Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertragsteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 22. OFD Koblenz, Vfg. v. 15.3.2007 – S 2293 A - St 33 3, StEK EStG § 34 Nr. 204 (Die Hongkong Income Tax ist weder anrechenbar noch abziehbar)

In letzter Zeit treten vermehrt Fälle auf, in denen Steuerpflichtige die Anrechnung, § 34 c Abs. 1 EStG, der "Hongkong Income Tax" auf Dividendenerträge aus Hongkong beantragen. Hierzu bitte ich, folgende Rechtsauffassung zu vertreten: Seit dem Steuerjahr 2003/2004 unterliegen die in der Sonderverwaltungszone Hongkong erzielten Gewinne von Kapitalgesellschaften einer Gewinnste...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 15.1.1998 – S 2293 A - 73 - St II 2a, RIW 1998, 657 = juris (Zuordnung von Betriebsausgaben zu Einnahmen aus ausländischen Quellen)

Ausländische Einkünfte sind grundsätzlich nach den allgemeinen einkommenssteuerlichen Vorschriften zu ermitteln. Unterliegen ausländische Einkünfte der deutschen Besteuerung, ist eine im Ausland erhobene Quellensteuer idR auf die deutsche ESt anzurechnen. Die Steueranrechnung richtet sich nach der Vorschrift des § 34 c EStG, die sowohl in den Fällen Anwendung findet, in denen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 11.11.1998 – S 2293 A - 82 - St II 22, IStR 1999, 249 = StEK EStG § 34 Nr. 195 – Rdvfg. 5.2.1999 (Steuerermäßigung nach § 34 c Abs. 1 EStG bei Einkünften aus Hongkong)

I. Keine Anwendungsbereich der DBA Großbritannien und China Bis zum 30.6.1997 gehörte Hongkong völkerrechtlich als Kronkolonie zum Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland; es fiel jedoch nicht in den gebietlichen Anwendungsbereich des DBA-Großbritannien. Seit dem 1.7.1997 ist Hongkong ein Verwaltungsbezirk der Volksrepublik China und hat den Status einer "Wirts...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. FinMin. Nds., Erlass v. 31.7.1996 – S 2293 - 140 - 35, StEK EStG § 34 c Nr. 181 = DStR 1996, 1811 (Anwendung des § 34 c EStG bei zusammenveranlagten Ehegatten)

Für die Anwendung des § 34 c EStG bei zusammenveranlagten Ehegatten gilt folgendes: Bei der Zusammenveranlagung sind Ehegatten auf der Ebene der Einkünfteermittlung grundsätzlich getrennt, im Rahmen der Tarifvorschriften jedoch gemeinsam als ein Steuerpflichtiger zu behandeln (§§ 26, 26 b EStG). 1. Auslegung des § 34 c Abs. 1 EStG (Anrechnung ausländischer Steuern): Die Vorsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2 Anmeldung bei Einbehaltungsverpflichtung und Haftungsbescheid

Rz. 11 Problematischer ist die Einordnung des Verfahrens der Anmeldung jedoch in den Fällen, in denen ein Steuerabzugsverpflichteter die Anmeldung abzugeben hat.[1] In diesen Fällen ist der Stpfl. nicht Steuerschuldner, sondern Einbehaltungsverpflichteter und, bei Nichterfüllung der Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung, Haftungsschuldner. Das Gesetz nimmt insoweit eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4 Anerkenntnis als Steueranmeldung, Abs. 1 S. 3

Rz. 32 Durch Gesetz v. 21.12.1993[1] ist Abs. 1 um einen S. 3 ergänzt worden. Danach steht in bestimmten Fällen das schriftliche Anerkenntnis des Steuer- oder Haftungsschuldners einer Steueranmeldung gleich. Ausgangspunkt dieser Regelung ist die Bestimmung des § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG. Danach bedarf es keines Haftungsbescheids und keines Leistungsgebots, soweit der Arbeitgebe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4 Förmliche Steuerfestsetzung neben oder ohne Steueranmeldung

Rz. 19 Die Finanzbehörde kann, obwohl eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steueranmeldung besteht, eine förmliche Steuerfestsetzung erlassen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes bestand diese Möglichkeit ursprünglich nur, wenn eine Steueranmeldung abgegeben worden war, die Finanzbehörde aber eine höhere Steuerfestsetzung wollte. Durch das Steuerreformgesetz v. 25.7.1988[1] ist mi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Verpflichtung zur Abgabe von Steueranmeldungen

