Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Z / 8 Zeuge, Nichterscheinen [Rdn 4236]

Rdn 4237 Literaturhinweise: Fromm, Das krankheitsbedingte Nichterscheinen des Zeugen im Strafprozess, StRR 2013, 364 Häner, Verfahren beim Ausbleiben des gerichtlich geladenen Zeugen, JR 1984, 496 N. Nestler, Die verschleierte Zeugin in der Hauptverhandlung, HRRS 2016, 127. Rdn 4238 1. Erscheint der ordnungsgemäß geladene Zeuge (dazu § 48 Abs. 2) nicht, kann gem. § 51 Abs. 1 S....mehr

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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V / 44 Verteidiger, Verhinderung des Verteidigers [Rdn 3873]

Rdn 3874 Literaturhinweise: Fezer, Der Beschleunigungsgrundsatz als allgemeine Auslegungsmaxime im Strafverfahrensrecht, in: Festschrift für Gunter Widmaier, 2008, S. 177 Heldmann, Der verhinderte Verteidiger (Prozeßbericht), StV 1981, 82 Heubel, Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen Verspätung des Verteidigers, NJW 1981, 2678 Neuhaus, Terminsbestimmung, Terminsverlegung ...mehr

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T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3095]

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V / 47 Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3896]

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R / 3 Rechtsmittel, unbestimmtes [Rdn 2686]

Rdn 2687 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Berufung, Allgemeines, Teil B Rdn 657, bei → Rechtsmittel, Allgemeines, Teil R Rdn 2661, und bei → Revision, Allgemeines, Teil R Rdn 2742. Rdn 2688 1.a) Nach § 335 Abs. 1 kann ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, auch mit der Revision angefochten werden. Da die Entscheidung über das "richtige" Rechtsmittel i.d.R. erst...mehr

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A / 27 Adhäsionsverfahren [Rdn 362]

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1714]

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AGS 11/2024, Pauschgebühr i... / III. Gesamtschau

Eine unter Berücksichtigung der danach geltenden Maßstäbe ausgerichtete Gesamtschau ergab nach Auffassung des KG, dass die Inanspruchnahme des Antragsstellers mit den gesetzlich bestimmten Gebühren i.H.v. 722,33 EUR (1 x Verfahrensgebühr nach Nrn. 4201, 4200 Nr. 1a VV von 395,00 EUR und 1 x Terminsgebühr nach Nm. 4203, 4202 VV von 192,00 EUR, 1 x Nr. 7002 VV von 20,00 EUR zz...mehr

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M / 2 Mitteilung über Erörterungen zur Verständigung [Rdn 2303]

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A / 14 Ablehnungsverfahren, Rechtsmittel [Rdn 166]

Rdn 167 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 8. Rdn 168 1. Im Ablehnungsverfahren steht dem Beschuldigten ein Rechtsmittel gegen die auf sein Ablehnungsgesuch hin ergangene Entscheidung nur beschränkt zu. Im Einzelnen gilt: Rdn 169 2. Nicht anfechtbar ist nach § 28 Abs. 1 der Beschluss, durch den die Ablehnung für begründet...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / XI. Beispiele für Unternehmer

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B / 26 Besetzungsfragen [Rdn 990]

Rdn 991 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Besetzungseinwand, Teil B Rdn 966. Rdn 992 1. I.d.R. muss sich der Verteidiger mit den Besetzungsfragen schon bei der → Vorbereitung der Hauptverhandlung, Teil V Rdn 4046, auseinandersetzen. Dabei muss er alle in Betracht kommenden Beanstandungen prüfen (zu richterlichen Erfahrungsmängeln als Besetzungseinwand Lobmüller StV 2015, ...mehr

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R / 15 Revision, Einlegung, Allgemeines [Rdn 2884]

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 2. Beispiele für Unternehmer

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P / 2 Pflichtverteidiger, Bestellung neben Wahlverteidiger [Rdn 2470]

