Fachbeiträge & Kommentare zu Informationsaustausch

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.8 Besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä

Rz. 106 Mit Abs. 1b Satz 1 der Vorschrift waren die KBV und der GKV-Spitzenverband mit Wirkung zum 8.12.2015 beauftragt worden, im BMV-Ä erstmals bis spätestens 30.6.2016 die Voraussetzungen für eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä zu vereinbaren. Diese Versorgung wird Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und liegt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 11 Quellensteuer nach der EU-Zinsrichtlinie

Für das Jahr 2016 war – je nach Anwendung des Informationsaustauschs über Finanzkonten entsprechend den OECD-Regeln – letztmals die EU-Zinsrichtlinie anwendbar und es konnten in einzelnen Staaten anstelle eines Informationsaustauschs für Kapitalerträge Quellensteuern einbehalten werden. Diese Quellensteuer war in einer eigenen Zeile der Anlage KAP einzutragen.[1] Seit dem Jah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 2.2 Verzicht des öffentlichen Dienstes auf die Zuständigkeit für das Kindergeld

In Deutschland wird für mehr als 16 Mio. Kinder Kindergeld gezahlt. Das Kindergeld wird von den Familienkassen festgesetzt und ausgezahlt. Neben den 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld für rund 87 % aller Kinder in Deutschland bearbeiten, gab es über 8.000 einzelne Familienkassen des öffentlichen Dienstes für die übrigen 13 % (Kinder von öffent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.5.2 Auskunfts-/Informationsaustausch

Rz. 75 Die dem unbeschränkt Stpfl. eingeräumte Nachweismöglichkeit setzt die Nachprüfbarkeit durch die FinanzBeh voraus.[1] Eine solche Nachprüfung kann auf der Grundlage von § 2 Abs. 11 EUAHiG, einer großen Auskunftsklausel in einem DBA (vergleichbar mit Art 25 Abs. 1 DBA-Verhandlungsgrundlage), sog. Informationsaustauschabkommen[2] oder ggf. auch auf der Grundlage des OECD...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 4.3 Erfordernis der zwischenstaatlichen Amtshilfe (Abs. 4)

Rz. 405 § 8 Abs. 4 AStG beschränkt die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Substanztests – über § 8 Abs. 3 AStG hinaus – in Fällen, in denen der Staat, in dem die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die zur Durchführung der Besteuerung erforderlich sind. Damit soll eine im ko...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.4.2 Ausschluss Motivtest (§ 13 Abs. 4 S. 2 AStG)

Rz. 125 Nach § 13 Abs. 4 S. 2 AStG ist der Motivtest nach § 8 Abs. 2 AStG ausgeschlossen, wenn der Staat, in dem die Kapitalanlagegesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die zur Durchführung der Besteuerung erforderlich sind. Der Staat des Sitzes oder der Geschäftsleitung sind na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.4 EU-Recht

Rz. 23 Die Zurechnungsbesteuerung sieht sich im Schrifttum[1] europarechtlicher Kritik ausgesetzt. Dieser ist aber seit dem JStG 2009 und der Einfügung von Abs. 6 und Abs. 7 weitgehend, wenn auch nicht vollständig der Boden entzogen.[2] Rz. 24 Der unionale Schutzbereich ist im Bereich der Kapitalverkehrsfreizügigkeit (Art. 63 AEUV im Hinblick auf die Übertragung des Vermögens...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mexiko

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die (amtlich) Vereinigten Mexikanischen Staaten (Hauptstadt: Mexiko-Stadt; Amtssprache: Spanisch) sind eine präsidentielle Bundesrepublik in Nordamerika. Mexiko grenzt im Norden an die USA (> Vereinigte Staaten von Amerika), im Süden und Westen an den pazifischen Ozean, weiter im Südosten an > Guatemala, > Belize und an das karibische Meer so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.6.3 Verhältnis zum Abkommensrecht

