Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Literaturauswertung zum HGB / 2.109 Währungsumrechnung

Schunk/Schaden, Rechnungslegung bei Hochinflation nach IAS 29 – Betroffenheitsanalyse am Beispiel von Unternehmen des DAX40 und Herausforderungen für die Praxis, PiR 12/2023, S. 398; Weller, Temporäre mangelnde Umt...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.116 Zuwendungen/Zuschüsse

Kirsch/Höfer/Borchert, Bilanzierung von Schenkungen im IFRS-Abschluss, WPg 12/2024, S. 640; Heuberg/Hinnemann, Steuerliche und buchhalterische Behandlung von Geschenken an Geschäftsfreunde – Klärung von Pra...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.41 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.34 Forderungen

Künkele/Mitrovic, Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen, BC 7/2024, S. 302; Tiede, Forderungsverzicht bei Personengesellschaften – Zugleich Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 16.11.2023 – IV R 28/20, StuB 7/2024, S. 251; Zumbach, Au...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.46 Grund und Boden

Antonakopoulos, IFRS 18 – Presentation and Disclosure in Financial Statements: Neuerungen bei Darstellung und Angaben des Abschlusses – Teil 1, IRZ 9/2024, S. 379; Desens/Krohn, Das Signing/Closing-Problem und das Verwirrspiel um die Zurechnung von Gr...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.113 Zahlungsbericht und Ertragsteuerinformationsbericht: länderbezogene Berichterstattung

Benzinger/von Ritter/Hachmeister, Die bilanzielle Abbildung von Steuerverpflichtungen unter Pillar II – Eine Analyse der bestehenden Anforderungen und Problemstellungen nach IFRS und HGB, IRZ 9/2024, S. 387; Stein/Kälberer, Nützlichkeit des Ertragsteuerinf...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.54 Integrierte Berichterstattung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.68 Konzernabschluss nach HGB

Dreßler/Nickel, Rückbeteiligung nach einem Unternehmensverkauf in wirtschaftlicher und bilanzrechtlicher Betrachtung – Sinn, Möglichkeiten und Hürden, BB 29-30/2024, S. 1707; Gerhards, Impulse für eine Anpassung der Regelungen zur...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 41 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 4 Zinsaufwendungen in der IFRS-Rechnungslegung

4.1 Aktivierung von Zinsaufwendungen als Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten Rz. 51 Die bilanzielle Behandlung von Fremdkapitalkosten (borrowing costs) im Rahmen der Erfassung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (IAS 23 (rev. 2017))[1] gestaltet sich nach den IFRS – anders als in der nationalen Rechnungslegung – einheitlich. Gem. IAS 23.8 besteht für Fre...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 4.1 Aktivierung von Zinsaufwendungen als Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten

Rz. 51 Die bilanzielle Behandlung von Fremdkapitalkosten (borrowing costs) im Rahmen der Erfassung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (IAS 23 (rev. 2017))[1] gestaltet sich nach den IFRS – anders als in der nationalen Rechnungslegung – einheitlich. Gem. IAS 23.8 besteht für Fremdkapitalkosten, die sich direkt (also Einzelkosten!)[2] dem Erwerb, dem Bau oder d...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschluss nach HGB, EStG/KStG und IFRS

1 Grundlagen 1.1 Begriff der Zinsen Rz. 1 Zinsen sind das Entgelt für die Überlassung von Kapital. Der BFH definiert Zinsen als laufzeitabhängige Nutzungsvergütungen für Kapitalüberlassungen.[1] Von den Zinsen sind die Tilgungen abzugrenzen, die eine (teilweise) Rückzahlung des überlassenen Kapitals darstellen. Rz. 2 Die Ausgestaltung von Zinsen ist nicht gesetzlich normiert. F...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 4.2 Erfassung von Zinsen als Aufwendungen

Rz. 60 IAS 23.1 legt fest, dass eine sofortige Aufwandserfassung in der Periode stattzufinden hat, in der die Fremdkapitalzinsen angefallen sind, falls kein qualifying asset vorliegt oder ein qualifying asset vorliegt, aber vom Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht wird (IAS 23.4). Insofern nimmt der Begriff des "qualifying asset" in diesem Kontext eine bedeutsame Roll...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3 Erfassung von Zinsen als Aufwendungen/Betriebsausgaben

