Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick und Gemeinsamkeiten von Abs 1 Nr 3 und 4 (Zeitpunkt).

Rn 13 Vorbehaltlich der Beschränkung durch II (s Rn 19) knüpft das Gesetz in § 773 I Nr 3, 4 ferner eine primäre – aber weiterhin akzessorische (vgl o Rn 3) – Bürgenhaftung (unter Ausschluss der Einrede der Vorausklage aus § 771) an bestimmte (unzureichende) Vermögensverhältnisse in der Person des Hauptschuldners. Dabei setzt Nr 3 formal an die Eröffnung eines Insolvenzverfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erlangung obrigkeitlicher Hilfe.

Rn 3 Soweit die Inanspruchnahme staatlicher Organe zur Rechtsdurchsetzung (Vollstreckungsorgan oder hilfsweise Polizei) möglich ist, scheidet Selbsthilfe aus. Kommt eine einstweilige Verfügung (§§ 935 ff ZPO) oder ein Arrest (§§ 916 ff ZPO) oder ggf die Einleitung eines Insolvenzverfahrens (§ 17 InsO) oder Anfechtung nach AnfG noch zeitig genug, so ist dieses Mittel zu wähle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Q. Ende der Hemmung und deren Neubeginn (II).

Rn 23 Nach II 1 endet die Hemmung der Verjährung sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Die sechsmonatige Frist beginnt mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft, sofern das Verfahren nicht ohne eine formeller Rechtskraft fähigen Entscheidung beendet wird; die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO hemmt die Rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verfügungsbeschränkung.

Rn 22 Sofern zwischen den Erwerbstatbeständen – Einigung und Eintragung – eine Verfügungsbeschränkung eintritt (zB Eröffnung des Insolvenzverfahrens) scheidet ein Erwerb unmittelbar nach § 873 aus, wenn keine Genehmigung nach § 185 oder eine neue Einigung zustande kommt (BayObLG NJW-RR 99, 1393 f [BayObLG 06.05.1999 - 2 Z BR 21/99]; Erman/Lorenz Rz 16), und es gilt § 878.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Macht der Erbe von dem ihm nach § 1990 zustehenden Recht Gebrauch, so finden auf seine Verantwortlichkeit und den Ersatz seiner Aufwendungen die Vorschriften der §§ 1978, 1979 Anwendung. (2) Die infolge des Erbfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse gelten im Verhältnis zwischen dem Gläubiger und d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Persönliche Voraussetzungen.

Rn 3 Nur Verwandte des Erblassers oder sein Ehegatte (bzw Lebenspartner, § 10 VII LPartG) können (persönlich: § 2347) auf ihr gesetzliches Erb- und/oder Pflichtteilsrecht verzichten. Nicht erforderlich ist, dass der Verzichtende schon bei Vertragsschluss pflichtteilsberechtigt oder nächstberufener Erbe ist; er kann schon vor einer Eheschließung (zum Verlobten bzw zum Verspre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Inkassozession.

Rn 21 Der Zessionar erhält im Außenverhältnis die volle Rechtsstellung unter Einschluss der Prozessführungsbefugnis (BGH NJW 80, 991 [BGH 20.12.1979 - VII ZR 306/78]; 13, 3170 [BGH 14.05.2013 - X ZR 15/11]). Im Innenverhältnis ist er verpflichtet, die übertragene Forderung auf Rechnung des Zedenten einzuziehen u den Erlös an ihn abzuführen (§§ 675, 667). Der Zessionar genieß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beendigung durch Verteilung der Masse.

