Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2 Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Anforderungen

2.1 Konzeption und Verbindlichkeit Rz. 7 In jedem der aktuell vorliegenden Rahmenwerke wird unterstellt, dass verbesserte Nachhaltigkeitsangaben gut für die Kapitalmärkte sind. Den Nachweis bleiben gleichwohl alle Standardsetzer schuldig. Die zusätzliche Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen, die durch die neuen Offenlegungen entstehen, können – und sollen im F...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4 Appendix

4.1 Anforderungen des ISSB im Überblick Rz. 27 Am 26.6.2023 veröffentlichte das ISSB seine ersten beiden Standards, IFRS S1 "Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen" und IFRS S2 "Klimabezogene Angaben". IFRS S1 legt allgemeine Anforderungen für die Offenlegung wesentlicher Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Finanzris...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1 Nebeneinander unterschiedlicher Rahmenwerke

1.1 Fehlen einer global baseline für Nachhaltigkeitsinformationen Rz. 1 Die Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen zu Aspekten der Nachhaltigkeit schreiten ungebremst voran. Der Ruf der Adressaten – weit abgegrenzt als jeder Interessent (stakeholder) mit einem Interesse – nach Informationen über Auswirkungen, Chancen und Risiken des nachhaltigen Handelns wird ...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1.1 Fehlen einer global baseline für Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 1 Die Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen zu Aspekten der Nachhaltigkeit schreiten ungebremst voran. Der Ruf der Adressaten – weit abgegrenzt als jeder Interessent (stakeholder) mit einem Interesse – nach Informationen über Auswirkungen, Chancen und Risiken des nachhaltigen Handelns wird von unterschiedlichen Standardsetzern aufgegriffen. Neben den bis...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.2 Umgang mit Treibhausgasemissionen

Rz. 19 Alle drei Rahmenwerke verlangen die Offenlegung von Treibhausgasemissionen und verweisen auf das Greenhouse Gas Protocol.[1] Unterstellt wird mind. eine qualitative Wesentlichkeit der Information, somit besteht keine Möglichkeit auf einen Verzicht einer Angabe überhaupt. Das Rahmenwerk des ISSB lässt die Verwendung anderer Methoden nur dann zu, wenn dies von einer Bör...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 3 Empfehlungen für die (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung

Rz. 23 Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit der Unternehmen steckt noch in den Kinderschuhen, es bestehen noch zahlreiche Zweifelsfragen, und es fehlen "best practices". Das Nebeneinander von drei Rahmenwerken, die zwar Überschneidungen aufweisen, sich aber auch in großen Teilen voneinander unterscheiden, macht die Umsetzung insbes. in der gebotenen kurzen Frist nic...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / Vorbemerkung

Die besonderen Herausforderungen des Klimaschutzes und die Informationsbedürfnisse der Adressaten haben die (parallele) Entwicklung von drei Rahmenwerken – bedeutsam sind die Verlautbarungen der SEC und des ISSB, die sich bislang ausschl. Klimaaspekten widmen, und die Berichtsanforderungen der EU-Kommission in den ESRS – zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beschleunigt. Die...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1.2 TCFD-Rahmen als gemeinsame Basis

Rz. 5 Trotz der bedeutsamen Unterschiede gibt es auch Gemeinsamkeiten in den (Klima-)Regeln. Allen Anforderungen ist der TCFD-Rahmen als (Ausgangs-)Basis gemein. Bei der Entwicklung ihrer jeweiligen Offenlegungsrichtlinien haben die SEC, die EFRAG und das ISSB jeweils Elemente des Offenlegungsrahmens der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verwendet, u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.3 Angaben zur aktienbasierten Vergütung (Nr. 9 Buchst. a) Satz 4)

