Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 2 System der Gläubigerbefriedigung in der Zwangsversteigerung

Ziel der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung ist in erster Linie die Gläubigerbefriedigung aus dem Zuschlagserlös. Die Rangfolge der Gläubiger ist in § 10 Abs. 1 ZVG geregelt, wobei nach § 109 ZVG dem Versteigerungserlös zunächst die Vollstreckungskosten zu entnehmen sind. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Rangklasse 0, die die Gerichtsgebühren und z. B. die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / 1. Schenkungen

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.1 Überblick

Rz. 417 Die einzelnen Nachsteuertatbestände sind im Gesetz abschließend aufgeführt (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nrn. 1–5 ErbStG).[1] Rz. 418 Dabei handelt es sich vereinfacht um folgende Fälle: Nr. 1: Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder eines Anteils an einer Personengesellschaft, Nr. 2: Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Nr. 3: Überentnahmen oder Überausschüttun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.2 Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder eines Anteils an einer Personengesellschaft (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 434 Der Nachsteuertatbestand in Nr. 1 bezieht sich auf begünstigt erworbenes Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Rz. 435 Zu einer Nachversteuerung kommt es danach in folgenden Fällen (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG, s. dazu R E 13a.13 ErbStR 2019 [1]): vollständige oder teilweise Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs (einschl. einer freiberufli...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bankenhaftung nach § 13c UStG bei debitorischem Kontokorrentkonto

Leitsatz Die kontoführende Bank haftet mangels Vereinnahmung nicht nach § 13c UStG, solange die Kreditlinie des Kontokorrentkontos des Steuerschuldners eingehalten wird. Normenkette § 13c, § 13 Abs. 1 UStG, Art. 205, Art. 205 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin ist eine Bank, bei der die A-GmbH ihr Geschäftskonto eingerichtet hatte. Die Klägerin hatte der A-G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/§ 17 EStG

mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Abführung im Einzelnen

Rz. 5 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG hat die im Anmeldungszeitraum von seinen sämtlichen ArbN einbehaltene sowie die pauschal erhobene und deshalb übernommene LSt (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2) abzuführen, dh an das FA zu zahlen. Rechtsgrundlage ist die auf der LSt-Anmeldung beruhende Steuerfestsetzung (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 15 ff). In der Praxis wird der Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 5.3 Servicezentriertes Verständnis des Value-based Pricings

Industrielle Kunden erwerben eine Leistung in erster Linie, um wertschaffende Aktivitäten zu ermöglichen. Die Annahme, Kunden hätten eine mit der Leistung im Vorhinein verbundene Preisbereitschaft, greift zu kurz. Stattdessen versuchen Kunden zu antizipieren, welchen Wert sie durch die Nutzung dieser Leistung kreieren werden (Value-in-use). Servicezentrierte Ansätze des Valu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.2 Gesetzlich normierte Rückforderungs- und Herausgaberechte

Rz. 10 Die Herausgabe muss nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG aufgrund eines Rückforderungsrechts erfolgt sein. Ein solches kann sich aus gesetzlichen Regelungen des BGB (insb. des Schenkungs- und Erbrechts) und ebenso aus dem Vertrag ergeben. In gleicher Weise ist § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei gesetzlichen Herausgabeansprüchen[1] anwendbar. Rz. 11 Ein Rückforderungsrecht besteht z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / VI. Insolvenzverfahren

Rz. 24 Für Insolvenzverfahren wird auf die Anwendung der ZPO verwiesen, sodass hier sowohl § 130a ZPO als auch § 130d ZPO zum Tragen kommen. Zitat § 4 InsO 1Für das Insolvenzverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend. 2 § 128a der Zivilprozessordnung gilt mit der Maßgabe, dass bei Gläubigerversammlungen so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 5. Rechtsprechung zur Einreichpflicht in ZV-Angelegenheiten – eine Auswahl

