Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.4 Sonstige, behinderungsspezifische Maßnahmen

Rz. 15 Bei den sonstigen, auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichteten Maßnahmen werden meist spezielle Personengruppen erfasst. Typisch sind diese Maßnahmen für Sehbehinderte, Hörgeschädigte, Gehörlose oder Blinde. Diese spezielle Maßnahmekonzeption schließt Menschen ohne Behinderungen aus, sodass regelmäßig nur Menschen mit Behinderungen Maß...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.9 Budget für Ausbildung

Rz. 40 Als Alternative zum Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich einer WfbM oder bei einem anderen vergleichbaren Leistungsanbieter wurde zum 1.1.2020 mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) geschaffen (ergänzend wird auf die Komm. zu § 61a SGB IX verwiesen). Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM ha...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2.2 Grundsätze zur Auswahl der Förderung von Menschen mit Behinderungen

Rz. 15 § 112 Abs. 2 enthält dabei ergänzende Grundsätze, die bei der Auswahl der in Betracht kommenden Leistung, Leistungsabfolge oder Maßnahmekombination im Einzelfall zu beachten sind. Die in Abs. 2 Satz 1 genannten 4 Faktoren, der Eignung und Neigung, der bisherigen Tätigkeit sowie der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes sind durch die Agentur für Arbeit angemessen zu...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für die tatsächliche, regelmäßige Teilnahme an einer Leistung oder Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgt ein Kostenausgleich durch die Agentur für Arbeit. Dies schließt Kosten vor Beginn der Maßnahme ein, wenn ein sachlicher Zusammenhang besteht (vorzeitige Anreise, notwendige Lernmittel für die Maßnahme). Es muss sich um erforderliche Kosten handeln, die für d...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2.3 Berufsfindung und Arbeitserprobung

Rz. 19 Sollte nach eingehender Beratung einschließlich ärztlicher und berufspsychologischer Begutachtung durch die Fachdienste der Agentur für Arbeit, die Auswahl der notwendigen Teilhabeförderung noch nicht möglich sein, kann eine Maßnahme zur Klärung der beruflichen Eignung und/oder zur Arbeitserprobung erforderlich werden (§ 112 Abs. 2 Satz 2). Diese Maßnahmen werden erst...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.8 Andere, sonstige Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX

Rz. 36 Die Vorschriften für andere Leistungsanbieter sind mit dem BTHG zum 1.1.2018 in Kraft getreten. Die Leistungen des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches können von der Bundesagentur für Arbeit auch für Anbieter nach § 60 SGB IX finanziert werden. Andere Leistungsanbieter sind keine Arbeitgeber. Sie sollen vergleichbare berufliche Bildung oder Beschäftigun...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.6 Abweichung vom Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung – Schulische Ausbildung

Rz. 23 § 117 Abs. 1. Satz 2 eröffnet die Möglichkeit in besonderen Einrichtungen eine Maßnahme, sowohl bei der Aus- als auch bei der beruflichen Weiterbildung, abweichend von den üblichen Regelungen des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung zu fördern. Folglich wird hier auch eine Ausbildung in schulischer Form möglich, die ein Studium in einer Rehabilitationseinri...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.7 Werkstätten für behinderte Menschen

Rz. 24 Die Werkstätten für behinderte Menschen oder die sonstigen Leistungsanbieter gehören zu den besonderen Rehabilitationseinrichtungen. Förderbar für die BA ist nur das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich (vgl. § 57 SGB IX) in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Dies ergibt sich ergänzend aus der analogen Regelung in § 63 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX, fall...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.3 Förderbare Einrichtungen

Rz. 11 Besondere Einrichtung für Menschen mit Behinderungen hat der Gesetzgeber in § 51 SGB IX definiert, der für die Bundesagentur für Arbeit nach § 7 SGB IX Anwendung findet. Es handelt sich um spezielle Maßnahmeträger der beruflichen Rehabilitation, wozu die Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen gehören. Berufliche Rehabilitation ist b...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.3 Anzuwendende Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe

Rz. 14 Grundsätzlich gelten für das Ausbildungsgeld nach § 122 Abs. 2 die Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56 bis 72 (§ 122 Abs. 2 HS 1), wenn in den §§ 123 bis 129 keine speziellere Regelung für das Ausbildungsgeld vorgesehen ist. Dies ist der Fall für die Festsetzung der Bedarfe des Ausbildungsgeldes (vgl. Komm. zu §§ 123 bis 125) sowie die Anrechnung...mehr

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Sauer, SGB III § 114 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 114 Abs. 1 beinhaltet eine grundsätzliche Regelung für die Gewährung von allgemeinen und besonderen Leistungen und steckt den Förderrahmen ab. Die Regelung verfolgt das Ziel, dass eine Integration und damit das Ziel der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mit dem Regelinstrumentarium der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erreicht werden soll, auch wenn wegen de...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 2.3 Teilnahmekosten

Rz. 5 Die Übernahme der Teilnahmekosten (§ 127) ist neben den Pflichtleistungen Übergangsgeld und Ausbildungsgeld die dritte besondere Leistung. Regelmäßig werden daher die Geldleistungen für den Lebensunterhalt und die Teilnahmekosten parallel gewährt. Um eine einheitliche Verwaltungspraxis der Rehabilitationsträger zu erreichen, wurde der Leistungsumfang der üblichen Teiln...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.2 Weitere behinderungsbedingte Aufwendungen

Rz. 27 Abs. 1 Satz 2 HS 1 erfasst ausdrücklich nur "weitere" unvermeidbare Aufwendungen, die nicht bereits ausdrücklich im SGB IX geregelt sind. Vorrangig ist daher die Verweisung auf das SGB IX nach Abs. 1 Satz 2 anzuwenden. Dort sind die Regelaufwendungen definiert, die dort geregelten Voraussetzungen sollen mit Abs. 1 Satz 2 nicht umgangen werden. Es muss sich um unvermeid...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 2.2 Ausbildungsgeld

Rz. 4 Nur im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung bzw. der Teilnahme an den Maßnahmen der besonderen Leistungen besteht ein Anspruch auf Ausbildungsgeld, jedoch unter der ergänzenden Bedingung, dass das Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann. Das Ausbildungsgeld ist daher nur nachrangig zu gewähren; ein Anspruch auf Übergangsgeld darf auch nicht ohne Vorbeschäftigungszei...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.2.1 Maßnahmen der beruflichen (Erst-) Ausbildung

Rz. 8 Förderfähige Berufsausbildungen sind in § 57 Abs. 1 benannt. Für Menschen mit Behinderungen sind insbesondere Berufsausbildungen als besondere Leistungen in besonderen Einrichtungen außerhalb des BBiG bzw. der HwO förderfähig (§ 117 Abs. 2 Satz 1, vgl. auch weitere förderbare Berufsausbildungen in der Komm. zu § 117). Gleiches gilt für das zum 1.1.2020 neu eingeführte ...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.1 Kumulative Fördervoraussetzungen

Rz. 6 Die Agentur für Arbeit hat Menschen mit Behinderungen mittels besonderer Leistungen zu fördern, wenn einer der 5 nachfolgenden Voraussetzungen des § 117 Abs. 1 im Rahmen einer Gesamtwertung vorliegt (vgl. zur Prognose BSG, Urteil v. 11.5.2000, B 7 AL 18/99 R). Art oder Schwere der Behinderung machen eine Maßnahme in einer besonderen Einrichtung unerlässlich, Art oder Sch...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 118 nennt die konkreten besonderen Leistungen (§ 113 Abs. 1 Nr. 2). Deren Voraussetzungen sind in den nachfolgenden Vorschriften des Dritten Unterabschnitts im Zweiten Titel (§§ 119 bis 126) sowie im Dritten Titel (§§ 127, 128) geregelt. Diese Systematik hat der Gesetzgeber bereits bei den allgemeinen Leistungen angewandt (vgl. § 115). Folgende besondere Leistungen si...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.7.3 Arbeitsbereich

Rz. 35 Sollte eine Überführung in den Arbeitsbereich vom Fachausschuss (§ 2 WVO) vorgeschlagen worden sein und stimmt der zuständige Rehabilitationsträger zu (regelmäßig der Vertreter des nach Landesrecht bestimmten Trägers der Eingliederungshilfe; d. h. regelmäßig der örtliche Sozialhilfeträger), kann eine Tätigkeit im geschützten und betreuten Tätigkeitsbereich aufgenommen...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 2.1 Übergangsgeld