Rz. 60 Zusätzlich zu ihrer wertmäßigen Einbeziehung in die nach Satz 1–3 anzugebenden Gesamtbezüge verpflichtet Satz 4 zu der Angabe der Anzahl der ausgegebenen Bezugsrechte und der sonstigen aktienbasierten Vergütungen mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung (DRS 17.28). Damit erfolgt die Klarstellung der notwendigen Berücksichtigung von Bezugsrechten und...mehr

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§ 5 Vorbemerkungen zu ESRS E1 – E5

Rz. 1 Die themenbezogenen Standards "Environmental" umfassen ESRS E1 "Klimawandel", ESRS E2 "Umweltverschmutzung", ESRS E3 "Wasser- und Meeresressourcen", ESRS E4 "Biologische Vielfalt und Ökosysteme" sowie ESRS E5 "Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft". Trotz der thematischen Abgrenzung zwischen den jeweiligen Standards bestehen inhaltliche Überschneidungen. Teilw. rei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.2 Angabepflicht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (Nr. 9 Buchst. a) Satz 1–3)

Rz. 52 Von großen und mittelgroßen KapG sind die Gesamtbezüge "für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung" anzugeben. Aus den §§ 6, 35 und 52 GmbHG ergibt sich, dass die Geschäftsführer und die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats als Organmitglieder hierunter fallen. In der AG sind es die Vorstä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.36 Außergewöhnliche Aufwands- und Ertragsposten (Nr. 31)

Rz. 172 Da die EU-RL die Unterscheidung zwischen gewöhnlicher und außergewöhnlicher Geschäftstätigkeit aufgibt und die GuV-Gliederung dementsprechend vereinfacht, entfällt die Definition der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie deren Erläuterungspflicht in § 277 Abs. 4 HGB a. F. Mit dieser Streichung geht die neue Pflicht zur Anhangangabe für alle KapG und diesen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.7 Beschäftigte Arbeitnehmer (Nr. 7)

Rz. 37 Im Anhang ist in Umsetzung des Art. 16 Abs. 1 Buchst. h der RL 2013/34/EU die durchschnittliche Zahl der während des Gj beschäftigten Arbeitnehmer aufgegliedert nach Gruppen anzugeben, um nähere Angaben über die Personalstruktur zu erhalten. Ergänzend sind die Personalaufwendungen bei Nr. 8 Buchst. b) aufzuführen. Angaben über die Vj-Zahlen sind im Anhang nicht notwen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.25 Geschäfte mit Nahestehenden (Nr. 21)

Rz. 129 Die Regelung des Nr. 21 verpflichtet mittelgroße und große KapG/KapCoGes zu Angaben zumindest über die wesentlichen marktunüblichen Geschäfte der Ges. mit nahestehenden Unt und Personen, einschl. der Angaben über deren Wertumfang und über die Art der Beziehung zu den nahestehenden Unt und Personen.[1] Außerdem sind weitere Angaben über solche Geschäfte zu machen, die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Gesamtbetrag sonstiger Verpflichtungen (Nr. 3a)

Rz. 21 Auch kleine KapG und Ges. nach § 264a HGB haben im Anhang den Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzugeben. Die Art. 16 Abs. 1d der RL 2013/34/EU umsetzende Angabepflicht nach Nr. 3a zielt somit bis auf die KleinstKapG (für die jedoch ggf. eine Angabepflicht aus § 264 Abs. 2 HGB resultieren könnte) für alle anhangerstellenden Unt darauf, die für d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Berichterstattung über Finanzinstrumente (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a und b)

Rz. 83 Abs. 2 Nr. 1a und b der Vorschrift gehen zurück auf das BilReG, das die Vorschriften des Art. 46 Abs. 2f der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Fair-Value-RL bez. der Risikoberichterstattung über Finanzinstrumente in deutsches Recht transformierte. Zweck der neuen Nr. 1a und b war es, den Informationsgehalt von Lageberichten und die Vergleichbarkeit zu verbessern. Rz. 84 Abs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 44 Wenngleich mit dem BilReG vorwiegend die Etablierung der IFRS als weiterer Standard der externen Rechnungslegung in Deutschland in Verbindung gebracht wird, erweiterte dieser Reformschritt (nochmals) die Inhalte des Lageberichts: Ausgehend vom BiRiLiG (1985) hatten Unt, die nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet waren, einen Lagebericht zu erstellen, zumindest den Geschäft...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / Literaturtipps