3.3.1 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten Rz. 32 Auch im Zuge der steuerlichen Gewinnermittlung führt die Aufzinsung von Rückstellungen zu Zinsaufwendungen und eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung dementsprechend zu Zinserträgen, welche es aus steuerlichen Gründen zu vermeiden gilt. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Buchstabe e EStG postulieren ein g...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2 Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs (Zinsschranke/Überentnahmen)

3.3.2.1 Einordnung Rz. 34 Zinsen sind als Betriebsausgaben grundsätzlich sofort abziehbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu müssen sie auf Schulden beruhen, die zum Betriebsvermögen gehören. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Schulden mit dem Betrieb in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen oder zu dem Zweck übernommen wurden, dem Betrieb Mit...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2 Zinsaufwendungen in der HGB-Rechnungslegung

2.1 Aktivierung von Zinsaufwendungen 2.1.1 Zinsen als Anschaffungskosten Rz. 5 Nachstehend ist sich der Frage zu widmen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Zinsen als Bestandteil der Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB zu klassifizieren sind. Laut Satz 1 dieser Rechtsvorschrift bilden "Anschaffungskosten […] die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgeg...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 1 Grundlagen

1.1 Begriff der Zinsen Rz. 1 Zinsen sind das Entgelt für die Überlassung von Kapital. Der BFH definiert Zinsen als laufzeitabhängige Nutzungsvergütungen für Kapitalüberlassungen.[1] Von den Zinsen sind die Tilgungen abzugrenzen, die eine (teilweise) Rückzahlung des überlassenen Kapitals darstellen. Rz. 2 Die Ausgestaltung von Zinsen ist nicht gesetzlich normiert. Folglich ist ...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.2 Aktivierung von Zinsaufwendungen

3.2.1 Zinsen als Anschaffungskosten Rz. 27 Durch den Verweis von H 6.2 EStR 2012 (Stichwort "Anschaffungskosten") auf § 255 Abs. 1 HGB hinsichtlich Begriff und Umfang der Anschaffungskosten resultiert eine begriffliche Übereinstimmung des Anschaffungskostenbegriffs in Handelsbilanz und steuerlicher Gewinnermittlung.[1] Deswegen verkörpern auch Zinsaufwendungen im Steuerrecht ...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3 Zinsaufwendungen in der EStG-/KStG-Rechnungslegung

3.1 Einordnung Rz. 26 Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung von Kaufleuten ist § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG. Demgemäß ist zur Ermittlung des Gewinns für den Schluss eines Wirtschaftsjahrs das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisende Betriebsvermögen anzusetzen. Anwendung findet diese Norm auf Gewerbetreibende, ...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.1 Aktivierung von Zinsaufwendungen

2.1.1 Zinsen als Anschaffungskosten Rz. 5 Nachstehend ist sich der Frage zu widmen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Zinsen als Bestandteil der Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB zu klassifizieren sind. Laut Satz 1 dieser Rechtsvorschrift bilden "Anschaffungskosten […] die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.3 Konten, Kontenrahmen, Kontenplan

Rz. 61 Durch das Erfordernis der sachlich geordneten Erfassung der Geschäftsvorfälle (s. Rz. 38) werden verschiedene (Sach-)Konten[1] benötigt. Die Buchungen gleichartiger Geschäftsvorfälle werden auf einem Konto verdichtet. Das sog. T-Konto teilt jedes Konto in eine Soll-Seite (linke Spalte) und eine Haben-Seite (rechte Spalte). Es existieren zum einen aktive und passive Bes...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.2.1 Zinsen als Anschaffungskosten

Rz. 27 Durch den Verweis von H 6.2 EStR 2012 (Stichwort "Anschaffungskosten") auf § 255 Abs. 1 HGB hinsichtlich Begriff und Umfang der Anschaffungskosten resultiert eine begriffliche Übereinstimmung des Anschaffungskostenbegriffs in Handelsbilanz und steuerlicher Gewinnermittlung.[1] Deswegen verkörpern auch Zinsaufwendungen im Steuerrecht grundsätzlich keine Anschaffungs(ne...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 1.3 Begriff der Zinsaufwendungen

