Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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zfs 8/2017, Notwendige Fest... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die Rechtsbeschwerde erweist sich zum Schuldspruch als offensichtlich unbegründet i.S.v. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i.V.m. § 349 Abs. 2 StPO. Insoweit hat die Überprüfung des Urteils nach Maßgabe der Rechtsbeschwerdebegründung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Betr. ergeben." Als rechtsfehlerfrei erweist sich auf der Rechtsfolgenseite auch die Anordnung eines dreimonatigen...mehr

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zfs 8/2017, Sachmangel bei ... / 3 Anmerkung:

1. Die erhebliche Pflichtverletzung § 323 Abs. 5 S. 2 BGB setzt voraus, dass zur Wirksamkeit eines Rücktritts eine erhebliche Pflichtverletzung des Schuldners vorliegen muss (§§ 437 Nr. 3, 323 Abs. 1, 2 BGB). Der im Gesetz nicht definierte Begriff der Unerheblichkeit wird aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung der Umstände des Einzelfalls gewonnen (vgl. OLG Köln NJW 20...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / b) Bei der Einwilligung

Gerade bei der Einwilligung wird das Prinzip des überwiegenden Interesses dagegen oft nicht als das der Rechtfertigung zugrundeliegende Prinzip erkannt. Vielmehr ist davon die Rede, rechtfertigend wirke hier allein oder vor allem die Interessenpreisgabe durch den zur Verfügung über das Rechtsgut Befugten. So sieht es anscheinend auch das KG Berlin. Die Interessenpreisgabe all...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / 1. Zunehmende Bedeutung des digitalen Nachlasses

Nach dem Tod eines Menschen stehen die Erben vor der Aufgabe der Konstituierung und Abwicklung des Nachlasses, was sich – abhängig von der Komplexität des Nachlasses – durchaus als Herausforderung darstellen kann. Vor dem Hintergrund, dass die Erben nur sechs Wochen Zeit haben, die Erbschaft gegebenenfalls auszuzuschlagen (§ 1944 Abs. 1 BGB), besteht ein nachvollziehbares In...mehr

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zfs 8/2017, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen:

"Die Kl. verlangt von der Bekl. als Rechtsnachfolgerin der L GmbH & Co KG Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein aufgrund verbindlicher Bestellung v. 24.9.2010 zum Preis von 21.617,93 EUR erworbenes, am 18.2.2011 ausgeliefertes Neufahrzeug vom Typ X." Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mit einem Motor des Typs EA 189 ausgestattet und nach der – von der Bekl. mit Nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 67... / 2.3.2 Teilnahme von Sportlern des Vereins

Rz. 13 Handelt es sich um Sportler des Vereins, liegt ein Zweckbetrieb nur vor, wenn kein an der Veranstaltung teilnehmender Sportler eine Bezahlung erhält.[1] Unter schädlicher Bezahlung versteht das Gesetz jede Vergütung oder andere Vorteile, die der Sportler für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner spor...mehr

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Konkurrenz von Kindergeldansprüchen zwischen zwei EU-Staaten – Bindungswirkung der Entscheidungen ausländischer Behörden – Kindergeldanspruch bei Leistungen nach dem SGB II

Leitsatz 1. Die positive Entscheidung, mit der die zuständige ausländische Behörde einen Kindergeldanspruch nach ihrem nationalen Recht bejaht hat, ist für die Familienkasse bindend, soweit die Auslegung von Unionsrecht nicht betroffen ist. 2. Die Bindungswirkung hat zur Folge, dass die Familienkassen und die Finanzgerichte nicht befugt sind, die Richtigkeit dieser Entscheidu...mehr

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Kein Teileinkünfteverfahren für Dividenden, die als Zinszahlungen an Kommanditisten weitergeleitet werden

Leitsatz Bestehen die Betriebseinnahmen einer GmbH & Co.KG im Wesentlichen aus Dividenden einer 100%igen Tochtergesellschaft, geht die Steuerbefreiung des § 3c Abs. 2 EStG (Teileinkünfteverfahren) anteilig oder vollständig verloren, wenn die KG hohe Zinsen für Gesellschafterdarlehen an die Kommanditisten zu zahlen hat und nach Abzug dieser Sondervergütungen nur bescheidene R...mehr

