Fachbeiträge & Kommentare zu KG

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 3 Unverzügliche Mitteilung an den Berechtigten (Abs. 2)

Rz. 11 Dem Berechtigten sind die vorläufige Zahlungseinstellung sowie die dafür maßgeblichen Gründe unverzüglich mitzuteilen. Ihm muss Gelegenheit gegeben werden, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern.[1] Die Mitteilung muss gegenüber dem Berechtigten erfolgen. Damit ist für die Familienkasse eine Mitteilung an einen Dritten, z. B. den Abzweigungsempfänger ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG GmbH & Co. KG

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu GmbH & Co KG s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1200ff.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2020, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

Streitig ist, ob zur Erfüllung des Betriebes der Klägerin, der in der Vermietung von Wohnungen bestand, ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erforderlich war (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG). Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der X-GmbH & Co. KG (nachfolgend auch als "KG" bezeichnet). Im Feststellungszeitpunkt, dem Todestag der Erblasserin Frau B. S. am x.4.2...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsschutzbedürfnis und prozessuale Rechtsnachfolge bei Vollbeendigung einer klagenden Personengesellschaft; Auflösung von Unterschiedsbeträgen bei der Tonnagesteuer als Teil des festzustellenden Gesamthandsgewinns

Leitsatz 1. Der Betrag aus der Auflösung eines Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 Satz 3 Nrn. 1 bis 3 EStG ist Teil des laufenden Gesamthandsgewinns, der nicht nach Quote verteilt wird. 2. Ein prozessualer Rechtsnachfolger ist auch dann erforderlich, wenn die Personengesellschaft, deren Klagebefugnis gegen einen Feststellungsbescheid i.S. des § 48 FGO sich ausnahmsweise all...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2020, Erbschaftsteu... / 2 Gründe

Die Klage ist unbegründet. 1. Der angefochtene Bescheid vom 25.4.2014 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 6.12.2019 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 FGO. Der Beklagte hat zu Recht die Summe der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens gemäß § 13b Abs. 2a ErbStG i.V.m. § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 ErbStG m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2020, Die Geltendmach... / III. Bedarf des Kindes bei Einkommen des Unterhaltspflichtigen oberhalb der 10. Einkommensgruppe

Da eine Geltendmachung von Kindesunterhalt bezogen auf die tatsächlichen Lebensverhältnisse und damit abweichend von den Tabellenwerten grundsätzlich möglich ist, kann natürlich – erst recht – Unterhalt nach konkretem Bedarf gefordert werden, wenn der Unterhaltspflichtige ein Einkommen erzielt, welches oberhalb der 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle liegt. Die Tabe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / 6.4 Härtefälle – Herabsetzung und Ausschluss des Versorgungsausgleichs aus Billigkeitsgründen

Bei grober Unbilligkeit kann der Versorgungsausgleich herabgesetzt und sogar ausgeschlossen werden (§ 27 VersAusglG). Dies ist zwar von Amts wegen zu beachten (§ 26 FamFG); das Gericht ist nicht an die Anträge und Vorstellungen der Ehegatten bzw. Lebenspartner gebunden. Es muss jedoch diesbezüglich keine eigenen Nachforschungen anstellen.[1] Grobe Unbilligkeit (§ 27 Satz 1 Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2020, Beschwerde geg... / 3 Anmerkung

Das OLG hat zutreffend entschieden, dass ein Streitwert für eine Gerichtsgebühr nach § 63 Abs. 2 GKG nicht festzusetzen war, weil in dem zugrunde liegenden Verfahren gem. § 890 Abs. 1 ZPO als Gerichtsgebühr keine Wert-, sondern ein Festgebühr (Nr. 2111 GKG-KostVerz.) entstanden ist. Für das Verfahren über einen Antrag auf eine gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2020, Verfahrensgebü... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin ist nach den § 15 Abs. 2 S. 3 BNotO, § 85 FamFG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft. Sie ist auch i.Ü. zulässig, so insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden, § 569 Abs. 1 ZPO. Zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist der Senat als Beschwerdegericht nach § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG zuständig. Üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2020, Verfahrensgebü... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. In Notarsachen ist zwischen folgenden Verfahren zu unterscheiden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / 7.2.7 Richterliche Entscheidung und Kontrolle