Rn 4 Nach § 201 I InsO könnten die Gläubiger ihre restlichen Forderungen nach Verteilung der Masse grds unbeschränkt gegen den Erben geltend machen. Dem wirkt § 1989 entgegen, indem er den noch nicht unbeschränkt haftenden Erben nur mit einem etwaigen Nachlassüberschuss, nicht aber mit seinem sonstigen Vermögen einstehen lässt (Soergel/Magnus § 1989 Rz 2). Werden nach dem Vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 6 Der Inhalt des Inventars ist in § 2001 festgelegt. Eine Frist für die Errichtung ist nicht zu beachten. Es wird weder durch die Nachlassverwaltung (KGJ 42, 94) noch durch das -insolvenzverfahren ausgeschlossen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift bezweckt, die Erhaltung der wirtschaftlichen Einheit und des Wertes des Nachlassvermögens als Gesamthandsvermögen für die Miterben und die Nachlassgläubiger (BGH NJW 87, 434). § 2041 gilt nicht, wenn über den Nachlass Nachlassverwaltung, -pflegschaft oder das -insolvenzverfahren eröffnet ist, weil den Berechtigten mit diesen Verfahren ausreichend Schutz g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art. 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art. 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zusti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verfügungsberechtigung.

Rn 17 Eine Kreditsicherheit kann nur wirksam bestellt werden, wenn das abzutretende oder zu verpfändende Recht tatsächlich besteht (Hamm VersR 20, 1370 Rz 14). Die Abtretung muss durch den Rechtsinhaber oder einen sonst Verfügungsberechtigten erfolgen. Bei einer Zweitabtretung ist der Zedent Nichtberechtigter; eine solche Abtretung kann ex nunc wirksam werden, wenn er die Fo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going concern)

Rn. 403 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 252 Abs 1 Nr 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, nicht von Zerschlagung auszugehen (Going concern-Prämisse), sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Dies gilt gemäß § 5 Abs 1 S 1 EStG auch im Steuerrecht (BFH v 27.06.2001, I R 45/97, BStBl II 2003, 121; BFH v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Kündigungsgrund nach § 543 I.

Rn 4 Nach der Generalklausel in § 543 I 1 können beide Parteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Wann ein wichtiger Grund vorliegt, ist in 2 ausgeführt. Hiernach kommt es darauf an, ob dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fehlen einer besonderen vertraglichen Regelung.

Rn 32 a) Bis zur Verwertungsreife ist der Sicherungsgeber bei einer stillen Sicherungszession berechtigt (§§ 185 I, 362 II; BGH WM 14, 1009 Rz 18), die sicherungshalber abgetretene Forderung im eigenen Namen ggf unter vorheriger Ausübung eines Gestaltungsrechts im Rahmen der Sicherungszweckabrede (Pal/Grüneberg § 398 Rz 25), die idR auf den normalen Geschäftsbetrieb abstellt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Insolvenz des Mieters.

Rn 34 Bei Insolvenz des Mieters (Schmitt ZIP 22, 617) hat der Vermieter ein Recht auf abgesonderte Befriedigung aus dem Erlös des Pfandobjekts nach § 50 I 1 InsO. § 562a und § 562b gelten für den Vermieter ggü dem Insolvenzverwalter nicht (Staud/Emmerich § 562d Rz 4). Aufgrund der Einschränkung des § 50 II InsO kann das Vermieterpfandrecht für die Miete für eine frühere Zeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Genehmigungserklärung.

Rn 2 Zur Rechtsnatur und den allg Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zustimmungserklärung s bereits § 182 Rn 4 ff. Der Genehmigende muss den Inhalt eines zustimmungsbedürftigen und zustimmungsfähigen Rechtsgeschäfts nachträglich billigen (Staud/Klumpp Rz 6 ff, 36). Hieran fehlt es, wenn die Zustimmung bereits verweigert wurde oder gem den auf sonstige Rechtsgeschäfte entspr anw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 733 BGB – Anmeldung der Auflösung

Gesetzestext (1) Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, ist ihre Auflösung von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anzumelden. Dies gilt nicht in den Fällen der Eröffnung oder der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft (§ 729 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 1); da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstaltersmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nachträglicher Erwerb (Abs 2 S 1 Alt 2).

Rn 10 Ein nachträglicher Erwerb liegt vor, wenn der Verfügende nachträglich Eigentümer der veräußerten Sache oder Gläubiger der abgetretenen Forderung wird. In entspr Anwendung von II 1 Alt 2 wird die Verfügung eines Berechtigten wirksam, wenn er ohne Verfügungsmacht gehandelt hat und diese nachträglich zB im Falle der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens wiedererlangt (BGH N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fremdwährungsschuld.

