Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabrechnung

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AGS 2/2012, Vergütungsrücke... / 1 Sachverhalt

I. Der Versicherungsnehmer der Klägerin K. ist Miteigentümer einer Wohnungseigentumsanlage. Mit vom beklagten Rechtsanwalt eingereichtem Schriftsatz hatte er beim AG beantragt, einen Beschluss der Eigentümerversammlung, in dem die Eigentümerversammlung über die Abrechnung von Hausgeldern abgestimmt hatte, aufzuheben. Nachdem das LG in einem Parallelverfahren eines anderen Mi...mehr

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Darstellung von Rückstellungsentnahmen in der Jahresabrechnung

Leitsatz Nur im Fall rechnerischer Unschlüssigkeit ist ein Jahresabrechnungs-Genehmigungsbeschluss insgesamt für ungültig zu erklären Bestehen Buchführungsmängel hinsichtlich des gemeinschaftlichen Verwaltungskontos, kann sich auch ein Beschluss auf Buchprüferbestellung und entsprechende Schadensersatzpflicht des Verwalters hierfür rechtfertigen Normenkette § 28 WEG Kommentar I...mehr

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Instandhaltungsrücklage - Wirtschaftsplan ist nicht Jahresabrechnung

Leitsatz Die Darstellung der Instandhaltungsrücklage im Wirtschaftsplan muss nicht den Vorgaben des BGH mit Urteil vom 4.12.2009 vollkommen entsprechen. Fakten: Eine Wohnungseigentümerin hatte den Beschluss über die Genehmigung des Wirtschaftsplans angefochten. Sie bemängelt, dass die Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage nicht der aktuellen BGH-Rechtsprechu...mehr

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Anfechtungsklage - Streitwert bei Jahresabrechnungs-Anfechtung

Leitsatz Wird ein Beschluss über die Genehmigung einer Jahresabrechnung insgesamt angefochten und steht somit die gesamte Jahresabrechnung im Streit, bestimmt sich das Interesse der Parteien und aller Beigeladenen im Sinne des § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG dennoch grundsätzlich nicht nach dem gesamten Nennbetrag der in der Abrechnung als Ausgaben eingestellten Kosten. Hieran hat s...mehr

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Jahresabrechnung ohne Darstellung der Anfangs- und Endbestände gemeinschaftlicher Bankkonten

Leitsatz Die Darstellung der Anfangs- und Endbestände gemeinschaftlicher Bankkonten ist zwingender Bestandteil einer Jahresabrechnung und führt bei Fehlen zur Ungültigkeit des angefochtenen Genehmigungsbeschlusses über die gesamte Jahresabrechnung Beschlussanfechtende Eigentümer können insoweit nicht auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen und auch nicht auf Ergänzungsansp...mehr

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Negative Abrechnungsspitze bei Veräußerung innerhalb des Abrechnungsjahres

Leitsatz Begünstigter einer sog. negativen Abrechnungsspitze ist im Veräußerungsfall innerhalb des Abrechnungsjahres der Rechtsnachfolger Normenkette § 28 WEG Kommentar Nach vorherrschender Meinung wird die Höhe der aufgrund des Wirtschaftsplans zu fordernden Hausgeldvorschüsse begrenzt durch ein niedrigeres Einzelabrechnungsergebnis, sodass Vorschüsse auch nur bis zur Höhe de...mehr

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Verwaltungsunterlagen - Vorsicht bei Beschlussfassung über Unterlagenvernichtung

Leitsatz Ermächtigt ein Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung seinem Wortlaut nach den Verwalter, "alte" Verwaltungsunterlagen zu vernichten und wird eine Aufbewahrungsfrist lediglich für Bankbelege (10 Jahre) und sonstige Unterlagen (6 Jahre) beschlossen, ist ein solcher Beschluss nichtig. Fakten: Der Verwalter hatte folgenden Beschlussantrag zur Abstimmung gestellt:...mehr

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Jahresabrechnung: Verpflichtet zur Zahlung sind nur eingetragene Eigentümer - Die Wohnungseigentümer können nicht zulasten des Rechtsvorgängers entscheiden.