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung mehr. Sie unterliegen allerdings einer familiengerichtlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle (§ 8 VersAusglG). Bestehen nach der familiengerichtlichen Prüfung keine Wirksamkeits- und Durchführungshindernisse, greift die vom Gesetzgeber angeordnete Bindung des Familiengerichts an die V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2020, Zur Berichtig... / Leitsatz

Das Grundbuch kann nicht allein auf Grundlage von Teilerbscheinen, die die Erbteile nicht vollständig erfassen, berichtigt werden. Gleichwohl ist das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines weiteren Teilerbscheins nicht gerechtfertigt, wenn eine Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, vorliegt, aus der sich die Beteiligung der weite...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eine dem Finanzamt nicht übermittelte Wahlrechtsausübung führt nicht zu einem Fehler nach § 129 AO

Leitsatz Eine offenbare Unrichtigkeit liegt nicht vor, wenn die Finanzbehörde die Unrichtigkeit in der Steuererklärung des Steuerpflichtigen nicht erkennen konnte und sich deshalb nicht zu eigen machen konnte. Dann handelt es sich nicht um einen (Übernahme-)Fehler der Finanzbehörde. Sachverhalt Die Kläger erklärten in der elektronisch übermittelten ESt-Erklärung 2013 unter an...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Haftungsrisiko

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erhält eine Kap-Ges für die Übernahme des Haftungsrisikos kein angemessenes Entgelt, so kann insoweit eine vGA vorliegen; s Urt des BFH v 26.02.1992 (BStBl II 1992, 846). Ein derartiges Haftungsrisiko kann von der Kap-Ges zB iRe Bürgschaftserklärung (s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Bürgschaft") oder in ihrer Funktion als phG einer GmbH & Co KG vorliegen (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2020, Unzulässigkeit... / 3 Anmerkung

A.A. sind das OLG Celle[1] und das KG,[2] die eine Beschwerde nach § 304 Abs.1 StPO als gegeben ansehen. Die besseren Argumente sprechen für das OLG Bremen, da das RVG keinen Rechtsbehelf gegen die Erstreckungsentscheidung vorsieht. Die StPO ist insoweit nicht anwendbar, da sie durch § 1 Abs. 3 RVG ausgeschlossen wird. Dies hat das Gericht zutreffend erkannt. Wieso das Geric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2020, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

OLG Nürnberg, Beschl. v. 29.7.2020 – 7 WF 681/20 1. In Kindschaftssachen ist hinsichtlich der Auferlegung der Kostenerstattungspflicht auf einen Beteiligten Zurückhaltung geboten, da diese Verfahren regelmäßig nicht in erster Linie dem Ausgleich elterlicher Interessen, sondern der Suche nach der für das Kind besten Regelung dienen (§ 81 FamFG). 2. Ungleiche wirtschaftliche Vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / b) Mehrere Auftraggeber (Nr. 1008 VV)

Ob die in § 34 RVG (Nr. 2501 VV) geregelte Beratungsgebühr bei der Beratung mehrerer Auftraggeber nach Nr. 1008 VV erhöht werden kann, ist umstritten. Die Erhöhung wird insbesondere deshalb abgelehnt, weil die Gebühr für die Beratung (§ 34 RVG) nicht im VV geregelt ist, die Erhöhung nach Nr. 1008 VV aber nur neben den in anderen Teilen des VV geregelten Gebühren entsteht.[22...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2020, Fehlende Miturs... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: I. [1] Die Antragsteller (Beteiligte zu 1) verlangen gemäß § 11 Abs. 1 RVG über die in dem angefochtenen Beschluss erfolgte Festsetzung hinaus den Ansatz einer 1,0 Einigungsgebühr nach einem Gegenstandswert von 36.912,68 EUR in Höhe von 902 EUR. [2] Die Antragsteller haben den Antragsgegner (Beteiligter zu 2) als Kläger in dem, dem Vergütungsfestsetzungsverfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / 2. Streitwertbegrenzung in Mietminderungsprozessen (§ 41 Abs. 5 GKG)

