Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Geltungsbereich

Rz. 2 § 31 GBO gilt nur für die Zurücknahme von Anträgen oder den Widerruf von Vollmachten, mit welchen eine Eintragung begehrt wurde, gleichgültig, ob es sich dabei um reine (vgl. § 30 GBO Rdn 4 ff.) oder gemischte (siehe § 30 GBO Rdn 14 ff.) Anträge handelt, auch für einen Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek[1] oder einer Zwangshypothek.[2] Für die Zurücknahme s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 18 Unter solchen von dem Notar beurkundeten oder beglaubigten zur Eintragung erforderlichen Erklärungen sind zu verstehen: Rz. 19mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Kausalität

Rz. 23 Aus dem Normzweck des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO (vgl. Rdn 1 ff.) folgt weiter, dass die zuvor genannten Tatbestände in kausalem Zusammenhang stehen müssen, d.h. der Gesetzesverstoß muss für die Eintragung ursächlich gewesen sein und die Eintragung muss ihrerseits die Grundbuchunrichtigkeit verursacht haben.[88] Umstritten ist indes, ob auch ein unmittelbarer Zusammenhang z...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Rechtsgrundlage ihrer Vormerkungsfähigkeit

Rz. 21 Bedingte und künftige Ansprüche sind zu unterscheiden, auch bezüglich ihrer Vormerkungsfähigkeit.[57] Gemeinsame Voraussetzung ihrer Vormerkungsfähigkeit ist eine feste, die Gestaltung des Anspruchs bestimmende Rechtsgrundlage.[58] Rz. 22 Vormerkungen für bedingte und befristete Ansprüche bewirken vollen Vormerkungsschutz ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Vormerkung,...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Rechtsfähigkeit der GbR

Rz. 13 Kaum eine Frage im Gesellschaftsrecht war derart umstritten wie die nach der Rechtsfähigkeit der GbR. Die dogmatische Herausforderung dieser Frage beruhte auf dem Umstand, dass der historische Gesetzgeber des BGB dem Leitbild der GbR als nicht rechtsfähige Innengesellschaft folgte. Ihre praktische Relevanz resultierte aus Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Bedeutung des Vermerks

Rz. 13 Der Vermerk hat lediglich kundmachende Bedeutung. Für die Entstehung, Änderung oder Aufhebung des Rechtes ist allein die Eintragung auf dem Blatte des belasteten Grundstücks maßgebend; dieses allein bleibt auch die Grundlage für den öffentlichen Glauben des Grundbuchs.[30] Der Vermerk hat ferner die Wirkung, dass künftig zur Aufhebung oder Änderung des Inhalts des Rec...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Definition

Rz. 40 Das für die Amtslöschung maßgebende Kriterium der inhaltlichen Unzulässigkeit stellt deutlich höhere Anforderungen, als für die Eintragung eines Amtswiderspruchs einzuhalten sind. Inhaltlich unzulässig ist eine Eintragung gerade nicht schon deshalb, weil sie nicht hätte vorgenommen werden dürfen (vgl. Rdn 15 ff.) und/oder zu einer Grundbuchunrichtigkeit (siehe Rdn 20 ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Inhalt

Rz. 12 Die Zustimmungserklärung ist das Einverständnis des Eigentümers mit der Löschung eines (oder mehrerer) Grundpfandrechts. Ein bestimmter Wortlaut (insbesondere der Gesetzeswortlaut "Zustimmung") ist nicht erforderlich. Die Eigentümerzustimmung unterliegt wie die Eintragungsbewilligung dem Bestimmtheitsgebot. Sie muss eindeutig und zweifelsfrei zum Ausdruck bringen, das...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ausgangslage

