Fachbeiträge & Kommentare zu Innergemeinschaftliche Lieferung

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Spanien von einem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar (vgl. Art. 4 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Lieferungen sind definiert als Übertragung körperlicher Gegenstände oder unbeweglichen Vermögens. Dabei gelten Gas, El...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Malta von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Schedule 2, Art. 1 bis Art. 4 Mehrwertsteuerg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2.3 Empfängerkreis

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3c Abs. 1 S. 3 UStG beschränkt den Kreis tauglicher Empfänger eines (i. g.) Fernverkaufs auf in § 3a Abs. 5 S. 1 UStG bezeichnete Empfänger oder in § 1a Abs. 3 Nr. 1 UStG genannte Personen, die weder die maßgebende Erwerbsschwelle überschritten noch auf ihre Anwendung verzichtet haben. § 3a Abs. 5 S. 1 UStG erfasst alle Leistungsempfänger, b...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.5.1 Praxisfälle

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die folgenden Praxisfälle verdeutlichen die Zusammenhänge: Beispiel 1: Ein niederländischer Gemüsegroßhändler (NL) beliefert Einzelhandelsgeschäfte EUR im Ruhrgebiet. NL arbeitet ausschließlich auf Vorbestellung; die E müssen dem NL am Abend vorher mitteilen, von welcher Ware sie welche Mengen wünschen. Lösung: Da für NL die Abnehmer jeweils sch...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Zypern von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragungen von Strom, Kälte und Wärme (vgl. Art. 7 ff. Mehrwertsteuergesetz). Mietkauf g...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Italien von einem Steuerpflichtigen ausgeführte Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten die Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens (vgl. Art. 2 Erlass 633/1972). Mietkauf ist ebenfalls eine Lieferung. Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der O...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Steuerbare Umsätze

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sämtliche in Litauen von einem Steuerpflichtigen ausgeführten Lieferungen und Dienstleistungen sind umsatzsteuerbar. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferungen gelten neben der Übertragung körperlicher Gegenstände und unbeweglichen Vermögens auch die Übertragung vergleichbarer Rechte an unbeweglichem Vermögen sowie die Übertragung von Gas,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.2 Voraussetzungen

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Damit ein i. g. Verbringen vorliegen kann, muss das Wirtschaftsgut schon im Ausgangsmitgliedstaat dem Unternehmensvermögen angehört haben. Nach der Beförderung muss der Gegenstand weiterhin dem Unternehmensvermögen angehören (vgl. Abschn. 1a.2. Abs. 4 S. 1 UStAE). Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Gegenstand darf im Bestimmungsmitgliedstaat...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2.1 EU-grenzüberschreitender Transport

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Ware muss i. R. d. Lieferung von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete befördert oder versendet werden. § 3c UStG setzt damit eine bewegte Lieferung voraus; auf unbewegte Lieferungen (z. B. Grundstückslieferungen, Lieferungen von Gas...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Fraidrich, Die Umsatzbesteuerung von Theatervorführungen, UStB 2003, 80. Bauer, Anm. zum BFH-Urteil vom 6.12.2001 (V R 6/01, Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei Verpachtung eines luf-Betriebes), KFR 2002, 309 = F. 7 UStG, § 24, 2/02. Berndt, Umsatzsteuerliche Fragen zur Schulspeisung, UR 1997, 449. Bock, Umsatzsteuerliche Behandlung von Catering-Leistungen im Kr...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Spanien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (vgl. Art. 75 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. bei Warenbewegung mit deren Ende. Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Di...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist das Verbringen eines Gegenstandes ein nicht steuerbarer Vorgang. Allerdings gilt das Verbringen eines Gegenstandes aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung ebenfalls als i. g. Erwerb (§ 1a Abs. 2 UStG). Ein i. g. Verbringen liegt vor, wenn ein Unternehmer einen Unternehmens...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.5 Gestaltungsempfehlung: Immer auch entsprechende Anwendung des § 3 Abs. 8 UStG bedenken (Abschn. 1a.2. Abs. 14 UStAE)!

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Befördert oder versendet der Lieferer den Gegenstand unmittelbar aus dem üGG an den inländischen Abnehmer, liegt ein i. g. Erwerb seitens des Abnehmers vor. Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aus Gründen der Vereinfachung kann auch in diesen Fällen ein i. g. Verbringen i. S. v. § 1a Abs. 2 UStG angenommen werden, wenn Abgangsstaat und Bestimmung...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Luxemburg das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 21 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 43 Stand: 6. A. – ET:...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Kein Neufahrzeug

