Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ansprüche aus Wechseln (Abs 2).

Rn 27 Die Regelung gilt für Ansprüche aus Schecks entsprechend. Sie stellt die Ansprüche aus §§ 48 f WG und aus 45 f ScheckG, die an sich Bestandteil der Hauptforderung sind, den Nebenforderungen gleich, so dass auf Rn 11 ff verwiesen werden kann. Ihre Geltung ist von der gewählten Verfahrensart (Wechsel- und Scheckprozess oder ordentliches Streitverfahren) nicht abhängig. W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 2 Grds ist § 506 bei Erhebung einer Widerklage gem § 33, einer Klageerweiterung gem § 264 Nr 2 u 3 bzw klageerweiternden, streitwerterhöhenden Klageänderung gem § 263 sowie einer Klageerweiterung mittels Zwischenfeststellungsklage gem § 256 II anwendbar. Die entsprechenden besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen, etwa der Sachzusammenhang in § 33, müssen jeweils vorliegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Folgen einer Aufrechnung für den Anwalt.

Rn 24 Durch den Antrag auf Festsetzung der Kosten auf den Namen der Partei riskiert der Anwalt eine Aufrechnung des Gegners oder eine Zahlung an die Partei, die uU nicht rückforderbar ist. Teilweise wird vertreten, dass der Anwalt dadurch seinen Vergütungsanspruch ggü der Staatskasse verliert, denn auch die Staatskasse kann dann den übergehenden Anspruch nicht mehr gegen den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Rückstände, Rückforderung.

Rn 140 Eingeklagte Rückstände werden hinzugerechnet, § 51 II 1 FamGKG wie in § 42 III 1 GKG); Antrag auf PKH steht der Klage gleich. Bei Klageerweiterung werden die zusätzlich verlangten Beträge 12fach angesetzt und bis dahin geltend gemachte Forderungen zu streitwerterhöhenden Rückständen (ausf Köln FamRZ 04, 1226 = FamRB 04, 45; gegen Berücksichtigung OLGR Saarbr 05, 924; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anlageverstoß des Vermieters.

Rn 16 Der Mieter hat einen einklagbaren Anspruch auf Nachweis der gesetzeskonformen Anlage der Kaution (Herrlein ZMR 07, 249; AG Neumünster WuM 96, 632; LG Düsseldorf WuM 93, 400; zum treuwidrigen Verlangen LG Berlin ZMR 14, 540). Zur mündlichen Absprache der Anlage in Fondanteilen vgl KG NZM 07, 402. Der Vermieter (bzw der Zwangsverwalter selbst wenn der Vermieter die Kauti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Erfüllung.

Rn 191 Die Miete ist bar oder durch Überweisung zu entrichten. Was gilt, ist eine Frage der jeweiligen Vereinbarungen. Nach §§ 270 I, IV, 269 I ist die Absendung oder bei Banküberweisungen die ordnungsgemäße Veranlassung der Überweisung am Wohnsitz des Mieters ausschlaggebend. Bei der Mietzahlung handelt es sich um eine Schickschuld (Stuttg ZMR 08, 967, 968), die den Leistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anfechtungsklage (Abs 1).

Rn 1 Die Anfechtung erfolgt durch Gestaltungsklage (BGH NJW 15, 1382 [BGH 11.03.2015 - IV ZR 400/14] Rz 7; 12.9.12 – IV ZR 177/11 Rz 7; aA Grünewald/Weidlich Rz 3; Muscheler ZEV 09, 101, 105: Feststellungsklage), auch Widerklage, gegen den Erbunwürdigen, nicht durch Einrede oder Geltendmachung im Erbscheinsverfahren (BayObLG FamRZ 01, 319, 320). Der Antrag (zB: ›Der N.N. ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mieterwechsel.

Rn 18 Ein solcher ist iRd Vertragsfreiheit durch Abschluss eines dreiseitigen Vertrages jederzeit möglich und unproblematisch. Auch die Aufhebung des alten Vertrages und der Abschluss eines neuen Vertrages sowie ein Schuldbeitritt des neuen Mieters (BGH ZMR 98, 75 zum Finanzierungsleasing) sind möglich. Alter und neuer Mieter können auch mit Zustimmung des Vermieters einen V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Hauptsacheklage.

