Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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FoVo 01/2021, Wiederauflebe... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH gibt der Gläubigerin Recht Grundlage des Begehrens der Klägerin ist § 816 Abs. 2 BGB. Nach dieser Vorschrift ist der Nichtberechtigte dem Berechtigten zur Herausgabe des Geleisteten verpflichtet, wenn an ihn eine Leistung bewirkt worden ist, die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist. Diese Voraussetzungen sind auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts hier er...mehr

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FoVo 07+08/2021, Rechtlich ... / 1 Der Fall

Zwangsvollstreckung über Jahre erfolglos Die Schuldnerin schuldet dem Gläubiger insgesamt 31.521,84 EUR. Der Gläubiger versucht seit Jahren vergeblich, seine Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Die Schuldnerin ist Eigentümerin eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks. Sie wohnt in einer der Wohnungen. Das Grundstück ist mit Grundpfandrechten...mehr

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FoVo 01/2021, Wiederauflebe... / 1 I. Der Fall

Pfändung und nachfolgende Insolvenz und ihr Ende Der frühere Beklagte wurde im Jahre 2004 in Frankreich zur Zahlung von 250.000 EUR und weiteren 10.000 EUR an die Klägerin verurteilt. Er hatte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil wurde für im Inland vollstreckbar erklärt. In der Folge beantragte die Klägerin einen die Ansprüche des Beklagten aus einer Lebensvers...mehr

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FoVo 07+08/2021, Rechtlich ... / 3 Der Praxistipp

BGH zeigt neue Wege auf Immer wieder scheitert die Vollstreckung aus Immobiliarsicherheiten an Schutzanträgen von Schuldnern, die auf Beschwerlichkeiten, Erkrankungen und letztlich auch einer Suizidgefahr beruhen. Dass der Abwendung einer Lebensgefahr der Vorrang einzuräumen ist, steht nicht nur rechtlich nicht in Frage. Allerdings ist ein Ausgleich der Verfassungsrechte zu s...mehr

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FoVo 01/2021, Wiederauflebe... / Leitsatz

Ein mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Pfändungsschuldners schwebend unwirksam gewordenes Pfändungspfandrecht lebt dann, wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht vom zuständigen Vollstreckungsorgan aufgehoben worden ist, mit der Freigabe der gepfändeten Forderung oder mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens wieder auf, ohne dass es e...mehr

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FoVo 01/2021, Wiederauflebe... / 3 Der Praxistipp

Endlich! Der BGH klärt eine für die Praxis sehr wichtige Frage im Verhältnis der Einzelzwangsvollstreckung zur Insolvenz, die zum täglich Brot der Gläubigervertreter gehört. Mit der Insolvenz verliert er selbstverständlich sein Recht aus dem PfÜB, Ansprüche auf pfändbare Beträge zu erheben. Diese stehen der Insolvenzmasse zu. Ruhen statt aufheben Es gibt auch keinen Anlass, die...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.4 Sonstige Kapitalforderungen

Rz. 790 Gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (z. B. Darlehen, DAX-Zertifikate, Genussrechte, Gewinnobligationen, Optionsanleihen, Schuldverschreibungen). Davon ausgenommen sind Kapitalforderungen, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden. Auch die Veräußerung priv...mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 1.1 Rangregelungen

Belassungsabrede (einfache Nachrangklausel) Bei der Belassungsabrede, die auch als einfache Nachrangklausel bezeichnet wird, verpflichtet sich der Investor, seine Forderung im bereits laufenden Insolvenzverfahren nicht geltend zu machen. Verbindlichkeiten, die mit einer solchen Klausel ausgestaltet werden, behalten ihren Fremdkapitalcharakter und sind in der Handels- und Steu...mehr

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Risiken für Gesellschafter bei Stellung von Kreditsicherheiten in der Insolvenz der Gesellschaft

Zusammenfassung Nimmt eine Gesellschaft ein Drittdarlehen auf, stellt häufig der Gesellschafter die Sicherheiten. Das kann in der Insolvenz der Gesellschaft dazu führen, dass der Gesellschafter auch für Rückzahlungen auf das Drittdarlehen haftet. Hintergrund Die Beklagte ist die alleinige Gesellschafterin der später insolventen E. GmbH (nachfolgend "Schuldnerin"). Der Schuldne...mehr

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Entlastung von der Energiesteuer bei Zahlungsausfall

