Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.1 Ausschüttungsfiktion der offenen Rücklagen

Im sog. Dividendenteil werden den Anteilseignern – unabhängig davon, ob für den betreffenden Anteilseigner ein Übernahmegewinn oder Übernahmeverlust nach § 4 oder § 5 UmwStG ermittelt wird – nach § 7 UmwStG anteilig die offenen Rücklagen der übertragenden Kapitalgesellschaft als Bezüge i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugerechnet, soweit diese nicht aus Einlagen der Gesellsc...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.3 Ermittlung des Übernahmeergebnisses

Neben der Erfassung der Bezüge i. S. des § 7 UmwStG ist nach § 4 Abs. 4 und 5 UmwStG der Übernahmegewinn bzw. Übernahmeverlust für die Anteile zu ermitteln, die am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören bzw. als dort eingelegt zu behandeln sind. Dabei werden vom Wert der übernommenen Wirtschaftsgüter des übertragenden R...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.4 Übernahmeverluste und Vernichtung von Anschaffungskosten

Wie zuvor dargestellt, ergibt sich bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen regelmäßig ein Übernahmeverlust, der oftmals gem. § 4 Abs. 6 Satz 4 UmwStG (wegen nicht vorhandener offener Rücklagen i. S. v. § 7 UmwStG) oder nach § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG (z. B. entgeltlicher Anteilserwerb innerhalb von fünf Jahren vor Umwandlung) nicht berücksichtig...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 6.3 Umwandlungen von Kapital- und Personenhandelsgesellschaften

Für die in der Praxis bedeutsamen Umwandlungen von Kapital- und Personenhandelsgesellschaften sieht das Umwandlungsgesetz verschiedene Möglichkeiten vor. Die einzelnen Umwandlungsmöglichkeiten, die nachstehend in Form von Tabellenübersichten zusammengestellt sind, kommen jedoch nicht alternativ in Betracht. Vielmehr knüpfen die einzelnen Umwandlungsarten an verschiedene Ausg...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.2.3 Ausschluss von der Rückwirkungsfiktion

Die fiktive steuerliche Rückwirkung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, soweit Einkünfte auf Grund abweichender Regelungen zur Rückbeziehung eines in § 1 Abs.1 UmwStG bezeichneten Vorgangs in einem anderen Staat der Besteuerung entzogen werden[1]. für im steuerlichen Rückwirkungszeitraum ausscheidende oder abgefundene Gesellschafter ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.1 Grundlagen

Die Umwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen kann auf der Ebene der übertragenden Körperschaft grundsätzlich steuerneutral, d. h. ohne Auflösung und Versteuerung der stillen Reserven erfolgen. Dagegen führen offene Reserven in Form thesaurierter Gewinne zu einer fiktiven Ausschüttung an die Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft (sog. Dividendenteil), ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.1 Eintritt in die steuerrechtliche Rechtsstellung

Bei der übernehmenden Personengesellschaft bzw. beim übernehmenden Alleingesellschafter der GmbH führt die Umwandlung zunächst zu einer steuerlichen Gesamtrechtsnachfolge. Dies hat wiederum zur Folge, dass gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwStG die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit den in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden GmbH enthaltenen Werten zu übernehmen sind. N...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.4 Auswirkungen der §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG

Derzeit noch nicht abschließend geklärt sind die Auswirkungen der §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG auf die steuerliche Behandlung stiller Lasten bei Umwandlungsvorgängen in den Fällen, in denen ein über dem Buchwert liegender Wert angesetzt werden soll. Bei der Übertragung passivierungsbeschränkter Verpflichtungen regelt § 4f EStG eine (grundsätzlich) verpflichtende Aufwandsverteilun...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.4 Gewinnausschüttungen im Rückwirkungszeitraum

Wird im steuerlichen Rückwirkungszeitraum (d. h. in der Zeit zwischen steuerlichem Übertragungsstichtag und Tag der Eintragung der Umwandlung im Handelsregister) noch eine Gewinnausschüttung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr beschlossen und vorgenommen, so stellt sich die Frage, ob diese Gewinnausschüttung ggf. noch der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft zugerechnet werden...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.3 Beteiligungskorrekturgewinn

Für Anteile, die bereits am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehören, ist gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 UmwStG eine Wertaufholung vorgesehen. Der Buchwert wird – maximal bis zum gemeinen Wert – erhöht um in der Vergangenheit vorgenommene steuerwirksame Abschreibungen sowie um Abzüge nach § 6b EStG oder ähnliche Abzüge. Der sich ...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.3 Möglichkeiten des Formwechsels