Rz. 4 Der Begriff der Zinsaufwendungen vereint die Charakteristika der Begriffe "Zinsen" und "Aufwendungen": Zinsaufwendungen sind betrieblich bedingter Wertverzehr als Entgelt für die zeitlich befristete Überlassung von Kapital. Zu den Zinsaufwendungen und ähnlichen Aufwendungen gehören:[1] Zinsen für geschuldete Kredite (z. B. für Bankkredite, Hypotheken, Schuldverschreibung...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.1 Einordnung

Rz. 26 Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung von Kaufleuten ist § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG. Demgemäß ist zur Ermittlung des Gewinns für den Schluss eines Wirtschaftsjahrs das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisende Betriebsvermögen anzusetzen. Anwendung findet diese Norm auf Gewerbetreibende, die aufgrund g...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.2 Beschränkung durch die Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG)

Rz. 36 Die Zinsschranke wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 als eine Gegenfinanzierungsmaßnahme eingeführt, um den steuerlichen Zinsabzug auf Ebene des Zinsschuldners unter bestimmten Voraussetzungen zu begrenzen.[1] Mittlerweile verkörpert die Zinsschranke nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene ein Instrument zur Abwehr von Steuermissbr...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.3.3 Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen

Rz. 45h Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisierend mit 6 % der Überentnahme des Wirtschaftsjahres zuzüglich der Über- und Unterentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre berechnet. Dabei sind 2.050 EUR Schuldzinsen pro Wirtschaftsjahr in jedem Fall steuerlich abzugsfähig (Freibetrag). Bei tatsächlichen Schuldzinsen bis 2.050 EUR erübrigt sich mithin eine Berechnun...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.3.1 Betrieblich veranlasste Schuldzinsen

Rz. 45b Schuldzinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG sind alle Aufwendungen zur Erlangung wie Sicherung des Kredits, Nebenkosten der Darlehensbeschaffung sowie Geldbeschaffungskosten. Hierzu gehören auch Nachzahlungs-, Aussetzungs- und Stundungszinsen i. S. d. AO.[1] Rz. 45c Nur betrieblich veranlasste Schuldzinsen, die dem Grunde nach als Betriebsausgaben abziehbar wären, unterlie...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2 Erfassung von Zinsen als Aufwendungen

Rz. 20 Eine Erfassung von Zinsaufwendungen als Aufwand kommt insbesondere dann in Betracht, wenn entweder ein Aktivierungsverbot besteht (z. B. im Zuge der Anschaffungskostenermittlung, aufgrund mangelnden sachlichen und/oder zeitlichen Bezugs hinsichtlich § 255 Abs. 3 HGB oder aufgrund von § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB) oder das gesetzlich eingeräumte Aktivierungswahlrecht im Rah...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 1.1 Begriff der Zinsen

Rz. 1 Zinsen sind das Entgelt für die Überlassung von Kapital. Der BFH definiert Zinsen als laufzeitabhängige Nutzungsvergütungen für Kapitalüberlassungen.[1] Von den Zinsen sind die Tilgungen abzugrenzen, die eine (teilweise) Rückzahlung des überlassenen Kapitals darstellen. Rz. 2 Die Ausgestaltung von Zinsen ist nicht gesetzlich normiert. Folglich ist eine Vielzahl von Ausp...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 1.2 Begriff der Aufwendungen

Rz. 3 Für Zwecke der Rechnungslegung wird Aufwand als betrieblich bedingter Wertverzehr einer Abrechnungsperiode definiert. Als buchhalterischer Geschäftsvorfall führt der Wertverzehr zu einer Verminderung des Nettovermögens (Reinvermögens, Eigenkapitals). Der Wertverzehr kann in einer Umformung von Werten bestehen (z. B. Verbrauch von Rohstoffen zur Erstellung von Fabrikaten...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.2.2 Zinsen als Herstellungskosten