Rn 12 Die Fremdwährungs- oder Valutaschuld (zu ihr ausf Grothe Fremdwährungsverbindlichkeiten) ist eine in ausländischer Währung, dh nicht in Euro, ausgedrückte Geldschuld (BGHZ 101, 296, 302). Eine bloße Abrede über die Art der Zahlung, die vor der Euro-Einführung wegen der Genehmigungsbedürftigkeit von Valutaschulden häufig vorkam, begründet keine Fremdwährungsschuld (RGZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundprinzip Fälligkeit.

Rn 3 Ein Anspruch ist iSv § 199 I Nr 1 entstanden, sobald er erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann (BGH NJW 11, 73 [BGH 14.07.2010 - IV ZR 208/09] Rz 15); also insb der Anspruch nach Inhalt, Gläubiger und Schuldner bestimmt ist (BGH NJW 14, 2342 [BGH 16.04.2014 - IV ZR 153/13] Rz 14) u nicht dauernde Unmöglichkeit entgegensteht (BGH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Unternehmer ist Vermittler verbundener Reiseleistungen, wenn er für den Zweck derselben Reise, die keine Pauschalreise ist,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich und Normzweck.

Rn 1 Am 11.1.09 ist die ROM II-Verordnung (IPR-Anh 2) in Kraft getreten. Sie löst – im Wesentlichen durch die Regelungen in Art 10 ROM II (s dort) – das in Art 38 für die ungerechtfertigte Bereicherung niedergelegte nationale Kollisionsrecht im Rahmen ihres zeitlichen (Art 31 f ROM II) und sachlichen (Art 1 ROM II) Anwendungsbereichs ab (s dort auch Vorbemerkung vor ROM II R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Antragspflicht.

Rn 2 Der endgültige (nicht der ›werdende‹, Köln NZI 2012, 1030 [OLG Köln 23.11.2011 - 2 U 92/11]) Erbe (auch der Miterbe) ist verpflichtet, unverzüglich das Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen, sobald er Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung des Nachlasses hat, wobei die auf Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis gem II der Kenntnis in I gleichsteht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abs 1 Nr 3: Mahnbescheid/Zahlungsbefehl.

Rn 10 Der Eintritt der Hemmung durch die Zustellung des Mahnbescheids (gleichgestellt ist der Zahlungsbefehl) setzt voraus, dass der auf Antrag erlassene und zugestellte Mahnbescheid wirksam ist. Wie bei der Klage bedarf es des Vorliegens der Grundvoraussetzungen eines Mahnbescheides iSd § 690 I Nr 1–3 ZPO, nicht jedoch der Zulässigkeit des Verfahrens überhaupt (Rn 4) oder d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechte an einer Sache.

Rn 10 Das Recht des Lageorts gilt für sämtliche sachenrechtliche Fragen; insb entscheidet es, wem die Sache gehört (Eigentum), welche dinglichen Rechte an ihr bestehen können (numerus clausus der Sachenrechte) sowie ob solche Rechte entstanden, übergegangen, geändert, erloschen oder verjährt sind (BTDrs 14/343, 15; zur Verjährung Stuttg v 2.2.06 – 19 U 47/05). Auch für den I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Existenzvernichtungshaftung.

Rn 41 Anders als die zuvor geschilderten Fallgruppen setzt die Existenzvernichtungshaftung der Gesellschafter einer GmbH nicht im Außenverhältnis zu den Gläubigern, sondern im Innenverhältnis zur GmbH an: Die persönliche Haftung der Gesellschafter für Eingriffe in das Gesellschaftsvermögen, die zur Insolvenz der GmbH führen, wird vom BGH heute bei § 826 verortet (BGHZ 173, 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tatbestandsmerkmale: Schuldbefreiende Leistung an den Nichtberechtigten.

Rn 18 Normzweck und Wirkungsweise des § 816 II lassen sich exemplarisch anhand der von §§ 407 ff umfassten Fallkonstellationen darstellen. Zahlt der Schuldner in Unkenntnis der zwischenzeitlich erfolgten Abtretung der Forderung an den Zedenten, so liegt darin eine schuldbefreiende Leistung, die der Zessionar als wahrer Gläubiger gegen sich gelten lassen muss. Dann ist der Ze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Mangelnde Erfolgsaussichten einer Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner (Abs 1 Nr 4).