Leitsatz 1. Die Vereinbarung und Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts i.S. des § 60 Abs. 1 Nr. 3 EnergieStG richtet sich nach den zivilrechtlichen Vorschriften. 2. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass der Zahlungsausfall trotz des vereinbarten Eigentumsvorbehalts und der Erfüllung der weiteren Voraussetzungen der Entlastungsnorm nicht zu vermeiden war. Normenkette § 60 A...mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 1.3 Abgrenzung zu stillen Beteiligungen

Die stille Gesellschaft ist in den §§ 230 ff. HGB geregelt. Bei vertraglichen Abweichungen von diesen gesetzlichen Regelungen wird dann handelsrechtlich von der atypisch stillen Gesellschaft gesprochen. Für die steuerrechtliche Abgrenzung der atypisch stillen von der typisch stillen Gesellschaft ist die Mitunternehmerstellung des stillen Gesellschafters relevant. Rechtliche ...mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 1 Vertragliche Regelungen

Bei den vertraglichen Regelungen wird zwischen einer Belassungserklärung und einer Rangrücktrittserklärung unterschieden. Differenziert wird, ob sich der Rangrücktritt auf den bereits eingetretenen Insolvenzfall beschränkt (dann Belassungsabrede. d. h. der Investor verzichtet auf die Darlehensforderung) oder ob die Nachrangigkeit bereits schon (weit) vor der Eröffnung des Insolv...mehr

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Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 3.2 Investorenseite (Darlehensgeber)

Demnach ist die Darlehenssumme beim Darlehensgeber, der diese im Rahmen seines Unternehmens überlässt, in der Steuerbilanz als Forderung (sonstiger Vermögensgegestand) mit den Anschaffungskosten (Nennbetrag) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen. Der Nennbetrag muss auch dann angesetzt werden, wenn der Auszahlungsbetrag aufgrund eines Disagios darunter liegt. In Höhe der Dif...mehr

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Regelung über Auflösungsgrund im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist nur wirksam, wenn der Eintritt des Auflösungsgrunds eindeutig feststellbar ist

Zusammenfassung Ein Auflösungsgrund muss im Gesellschaftsvertrag so klar und eindeutig beschrieben sein, dass insb. das Registergericht den Eintritt des Auflösungsgrundes eindeutig feststellen kann. Hintergrund: Auflösungsgründe im GmbH-Gesellschaftsvertrag Nachdem ein GmbH-Gesellschafter seinen Geschäftsanteil wirksam gekündigt hat, meldet der Geschäftsführer die Auflösung de...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 77 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 77) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf d...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 3.5 Anrechnung der Sondervorauszahlung

Die festgesetzte Sondervorauszahlung ist bei der Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Besteuerungszeitraums anzurechnen, für den die Fristverlängerung gilt.[1] In dem amtlich vorgeschriebenen Voranmeldungsvordruck ist hierfür eine besondere Zeile vorgesehen (Zeile 67). Daraus folgt: Im Normalfall wird die Sondervorauszahlung bei ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Nr. 1: Unrichtige Angaben/Unterlassene Erklärungen

Rn 8 Die Aufhebung der Kostenstundung kann zunächst dann erfolgen, wenn der Schuldner vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Angaben über Umstände gemacht hat, die für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Stundung maßgebend sind. Unrichtig sind Angaben, die von der Wirklichkeit abweichen. Rn 9 Maßgebende Angaben für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens betreff...mehr

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FoVo 12/2020, Wem steht der... / 1 I. Der Fall kurz zusammengefasst

Polizeivollzugsbeamter in Insolvenz Der 1965 geborene Schuldner ist Polizeivollzugsbeamter. Im Jahr 2008 beantragte er die Einstufung in die letzte Dienstaltersstufe seiner Besoldungsgruppe sowie eine Nachberechnung. Nach Ablehnung des Antrags und Zurückweisung des Widerspruchs erhob er im September 2009 Klage vor dem Verwaltungsgericht. 2011 wurde über sein Vermögen das Verb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Während nach dem Recht der Konkursordnung grundsätzlich jede Entscheidung des Konkursgerichtes mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden konnte, soweit nicht ausdrücklich die Unanfechtbarkeit der Entscheidung gesetzlich angeordnet war und gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts unter den Voraussetzungen des § 568 Abs. 2 ZPO a.F. die sofortige weitere Beschw...mehr

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FoVo 12/2020, Wem steht der... / 2 II. Die Entscheidung in ihren Kernaussagen für die Praxis

Der BGH folgt den Vorinstanzen Der BGH hält die Rechtsbeschwerde des Schuldners zwar für zulässig, im Ergebnis aber für unbegründet. Sein Ergebnis: Hinweis Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber nach § 15 AGG verpflichtet, den hierd...mehr