Leitsatz Über Wirtschaftsplan und Abrechnung beschließen die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit. Ihre Verpflichtung im Innenverhältnis erfolgt nicht bereits mit Entstehung der Lasten und Kosten, sondern erst durch den Beschluss. Daraus folgt, dass ein solcher Beschluss Verbindlichkeiten nur für und gegen die bei Beschlussfassung eingetragenen Wohnungseigentümer, nicht ...mehr

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Rechtsnachfolger haftet für Abrechnungsnachforderungen

Leitsatz Haftung des Rechtsnachfolgers für Abrechnungsnachforderungen aus Vorjahren, die erst nach Eigentumswechsel genehmigend beschlossen wurden Falsche Adressierung der Abrechnungen an die Voreigentümerin ändert an diesem Ergebnis nichts, da ein anderslautender Beschluss über eine Voreigentümerhaftung als unzulässiger Gesamtakt zulasten Dritter anzusehen und damit nichtig ...mehr

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Bauliche Veränderung in der WEG: Ohne Zustimmung keine Zahlungspflicht

Leitsatz Nicht jeder WEG-Eigentümer ist bei Luxusbaumaßnahmen einverstanden. Ein Eigentümer, der einer baulichen Maßnahme nach § 22 Abs. 1 WEG nicht zustimmt, ist von den damit verbundenen Kosten befreit. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob seine Zustimmung erforderlich war oder nicht. Sachverhalt Ein Wohnungseigentümer wendet sich mit einer Anfechtungsklage gegen eine Ja...mehr

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Bauliche Veränderung: Wenn dagegen, dann Kostenbefreiung - Nicht zustimmende Wohnungseigentümer müssen nicht zahlen

Leitsatz Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Maßnahme gemäß § 22 Abs. 1 WEG nicht zu, ist er gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den damit verbundenen Kosten befreit. Es kommt nicht darauf an, ob seine Zustimmung gemäß § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG erforderlich war oder nicht. Er kann die Kostenfreistellung auch nach Bestandskraft des Beschlusses über d...mehr

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WEG-Verwalter haftet nicht für verspätete Betriebskostenabrechnung im Mietverhältnis

Leitsatz Der WEG-Verwalter ist nicht Erfüllungsgehilfe vermietender Sondereigentümer Keine Haftung des WEG-Verwalters bei verspäteter Abrechnungserstellung für den Schaden des Vermieters, der aus diesem Grund mit seinem Mieter nicht fristgemäß Betriebskosten abrechnen kann Anders wäre zu urteilen, wenn zwischen dem Sondereigentümer und dem Verwalter eine besondere Vereinbarung...mehr

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Hauptsacheerledigung durch ergänzenden Beschluss zur Jahresabrechnung während Anfechtungsverfahren

Leitsatz Angaben über gemeinschaftliche Kontenstände zu Beginn und Ende eines Abrechnungszeitraums gehören als wesentliche Bestandteile zu einer zu beschließenden Jahresabrechnung Hauptsacheerledigung des Beschlussanfechtungsverfahrens nach bestandskräftig gewordener, abrechnungsergänzender Genehmigungs-Beschlussfassung Normenkette §§ 28 Abs. 3, 46 WEG Kommentar Unter heutiger ...mehr

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Abrechnung und Kostenverteilung in vereinbarten Untergemeinschaften

Leitsatz Abrechnung und Kostenverteilung in vereinbarten Untergemeinschaften Abgrenzung der Beschlusskompetenzen einzelner Untergemeinschaften zur gesamten Gemeinschaft Fehlende Beschlusskompetenz und Beschlussnichtigkeit, wenn in der Jahresabrechnung einer Untergemeinschaft von dieser über Kostenpositionen beschlossen wurde, welche die Gesamtgemeinschaft oder eine andere Unte...mehr

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Jahrelange Abrechnung nach nichtiger Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

Leitsatz Schutzwürdiges Vertrauen der Gemeinschaft auf bestandskräftig beschlossenen Wirtschaftsplan in nachfolgender Jahresabrechnung mit einem entgegen der Teilungserklärung auf nichtigem früheren Beschluss beruhenden Verteilerschlüssel Jahrelang vereinbarungswidrig praktizierte Kostenverteilung Normenkette §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 3, 28 WEG Kommentar 1997 hatte die Gemeinschaft...mehr

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Jahresabrechnung - Gesonderte Heizkostenabrechnung in Einzelabrechnungen zu berücksichtigen

Leitsatz Auch eine gesondert erstellte Heizkostenabrechnung muss in den Jahresgesamt- und in den Jahreseinzelabrechnungen berücksichtigt und es müssen zumindest in den Jahreseinzelabrechnungen Jahresendsalden ausgewiesen werden. Andernfalls widersprechen sowohl die gesonderte Heizkostenabrechnung als auch die Jahresrestabrechnung einer ordnungsgemäßen Verwaltung und sind für...mehr