Rz. 3 Das Übergangsgeld als besondere Leistung kann nicht für sich allein an den Menschen mit Behinderungen erbracht werden. Es bedarf der Teilnahme an einer Maßnahme nach § 117 oder den in § 119 Nr. 2 aufgezählten weiteren Maßnahmen, sodass eine gegenseitige Abhängigkeit besteht. Das Übergangsgeld dient als Ersatz und Ausgleich für das bisherige Arbeitsentgelt (§ 3 Abs. 4 Nr...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.2.6 Vergleichbare Maßnahme bei einem anderen Leistungsanbieter

Rz. 13 Mit dem BTHG hat der Gesetzgeber eine Erweiterung der WfbM um andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich (vgl. § 57 SGB IX) vorgenommen. Dem Menschen mit Behinderungen kommt dabei ein Wahlrecht zu (§ 62 SGB IX), welche Einrichtung/en die jeweilige Leistung erbringt/erbringen. Andere Leistungsanbieter sind keine Ar...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.5 Maßnahmeinhalte

Rz. 17 § 117 Abs. 1 beinhaltet nach der Nennung der besonderen Leistungen die Wortwahl "insbesondere" und zählt dann die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung einschließlich Berufsvorbereitung sowie der wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung auf. Es handelt sich dabei lediglich um eine Schwerpunktsetzung, die nicht abschließend ist. Die Durchführung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 113 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift differenziert in Abs. 1 zwischen allgemeinen und besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und verweist auf die §§ 115 bis 128. Die besonderen Leistungen können zusätzlich um ergänzende Leistungen erweitert werden. Die spezifische Unterscheidung zwischen allgemeinen, besonderen sowie diese ergänzenden Leistungen wird nur bei der Bundesagentur fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.2.3 Maßnahme im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Rz. 10 Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder die sonstigen Leistungsanbieter gehören zu den besonderen Rehabilitationseinrichtungen. Förderbar für die Bundesagentur für Arbeit ist nur das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich (vgl. § 57 SGB IX) in einer WfbM, die mit dem unterhaltsichernden Ausbildungsgeld flankiert werden, wenn die übrigen Anspruchsv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1 Teilnahmekosten nach dem SGB IX

Rz. 5 Die im Zusammenhang mit einer besonderen Leistung oder Maßnahme anfallenden Teilnahmekosten sind nach den Regelungen der §§ 49, 64, 73 und 74 SGB IX zu übernehmen. Hierbei ist es unerheblich, ob tatsächlich ein Anspruch auf Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld (z. B. wegen der Einkommensanrechnung) besteht. Die relevanten Einzelregelungen der SGB IX-Vorschriften werden na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 113 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der Gesetzgeber hatte mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) in Kraft ab 1.1.1997 die ursprüngliche Pflichtleistung, mit erheblicher Kritik, weitestgehend in einen Ermessensanspruch umgewandelt. Ein Rechtsanspruch bestand nur noch für anerkannte Schwerbehinderte und Rehabilit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 8 Besondere Pflichten des Arbeitgebers

Für den Arbeitgeber bestehen im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses besondere Pflichten:[1] Informations- und Begründungspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 wurde diese Arbeitgeberpflicht ...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.4 Eingliederungsbegleitende Dienste

Rz. 29 Mit Abs. 2 wird der Anwendungsbereich der Teilnahmekosten nach Abs. 1 um die Eingliederung begleitende Dienste ausgedehnt. Mit der Regelung ist die Übernahme der Aufwendungen für erforderliche eingliederungsbegleitende Dienste während und nach der Maßnahme möglich. Dies entspricht der ganzheitlichen Zielsetzung der dauerhaften Integration zur Teilhabe am Arbeitsleben ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2.3 Förderbeträge nach § 86 für Unterkunft und Verpflegung

