Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Stellungnahme

Rz. 835 M.E. verstoßen die diskutierten insolvenzrechtlichen Regelungen nicht gegen Grundrechte der Altgesellschafter. Zum einen hätten sie es in der Hand, die Insolvenz der Gesellschaft selbst durch Beseitigung des Insolvenzgrundes zu verhindern oder zu beenden. Zum anderen führt die Insolvenz der Gesellschaft gesetzlich zu ihrer Auflösung und nach Beendigung des Insolvenzv...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Beendigung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Rz. 444 Gerät eine aus einem Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag (EAV) i.S.d. § 291 AktG abhängige Gesellschaft in die Krise, wird aus Sicht der herrschenden Gesellschaft die Beendigung des Vertrages zu erwägen, ggf. sogar geboten sein, damit ein solcher Unternehmensvertrag keinesfalls bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch besteht, denn die herrschende Gesel...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Verwendung der von den Kommanditisten eingezogenen Haftbeiträge

Rz. 310 Eine andere und für die Begründung und Geltendmachung der Kommanditistenhaftung unerhebliche Frage ist, wofür die von den Kommanditisten beigetriebenen Haftsummen verwendet werden dürfen. Der BGH hat bislang ausdrücklich offen gelassen hat, ob die vom Insolvenzverwalter von den Kommanditisten im Wege der Haftung nach § 93 InsO eingezogenen Mittel (auch) zur Deckung d...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Gesellschaftsrechtliche Zweifelsfragen bei Eingriffen in die Gesellschafterrechte – Insolvenzrecht versus Gesellschaftsrecht

Rz. 813 Durch die Regelungen in §§ 217 Satz 2, 225a, 222 Abs. 1 Nr. 4, 238a, 254 Abs. 4, 254a Abs. 2 InsO wurde ein tiefgreifender Wandel im systematischen Verhältnis zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht vollzogen, der erhebliche Zweifelsfragen aufwirft.[1642] Die Rspr. wird nun eine Harmonisierung von Gesellschafts- und Insolvenzrecht für den Fall herauszubilden haben...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Beendigung des Unternehmensvertrages

Rz. 450 Die Auswirkungen der Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines der beteiligten Unternehmen sind umstritten. Mit der herrschenden Meinung gehe ich davon aus, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eines der beteiligten Unternehmen der Unternehmensvertrag (Beherrschungsvertrag, EAV) automatisch beendet ist.[889] Zur Begründung ist anzuführen, dass der Fortbes...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Keine Anfechtbarkeit pünktlicher Miet-/Pachtzahlungen nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO

Rz. 416 Pünktliche Mietzahlungen sind nach der vg. BGH-Entscheidung nicht nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar. Als zusätzliches Argument kann gelten, dass dem Gesellschafter selbst in der Insolvenz bei Fortnutzung des Gegenstandes durch die Schuldnergesellschaft bzw. den Insolvenzverwalter ein Entgelt- oder Ausgleichsanspruch entweder als vertraglicher Anspruch aus noch ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Insolvenzrechtlicher Begriff

Rz. 10 Insolvenzrechtlich ist Krise der Eintritt der Insolvenzreife, also der Insolvenzantragsvoraussetzungen Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder, bei haftungsbeschränkten Gesellschaften zusätzlich, Überschuldung (§§ 17–19 InsO).mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Stundung und Stillhalteabreden

Rz. 199 In der Praxis sind die Stundungsvereinbarung und sonstige Stillhalteabreden häufig das effektivste, mitunter auch das einzige Mittel, kurzfristig eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen und so die Zeit zu erhalten, ein weiterführendes Sanierungskonzept zu erstellen und die für die Sanierung erforderlichen Vereinbarungen zu schließen. a) Stundungsvereinbaru...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Bankrott (§ 283 StGB)

Rz. 248 Wenn der Schuldner bei Überschuldung oder drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens, die für den Fall der Insolvenzeröffnung zur Insolvenzmasse gehören, beiseiteschafft oder verheimlicht, wenn er Waren oder Wertpapiere auf Kredit beschafft und sie oder die aus diesen Waren hergestellten Sachen erheblich unter ihrem Wert in eine de...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Abfindungsforderungen in der Insolvenz

Rz. 490 Die Behandlung von Abfindungsforderungen ausgeschiedener Gesellschafter in der Insolvenz der Gesellschaft war lange strittig.[1642] Der BGH hat die Streitfrage nun entschieden und festgestellt, dass die Abfindungsforderung eines ausgeschiedenen Gesellschafters einer GmbH genauso wie die Forderung des ausgeschiedenen/ausgeschlossenen Gesellschafters einer GmbH & Co. K...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Ausscheiden bei Insolvenz