Rz. 91 Ein Sonderproblem der Anwendung von Gründungsvorschriften für Kapitalgesellschaften stellt sich bei Mantel- und Vorratsgesellschaften.[356] Beide Begriffe beschreiben eine nur durch Geschäftsanteile/Aktien verkörperte, i.Ü. aber unternehmenslose Gesellschaft im rechtlichen Gewande einer GmbH/AG. Umstritten war, ob das erstmalige oder erneute In-Gang-Setzen des Unterne...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (3) Übergang eines Grundstücks und der Anteile an der Betriebs-GmbH in eine Erbengemeinschaft

Rz. 170 Eine Betriebsaufspaltung unter Einbeziehung einer Erbengemeinschaft als Besitzunternehmen kann entstehen, wenn bei der klassischen Betriebsaufspaltung mit einem Einzelwirtschaftsgut aufgrund gesetzlicher Erbfolge sowohl das zur Nutzung überlassene Wirtschaftsgut als auch die Anteile an der Betriebs-GmbH auf eine Erbengemeinschaft übergehen, die auf eine Nachlassausei...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Erforderlichkeit der Zustimmung der anderen Gesellschafter

Rz. 1192 Im Hinblick auf das Abspaltungsverbot (s. § 711a BGB) und den Grundsatz der Höchstpersönlichkeit der Mitgliedschaft ist umstritten, ob und inwieweit die Ausübung der Gesellschafterrechte durch einen Bevollmächtigten der Zustimmung der anderen Gesellschafter bedarf. Bei Kapitalgesellschaften ist eine solche Zustimmung nach überwiegender Auffassung nicht erforderlich....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Widerspruchsberechtigung

Rz. 32 Sind mehrere Rechtsnachfolger (insbesondere Miterben) vorhanden, so genügt der Widerspruch eines von ihnen.[103] § 23 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 GBO erwähnt ausdrücklich nur den Fall, dass "der Rechtsnachfolger" nach dem Tod des Berechtigten der Löschung widersprochen hat, aus dem Zweck des Widerspruchs (siehe Rdn 36 f.) folgt aber die Widerspruchsberechtigung auch desjenigen,...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (4) Fehlerfolgen

Rz. 110 Liegt ein mangelhafter Verschmelzungsvertrag vor, darf der Registerrichter die Verschmelzung nicht eintragen. Der darauf beruhende Zustimmungsbeschluss ist jedoch nicht nichtig, sondern nur anfechtbar.[257] Fehlt eine der zwingenden Angaben nach Nr. 1–3 (essentialia negotii) ist der Verschmelzungsvertrag selbst nichtig, sofern die Angaben nicht im Einzelfall verzicht...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Widerspruch

Rz. 1302 Nach § 245 Nr. 1 AktG ist jeder von einem Aktionär zu Protokoll erklärte Widerspruch zu beurkunden. Widerspruch ist jede Erklärung, aus der hervorgeht, dass der Aktionär mit dem Beschluss nicht einverstanden ist und sich "damit nicht abfinden will".[3715] Der Widerspruch muss "in" der Hauptversammlung, also nach Eröffnung und noch vor Beendigung der Versammlung erkl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Benennung der Schlusserben

Rz. 127 Die namentliche Benennung der Schlusserben kann geführt werden durch Geburtsurkunden der einzutragenden Erben nebst ggf. ergänzender Negativ-Versicherung, dass der Erblasser darüber hinaus keine weiteren Abkömmlinge hinterließ.[244] Dasselbe gilt für die namentliche Benennung der Nacherben (nach Eintritt des Nacherbfalls).[245] Ein Erbschein kann nicht verlangt werde...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Begriff

Rz. 193 Eine gesetzliche Definition zum Begriff des Beitrags gibt es ebenso wenig wie zur Einlage. Die §§ 709 und 710 BGB n.F. (vormals: §§ 706 und 707 BGB a.F.) stellen nur allgemeine Aussagen zur Behandlung der Beiträge auf, geben jedoch keine Auskunft darüber, was mit dem Begriff des Beitrags gemeint ist. Allgemein wird angenommen, dass die Beitragspflicht auf der in § 70...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Durchgriffshaftung