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In sachlicher Hinsicht enthält die Vorschrift einen Ausschluss für die Lieferung neuer Fahrzeuge i. S. v. § 1b Abs. 2 u. 3 UStG. Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In diesen Fällen handelt es sich ggf. um eine innergemeinschaftliche Lieferung, deren Steuerbefreiung sich nach § 4 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b, § 6a UStG richtet (Abschn. 4.7.1. Abs. 4 US...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Irland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Rechnungsstellung, falls eine Rechnung gestellt werden muss (vgl. Art. 74 Mehrwertsteuergesetz). Andernfalls entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Bulgarien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. bei Warenbewegung mit deren Beginn (vgl. Art. 25 Mehrwertsteuergesetz). Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsa...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Zypern das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer im frühesten der folgenden drei Zeitpunkte: Verschaffung der Verfügungsmacht, Erhalt der Bezahlung, Datum der Rechnungstellung (vgl. Art. 9 Mehrwertsteuergesetz). Rz...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Estland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 11 Mehrw...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Rumänien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 281ff. ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Schweden das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt. Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Dienstleistungen entsteht...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Finnland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe (vgl. Art. 153 ff. Mehrwertsteuergesetz). Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt. Rz. 44 Stand: 6. A. –...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Dänemark das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe (vgl. Art. 23 Mehrwertsteuergesetz). Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Lettland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 31 i. V...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Polen das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 19a Mehrwe...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Litauen das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder Beginn der Beförderung oder Versendung. Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt (vgl. Art. 14 Mehrw...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Griechenland das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe bzw. bei Transport mit dessen Beginn (vgl. Art. 16 Mehrwertsteuergesetz). Es gibt keine klare Regelung für die Besteuerung von Anzahlungen mit Aus...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Belgien das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. bei Warenbewegung mit deren Ende (vgl. Art. 16 Mehrwertsteuergesetz). Wird eine Anzahlung geleistet, entsteh...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.3 Fahrzeuglieferungen (§ 1b dUStG)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Umsatz von neuen Verkehrsmitteln wird im uUStG, der EU-RL entsprechend nach dem Bestimmungsortprinzip besteuert. Unter die Definition "Verkehrsmittel" fallen auch Neufahrzeuge. Nach der Begriffsdefinition des uUStG handelt es sich um ein Neufahrzeug, wenn es höchstens 6.000 km gefahren oder nicht früher als sechs Monate im Verkehr zugelas...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Prätzler, Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge ("Santogal"), EuGH vom 14.06.2017, Az: C-26/16, jurisPR-SteuerR 34/2017 Anm. 6. Verwaltungsanweisungen OFD Stuttgart vom 09.12.2002, Az: S 7103b, UR 2003, 510. Hinweis: Zur Problematik der zeitlichen Geltungsdauer von BMF-Schreiben vgl. Einführung UStG, Rz. 70 ff. Richtlinien/Hinweise/Verordnungen MwStSystRL: ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Literatur

Bachstein, Konsignationslager nach § 6b UStG, SteuerStud 2022, 312. Becker, Bericht aus Brüssel – Stellungnahme zu den Erläuterungen der Europäischen Kommission zu den sog. Quick Fixes, MwStR 2020, 161. Becker, Die sog. Quick Fixes kommen – ab 1.1.2020 unabhängig vom zertifizierten Steuerpflichtigen, MwStR 2018, 957. Fietz/Lehner, BMF-Schreiben zur Konsignationslagerregelung – ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Eversloh, Anmerkung, Verpflichtung von Rechtsanwälten zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung trotz Schweigepflicht, jurisPR-SteuerR 4/2018 Anm. 5. Jansen, Neue Ortsregelungen für sonstige Leistungen ab 2010 – Fragestellungen im Zusammenhang mit grundstücksbezogenen Leistungen und bei der Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen für innergemeinschaftliche Dienstleistungen, 200...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das bulgarische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören insbesondere (vgl. Art. 28 bis 36 Mehrwertsteuergesetz...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 6a UStG entspricht den Vorgaben der Art. 131, Art. 138 ff. MwStSystRL (zur Auslegung der gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen durch die Rechtsprechung des EuGH und BFH sowie den Abweichungen zur nationalen Gesetzeslage vgl. Reiß in UR 2017, 254 ff.). Die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.5.4 Muster für die Bescheinigung, die der Lieferant vom Finanzamt benötigt

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Finanzverwaltung hat für die Bescheinigung keine Muster parat; der einzelne (Veranlagungs-) Beamte hat also unter Umständen "das Rad neu zu erfinden". Hier wird es für alle Beteiligten hilfreich sein, dem FA ein Muster dessen vorlegen zu können, was man vom Beamten erwartet: MUSTER Genehmigung zur Anwendung der Vereinfachungsregel nach Abs...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.4 Befristete Verwendung