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.5 ESRS E3-4 – Wasserverbrauch

Rz. 50 Nach ESRS E3.26 hat das Unternehmen Informationen über seinen Wasserverbrauch im Zusammenhang mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben, um ein Verständnis über den Wasserverbrauch des Unternehmens und die Fortschritte in Bezug auf seine Ziele zu vermitteln (ESRS E3.27). Demzufolge steht ESRS E3-4 in engem Zusammenhang zu den Angaben zur Fest...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 4.1 Originäre Finanzbuchführung nach HGB oder IFRS

Rz. 14 Da Unternehmen mit Sitz in Deutschland z. B. für Ausschüttungszwecke zurzeit (noch) verpflichtet sind, einen Einzelabschluss nach HGB aufzustellen, müssen bei Einführung der IFRS 2 getrennte Bewertungsbereiche in der Finanzbuchhaltung vorgehalten werden. Mit den heutigen Software-Programmen sollte die Verwaltung zweier Bewertungsbereiche grundsätzlich kein Problem meh...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 4.2 Methoden der Überleitung zwischen HGB und IFRS

Rz. 17 Für die Überleitung kann zwischen 3 Methoden gewählt werden: Reine Differenzbuchung Buchung von Originalwerten Modifizierte Differenzbuchung Rz. 18 Bei der reinen Differenzbuchung sind 2 Bewertungsbereiche erforderlich. Im ersten wird die Buchführung entweder nach HGB oder IFRS durchgeführt. Im zweiten Bewertungsbereich erfolgt die Buchung der Differenzen zwischen den bei...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 4.1.2 Originäre Finanzbuchführung nach IFRS

Rz. 16 Erfolgt die originäre Finanzbuchführung nach IFRS, so ist ein an diese Erfordernisse angepasster Kontenplan zu entwickeln. Die anfallenden Geschäftsvorfälle werden in den IFRS-Konten des ersten Bewertungsbereichs gebucht. Über einen zweiten Bewertungsbereich erfolgt die Überleitung nach HGB. Dieses Vorgehen hat folgende Vorteile: Es ist nur einmal am Ende des Geschäfts...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 4.4 Sachverhalte bei der Umstellung der Kontenrahmen von HGB auf IFRS

Rz. 24 Die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS führt immer zu einer Anpassung der Kontenrahmen, da zahlreiche Unterschiede in Ansatz, Bewertung und Ausweis bei Rechnungslegung nach HGB und IFRS bestehen.[1] Dies hat zur Folge, dass bei der Umstellung der Buchführung von HGB auf IFRS entweder zusätzliche Konten im Kontenrahmen gebildet oder Konten gelöscht werden müssen.[...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 4 Forschungs- und Entwicklungskosten gemäß IFRS

Rz. 34 Die IFRS/IAS (International Financial Reporting Standards/International Accounting Standards) definieren die Begriffe "Forschung" und "Entwicklung" in IAS 38.8 (s. Rz. 1). Ob die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu aktivierbaren selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten führen, bestimmt sich nach dem Erstellungsprozess des Produkts, d. h., ob die Aufwend...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 4 Grundsatzfragen bei Umstellung der Buchführung von HGB auf IFRS

Rz. 13 Die pflichtgemäße oder freiwillige Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS stellt einen komplexen Prozess dar, der von Unternehmen nicht unterschätzt werden sollte. Es handelt sich dabei nicht nur um eine Anpassung des Zahlenwerkes, sondern um eine Umstellung des gesamten Rechnungswesens.[1] Bei der Umstellung der Buchführungsmethodik sind grundsätzlich die fo...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen nach HGB, IFRS und EStG