Rz. 45 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln die Aufteilung des Steuersubstrats und nicht die verfahrensrechtliche Steuererhebung. Wie der einzelne Staat die Erhebung dieser Steuern durchführt, betrifft nicht mehr den Anwendungsbereich des jeweiligen DBA. Einen Verstoß gegen das Abkommensrecht kann § 17 Abs. 1 AStG schon tatbestandlich nicht darstellen.[1] Rz. 46 Vereinbaru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.5 Ausnahmen von der Zurechnung in EU/EWR-Fällen (§ 15 Abs. 6 AStG)

Rz. 68 Die Zurechnungsbesteuerung ist geeignet den Kapitalverkehr zu beschränken (s. Rz. 26). Der Gesetzgeber führte mit dem JStG 2009[1] den § 15 Abs. 6 AStG eine Entlastungsmöglichkeit ein. Diese Vorschrift ist in unionsrechtskonformer Auslegung der Vorschrift über den Wortlaut hinaus auf Drittstaaten anzuwenden.[2] Rz. 69 Der Stpfl. kann sich vom Missbrauchsvorwurf entlast...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Montserrat

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Montserrat (Hauptstadt: de jure Plymouth, de facto Brandes; Amtssprache: Englisch) ist eine Insel in der Karibik. Sie gehört zu den britischen Überseegebieten des Vereinigten Königreichs (VK) von > Großbritannien und Nordirland. Benachbarte Inselstaaten sind > St Kitts und Navis im Nordwesten, > Antigua und Barbuda im Nordosten sowie > Guadeloupe, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Monaco

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das Fürstentum Monaco (Hauptstadt: Monaco; Amtssprache: Französisch) ist ein Stadtstaat in Südeuropa. Monaco ist von > Frankreich umschlossen und liegt am Mittelmeer nahe der Grenze zu > Italien. Monaco gehört weder zur > Europäische Union noch zum > Europäischer Wirtschaftsraum (vgl auch > Rz 3), verwendet jedoch den > Euro als Währung. Ein a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 8 AStG umfasst seit seiner Änderung durch das ATADUmsG 5 Absätze. Die Regelungsinhalte lassen sich in zwei Bereiche unterteilen. § 8 Abs. 1 und Abs. 5 definieren den allg. sachlichen Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung. § 8 Abs. 2 bis Abs. 4 regelt eine Ausnahme vom sachlichen Anwendungsbereich – und somit von der Hinzurechnung –, die nur in Sachverhalten...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Georgien

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Georgien (Hauptstadt: Tiflis; Amtssprache: Georgisch, regional Abchasisch) ist ein eurasischer Staat in Transkaukasien, östlich des Schwarzen Meeres und südlich des Großen Kaukasus. Im Norden grenzt er an > Russland, im Osten an > Aserbaidschan und im Süden an die > Türkei und > Armenien. Die Landesteile Abchasien und Südossetien haben sich v...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mongolei

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Mongolische Staat (Hauptstadt: Ulaanbaatar; Amtssprache: Mongolisch) ist ein Binnenstaat in Ostasien mit Grenzen zu > Russland im Norden und Nordwesten sowie > China im Osten, Süden und Südwesten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 22.08.1994 mit Zustimmungsgesetz vom 21.09.1995 (BGBl II, 818 = ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Subsidiarität/Erstattungslage und persönliche Tatbestandsvoraussetzungen inkl Herkunftsstaat (Abs 6 S 1, S 2 Nr 1)

Tz. 61 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem Abs 6 S 2 Nr 1 ist die Erstattung nach Abs 6 ausgeschlossen, "soweit" eine solche "nach anderen Vorschriften vorgesehen" ist (Subsidiarität). Gemeint sind damit namentlich Ansprüche gem § 44a Abs 9 EStG und § 50c EStG (ggf iVm DBA). Das "vorgesehen" bedeutet, dass auf das abstrakte Bestehen abzustellen ist, die Subsidiarität also auch da...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 § 17 Abs. 1 AStG behandelt die Offenlegung von Informationen, auf deren Grundlage die FinVerw Anwendungsfragen zur Hinzurechnungsbesteuerung und zur erweitert beschränkten Steuerpflicht klären können soll. Die Vorschrift konkretisiert für alle Steuerarten die Erklärungs- und Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten nach § 90 Abs. 2 AO. Im Wesentlichen geht es al...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.4.1 Verweis auf § 8 Abs. 2 und Abs. 5 sowie §§ 10–12 AStG (§ 13 Abs. 4 S. 1 AStG)