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Kein gesonderter Beschluss über Heizkostenabrechnung

Leitsatz Über eine Heizkostenabrechnung (obendrein nur für ein halbes Geschäftsjahr) kann nicht gesondert beschlossen werden Andernfalls widersprechen gesonderte Beschlüsse sowohl über eine Heizkostenabrechnung und auch die restliche Jahresabrechnung Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung Normenkette § 28 WEG; § 139 BGB Kommentar In Beschlussfassungen zwischen Genehmigung einer...mehr

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Keine Freistellung von Kosten nach erfolgreicher Beschlussanfechtungsklage

Leitsatz Auch nach Vollzug eines angefochtenen Beschlusses besteht ein Rechtschutzbedürfnis für die Beschlussanfechtungsklage, solange Auswirkungen der Anfechtung auf Folgeprozesse nicht sicher auszuschließen sind Hat ein Eigentümer einem Beschluss über eine ordnungsgemäße Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahme nicht zugestimmt und hat auch seine Beschlussanfechtungskla...mehr

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Betriebskostenabrechnung – Wie die Mietminderung zu berücksichtigen ist

Leitsatz Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Miete einschließlich aller Nebenkosten). Ob und in welcher Höhe ein Minderungsbetrag (auch) auf die Vorauszahlungen angerechnet wird, spielt hierbei keine Rolle. (Leitsatz der Redaktion) Normenkette BGB §§ 536, 556 Abs. 3 Kommentar Zwischen den Parteien besteht ein Mietverhältnis über eine Wohnung. N...mehr

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Jahresabrechnung - Anfechtung auch bei geringen Mehrbelastungen möglich

Leitsatz Das Recht zur Beschlussanfechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Abrechnungsfehler den anfechtenden Wohnungseigentümer nur mit einem geringen Betrag betrifft. Dies gilt insbesondere dann, wenn generelle Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung bestehen, die innerhalb der Beschlussanfechtungsfrist nicht behoben werden können. Die Entlastung des Verwalte...mehr

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Jahresabrechnung darf auch wegen fehlerhaften geringen Beträgen angefochten werden

Leitsatz Hat der Versammlungsleiter zur Beschlussfähigkeit festgestellt, dass 1.000/1.000stel der Wohnungseigentümer anwesend und vertreten sind, genügt dies auch für die Bekanntgabe von Vollmachten abwesender Eigentümer Fälschliche Bezeichnung des Verwalters "als Zeuge" und nicht als "Beteiligter" ist unschädlich, wenn ihm die Vorinstanz auch bei richtiger Bezeichnung geglau...mehr

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Weiter Gestaltungsspielraum der Eigentümer zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

Leitsatz Grundsätzlich weiter Gestaltungsspielraum der Eigentümer zur Änderung des Verteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG Alle Ausgaben sind abzurechnen Noch nicht bereinigte Abrechnungssoftware nach Geboten des BGH zum Thema Rücklagenzuführung entschuldigt den Verwalter nicht Normenkette § 16 Abs. 3 WEG Kommentar In einer Wohnungseigentümergemeinschaft waren nach der Teilun...mehr

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Weiter Ermessensspielraum bei Änderung des Umlageschlüssels - An die Auswahl eines angemessenen Kostenverteilungsschlüssels dürfen keine zu strengen Anforderungen gestellt werden.

Leitsatz Bei der Änderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Fakten: Vorliegend sind die Betriebskosten nach der Teilungserklärung im Verhältnis der Wohnflächen auf die Wohnungseigentümer umzulegen. In einer Eigentümerversammlung vom Juni 2009 wurde mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2008 die Umlage der ...mehr

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Heizkostenverteilung - Eingeschränkter Ermessensspielraum bei Abänderung

Leitsatz Die Entscheidungsfreiheit der Wohnungseigentümer über die Abänderung eines Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG ist durch den nach der Heizkostenverordnung zulässigen Maßstab begrenzt. Die Vorschriften der Heizkostenverordnung sind gemäß § 3 Satz 1 Heizkostenverordnung im Verhältnis der Wohnungseigentümer zwingend anzuwenden. Da es sich bei § 7 Abs. 1 Sa...mehr

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Jahresabrechnung - Auch unberechtigte Ausgaben sind einzustellen