Rdn 2471 Literaturhinweise: Beulke, Auswechslung wegen terminlicher Verhinderung und Ablehnung der Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers – zugleich Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 25.08.2022 – StB 35/22, StV 2023, 153 Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Fromm, Beschränkung der Verteidigung durch das Auftreten eines "...mehr

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B / 5 Berufung, Annahmeberufung [Rdn 667]

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§ 14 Lebensversicherung / IV. Versicherungsnehmerwechsel

Rz. 155 Bei einem Versicherungsnehmerwechsel handelt es sich um eine Übernahme des Versicherungsvertrags des Versicherungsnehmers durch einen Dritten.[165] Mit der Vertragsübernahme durch den Dritten scheidet der bisherige Versicherungsnehmer vollständig aus dem Vertragsverhältnis aus.[166] Der Versicherungsvertrag wird in der Gesamtheit seiner Rechte und Pflichten inhaltlic...mehr

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AGS 11/2024, Pauschgebühr i... / II. Exorbitante Mühewaltung

Das KG verneint unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Bezirksrevisors vom 24.7.2024 die Voraussetzungen "der Ausnahmevorschrift des § 51 RVG". Eine Pauschvergütung sei nicht schon dann zu bewilligen, wenn das Verfahren besonders umfangreich und/oder besonders schwierig war. Sie komme vielmehr nur dann in Betracht, wenn die gesetzlichen Gebühren augenfällig unzureichend ...mehr

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B / 14 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Ausbleiben/Wartezeit [Rdn 820]

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B / 18 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Rechtsmittel [Rdn 856]

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Status quo

Rz. 1 Die Feststellung, dass Rechtsanwälte aufgrund der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ein hohes Haftungsrisiko tragen, ist mittlerweile zur Binsenweisheit geworden. Obwohl die in der Regel einschlägige Haftungsnorm des § 280 BGB Verschulden voraussetzt, wird bisweilen davon gesprochen, dass sich die anwaltliche Haftung zu einer "Gefährdungshaftung" entwickelt hat. And...mehr

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V / 48 Verteidiger, Vertretung des Angeklagten [Rdn 3905]

Rdn 3906 Literaturhinweise: Rettke, Die Vertretung der Einziehungsbeteiligten durch den Beschuldigten Zugleich Anmerkung zu BGH 3 StR 278/23, wistra 2024, 247 (BGH – 3 StR 278/23,wistra 2024, 247), wistra 2024, 221 s.a. die Hinw. bei → Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers, Teil V Rdn 3923. Rdn 3907 1. Der Verteidiger hat grds. nur die Stellung eines Beistandes des Angeklagt...mehr

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B / 56 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeine Verfahrensgrundsätze [Rdn 1535]

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Z / 17 Zeuge, Zeugenbeistand [Rdn 4307]

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Z / 25 Zwischenberatungen des Gerichts [Rdn 4470]

Rdn 4471 1. Die StPO regelt Zwischenberatungen des Gerichts nicht (ausdrücklich). Diese können jedoch für den Angeklagten und seinen Verteidiger besondere Bedeutung haben. Häufig wird nämlich vom Gericht in einer Sitzungspause zwischenberaten und es wird den Prozessbeteiligten nach Wiederbeginn der HV das Ergebnis der Zwischenberatung mitgeteilt. Daraus kann der Verteidiger ...mehr

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G / 4 Gegenüberstellung von Zeugen [Rdn 2026]

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B / 31 Beweisantrag, Ablehnungsgründe [Rdn 1048]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 480 Der Versicherer ist sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch hinsichtlich eines arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers beweisbelastet.[1190] Der Versicherer muss nachweisen, dass der Versicherungsnehmer durch die unrichtigen Angaben auf den Willen des Versicherers einwirken wollte, sich also bewusst war, der Versicherer werde seinen Antrag nicht oder möglich...mehr

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B / 9 Berufung, Berufungsfrist [Rdn 730]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 731 Literaturhinweise:...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Vergleich des Gesundheitszustands