Rz. 9 Die Förderhöhe wird mit der Verweisung auf die Vorschriften der beruflichen Weiterbildung geregelt. § 86 sieht in Nr. 1 Tagesbeträge für die Unterbringung und in Nr. 2 Tagesbeträge für die Verpflegung vor. Zudem wurden je Kalendermonat maximale Pauschalbeträge normiert. Als Betrag für die Unterbringung wird ein täglicher Fördersatz von 60,00 EUR übernommen. Der Betrag i...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2.1 Ziele der Teilhabeförderung (Abs. 1)

Rz. 12 Der Gesetzgeber nennt die Ziele der Leistungsgewährung in Abs. 1. Demnach sollen die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlichen Hilfen entsprechend dem Willen des Gesetzgebers dazu beitragen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen. Rz. 13 Die Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behinderungen soll im Ergebnis posit...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.2 Ergänzende Leistungen nach § 64 SGB IX

Rz. 9 Die Norm enthält eine umfassende Aufzählung aller die medizinische und berufliche Rehabilitation zusätzlich ergänzender Leistungen. Als Teilnahmekosten im Rahmen einer Maßnahme der besonderen Leistungen nach § 117 werden für den teilnehmenden Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Agentur für Arbeit Beiträge und ggf. Beitragszuschüsse zur Sicherstellung eines V...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 127 definiert die in § 118 Satz 1 Nr. 3 genannten Teilnahmekosten der besonderen Leistungen (§ 117). Die Norm regelt, neben den unterhaltssichernden Leistungen Übergangsgeld (§§ 119 ff.) und Ausbildungsgeld (§§ 122 ff.), die zweite Säule der besonderen Leistungen. Abs. 1 regelt die übernahmefähigen Kosten für die Teilnahme an besonderen Leistungen. Liegen die in § 117...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängerregelung des Satzes 1 war im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in § 56 Abs. 2 AFG verankert. Eine vergleichbare Regelung für Satz 2 gab es nicht, diese trat erstmals zum 1.7.2004 in Kraft. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.5.3 Berufsvorbereitung

Rz. 20 Reguläre, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Jugendliche gemäß § 51 Abs. 1 zielen vorrangig darauf ab, eine Berufsausbildung aufzunehmen und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu generieren. Die teilnehmenden Personen erhalten die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl idealtypisch durch ...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der geltende Abs. 1 war ursprünglich in § 56 Abs. 1 Satz 1 AFG und der geltende Abs. 2 in § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 AFG geregelt. Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) weitestgehend inhaltsgleich in die Erstfassung des SGB III, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsbeihilfen / 3.1.3 Förderfähiger Personenkreis

Zum förderfähigen Personenkreis gehören bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerber, die infolge eingeschränkter Vermittlungsperspektiven keine Ausbildungsstelle gefunden haben, Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen sowie lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende. Die Förderung set...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsbeihilfen / 3.3 Assistierte Ausbildung

Mit dem Instrument der Assistierten Ausbildung werden junge Menschen mit Unterstützungsbedarf vor und während einer Berufsausbildung gefördert. Das Instrument richtet sich gleichermaßen an Ausbildungsbetriebe und bietet Unterstützung bei der Anbahnung, Durchführung und Organisation der Berufsausbildung. Ziel der Förderung ist der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsbeihilfen / 3.1.2 Förderleistungen

Arbeitgeber, die eine EQ durchführen, können einen Zuschuss in Höhe der von ihnen mit dem Auszubildenden vereinbarten Vergütung bis zu einer Höhe von 262 EUR monatlich erhalten.[1] Die EQ begründet Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Die Agentur für Arbeit übernimmt deshalb neben dem Zuschuss auch einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsbeihilfen / 1.6.4 Blockschulunterricht

Wird der Berufsschulunterricht nicht wie meist üblich an einem oder 2 Tagen in der Woche erteilt, sondern in zusammenhängenden Zeiträumen von mehreren Wochen, spricht man von Blockschulunterricht. Entstehen während des Blockschulunterrichts höhere Kosten, z. B. wegen weiterer Fahrten oder einer auswärtigen Unterbringung, werden diese in der Berufsausbildungsbeihilfe nicht ber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsbeihilfen / 1.6 Höhe der Leistung