Gem. § 41 Abs. 5 S. 1 GKG ist bei Ansprüchen auf Erhöhung der Miete für Wohnraum der Jahresbetrag der zusätzlich geforderten Miete als Streitwert maßgebend. Nach der Rspr. des BGH[2] ist dagegen bei einer Klage des Mieters auf Feststellung einer Minderung der Miete der Streitwert nicht gem. § 41 Abs. 5 S. 1 GKG analog mit dem einfachen Jahresbetrag, sondern gem. § 48 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Einbringung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Einbringung durch eine Kö in eine Kap-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten kann bei der übertragenden Kö uU eine vGA anzunehmen sein, wenn der gW der erhaltenen Gesellschaftsanteile unter dem gW des übertragenen Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils liegt und die Differenz in den Beziehungen zu den übrigen Gesellschaftern der übern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2020, Unzulässigkeit... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde leidet bereits den Mangel der Zulässigkeit, denn ein solches Rechtsmittel gegen die Erstreckungsentscheidung als Zwischenentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren sieht das RVG nicht vor. Durch das 2. KostRMoG vom 23.7.2013 wurde dem § 1 RVG ein neuer Abs. 3 angefügt. Darin wird klargestellt, dass im RVG enthaltene Vorschriften über die Erinnerung und die Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2020, Höhe der zu er... / 2 Aus den Gründen

Dem Kläger steht ferner ein Anspruch auf Freistellung von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu, allerdings nur i.H.v. insgesamt 1.171,67 EUR zu. Die Kosten der Rechtsverfolgung sind in den hier gelagerten Fällen grds. Bestandteil des nach §§ 826, 249 ff. BGB zu erstattenden Schadens, weil die Inanspruchnahme eines Anwalts aus Sicht des Käufers eines vom Abgasskandal be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Nichtanwendung der BFH-Rechtsprechung zur Abfärbewirkung

Kommentar In einem gleich lautenden Erlass haben die Finanzverwaltungen der Bundesländer die allgemeine Anwendung einer Entscheidung des BFH zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG abgelehnt. Dieser Nichtanwendungserlass betrifft die Frage, ob nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG umqualifizierte Beteiligungseinkünfte einer gewerblich geprägten Gesellschaft der Gewerbesteuer unterliege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2020, Hard-Brexit und... / 3. Anerkennung und Vollstreckung nach dem HUÜ

Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von Titeln i.S.d. Art. 19 HUÜ 2007 sind festzustellen, und zwar in Deutschland ausschließlich in einem gerichtlichen Verfahren, Art. 23 HUÜ 2007.[17] Insoweit wird sich allerdings im Falle eines Brexit nichts Wesentliches ändern, weil die ähnlich gefassten Vorschriften auch schon im Anwendungsbereich der EuUntVO für UK und Dänemark g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.6 Exkurs: Formwechsel eines eV in eine gGmbH

Tz. 194 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sofern die wirtsch Aktivitäten eines eV den Rahmen des sog Nebenzweckprivilegs überschreiten, kann dem Verein die Löschung durch das Reg-Gericht drohen. Vgl hierzu die Entsch des KG Bln aus dem Jahr 2016, die als Verein organisierte Kindertagesstätten betrafen. Diesen wurde die Löschung ihres Vereins mit der Begr angedroht, dass kein ideell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / 6.1.2 Externe Teilung

Ausnahmsweise kommt auch eine externe Teilung beim Wertausgleich in Betracht. In diesem Fall wird der Wert des auszugleichenden Anrechts ermittelt und ausbezahlt, um damit in einem anderen Versorgungssystem Anrechte zu schaffen. Der ausgleichsberechtigte Partner erwirbt somit bei der externen Realteilung ein Anrecht bei einem anderen Versorgungsträger, als demjenigen, bei de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2020, Abänderung eine... / Leitsatz