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Bildung einer Investitionsrücklage

Leitsatz Über die Bildung einer Investitionsrücklage nach § 6b EStG ist auf der Ebene des veräußernden Betriebes zu entscheiden. Sachverhalt Der Kläger erzielte in einem Einzelunternehmen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Mit notariellem Kaufvertrag vom 18.10.2001 veräußerte er Grundvermögen. In der Bilanz des Einzelunternehmens zum 30.6.2002 bildete er eine Rücklage n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 2.1 Aufrechnungsvoraussetzungen

Rz. 3 § 75 Abs. 1 EStG regelt lediglich die Aufrechnungsbefugnis der Familienkasse. Familienkassen sind die bisherigen Kindergeldkassen der Arbeitsämter sowie die öffentlichen Arbeitgeber i. S. v. § 72 Abs. 1, 2 EStG. § 75 Abs. 1 EStG betrifft lediglich die Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs wegen überzahlten Kindergelds mit Ansprüchen des Berechtigten auf noch nicht ausg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 4 Kostenentscheidung (Abs. 3)

Rz. 10 Die Familienkasse entscheidet regelmäßig in der Einspruchsentscheidung zugleich darüber, mit welchem Anteil der Beteiligte die Kosten des Einspruchsverfahrens zu tragen hat (Kostenentscheidung, § 77 Abs. 3 S. 2 EStG). Die Entscheidung ergeht von Amts wegen. Bei teilweisem Obsiegen bestimmt die Kostenentscheidung, mit welchem Anteil die Aufwendungen erstattungsfähig si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 76... / 4 Abtretung und Verpfändung von Kindergeldansprüchen

Rz. 7 Ein noch nicht erfüllter Kindergeldanspruch kann nach § 46 AO abgetreten werden. Die Wirksamkeit der Abtretung setzt eine Anzeige an die Familienkasse unter Angabe des Abtretungsempfängers sowie der Höhe des abgetretenen Betrags und des Abtretungsgrundes voraus.[1] Nach § 400 BGB kann eine Forderung jedoch nur insoweit abgetreten werden, als sie der Pfändung unterliegt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 2.1 Erfolgreicher Einspruch (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 § 77 EStG gilt nur für das förmliche Einspruchsverfahren (§§ 347ff. AO), auch wenn keine Klage folgt. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Rechtsbehelfs, sondern der damit verfolgte Zweck. Kosten für einen schlichten Änderungsantrag nach § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO werden davon nicht umfasst, ebenso wenig wie Aufwendungen für den Antrag auf Kindergeldfestsetzung oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 4 Zusammentreffen einer Aufrechnung mit anderen Verfügungen über den Kindergeldanspruch

Rz. 11 Eine Abzweigung des Kindergeldanspruchs nach § 74 EStG berührt in der Person des Berechtigten den Anspruch nicht. Eine Abzweigung an eine andere Person oder Stelle steht der Aufrechnung der Familienkasse daher nicht entgegen. Die Kürzung des auszuzahlenden Kindergelds gegenüber einerseits dem Berechtigten und andererseits dem Abzweigungsempfänger sollte entsprechend i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.2 Höhe des Auszahlungsbetrags

Rz. 7 Nach § 74 Abs. 1 S. 2 EStG kann das Kindergeld für bei der Kindergeldfestsetzung berücksichtigte Kinder bis zur Höhe des nach § 76 EStG pfändbaren Betrags abgezweigt werden. Sind nur Zahlkinder zu berücksichtigen, ist Abzweigungsbetrag der Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung auf alle Kinder für das Kind, dem gegenüber die Unterhaltspflicht verletzt wird, ergi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.1 Unterhaltspflichtverletzung (Abs. 1 S. 1 bis 3)

Rz. 3 Die gesetzliche Unterhaltsberechtigung gegenüber Kindern ergibt sich aus §§ 1601ff. BGB. Der volljährige Unterhaltsberechtigte kann so den Anspruch auf Auskehr des Kindergelds gegen einen Elternteil, gegen den ein Titel über Barunterhalt besteht, ohne ein Abänderungsverfahren eigenständig geltend machen. Der Anspruch auf Auskehr des Kindergelds ergibt sich aus § 1601 B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 3 Erstattungsansprüche von Sozialleistungsträgern (Abs. 2)