Rz. 28 Die "Zinsen für Fremdkapital" i. S. v. § 255 Abs. 3 HGB erlangen über den Verweis in R 6.3 Abs. 5 EStR 2012 für steuerliche Zwecke sowohl im oben[1] bereits beschriebenen sachlichen als auch im zeitlichen Umfang Geltung, sodass eine begriffliche Deckungsgleichheit zu konstatieren ist. Wurde das Aktivierungswahlrecht für Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB ...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.1 Zinsen als "Zinsen und ähnliche Aufwendungen"

Rz. 21 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 13 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 12 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" gesondert auszuweisen.[1] Dieser Posten enthält sämtliche Beträge, die für aufgenommenes Fremdkapital zu entrichten sind, seien es Aufwendungen für die Beschaffung, für die Rückzahlung...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.1.1 Zinsen als Anschaffungskosten

Rz. 5 Nachstehend ist sich der Frage zu widmen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Zinsen als Bestandteil der Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB zu klassifizieren sind. Laut Satz 1 dieser Rechtsvorschrift bilden "Anschaffungskosten […] die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu verset...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.2.1 Überblick

Rz. 38 Konzeptionell fokussiert die Zinsschranke die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen von prinzipiell konzerngebundenen Unternehmen. Jener Adressatenkreis wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] insofern erweitert, als nunmehr Steuerpflichtige erfasst werden, die einer Person i. S. v. § 1 Abs. 2 AStG nahestehen – hier sind Beteilig...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.3 Exkurs: Gewerbesteuerliche Beschränkungen durch Hinzurechnungsvorschriften

Rz. 46 Generell mindern Zinsaufwendungen auch den Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 Satz 1 GewStG), welcher die Ausgangsgröße zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer bildet. Jener ist insbesondere um 25 % der Summe der hinzurechnungsfähigen Bestandteile i. S. v. § 8 Nr. 1 GewStG zu erhöhen, falls die besagte Summe einen Freibetrag von 200.000 EUR überschreitet....mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.3 Beschränkung bei Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 45a Nach § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind Schuldzinsen unter den Voraussetzungen der Sätze 2-6 steuerlich nicht abzugsfähig, wenn Überentnahmen getätigt werden, d. h. wenn die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen übersteigen (sog. Eigenkapitalmodell).[1] Liegt keine Überentnahme vor, sind die Zinsen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Diese Regelung folgt dem Grun...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.3.2 Der Begriff der Überentnahme

Rz. 45d Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen übersteigen. Die Vorschrift trifft keine von § 4 Abs. 1 und 3 EStG abweichenden Bestimmungen zu den Begriffen "Gewinn" sowie "Entnahmen und Einlagen", sodass die allgemeinen Grundsätze gelten. Jedoch sind Gewinnanteile aus Tochterpersonengesellschaften erst bei deren Auszahl...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.2.2 Der Zinsschranke unterliegende Zinsaufwendungen

Rz. 43 Der Anwendungsbereich der Zinsschranke ist weit gefasst. Wie bereits erwähnt, erfasst sie den Aufwand aus der nicht an eine Mindestdauer gebundenen Überlassung von Geldkapital, jedoch nicht von Sachkapital.[1] Definiert werden der Zinsschranke unterliegende Zinsaufwendungen als "Vergütungen für Fremdkapital, wirtschaftlich gleichwertige Aufwendungen und sonstige Aufwe...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.1.2 Zinsen als Herstellungskosten

Rz. 11 Die Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital im Rahmen der Ermittlung des Umfangs der Herstellungskosten ist in § 255 Abs. 3 HGB geregelt. Nach dessen Satz 1 gehören Zinsen für Fremdkapital nicht zu den Herstellungskosten. Eine Relativierung offenbart Satz 2, wonach ein Aktivierungswahlrecht für Zinsen besteht, die zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegens...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.1 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 32 Auch im Zuge der steuerlichen Gewinnermittlung führt die Aufzinsung von Rückstellungen zu Zinsaufwendungen und eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung dementsprechend zu Zinserträgen, welche es aus steuerlichen Gründen zu vermeiden gilt. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Buchstabe e EStG postulieren ein generelles Abzinsungsgebot von unverzinslichen Verbindlich...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.2 Zinsen als "sonstige betriebliche Aufwendungen"