Rz. 385 Vor Inkrafttreten des MoPeG führte nicht nur die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, sondern auch diejenige über das Vermögen eines Gesellschafters grds. zur Auflösung der Gesellschaft (§ 728 Abs. 1 und Abs. 2 BGB a.F.). Dies war regelmäßig nicht gewollt. In den meisten Gesellschaftsverträgen findet sich dazu eine Fortsetzungsvereinb...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Weitere Zahlungsunfähigkeitsvermutung nach BGH

Rz. 75 Für Insolvenz-Anfechtungsprozesse hat der BGH die Vermutung für das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit gebildet, wenn zum für die Anfechtung maßgeblichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden haben, die bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung nicht mehr beglichen wurden.[190] Dies ist auch für die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 InsO maßgeblic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Überschuldungsprüfung

Rz. 446 Der Verlustausgleichsanspruch der abhängigen Gesellschaft kann im Überschuldungsstatus aktiviert werden, wenn und soweit er werthaltig ist. Auch vor Ablauf des regulären Geschäftsjahres kann der Verlustausgleichsanspruch im Rahmen der Überschuldungsprüfung auf der Aktivseite berücksichtigt werden, wenn seine Entstehung sicher ist und er der abhängigen Gesellschaft da...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Wirkung im Insolvenzverfahren

Rz. 130 Die harte interne Patronatserklärung beseitigt die Überschuldung nur, wenn sie der Gesellschaft einen eigenen durchsetzbaren Anspruch gegen den Patron einräumt.[276] Außerdem ist erforderlich, dass die Leistungen des Patrons der Gesellschaft endgültig verbleiben, dass also nicht nur ein aufschiebend bedingtes, in der Krise zu gewährendes Darlehen vereinbart ist. Dahe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ff) Cash-Pooling

Rz. 698 Die Geschäftsleitung (etwa Vorstandsmitglieder der AG) einer haftungsbeschränkten Konzernholding haften auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO wegen Insolvenzverschleppung, wenn Tochtergesellschaften weiter in den Cash-Pool des Konzerns einzahlen, aber keine werthaltigen Erstattungsansprüche mehr dafür erhalten, weil bereits Zahlungsunfähigkeit de...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 742 Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs einschließlich der Möglichkeit der Beitragsabführung trägt der Sozialversicherungsträger.[1495] Es besteht keine sekundäre Beweislast hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit für den Geschäftsführer,[1496] und es sind keine die Verteilung der Vortragslast umkehrenden Anforderungen an die...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Besondere Haftungstatbestände in der Krise der Gesellschaft

Rz. 471 Als Haftungstatbestände, die an die eingetretene Krise der Gesellschaft anknüpfen, sind zu nennen:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ff) Haftungen bei Stabilisierungsanordnungen

Rz. 562 Nach § 29 Abs. 2 Nr. 3 StaRUG gehören auch gerichtliche Stabilisierungsanordnungen zu den Instrumenten, die im gerichtlichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahren in Anspruch genommen werden können. Nach § 57 StRUG haften Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften den durch eine gerichtliche Stabilisierungsanordnung betroffenen Gläubigern auf Ersat...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Geschäftsführerhaftung wegen nicht abgeführter Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

Rz. 865 Auch im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren hat der Schuldner grds. die Verpflichtungen aus dem Steuerschuldverhältnis zu erfüllen und die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer zu begleichen. Geschieht dies nicht, kommt die Organhaftung des Geschäftsführers der Schuldner-GmbH (§§ 34, 69 AO bzw. §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 266a StGB) in Betracht, da seine Rechtsposition a...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Kapitalerhaltung

Rz. 523 Der Geschäftsleiter hat eine nach §§ 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG, 57 Abs. 1 Satz 1 AktG. verbotene Stamm- bzw. Grundkapitalrückgewähr zu unterlassen.[1025] Nach §§ 43 Abs. 3 GmbHG, 93 Abs. 3 Nr. 1AktG trifft den Geschäftsleiter (neben den Gesellschaftern nach §§ 30, 31 GmbHG, 57, 62 AktG) eine Ersatzpflicht für verbotenerweise an die Gesellschafter zurückgezahltes Stamm- ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Freistellungsvereinbarung

