Fachbeiträge & Kommentare zu Jahreswechsel

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§ 5 Financial Planning und ... / C. Experteninterview

Rz. 141 Interview mit Antonius Hellmann, Private Banking, Sparkasse Vest Recklinghausen Der Dauertestamentsvollstrecker soll das Vermögen wie so oft in der Quadratur des Kreises anlegen: sicher, renditestark, liquide und steueroptimiert. Wie sieht der Zielkonflikt zwischen Rendite und Liquidität aus? Diesen Zielkonflikt hat es immer schon gegeben. Er wurde in den letzten Jahrz...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / a) Verständnis von Asset Allocation

Rz. 33 Der Grundgedanke der Vermögensaufteilung auf unterschiedliche Anlageklassen (Asset Allocation) liegt in der Bildung von effizienten Portfolios. Diese ergeben sich, wenn es bei gleicher Rendite kein Portfolio mit einem geringeren Risiko gibt, oder zu einem Risiko ein Portfolio mit einer höheren Rendite gibt. Ein Anleger rechnet bei jedem Investment mit einer erwarteten...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fälligkeitserfordernis bei Zahlung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung innerhalb des Zehntageszeitraums des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum des Dezembers des Vorjahres, die zwar innerhalb des für § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG maßgeblichen Zehn-Tages-Zeitraums geleistet, aber wegen einer Dauerfristverlängerung erst danach fällig wird, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe zu be...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts auf dem Bankkonto

Leitsatz Überweisungen auf das Bankkonto des leistenden Unternehmers werden nicht im Zeitpunkt der Gutschrift (Datum der Wertstellung), sondern im Zeitpunkt der Buchung auf dem Konto vereinnahmt. Sachverhalt Der Kläger erzielt als Designer umsatzsteuerpflichtige Umsätze und berechnet die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten. Nach einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung änderte ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.5.4 Gestaltungsüberlegungen

Rz. 496 Abs. 4 erfasst auch Managementbeteiligungen, wenn diese über eine Kapitalgesellschaft gehalten und ggf. gebündelt werden und die Grenze von 10 % nicht erreicht wird. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, dass die Managementbeteiligungen unmittelbar von den natürlichen Personen gehalten werden. Dadurch würden die volle Besteuerung bei der zwischengeschalteten Kapita...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der Trennung

A. Änderungen bei der steuerlichen Belastung Rz. 1 Der Jahreswechsel nach der Trennung hat entscheidende Bedeutung für die steuerliche Behandlung der beiden Eheleute. Denn zu dem auf die Trennung folgenden Jahreswechsel ändert sich auch die Steuerklasse. Ab 01.01. kommt Steuerklasse I statt Steuerklasse III zur Anwendung. Rz. 2 Einkommensteuerzahlende Eheleute können nach § 26...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / A. Änderungen bei der steuerlichen Belastung

Rz. 1 Der Jahreswechsel nach der Trennung hat entscheidende Bedeutung für die steuerliche Behandlung der beiden Eheleute. Denn zu dem auf die Trennung folgenden Jahreswechsel ändert sich auch die Steuerklasse. Ab 01.01. kommt Steuerklasse I statt Steuerklasse III zur Anwendung. Rz. 2 Einkommensteuerzahlende Eheleute können nach § 26 Abs. 1 EStG zwischen der getrennten Veranla...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / B. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Unterhaltszahlungen

I. Unterhalt an leibliche oder adoptierte Kinder Rz. 7 Zahlungen von Kindesunterhalt können bis maximal 9.744 EUR (2021) im Jahr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass weder der Unterhaltszahlende noch der andere Ehegatte Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das Kind in Anspruch nehmen. Rz. 8 Praxistipp:mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / 1. Sonderausgabenabzug (begrenztes Realsplitting)