Rz. 7 § 167 AO enthält lediglich Verfahrensvorschriften zu Steueranmeldungen, nicht aber die Rechtsgrundlage für die Verpflichtung, eine Steueranmeldung abzugeben. Die Vorschrift regelt nur, wann eine Steuerfestsetzung erforderlich ist bzw. in welchen Fällen hiervon abgesehen werden kann. In welchen Fällen Steueranmeldungen abzugeben sind, richtet sich nach den Einzelsteuerg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1 Wirkungen der Steueranmeldung

Rz. 1 Zur Systematik der Steueranmeldungen vgl. § 167 AO Rz. 1. § 168 AO bestimmt, welche Wirkungen eine Steueranmeldung hat.[1] Sie entfaltet danach die Wirkungen einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Steueranmeldung durch den Steuerschuldner oder eine Anmeldung durch den Abzugsverpflichteten handelt. Mit ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Internationale Steuerplanung mit Treaty Shopping

Beim Treaty Shopping geht es vor allem um die Inanspruchnahme von abkommensrechtlichen Quellensteuermäßigungen für Schachteldividenden und Dividenden aus Streubesitz, für Zinsen und Lizenzgebühren. Zu beachten ist, dass die Quellensteuerbelastung in vielen Fällen eine Definitivbelastung darstellt. Wenn das DBA z. B. ein internationales Schachtelprivileg enthält und die Verme...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Direkte Umleitung von Einkünften (direct conduit)

Der Begriff des direct conduit beschreibt den Grundfall des Treaty Shopping mit der Beteiligung von 3 Personen in 3 Staaten. Zwischen 2 dieser Personen, der Spitzeneinheit in Staat 1 und der Grundeinheit in Staat 2, bestehen rechtliche, wirtschaftliche oder sonstige Beziehungen (z. B. ein Beteiligungsverhältnis wie bei Mutter- und Tochtergesellschaften). Zwischen den beiden ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.1 § 42 AO, § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. bis VZ 2011

Nach § 42 AO, der allgemeinen steuerlichen Grundregel zu Missbrauchsbekämpfung, werden rechtliche Gestaltungen, die den wirtschaftlichen Vorgängen nicht angemessen sind, steuerlich nicht anerkannt. Die ständige Rechtsprechung des BFH sieht den Missbrauchstatbestand dann als erfüllt an, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die unangemessen ist, um das angestrebte Zie...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff des Treaty Shopping stammt aus dem amerikanischen Steuerrecht und beschreibt eine steuerliche Gestaltungsmaßnahme, durch die sich eine Person oder Personenvereinigung mittels bestimmter rechtlicher Gestaltungen die Schutzwirkung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) verschafft, d. h. sich in den Schutzbereich eines DBA einkauft. Auf diese Weise geling...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4 Directive Shopping

In die Fallgruppen des Treaty Shopping lässt sich auch das Directive Shopping einordnen. Dabei geht es um die Ausnutzung der Steuervorteile, die sich im Geltungsbereich der EU aus den EU-Richtlinien, insbesondere der Mutter-Tochter-Richtlinie ergeben. Um die quellensteuerfreie Umleitung von Dividenden zu erreichen, gründen Personen aus Drittstaaten eine Zwischengesellschaft ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.2.2 Aufteilungsklausel und de minimis Regelungen

Die Neufassung des § 50d Abs. 3 EStG enthält eine Aufteilungsklausel, vertreten durch das Wort "soweit". Wenn eine ausländische Gesellschaft über eine persönliche Entlastungsberechtigung verfügt und abzugsteuerpflichtige Einkünfte erzielt, ermäßigt sich die Quellensteuer im Verhältnis der Bruttoerträge aus eigener Wirtschaftstätigkeit zu den im Wirtschaftsjahr insgesamt erzi...mehr

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Kapitalertragsteueranrechnung bei cum-ex-Geschäften präzisiert