Stellt man lediglich auf die in der Praxis bedeutsamen Fälle des Formwechsels von Kapital- und Personengesellschaften ab, ergeben sich folgende Möglichkeiten: Wichtig Besonderheiten bei Personengesellschaften Zu beachten ist, dass eine Personenhand...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.2 Gewerbesteuerliche Behandlung der Einnahmen

Bei den an der Ermittlung des Übernahmeergebnisses teilnehmenden Anteilseignern unterliegen die Bezüge i. S. des § 7 UmwStG, die nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bzw. nach Anwendung der Freistellung gem. § 8b Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 KStG verbleiben, grundsätzlich der Gewerbesteuer, da sich die Gewerbesteuerbefreiung nach § 18 Abs. 2 Satz 1 UmwStG nur auf den Übernah...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.5 Verlustverrechnungssperre

In § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG ist eine Verlustverrechnungssperre geregelt, wonach der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Einkünften und einem Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG des übernehmenden Rechtstr...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.2.1 Steuerlicher Übertragungsstichtag bei Verschmelzung und Spaltung

Die steuerliche Rückwirkung wird ausführlich in den Rdnrn. 02.01 – 02.40 UmwSt-Erlass 2011 behandelt. Bei der Verschmelzung sind nach § 2 Abs. 1 UmwStG das Einkommen und das Vermögen der übertragenden Körperschaft sowie des übernehmenden Rechtsträgers so zu ermitteln, als ob das Vermögen der Körperschaft mit Ablauf des Stichtags der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grund...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.1 Pensionsrückstellungen

Eine bei der umzuwandelnden GmbH vorhandene Pensionsrückstellung aus einer Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers wird bei der Umwandlung in ein Personenunternehmen wie folgt behandelt:[1] Nach Rdnr. 06.04 UmwSt-Erlass 2011 werden bei der Umwandlung auf eine Personengesellschaft Pensionsrückstellungen nicht aufgelöst. Das Dienstverhältnis wird fortgesetz...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.6 Buchwert- oder Zwischenwertansatz in der steuerlichen Schlussbilanz

Als Alternative zum Ansatz der gemeinen Werte können auf Antrag des übertragenden Rechtsträgers und unter den in § 3 Abs. 2 UmwStG genannten kumulativen Voraussetzungen in der steuerlichen Schlussbilanz die übergehenden Wirtschaftsgüter auch mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert angesetzt werden. Da der Antrag nach Rdnr. 03.10 UmwSt-Erlass 2011 nur einheitlich für alle Wi...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.3 Ansatz der gemeinen Werte in der steuerlichen Schlussbilanz

Die übertragende GmbH hat auf den steuerlichen Übertragungsstichtag eine steuerliche Schlussbilanz aufzustellen, in der grundsätzlich die übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind[1]. Dazu gehören auch nicht entgeltlich erworbene und selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter. Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gilt § 6a EStG. Für de...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.2 Anschaffungs- und Einlagefiktionen bei Anteilen

Nach der in § 4 Abs. 4 und 5 UmwStG enthaltenen Grundkonzeption geht der Gesetzgeber bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses davon aus, dass die Anteile an der übertragenden GmbH am steuerlichen Übertragungsstichtag bereits zum Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft bzw. des Einzelunternehmens gehören. Vielfach ist dies nicht der Fall, so dass nach § 5 U...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 6 Beispielsfall

Die steuerlichen Konsequenzen der Umwandlung sollen nachfolgend an einem zusammenfassenden Beispielsfall dargestellt werden: An der X-GmbH (Stammkapital 50.000 EUR) ist A seit mehr als 10 Jahren zu 60 % (Anschaffungskosten der Anteile: 60.000 EUR) und seit drei Jahren der Gesellschafter B zu 40 % beteiligt, der seine Anteile zum Kaufpreis von 400.000 EUR erworben hat. Die Gmb...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.2 Verschmelzungsfähige Rechtsträger

Als verschmelzungsfähige Rechtsträger (d. h. als übertragende, übernehmende oder neue Rechtsträger) kommen nach § 3 UmwG u. a. in Betracht: Personengesellschaften (OHG, KG einschl. GmbH & Co. KG), Partnerschaftsgesellschaften, Kapitalgesellschaften ( GmbH, AG, KGaA), eingetragene Genossenschaften, eingetragene Vereine[1], genossenschaftliche Prüfungsverbände, Versicherungsvereine a...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 9.1 Sonderregelung in § 24 Abs. 5 UmwStG