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FF 12/2020, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.5.2020 – 10 UF 51/20 1. Bei Versorgungsanwartschaften, die den Verfügungs- und Vollstreckungsbeschränkungen im Insolvenzverfahren (Insolvenzbeschlag) unterliegen, findet der Versorgungsausgleich statt. 2. Der Versorgungsausgleich wird bei solchen Anrechten in der Form durchgeführt, dass zugunsten des Ausgleichsberechtigten ein Anrecht mit den sich a...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 10. Aufsatzliteratur

Rn 33 Lüke, Aus der Werkstatt des Gesetzgebers: Neues im Beschwerdeverfahren in Insolvenzsachen, ZIP 2001, 1661; Pape, G., Die Oberlandesgerichte werden arbeitslos!, ZInsO 2001, 777; Pape, I., Auswirkungen der ZPO-Reform auf das insolvenzrechtliche Beschwerdeverfahren, NZI 2001, 516; Stamer, Das System der Rechtsbehelfe im Insolvenzverfahren (2015).mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Grenzen der Einbeziehung (§ 223 Abs. 1 Satz 2)

Rn 8 Eine Besonderheit besteht – infolge der europarechtlich bedingten Einführung (Rn. 3) von § 223 Abs. 1 Satz 2 – wiederum für bestimmte Gläubiger der Kreditwirtschaft. Deren Absonderungsrechte sind innerhalb der Abrechnungssysteme gegen Änderungen geschützt und damit insolvenzplanfest (§ 223 Abs. 1 Satz 2 Fall 2). Dabei geht es um einen besonderen[16] Schutz für Gläubiger...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Absatz 1: Verlängerung der Stundung

Rn 4 Die grundsätzlich längstens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung andauernde Stundung der Verfahrenskosten kann verlängert werden, wenn der Schuldner nach diesem Zeitpunkt weiterhin nicht in der Lage ist, den gestundeten Betrag in einer Summe aus seinem Einkommen und seinem Vermögen zu bezahlen. Rn 5 Ausdrücklich geregelt ist damit der zu erwartende Regelfall des end...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Nr. 2: Fehlen der persönlichen oder wirtschaftlichen Stundungsvoraussetzungen

Rn 24 Die Verfahrenskostenstundung kann auch dann aufgehoben werden, wenn beim Schuldner die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Kostenstundung von Beginn an nicht vorgelegen haben, ohne dass der Schuldner die fehlerhafte Gerichtsentscheidung zur Kostenstundung zu verantworten hat bzw. ihn bezüglich der falschen Angaben zu den persönlichen oder wirtsc...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Rechtspflegererinnerung

Rn 27 Soweit gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde gegeben ist, gilt dies unabhängig davon, ob die Entscheidung des Insolvenzgerichts durch den Insolvenzrichter oder den Rechtspfleger getroffen worden ist.[38] Rn 28 Die Regelung des Abs. 1 lässt daneben die Möglichkeit der Erinnerung gegen Entscheidungen des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rn 6 Auch die Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wird vom Gesetzgeber als existenzielle Entscheidung für den Schuldner angesehen, wenn dieser rechtunkundig und nicht in der Lage ist, sich im Insolvenzverfahren angemessen mündlich und schriftlich zu äußern.[10] Wegen der ausdrücklich in § 4a Abs. 2 postulierten besonderen Fürsorge des Insolvenzgerichts für den Insol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Wirkungen der Aufhebung der Kostenstundung

Rn 5 Während § 4b dem Insolvenzgericht die Möglichkeit gibt, bei einer grundsätzlich bestehenden Verfahrenskostenstundung die Zahlungsmodalitäten der geänderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schuldners anzupassen, führt ein Aufhebungsbeschluss zum Entfall der Stundungswirkung. Dementsprechend sind die Verfahrenskosten sofort fällig, ggf. kann ein Kostenvorschuss be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Übersicht über die Fälle der Zulassung der sofortigen Beschwerde

Rn 7 In den nachstehend aufgeführten Fällen ist u.a. die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts, die auf Vorschriften der InsO beruhen, ausdrücklich zugelassen:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Beschluss über die Aufhebung der Verfahrenskostenstundung

Rn 3 Auch die Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 207 mangels Masse hat für den Schuldner die Konsequenz, dass er das Restschuldbefreiungsverfahren nicht mehr erreichen kann, § 289. Rn 4 Die Entscheidung des Insolvenzgerichts zur Aufhebung der Verfahrenskostenstundung führt zum Wegfall der Stundungswirkungen. Rn 5 Soweit über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Nr. 4: Verstoß gegen eine Erwerbsobliegenheit