Rz. 24 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 7 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "sonstige betriebliche Aufwendungen" gesondert zu erfassen.[1] Dieser Posten verkörpert einerseits einen Auffangposten und erfährt im HGB keine explizite Definition. Andererseits gehen in den Posten "sonstige betriebliche...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.1 Einordnung

Rz. 34 Zinsen sind als Betriebsausgaben grundsätzlich sofort abziehbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu müssen sie auf Schulden beruhen, die zum Betriebsvermögen gehören. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Schulden mit dem Betrieb in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen oder zu dem Zweck übernommen wurden, dem Betrieb Mittel zuzuführen (be...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.3 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 25 Die Aufzinsung von Rückstellungen ruft Zinsaufwendungen hervor, eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung führt zu Zinserträgen. Ausschließlich die Abzinsung von Rückstellungen, welche nach Maßgabe ihres nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zu bewerten sind (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), was die Berücksichtigung zum Stichta...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.4 Zusammenhänge im Rechnungswesen

Rz. 15 Der Jahresabschluss [1] ist der Abschluss und das Ergebnis der Finanzbuchführung und besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung,[2] und ggf. den Anhang[3] und ist ggf. um einen Lagebericht zu ergänzen.[4] Rz. 16 Die Bilanz wird durch Abbildung der Salden der Bestandskonten (Rz. 61) zu einem bestimmten Zeitpunkt[5] – i. d. R. zum Ende des Geschäftsjahrs – aufgest...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.1 Regelungsbereich

Rz. 218 Die Behandlung von Wertpapieren wird – wie bereits in der Kommentierung für HGB und EStG – danach untergliedert, ob die Wertpapiere eine Beteiligung darstellen oder nicht. Wenngleich stets im Zusammenhang mit der Übertragung von Wertpapieren im Zusammenhang stehend, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags: Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3, Konzern-Konsolidierung n...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7 Beteiligungen im IFRS-Abschluss

7.1 Regelungsbereich und Begriff Rz. 37 § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB stellt für den Begriff "Beteiligungen" auf die dauernde Verbindung zwischen dem eigenen Unternehmen und dem Beteiligungsunternehmen ab. Die IFRS stellen dagegen auf die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Geschäftsführung ab und differenzieren die Beteiligungsform in Abhängigkeit von der Einflussnahme auf die F...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.1 Regelungsbereich und Begriff

Rz. 37 § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB stellt für den Begriff "Beteiligungen" auf die dauernde Verbindung zwischen dem eigenen Unternehmen und dem Beteiligungsunternehmen ab. Die IFRS stellen dagegen auf die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Geschäftsführung ab und differenzieren die Beteiligungsform in Abhängigkeit von der Einflussnahme auf die Finanz- und Geschäftspolitik. Zu ...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.3 Bewertung

Rz. 39 Die Bewertung ist abhängig von der Tatsache, ob ein Einzel- oder ein Konzernabschluss aufgestellt wird. Werden separate Einzelabschlüsse nach IFRS aufgestellt, dann sind die Anteile an Tochterunternehmen, gemeinsam geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen gem. IAS 27.10 wie folgt zu bilanzieren: zu Anschaffungskosten oder in Übereinstimmung mit IFRS 9 (das ist ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4.3 Folgebewertung

Rz. 237 Die Abbildung fasst die Systematik der Folgebewertung von Finanzinstrumenten zusammen. Die Folgebewertung von Wertpapieren richtet sich nach deren Klassifizierung.[1] Abb. 4: Folgebewertung von Wertpapieren nach IFRS 9 Rz. 238 Für die Bewertung mittels Effektivzinsmethode wird der Zinssatz ermittelt, mit dem die geschätzten künftigen Zahlungsströme über die erwartete L...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG und IFRS

1 Begriff und wirtschaftliche Bedeutung 1.1 Begriff Rz. 1 Wertpapiere sind rechtlich gesehen i. d. R. Urkunden, in denen Privatrechte in der Weise verbrieft sind, dass zu ihrer Ausübung das Innehaben der Urkunde erforderlich ist. Das Recht kann also nur der aus dem Papier Berechtigte geltend machen. Es handelt sich um ein Recht aus dem Privatrecht. Es besteht Vorlagepflicht.[1...mehr