Rz. 316 Die Durchgriffshaftung[579] kann auch den faktischen Alleingesellschafter treffen, der sich eines Strohmanns als formellem Gesellschafter bedient.[580] a) Missbrauch der Rechtsform Rz. 317 Das Rechtsinstitut der Durchgriffshaftung des Gesellschafters für Verbindlichkeiten der GmbH, etwa eine Kaufpreisschuld nach § 433 Abs. 2 BGB, greift ein, wenn sich das Berufen auf d...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Besteuerung der KGaA

Rz. 469 Die KGaA ist eine vom Gesetzgeber geschaffene hybride Gesellschaftsform, bei der die Geldgeber und die Unternehmensführer unterschiedlichen zivilrechtlichen Regelungen unterworfen sein sollen (duale Rechtsstruktur).[833] Sie beinhaltet im Grundmodell zwei Gruppen von Gesellschaftern: die persönlich haftenden Komplementäre mit Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugni...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Inhalt der Erbbaurechtsbestellung

Rz. 159 Für die Wirksamkeit der Erbbaurechtsbestellung reicht es nicht aus, dass man sich über die Bestellung, eines Erbbaurechts einig ist. Zur Eintragung im Grundbuch ist vielmehr erforderlich, dass Einigung und Eintragungsbewilligung Art, Inhalt und Umfang des dinglichen Rechts festlegen. Zu diesen Einzelheiten gehört eine Bezeichnung des Bauwerks, das der Berechtigte hab...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Berechtigte

Rz. 67 Berechtigt zur Rücknahme ist jeder Antragsteller nur für den von ihm selbst oder seinem Vertreter gestellten Antrag.[125] Deswegen kann jeder Beteiligte – aber nur für seine Person – einen auf § 15 GBO gestützten Notarantrag zurücknehmen. Bei Auflassung an einen in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten zu Alleineigentum ist die Zustimmung des anderen Ehegatten zur Rück...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Mehrheit von Anträgen

Rz. 74 Bei einer Mehrheit von gestellten Eintragungsanträgen ist die Rücknahme unzulässig für Anträge, welche andere Beteiligte aufgrund der gleichen Urkunde gestellt haben;[139] diese bleiben grundsätzlich unberührt und können eine Grundlage für die Entscheidung des GBA bieten.[140] Erfolgt die Rücknahme durch einen Vertreter, so ist genau zu prüfen, ob die erteilte Vollmach...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Widerspruch

Rz. 307 Der gutgläubige Erwerb ist ausgeschlossen, wenn der Liste ein Widerspruch zugeordnet ist, § 16 Abs. 3 Satz 3, 3. Alt. GmbHG. Angelehnt an § 899 Abs. 2 BGB erfolgt die Zuordnung aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder aufgrund einer schriftlichen Bewilligung desjenigen, gegen dessen Berechtigung sich der Widerspruch richtet, § 16 Abs. 3 Satz 4 GmbHG. Antragsgegner...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Einschränkungen

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Pflicht zur Zwischenverfügung

Rz. 20 Abs. 1 ermöglicht wahlweise den Einlass einer Zwischenverfügung oder die Zurückweisung ("oder"). Die nach dem Wortlaut bestehende freie Wahl zwischen beiden Handlungsmöglichkeiten hat die Rechtsprechung aber schon früh eingeschränkt – wenngleich in der Begründung noch nicht weitgehend genug. Die Zwischenverfügung kann auch gegenüber Behörden bei einem Eintragungsersuc...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / ee) Anordnung einer Nacherbentestamentsvollstreckung

Rz. 108 Teilweise wird in der Literatur auch die Meinung vertreten, dass die Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts durch die Anordnung einer Nacherbentestamentsvollstreckung unterbunden werden könne.[142] Dies wird damit begründet, dass ein nach § 2222 BGB bestellter Testamentsvollstrecker die Anwartschaft nicht übertragen könne,[143] da die Verfügung über das Anwarts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Belastung eines Miteigentumsanteils