Rz. 10 Da ab dem Jahr nach der Trennung die günstige Ehegattenbesteuerung mit dem Splittingtarif nicht mehr möglich ist, können als Ausgleich nachgewiesene Unterhaltsleistungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden und so eine Steuerentlastung ähnlich dem früheren Splittingtarif erreicht werden – daher auch die Bezei...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / II. Ehegattenunterhalt

Rz. 9 Ehegattenunterhalsleistungen können als außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben abgesetzt werden. Praxistipp: Werden trotz Trennung oder Scheidung weiterhin die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Ex-Ehegatten gezahlt, können diese Zahlungen zusätzlich absetzt werden – gleichgültig, ob der Unterhalt als Sonderausgabe oder als außergewöhnliche B...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / a) Darstellung des Sonderausgabenabzug

Rz. 11 Das sog. Realsplitting ist in § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG geregelt. Der Unterhaltspflichtige kann seine Unterhaltsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen höchstens bis zu 13.805 EUR jährlich im Wege des Sonderausgabenabzugs geltend zu machen. Im Gegenzug muss der Unterhaltsberechtigte die erhaltenen Unterhaltszahlungen in der Höhe des Sonderausgabenabzugs in ihrer Anla...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / I. Unterhalt an leibliche oder adoptierte Kinder

Rz. 7 Zahlungen von Kindesunterhalt können bis maximal 9.744 EUR (2021) im Jahr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass weder der Unterhaltszahlende noch der andere Ehegatte Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das Kind in Anspruch nehmen. Rz. 8 Praxistipp:mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / 2. Außergewöhnliche Belastung

Rz. 22 Alternativ zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG können Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG bis zur Höhe von 8.004 EUR pro Kalenderjahr in Abzug gebracht werden. Rz. 23 Praxistipp:mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / b) Voraussetzungen des Realsplittings

Rz. 12 Beide Ehegatten müssen unbeschränkt steuerpflichtig, dauernd getrennt lebend oder geschieden sein. Praxistipp:mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / c) Auswirkung auf den Empfänger der Unterhaltszahlungen

Rz. 14 Die Unterhaltsleistungen zählen beim Berechtigten zum einkommenssteuerpflichtigen Einkommen, müssen also versteuert werden. Der Unterhaltsverpflichtete muss alle Nachteile, die der Unterhaltsberechtigten dadurch entstehen, ausgleichen. Diese Verpflichtung zum Nachteilsausgleich beschränkt sich nicht nur auf die direkten steuerlichen Nachteile. Denn als Folge des erhöhte...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Auswirkungen auf die Steuerklasse

Rz. 223 Die Trennung hat noch keine sofortige Auswirkung auf die Änderung der Steuerklasse. Erst v. 1. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres an kommt Steuerklasse I statt Steuerklasse III zur Anwendung. Bei einkommensteuerrechtlicher Betrachtung gilt dann die Grundtabelle statt der bisherigen gemeinsamen steuerlichen Veranlagung nach der Splittingtabelle. Praxistipp:mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 3. Bruttoarbeitsentgeltbescheinigung (DEVO)

Rz. 42 Auf diesem besonderen Formular des Rentenversicherungsträgers bescheinigt der Arbeitgeber das Bruttoeinkommen des Ehegatten in den letzten Monaten der Ehezeit seit dem Jahreswechsel (sog. Bruttoarbeitsentgeltbescheinigung).mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / VI. Steuerklassenwechsel und begrenztes Realsplitting

Rz. 89 Da bereits zum Jahreswechsel nach der Trennung sich die steuerliche Behandlung der beiden Eheleute ändert (siehe § 4 Rdn 1 ff.), kommt für den nachehelichen Unterhalt regelmäßig Steuerklasse I bzw. die getrennte Veranlagung in der Einkommensteuer zur Anwendung. Rz. 90 Bereits vom Ablauf des Trennungsjahres an kann der unterhaltspflichtige Ehegatte, seine Unterhaltszahl...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (1) Auswirkungen einer späteren Erhöhung der Forderung