Leitsatz Für das Streitjahr 2010 ist eine Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei außerbörslichem Erwerb von Aktien vor dem Dividendenbeschlusstag cum Dividende und verspäteter Belieferung mit Aktien ex Dividende nur möglich, wenn der Käufer die Erhebung der Abzugssteuer nachweisen kann. Sachverhalt Der Kläger erwarb im Jahr 2010 im außerbörslichen Aktiengeschäft börsennotiert...mehr

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AEAO: Erneute Änderung des Anwendungserlasses zur AO

Kommentar Durch Schreiben des BMF vom 26.1.2016 wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) das erste Mal im Jahr 2016 geändert. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen dargestellt. Die Änderungen haben Schwerpunkte im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts sowie bei den Bestimmungen, die die Änderung von Steuerbescheiden regeln. Auch die Ausführungen zur Aussetzung der Vol...mehr

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Besteuerung von Sonderbetriebseinnahmen (hier Dividenden aus Sonderbetriebsvermögen II) nach DBA-Spanien 1966 und der Rückfallregelung in § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2007

Leitsatz 1. Die Besteuerung des in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen, nach dortigem im Gegensatz zum deutschen Recht steuerlich als intransparent behandelten Personengesellschaft ist nach Maßgabe des DBA-Spanien 1966 auf der Grundlage des deutschen und nicht des spanischen Steuerrechts vorzunehmen (Bestätigung des Senatsurteils vom 25.5.2011, I R 95/10,...mehr

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Termingeschäfte: Optionsverfall und Werbungskostenabzugsverbot

Leitsatz Einkünfte bei einem Termingeschäft i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 Satz 5 EStG liegen bei dem Erwerb einer Option auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Option bei Fälligkeit verfallen lässt (entgegen BMF-Schreiben vom 9.10.2012, BStBl I 2012, 953, Rz. 27, und vom 27.3.2013, BStBl I 2013, 403). Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a,...mehr

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Termingeschäfte: Optionsverfall und Werbungskostenabzugsverbot

Leitsatz Einkünfte bei einem Termingeschäft i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 Satz 5 EStG liegen bei dem Erwerb einer Option auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Option bei Fälligkeit verfallen lässt (entgegen BMF-Schreiben vom 9.10. 2012, BStBl I 2012, 953, Rz 27, und vom 27.3.2013, BStBl I 2013, 403). Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a,...mehr

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Termingeschäft: Optionsverfall und Werbungskostenabzugsverbot

Leitsatz 1. Einkünfte bei einem Termingeschäft i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 Satz 5 EStG liegen bei dem Erwerb einer Option auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Option bei Fälligkeit verfallen lässt (entgegen BMF-Schreiben vom 9.10. 2012, BStBl I 2012, 953, Rz. 27 und vom 27.3.2013, BStBl I 2013, 403). 2. Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs...mehr

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§ 6 Einkommensteuer beim Au... / 1. Einkünfte mit Quellensteuereinbehalt

Rz. 576 Eine Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Einkunftsquelle erhoben wird. Der Zahlende dieser Einkünfte ist verpflichtet, die Quellensteuer direkt einzubehalten und an den Fiskus abzuführen. Diesen Teil seiner Einkünfte sieht der Steuerpflichtige erst gar nicht. In Deutschland existieren verschiedene Quellensteuern. Die wohl bekannteste dürfte die Lohnsteue...mehr

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§ 6 Einkommensteuer beim Au... / 4. Dividenden

Rz. 583 Dividenden unterliegen gem. § 32d EStG der Abgeltungssteuer von 25 %. Mit dem Quellensteuereinbehalt ist die deutsche Steuer abgegolten und erledigt. Ist der Mitarbeiter bei seinem Auslandseinsatz in einem DBA-Land tätig, ist Folgendes zu beachten: Wie oben (s. Rdn 568 ff.) dargestellt, begrenzen die DBA bei Dividenden das Besteuerungsrecht des Quellenstaats auf einen...mehr

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§ 6 Einkommensteuer beim Au... / 5. Zinsen

Rz. 584 Wie oben (s. Rdn 506) dargelegt, sind in Deutschland normale Bankzinsen bei einem beschränkt Steuerpflichtigen normalerweise nicht steuerpflichtig. Das dahinter stehende Kapital ist nämlich regelmäßig nicht durch inländische Grundstücke gesichert. Damit ist auch keine Steuer auf die Zinsen zu erheben. Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen unterliegen Zinseinnahmen der 25...mehr