Rz. 25 Der Anteil eines Miteigentümers kann belastet werden mit einem Nießbrauch (§ 1066 Abs. 1 BGB), einem Vorkaufsrecht (§ 1095 BGB), einer Reallast (§ 1106 BGB) und einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld (§§ 1114, 1192, 1199 BGB). In diesen Fällen ist § 7 GBO nicht anwendbar.[40] Zur Form der Eintragung siehe § 10 GBV Rdn 3; § 11 GBV Rdn 3. Zur Eintragung einer Benutzun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Voraussetzungen

Rz. 54 Vorausgesetzt werden: Weitere Nachweise sind insoweit grundsätzlich nicht erforderlich.[95] Wird der Brief vom bewilligenden Gläubiger vorgelegt, so ist ordnungsgemäße Übergabe zu vermuten,...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Einkommensteuer

Rz. 839 Die einkommensteuerlichen Folgen der Eintrittsklausel hängen davon ab, ob der oder die Erben von ihrem Eintrittsrecht Gebrauch machen. Mit dem Eintritt eines bzw. aller Erben kommen die Grundsätze der einfachen bzw. qualifizierten Nachfolgeklausel zur Anwendung. Üben die Erben ihr Eintrittsrecht nicht aus, kommt es zur Anwendung der Rechtsfolgen der Fortsetzungsklaus...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Verweisung auf Akten

Rz. 171 Liegt die Urkunde in einer der genannten Formen dem gleichen Amtsgericht an anderer Stelle bereits vor, so genügt statt der Vorlage die Verweisung auf diese Akten; die Akten müssen genau bezeichnet werden und darüber hinaus auch die darin enthaltenen Urkunden, die den Nachweis erbringen und den Formerfordernissen des § 29 GBO genügen müssen,[425] ohne Rücksicht darau...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Horizontale Ausweitung der öffentlichen Präventivkontrolle auf Personenhandelsgesellschaften

Rz. 2363 Erachtete der Uniongesetzgeber zu früheren Zeiten die Harmonisierung des Kapitalgesellschaftsrechts als vordringlich,[5771] weitet die DRL II den Anwendungsbereich der GesRRL erstmalig auf Personenhandelsgesellschaften aus. Für Deutschland befinden sich die OHG und die KG im maßgeblichen Annex IIB. Wie in ErwG 15 GesRRL-E zutreffend hervorgehoben, spielen Personenha...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (1) Rechtsnatur

Rz. 96 Der Verschmelzungsvertrag ist ein organisationsrechtlicher Vertrag zwischen den beiden oder mehreren an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern. Seine Auslegung erfolgt grds. nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen der §§ 133, 157 BGB. Diejenigen Vertragsteile jedoch, die nicht nur zwischen den Vertragsparteien wirken, sondern außenstehende Dritte wie etw...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. § 894 BGB und die Vormerkung

Rz. 77 Die Vormerkung ist zwar kein dingliches Recht, jedoch kann ihre Eintragung ebenso Rechtswirkungen gegenüber Dritten entfalten (siehe § 6 Einl. Rdn 3, 9). Das Grundbuch ist daher auch dann im Sinne des § 894 BGB unrichtig, wenn es bezüglich einer Vormerkung (§ 883 BGB) mit der wirklichen Rechtslage nicht in Einklang steht.[184] Der Grund der Unrichtigkeit kann darin li...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Höfer, LSt-freie Übertragung der Geschäftsführerversorgung einer GmbH, DB 2003, 413; Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch die LStR 2004, DB 2003, 2244; Harder-Buschner, Änderungen der LSt durch die LStR 2004, NWB F 6, 4429; Decker/Looser, Grenzgänger in die Schweiz, NWB F 3, 14 099; Küntzel, Steuerfreiheit der ArbG-Beiträge zur (ausländischen) Rentenversich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Beweiskraft