Leitsatz In die Jahresabrechnung sind auch solche Ausgaben einzustellen, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat. Maßgeblich für die Umlegung der Kosten in den Einzelabrechnungen ist der jeweils einschlägige Verteilungsschlüssel, wie er sich aus einer Vereinbarung, einem Beschluss nach § 16 Abs. 3, 4 WEG, aus § 16 Abs. 2 WEG oder einer...mehr

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Verwalter muss auch zu Unrecht getätigte Ausgaben aus gemeinschaftlichen Geldmitteln in die Abrechnung einstellen

Leitsatz Ein Verwalter hat auch etwa zu Unrecht von ihm getätigte Ausgaben aus gemeinschaftlichen Geldmitteln in die Abrechnung einzustellen Die Kostenverteilung in Einzelabrechnungen richtet sich nach getroffener Vereinbarung, gefassten Beschlüssen gemäß § 16 Abs. 3 bzw. 4 WEG, nach dem gesetzlich vorgesehenen Schlüssel in § 16 Abs. 2 WEG oder der Feststellung in einer geric...mehr

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Kostentragung bei baulichen Veränderungen (hier: Erweiterung eines Schwimmbads)

Leitsatz 1. Beschlussfassung über die Erweiterung eines gemeinschaftlichen Schwimmbads als bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG 2. Seitens eines zustimmungspflichtigen Eigentümers unangefochten gebliebener Beschluss über bauliche Veränderung ersetzt die grundsätzlich erforderliche, jedoch fehlende Zustimmung im Sinne einer Duldungspflicht und führt dann auch zu a...mehr

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Jahresabrechnung - Keine "Verrechnung" von Einnahmen und Ausgaben

Leitsatz Einnahmen und Ausgaben sind in der Jahresabrechnung einander gegenüberzustellen, da nur so dem Transparenzgebot Rechnung getragen werden kann. Eine Saldierung von Einnahmen und Ausgaben widerspricht daher ordnungsmäßiger Verwaltung. Fakten: Die Gemeinschaf hatte Einnahmen in Form von Waschmarken sowie Versicherungsleistungen erlöst. Beide Positionen wurden in der Jah...mehr

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Anspruch auf Auszahlung von Guthaben aus Einzelabrechnung

Leitsatz Anspruch auf Auszahlung von Guthaben aus Einzelabrechnung Normenkette §§ 10 Abs. 6 Satz 1, 16 Abs. 2 WEG Kommentar Das Abrechnungsguthaben aus einer mehrheitlich beschlossenen Jahresabrechnung begründet einen unmittelbaren Zahlungsanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers gegen die teilrechtsfähige Gemeinschaft (den Verband), solange eine anderweitige Regelung nach §...mehr

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Grundsatzentscheidung zur Einsicht in Verwaltungsunterlagen - Die Einsichtnahme ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben

Leitsatz Das Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben; dort kann er sich auf seine Kosten Ablichtungen der Unterlagen anfertigen oder anfertigen lassen. Der gegen den Verwalter gerichtete Anspruch auf Auskunft zur Jahresabrechnung und zum Wirtschaftsplan steht allen Eigentümern ...mehr

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Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters

Leitsatz Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters Auskunftsansprüche zu Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan stehen grundsätzlich allen Eigentümern gemeinschaftlich als unteilbare Leistung zu Individualanspruch des einzelnen Eigentümers gegen den Verwalter auf Auskunft besteht nur hinsichtlich der Angelegenheiten, die ausschlie...mehr

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AGS 01/2009, Klage und Wide... / Leitsatz

Begehrt der Vermieter mit der Klage die Zahlung der sich nach Abzug der Vorauszahlungen des Mieters aus der erstellten Jahresabrechnung zu seinen Gunsten errechneten Nachforderung und verlangt der Mieter widerklagend die Rückzahlung sämtlicher die abgerechnete Periode betreffenden Vorauszahlungen, betreffen Klage und Widerklage nicht denselben Gegenstand i.S.d. § 45 Abs. 1 S...mehr

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AGS 01/2009, Klage und Wide... / Aus den Gründen

Die gem. §§ 66, 68 Abs. 1 GKG i.V.m. § 32 Abs. 2 RVG aus eigenem Recht zulässige Beschwerde des erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten der Kläger gegen die Streitwertfestsetzung des LG hat in der Sache Erfolg. Der Streitwert von Klage und Widerklage ist für das erstinstanzliche Verfahren zusammenzurechnen, § 45 Abs. 1 S. 1 GKG, so dass der Streitwert insgesamt 29.837,99 E...mehr