Rz. 109 Inzwischen ist bereits einige Rechtsprechung zur elektronischen Einreichpflicht in Zwangsvollstreckungsverfahren ergangen. Die nachstehende Auswahl zeigt, dass insbesondere auch Behörden offenbar häufig übersehen, dass sie von der elektronischen Einreichpflicht gem. § 130d ZPO betroffen sind. Zitat "1. Nach § 130d ZPO müssen unter anderem einzureichende Anträge, die du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Elektronische Dokumente / 2. Von der ERVV umfasste Rechtsgebiete und Dokumente

Rz. 21 Die Regelungen der ERV-Verordnung bezogen auf die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs gelten für die Übermittlung elektronischer Dokumente inmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters (... / 2.1.2.1 Person des Verwalters

Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Verwaltervertrags kann zunächst in der Person des Verwalters liegen. Sie ist gerechtfertigt, wenn gegen ihn Haftbefehl in der Zwangsvollstreckung ergangen ist[1]; er über kein pfändbares Vermögen verfügt[2]; über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse eingestellt wird[3]; er falsche oder bagatellisierende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (a) Ermittlung der Betriebsgebühr

Rz. 49 Zunächst einmal muss immer eine sog. "Betriebsgebühr" anfallen, in aller Regel also eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3100, 3200, 3309, 3500 VV etc.), außergerichtlich eine Geschäftsgebühr (Nrn. 2300, 2303 VV), eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 1 VV) oder eine Prüfungsgebühr (Nr. 2100 VV). Diese Gebühren entstehen für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informatio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (2) Terminsgebühr

Rz. 67 Neben der Verfahrensgebühr kann eine Terminsgebühr entstehen. Voraussetzung ist, dass das RVG im Vergütungsverzeichnis in der betreffenden Angelegenheit auch eine Terminsgebühr vorsieht, was grundsätzlich immer der Fall ist. Ausnahmsweise gibt es keine Terminsgebühr beim Schlichtungsverfahren (Nr. 2303 VV) oder im Insolvenzverfahren, in Verfahren nach der SVertO oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 3.1 Freistellungsbescheinigung

Antrag des leistenden Unternehmers beim zuständigen Finanzamt Antrag Der leistende Unternehmer kann bei dem für ihn zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Der Antrag ist an keine Form gebunden. Normalerweise senden die Finanzämter vor dem Erteilen der Bescheinigung dem Antragsteller einen Fragebogen zu. Darin sind neben den allgemeinen Angaben zum Un...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorabentscheidungsersuchen zum Direktanspruch

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung zur Auslegung der MwStSystRL vorgelegt: 1. Steht einem Leistungsempfänger mit Ansässigkeit im Inland ein sog. Direktanspruch gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem EuGH-­Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 – ­C‐35/05 (EU:C:2007:167) zu, wenn (a) dem Leistungsempfänger von einem Leiste...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft im Fall der Insolvenz

Leitsatz 1. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags ist Voraussetzung für die Anerkennung der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG). Kann ein vorläufiger Jahresabschluss der Organgesellschaft wegen Insolvenz nicht mehr korrigiert werden und wäre bei zutreffender Anwendung der handelsrechtlichen Bilanzierungsgrunds...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 1 Ziele des Insolvenzverfahrens

Gesetzestext 1Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. 2Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 4a Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens

Gesetzestext (1) 1Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so werden ihm auf Antrag die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, soweit sein Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um diese Kosten zu decken. 2Die Stundung nach Satz 1 umfasst auch die Kosten des Verfah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Aufbau des Gesetzes

Rn 22a Während die Konkursordnung lediglich eine nicht stringent durchgehaltene Aufteilung in Bestimmungen zum materiellen Konkursrecht (§§ 1–70 KO) und zum formellen Konkursrecht (§§ 71–238 KO) vorgesehen hat, folgen der Aufbau und die Gliederung der InsO zum einen dem Prinzip, allgemeinen Bestimmungen spezielle Regelungen folgen zu lassen, zum anderen orientiert sich die A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Moderner Gesetzgebungstechnik entsprechend, stellt § 1 als Programmsatz ohne eigenen Regelungsgehalt die wesentlichen Ziele des Insolvenzverfahrens den eigentlichen gesetzlichen Regelungen voran. Rn 2 Hauptziel und maßgeblicher Zweck des Insolvenzverfahrens ist die gemeinschaftliche, gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners, der nicht mehr in der Lage ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

1Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. 2Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Fehlende Verfahrenskostendeckung

Rn 20 Grundvoraussetzung für eine Stundung der Verfahrenskosten ist die voraussichtlich fehlende Deckung dieser Kosten durch das Schuldnervermögen. Rn 21 Aufgrund der Konzeption des Restschuldbefreiungsverfahrens setzt die Erteilung der Restschuldbefreiung zunächst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Schuldnervermögen voraus, da über die Ankündigung der Restschul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Aufgaben des Gerichts

Rn 6 Das Amtsgericht ist für das Insolvenzverfahren ein einheitliches Eingangsgericht und zwar unabhängig von der konkreten Insolvenzverfahrensart und den diesbezüglichen, spezifischen Voraussetzungen der InsO. Insolvenzgericht im Sinne der Norm ist die nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts für das Insolvenzverfahren zuständige Abteilung des entsprechenden Amtsg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Gesetzgeberische Intention

Rn 1 Die §§ 4a–d wurden durch das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze (InsOÄndG)[1] mit Wirkung ab 01.12.2001 eingeführt. Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.07.2013 wurde die Norm mit Wirkung zum 01.07.2014 geändert.[2] Die Bestimmungen dokumentieren das zentrale Anliegen des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Antragsrecht des Schuldners

Rn 13 Antragsberechtigt ist auch derjenige, der in einem eröffneten Insolvenzverfahren Schuldner ist oder als solcher angesehen wird. Rn 14 Sofern eine natürliche Person einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt, ist Prozessfähigkeit erforderlich. Für die Zulässigkeit des Eigenantrages ist es notwendig, dass dieser ernsthaft auf Eröffnung gerichtet ist, un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Die Verfahrensziele

Rn 14 § 1 sieht die Gläubigerbefriedigung als numerisch zuerst benanntes Ziel vor. Der Gläubiger, die sich daraus ergebende Stellung und Eigenschaft, werden in § 1 nicht näher erläutert. Das Gesetz setzt dies als gegeben voraus, wobei die verfahrensrechtliche Position und Weiterungen sich aus § 38 ergeben. Neben den sog. Insolvenzgläubigern zählen zudem die absonderungsberec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 25 Albrecht, Die EU-Kommission ebnet den Einstieg in die vorinsolvenzliche Sanierung, ZInsO 2016, 2415 ff.; Balz, Die Ziele der Insolvenzordnung, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., S. 3 ff.; Bichlmeier, Reform des Insolvenz- und Sanierungsrechts, AuR 2011, 193 ff.; Bittmann, Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung: Folgen für das Insolvenzver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Stundung nach Verfahrensabschnitten

Rn 47 Nach der Konzeption des Gesetzes soll die Stundung der Verfahrenskosten für jeden Verfahrensabschnitt besonders erfolgen. Als eigener Verfahrensabschnitt soll dabei jede Phase des Insolvenzverfahrens anzusehen sein, der besondere Kosten verursacht.[59] Insoweit dürften als besondere Verfahrensabschnitte das Insolvenzeröffnungsverfahren einschließlich des Schuldenberein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Antragsrecht der Gläubiger

Rn 9 Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder Gläubiger des Schuldners, ohne dass es darauf ankommen soll, ob und ggf. in welcher Weise der Gläubiger in einem eröffneten Insolvenzverfahren an diesem teilnehmen würde.[18] Eine Einschränkung dieser umfassenden Antragsbefugnis findet im Rahmen der Prüfung des Antrags gemäß § 14 Abs. 1 statt, da der Gläubiger ein rechtliches Int...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Auslegung der InsO