Rz. 14 § 74 Abs. 2 EStG ordnet für die Erstattungsansprüche von Trägern von Sozialleistungen gegen die Familienkasse, d. h. für die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander, die entsprechende Geltung von §§ 102–109 SGB X und §§ 111–113 SGB X an. Die Familienkasse wird danach wie ein Sozialleistungsträger behandelt. Dadurch wird sichergestellt, dass die genannte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 78... / 3 Kindergeldberechtigte im Beitrittsgebiet (Abs. 5)

Rz. 3 § 78 Abs. 5 EStG entspricht der Sonderregelung für Kindergeldberechtigte im Beitrittsgebiet gem. § 44d BKKG a. F. Danach verbleibt es grundsätzlich bei der für Dezember 1990 vorliegenden Berechtigung z. B. für Geschwister und Großeltern (Abs. 5 S. 1). Eine zeitliche Grenze für die Fortgeltung dieses Anspruchsvorrangs besteht nicht, solange die Anspruchsvoraussetzungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.3 Auszahlung an Dritte (Abs. 1 S. 4)

Rz. 9 Die Auszahlung kann auch an eine Person oder Stelle erfolgen, die dem Kind des Berechtigten Unterhalt gewährt. Mit der Neufassung des § 74 Abs. 1 EStG durch das FamFG ist die Möglichkeit der Zahlung des Kindergelds an den Ehegatten des Kindergeldberechtigten für den Fall, dass dieser seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehegatten nicht nachkommt, ausgeschlossen worde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 3 Zuziehung eines Bevollmächtigten (Abs. 2)

Rz. 9 Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistands, der zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, gelten die Grundsätze gem. § 139 Abs. 3 S. 3 FGO. Die Zuziehung ist notwendig, wenn sie aus der Sicht eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten wird. Dies ist wegen der Kompliziertheit der Materie nicht nur bei im konk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.4 Verfahren

Rz. 10 Die Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG setzt an sich keine Antragstellung desjenigen, dem die Auszahlung zukommen soll, voraus. In der Praxis wird die Familienkasse indes nur auf Antrag tätig. Der Antragsteller muss im Einzelnen die Abzweigungsvoraussetzungen darlegen, insbesondere, dass der Berechtigte keinen Unterhalt leistet und er für den Unterhalt aufkommt.[1] Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 76... / 3 Höhe des pfändbaren Anteils

Rz. 5 § 76 S. 2 EStG regelt die Höhe des pfändbaren Betrags.[1] Dabei soll das Kindergeld grundsätzlich allen Kindern gleichmäßig zugutekommen[2]: Nach Nr. 1 S. 1 ist beim Vorhandensein nur von Zahlkindern das Kindergeld durch eines von ihnen nur bis zu dem Betrag pfändbar, der sich bei gleichmäßiger Verteilung auf alle Zahlkinder ergibt. Die unterschiedliche Höhe des Kinderg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 76... / 2 Bedeutung

Rz. 2 Nach § 76 EStG besteht im Interesse des Kindes für den Kindergeldanspruch ein besonderer Pfändungsschutz. Die Regelung stellt sicher, dass Kindergeld wie bisher nur eingeschränkt pfändbar ist.[1] Die Vorschrift entspricht § 54 Abs. 5 SGB I. Rz. 3 Nach § 31 S. 3 EStG wird das Kindergeld als Steuervergütung gezahlt. Dieser Vergütungsanspruch könnte ohne die Einschränkung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Vorschrift enthält besondere Regelungen für die abgabenrechtliche Aufrechnung nach § 226 AO für die Aufrechnung eines Anspruchs der Familienkasse wegen überzahlten Kindergelds mit laufendem Kindergeld bzw. seit 2015 auch mit nachzuzahlendem Kindergeld. Sie stellt die Beibehaltung der bisherigen eingeschränkten Aufrechnungsbefugnis der Familienkasse sicher.[1] Die R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 9 Über- oder zwischenstaatliche Rechtsvorschriften (Abs. 8)

