erfährt ihre Konkretisierung durch die Sätze 2f. des Abs. 1 sowie die Abs. 2 bis 4a. Im Einzelnen unterscheidet der Gesetzestext folgende Berichtselemente: Stellungnahme zur Beurteilung der Lage der KapG oder ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / Schrifttum

Böckem/Bödecker/Schmitz-Renner/Worret, Übergang von einem kombinierten Abschluss auf einen IFRS-Konzernabschluss, WPg 2020, S. 752–759; Böckem/Bröcker, Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung, WPg 2022, S. 135–141; Böckem/Knappe/Pfennig/Bröcker/Kohistani, Der Übergang von einem kombinierten Abschluss auf einen konsolidierten Abschluss, KoR 2020, S. 305–312;...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen

Rn. 49 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Begriff des Gewährleistungsvertrags ist im Gegensatz zu den drei genannten Begriffen nicht gesetzlich geregelt und daher wesentlich unbestimmter (vgl. auch Palandt (2023), Einführung vor § 765 BGB, Rn. 16ff.; IDW RH HFA 1.013 (2008), Rn. 5). Im Bilanzrecht ist unter Gewährleistungsverträgen jede nicht als Bürgschaft anzusehende obligatori...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 8 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 An Form und Inhalt des Prüfungsberichts sind eine Reihe grds. Anforderungen zu stellen. Die Aufzählung von Berichtsgrundsätzen in § 321 ist dabei nicht abschließend. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den allg. Berufspflichten des WP, insbesondere sind die GoA (vgl. IDW PS 450 (2021)) zu beachten. Danach muss im Prüfungsbericht schriftlich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.4 Compliance-Programm

Tz. 49 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Unter dem Compliance-Programm wird die Gesamtheit aller im jeweiligen Verein zur Erreichung der Einhaltung sämtlicher steuerlicher Vorschriften eingeführten Grundsätze und Maßnahmen bezeichnet. Diese müssen auf die konkreten Belange und Bedürfnisse des Vereins zugeschnitten sein. Aufgrund von Ressourcenknappheit kann es sich ein (kleiner) Ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 27 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Anspruchsberechtigt aus § 323 sind das geprüfte UN und ein mit ihm nach den §§ 271 Abs. 2, 290 verbundenes UN, sofern dieses geschädigt wurde. Voraussetzungen für das Entstehen eines Schadensersatzanspruchs sind (vgl. ADS (2000), § 323, Rn. 76): Rn. 28 Stand: EL 39 – ET: 06/2023mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Regelungskontext und Reichweite

Rn. 14 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Verschwiegenheit als Verbindlichkeit des AP gegenüber dem geprüften UN, konkret gegenüber seinen gesetzlichen Vertretern, ist das Korrelat zu den umfassenden Auskunfts- und Einblicksrechten nach § 320 (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 323 HGB, Rn. 26). Zusätzlich zur vertragsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem geprüften UN ist das...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Bericht über Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem

Tz. 127 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach § 315 Abs. 4 HGB soll der Konzernlagebericht auch auf die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess eingehen. Eine Berichtspflicht besteht gem. § 315 Abs. 4 HGB nur, wenn das Mutterunternehmen selbst oder eines der in den Konzernabschluss einbezogenen ...mehr