1 Übersicht Rz. 1 Mit steigender Größe von Unternehmen nimmt die Anzahl der verwendeten Konten in deren Buchhaltung zu, wodurch es unumgänglich ist, diese Konten systematisch zu ordnen. Als Hilfsmittel dient hier der Kontenrahmen.[1] Rz. 2 Der Kontenrahmen ist ein Rahmenplan zur Organisation und Gliederung der Konten des gesamten Rechnungswesens eines Unternehmens. Die untersc...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 4.3 Kontenklasse vs. Buchungskreis

Rz. 21 Als zweiter Bewertungskreis lässt sich entweder eine gesonderte Kontenklasse oder ein eigener Buchungskreis verwenden.[1] Die Abbildung des zweiten Bewertungsbereichs mithilfe einer eigenen Kontenklasse setzt eine freie Kontenklasse im bisherigen Buchführungssystem voraus. Wird die Überleitung mit der Differenzbuchungsmethode vollzogen, lässt sich der Jahresabschluss d...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 7 Weiterführende Literatur

BMF, Schreiben v. 28.9.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl 2011 I S. 855 ff. Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, E-Bilanz – Häufig gestellte Fragen (FAQ), abrufbar unter: http://www.esteuer.de/, Stand: 1/2024. Lüdenbach, IFRS. Der Ratgeber zur erfolgreichen Anwendung von IFRS, 6. Aufl. 2010.mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 4.1.1 Originäre Finanzbuchführung nach HGB

Rz. 15 Wird die originäre Finanzbuchführung nach HGB durchgeführt, so erfolgt in einem zweiten Bewertungsbereich, z. B. eigene Kontenklasse oder separater Buchungskreis, die Überleitung nach IFRS. Dieses Vorgehen hat folgende Vorteile: Durch den Aufbau auf einem bestehenden System entsteht ein geringerer Anpassungsbedarf, die Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung müssen keine Umst...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 6 Fazit

Rz. 30 Kontenrahmen und Kontenpläne sind wichtige Instrumente zur technischen Unterstützung des Rechnungswesens. Durch die Festlegung auf ein bestimmtes Format und ggf. zusätzliche Konten ergeben sich einerseits weitreichende Auswirkungen auf die Auswertungsmöglichkeiten in der Kosten- und Leistungsrechnung bzw. im Controlling. Andererseits sind bei der laufenden Pflege und ...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 3 Die gebräuchlichsten Kontenrahmen

Rz. 9 Damit nicht jedes Unternehmen einen Kontenrahmen aufstellen muss, haben Wirtschaftsverbände verschiedene Musterkontenrahmen für einzelne Branchen (z. B. Einzelhandel, Industrie, Großhandel) entwickelt.[1] Nachfolgend wird auf 3 der gängigsten Kontenrahmen in der Industriebuchhaltung kurz näher eingegangen. 3.1 Gemeinschaftskontenrahmen Rz. 10 Im Jahre 1951 hat der "Betri...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 1 Übersicht

Rz. 1 Mit steigender Größe von Unternehmen nimmt die Anzahl der verwendeten Konten in deren Buchhaltung zu, wodurch es unumgänglich ist, diese Konten systematisch zu ordnen. Als Hilfsmittel dient hier der Kontenrahmen.[1] Rz. 2 Der Kontenrahmen ist ein Rahmenplan zur Organisation und Gliederung der Konten des gesamten Rechnungswesens eines Unternehmens. Die unterschiedlichen ...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 3.2 Industriekontenrahmen

Rz. 11 Im Jahre 1971 wurde aufgrund der Schwächen des GKR der Industriekontenrahmen der Industrie (IKR) vom BDI herausgegeben. Infolge des Bilanzrichtlinien-Gesetzes musste der IKR im Jahre 1986 umfassend überarbeitet werden, damit die für Kapitalgesellschaften neuen gesetzlichen Regelungen zur Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB) und der GuV-Rechnung (§ 275 HGB) Berücksichtigu...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 2 Grundsätzlicher Aufbau von Kontenrahmen