Rz. 142 Das Zeugnis erbringt den vollen Beweis, dass die darin genannte Person als Testamentsvollstrecker für den Nachlass des Verstorbenen berufen worden ist und das Amt angetreten hat,[278] ebenso dafür, dass keine anderen Verfügungsbeschränkungen als die angegebenen bestehen.[279]mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen durch das Ausgangsregister

Rz. 386 Das Ausgangsregister hat zu prüfen, ob das Verfahren an das Zielregister abgegeben werden kann. Hierfür muss der Statuswechsel formgerecht angemeldet (§ 12 HGB) und die Personengesellschaft im Ausgangsregister eingetragen sein.[764] Ebenfalls prüft das Ausgangsregister, ob sich die Personengesellschaft in Liquidation befindet, denn der Liquidationszweck schließt eine...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Rechtliche Grundlage der Prüfungspflichten des Notars in der Hauptversammlung

Rz. 1341 Die Aufgabe des Notars in der Hauptversammlung besteht nicht nur in der passiven Tätigkeit der Protokollierung von Beschlüssen ohne Beratungspflicht.[3806] Vielmehr ist der Notar darüber hinaus verpflichtet, über die recht engen Grenzen der aktienrechtlichen Vorschriften hinaus Vorgänge zu beurkunden, die für das Zustandekommen eines Beschlusses, rechtserheblich sin...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 3. Sonstige Erlöschensgründe

Rz. 38 Als sonstige Gründe für das Erlöschen der Prokura kommen z.B. in Betracht:mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Bindung an die gewählte Firma

Rz. 50 Mit der Wahl und der Eintragung der Firma entsteht sowohl für die Handelsgesellschaft als auch den Kaufmann nicht nur ein Recht, sondern auch die Pflicht diese Firma zu führen. Daher ist es ihnen dann untersagt, sich firmenmäßig einer anderen Bezeichnung zu bedienen. Im Interesse des Verkehrs soll ein für alle Mal feststehen, unter welchem Namen der Kaufmann geschäftl...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Vermögensvermischung

Rz. 319 Eine Durchgriffshaftung des Gesellschafters wegen Vermögensvermischung war bejaht worden, wenn durch diese die Beachtung der Kapitalerhaltungsvorschriften des GmbH-Gesetzes unkontrollierbar wurde.[584] Zwar lässt sich die Durchgriffshaftung des Gesellschafters in den Vermögensvermischungsfällen seit der Änderung der Rspr. des BGH zur Rechtsfolge des existenzvernichte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Andere Eintragungen aufgrund einstweiliger Verfügung

Rz. 40 Aufgrund einer einstweiligen Verfügung können auch andere Eintragungen als Widersprüche oder Vormerkungen vorgenommen werden, namentlich Verfügungsverbote.[85] Hingegen ist ein Erwerbsverbot nicht eintragungsfähig,[86] da es sich nicht gegen einen Eingetragenen richtet, obgleich die Anordnung eines solchen nach § 136 BGB möglich ist.[87] Ein derartiges Erwerbsverbot w...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Kein Erlöschen bei Klage auf Eintragung

Rz. 9 Das jeweilige Recht ist zu einem bestimmten Zeitpunkt erloschen, wenn nicht der Grundstückseigentümer vorher das Bestehen des Rechtes durch Abgabe einer der Form des § 29 GBO entsprechenden Eintragungsbewilligung nach §§ 22, 19 GBO anerkannt hat oder der Berechtigte dies von ihm verlangt hat. Dieses Verlangen des Berechtigten muss entsprechend § 204 BGB geeignet sein, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 73 Das Ersuchen ersetzt den Eintragungsantrag (§ 13 GBO), die Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO) sowie die etwa sonst notwendig werdenden Zustimmungen Dritter (§§ 22 Abs. 2, 27 GBO), etwa bei einer Zwangshypothek des Finanzamts am Erbbaurecht die Eigentümerzustimmung.[131] Das Ersuchen ersetzt weiter die an Stelle der Eintragungsbewilligung ausnahmsweise erforderliche Ein...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Nachrangigkeit sämtlicher Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