Für den Fall, dass in einem nach § 24 Abs. 1 UmwStG eingebrachten Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil Anteile an einer Kapitalgesellschaft enthalten sind, soll § 24 Abs. 5 UmwStG verhindern, dass die Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG für Anteile an einer Kapitalgesellschaft dadurch erlangt werden kann, dass diese zunächst im Wege der steuerneutralen Einbringun...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.2 Qualifizierte Einbringungsgegenstände gemäß § 24 UmwStG

Nach § 24 UmwStG besteht für die Einbringung in eine Personengesellschaft ein Bewertungswahlrecht, wonach das eingebrachte Betriebsvermögen auf entsprechenden Antrag in der Bilanz der Personengesellschaft einschließlich der Ergänzungsbilanzen ihrer Gesellschafter mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder mit dem gemeinen Wert angesetzt werden kann. Voraussetzung hierfür ist,...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 9.2 Begriff und Arten der Spaltung

Begriff Unter dem Begriff der Spaltung versteht man einen Vorgang, bei dem das Vermögen einer Gesellschaft (Ursprungsgesellschaft) auf mindestens zwei Nachfolgegesellschaften aufgeteilt wird. Der ehemals einheitliche Betrieb wird von den Nachfolgegesellschaften jeweils in reduziertem Umfang fortgeführt. Das zweite charakteristische Merkmal einer Spaltung besteht darin, dass di...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.4.5 Umwandlungsbeschluss

Für den Formwechsel ist ein Beschluss der Gesellschafter des formwechselnden Rechtsträgers erforderlich, der in einer Gesellschafterversammlung gefasst werden und notariell beurkundet werden muss.[1] Bei der Einberufung der erforderlichen Gesellschafterversammlungen muss nach § 216 bzw. § 230 UmwG auf den zu beschließenden Formwechsel hingewiesen werden. Der Inhalt des Umwan...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.2 Einbezogene Rechtsträger

In § 191 Abs. 1 UmwG wird bestimmt, welche Rechtsträger ihre Form wechseln dürfen. Es sind dies: Personengesellschaften (OHG, KG einschl. GmbH & Co. KG), Partnerschaftsgesellschaften, Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA), eingetragene Genossenschaften, rechtsfähige Vereine, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Rechtst...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 8 Folgewirkungen beim Einbringenden

Die steuerliche Qualifikation der Einbringung in eine Personengesellschaft gem. § 24 UmwStG als Veräußerungsvorgang kann u. U. Auswirkungen auf etwaige Sperr- und Behaltensfristen haben, die durch einen vorausgegangenen Übertragungs- bzw. Umstrukturierungsvorgang in Gang gesetzt worden sind. Unter Berücksichtigung der Auffassung der Finanzverwaltung stellt z. B. die Einbring...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 10 Vermögensübertragung

Nach den §§ 174 bis 189 UmwG ist eine Vermögensübertragung nur möglich von einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand, von einer Versicherungs-AG auf einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), von einem VVaG auf eine Versicherungs-AG oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen, von einem öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen auf eine...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 7.3 Beschlussphase

Zwar wird die Beschlussphase bereits mit der Erfüllung der Berichtspflichten und der ggf. erforderlichen Einholung der Prüfungsberichte eingeleitet, jedoch ist der eigentliche Gegenstand dieser Phase die Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der notwendigen Versammlungen der Anteilseigner der an einer Umwandlung beteiligten Rechtsträger. In diesen Versammlungen müssen d...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 2 Einzelrechtsnachfolge

Wie die vorstehende Übersicht zeigt, können Umwandlungsvorgänge außerhalb des Umwandlungsgesetzes auch im Wege der Einzelrechtsnachfolge vollzogen werden. Damit sind die Fälle angesprochen, in denen ein Einzelunternehmen oder Anteile an einer Personengesellschaft im Wege des Verkaufs oder der Sacheinlage (Sachkapitalerhöhung) in eine Kapitalgesellschaft eingebracht werden un...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.5 Person des Einbringenden