Rz. 5 Die gängigsten Kontenrahmen gleichen sich darin, dass sie nach einem dekadischen System aufgebaut sind. Das bedeutet, dass man zunächst von 10 Kontenklassen (0-9) ausgeht. Jede Kontenklasse wird wiederum in zehn Kontengruppen unterteilt. Die Kontengruppen können dann weiter in 10 Kontenarten unterteilt werden und diese wiederum in 10 Konten.[1] Daraus ergibt sich folge...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 3.3 DATEV-Standardkontenrahmen

Rz. 12 Die DATEV-Standardkontenrahmen werden von der Datenverarbeitung und Dienstleistung für den steuerberatenden Beruf eG (DATEV eG) herausgegeben. Obwohl die DATEV eG viele unterschiedliche Kontenrahmen für die einzelnen Branchen anbietet, sind der Standardkontenrahmen 03 (SKR 03) und der Standardkontenrahmen 04 (SKR 04) die am weitesten verbreiteten DATEV-Kontenrahmen, d...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 3.1 Gemeinschaftskontenrahmen

Rz. 10 Im Jahre 1951 hat der "Betriebswirtschaftliche Ausschuss des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI)" den Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR) herausgegeben, der nach dem dekadischen System aufgebaut ist. Der GKR verwendet das Prozessgliederungsprinzip, sodass ein Einkreissystem vorliegt.[1] Die Kontenklassen 0-3 erfassen dabei die Beschaffung, die Konte...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 5 Notwendige Anpassungen durch die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Daten an die Finanzverwaltung (sog. E-Bilanz)

Rz. 25 Nach Verabschiedung des Steuerbürokratieabbaugesetzes (SteuBAG) muss jeder Steuerpflichtige spätestens für das Jahr 2013 seine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Als Übermittlungsformat ist eine auf dem XBRL-Datensatz (eXtensible Business Reporting Language) basierende Taxonomie zu verwenden. Die Kerntaxonomie und einige ...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 5 Aktivierung von Entwicklungskosten in der Unternehmenspraxis

Rz. 44 Für den deutschsprachigen Raum liegen verschiedene Studien vor, in denen das Aktivierungsverhalten in der Unternehmenspraxis untersucht wurde. Viele Studien beziehen sich auf die Bilanzierung nach IFRS;[1] es liegen nur wenige Untersuchungen für die Anwendung der HGB-Vorschriften vor.[2] Die vorliegenden Studien zeigen im Ergebnis ein äußerst heterogenes Bilanzierungsv...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 1 Forschung, Entwicklung, Produktion: Begriffsdefinitionen

Rz. 1 Für die Begriffe "Forschung" und "Entwicklung" existieren in § 255 Abs. 2a HGB, DRS 24.8[1] und IAS 38.8 übereinstimmende Definitionen. " Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichten grundsätzli...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Die Rechenschritte nach der FVerlV a. F.

In § 3 FVerlV a. F. wird als Ausgangspunkt die Gewinnerwartung bestimmt, wobei angemessene Kapitalisierungszinssätze (entsprechend der Funktion) und im Regelfall ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen sind. Im Einigungsbereich soll dann nach § 1 Abs. 2 Satz 7 AStG der Preis mit der höchsten Wahrscheinlichkeit zugrunde gelegt werden; soweit kein anderer ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.3 Grundsätzliche Rechenschritte nach der FVerlV 22

Ab 2022 ergeben sich aus der Neufassung folgende Rechenschritte bzw. Regelungen zum Wert des Transferpakets: Ermittlung der Höhe des prognostizierten Gewinns aus der verlagerten Funktion beim abgebenden Unternehmen; Ermittlung der Höhe des prognostizierten Gewinns aus der verlagerten Funktion beim aufnehmenden Unternehmen; Festlegung der Dauer des Prognosezeitraums; Ermittlung d...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände im IFRS-Abschluss