Rn 8 Auf Besitz oder Eigentum kommt es iSd Regelung nur an, wenn mit der Klage die endgültige Erlangung angestrebt wird (Hamm JurBüro 90, 649). Das ist der Fall bei der Klage auf Eigentumsumschreibung (KGR 97, 57), auf Duldung der Wegnahme (KG RPfleger 71, 227), auf endgültige Besitzeinweisung (LG Bayreuth AnwBl 66, 403) oder auf Durchsetzung eines Heimfallrechts (Frankf Jur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Haftungsvoraussetzungen.

Rn 3 § 839a erfordert einen zweiaktigen Geschehensablauf, nämlich zum einen ein unrichtiges Gutachten, das Eingang in eine unrichtige gerichtliche Entscheidung gefunden hat, und zum anderen, dass diese ihrerseits den Schaden herbeigeführt hat. Die Unrichtigkeit wird ausführlich erörtert vom BGH (MDR 13, 1397) und auch Saarbr (Urt v 23.11.17 – 4 U 26/15 mit BGH VersR 19, 183)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2272 BGB – Rücknahme aus amtlicher Verwahrung.

Gesetzestext Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden. Rn 1 Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament gem § 2256 nur persönlich und gleichzeitig zurücknehmen. Dies schützt vor einseitigen rechtswirksamen Handlungen eines Ehegatten. Beide Ehegatten müssen geschäftsfähig sein (Hamm FGPrax 12, 261). Das Recht zur E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gläubiger.

Rn 99 Wird dem Antrag des Gläubigers nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, kann er gegen die Entscheidung des Rechtspflegers die sofortige Beschwerde nach den §§ 11 I RpflG, 793 einlegen (Kobl NJW-RR 86, 679). Hat der Rechtspfleger einem Rechtsbehelf des Schuldners abgeholfen, steht dem Gläubiger dagegen ebenfalls die sofortige Beschwerde gem den §§ 11 I RpflG, 793...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 580a entspricht inhaltlich – und klarstellend BGH ZMR 02, 655 ff – dem § 565 I, Ia, IV und V aF. § 580a legt für die Kündigung beider Vertragsparteien die gesetzlichen Kündigungsfristen von Mietverhältnissen jeder Art fest, die auf unbestimmte oder (§ 580a IV) bestimmte Dauer eingegangen sind, soweit Vertragsgegenstand kein Wohnraum (vgl § 573c; Brandenbg MietRB 16, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Dritter.

Rn 6 Dies ist jede Person, die nicht Mietvertragspartei oder naher Angehöriger (Ehepartner, Lebenspartner iSv § 1 I 1 LPartG, Kinder inkl Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder) ist. Für die letzt genannten Personen bedarf der Mieter keiner Erlaubnis. Es muss lediglich die Gebrauchsüberlassung angezeigt werden. Ohne Erlaubnis des Vermieters dürfen Hilfs- und Pflegepersonen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Prozessverhalten.

Rn 14 Gehen die Parteien während eines Rechtsstreits im deutschen Prozess übereinstimmend von einem bestimmten Recht aus, so wird daraus zumeist auf die stillschweigende Wahl eines Rechts geschlossen (BGH NJW-RR 90, 249; Hamm BeckRS 13, 16794; KG BeckRS 18, 38225; Saarbr BeckRS 21, 29631); so auch, wenn eine Partei der behaupteten Anwendbarkeit eines Rechts nicht entgegentri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abgrenzung zu § 381 I.

Rn 14 Trägt der Zeuge iSd § 381 I zur Entschuldigung oder zur Glaubhaftmachung der unverschuldeten Verspätung Umstände nachträglich vor, so sind bereits getroffene Maßnahmen wieder aufzuheben, was aus Sicht des Zeugen zu demselben – gewünschten – Ergebnis führt wie eine erfolgreiche Beschwerde nach § 380 III. Daher ist eine Beschwerde nach § 380 III zunächst als Antrag auf A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anpassung.

Rn 9 Sinn und Zweck des Abänderungsverfahrens ist nicht die nochmalige Überprüfung einer früheren Sorgerechtsentscheidung nach Ausschöpfung des Rechtsweges, sondern die Anpassung an inzwischen eingetretene oder bekannt gewordene, nachhaltige und gewichtige Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls. Die Abänderung einer formell rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Mieterhöhung.