1. Das minderjährige Kind, vertreten durch den obhutgewährenden Elternteil, ist berechtigt, eine Abänderung der in der notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung seiner Eltern enthaltenen Regelung zum Kindesunterhalt zu verlangen, wenn ihm in der Urkunde ein eigenes Forderungsrecht eingeräumt wurde. Die Einräumung eines eigenen Forderungsrechts kann angenommen werde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2020, Aufgebotsverf... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte begehrt in seiner Eigenschaft als Nachlasspfleger die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens zu dem Zweck, einen Grundschuldbrief für kraftlos erklären zu lassen. Das Amtsgericht bestellte am 10.3.2008 den Beteiligten zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben der am […] verstorbenen Erblasserin mit dem Wirkungskreis Sicherung und Verwaltung des Nachlasses...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.2 Spaltungen auf Personenhandelsgesellschaften

Tz. 105 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Aufspaltung auf Pers-Ges kommt im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben keine praktische Bedeutung zu (s Tz 101); ebenso sind uE Abspaltungen auf Pers-Ges ohne Bedeutung (s Tz 101). Dagegen sind Ausgliederungen nach Maßgabe des§ 20 UmwStG auf Pers-Ges möglich (s Tz 103). Tz. 106 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine Ausgliederu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / 7.2.3 Ausschlussvereinbarung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG)

Das Gesetz lässt auch einen vollständigen und teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu. Allerdings gilt hierfür eine klare Grenze: Ehebedingte Nachteile, die ein Partner im gemeinsamen Interesse hinsichtlich des Erwerbs eigener Anrechte in der Alters- und Invaliditätsvorsorge auf sich nimmt, müssen kompensiert werden.[1] Wichtig Kein Gerechtigkeitsmaßstab ist allerd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 10/2020, Postentgelte - konkret oder pauschal abrechnen?

Die aus Anlass eines Mandats anfallenden Post- und Telekommunikationsentgelte gehören nach Nr. 7001 VV zu den Auslagen, die der Anwalt gesondert abrechnen darf und die nicht gem. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 RVG durch die Gebühren als allgemeine Geschäftskosten abgegolten sind. Konkrete oder pauschale Abrechnung Zur Abrechnung der Post- und Telekommunikationsentgelte stehen dem Anwal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2020, Erlöschen der ... / 2 Anmerkung

Zu Leitsatz 1 § 50 RVG gewährt dem beigeordneten Anwalt als materielle Anspruchsgrundlage[1] einen Ausgleich für die niedrigeren Vergütungssätze des § 49 RVG (Grundvergütung) bei Gegenstandswerten von mehr als 4.000,00 EUR bzw. mehr als 30.000,00 EUR (ab 1.1.2021 – KostRÄG 2021 – mehr als 50.000,00 EUR). Der Ausgleich besteht in der Einräumung eines Anspruchs des beigeordnete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2020, Bestimmung de... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war in erster Ehe mit Frau J H, geb. L verheiratet. Diese Ehe wurde 1984 durch das Amtsgericht Bad Oeynhausen geschieden. Aus der Ehe sind die beiden Beschwerdeführerinnen, Frau F H-C und Frau H1 H-O, hervorgegangen. In zweiter Ehe war der Erblasser mit der Mutter der beiden Antragstellerinnen, N, verheiratet. Diese Ehe wurde 2003 ebenfalls durch das Amtsgeri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.8 Schein-KG als fiktiver Gewerbebetrieb

Rz. 84 Grundsätzlich stellt eine KG, die kein Gewerbe i. S. d. HGB ausübt, eine Schein-KG dar, die zu Unrecht im Handelsregister eingetragen ist. Eine gewerbliche Prägung dieser KG durch § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ändert an ihrem handelsrechtlichen Status nichts. Andererseits wird auch eine Schein-KG regelmäßig die Kriterien der ertragsteuerlichen Mitunternehmerschaft erfüllen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.12 Internationale Besteuerung der GmbH & Co. KG