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§ 6 Einkommensteuer beim Au... / 2. Einkünfte ohne Quellensteuereinbehalt

Rz. 580 Die zweite Gruppe von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften erfasst solche Einkünfte, bei denen kein Quellensteuereinbehalt erfolgt. Am häufigsten dürften dies beim internationalen Mitarbeitereinsatz Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sein. Bei quellensteuerfreien Einkünften gelten im Wesentlichen folgende Besteuerungsregeln: Rz. 581mehr

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zerb 12/2015, Doppelbesteue... / c) Sachverhaltsmässige Abgrenzung im Falle von Familienstiftungen

Bei der Errichtung einer steuerrechtlich intransparenten[12] Auslandsstiftung unter Lebenden und auf den Tod und den "Betrieb" lagen und liegen die Dinge komplett anders, insbesondere lagen und liegen keine Besteuerungslücken im Vergleich zu der Besteuerung einer deutschen Familienstiftung vor. Wird eine Stiftung unwiderruflich im EU-Ausland (z. B. Österreich) oder EWR-Auslan...mehr

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zerb 12/2015, Die ausländis... / a) Transparenzfiktion – Materielles Recht

Nach einer Entscheidung des FG Bremen[1] in diesem Bereich, sollte die Ausschüttung des Vermögens an einen Begünstigten einer Stiftung nach dem Tod des Stifters einen steuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen iSd § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG darstellen, also einen Vertrag zugunsten Dritter. Die Tatsache, dass die Stiftung als juristische Person nicht "sterben kann" und deshalb nur...mehr

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§ 6 Einkommensteuer beim Au... / K. Praxisfälle mit Lösungen

Rz. 624 Fall 1 Ein Mitarbeiter wird für drei Jahre nach Paris versetzt. Er erhält einen Arbeitsvertrag mit einer französischen Tochtergesellschaft. In Paris mietet er eine möblierte Fünf-Zimmer-Wohnung an, in die er mit seiner Frau und seinen drei Kindern einzieht. Die bisherige Familienwohnung in Deutschland wird beibehalten. Der Mitarbeiter meldet sich in Deutschland ab. Fra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Anrechnung einer ausländischen Quellensteuer (§ 12 Abs 3 AStG)

Tz. 24 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 12 Abs 3 AStG werden St von den nach § 3 Nr 41 EStG stbefreiten GA auf Antrag im VZ des Anfallens der zu Grunde liegenden Zwischen-Eink als Hinzurechnungsbetrag in entspr Anwendung des § 34c Abs 1 und 2 EStG angerechnet oder abgezogen. Das gilt danach auch dann, wenn der St-Bescheid für diesen VZ bereits bestandskräftig ist. Ohne eine S...mehr

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zfs 12/2015, Quirmbach/Gräfenstein/Deller: Kapitalisierungstabellen. Ersatzansprüche bei Personenschäden richtig berechnen, Deutscher Anwaltverlag, 1. Aufl. 2015, 188 Seiten, 29 EUR, ISBN 978-3-8240-1401-9

Ein Geschädigter hat nur im Ausnahmefall einen Anspruch auf die kapitalisierte Abfindung seines Personenschadens. Entsprechend ist die Rechtsprechung dazu spärlich, die Bedeutung des Themas jedoch aufgrund der vielfachen außergerichtlichen Abfindungsvergleiche, die in der Regel auch eine Kapitalisierung des Zukunftsschadens enthalten, erheblich (siehe dazu und zu der vorhand...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 51... / 2.2 Umfang und Bedeutung der Steuervergünstigung

Rz. 7 Umfang und Bedeutung der Steuervergünstigung sind für die begünstigten Körperschaften sehr unterschiedlich. Die Steuerbefreiung für gemeinnützige Körperschaften bei der KSt[1] ist oft von geringer Bedeutung, da ein Teil der Einkünfte auch ohne die Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 51ff. AO steuerfrei bliebe.[2] Die ideelle Tätigkeit selbst (z. B. Unterhalten von Spo...mehr

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Verfall von Knock-out-Produkten