Rn 22 Für Verträge über Wohnraum begrenzt sich der GeS gem § 41 V GKG auf den Jahresbetrag der str Differenz; auch für negative Feststellungklage des Mieters (LG Berlin ZMR 22, 27); iÜ gilt § 9 (BGH WuM 07, 32; aA KG NJW-RR 10, 371: generell § 9). Bei kürzerer Restlaufzeit ist dieser Zeitraum maßgeblich (LG Berlin NJW-RR 97, 652). Auf frühere Mieterhöhungen kommt es nicht an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Überlassung von Akten an Rechtsanwälte, Notare oder Behörden.

Rn 11 Nach Abs 4 S 1 können Rechtsanwälten, Notaren oder Behörden die Akten zur Einsichtnahme in die Amts- oder Geschäftsräume überlassen werden. Falls die Akten entbehrlich sind, ist das der Regelfall (Begr zu § 13 RegE in BTDrs 16/6308, S 182). Die Übersendung bestimmter Akten ist ausgeschlossen (Registerakten, Nachlassakten, BayObLG FGPrax 95, 72, 73 [BayObLG 04.01.1995 -...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Versicherungsrecht.

Rn 14 Nach § 86 III VVG ist der Anspruchsübergang, solange der Partner den Schaden nicht vorsätzlich verursacht hat – schon von Gesetzes wegen ausgeschlossen, wenn sich ›der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person richtet, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt.‹ Der in § 116 VI 1 SGB X für die gesetzliche Rentenversicherung no...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 20 Eine nicht zu rechtfertigende Härte liegt vor, wenn dem Mieter nach Abzug der Miete einschließlich Nebenkosten (LG Berlin WuM 10, 88) kein Betrag zur Verfügung steht, der ausreicht, damit er an seinem bisherigen Lebenszuschnitt im Wesentlichen festhalten kann (KG GE 07, 907; LG Berlin NJW 21, 3473 Rz 10; IMR 14, 104; WuM 10, 88 [LG Berlin 19.01.2010 - 65 S 285/09]), vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Befangenheit des Sachverständigen.

Rn 31 Ein Gutachter kann gem § 30 I iVm § 406 I 1 ZPO wegen Befangenheit von jedem Verfahrensbeteiligten aus denselben Gründen, die zur Befangenheit eines Richters führen können, abgelehnt werden (Stuttg FamRZ 18, 455; Brandbg 7.2.17 – 13 WF 27/17, juris). Rn 32 Über die Ablehnung ist vorab durch Zwischenbeschluss zu entscheiden; anderenfalls kann das Gutachten nicht verwerte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zustimmung(en) zu einem Gebrauch.

Rn 10 Die Zustimmung zu einem (unzulässigen) Gebrauch bezieht sich nur auf den zur Zeit der Zustimmung erfolgenden Gebrauch; im Falle seiner Intensivierung kann die Zustimmung widerrufen werden (Celle ZMR 04, 690; BayObLG ZMR 01, 42). Ein Erwerber ist nach hM an die Zustimmung seines Rechtsvorgängers gebunden (Stuttg ZMR 01, 732; zw). In einer Zustimmung nach § 12 liegt kein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kontoumwandlung.

Rn 22 Nach Abs 7 S 2 kann der Kunde jederzeit verlangen, also auch länger als vier Wochen nach einer Pfändung (BVerfG NJW 14, 3771 Rz 9), dass sein Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Dabei handelt es sich um einen durchsetzbaren Rechtsanspruch des Kunden (BGHZ 195, 298 Rz 28). Das Pfändungsschutzkonto kann auch vorsorglich eingerichtet werden, unabhängig davon, ob ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zwischenverfügung/Aussetzung.

Rn 23 Enthält der Antrag behebbare Mängel, ist analog § 18 I 1 GBO der Erlass einer Zwischenverfügung geboten (BayObLG FamRZ 90, 101; 01, 35; NJW-RR 03, 297; KG DNotZ 55, 408, 411; MüKo/Grziwotz Rz 61, 73, 108; Staud/Herzog Rz 331). Denn das Nachlassgericht hat dem Antragsteller nach § 28 I–III FamFG und in Umsetzung des Amtsermittlungsgrundsatzes Gelegenheit zu geben, inner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Abholen und Zurückbringen.