Rz. 34 Nach § 72 Abs. 8 EStG werden die Familienkassen des öffentlichen Dienstes von der verwaltungsaufwendigen und – wegen der geringen Fallzahlen – mit großer Fehlerträchtigkeit behafteten Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds für im Ausland lebende Kinder ihrer Beschäftigten, für die nur aufgrund über- oder zwischenstaatlicher Rechtsvorschriften Ansprüche bestehen (K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 3 Postnachfolgeunternehmen (Abs. 2)

Rz. 21 Die Sonderregelung des § 72 Abs. 2 EStG für die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost (Post AG, Postbank AG, Telekom AG), die noch bis zum 31.12.2021 Anwendung findet[1], betrifft lediglich die jeweiligen Beamten und Versorgungsempfänger, die von den Postnachfolgeunternehmen übernommen wurden. Nur insoweit sind die Nachfolgeunternehmen ebenfalls der Aufsicht d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 5 Vorübergehend im öffentlichen Dienst Beschäftigte (Abs. 4)

Rz. 24 Bei einer nur vorübergehenden Beschäftigung (bzw. Versorgungsberechtigung) im öffentlichen Dienst gilt gem. § 72 Abs. 4 EStG § 72 Abs. 1 und 2 EStG nicht. Hier ist der öffentliche Arbeitgeber nicht Familienkasse, sondern die Dienststelle der Arbeitsagentur. Diese – und nicht der Arbeitgeber – setzt das Kindergeld fest und zahlt es aus. Dadurch wird vermieden, dass bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 72... / 2.3 Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 8 Unter § 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG fallen alle Arbeitnehmer von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, somit alle Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst, deren Arbeitsverhältnis zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts privatrechtlich begründet ist. Auf die Art d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.2 Schriftliche Antragstellung (S. 1)

Rz. 8 Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Ein Telefax reicht aus.[1] Es genügt, wenn sich aus dem Schriftstück die Geltendmachung eines Kindergeldanspruchs eines bestimmten Antragstellers für ein bestimmtes Kind ergibt. Die Verwendung eines Vordrucks ist nicht erforderlich[2], in der Praxis aber zweckmäßig. Zulässig ist auch ein Antrag in elektronischer Form; hierbei ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 2.2 Mitwirkungspflicht des Kindes (Abs. 1 S. 2)

Rz. 8 Volljährige Kinder haben auf Verlangen der Familienkasse an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken.[1] Ein Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht nach § 101 AO, auf das sich Angehörige i. S. d. § 15 AO berufen können, steht ihnen nicht zu (§ 68 Abs. 1 S. 2 Halbs. 2 EStG). Das als Zahl- oder Zählkind zu berücksichtigende Kind wird insoweit als Verfahrensbeteiligter beha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.4 Antragsberechtigung (S. 2)

Rz. 13 Außer dem Kindergeldberechtigten (§ 67 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 EStG) sind nach § 67 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 EStG diejenigen, die ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds haben, antragsberechtigt. In seinem Antrag muss der Dritte denjenigen Kindergeldberechtigten bezeichnen, aus dessen Anspruch er das Kindergeld begehrt. Rz. 14 Ein berechtigtes Interesse an der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 4 Bescheinigung über ausgezahltes Kindergeld (Abs. 3)

Rz. 11 Da die Höhe des ausgezahlten Kindergelds nur in wenigen Fällen im Besteuerungsverfahren von Bedeutung ist, wird nur auf Antrag eine Bescheinigung über das ausgezahlte Kindergeld ausgestellt. Wird bei der Veranlagung der Kinderfreibetrag abgezogen, erhöht sich die ESt um das für das Veranlagungsjahr gezahlte Kindergeld (§ 36 Abs. 2 S. 1 EStG). Hat das FA Zweifel, ob Ki...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 2.1 Besondere Mitteilungspflicht (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Antragsteller und Kindergeldberechtigte haben Änderungen in den für den Kindergeldanspruch erheblichen Verhältnissen und über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, der zuständigen Familienkasse unverzüglich mitzuteilen. Die Regelung wurde eingefügt, da die AO-Vorschriften insoweit nicht greifen. § 153 Abs. 1 AO ist nicht einschlägig, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 68... / 5 Auskunft an Bezügestellen des öffentlichen Dienstes (Abs. 4)