Rn 35 Die Stundung der Verfahrenskosten soll "ultima ratio" sein. Im Interesse des sparsamen Einsatzes öffentlicher Mittel ist der Schuldner gehalten, primär selbst für die Deckung der Verfahrenskosten Sorge zu tragen. Rn 36 Entsprechend der Erwerbsobliegenheit während der Wohlverhaltensperiode im Restschuldbefreiungsverfahren gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 wird eine solche...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Beschwerdeberechtigung

Rn 17 Wer zur Einlegung der sofortigen Beschwerde berechtigt ist, ergibt sich grundsätzlich aus der jeweils konkreten Bestimmung der InsO, die die Anfechtbarkeit der gerichtlichen Entscheidung vorsieht. Soweit kein ausdrücklicher Adressat für das Beschwerderecht genannt ist, ergibt sich die Berechtigung zur Einlegung der Beschwerde aus der Beschwer des Beschwerdeführers. Die ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Beschwerdefrist

Rn 8 Die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde beträgt gemäß § 4 i.V.m. § 569 Abs. 1 ZPO grundsätzlich zwei Wochen. Rn 9 Die Frist ist eine Notfrist (§ 224 Abs. 1 ZPO), nach deren Versäumung die Beschwerde nur noch unter den Voraussetzungen des § 569 Abs. 1 Satz 3 ZPO Erfolg haben kann, d.h., es müssen die Erfordernisse für eine Nichtigkeits- oder Restitutionsklage vo...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Absatz 2: Änderung der Monatsraten

Rn 11 Die grundsätzliche Entscheidung des Insolvenzgerichts, die Verfahrenskosten zu stunden, kann auf der Grundlage des Abs. 2 nicht dergestalt revidiert werden, dass eine Aufhebung erfolgt. Dies ist allein auf der Grundlage des § 4c mit den dort abschließend geregelten Aufhebungsgründen möglich. Rn 12 Die Entscheidung des Gerichts, die Stundung zunächst ohne Zahlungsbestimm...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung

Rn 23 Die Einlegung der sofortigen Beschwerde hat gemäß § 4, § 570 Abs. 1 ZPO grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, sowohl das Insolvenzgericht als auch das Beschwerdegericht können jedoch anordnen, dass die Vollziehung der Entscheidung ausgesetzt wird, § 570 Abs. 2 und 3 ZPO. Richtet sich die sofortige Beschwerde indes gegen die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die für die einzelnen Verfahrensabschnitte gewährte Stundung der Verfahrenskosten endet nach der grundsätzlichen Vorstellung des Gesetzgebers mit der Erteilung der Restschuldbefreiung. Bis dahin soll regelmäßig von einer Geltendmachung der Kosten gegenüber dem Schuldner abzusehen sein.[1] Die sofortige Geltendmachung aller Verfahrenskosten nach Erteilung der Restschuldbe...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Abfindungsansprüche bei Austritt (Abs. 5)

Rn 19 Um die Sanierung nicht durch etwaige Abfindungsansprüche der Anteilsinhaber oder Mitglieder zu gefährden, wenn eine Maßnahme nach Absatz 2 oder 3 einen wichtigen Grund für einen Austritt bestimmter beteiligter Personen darstellt, wurde Absatz 5 eingefügt. Dieser sieht vor, dass sich die Höhe etwaiger Abfindungsansprüche im Fall eines Austritts am Liquidationswert des U...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Abhilfemöglichkeit des Insolvenzgerichts, Gang des Beschwerdeverfahrens

Rn 25 Das Insolvenzgericht hat der sofortigen Beschwerde selbst abzuhelfen, sofern es diese für begründet erachtet; im Fall der Abhilfe unterbleibt eine Befassung des Beschwerdegerichtes mit der Angelegenheit. Die Abhilfeentscheidung hat ebenfalls in Beschlussform zu ergehen.[26] Die Streichung des Abs. 2 Satz 2 hat insoweit keine inhaltliche Bedeutung, sondern trägt allein ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2. Einzelheiten