Leitsatz Verfällt eine Option automatisch mit dem Überschreiten einer bestimmten Kursschwelle durch den zugrunde liegenden Basiswert. ist der Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG nicht erfüllt. Normenkette § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG Sachverhalt Der Kläger erwarb im Streitjahr (2006) Knock-out-Optionen, die wertlos wurden, als der Basiswert eine bestimmte Knock-out-S...mehr

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Verrechnung von sog. Altverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

Leitsatz 1. Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden (sog. Altverluste), unterliegen auch nach dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer dem Halbeinkünfteverfahren. 2. Die Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß. Normenkette § 3 Nr. 40, § 3c A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 13. Aussonderung von der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünften

Rz. 178.1 [Autor/Stand] Abgeltungsteuereinkünfte. § 34 c Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. schließt die Einrechnung von ausländischen Einkünften, die in Deutschland der Abgeltungsteuer unterliegen, in die länderspezifische Höchstbetragsberechnung aus. Damit übernimmt der Gesetzgeber auch für den Bereich der Steueranrechnung das Konzept der zwei Arten von Einkünften (tarifbesteuer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Festgesetzte ausländische Steuer

Rz. 154 [Autor/Stand] Keine bestimmte Form der Festsetzung. § 34 c Abs. 1 Satz 1 fordert die Festsetzung der ausländischen Steuer.[2] Dies ist in dem Sinne zu verstehen, dass der Stpfl., der die Anrechnung der ausländischen Steuer begehrt, auch deren formeller Schuldner sein muss. Die Steuerfestsetzung muss ihm gegenüber wirken. Sie muss vollzogen sein. Der Stpfl. muss in de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeine Erläuterungen zur Methode und zu Änderungen

Rz. 41 [Autor/Stand] Grundsatz. § 34 c EStG und seine Ausführungsbestimmungen sowie § 26 KStG enthalten mehrere verschiedene Maßnahmen (i.S. von Anspruchsnormen). § 34 c Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 ordnet die Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Einkommensteuer an, und zwar im Rahmen eines Höchstbetrags, der durch das Verhältnis zwischen ausländischen Einkünften z...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) 1. Teilsatz

aa) Anrechnung oder Abzug Rz. 732 [Autor/Stand] Anrechnungsmethode vereinbart. Die Anwendbarkeit des § 34 c Abs. 6 Satz 2 EStG setzt zunächst voraus, dass im DBA als Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anrechnungsmethode vorgesehen ist. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden. Rz. 733 [Autor/Stand] DBA regelt Methode der Steueranrechnung selbst. Das DBA sieht d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 21. Jahressteuergesetz 2009

Rz. 30 [Autor/Stand] Durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[2] wurden im Bereich der Anrechnung ausländischer Steuern einige Änderungen vorgenommen, um die systematische Trennung der verschiedenen Einkünftekategorien im Rahmen der Abgeltungsteuer umzusetzen. Die Begründung des Gesetzentwurfs spricht hier von einer "konsequenten Trennung der der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 34c EStG Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Prof. Dr. Jochen Lüdicke, Düsseldorf, Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Dipl.-Kfm., Steuerberater Dr. Hans Weggenmann, Nürnberg Literaturverzeichnis Allgemeine Literatur: Amann, Zur Systematik der Ermittlung ausländischer Einkünfte, DB 1997, 796; Baranow...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) 3. Teilsatz

Rz. 758 [Autor/Stand] Fiktive Quellensteuer. Nach dem DBA als gezahlt geltende Steuern sind solche, die tatsächlich nicht festgesetzt oder erhoben werden, sondern nur im Rahmen des DBA für Zwecke der Anrechnung als gezahlt gelten (fiktive Quellensteuer). In der deutschen Abkommenspraxis sehen vor allem DBA mit Entwicklungsländern die Anrechnung von fiktiven Quellensteuern, i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Identität des Steuersubjekts

Rz. 129 [Autor/Stand] Grundsatz. Nach § 34 c Abs. 1 ist bei unbeschränkt Stpfl., die mit ihren aus einem ausländischen Staat stammenden Einkünften in diesem Staat zu einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden, die ausländische Steuer auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen. Daraus leitet man das Erfordernis der Identität des Steuersubj...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Keine Entsprechung der Steuer (1. Alt.)