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FF 12/2010, Kein Vorrang pe... / Aus den Gründen

Gründe: [7] Für das Verfahren ist gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsurt. v. 16.12.2009 – XII ZR 50/08, FamRZ 2010, 357 Rn 7). A. [8] Die Revision ist, entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung, in vollem Umfang zulässig. [9] Nach ständige...mehr

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AGkompakt 06/2011, Streitwe... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung ist zutreffend. Mangels wirtschaftlichen Interesses war hier nicht von demselben Streitgegenstand i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG auszugehen. Für Feststellungsantrag gilt volle Jahreswert Der Wert des Feststellungsantrags auf Fortbestand des Mietverhältnisses war dabei auf den Jahreswert der Miete i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 2 GKG festzusetzen. Obwohl es sich hier um ei...mehr

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Jahresabrechnung einer Untergemeinschaft

Leitsatz Sind nach Gemeinschaftsordnung Wirtschaftplan und Jahresabrechnung sowohl durch die Gesamtgemeinschaft als auch durch Untergemeinschaften zu erstellen, bedarf es erst einer Abrechnung der Gesamtgemeinschaft, bevor gemeinschaftsbezogene Zu- und Abflüsse auf Miteigentümer der Untergemeinschaft verteilt werden Anfechtungsklage gegen Beschlüsse einer Untergemeinschaft, d...mehr

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Ersteher einer Wohnung im Zwangsversteigerungsverfahren haftet für Abrechnungsspitze

Leitsatz Der Ersteher einer Wohnung kraft Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren haftet hinsichtlich des Einzelabrechnungsergebnisses bei Genehmigungsbeschlussfassung zeitlich nach dem Zuschlag nur für die sog. Abrechnungsspitze. Für Begründung seiner Haftung auch für noch offene Beitragsvorauszahlungen aus dem Vorjahreswirtschaftsplan neben der Haftung des Voreigentümer...mehr

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Rechnerisch unschlüssige Abrechnung ist insgesamt ungültig

Leitsatz Rechnerisch unschlüssige und erheblich mangelbehaftete Abrechnung führt zur Gesamtungültigkeit eines Genehmigungsbeschlusses Normenkette § 28 WEG Kommentar Der Genehmigungsbeschluss über eine Jahresgesamt- und Einzelabrechnung ist nicht nur teilweise, sondern insgesamt für ungültig zu erklären, wenn die Gesamtabrechnung rechnerisch unschlüssig und mit erheblichen Mäng...mehr

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WEG kann tätige Mithilfe der Eigentümer beim Schneeräumen mehrheitlich beschließen

Leitsatz Im vorliegenden Einzelfall bejahte Beschlusskompetenz zur sog. "tätigen Mithilfe" (hier: zu turnusweiser Schneeräumpflicht der einzelnen Eigentümer auch als typischerweise in Hausordnungen regelbare Verhaltenspflichten) Normenkette §§ 16 Abs. 2 und 21 Abs. 3 i. V. m. Abs. 5 Nr. 1 WEG Kommentarmehr

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Teilnahme eines Dritten an Eigentümerversammlung

Leitsatz Grundsätzlich Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung Vom Verwalter hinzugezogener Dritter besitzt ein Teilnahmerecht nur dann, wenn seine Anhörung oder Beratung im Interesse der Gesamtheit der Eigentümer liegt Nicht berechtigte Anwesenheit eines Dritten muss sich auf angefochtene Beschlussfassung ausgewirkt haben können Im Verwaltervertrag vereinbarte Sonderhono...mehr

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Umgestaltung der Kostenverteilung - Die Abänderung des Umlageschlüssels muss transparent erfolgen.

Leitsatz Auch ein durch Vereinbarung festgelegter Umlageschlüssel kann durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG geändert werden. Für eine transparente Ausgestaltung genügt es nicht, dass einer Abrechnung oder einem Wirtschaftsplan lediglich der neue Schlüssel zugrunde gelegt wird. Eine rückwirkende Änderung des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG entspricht in der Reg...mehr

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Sonderumlage als eilbedürftiger "Not-Wirtschaftsplan" muss nicht die endgültige Kostenverteilung ausweisen

Leitsatz Sonderumlage als eilbedürftiger "Not-Wirtschaftsplan" muss bei schwieriger Beurteilung der Kostenverteilung (hier: Deckensanierung unter einem zulässigen Ausbau eines Dachraums) noch nicht die endgültige Kostenverteilung ausweisen, die grundsätzlich erst in der nachfolgenden Jahresabrechnung zu erfolgen hat Normenkette § 28 WEG Kommentar Bestehen Kostenschulden des Ve...mehr