Rn 2 Das am 04.08.2009 verkündete SchVG ist am Folgetag in Kraft getreten. Gleichzeitig trat das SchVG 1899 außer Kraft.[1] Aus diesem Grunde bestimmt § 24 Abs. 1 Satz 1, dass das Gesetz nicht auf Schuldverschreibungen anzuwenden ist, die vor dem Tag des Inkrafttretens (05.08.2009) ausgegeben wurden. Auf derartige Schuldverschreibungen ist nach § 24 Abs. 1 Satz 2 vielmehr we...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gemeinschuldner

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 > Insolvenzverfahren.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsanwälte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Rechtsanwalt (RA) ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl § 1 BRAO). Er bedarf der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer (vgl § 6 BRAO); mit der Zulassung wird der RA deren Mitglied (Zwangsmitgliedschaft; vgl § 12 Abs 3 BRAO). Ein RA mit eigener Kanzlei arbeitet eigenverantwortlich (Haftung) und auf eigene Rechnung und erzielt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.5.2 Vorzugsstellung im Insolvenzverfahren

Rz. 14 Unabhängig vom Zeitpunkt der Pfändung geht das Pfändungspfandrecht nach § 282 Abs. 2 Hs. 2 AO anderen Pfandrechten oder sonstigen Vorzugsrechten vor, die in der Insolvenz dem vertraglich bestellten Pfandrecht[1] nicht gleichgestellt sind. Hierzu treffen indes §§ 50, 51 InsO die Regelungen, dass die wesentlichen Pfand- und Vorzugsrechte des Zivilrechts dem Pfändungspfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 281–321

Rz. 1 Nach § 249 Abs. 1 AO sind die Finanzbehörden ermächtigt, Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird, kraft eigenen Rechts zwangsweise durchzusetzen, wenn die Pflicht nicht freiwillig erfüllt bzw. ihr zuwider gehandelt wird.[1] Diese zwangsweise Durchsetzung, d. h. die Vollstreckung des Verwaltungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 2.3 Nicht eröffnetes oder eingestelltes Insolvenzverfahren

Rz. 13 Ist ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet oder nach § 207 der Insolvenzordnung mangels Masse eingestellt worden, hat der Arbeitgeber die Bescheinigungspflicht zu erfüllen. Damit will der Gesetzgeber gewährleisten, dass in jedem Fall die notwendige Bescheinigung erstellt wird, die zur Feststellung eines Anspruchs auf Insolvenzgeld erforderlich ist. Die Agentur für Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 2.1 Bescheinigungspflicht

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Verpflichtung zur Ausstellung einer Insolvenzgeldbescheinigung. Die Bescheinigungspflicht trifft den Insolvenzverwalter, der in dem betroffenen Insolvenzverfahren eingesetzt worden ist. Dem Grunde nach sind Arbeitsentgelte zu bescheinigen, die bei Antragstellung auf Insolvenzgeld nicht erfüllt worden sind und auf die der Arbeitnehmer noch eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.2.1 Auskunftspflicht nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 enthält eine öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht. Die Regelung ergänzt § 315 und § 402. Die dort geregelten allgemeinen Auskunftspflichten Dritter mit dem datenschutzrechtlichen Rahmen greift beim Insolvenzgeld nicht, weil es sich dabei nicht um eine laufende Leistung handelt. Insoweit bedarf es einer eigenständigen Normierung. Rz. 6 Grundsätzlich ist auch der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt analog zu § 312 eine Bescheinigungspflicht für Fälle, in denen ein Insolvenzverwalter eingesetzt worden ist. Der Insolvenzverwalter hat die für die Erbringung von Insolvenzgeld erforderlichen Daten zu bescheinigen, wenn für einen Arbeitnehmer die Zahlung von Insolvenzgeld in Betracht kommt und die Agentur für Arbeit eine Bescheinigung verlangt. Du...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 314 Insolv... / 2.2 Bescheinigung

Rz. 8 Der Insolvenzverwalter hat die Höhe des Arbeitsentgelts für die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die gesetzlichen Abzüge, die gepfändeten, verpfändeten oder abgetretenen Teile des Arbeitsentgelts sowie die zur Erfüllung der Ansprüche auf Arbeitsentgelt erbrachten Leistungen zu bescheinigen (Abs. 1 Satz 1). Das stimmt ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Berücksichtigung des insolvenzbedingten Untergangs von Aktien

Leitsatz 1. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 2 EStG enthalten eine planwidrige Regelungslücke, soweit die dort enthaltenen Realisationstatbestände den Entzug von Aktien aufgrund der Auflösung und Abwicklung einer inländischen AG durch ein Insolvenzverfahren mit anschließender Löschung im Register nicht unmittelbar erfassen. Die planwidrige Regelungslücke ist durch ei...mehr