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine befristete Verwendung unterliegt grundsätzlich auch nicht der Erwerbsbesteuerung. Um eine solche handelt es sich, wenn der Unternehmer einen Gegenstand i. R. eines Vorgangs verbringt, für den bei einer entsprechenden Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet eine vollständige Befreiung der Einfuhrabgaben beanspruchen könnte. In der Regel ist die ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind innerhalb eines einheitlichen Unternehmens steuerbare Umsätze nicht möglich (vgl. Abschn. 2.7. Abs. 1 S. 3 UStAE). Transportiert ein Unternehmer demnach Gegenstände seines Unternehmensvermögens von einem Teil seines Unternehmens in einen anderen Teil seines Unternehmens, liegt umsatzsteuerlich ein sog. rechtsgeschäftsloses ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.3 Vorübergehende Verwendung

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine nur vorübergehende Verwendung liegt vor, wenn der Unternehmer den Gegenstand im Bestimmungsland verwendet zu: einer Nutzung, die ihrer Art nach nur vorübergehend ist (z. B. Arbeitseinsatz, Vermietung), einer Nutzung, die von Anfang an befristeter Natur war. Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine vorübergehende Verwendung liegt vor, wenn ein ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.1 Ort des innergemeinschaftlichen Fernverkaufs

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Ort der Lieferung eines i. g. Fernverkaufs gilt der Ort, an dem sich der Gegenstand bei Beendigung der Beförderung oder Versendung an den Erwerber befindet (§ 3c Abs. 1 S. 1 UStG).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das belgische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 42 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere innergem...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das estnische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (vgl. Art. 15 Mehrwertsteuergesetz) gehören insbesondere innergem...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Malta das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe (vgl. Art. 8 und Schedule 4, Art. 1 Mehrwertsteuergesetz). Wird eine Anzahlung geleistet, entsteht die Umsatzsteuer entsprechend mit deren Erhalt. Rz. 43...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Portugal das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. bei Warenbewegung mit deren Ende (vgl. Art. 7 CIVA). Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Dienstleistungen entsteht die Umsatzsteuer mit Erbr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.6 Vereinfachung in Deutschland nach § 25b UStG

Rz. 43h Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Liegt ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft vor, wird die Steuerschuld für die (Inlands) Lieferung unter den Voraussetzungen des § 25b Abs. 2 UStG von dem ersten Abnehmer (D) auf den letzten Abnehmer (NL) übertragen. Im Fall der Übertragung der Steuerschuld gilt zugleich auch der innergemeinschaftliche Erwerb des ersten Abnehmers als ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Prätzler, Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge ("Santogal"), EuGH vom 14.06.2017, Az: C-26/16, jurisPR-SteuerR 34/2017 Anm. 6. Raudszus/Wagner, Die neue Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung ab dem 01.07.2010, UStB 2010, 272. Weimann, Meldepflicht beim Verkauf von Neufahrzeugen an Privatkunden in der EU beachten, Auto Steuern·Recht 3/2013, 6. Weimann...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in den Niederlanden das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Verschaffung der Verfügungsmacht bzw. bei Warenbewegung mit deren Ende. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Dienstleistungen entsteht die...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2 Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein i. g. Fernverkauf erfordert zunächst die Lieferung eines Gegenstandes durch einen Unternehmer i. S. d. § 2 UStG im Rahmen seines Unternehmens. Die Ansässigkeit des Unternehmers spielt für die Anwendbarkeit des § 3c Abs. 1 UStG keine Rolle. So können auch im Drittland ansässige Unternehmer einen i. g. Fernverkauf ausführen, z. B. wenn sie i...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5 Objektivnachweis

Rz. 119 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nicht in der UStDV oder im Unionsrecht explizit geregelt ist die Möglichkeit der Nachweisführung mit anderen Beweismitteln (allgemein als Objektivnachweis bezeichnet). Allerdings hat die Rechtsprechung wiederholt entschieden, dass eine i .g. Lieferung auch dann steuerfrei ist, wenn zwar die eigentlich vorgesehenen Buch- und Belegnachweise ma...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.6 Umsätze mit Gehhilfe-Rollatoren (Abschn. 12.1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 UStAE)

Rz. 38c Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 52 Buchst. b der Anlage 2 zum UStG unterliegen die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von orthopädischen Apparaten und anderen orthopädischen Vorrichtungen einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgischer Gürtel und Bandagen, ausgenommen Teile und Zubehör (aus Unterpositi...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2 Festsetzungsverfahren beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Rz. 165 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beim i. g. Erwerb neuer Fahrzeuge durch Nichtunternehmer oder durch Unternehmer, die das Fahrzeug nicht für ihr Unternehmen erwerben, ist die USt für jeden einzelnen Erwerb zu berechnen (Fahrzeugeinzelbesteuerung § 16 Abs. 5a UStG). Die USt auf den Erwerb ist bis zum zehnten Tag nach dem Tag des Erwerbs anzumelden und zu entrichten (§ 18 Abs...mehr