Rz. 13 § 68 Abs. 4 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses durch die Familienkassen i. S. v. § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Ohne diese Ausnahme wären die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes nicht in der Lage, die Bezüge von Bediensteten, bei denen Kinder zu berücksichtigen sind, zutreffend festzusetzen.[1] Vergleichsmitteilungen zwischen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.1 Antragserfordernis

Rz. 5 Das Kindergeld wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag ausgezahlt; die Antragstellung ist Sachentscheidungsvoraussetzung. Dabei ist der Antrag von einem bestimmten Berechtigten für ein bestimmtes Kind zu stellen; mehrere Kinder können in einem Antrag zusammengefasst werden. Es muss jedoch erkennbar sein, für welches Kind/welche Kinder Kindergeld (namentliche ...mehr

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Veräußerung eines Wohnungseigentums: Vermehrung von Stimmen

Leitsatz Bei Geltung des Kopfstimmrechts entsteht ein neues Stimmrecht, wenn ein Wohnungseigentümer das Alleineigentum an einem von mehreren ihm gehörenden Wohnungseigentumsrechten auf eine von ihm beherrschte Personengesellschaft überträgt; die Personengesellschaft ist von der Ausübung ihres Stimmrechts nicht allgemein ausgeschlossen. Ein Stimmrechtsausschluss wegen rechtsmi...mehr

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Gewerbliche Prägung einer "Einheits-GmbH & Co. KG"

Leitsatz Der gewerblichen Prägung einer "Einheits-GmbH & Co. KG" steht nicht entgegen, dass der im Grundsatz allein geschäftsführungsbefugten Komplementärin im Gesellschaftsvertrag der KG die Geschäftsführungsbefugnis betreffend die Ausübung der Gesellschafterrechte aus oder an den von der KG gehaltenen Geschäftsanteilen an der Komplementär-GmbH entzogen und diese auf die Ko...mehr

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Stochastische Szenarioanaly... / 2 Modellierung und Simulation anhand eines Beispiels

Anhand des Beispiels der CCC AG werden Risiken und Chancen mittels einer stochastischen Szenarioanalyse bzw. einer Monte-Carlo-Simulation analysiert. Als Simulationstool wurde das Microsoft Excel-Add-On "RiskKit" der Wehrspohn GmbH & Co KG verwendet. Ausgangsdaten Die Geschäftsleitung hat folgende Planungsrechnung für das nächste Geschäftsjahr, basierend auf der im Unternehmen...mehr

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Schriftlicher Beschluss: Änderung einer Stimmabgabe

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann nach Stimmabgabe bei einem schriftlichen Beschluss vor Verkündung des Abstimmungsergebnisses seine Stimmabgabe ändern. Normenkette WEG §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 Das Problem Wohnungseigentümer K klagt gegen Wohnungseigentümerin B. Sie streiten über die Verpflichtung der B, in ihrer im Dachgeschoss gelegenen Wohnung durch geeignete bauliche Maßn...mehr

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Billigkeitsmaßnahmen und geerbte Verluste

Leitsatz Es kommen keine Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit geerbten steuerlichen Verlustvorträgen in Betracht. Sachverhalt Die Kläger sind Erben ihres in 2009 verstorbenen Vaters. Dieser war an einer GmbH & Co. KG als Kommanditist neben seinen Söhnen beteiligt. Im Dezember 2008 wurden die Kommanditanteile an eine GmbH veräußert. Zum 31. Dezember 2008 wurden dem Erblass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 5 Berechtigtenwechsel

Rz. 20 Die Änderung der Berechtigtenbestimmung im laufenden Kindergeldbezug führt zu der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem bisher bestimmten Berechtigten nach § 70 Abs. 2 EStG und zur Festsetzung gegenüber dem nunmehr bestimmten Berechtigten mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung. Die Festsetzung für den bisher vorrangig Berechtigten ist aber erst ab dem Folg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 3.2 Gemeinsamer Haushalt gleichrangig Berechtigter (Abs. 2 S. 2 bis 4)