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird als Zuschuss gezahlt und nach dem Bedarfsprinzip berechnet. Zur Festsetzung der Leistungshöhe wird zunächst ein Gesamtbedarf für den Lebensunterhalt, für Fahrtkosten und für sonstige Aufwendungen ermittelt. Auf diesen Gesamtbedarf ist – unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge – das Einkommen des Auszubildenden, seines Ehegatten oder Le...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsbeihilfen / 1.2 Förderung einer zweiten Ausbildung

Ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht grundsätzlich nur für die erste Berufsausbildung. Eine zweite Förderung ist dann möglich, wenn zu erwarten ist, dass eine dauerhafte berufliche Eingliederung auf andere Weise nicht erreicht werden kann und die Eingliederung durch eine zweite Berufsausbildung erreicht wird. Nach der vorzeitigen Lösung eines Berufsausbildungsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsbeihilfen / 1.8 Förderdauer

Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht für die tatsächliche Dauer der Ausbildung, d. h. grundsätzlich bis zum Tag der Abschlussprüfung. Eine Förderung über die vorgeschriebene Ausbildungszeit hinaus kann dann erfolgen, wenn der Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz verlängert wurde.[1] Bei Krankheit wird die Leistung bis zum Ende des dritten auf den E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsbeihilfen / 3 Ausbildungsförderung für Arbeitgeber

Die Arbeitgeberförderung erfolgt in Form von Zuschüssen bei betrieblicher Qualifizierung und Ausbildung. Daneben können Arbeitgeber durch ausbildungsbegleitende Hilfen bzw. durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung unterstützt werden. Wichtig Antragstellung vor Förderbeginn Der Antrag auf Förderung muss grundsätzlich vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses gestell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1 Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber im Sinne der Sozialversicherung bei Arbeitnehmerüberlassung mit Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit ist grundsätzlich der Verleiher. Er hat die Arbeitgeberpflichten gegenüber der Krankenkasse zu erfüllen. Diese beinhalten neben der Meldepflicht[1] auch die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge. Voraussetzung für die Einordnung des Verleihers als Arbeitge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.1 Erlaubnispflicht

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich einer Erlaubnis . Diese stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schutz der Arbeitnehmer g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 5 Sanktionen bei einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung

Bei bestimmten Verstößen gegen das AÜG sind die Verträge zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer grundsätzlich unwirksam. Dies kann zur Folge haben, dass zum Schutz des Leiharbeitnehmers (unwiderleglich) ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert wird, wie bei einem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht. Daneben sind zahlreiche andere Sanktionen möglich, darunter die Ahndung a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsbeihilfen / 1.7 Einkommensanrechnung

Bei Auszubildenden in einer Berufsausbildung werden die Ausbildungsvergütung, das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners und das Einkommen der Eltern unter Berücksichtigung gesetzlich bestimmter Freibeträge auf den Gesamtbedarf angerechnet. Hinweis Gesetzliche Mindestvergütung Seit 1.1.2020 ist im Berufsbildungsgesetz eine monatliche Mindestvergütung für Auszubildende fes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.1 Haftung für die Beiträge durch Entleiher

Der Verleiher hat als Arbeitgeber auch die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgeliehenen Arbeitnehmer zu entrichten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, haftet der Entleiher für die Erfüllung der Zahlungspflicht wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Die Haftung des Entleihers beschränkt sich allerdings auf die Beitragsschulden für die Zeit, für die ihm der Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / Zusammenfassung

Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher –, für den Betrieb des Entleihers nach dessen Weisungen zu arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / Zusammenfassung

Begriff Aktienoptionen sind eine besondere Entlohnungsform für Arbeitnehmer. Diese Form der Zusatzvergütung ist gerade bei jungen Unternehmern beliebt, bei denen die Finanzmittel knapp sind, aber hoch qualifizierte und deshalb auch hoch bezahlte Spezialisten gewonnen werden müssen (sog. Stock-Option-Modelle). Aktienoptionen verbriefen für den Käufer das Recht, an einem besti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anzeigepflichten des Arbeit... / 2 Massenentlassungen

Hinweis Mögliche Änderung der BAG-Rechtsprechung Am 14.12.2023 hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts die Absicht mitgeteilt, seine bisherige Rechtsprechung zur Auswirkung unterlassener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeigen aufgeben zu wollen. Danach könnten Kündigungen zukünftig trotz unterbliebener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige wirksam sein. Die ...mehr