Rz. 247 Nachfolgend werden ausgewählte internationale Besteuerungsaspekte der GmbH & Co. G mit Bezug zur GmbH & Co. KG besprochen. Eine umfassende Darstellung der internationalen Besteuerung von Mitunternehmerschaften ist an dieser Stelle weder möglich noch gewollt. 3.12.1 Nationales Recht – beschränkte Steuerpflicht und ausländische Einkünfte Rz. 248 Im nationalen Recht ist i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.12.3 GmbH & Co. KG als Holdinggesellschaft

Rz. 254 Die GmbH & Co. KG ist eine häufige Rechtsform für eine Holdinggesellschaft.[1] Die damit jeweils verbundenen Zielsetzungen sind einerseits – im Inbound-Sachverhalt – der Weg in die Veranlagung, um damit den strengen Voraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG zu entgehen und/oder in den Genuss des § 8b KStG zu gelangen, andererseits – im Outbound-Sachverhalt – für die Bete...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2 GmbH & Co. als KG

3.2.1 Grundlagen Rz. 64 Das Steuerrecht betrachtet und behandelt die GmbH & Co. – dem Handelsrecht folgend – als KG und damit als Personengesellschaft. Die Besonderheit, dass ein oder der einzige Komplementär eine GmbH ist, ändert hieran nichts. Es bleibt auch ohne Bedeutung, ob eine GmbH & Co. im weiteren oder i. e. S. vorliegt (Rz. 10-12). Rz. 64a Die Beurteilung der GmbH & ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.4.2 Stiftung als Komplementär einer KG

Rz. 210 Das Ertragsteuerrecht behandelt das selbstständige Zweckvermögen "Stiftung" als Körperschaft, die ein eigenes Einkommen erzielen kann und damit selbstständig zur KSt herangezogen wird. Dieses Einkommen darf nur durch betriebliche Aufwendungen gemindert werden, die bei der Stiftung & Co. schon im Rahmen der Gewinnfeststellung der KG zu berücksichtigen sind. Dabei ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anhang 1 zu § 15: GmbH & Co. KG sowie entsprechende Sonderformen von Mitunternehmerschaften

1 Einführung 1.1 Rahmenbedingungen Rz. 1 Zu den wichtigsten Aufgaben der Betriebswirtschaft zählt es u. a., den Bestand eines Unternehmens für die Zukunft zu sichern. Dabei kommt es darauf an, einerseits erkannte Mängel zu beseitigen, andererseits vorhandene Stärken zu fördern. Für den Unternehmer ist damit regelmäßig der Wunsch verbunden, auch die materielle Vorsorge für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.9 GmbH & Co. GbR

Rz. 61 Als eine weitere Sonderform wurde die GmbH & Co. GbR entwickelt.[1] Die Zielvorstellung bestand darin, für eine Gruppe von Investoren gemeinsame Vermögensanlagen zu beschaffen und zu verwalten und im Rahmen der Verwaltung sowohl eine zivilrechtliche Haftungsbegrenzung als auch ertragsteuerliches Betriebsvermögen zu erreichen. In dieser Situation bietet sich regelmäßig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.5 Stiftung & Co.

Rz. 55 Für die Sonderform der Stiftung & Co. haben sich bisher nur wenige Unternehmer entschieden. Ihr persönliches Anliegen besteht indessen ganz offensichtlich in einer Verstetigung des Namens sowie der Verpflichtung einer unternehmerischen Idee.[1] Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i. S. v. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG.[2] Rz. 56 Bei der S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.2.5 Einmann-GmbH & Co.