Rz. 21 Stellt sich später heraus, dass eine höhere Unterhaltsforderung bestanden hat, kann diese erst von dem Zeitpunkt an durchgesetzt werden, an dem der Unterhaltspflichtige eine genaue bezifferte Zahlungsaufforderung in dieser geänderten Höhe erhalten hat. Rz. 22 Fallbeispiel: Die Ehefrau E macht Unterhaltsansprüche gegen ihren Ehemann geltend. Mit Aufforderungsschreiben v...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Auswirkungen auf die steuerliche Veranlagung

Rz. 224 Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben, können nach § 26 Abs. 1 EStG zwischen der getrennten Veranlagung gem. § 26a EStG und der Zusammenveranlagung gem. § 26b EStG wählen.[335] Praxistipp:mehr

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zfs 04/2022, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

[6] I. Nach Ansicht des Berufungsgerichts hat die Klägerin zu 1 gegen die Beklagte aus übergegangenem Recht einen Anspruch aus § 7 Abs. 1 StVG i.V.m. § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG i.V.m. § 1 PflVG i.V.m. § 116 Abs. 1 SGB X. Unstreitig sei das Kind J. bei dem Verkehrsunfall, der sich bei dem Betrieb des bei der Beklagten haftpflichtversicherten Kfz ereignet habe und von der F...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2.3 Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Aus den Satzungsregelungen ergeben sich keine Einschränkungen bezüglich der Zusatzversorgungspflicht von Entgelten, die nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden. Einmalige Zahlungen, die aus Anlass oder nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden (z. B. Abfindungen, Urlaubsabgeltungen), gelten aber nicht als zusatzversorgungspflichtig...mehr

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Controller of the Future: P... / 6 Systemunterstützte Implementierung

Die Zuordnung der neuen Rollen für die weltweit 4.000 Controller erfolgte im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche zum Jahreswechsel 2020/2021. Dabei wurden im persönlichen Gespräch die veränderten Anforderungen diskutiert und das relevante rollenspezifische Trainings-Curriculum im global verfügbaren HR-System entsprechend zugewiesen. Dadurch wird sichergestellt, dass g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 5.1.1 Versorgungsrentenberechtigte

Rentenberechtigte, die zum 31.12.2001 bereits eine Versorgungsrente bezogen haben, erhielten den bisherigen Zahlbetrag weiter. Die Höhe der Versorgungsrente wurde zum Stand 31.12.2001 ohne Berücksichtigung von Ruhens- oder Nichtauszahlungsregelungen festgestellt. Sofern aber bei der Gewährung der Rente schon nach dem bisher geltenden Recht Ruhensregelungen zu berücksichtigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hartmann, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG, StBp 1992, 139; Schoor, Einnahme-Überschussrechnung bei Freiberuflern, BuW 1993, 683; Pickert, Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung oder durch BV-Vergleich, DB 1994, 158; Mösbauer, Besonderheiten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG, StWa 1995, 126, 164 und 20...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung: Wer muss ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Bis zum 30.11.2020 war es die eigene Aufgabe des Verwalters, Rechnung zu legen und als Entwurf die eigentliche Jahresabrechnung aufzustellen. Die Aufgabe, abzurechnen, traf nach h. M. den Verwalter, in dessen Amtszeit die Verpflichtung zur Erstellung fällig wird. Schied der alte Verwalter bereits zum Jahreswechsel aus, musste also der neue Verwalter die Abrec...mehr

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FoVo 01/2022, Aussetzung ei... / 3 Der Praxistipp

Covid-19-Pandemie taugt nicht für die Verzögerung Der Fall des AG zeigt exemplarisch, wie die Covid-19-Pandemie genutzt wird, um ein Vollstreckungsverfahren zu verzögern. Diese Situation ist auch für den Jahreswechsel 2021/2022 zu sehen und wird die Vollstreckung möglicherweise auch noch darüber hinaus begleiten. Zu Recht ist das AG dem entgegengetreten. Es gibt hinreichende M...mehr