Rn 24 Die InsO ist, wie jedes andere Gesetz auch, zunächst an Hand ihres Wortlauts und ihres inneren Zusammenhangs auszulegen.[18] Soweit Zweifel bei der wortgetreuen Auslegung verbleiben, kann auf die Erläuterungen und Begründungen zum Regierungsentwurf sowie die Stellungnahmen von Ausschüssen und Bundesrat im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zurückgegriffen werden. Sind...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 13a wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen [1] eingeführt, dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014[2] zugrunde lag. Vgl. Kommentierung zu § 3a Rn. 1 ff. zu weiteren Hintergründen der Gesetzesentstehung. Rn 2 Das Insolvenzrecht in der Ausprägung der InsO ist auf die Bewältigung der Insolvenz einzelner Rechtsträg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift statuiert als generelle, förmliche Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einen entsprechenden schriftlichen Antrag. Das Verfahren ist bis zu einer Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Verfahrens nach §§ 26, 27 ein kontradiktatorisches Verfahren, heißt, das Eröffnungsverfahren wird im Gegensatz zu dem eröffneten Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Berechtigter Personenkreis, Antragserfordernis

Rn 9 Die Möglichkeit der Stundung der Verfahrenskosten besteht für jeden Insolvenzschuldner, der eine natürliche Person ist, unabhängig davon, ob der Schuldner die Voraussetzungen für die Durchführung eines vereinfachten (Verbraucher-)Insolvenzverfahrens erfüllt oder den Bestimmungen des Regelinsolvenzverfahrens unterfällt. Rn 10 Voraussetzung ist zunächst, dass der Schuldner...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Verfahrenseröffnung

Rn 12 Die Regelung entspricht grundsätzlich dem früheren § 109 KO, soweit dem Antragsteller im Falle der Abweisung seines Antrags die sofortige Beschwerde zugebilligt wird. Rn 13 Die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann durch die Abweisung mangels Masse erfolgen, aber auch als unzulässig oder unbegründet. Statthaft ist die Beschwerde des Antragstellers auch ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Der Berichtstermin als Gläubigerversammlung

Rn 1 Nach § 29 Abs. 1 bestimmt das Insolvenzgericht bereits im Eröffnungsbeschluss Termine für (i) eine Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Insolvenzverfahrens beschlossen wird, den sog. Berichtstermin (§ 29 Abs. 1 Nr. 1); und (ii) eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.4 Internationale Reichweite

Rn 108 Die Reichweite der Sicherungsmaßnahmen des deutschen Insolvenzrechts im Insolvenzeröffnungsverfahren über Vermögen oder Niederlassungen des Schuldners in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie die darüber hinaus dort möglichen weiteren Sicherungsmaßnahmen richten sich nach der EU-Verordnung 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 14. Aufsatzliteratur

Rn 32 Bauer, Sanierung im Insolvenzverfahren, § 12, in: Die GmbH in der Krise, 5. Aufl. 2016; Blankenburg, Leitfaden für die Insolvenzgerichte durch das Konzerninsolvenzrecht, ZInsO 2018, 897 ff.; Brünkmans, Die Koordinierung von Insolvenzverfahren konzernverbundener Unternehmen nach deutschem und europäischem Insolvenzrecht, 2009; Eidenmüller, Verfahrenskoordination bei Kon...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Das Insolvenzverfahren wird nur auf schriftlichen Antrag eröffnet. 2Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner. 3Dem Antrag des Schuldners ist ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen beizufügen. 4Wenn der Schuldner einen Geschäftsbetrieb hat, der nicht eingestellt ist, sollen in dem Verzeichnis besonders kenntlich gemacht werdenmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 12 Andres/Möhlenkamp, Konzerne in der Insolvenz – Chance auf Sanierung?, BB 2013, 579 ff.; Bauer, Sanierung im Insolvenzverfahren, § 12, in: Die GmbH in der Krise, 5. Aufl. 2016; Brünkmans, Die Koordinierung von Insolvenzverfahren konzernverbundener Unternehmen nach deutschem und europäischem Insolvenzrecht, 2009; Eidenmüller, Verfahrenskoordination bei Konzerninsolvenzen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Ziel der Norm