Obwohl weder § 1 Abs. 4 UmwStG noch § 24 UmwStG eine Aussage zur Person des Einbringenden enthält, kommt nach allgemeiner Auffassung jeder Rechtsträger (z. B. natürliche Person, Körperschaft, Personengesellschaft) in Betracht, denen einer der o. a. Einbringungsgegenstände zugerechnet werden kann. Nach Rdnr. 24.03 i. V. m. Rdnr. 20.03. UmwSt-Erlass[1] wird für den Fall, dass ...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 7.3 Gewerbesteuerliche Fehlbeträge

Die Behandlung gewerbesteuerlicher Fehlbeträge gem. § 10a GewStG wird in § 24 UmwStG nicht angesprochen. Zwar wird in § 24 Abs. 4 UmwStG die entsprechende Anwendung von § 23 UmwStG angeordnet. Die Regelung in § 23 Abs. 5 UmwStG zu den gewerbesteuerlichen Fehlbeträgen des Einbringenden ist jedoch von dem Verweis in § 24 Abs. 4 UmwStG ausgenommen. Daraus folgt, dass sich die B...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.5.2 Einbringung mit Zuzahlung zu gemeinen Werten

Wird ein weiterer Gesellschafter in eine bestehende Personengesellschaft aufgenommen, sind nach Rdnr. 24.12 UmwSt-Erlass[1] – ebenso wie im Fall der Aufnahme eines Gesellschafter in ein bestehendes Einzelunternehmen – bei einer Einbringung zu gemeinen Werten die Begünstigungen des § 24 Abs. 3 Satz 2 UmwStG i. V. m. § 16 Abs. 4 und § 34 EStG vorbehaltlich der Regelung des § 2...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 11.1 Identitätswahrender Charakter des Formwechsels

Als weitere Umwandlungsmöglichkeit sieht das Umwandlungsgesetz schließlich den Formwechsel gem. § 190 UmwG vor. Neben dem sog. homogenen Formwechsel von Kapitalgesellschaften untereinander (z. B. Formwechsel einer GmbH in eine AG), treten die ebenfalls als heterogene Formwechsel geregelten Vorgänge der Umwandlung von Kapitalgesellschaften in eine Personenhandelsgesellschaft,...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 5 Umwandlungsarten

Das Umwandlungsgesetz enthält in § 1 Abs. 1 UmwG eine Aufzählung von vier möglichen Umwandlungsarten. Es sind dies: Sowohl die Verschmelzung als auch die Spaltung können gem. § 2 UmwG bzw. § 123 Abs. 1 UmwG unter Auflösung ohne Abwicklung erfolgen: zur Aufnahme oder zur Neugründung. Das Umwandlungsgesetz ist systematisch für die wichtigsten Rechtsformen wie folgt aufgebaut:mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 8.3 Verschmelzungsmöglichkeiten

Verschmelzungen können auch rechtsformübergreifend zwischen Personenhandelsgesellschaften bzw. Partnerschaftsgesellschaften und Kapitalgesellschaften vorgenommen werden. Insgesamt stellen sich die Verschmelzungsmöglichkeiten bei Beteiligung von Personenhandels- und Kapitalgesellschaften nach dem Umwandlungsgesetz wie folgt dar:mehr

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Einbringung in eine Persone... / 9.2.2 Einbringung aus dem (Sonder-)Betriebsvermögen

Die Einbringung eines materiellen oder auch selbst geschaffenen nicht bilanzierungsfähigen immateriellen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens sowie im Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG erfasste Wirtschaftsgüter aus dem (Sonder-)Betriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft erfolgt nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zwingend zu Buchwerten, wenn die Übertragu...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Während das Gesellschaftsrecht zwischen der Einzel- und der Gesamtrechtsnachfolge unterscheidet, wird unabhängig von der zivilrechtlichen Behandlung steuerrechtlich die Umwandlung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft in eine Personengesellschaft – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – als Einbringung nach § 24 UmwStG behandelt. Zur Auslegung des § 24...mehr

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Einbringung in eine Persone... / Zusammenfassung

Überblick Neben der Einbringung in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gem. § 20 UmwStG können Betriebe, Teilbetriebe und Mitunternehmeranteile nach § 24 UmwStG in eine neu gegründete oder bereits bestehende Personengesellschaft eingebracht werden oder auf eine bestehende Personengesellschaft verschmolzen werden. Die zivil- und steuerrechtlichen Voraussetzungen und Re...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 6.2 Körperschaft als Einbringende