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zfs 01/2022, Editorial

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Freunde der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Sie lesen diese Zeilen der ersten zfs in diesem Jahr mit der berechtigten Erwartungshaltung, wie gewohnt den Überblick des Kollegen Nick Eilers über den unmittelbar bevorstehenden Verkehrsgerichtstag in Goslar zu erhalten. Meine unrühmliche Aufgabe ist es heute, Sie in dieser Erwartungshaltung zwa...mehr

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S / Steuerstrafverfahren [Rdn 2970]

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S / Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4155]

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 1.3.2 Vorjahressteuer nicht mehr als 1.000 EUR

Falls die (angemeldete bzw. festgesetzte) Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr 2021 nicht mehr als 1.000 EUR betragen hat und es sich nicht um einen Neugründungsfall [1] handelt, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen und der Entrichtung von Vorauszahlungen befreien.[2] Durch diese Befreiung wird weder das Kalenderjahr zum ...mehr

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Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 5 Zum Jahreswechsel zu beachten

Zum Jahreswechsel sollte noch einmal für die Veranlagungen der vergangenen Jahre überprüft werden, ob evtl. strittige Sachverhalte zu Änderungen des Umsatzsteuerrechts führen könnten. In diesem Zusammenhang sollten immer die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Altjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjähr...mehr

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Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / Zusammenfassung

Zum Jahreswechsel 2021/2022 besteht noch einmal die Chance, Sachverhalte des Veranlagungszeitraums 2021 zu prüfen und sich auf die Änderungen im Jahr 2022 einzustellen. Insbesondere müssen die auslaufenden und ggf. verlängerten Nichtbeanstandungsfristen der Finanzverwaltung beachtet werden. Wir geben einen kompakten Überblick über wichtige Neuerungen aus Rechtsprechung und V...mehr

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Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis zu beachten sind. Seit dem 1.1.2019 gelten unionseinheitliche Regelungen zu den sog. Einzweck- und ...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2021

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Anschaffungsfall

Rn. 57 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 1 S 1 EStG unterscheidet – wie sonst auch üblich bei §§ 7ff EStG zwischen Anschaffung und Herstellung. Rn. 58 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 "Anschaffung" meint wie sonst auch, den Zeitpunkt des Abschlusses eines rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrages oder gleichstehenden Rechtsakts (s § 7 Rn 347 Fn 2 (Handzik)). Rn. 59 Sta...mehr

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zfs 12/2021, Verkehrsanwälte-MEDCHECK

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere ARGE Verkehrsrecht tritt seit über 30 Jahren für die Rechte der Unfallgeschädigten ein. Dabei müssen wir in der Praxis sehen, dass auf Seite der Versicherer manchmal mehr Wissen und mehr Background vorhanden ist. Diesem Ungleichgewicht stellen wir uns täglich entgegen. Ansporn ist dabei der Ausspruch von Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SE...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Eröffnungszuständigkeit für Hauptverfahren

Rz. 113 Für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens sind gem. Art. 3 Abs. 1 EuInsVO die Gerichte des Mitgliedstaates zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen ( center of main interest – COMI) hat. Wie mittlerweile nicht mehr nur in ErwG 13 EuInsVO 2000 umschrieben, sondern in Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 S. 2 EuInsVO kod...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) § 11 Abs. 2 S. 2 bei USt-Vorauszahlungen und Dauerfristverlängerung

Zur Anwendung des § 11 Abs. 2 S. 2 i.V.m. Abs. 1 S. 2 EStG ist nicht nur erforderlich, dass die betreffenden Ausgaben innerhalb eines kurzen Zeitraums von bis zu 10 Tagen vor bzw. nach Beendigung des KJ gezahlt werden, sondern auch, dass die Ausgaben innerhalb dieses Zeitraums fällig sind. USt-Vorauszahlungen für den Monat Dezember (bzw. für das IV. Quartal) bei der Gewinnermit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erwerbstätigkeit von bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit

Rn. 545 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Eine Erwerbstätigkeit ist ua dann unschädlich, wenn es sich dabei um eine solche mit einer regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden wöchentlich handelt. Es ist grds die individuell vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zugrunde zu legen, H 32.10 EStH 2020; A 20.3.1 Abs 1 S 2 DA-KG 2020; FG D'dorf v 29.08.2013, 3 K 223...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Auf einen falschen oder erdichteten Namen

Rz. 586 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Kontenwahrheit nach § 154 Abs. 1 AO wird verletzt, wenn durch die unrichtige Namensbezeichnung der wahre Verfügungsberechtigte des Kontos oder des Schließfachs nicht ermittelt werden kann[2]. Rz. 587 [Autor/Stand] Erdichtet ist ein Name, der dem Träger nicht zusteht und mit dem auch nicht an eine bestimmte Personenidentität angeknüpft wir...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausstellen unrichtiger Belege (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, und dadurch – sei es auch unbeabsichtigt – ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Unmaßgeblich ist es, ob eigene oder fremde Steuern betr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Aktivie... / 7 Nachträgliche Minderung der Anschaffungskosten

Eine nachträgliche Minderung der Anschaffungskosten liegt vor, wenn die Minderung nicht im Jahr der Anschaffung eintritt, sondern in den Folgejahren. Als Minderungsgrund kommen grundsätzlich die gleichen Gründe in Betracht wie zum Anschaffungszeitpunkt. Danach können sich nachträgliche Minderungen z. B. ergeben durch Skontoabzüge, wenn die Anschaffung und die Bezahlung des Ka...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / III. Muster: Schadensersatzklage

Rz. 55 Muster 3.3: Schadensersatzklage Muster 3.3: Schadensersatzklage An das Landgericht Klage des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: gegen wegen Anwaltshaftung Namens und in Vollmacht des Klägers erheben wir Klage gegen den Beklagten und werden beantragen, wie folgt zu erkennen...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 25.2 Nachzahlungen/Rückforderungen nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Aus den Satzungsregelungen ergeben sich keine Einschränkungen bezüglich der Zusatzversorgungspflicht von Entgelten, die nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden. Damit stellen solche Entgelte nur dann kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt dar, wenn sie aus anderen – z.B. steuerrechtlichen Gründen – nicht mehr dem Zeitraum zugeordnet werden können, in de...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 25.1 Nachzahlungen/Rückforderungen während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses

Bei einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis werden Nachzahlungen oder Rückforderungen ("Negativ-Entgelte") grundsätzlich durch Verrechnung mit laufendem Arbeitsentgelt ausgeglichen (Aufrechnung nach §§ 387 ff. BGB). Laufende Entgeltzahlungen, einmalige Zahlungen und Nachzahlungen müssen dem Jahr zugeordnet werden, in dem diese dem Beschäftigten zugeflossen sind. Sie sind a...mehr

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ZErb 07/2021, Sittenwidrigk... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. Das notarielle Testament vom 4.5.2005 ist unwirksam, und zwar sowohl wegen Testierunfähigkeit des Erblassers zur Zeit der Testamentserrichtung (2. b), als auch wegen der Sittenwidrigkeit des notariellen Testaments (2. c). 1. Soweit die Klage auf der Auskunftsstufe mit dem Teilurteil des Landgerichts teilweise abgewiesen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.4 Gewerbesteuer

Rz. 147 Nach § 8 Nr. 1 GewStG in der bis zum Erhebungszeitraum 2007 geltenden Fassung wurden dem Gewinn Entgelte für Schulden zur nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals hinzugerechnet, während Entgelte für kurzfristige Schulden unberücksichtigt blieben. Unter der Geltung dieser Regelung wurden Gestaltungen als missbräuchlich angesehen, mit denen durch Rüc...mehr