Rn 5 Nach § 13a sind in dem Antrag nach § 3a Angaben zu machen, die über die von § 13 geforderten hinausgehen. Die Unvollständigkeit oder das Fehlen dieser Angaben macht allerdings weder den Insolvenzeröffnungsantrag unzulässig, noch schließt er aus, dass auf seiner Grundlage der zusätzliche Gerichtsstand für Gruppen-Folgeverfahren geschaffen wird.[5] Allerdings können bei u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7 Anordnungen zu Aus- und Absonderungsrechten (Abs. 2 Satz 1 Nr. 5)

Rn 76 Gemäß Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 kann das Insolvenzgericht anzuordnen, dass Gegenstände, die im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von § 166 erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, vom Gläubiger nicht verwertet oder eingezogen werden dürfen.[211] Sie dürfen darüber hinaus zur Fortführung des schuldnerischen Unternehmens eingesetzt werden, soweit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Rechtsfolgen der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses

Rn 39 Der rechtskräftige Beschluss, mit welchem der Eröffnungsbeschluss aufgehoben wird, beendet das Insolvenzverfahren. Rn 40 Die Aufhebung des Verfahrens ist gemäß § 9 öffentlich bekannt zu machen. Sind zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eintragungen gemäß §§ 31–33 vorgenommen worden, hat das Insolvenzgericht die Registerstellen sowie das Grundbuchamt von der rechtskräft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Funktionelle Zuständigkeit

Rn 8 Die funktionelle Zuständigkeit, also die Verteilung der Zuständigkeit, betrifft im Insolvenzrecht, konkret beim Insolvenzgericht, den Insolvenzrichter, den Insolvenzrechtspfleger und zudem den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Rn 9 Gemäß §§ 3 Nr. 2 e) und g), 18, 19a RPflG ist der Insolvenzrichter zuständig unter anderem für das Insolvenzverfahren bis zur Entscheidung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Gerichtskosten, Abs. 3 Nr. 1a)

Rn 38 Die Stundung der Verfahrenskosten führt für den jeweils konkret betroffenen Verfahrensabschnitt dazu, dass die von dem Schuldner zu tragenden Gerichtskosten nicht in vollem Umfang und ggf. vorschüssig) angefordert werden können, sondern nur nach den (Zahlungs-)Bestimmungen, die das Insolvenzgericht in seiner Entscheidung zur Verfahrenskostenstundung trifft; wie bereits...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.4 Haftung (§§ 60, 61)

Rn 32 Wie der spätere Insolvenzverwalter haftet der vorläufige Insolvenzverwalter über die Verweisung in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 für eine schuldhafte Verletzung seiner insolvenzspezifischen Pflichten nach § 60 und bei einer Nichterfüllbarkeit von ihm begründeter Masseverbindlichkeiten nach § 61. Daneben ist aber auch eine Haftung aus allgemeinen Rechtsvorschriften nicht aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Unternehmensgruppe, Abs. 1

Rn 2 Eine Unternehmensgruppe im Sinne der InsO besteht nach § 3e Abs. 1 aus rechtlich selbstständigen Unternehmen, die den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen im Inland haben und die unmittelbar oder mittelbar miteinander verbunden sind durch die Möglichkeit der Ausübung eines beherrschenden Einflusses oder eine Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung. Rn 3 Als U...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Vorläufiger Gläubigerausschuss (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a)

Rn 44 Die praktische Erfahrung zeigt, dass sich das Schicksal eines Insolvenzverfahrens, insbesondere bei laufendem Geschäftsbetrieb des Schuldners, meist unmittelbar nach Antragstellung entscheidet. In diesem Zeitraum müssen die Weichen für eine erfolgreiche Betriebsfortführung und Sanierung des Schuldners gestellt werden.[133] In diesem wichtigen Verfahrensstadium ist eine...mehr