Rz. 121 Nach § 13 Abs. 4 AStG gelten § 8 Abs. 2 und 5 AStG sowie die §§ 10-12 AStG im Bereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung entsprechend. Abweichend hiervon gilt § 8 Abs. 2 AStG nicht entsprechend, wenn der Staat, in dem die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 4.1 Überblick

Rz. 390 § 8 Abs. 2 und Abs. 3 AStG regeln die Anwendungsvoraussetzungen der Substanzausnahme in § 8 Abs. 2 AStG. Nur wenn beide Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, kann § 8 Abs. 2 AStG angewendet werden. Rz. 391 § 8 Abs. 3 AStG regelt den räumlichen Anwendungsbereich der Substanzausnahme, indem eine Beschränkung auf EU/EWR-Gesellschaften normiert wird (s. Rz. 395ff.). Bed...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Sonderfall: Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz

Rz. 183 [Autor/Stand] Bisherige Ausgangslage. Die Schweiz erfreut sich bei deutschen Staatsbürgern als Zuzugsstaat weiterhin großer Beliebtheit. Für Steuerpflichtige, die Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG innehaben, wurde die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 a.F. bei entsprechendem dauerhaftem Wegzugsbegehren mitunter zur "Wegzugssperre", da – anders als bei Wegzügen in eine...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Nils Häck, Bonn (Rz. 1–1499) Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Julian Böhmer, Düsseldorf (Rz. 1500–1598) Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. §...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 49 Sperrerklärung, Begründetheit einer Klage [Rdn 649]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Weitere materielle Voraussetzungen und Nachweiserfordernisse (Abs 5 S 2 bis 5)

Tz. 55 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Erstattung ist subsidiär zu anderen inl (zu ausl s Abs 5 S 2 Nr 5 und S 5) Erstattungsmöglichkeiten (Abs 5 S 2 Nr 1), dh es ist keine Erstattung zu gewähren, wenn und soweit Anträge auf (tw) Erstattung gem § 44a Abs 9 EStG und/oder gem DBA iVm § 50c (früher § 50d) EStG gestellt werden könnten. Dies begrenzt im Ergebnis die nach Abs 5 mög...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.3.1 Verhältnis zum Primärrecht

Rz. 231 Die Hinzurechnungsbesteuerung stellt einen Eingriff in die europäischen Grundfreiheiten dar. Grenzüberschreitende Sachverhalte werden im Vergleich zu rein innerstaatlichen Sachverhalten steuerlich benachteiligt. Dieser Eingriff kann nach der Rechtsprechung des EuGH[1] nur aus Gründen der Abwehr von Steuerumgehung gerechtfertigt werden und nur solange rein künstliche,...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 13 AStG betrifft die Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften und befindet sich im vierten Teil des AStG unter der Überschrift "Hinzurechnungsbesteuerung". Die Norm unterteilt sich in fünf Absätze, wobei der Grundtatbestand und die Rechtsfolge in § 13 Abs. 1 AStG enthalten sind. Die Norm wird als "erweiterte" oder "verschärfende" Hinzurechnungsbesteuerung bezeichne...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht]