Rn 44 Das Abholen und Zurückbringen des Kindes ist Aufgabe des Umgangsberechtigten (Nürnbg FamRZ 99, 1008; Zweibr FamRZ 82, 531; 98, 1465; Frankf FamRZ 88, 866; J/H/A/Rake § 1684 Rz 39; Staud/Rauscher § 1684 Rz 214). Den sorgeberechtigten Elternteil trifft über selbstverständliche Vorbereitungshandlungen in der eigenen häuslichen Sphäre hinaus grds keine Verpflichtung an der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt.

Rn 1 Weitere Wege als von § 2 beschrieben, stehen nicht zur Verfügung. Wohnungseigentum kann allerdings auch durch eine Kombination von §§ 3 und 8 begründet werden (KG NJW 95, 62). Rn 2 Wohnungseigentum ist nach § 3 I iVm §§ 93, 94 I 1 BGB eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Gebäude oder Teile von Gebäuden als wesentliche Bestandteile des Grundstücks oder des Gebäudes nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / gg) Pflichtverstöße.

Rn 57 Verletzt der Vermieter schuldhaft Schutz- oder Nebenpflichten, kann der Mieter gem §§ 535, 280 I, 241 II Schadensersatz verlangen (BGH NJW 17, 547 Rz 60; 17, 1104 Rz 11; NJW-RR 14, 840 Rz 15), auch Freihaltung (KG ZMR 11, 711). Das ist zB der Fall bei einem Körper- oder Sachschaden, Vortäuschung von Eigenbedarf (BGH ZMR 21, 211 Rz 13; NJW 15, 2324 Rz 14), einer unberec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sukzessivlieferungsverträge nach Abs 1 S 1 Nr 2.

Rn 10 Ein Ratenlieferungsvertrag in Gestalt eines Dauerschuldverhältnisses ist auch gegeben, wenn er die ›regelmäßige Lieferung von Sachen gleicher Art‹ zum Gegenstand hat, dh die (mehrmalige) Befriedigung eines regelmäßig wiederkehrenden Bedürfnisses o eines von Anfang an bestehenden Bedarfs, der zeitlich gestreckt gedeckt wird (vgl BGHZ 67, 389, 395). Erfasst sind damit gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Nr 2.

Rn 8 Macht der Nachlassgläubiger seine Forderung erst 5 Jahre nach dem Tod des Erblassers geltend, wird seine Forderung zur Teilschuld, wobei die Frist mit der Feststellung des Todeszeitpunkts, ggf mit Rechtskraft des Beschlusses über die Todeserklärung, beginnt. Vor Ablauf der Fünfjahresfrist gibt es grds keine Verwirkung der Ansprüche eines Nachlassgläubigers nach § 242 (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sitzverlegung.

Rn 3 Sie bedarf der Satzungsänderung, die beim eV in das Vereinsregister einzutragen ist (§ 71) und beim konzessionierten Wirtschaftsverein der Genehmigung durch die Verleihungsbehörde bedarf (§ 33 II). Ein eV kann innerhalb Deutschlands seinen Sitz verlegen, mit Wechsel des Sitzes in ein anderes Bundesland verliert der rechtsfähige Wirtschaftsverein seine Rechtspersönlichke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsbehelf.

Rn 18 Gg die ablehnende Entscheidung der Landesjustizverwaltung kann der ASt (V), gg die feststellende Entscheidung der Antragsgegner-Ehegatte (VI 1, auch verbunden m dem Begehren auf Feststellung des Nichtvorliegens der Anerkennungsvoraussetzungen, BayObLG FamRZ 93, 451) die Entscheidung des OLG beantragen. Daneben bejaht die hM ein Antragsrecht für jeden mit rechtlichem In...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vermutung der Übergabe.

Rn 5 Vermutet wird nach III lediglich die Übergabe; kommt es – zB nach § 878 – auf den Zeitpunkt der Übergabe an, ergibt sich aus III dafür nichts (KG KGJ 40, 278). Mittelbarer Besitz ist ausreichend. Die Vermutung gilt auch ggü dem GBA, wenn die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachzuweisen ist (§ 22 GBO), und für die Frage, ob ein Amtswiderspruch (§ 53 GBO) eingetragen werden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einreden bei doppelter Festsetzung.

Rn 22 Der Schutz des § 126 ist nicht in vollem Umfang gegeben, wenn eine Doppelfestsetzung vorliegt. Liegt ein Kostenfestsetzungsbeschluss zugunsten der Partei vor, dann muss der Anwalt, solange keine Festsetzung für ihn erfolgt ist, Handlungen des Gegners und der eigenen Partei gegen sich gelten lassen (Schlesw JurBüro 90, 1195). Zahlt der Gegner daher nach Festsetzung auf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Antrag.