Rz. 369 Inhaltlich nachvollziehbar ist die Änderungsmitteilung nur, wenn sie den früheren Gesundheitszustand, der zum Anerkenntnis führte, mit dem Gesundheitszustand vergleicht, der jetzt die Leistungspflicht entfallen lassen soll.[883] Die Mitteilung muss deshalb erkennen lassen, was sich verbessert haben soll.[884] Das Erfordernis der Aufzeigung eines konkreten Vergleichs ...mehr

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V / 22 Verlesung von Protokollen, Protokolle/Erklärungen der Strafverfolgungsbehörden [Rdn 3612]

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / E. Einrichtung eines Notaranderkontos

Rz. 14 Zur Einrichtung eines Notaranderkontos bedarf es der Eröffnung. Der kontoführenden Bank müssen die wirtschaftlich Berechtigten mitgeteilt werden. Sind diese auf der Verkäuferseite und/oder Käuferseite natürliche Personen, so sind ihre Namen, Vornamen, Geburtsorte, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten und Anschriften mitzuteilen. Ist ein wirtschaftlich Berechtigter eine ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Kausalität

Rz. 95 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung setzen nach § 28 Abs. 3 VVG sowohl bei Vorsatz als auch bei grober Fahrlässigkeit voraus, dass die Obliegenheitsverletzung kausal für den Eintritt des Versicherungsfalls oder für die Feststellungen im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall oder den Umfang der vom Versicherer zu erbringenden Leistungen ist. Dabei reicht es nicht ...mehr

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A / 24 Absprachen/Verständigung, Verfahren, Bindungswirkung [Rdn 305]

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V / 56 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4046]

Rdn 4047 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahr...mehr

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A / 34 Aufklärungspflicht des Gerichts [Rdn 432]

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A / 46 Aussetzung wegen fehlender Akteneinsicht [Rdn 607]

Rdn 608 Literaturhinweise: Burhoff, Das Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers nach § 147 StPO, ZAP F. 22, S. 345 ders., Dauerbrenner: (Akten-)Einsicht in Messunterlagen im OWi-Verfahren, VRR 2011, 250 ders., Akteneinsicht im Bußgeldverfahren Sonderproblem Bedienungsanleitung/Messunterlagen, VA 2012, 50 ders., A never ending story? – Akteneinsicht in Messunterlagen im OWi-Ve...mehr

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E / 18 Eröffnungsbeschluss, Nachholung in der Hauptverhandlung [Rdn 1882]

Rdn 1883 Literaturhinweis: Eisenberg, Kriterien der Eröffnung des strafprozessualen Hauptverfahrens, JZ 2011, 672 Eschelbach, Gehör vor Gericht, GA 2004, 228 ders., Von der Eröffnung des Hauptverfahrens durch die Strafkammer, in: Festschrift für Christian Richter II, 2002, S. 113 Kuckein, Revisionsrechtliche Kontrolle der Mangelhaftigkeit von Anklage und Eröffnungsbeschluss, St...mehr

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B / 47 Beweisantrag zur Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 1250]

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AGS 11/2024, Pauschgebühr i... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Zu dem Beschluss könnte man eine Menge schreiben. Aber: Es lohnt sich nicht. Die OLG interessiert es nämlich nicht. Sie beharren auf der falschen Rspr. des BGH zur "exorbitanten Mühewaltung", die dem RVG widerspricht. Aber der BGH und die OLG wissen es eben besser bzw. meinen, es besser zu wissen. Auch die Ansicht des KG zur Kompensation ist falsch. Aber auch daran hält m...mehr

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B / 23 Beschleunigtes Verfahren [Rdn 902]

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V / 53 Verwirkung von Verteidigungsrechten [Rdn 3987]

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R / 6 Revision, Allgemeines [Rdn 2742]

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A / 23 Absprachen/Verständigung, Verfahren, Allgemeines [Rdn 263]

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V / 23 Verlesung von Protokollen, Protokolle und Urkunden aller Art [Rdn 3626]

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R / 8 Revision, Begründung, Allgemeines [Rdn 2762]

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N / 3 Nebenklage, Allgemeines [Rdn 2357]

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Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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B / 33 Beweisantrag, Allgemeines [Rdn 1091]

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