Rz. 13 Die Gestaltungsmöglichkeiten bei der GmbH & Co. i. e. S. gehen hin bis zur Einmann-GmbH & Co. Als Sonderfall der personengleichen GmbH & Co. KG ist die Einmann-GmbH & Co. KG dadurch gekennzeichnet, dass der Alleingesellschafter der GmbH zugleich der einzige Kommanditist ist. Gerade bei dieser häufig anzutreffenden Ausprägung lassen sich unbegrenzte Unternehmerinitiati...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.5 Verdeckte Einkommensverwendung

Rz. 155a Ein vergleichbares Problem unangemessener Gewinnverteilung ergibt sich auch zwischen den, an einer GmbH & Co. KG beteiligten, nahestehenden Personen. Dies betrifft insbesondere die Familien GmbH & Co. KG. Hierbei wird wie folgt unterschieden: Bei der schenkweisen Beteiligung nicht mitarbeitender Kinder ist ein Gewinnanteil nur insoweit anzuerkennen, als die Gewinnbet...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6.3.2 Beteiligung ohne Kapitaleinlage

Rz. 136 Für den Fall einer Beteiligung ohne Kapitaleinlage ist ein Gewinnanteil der Komplementär-GmbH angemessen, wenn er vollen Kostenersatz und eine ausreichende Vergütung für das Haftungsrisiko bietet. Dabei kann ein Gewinnzuschlag zum Kostenersatz nicht gefordert werden.[1] Ein Ersatz anderer, eigener Aufwendungen der Komplementär-GmbH, die nicht aus der Geschäftsführun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.3.3 Gepräge-Gesetzgebung

Rz. 25 Die grundlegende Änderung der Rspr. zur Beurteilung der GmbH & Co. KG war für viele Beteiligte von Nachteil. Es entfiel z. B. die Möglichkeit, bei Beendigung der gewerblichen Tätigkeit eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft die Aufdeckung stiller Reserven – insbesondere im Grundbesitz – zu vermeiden, indem eine GmbH & Co. KG gegründet wurde, die unab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.2 Haftungsbeschränkung

Rz. 37 Der wichtigste Vorzug einer GmbH & Co. KG gegenüber einer normalen KG ist naturgemäß die begrenzte Haftung aller Gesellschafter, auch die der Komplementäre. Zwar ist die Komplementär-GmbH in ihrer Haftung für Schulden der KG keinesfalls auf einen festen Betrag beschränkt. Sie haftet nach § 13 Abs. 2 GmbHG vielmehr mit ihrem gesamten Vermögen, das sehr wohl mehr als da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.1 Ausgangspunkt

Rz. 15 Die Gesellschaftsform der GmbH & Co. war in ihrer langjährigen Entwicklungsgeschichte sowohl zivil- als auch steuerrechtlich zunächst sehr umstritten. Äußerer Anlass des Streits war im Übrigen die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft an einer Personengesellschaft beteiligt sein kann. Erst später kam die Sonderstellung als Komplementär hinzu und damit – im Ergebnis – die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.1 Grundlagen

Rz. 64 Das Steuerrecht betrachtet und behandelt die GmbH & Co. – dem Handelsrecht folgend – als KG und damit als Personengesellschaft. Die Besonderheit, dass ein oder der einzige Komplementär eine GmbH ist, ändert hieran nichts. Es bleibt auch ohne Bedeutung, ob eine GmbH & Co. im weiteren oder i. e. S. vorliegt (Rz. 10-12). Rz. 64a Die Beurteilung der GmbH & Co. als KG ist f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.1 Problemstellung

Rz. 142 Trotz der durch den BFH weitgehend geklärten Rechtslage zur Gewinnverteilung ist in Einzelfällen immer wieder strittig, ob der vertraglich vereinbarte und der Komplementär-GmbH zugewiesene Gewinnanteil angemessen, d. h. ausreichend hoch ist. Das gilt naturgemäß fast ausschließlich für die GmbH & Co. im engeren Sinne, bei der die Gesellschafteridentität Vereinbarungen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.8 Publikumsgesellschaft

Rz. 60 Die handelsrechtlichen Vorzüge der unkomplizierten Kapitalbeschaffung und des schnellen Gesellschafterwechsels sowie der steuerrechtliche Vorteil der unmittelbaren Einkünftezurechnung haben in der Vergangenheit zur Gründung immer größerer GmbH & Co. KG geführt. Die Größe bezieht sich dabei nicht nur auf das Vermögen oder den Geschäftsumfang der Personengesellschaft, s...mehr