Auch eine Körperschaft kann nach § 24 UmwStG einen Betrieb, Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil in eine Personengesellschaft einbringen und die Bewertungswahlrechte in Anspruch nehmen. Wird die Einbringung nicht unter Fortführung der Buchwerte steuerneutral vollzogen, kann ein Einbringungsgewinn entstehen. Für eine Körperschaft kommt weder der Freibetrag nach § 16 Ab...mehr

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Umwandlungsrecht in der Praxis / 4 Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz

Neben der Einzelrechtsnachfolge und der Anwachsung sind im Umwandlungsgesetz abschließend die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung und der Formwechsel geregelt. Seit der Umsetzung der sog. Verschmelzungsrichtlinie der EU[1] regeln die §§ 122 a – 122l UmwG auch die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, bei der mindestens eine der beteil...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 9.2.1 Einbringung aus dem Privatvermögen

Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut aus dem steuerlichen Privatvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft eingebracht, liegt nach der Rechtsprechung des BFH ein tauschähnlicher Vorgang vor.[1] Bei der übernehmenden Personengesellschaft wird dann ein Anschaffungsgeschäft angenommen, während beim Einbringenden grundsät...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Persone... / 6.1 Natürliche Person als Einbringender

Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gem. § 24 UmwStG erfüllt grundsätzlich den Veräußerungstatbestand des § 16 EStG, so dass sich die folgenden Konsequenzen ergeben, wenn der Einbringende eine natürliche Person ist:mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwert­übertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

Leitsatz 1. Die fehlende Darlehensbesicherung gehört zu den "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Fremdunüblichkeit der Geschäftsbeziehung führen kann; Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA‐USA 1989 und Art. 5 DBA‐Frankreich 1959). 2. Ob ein unbesichertes Konzerndarlehen im Rahmen einer Gesamtbetracht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG umfasst nicht den Verlust der Einlage des stillen ­Gesellschafters

Leitsatz Der Verlust der Einlage eines stillen Gesellschafters, der steuerrechtlich als Teilwertabschreibung abgebildet wird, unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. Satz 2 EStG. "Gewinnminderungen" i.S. des § 2a Abs. 1 Satz 2 EStG sind nur solche Gewinnminderungen, die vorgangsbezogen aus einer Privatentnahme oder Teilwertabschreibung resu...mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / 1 Hintergründe

Ist eine juristische Person (z. B. GmbH) zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag (Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens) zu stellen.[1] Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.7 Zwischenschaltung von Gesellschaften

Rz. 126 Ein Gestaltungsmissbrauch ist regelmäßig nicht gegeben, wenn ein Stpfl. – aus welchen Gründen auch immer – auf Dauer zwischen sich und eine Einkunftsquelle eine inländische Kapitalgesellschaft schaltet und alle sich daraus ergebenden Konsequenzen zieht.[1] Dies gilt auch dann, wenn diese Kapitalgesellschaft nur die Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft hält un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.1.2 Verlagerung von Konzernfunktionen in ausländische Kapitalanlagegesellschaften

Rz. 169 Die Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft im niedrig besteuernden Ausland ist nicht schon deswegen rechtsmissbräuchlich, weil die Abwicklung der Wertpapiergeschäfte im Ausland durch eine Managementgesellschaft erfolgt.[1] Rz. 170 Die Zwischenschaltung konzernabhängiger niederländischer Kapitalgesellschaften, die im Inland Grun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.3 Körperschaftsteuer

Rz. 141 Das sog. Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren, mit dem unter der Geltung des körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahrens die Gewinnthesaurierung zu einem günstigeren als dem für einbehaltene Gewinne geltenden Körperschaftsteuersatz ermöglicht werden sollte, stellte grundsätzlich keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar. Dies galt auch dann, we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.5 Anteilsrotation

Rz. 124 Erwirbt eine Kapitalgesellschaft von deren nicht wesentlich beteiligten Gesellschaftern sämtliche Anteile an einer GmbH, um diese nach Vollausschüttung ihrer Gewinne und ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung zu liquidieren (Anteilsrotation), stellt die Teilwertabschreibung aufseiten der Erwerberin keinen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.1.1 Zwischenschaltung von Basisgesellschaften

Rz. 165 Eine Basisgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft im Ausland, die in einen Lieferungs-, Leistungs- oder Zahlungsweg zwischengeschaltet ist, der im Ergebnis im Inland landet. Durch die Zwischenschaltung sollen die der Besteuerung unterliegenden Gewinne statt im Inland im Sitzstaat der Basisgesellschaft anfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffende Gesell...mehr