Rz. 485 Auch die Freistellungsvereinbarung insbesondere mit dem Gesellschafter/der Obergesellschaft, in deren Interesse die Geschäfte der Krisengesellschaft oftmals weitergeführt werden (sollen), kann ein wirksames Mittel zur Haftungsentlastung des Geschäftsführers sein. Verweigern die Gesellschafter einer GmbH im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit die Genehmigung zur...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes

Rz. 639 Zulasten eines Geschäftsführers, der nach Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit Zahlungen aus dem Vermögen der Gesellschaft leistet, wird vermutet, dass er dabei nicht mit der von einem Vertretungsorgan der GmbH zu erwartenden Sorgfalt gehandelt hat.[1282] Diese Beweislastverteilung zulasten des Geschäftsführers, der nach Eintritt der Insolvenzantragsvoraussetzungen Zah...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Verbotene Zahlungen an Gesellschafter, § 15b Abs. 5 InsO

Rz. 529 Nach § 15b Abs. 5 InsO (früher die durch das MoMiG eingeführten §§ 64 Satz 3 GmbHG, § 130a Abs. 1 Satz 3 HGB und § 92 Abs. 2 Satz 3 AktG jeweils a.F.) dürfen die Geschäftsleiter an Personen, die an der Gesellschaft beteiligt sind, keine Zahlungen mehr leisten bzw. sind zum Ersatz solcher Zahlungen verpflichtet, soweit diese Zahlungen zur Zahlungsunfähigkeit der Gesel...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 7. Nichteinberufung der Gesellschafterversammlung

Rz. 542 Nach §§ 49 Abs. 3 GmbHG, 92 Abs. 1 AktG haben der Geschäftsführer bzw. der Vorstand bei Verlust der Hälfte des Stamm- bzw. Grundkapitals, d.h. zu dem Zeitpunkt, in dem das Vermögen der Gesellschaft nur noch die Verbindlichkeiten und die Hälfte des Stammkapitals deckt, unverzüglich die Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung einzuberufen. Maßgeblich sind die Bewertungsr...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Allgemeine Haftungstatbestände

Rz. 468 Selbstverständlich hat der Geschäftsleiter auch in der Krise der Gesellschaft die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu führen (vgl. nur § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 AktG). Bei Verletzung dieser Pflicht kommt eine Schadensersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft im Rahmen der sog. Culpahaftung in Betracht (vgl. §§ 43 Abs. 2 GmbHG, 93 Abs....mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Anzeigepflicht bei voraussichtlicher Erfolglosigkeit

Rz. 561 Nach § 32 Abs. 4 StaRUG ist der Schuldner verpflichtet, dem Gericht unverzüglich anzuzeigen, wenn das Restrukturierungsvorhaben keine Aussicht auf Umsetzung (mehr) hat, insbesondere wenn durch Ablehnung durch die Gläubiger erkennbar geworden ist, dass die erforderlichen Mehrheiten bei der Planabstimmung nicht erreicht werden können. Folge dieser Anzeige ist, dass das...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Insolvenzantragstellung

Rz. 566 Nach § 18 InsO hat der Schuldner das Recht, nicht die Pflicht, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zu stellen.[1091] In der Praxis ist gelegentlich zu beobachten, dass Eigen-Insolvenzanträge über das Vermögen von GmbHs mit drohender Zahlungsunfähigkeit begründet werden, die Pr...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / Literaturtipps

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Amtsniederlegung

Rz. 773 Auch in der Insolvenz der Gesellschaft kann die Amtsniederlegung des Geschäftsführers rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein. Legt bspw. der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Personen-GmbH das Geschäftsführeramt ohne einen wichtigen Grund nieder, ohne zugleich einen neuen Geschäftsführer zu bestellen, ist diese Amtsniederlegung rechtsmissbräuchlich, da ...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.4.1 Abmeldung mit dem Tag vor der Insolvenzeröffnung

Für die weiterbeschäftigten bzw. neu eingestellten Arbeitnehmer besteht bzw. beginnt das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, trotz der Insolvenz. In diesen Fällen ist mit dem Tag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Abmeldung (Abgabegrund "30") vorzunehmen. In diese Abmeldung ist das (bisher noch nicht gemeldete) beitragspflichtige Arbeitsentgel...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Feststellung der Überschuldung der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG

Rz. 47 I.d.R. zieht die Insolvenzreife der KG wegen der persönlichen Haftung der Komplementär-GmbH nach §§ 161 Abs. 2, 128 HGB auch deren Insolvenzreife nach sich. Fraglich kann sein, ab welchem Zeitpunkt die Komplementär-GmbH überschuldet ist. Grds. ist die Überschuldung der Komplementär-GmbH nach § 19 Abs. 2 InsO gesondert zu prüfen und festzustellen. Nach der Rspr. des BG...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Vorübergehender Ausschluss der Anfechtung von Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen

Rz. 392 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 SanInsKG [760] gilt die bis zum 30.9.2023 erfolgte Rückgewähr eines neuen Gesellschafterdarlehens, das im Zeitraum der pandemiebedingten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (zu diesem s.u. bei Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers) gewährt worden war, als nicht gläubigerbenachteiligend. Dies gilt nach der ausdrücklichen gesetzlic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Verjährung

Rz. 308 Nach § 159 HGB verjährt die Kommanditistenhaftung in fünf Jahren nach Auflösung der Gesellschaft. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG ist nach §§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 1 Nr. 3 HGB ein Auflösungstatbestand. Gem. § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB wird die Verjährung des Anspruchs gegen die Gesellschaft durch Anmeldung des Anspruchs mit Anspruchsbegründu...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1.2 Dienstbereitschaft

Voraussetzung für den Fortbestand des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei Insolvenz des Arbeitgebers ist, dass der Arbeitnehmer dienstbereit ist. Diese Dienstbereitschaft und damit Versicherungspflicht kann in der Regel nicht mehr angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer eine anderweitige Erwerbstätigkeit aufgenommen hat. Die Versicherungspflicht aufgrun...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Erforderlichkeit der Kommanditistenleistung zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger

Rz. 299 Der Insolvenzverwalter kann die Haftung des Kommanditisten nur insoweit geltend machen, als seine Leistung zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger, für deren Verbindlichkeiten er haftet, erforderlich ist.[531] Welche Gläubigerforderungen in dieser Berechnung zu berücksichtigen sind, war streitig. Jedenfalls sind Gläubigerforderungen zu berücksichtigen, die zur Insolv...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / G. Gesellschaftsrechtliche Auswirkungen des Insolvenzverfahrens

Rz. 758 Die InsO enthält nur sehr wenige spezielle Regelungen für Gesellschaftsinsolvenzen, etwa die durch das ESUG eingefügten Regelungen zum Einbezug der Gesellschafter in das Insolvenzplanverfahren über das Vermögen der Gesellschaft, §§ 217 Satz 2, 225a u.a. InsO. In § 11 InsO ist die Insolvenzfähigkeit von Gesellschaften, also die Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens übe...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.1.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Bei Einmalzahlungen entsteht die Beitragspflicht grundsätzlich mit dem Zufluss. Das Zuflussprinzip gilt allerdings nicht, soweit die Einmalzahlung nur wegen der Insolvenz des Arbeitgebers nicht ausgezahlt wurde. Zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt zählt in diesem Sinne nur solches, für das im Rahmen des Insolvenzgeldanspruchs Pflichtbeiträge geltend gemacht werden können. ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Unterlassene Insolvenzsicherung von Altersteilzeit – Wertguthaben

Rz. 751 Das Wertguthaben aus Altersteilzeit ist gegen die Insolvenz des Arbeitgebers zu sichern und diese Sicherung ist dem Arbeitnehmer nachzuweisen (§ 8a AltTZG).[1518] § 8a Abs. 1 AltTZG (§ 7d Abs. 1 SGB IV a.F.) ist kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB.[1519] Auch Tarifverträge, die vorsehen, dass der Arbeitgeber für Wertguthaben, die ein Arbeitnehmer im Altersteilz...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Betriebswirtschaftlicher Begriff

Rz. 9 In der Betriebswirtschaftslehre wird eine Vielzahl von Krisenbegriffen vertreten. Ein einheitlicher Begriff existiert nicht. Für die Ziele dieses Werkes kann der überwiegenden Lehre gefolgt werden, wonach betriebswirtschaftlich eine Unternehmenskrise bei einer Entwicklung vorliegt, die den Fortbestand und somit die Existenz des Unternehmens bedroht und wesentliche Ziel...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Vertragliche Verlustausgleichsverpflichtungen

Rz. 457 Die Erklärung eines Gesellschafters ggü. seiner Gesellschaft, er werde alle ihr entstehenden Verluste ausgleichen, ist nicht eine unentgeltliche, notariell zu beurkundende Verpflichtung, sondern eine causa societatis formfrei eingehbare Verpflichtung. Fällt die Gesellschaft später in die Insolvenz, hat der Gesellschafter diese mit dem Insolvenzeintritt nicht hinfälli...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (3) Umfang des Schadens