Rz. 481 Gesellschafterdarlehen sind gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO im Fall einer Insolvenz erst dann zu befriedigen, wenn alle anderen Insolvenzforderungen erfüllt wurden.[1582] Wurde ein Rangrücktritt nach § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO vereinbart, sind diese Gesellschafterdarlehen weiter nachrangig und zuletzt zu befriedigen.[1583] Durch diese Regelungen wird die Position der Gesells...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Form der Grundbucheintragungen

Rz. 1 Die Eintragungen sind deutlich, übersichtlich und leserlich zu schreiben. Der Druck von Eintragungen nach Vorgabe des § 10 Abs. 2 GBV war nur für das Papier-, insbes. das Loseblattgrundbuch technisch denkbar. Im maschinell geführten Grundbuch hat diese Vorgabe keine Bedeutung. Rz. 2 Die Eintragungen sind ohne Abkürzungen zu schreiben. Das schließt gewisse allgemein gebr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Bezeichnung des Leitungs- und Aufsichtsorgans

Rz. 2191 Eine Frage, die sich in der Praxis der Handelsregistereintragung stellt, ist, wie Leitungs- und Aufsichtsorgan in der dualistisch verfassten SE zu bezeichnen sind. Es gibt dazu nur wenig Lit. und wohl noch keine Rspr. Die Literatur verwendet entweder durchgehend ohne weitere Problematisierung die aus dem deutschen Aktienrecht stammenden Begriffe "Vorstand" und "Aufsi...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 6. Verpfändung von GmbH-Anteilen

Rz. 56 Die Verpfändung von GmbH-Anteilen bedarf ebenfalls zu ihrer Wirksamkeit notarieller Beurkundung. Dies gilt allerdings nur für das dingliche Verpfändungsgeschäft. Das schuldrechtliche Geschäft, auf dem die Verpfändung beruht, ist nach Rspr. und herrschender Auffassung im Schrifttum nicht beurkundungsbedürftig.[73] Die gesicherten Ansprüche, Voraussetzungen und Besonder...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Keine Vereinbarung über Erweiterung

Rz. 3 Eine Erweiterung dieses Kreises der betreffenden Rechte durch Vereinbarung ist nicht möglich. Unter Zuhilfenahme von aufschiebenden und auflösenden Bedingungen sowie der Rechtsfigur des Vertrages zugunsten Dritter lässt sich zwar unter Umständen für subjektiv-persönliche Rechte eine Rechtslage konstruieren, die sie im Ergebnis einem subjektiv-dinglichen Rechte annähert...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Kontrolle nach § 1 Abs. 1 GWB

Rz. 901 Nach § 1 Abs. 1 GWB sind wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen grds. unwirksam. Die Regelung greift jedoch nur bei einer spürbaren Beeinträchtigung des Wettbewerbs ein. Der spürbare Einfluss ist allerdings nur auf dem konkreten Markt erforderlich.[1218] Dies ist bei kleinen Personengesellschaften nicht unbedingt der Fall.[1219] Von § 1 GWB ausgenommen sind solche W...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 58 GBO regelt die Verbindung des Briefes mit der über die Hypothekenforderung ausgestellten Schuldurkunde.[1] Zwar wird die Vorlage der Schuldurkunde wegen des formellen Konsensprinzips nicht verlangt, wenn sie jedoch vorhanden ist, muss sie mit dem Brief verbunden werden, um auseinandergehende Verfügungen möglichst zu vermeiden.[2] Das Grundbuchamt hat keine inhaltl...mehr