Rz. 81 Forderungen auf vertraglicher Grundlage sind finanzielle Vermögenswerte. Sie fallen daher unter die Regelungen von IAS 32 und IAS 39. Hierzu gehören die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aus der Haupttätigkeit des Unternehmens entstehen, und die sonstigen Vermögensgegenstände.[1] Anders als in der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnermittlung...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.3.2 IFRS

Rz. 155 Umrechnungsdifferenzen sind nach IAS 21.39(c) und 21.40 erfolgsneutral in das Eigenkapital einzustellen und unter geeigneter Bezeichnung, z. B. Währungsumrechnungsrücklage, gesondert auszuweisen. Soweit an der Konzerneinheit Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, ist der der jeweiligen Beteiligungsquote entsprechende Anteil der Umrechnungsdifferenz mit den Minderh...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.4 Währungsumrechnung nach der Zeitbezugsmethode im Rahmen der IFRS-Konzernrechnungslegung

Rz. 156 Die Währungsumrechnung ausländischer Konzerneinheiten nach der Zeitbezugsmethode ist nur im Rahmen der Konzernrechnungslegung nach IFRS zulässig, da § 308a HGB das Konzept der funktionalen Währung für die handelsrechtliche Konzernrechnungslegung ablehnt. Sie vollzieht sich nach den Regeln für die Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften (IAS 21.20 ff.) und kommt entspr...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.6 Besonderheiten bei der Umrechnung nach IFRS

Rz. 130 Ziel des IAS 21 ist die Regelung, wie Fremdwährungstransaktionen und ausländische Geschäftsbetriebe in den Abschluss eines Unternehmens einzubeziehen sind und wie ein Abschluss in eine Darstellungswährung umzurechnen ist, d. h. es sind Regelungen zum Einzelabschluss und zum Konzernabschluss enthalten.[1] Die in IAS 21 enthaltenen Regelungen zur Währungsumrechnung unt...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.2.1 Das Konzept der funktionalen Währung nach IAS 21

Rz. 140 Die Währungsumrechnung ausländischer Konzerneinheiten nach den IFRS basiert auf dem Konzept der funktionalen Währungsumrechnung.[1] Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass funktional unterschiedliche Geschäftstätigkeiten eines Konzernunternehmens und ein unterschiedliches Ausmaß der geschäftlichen Verflechtung mit dem Mutterunternehmen eine daran ausgerichtete Währu...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 2.2 Ausleihungen im IFRS-Abschluss

2.2.1 Bilanzierung Rz. 21 Als finanzielle Vermögenswerte dürfen Ausleihungen nur dann bilanziert werden, wenn das Unternehmen Vertragspartei geworden ist.[1] Es sind so genannte Finanzinstrumente, Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen.[2] Sie unterliegen den...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.1.3 IFRS

Rz. 14 Für Unternehmen, die ihren Einzelabschluss nach IFRS erstellen, regelt IAS 21 die Währungsumrechnung. Bei der hier notwendigen Darstellungswährung EUR wird unterstellt, dass sie auch die funktionale Währung, also die Währung des primären Wirtschaftsraums, in dem das Unternehmen tätig ist (IAS 21.8), darstellt. In diesen in der Praxis wichtigsten Fällen unterscheiden s...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.1.2 IFRS

Rz. 149 Die modifizierte Stichtagskursmethode nach IAS 21.38 ff. unterscheidet sich nicht von derjenigen nach § 308a Satz 1 HGB. Ohne zwischen monetären und nicht-monetären Bilanzposten zu unterscheiden, sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden gemäß IAS 21.39(a) mit dem Stichtagskurs umzurechnen. Das Eigenkapital (Eigenkapital-Anfangsbestand) wird dagegen zum histor...mehr