Rz. 690 Der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers richtet sich allerdings nur auf den Ersatz des Vertrauensschadens und nicht des Erfüllungsschadens, also nicht auf Ersatz der vollen Nettovergütung und auch nicht auf Ersatz nach § 628 Abs. 2 BGB.[1361] Ein Neugläubigeranspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz i.H.d. Arbeitsentgelts besteht nur, wenn der Arbeitnehmer n...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.5 Insolvenzgesicherte Wertguthaben

Bestehen infolge einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeitregelungen bei Insolvenz des Arbeitgebers Wertguthaben, so ist nur das Arbeitsentgelt gesondert zu melden, von dem tatsächlich Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden.[1] Als Meldezeitraum sind der Kalendermonat und das Jahr der Beitragszahlung anzugeben. Wurde aus Vereinfachungsgründen der Beitragssatz d...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Auswahl der in Anspruch zu nehmenden Kommanditisten?

Rz. 307 Da die Kommanditisten gesamtschuldnerisch haften (§§ 172 Abs. 4, 171 1. Halbs., 161 Abs. 2, 128 Satz 1 HGB), kann der Insolvenzverwalter grds. jeden Kommanditisten in Anspruch nehmen. In der Lit. wird jedoch vertreten, dass die Auswahl nach § 421 Abs. 1 BGB in den Fällen, in denen der Gesamtschuldnerregress aus tatsächlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann (wi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Berücksichtigung im Rahmen der Prüfung der Insolvenzeröffnungsgründe

Rz. 445 Auch eine abhängige Gesellschaft kann insolvent werden, etwa wenn die herrschende Gesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge (Unternehmensverträge nach § 291 AktG) verpflichten die herrschende Gesellschaft nach § 302 AktG, die Verluste der abhängigen Gesellschaft auszugleichen. Der Verlustausgleichsanspruch der abh...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.3 Beitragszahlung aus Wertguthaben

Im Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers ist der Treuhänder/Insolvenzverwalter verpflichtet, bisher gebildetes Entgeltguthaben möglichst kurzfristig an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Das Wertguthaben ist nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, als davon Beiträge entrichtet werden. Die Beiträge werden mit den Beiträgen des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem di...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Einsichtsrecht des Kommanditisten in die Insolvenzakte

Rz. 309 Da der Kommanditist nicht Beteiligter des Insolvenzverfahrens ist, kann er ein Einsichtsrecht in die Insolvenzakte nur aus § 4 InsO, § 299 Abs. 2 ZPO haben. Das dafür erforderliche rechtliche Interesse besteht für den Kommanditisten nicht allein aus seiner Kommanditistenstellung und den Informationsrechten nach § 166 HGB. Erforderlich ist vielmehr, dass er die Einsic...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1.1 Versicherungspflicht

Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt oder bereits eröffnet[1], besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort. Damit besteht auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bis zum Ablauf der für das Arbeitsverhältnis maßgebenden gesetzlichen oder tariflichen Kündigungs...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Prozessuales und Verfahrensfragen

Rz. 311 Die Klage des Insolvenzverwalters einer Fonds-KG gegen einen Kommanditisten nach § 171 Abs. 2 HGB ist keine Handelssache i.S.d. § 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG und fällt daher in die Zuständigkeit der Zivilkammer.[566] Im Wege der objektiven Klagehäufung kann der Insolvenzverwalter zugleich einen Anfechtungsanspruch nach § 133 Abs. 1 InsO gegen den Kommanditisten erheben, muss...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.1 Angabe des Arbeitsentgelts im Beschäftigungszeitraum

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger vertreten daher die Auffassung, dass in den in Insolvenzfällen abzugebenden Entgeltmeldungen für den gesamten maßgeblichen Beschäftigungszeitraum als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt der Betrag anzugeben ist, von dem Beiträge zu zahlen waren, und zwar sowohl für Zeiträume bis zum Tag vor dem Insolvenztag als auch für ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) "Alt"-Gläubiger

Rz. 674 Altgläubiger sind Gläubiger mit Forderungen gegen die Gesellschaft, die bereits bei Beginn der Insolvenzverschleppung bestanden. Sie haben Anspruch auf Ersatz der Quotendifferenz, also des Betrages, um welchen sich ihre Befriedigungsquote in der Insolvenz wegen der vorausgegangenen Insolvenzverschleppung verringert hat. Der Quotenschaden ist bis zum Abschluss des Ins...mehr