Rz. 1 Zur Verankerung des Ertragsteuerinformationsberichts hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU [1] im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erlassen und in die §§ 342–342p HGB in das Handelsrecht integriert. Dieses wurde am 21.6.2023 im Bundesgesetzbl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 Durch die Schaffung des umsatzsteuerlichen Europäischen Binnenmarkts ab dem 1.1.1993 bedurfte es einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten, denn die Zollgrenzen innerhalb der Europäischen Union waren für alle Umsätze im neuen Binnenmarkt vollständig weggefallen. Die Kontrolle der geltenden Allphasen-USt mit Vorsteuera...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 21.6.2024 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11287-2024-INIT/de/pdf). Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fortschritte, die der Rat während der Amtszeit der damaligen BEL-PRÄS erzielt hat, sowie einen Überblick über den Stand der wichtigsten Dossiers, über ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Informationsaustausch durch Anwesenheit ausländischer Bediensteter (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Anwesenheit ausländischer Bediensteter anderer Mitgliedstaaten für Zwecke des Informationsaustausches. Ihre Anwesenheit ist in drei Fallgruppen möglich, nämlich zum einen durch Anwesenheit in den Amtsräumen der Finanzbehörde, in denen diese ihre Amtstätigkeit ausübt[1], zum anderen bei behördlichen Ermittlungen, die auf deutschem Hoheitsgebiet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2 Gemeinsame Prüfungen (Joint Audits)

Rz. 4a Mit der Einführung von § 12 EUAHiG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Durchführung von simultanen Prüfungen geschaffen. Damit werden in zwei oder mehr Mitgliedstaaten zeitgleich Betriebsprüfungen betreffend denselben Stpfl. oder bei nahestehenden Personen durchgeführt. § 12 EUAHiG schafft nur die Möglichkeit zeitgleicher Prüfungen, die Anwesenheit ausländischer Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 6 Rechtsschutz

Rz. 8 § 10 EUAHiG ist eine besondere Form des Informationsaustausches auf Ersuchen und als solche gegenüber § 4 EUAHiG die speziellere Vorschrift. Möchte ein inländischer Stpfl. Rechtsschutz gegen den Informationsaustausch in Anspruch nehmen, so gelten dieselben Grundsätze, wie bei einem Informationsaustausch nach § 4 EUAHiG.[1] Demnach ist zu unterscheiden zwischen der Info...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Begriffsdefinition (Abs. 2)

Rz. 5 § 12 Abs. 2 S. 1 EUAHiG definiert den Begriff der gleichzeitigen Prüfung i. S. d. Abs. 1 als behördliche Ermittlungen, die von der zuständigen Finanzbehörde gleichzeitig mit der entsprechenden Behörde eines anderen Mitgliedstaats im jeweils eigenen Hoheitsgebiet in Bezug auf eine Person oder mehrere Personen von gemeinsamen oder ergänzendem Interesse durchgeführt werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 10 Weiterleitung von Daten durch das BZSt betreffend grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabzusagen über die Verrechnungspreisgestaltung (Abs. 9)

Rz. 12 Nach § 7 Abs. 9 S. 1 EUAHiG nimmt das BZSt als zentrales Verbindungsbüro die gem. Art. 8a der Amtshilferichtlinie übersandten Informationen aus dem automatischen Informationsaustausch über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung entgegen. Ab dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des Zentralverzeichnisses der Mitg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Zwei oder mehr Mitgliedstaaten können eine gleichzeitige Prüfung einer oder mehrerer Personen im jeweils eigenen Hoheitsgebiet durchführen. Ein Ziel dieser gleichzeitigen Prüfung ist der Informationsaustausch. Die gleichzeitig zu prüfende Person[1] oder Personen müssen für die gleichzeitig prüfenden Mitgliedstaaten von einem gemeinsamen oder ergänzenden Interesse sein....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Verpflichtung zur systematischen Übermittlung von grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabzusagen über Verrechnungspreise in der Übergangszeit (Abs. 4)

Rz. 7 Die Regelung in § 7 Abs. 4 EUAHiG betrifft ausschließlich die Übermittlung von Altfällen. Gemeint sind damit solche grenzüberschreitenden Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung, die in der Zeit zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2016 erteilt, getroffen, geändert oder erneuert wurden. Innerhalb dieser Gruppe erfolgt eine weitere Diff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 7 Ausschlussregelung (Abs. 6)