Rn 17 § 773 I Nr 4 ermöglicht dem Gläubiger den direkten Zugriff auf den Bürgen (vgl Rn 13) bei fehlender Aussicht, durch Vollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners eine vollständige Befriedigung seiner Forderung zu erlangen (Prognose voraussichtlicher Erfolglosigkeit). Die Norm will zwecklose Vollstreckungsversuche vermeiden (Mot II 671). Ist zu erwarten, dass der Gl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenz.

Rn 79 In der Insolvenz des Sicherungsgebers steht dem Sicherungsnehmer nur ein Absonderungsrecht zu (§§ 50, 51 Nr 1 InsO), das sich ggf in einem Ersatzabsonderungsrecht analog § 48 I InsO fortsetzt (BGH WM 09, 237 Rz 18; 10, 662 Tz 8, s dazu Flöther/Wehner NZI 10, 554 ff; Mitlehner ZIP 10, 1934 ff; BGH WM 15, 1468, Tz 15, 17 u 2246, Rz 9 f; Dresd WM 10, 212, 214). Gleiches g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 58 BGB – Sollinhalt der Vereinssatzung.

Gesetzestext Die Satzung soll Bestimmungen enthalten: Rn 1 Wird die Sollvorsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 8 Praktisch wichtige Anwendungsfälle der Einwilligung iSv I sind die Verkaufskommission (§§ 383 ff HGB) und der verlängerte Eigentumsvorbehalt (s § 449 Rn 20 ff). Auch ohne ausdrückliche Einwilligung ist der Vorbehaltskäufer idR stillschweigend zur Weiterveräußerung der Ware in eigenem Namen ermächtigt (BGHZ 68, 199, 202). Die Ermächtigung steht aber unter der Bedingung, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen für die Kündigung aus wichtigem Grund (Abs 1, 3).

Rn 4 Der BGH hat bereits für vor dem 1.1.18 geschlossenen Bauverträge in stRspr entschieden, dass die Vertragsparteien den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen dürfen, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann, den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles fortzusetzen (BGH BauR 96, 704; BauR 99, 1469 – Kündigung des Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Veräußerung unter kumulativen Beschränkungen des Erwerbers

Rn. 444 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Werden dem Erwerber multiple Beschränkungen bzgl der Nutzung und Verwertung des erworbenen WG auferlegt und dem Veräußerer korrespondierende Nutzungs-/Verwertungsrechte ggf kombiniert mit einem freien Widerrufsvorbehalt der Übertragung gewährt, die kumuliert dazu führen, dass dem Erwerber die freie Nutzung und Verwertung des WG verwehrt ble...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beistand und Rücksichtnahme in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Rn 16 Obwohl Ehegatten voneinander getrennte Vermögen haben und nicht für die Verbindlichkeiten des jeweils anderen einstehen müssen, besteht die Pflicht, den anderen oder dessen Eigentum unabhängig vom jeweiligen Güterstand vor Schaden zu bewahren. Deshalb darf ein gemeinsamer Verkauf des im Miteigentum stehenden Hauses nicht aus unsachlichen Gründen verhindert werden (Fran...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 13 Arbeitsvertrag: Die allg Grundsätze gelten auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Die falsche Beantwortung einer dem ArbN bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den ArbG dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war (BAG NZA 12, 34 [BAG 0...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.2 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebseinnahmen

Betriebseinnahmen können auch schon vor der Eröffnung des Betriebs gegeben sein.[1] Auch nachträgliche Betriebseinnahmen können betrieblich veranlasst sein.[2] Praxis-Beispiel Nachträgliche Betriebseinnahmen Beispiele dafür sind nach Betriebseinstellung eingehende Außenstände, Einnahmen aus zurückbehaltenen, nicht ausdrücklich ins Privatvermögen überführte (Honorar-)Forderungen i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 3.2 Störungen der Betriebsmittel