Rz. 8 Bei Aufnahme in einen gemeinsamen Haushalt mehrerer Berechtigter, der in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU liegen kann[1], kann die Anspruchskonkurrenz allein nach dem Obhutsprinzip nicht gelöst werden. Im Fall eines gemeinsamen Haushalts von Eltern (Hauptfall), einem Elternteil und dessen Ehegatten, von Pflegeeltern oder Großeltern, in den das Kind a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 4 Fehlende Haushaltszugehörigkeit (Abs. 3)

Rz. 17 Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten (Eltern oder Adoptiveltern) aufgenommen, wird die Anspruchskonkurrenz nach dem Grundsatz der Unterhaltsrentengewährung gelöst. Entscheidend ist, wer eine Unterhaltsrente bzw. wer die höchste Unterhaltsrente zahlt. Bei gleich hohen Unterhaltsrenten und in den Fällen, in denen keiner der Berechtigten Unterhalt zahlt,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 3.3 Gemeinsamer Haushalt von Eltern und Großeltern (Abs. 2 S. 5)

Rz. 15 Bei gemeinsamem Haushalt von Eltern (Elternteil) und Großeltern (Großelternteil) – auch hier kann allein das Obhutsprinzip die Anspruchskonkurrenz nicht lösen – bestimmt § 64 Abs. 2 S. 5 Halbs. 1 EStG die Rangfolge dahingehend, dass abweichend von § 64 Abs. 2 S. 2 bis 4 EStG vorrangig das Kindergeld an einen Elternteil gezahlt wird. Für die Bestimmung des vorrangig be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 3.1 Aufnahme in den Haushalt (Abs. 2 S. 1)

Rz. 6 Erfüllen für ein Kind mehrere Anspruchsberechtigte die Berücksichtigungsvoraussetzungen, wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Dies gilt auch dann, wenn ein Elternteil ohne das Kind in Deutschland und der andere Elternteil mit dem Kind im EU-Ausland lebt.[1] Diese Regelung ist sachgerecht; verfassungsrechtliche Bedenke...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Komplementär-GmbH

Rz. 730 [Autor/Stand] Bei der Bewertung der Anteile an einer GmbH, die Komplementärin einer GmbH & Co. KG oder an einer KGaA ist, dürfen die Ertragsaussichten der GmbH aus ihrer Beteiligung an der KG nicht außer Betracht bleiben.[2] Erhält die GmbH neben der Kostenerstattung für die Geschäftsführung der KG nur ein Entgelt für die Übernahme des Haftungsrisikos, so ist der gem...mehr

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FoVo 7/2017, Klauselerteilu... / 1 I. Der Fall

Verurteilung zur eidesstattlichen Versicherung Durch Teilurteil wurde die Beklagte zur eidesstattlichen Versicherung der Richtigkeit einer an die damalige Klägerin, die spätere Insolvenzschuldnerin, erteilten Auskunft verurteilt. Ihre Berufung gegen dieses Urteil blieb ohne Erfolg, wogegen sie sich mit der Nichtzulassungsbeschwerde wendet. Gläubigerin gerät in Insolvenz Im Lauf...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / VI. Nichtausgleichsreife Anrechte (§ 19 VersAusglG)

Der BGH wendet die Vorschriften des § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG auch auf Anrechte nach dem schweizerischen Freizügigkeitsgesetz vom 17.12.1993 an. Der Anwendungsbereich sei insoweit nicht teleologisch zu reduzieren.[65] Bei der Anwendung des § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG käme es nicht auf die individuelle Rechtslage des ausländischen Staates an, nach dessen Rechtsordnung ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Anteile an Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz

Rz. 687 [Autor/Stand] Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz sind Holdinggesellschaften, Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz von mehr als 75 % sowie Organträgergesellschaften. Abzustellen ist dabei jeweils auf das Rohvermögen ohne Abzüge. Ferner gehören zu den Beteiligungsgesellschaften solche Gesellschaften, die über Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften von mehr ...mehr

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zerb 7/2017, Ersatzerbenber... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. 1. Der Senat teilt die Ansicht des Nachlassgerichts, dass die Beteiligte zu 2 als Ersatzerbin nach ihrer Mutter berufen ist. Eine ausdrückliche Ersatzerbeneinsetzung findet sich in dem Testament vom 26.2.1990 allerdings nicht. a) Die Auslegungsregel des § 2069 BGB, wonach dann, wenn der Erblasser einen Abkömmling bedacht...mehr