Rz. 9 Der automatische Informationsaustausch nach § 7 Abs. 3 und 4 EUAHiG findet nach § 7 Abs. 6 EUAHiG dann nicht statt, wenn ausschließlich die Steuerangelegenheiten einer oder mehrere natürlicher Personen betroffen sind. Damit liegt im nationalen Recht eine praktisch identische Umsetzung von Art. 8a Abs. 4 der Amtshilferichtline vor. Diese Regelung kann im Einzelfall bei g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Legitimation durch Vollmacht (Abs. 4)

Rz. 7 Nur dazu befugte Bedienstete des anderen Mitgliedstaates können auf der Grundlage der gewährten Amtshilfe den Informationsaustausch nach Abs. 1 durchführen. Die Befugnis ergibt sich aus einer schriftlichen Vollmacht, die diese Bediensteten jederzeit vorlegen können müssen. Aus dieser Legitimationsvollmacht muss sich ihre Identität und ihre dienstliche Position ergeben....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 6 Automatischer Austausch bei Vorabzusagen über die Verrechnungspreisgestaltung mit Drittstaaten (Abs. 5)

Rz. 8 Vom automatischen Informationsaustausch nach § 7 EUAHiG sind bi- oder multilaterale Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung mit Drittstaaten grundsätzlich ausgenommen, sofern das DBA oder sonstige Abkommen, das der Verständigung zu Grunde liegt, eine Weitergabe an Dritte nicht erlaubt. Dies entspricht Art. 26 OECD-MA.[1] Ein Austausch erfolgt nach § 7...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift setzt Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a und b, Unterabs. 2 und Abs. 2 und 3 der Amtshilferichtlinie in der Fassung der DAC 7-Richtlinie[1] um. Sie sieht die Anwesenheit ausländischer Bediensteter anderer Mitgliedstaaten für Zwecke des Informationsaustauschs im Inland vor. § 10 Abs. 1 EUAHiG setzt für die Anwesenheit Bediensteter anderer Mitgliedstaate...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Automatische Übermittlung im Einzelnen (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 7 Abs. 1 EUAHiG werden bestimmte Informationen automatisch übermittelt, die über Personen vorhanden sind, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind. Die Übermittlung beschränkt sich also auf solche Personen[1], die im Empfängermitgliedstaat der Information ansässig sind. Dies ist bei natürlichen Personen der Wohnsitz, bei den anderen Personen der Sitz oder de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die durch das Wachstumschancengesetz[1] vollständig neu gefasste Vorschrift regelt in Umsetzung des Art. 12 Abs. 1 der Amtshilferichtlinie die gleichzeitige – also simultane – Prüfung durch deutsche und ausländische Finanzbehörden jeweils im eigenen Land.[2] Dies ist eine besondere Form des Informationsaustausches, die gerade im Zusammenhang mit einer genaueren Überprü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 14 Automatische Übermittlung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Abs. 13)

Rz. 16 § 7 Abs. 13 EUAHiG regelt die Übermittlung von Steuergestaltungen durch das BZSt als zentralem Verbindungsbüro[1] an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Wege des automatischen Informationsaustauschs. Da die Amtshilferichtlinie selbst nur vorsieht, dass die nationalen Meldungen der Steuergestaltungen entweder durch einen Intermediär oder durch den Stpfl. erf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 8 Ausnahme von der vorherigen Anhörung (Abs. 7)

Rz. 16 Nach § 12 Abs. 7 EUAHiG ist eine Anhörung der Beteiligten gem. § 117 Abs. 4 S. 3 AO nicht erforderlich. Während die Information nach Abs. 6 nach bereits getroffener Entscheidung über die Durchführung einer gleichzeitigen Prüfung erfolgt, richtet sich die Anhörung auf den Zeitpunkt vor Kontaktaufnahme zum anderen Staat, bzw. auf den Zeitpunkt nach Eingang eines Ersuche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 15 Automatischer Austausch grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Abs. 14)