Rn 7 Antragsberechtigt ist der Gläubiger der nicht angefochtenen Forderung. Dies ist regelmäßig der berufungsbeklagte Kl, aber auch der Berufungskläger, wenn der Gegner den ihn beschwerenden Teil des Urteils nicht angefochten hat (KG MDR 80, 240 [BGH 18.10.1979 - 4 StR 517/79]; Hamm NJW-RR 90, 1470; aA Hamm NJW-RR 87, 832 [OLG Hamm 25.11.1986 - 8 U 171/6]). Der Antrag unterl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vergütung des Nachlasspflegers.

Rn 34 Gem § 1888 II ist die Nachlasspflegschaft grds unentgeltlich zu führen (KG Berlin MDR 60, 673). Der Nachlasspfleger hat jedoch Anspruch auf Vergütung, wenn das Nachlassgericht bei seiner Bestellung feststellt, dass die Pflegschaft berufsmäßig geführt wird. Die Feststellung der Berufsmäßigkeit muss im Beschlusswege erfolgen (Frankf ZEV 21, 629), eine stillschweigende (z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 2 Gebunden ist das Gericht, dh der Spruchkörper, der das End- oder Zwischenurteil erlässt. Das schließt die Bindung des Kollegiums an Entscheidungen des Einzelrichters nach Rückübertragung ein (KG JW 25, 1799 Nr 3; Zö/Feskorn Rz 13; St/J/Althammer Rz 5). Ein Wechsel in der Besetzung des Kollegiums hebt die Bindung nicht auf. § 318 gilt für die Gerichte jeder Instanz. Von ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ermächtigter (§ 185 I).

Rn 9 Verfügt ein nicht im Grundbuch eingetragener Nichtberechtigter, der gem § 185 I vom Berechtigten ermächtigt ist (zB Auflassungsempfänger), gilt § 878 für die Erklärung des Ermächtigten entspr, wenn der Ermächtigte in der Verfügungsbefugnis beschränkt wird, weil diese Verfügung wie die Verfügung durch den Berechtigten zu behandeln ist (KG DNotZ 34, 284; Staud/Gursky Rz 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 546a wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und begründet zugunsten des Vermieters bei verspäteter Rückgabe der Mietsache einen Entschädigungsanspruch mindestens in Höhe der vereinbarten Miete. Ist die ortsübliche Miete höher, kann der Vermieter diese verlangen. § 546a ist kein Schadensersatzanspruch, sondern ein vertraglicher Anspruch eigener Art. D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wirtschaftliche Beteiligung.

Rn 14 Auch bei den juristischen Personen kommt es nicht nur auf die Vermögensverhältnisse der Person an, sondern auch auf die der an ihr wirtschaftlich Beteiligten. Wirtschaftlich Beteiligte sind die Gesellschafter, beim Verein die Mitglieder, Vorstand, auch Gläubiger. Auch die Muttergesellschaft im Verhältnis zur Tochtergesellschaft, ebenso wie umgekehrt, wenn Beherrschung-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anwaltswechsel.

Rn 11 Bei einem Anwaltswechsel ist streitig, ob der zweite PKH-Anwalt die Gebühren, die er nicht von der Staatskasse verlangen kann, weil er unter Mehrkostenverbot beigeordnet wurde, von der Partei verlangen kann. Teilweise wird vertreten, dass dann, wenn der Anwalt ggü der Staatskasse auf Gebühren verzichtet hat, er insoweit die Kosten auch nicht von der Partei verlangen ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beispiele.

Rn 34 Bsp für Abberufungsgründe: Beschimpfungen eines WEigtümers (AG Tostedt ZMR 11, 917), Interessenkollisionen (Oldbg ZMR 07, 306), Straftaten des Verw (Köln MietRB 08, 368), keine oder zu späte Einberufung der Versammlung (s.a. § 24 Rn 1), Verstöße gegen den Verw-Vertrag, Nichtwahrnehmung gesetzlicher Pflichten und Aufgaben (Ddorf ZMR 06, 293; Zweibr ZMR 07, 727), Insolve...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 2. Angelegenheiten

In Angelegenheiten, die nach Teil 3 VV vergütet werden, ist gem. § 18 Nr. 5 RVG jedes Beschwerdeverfahren für den Rechtsanwalt eine besondere, nach Nrn. 3200 ff. VV (vgl. Vorbem. 3.2.1 VV) oder nach Nrn. 3500 ff. VV abzurechnende Angelegenheit. Dagegen bilden die Beschwerdeverfahren in Straf- und Bußgeldsachen grds. keine besondere Angelegenheit, sondern gehören zum Rechtszu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Zeiträume.