Rz. 307 [Autor/Stand] Geringe Bedeutung. Die Abzugsmöglichkeit nach § 34 c Abs. 3 besteht nur, soweit die ausländische Steuer vom Einkommen der deutschen Einkommensteuer nicht entspricht. Betrachtet man die Abgrenzung der Einkommensteuern von den übrigen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbaren Steuern, so wird augenfällig, dass für den Steuerabzug nach § ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) 2. Teilsatz

Rz. 756 [Autor/Stand] Keine Anwendbarkeit für die Abgeltungssteuer. Für ausländische Einkünfte, die der Abgeltungssteuer unterliegen, hat der Gesetzgeber mit § 32 d Abs. 5 EStG eigene (speziellere) Regelungen über die Anrechnung von ausländischen Steuern normiert. Folglich sind diese Einkünfte und die darauf entfallende Steuer vom Anwendungsbereich des § 34 c EStG auszunehme...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Rechtsentwicklung

Rz. 702 [Autor/Stand] Steueränderungsgesetz 1980. Im Rahmen des Steueränderungsgesetz 1980 erfolgte eine umfangreiche Modifikation der Regelungen über die Anrechnung ausländischer Steuern. Im Rahmen dessen wurde die Regelung für DBA-Fälle (damaliger Abs. 2), welche bisher lediglich die Anrechnung nach Abs. 1 ausschloss, im neuen Abs. 6 aufgenommen und um weitere Regelungen, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer

Rz. 161 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. § 34 c Abs. 1 Satz 1 EStG wurde durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] mit Wirkung ab VZ 2007 geändert. Während es bis zum VZ 2006 einschl. darauf ankommt, ob die ausländische Steuer tatsächlich noch einem Ermäßigungsanspruch unterliegt, löst ab dem VZ 2007 ein einmal entstandener Ermäßigungsanspruch immer eine Kürzung der ausländis...mehr

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zerb 11/2015, Pflichtteil u... / 2. Problemaufriss

Jeder Veräußerungsgewinn wird nach der Formel berechnet: Veräußerungspreis – Erwerbskosten – Veräußerungskosten = Veräußerungsgewinn. Veräußerungspreis ist der für den Vermögensgegenstand erzielte Preis. Bis zur Veräußerung kann er nur geschätzt werden; das nennt man üblicherweise Bewertung. Erwerbskosten sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den Gegenstand (vgl....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Systematik

Rz. 731 [Autor/Stand] Inhalt und Systematik. Die Sätze 2–6 des § 34 c Abs. 6 EStG sind Ausnahmeregelungen zu § 34 c Abs. 6 Satz 1 EStG und dem darin normierten Grundsatz der Verdrängung der innerstaatlichen Regelungen des § 34 c Abs. 1–3 EStG durch das DBA. Satz 2 regelt partiell die entsprechende Anwendbarkeit der innerstaatlichen Anrechnungsregelungen, soweit im DBA die An...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 16. Steuersenkungsgesetz 2000

Rz. 20 [Autor/Stand] Durch das StSenkG v. 23.10.2000[2] wurde in § 34 c Abs. 1 Satz 2 die Angabe "32c" gestrichen. Dies erfolgte infolge der Aufhebung des § 32 c EStG durch dieses Gesetz. Diese auf den ersten Blick nur redaktionelle Änderung warf jedoch einige, weniger diskutierte Fragen bzgl. der Ermittlung von ausländischen Dividenden, die nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Eine der deutschen Einkommensteuer entsprechende Steuer

Rz. 140 [Autor/Stand] Keine Gesetzesdefinition. § 34 c Abs. 1 enthält keine näheren Angaben darüber, wann eine ausländische Steuer der deutschen Einkommensteuer entspricht. Der insoweit von § 34 c Abs. 1 verwendete Begriff ist deshalb ein unbestimmter, den auszufüllen den Gerichten aufgegeben ist. Es kommt nicht auf die steuertechnische Ausgestaltung (Steuersatz, Pauschalier...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 15. Höchstbetragsberechnung im Einzelnen

Rz. 183 [Autor/Stand] Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes. Die ausländische Steuer ist nur in der Höhe anzurechnen, wie deutsche Steuer auf die ausländischen Einkünfte aus dem betreffenden Staat entfällt. Hierzu muss die anteilige deutsche Steuer ermittelt werden. Bis einschließlich 2014 wurden die aus dem jeweiligen Staat stammenden ausländischen Einkünfte ins Ve...mehr