Rz. 17 Ergänzend zu § 7 Abs. 13 EUAHiG regelt § 7 Abs. 14 EUAHiG die Entgegennahme von Steuergestaltungen[1] im Wege des automatischen Informationsaustauschs von anderen Mitgliedstaaten. Die Entgegennahme obliegt dem BZSt, das für die Auswertung gem. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 43 FVG zuständig ist. Bei der Auswertung unterstützen die Länder das BZSt gem. § 21a Abs. 5 FVG. Die Entgeg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4 Verpflichtung zur systematischen Übermittlung von grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabzusagen über Verrechnungspreise (Abs. 3)

Rz. 6 Mit § 7 Abs. 3 EUAHiG setzt der Gesetzgeber nahezu identisch Art. 8a Abs. 1 der Amtshilferichtlinie in nationales Recht um. Das BZSt als zentrales Verbindungsbüro meldet demnach die in § 7 Abs. 7 EUAHiG näher definierten Daten zu allen nach dem 31.12.2016 erteilten, getroffenen, geänderten oder erneuerten grenzüberschreitenden Vorbescheiden und zu nach dem 31.12.2016 e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 17 Auswertungsbefugnis von Daten durch das BZSt (Abs. 15)

Rz. 18 Durch § 7 Abs. 15 EUAHiG wird dem BZSt als zentralem Verbindungsbüro eine Auswertungsbefugnis der im Wege des systematischen Informationsaustauschs erlangten Daten anderer Mitgliedstaaten sowie der an diese übermittelten Daten eingeräumt. Dieses Recht besteht neben der Auswertungsbefugnis der Landesfinanzbehörden. Damit bestehen parallele Auswertungsbefugnisse. Durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 8 Umfang der auszutauschenden Daten (Abs. 7)

Rz. 10 In Übereinstimmung mit Art. 8a Abs. 6 der Richtlinie listet § 7 Abs. 7 S. 1 EUAHiG die Informationen im Einzelnen auf, die das BZSt gem. § 7 Abs. 3 und 4 EUAHiG an die anderen Mitgliedstaaten übermittelt. Ab dem 1.1.2018 erfolgt die Übermittlung nicht mehr nur an die Mitgliedstaaten, sondern an das bis dahin von der Kommission einzurichtende Zentralverzeichnis der Mit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Kosten / 4.2 Gestellung von Kommunikationsmitteln

Zur büromäßigen Grundausstattung[1] gehört jedenfalls in Betrieben mit einem mehrköpfigen Betriebsrat ein eigener Telefonanschluss.[2] Der Gesamtbetriebsrat hat einen Anspruch auf Freischaltung der in seinem Büro und in betriebsratslosen Filialen vorhandenen Telefone zum Zweck der wechselseitigen Erreichbarkeit.[3] Die den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellten Telefone sind ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.3 Informations- und Kommunikationstechnologie

Rz. 213 Eine weitere Voraussetzung für eine Mitbestimmung ist, dass die mobile Arbeit mittels Informations-und Kommunikationstechnologie erbracht wird. Eine bloße Erbringung der Arbeitsleistung von zu Hause aus, beispielsweise durch einfache Montagetätigkeiten oder ein Aktenstudium genügt nicht. Im Referentenentwurf des Mobile-Arbeit-Gesetzes dient dieses Kriterium nur dazu,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Grundsätze der Wissenszurechnung kraft Organisationspflicht.

Rn 20 Nach stRspr des BGH muss muss jede am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation iRd ihr Zumutbaren sicherstellen, dass die ihr ordnungsgemäß zugehenden, rechtserheblichen Informationen unverzüglich an die entscheidenden Personen weitergeleitet und von diesen zur Kenntnis genommen werden, und dass nach erkennbar anderswo innerhalb der Organisation vorhandenen und für den ...mehr