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Anfechtung der Jahresabrechnung wegen Darstellung der Instandhaltungsrücklage

Leitsatz Anfechtung der Jahresabrechnung (Rücklagendarstellung, Teilungültigkeit, getrennte Abrechnungskreise, Zusammenfassung von Ausgabenpositionen) Normenkette §§ 28, 43 Nr. 4, 46 WEG; § 92 ZPO Kommentar Hinsichtlich der Aufnahme eines Sollbetrags der Zuführungen zur Rücklage im Ausgabenteil und auch hinsichtlich der Darstellung der Zuführung zur Rücklage im Teil "erweitert...mehr

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Verwalterhaftung - Schaden entfällt nicht durch Ausgleich im Rahmen der Jahresabrechnung

Leitsatz Die Eigentümergemeinschaft ist zur Geltendmachung eines aufgrund einer Verletzung des Verwaltervertrags in ihrem Verwaltungsvermögen entstandenen Schadens aktivlegitimiert. Ein der Eigentümergemeinschaft in ihrem Verwaltungsvermögen entstandener Schaden entfällt nicht dadurch, dass der Schadensbetrag in die Jahresabrechnung eingestellt und auf die einzelnen Eigentüm...mehr

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AGS 07/2010, Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung, Streitwert

GKG § 49 Leitsatz Der Kostenstreitwert einer Klage auf Erstellung einer Wohngeldabrechnung in WEG-Sachen bestimmt sich nach dem Interesse der Beteiligten (§ 49a Abs. 1 GKG). § 49a Abs. 2 GKG setzt für dieses Interesse lediglich Unter- und Obergrenzen. Eine Multiplikation des Interesses bis zum fünffachen ist von dieser Vorschrift weder geboten noch auch nur erlaubt (a.A. vor...mehr

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AGS 07/2010, Klage auf Erst... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere nach §§ 32 Abs. 2 RVG, 68 Abs. 1 GKG auch gegen die Entscheidung des LG als Berufungsinstanz statthaft sowie ordnungsgemäß eingelegt worden (§§ 68 Abs. 2 S. 6, 66 Abs. 5 GKG). In der Sache hat die Beschwerde nur zu einem kleinen Teil Erfolg. Der für die zweite Instanz festzusetzende Kostenstreitwert setzt sich zusammen aus dem Wert de...mehr

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AGS 07/2010, Klage auf Erst... / Leitsatz

Der Kostenstreitwert einer Klage auf Erstellung einer Wohngeldabrechnung in WEG-Sachen bestimmt sich nach dem Interesse der Beteiligten (§ 49a Abs. 1 GKG). § 49a Abs. 2 GKG setzt für dieses Interesse lediglich Unter- und Obergrenzen. Eine Multiplikation des Interesses bis zum fünffachen ist von dieser Vorschrift weder geboten noch auch nur erlaubt (a.A. vor Inkrafttreten des...mehr

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AGS 07/2010, Klage auf Erst... / Sachverhalt

Das AG hatte die Beklagte, Verwalterin einer WEG-Anlage, verurteilt, eine Wohngeldabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG für die Jahre 2001–2004 vorzulegen. Nachdem die Beklagte ihre Berufung gegen dieses Urteil zurückgenommen hatte, hat die Berufungskammer den Kostenstreitwert für die zweite Instanz auf 13.105,67 EUR festgesetzt. Gegen die Streitwertfestsetzung richtet sich die vo...mehr

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AGS 04/2010, Eine Angelegen... / Aus den Gründen

In der Sache selbst ist das Rechtsmittel unbegründet. Der angefochtene Beschluss hält der rechtlichen Nachprüfung stand. Da die Beratungshilfe von Gesetzes wegen in "Angelegenheiten" gewährt wird (vgl. § 2 Abs. 2, § 6 BerHG), ist die Vergütung, die der Rechtsanwalt nach den Vorschriften des RVG erhält (vgl. § 44 RVG), ebenfalls auf die "Angelegenheit" auszurichten. Mangels ei...mehr

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AGS 08/2010, Keine Streitwe... / IV. Weitere Fälle in Mietsachen

Weitere Konstellationen, in denen die Rechtsprechung bei Klage und Widerklage in Mietsachen denselben Gegenstand annimmt, sind in folgenden Fällen gegeben:mehr