Von der Vorschrift sind betriebsinterne Störungen erfasst, die auf ein Versagen der sachlichen oder persönlichen Mittel des Betriebs zurückzuführen sind. Dazu zählen: Unterbrechungen der Energie- oder Wasserversorgung, Schäden durch Brand oder Wasser, Mangel an Roh- oder Betriebsstoffen, Mangel an für den Betrieb notwendigem Personal. Neben den Störungen der Betriebsmittel werden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Kosten des Insolvenzverfahrens bei Verwertung von Vermietungsobjekten

Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind bei Verwertung von Vermietungsobjekten durch den Insolvenzverwalter mangels objektiven Veranlassungszusammenhangs nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften oder Vermietung und Verpachtung berücksichtigungsfähig. Dies gilt selbst dann, wenn die Erlöse aus den Vermietungsobjekten nahezu die gesamten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Einnahmen aus Insolvenzanfechtung als nachträgliche Betriebseinnahmen

Ob ein auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe rückwirkender Sachverhalt oder nicht begünstigte laufende Einkünfte vorliegen, ist unabhängig von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Sinn und Zweck des § 16 EStG zu beurteilen. Das FG Baden-Württemberg hat hierzu entschieden, dass die zivilrechtliche Rückabwicklung vor Betriebsaufgabe vorgenommener Rechtsgeschäfte (im Stre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.2 Insolvenzverwalter

Rz. 61 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.[1] Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Insolvenzschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermö...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Rechtliche Einordnung

Rn. 212 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Rechtsinstitut des EK-ersetzenden Gesellschafterdarlehens wurde ursprünglich durch die Rspr. des BGH aus den §§ 30f. GmbHG (a. F.) entwickelt (vgl. zur Rechtsentwicklung Gehrlein, BB 2011, S. 3ff.; zur Anwendbarkeit der Rspr.-Regeln auf eine AG BGH, Urteil vom 26.03.1984, II ZR 171/83, BGHZ 90, S. 381ff.; Schmidt, AG 1984, S. 12ff.). Mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 5 Berufungsbeschränkung

Rz. 74 Gem. § 166 AO besteht eine Drittwirkung der Steuerfestsetzung. D. h., dass derjenige die gegen den Stpfl. festgesetzten Steuern gegen sich gelten lassen muss, wenn er in der Lage gewesen wäre, den gegen den Stpfl. festgesetzten Steuerbescheid anzufechten. Das gilt z. B. für GmbH-Geschäftsführer bei ihrer Haftungsinanspruchnahme gem. §§ 34, 69 AO als Vertreter der GmbH...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Behandlung im Jahresabschluss

Rn. 215 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wie zuvor bereits dargelegt (vgl. HdR-E, HGB § 272, Rn. 212ff.), gelten für Gesellschafterdarlehen keinerlei Besonderheiten mehr, weil das auf Analogie zu den §§ 30f. GmbHG basierende EK-Ersatzrecht derweil zugunsten einer Nachrang- und Anfechtungslösung im Insolvenzverfahren (vgl. §§ 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 135 InsO) ersetzt wurde (vgl. Bau...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand der Regelung

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift regelt die RL für die Abwicklung einer GmbH außerhalb eines Insolvenzverfahrens (vgl. Hachenburg (1997), § 71 GmbHG, Rn. 1). Sie gilt ebenso für diejenigen Fälle, in denen eine GmbH aufgelöst wird durch einen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zeitablauf (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG); durch Gesellschafterbeschluss (vgl. § 60 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.1 Zwangsverwalter

Rz. 58 Der Zwangsverwalter hat nach § 152 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das der Zwangsverwaltung unterworfene Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Durch die Beschlagnahme des Grundstücks wird dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Verwaltung und Benutzung des Grunds...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.3 Abwickler (Liquidator)

Rz. 66 Wird eine Kapitalgesellschaft, ein Verein oder eine Personengesellschaft aufgelöst, so ist die Gesellschaft bzw. der Verein damit noch nicht beendet. Regelmäßig ist ein Liquidationsverfahren durchzuführen, für dessen Durchführung Abwickler als Vertretungs- und Geschäftsführungsorgane bestellt werden.[1] Diese sind in vielen Fällen mit den bisherigen gesetzlichen Vertr...mehr