Rn 139 Der Zwölfmonatszeitraum beginnt mit dem Monat nach der Klageerhebung, Unterhalt für den Monat der Klageeinreichung oder des PKH-Antrags zählt wegen Fälligkeit zum Monatsbeginn zu den Rückständen (Brandbg FamRZ 03, 1682; OLGR Saarbr 09, 79). Es kommt auf die ersten zwölf Monate an, für die Unterhalt gefordert wird (Hambg FamRZ 03, 1198). Nach Einreichen der Klage erfol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 117 Die Überlassung der Mietsache – die es nicht geben muss (Rn 116) – vermittelt dem Mieter nach hM ein Besitzrecht, das wie Eigentum iSv Art 14 I 1 GG behandelt wird (BVerfG NJW 00, 2658, 2659 [BVerfG 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99]; 93, 2035 [BVerfG 26.05.1993 - 1 BvR 208/93]; BGH NZM 21, 132 [BGH 09.12.2020 - VIII ZR 238/18] Rz 33; NJW 20, 835 [BGH 09.10.2019 - VIII ZR 21...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelfälle.

Rn 4 Bloße Schikane liegt vor beim Herausgabeverlangen bzgl wegen Insolvenz wertloser Aktien bestimmter Nummerierung statt angebotener gleichwertiger (RGZ 96, 184, 186); Betretungsverbot für das Grundstück, auf dem das Grab der Mutter liegt (RGZ 72, 251, 254; zutr anders AG Grevenbroich NJW 98, 2063 f [AG Grevenbroich 15.12.1997 - 11 C 335/97] zum Verbot, Blumen auf dem Grab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Entstehungsgrund.

Rn 62 Die Gesamtvertretung kann auf Rechtsgeschäft (Gesamtvollmacht) oder Gesetz beruhen (MüKo/Schubert Rz 194). Gesetzlich vorgesehen ist sie im Familienrecht (§§ 1629 I 2, 1775 I, 1792 I, 1908i I 1, 1915 I). Sie ist ferner die Regel bei mehrgliedrigen Organen juristischer Personen (§§ 78 II AktG; 35 II 2 u 3 GmbHG; 25 II 1 GenG) und bei der GbR (§§ 709, 714 aF, ab 1.1.24 §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verdinglichte SNRe.

Rn 12 Ein SNR ist verdinglicht, wenn es nach §§ 5 IV 1, 10 III zum Inhalt des SonderE gemacht wurde. Die Eintragung muss dem Bestimmtheitserfordernis des Sachen- und Grundbuchrechtes genügen (BGH NZM 12, 464 Rz 10; NJW 12, 676 Rz 13). Sind die Grenzen nicht zu ermitteln, gibt es kein SNR (Hambg ZMR 06, 468; LG Hamburg ZMR 10, 62, 63). Rn 13 Das eingetragene SNR ist weder selb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verkehrsgeschäft.

Rn 9 § 892 gilt nur für ein Verkehrsgeschäft (RGZ 136, 150). Auf Veräußerer- und Erwerberseite müssen unterschiedliche Rechtssubjekte stehen, die auch wirtschaftlich verschieden sein müssen, so dass auch wirtschaftlich eine Rechtsübertragung stattfindet. Ohne Verkehrsgeschäft ist der Erwerber nicht schutzwürdig, weil er die tatsächlichen Rechtsverhältnisse selber kennen müss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 5 Für das Vorliegen einer Handlung überhaupt trägt grds der Geschädigte die Beweislast (BGHZ 39, 103, 108; Hamm BeckRS 19, 16123; Ausn: BGHZ 98, 135, 137 ff). Unzurechnungsfähigkeit iSd § 827 1 hat der Handelnde zu beweisen (BGHZ 39, 103, 108; 111, 372, 374 mwN; KG VersR 22, 1021, 1021 ff; Schlesw 7 U 20/21). Das gilt auch bei § 2339 I Nr 1 (BGHZ 102, 227, 229 ff) sowie i...mehr