Fachbeiträge & Kommentare zu KG

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

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Roscher, BewG § 237 Bewertu... / 7 Bewertung der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (Abs. 6)

Rz. 25 In § 237 Abs. 6 BewG wird die Ermittlung des standardisierten Reinertrags für die in § 242 BewG beispielhaft aufgeführten übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen konkretisiert.[1] Unter den Sammelbegriff der übrigen land- und forstwirtschaftliche Nutzungen i. S. d. § 234 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e BewG i. V. m. § 242 BewG fallen alle die land- und forstwirtschaft...mehr

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Roscher, BewG § 241 Tierbes... / 2.1 Ermittlung der Vieheinheiten aus dem Tierbestand

Rz. 10 Die für die Anwendung des § 241 Abs. 1 BewG maßgeblichen Tierbestände werden in der Anlage 34 BewG[1] konkretisiert. Die in Anlage 34 BewG aufgeführten landwirtschaftlichen Nutztiere sind einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt. Hiervon nicht erfasste Tiere sind – vorbehaltlich einer Zuordnung zu den sonstigen land- und forstwirtschaftli...mehr

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Roscher, BewG § 241 Tierbes... / 4 Zweige von Tierbeständen (Abs. 3)

Rz. 21 In § 241 Abs. 3 BewG werden die gem. § 241 Abs. 2 BewG zur Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierzucht/-haltung (Rz. 17, 18) maßgeblichen Zweige des Tierbestandes konkretisiert. Als Zweig des Tierbestands gilt gem. § 241 Abs. 3 S. 1 bei jeder Tierart für sich das Zugvieh, das Zuchtvieh, das Mastvieh und das übrige Nutzvieh. Die einzelnen Tierarten erg...mehr

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Verrechnungskonto / 2.3 Personengesellschaften: Für Geschäftsvorfälle des Gesellschafters eigene Konten verwenden

Das Verrechnungskonto enthält – ähnlich wie bei der GmbH – einerseits eine Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft (OHG[1], KG[2] oder BGB-Gesellschaft[3]) und andererseits eine Forderung der Gesellschaft gegen den Gesellschafter. Es wird auch als Fremdkapitalkonto/Darlehenskonto oder Privatkonto bezeichnet. Auf dem Verrechnungskonto werden entnahmefähige Gewinnt...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KStOpt / 3 Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a Absatz 1 KStG

Zeile 12 In dieser Zeile ist durch Eingabe der Schlüsselzahl der Antrag auf Besteuerung zur Körperschaftsteuer zu stellen. Der Antrag ist bedingungsfeindlich und unwiderruflich. Die Bezeichnung als "Antrag" ist insoweit irreführend, als die Finanzverwaltung keine Befugnis zur Genehmigung oder zur Ablehnung hat. Rechtlich handelt es sich nicht um einen Antrag, der auch abgelehn...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KStOpt / 1 Zweck des Vordrucks

Der Vordruck KStOpt enthält den Antrag auf Option zur KSt bzw. den Antrag zur Rückoption. Nach § 1a Abs. 1 KStG können Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene BGB-Gesellschaften den Antrag stellen, als Körperschaften besteuert zu werden. Personenhandelsgesellschaften sind die OHG, die KG und die EWIV. Optionsfähig sind auch ausländische Ge...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 4 Art der Steuerpflicht (Sitz und Geschäftsleitung im Veranlagungszeitraum)

Zeilen 6–7 In diesen Zeilen sind der Ort der Geschäftsleitung, der Ort des Sitzes und der jeweilige Staat anzugeben, wenn der jeweilige Ort im Ausland belegen ist. Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Das ist der Ort, wo die den Willen der Körperschaft gestaltenden Personen (Exekutivorgane, Vorstand, Geschäftsführer) ihre Entscheidung...mehr

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Firma / 1. Allgemeines

Zur Führung einer Firma sind nach den Regelungen des HGB nur Kaufleute berechtigt. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, eine Firma anzunehmen und zum Handelsregister anzumelden (§ 29 HGB). Andere Gewerbetreibende, hierzu zählt auch die gewerblich tätige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), können daher nicht unter einer (Handelsregister-)Firma auftreten. Solchen Gewerbetreibe...mehr

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Kaufmann / 5 Kaufmann kraft Rechtsform (Formkaufmann)

Nach § 6 Abs. 1 HGB sind Handelsgesellschaften kraft bloßer Rechtsform Kaufleute. Nach § 6 Abs. 2 ist der Verein, der kraft Gesetzes ein Handelsgewerbe betreibt, ebenfalls Formkaufmann. Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften wird durch gesetzliche Vorschriften die Kaufmannseigenschaft zugeschrieben,unabhängig davon, ob sie tatsächlich ein Handelsgewerbe betr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.7 Anrechnung bei Sondervergütungen (§ 50d Abs. 10 EStG)

Rz. 142 Nach § 26 Abs. 2 KStG ist § 50d Abs. 10 EStG im KSt-Recht sowohl bei unbeschränkter als auch bei beschränkter Steuerpflicht entsprechend anzuwenden. § 50d Abs. 10 EStG enthält eine besondere Regelung zur Zuordnung von Besteuerungsrechten bei Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2 EStG. Sondervergütungen sind gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Mitunternehmeranteil

Rz. 125 Der Gesellschafter einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Personengesellschaft kann als Ausgangsrechtsträger auch seinen Mitunternehmeranteil einbringen.[1] Der Mitunternehmeranteil besteht zum einen aus dem zivilrechtlichen Anteil am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft. Zum anderen gehört zu dem Mitunternehmeranteil eines G...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4.5 Zuordnung zu den im Veranlagungszeitraum bezogenen Einkünften

Rz. 89 Eine Anrechnung der ausl. Steuer kann nur erfolgen, soweit diese auf Einkünfte im lfd. Vz entfällt.[1] Dies beinhaltet mithin eine Einschränkung in zeitlicher Hinsicht. Danach kann in einem bestimmten Vz nur diejenige ausl. Steuer angerechnet werden, die für dasjenige Jahr erhoben wird, das dem inl. Vz entspricht ("per-year-limitation"). Eine zeitliche Zuordnung hat f...mehr

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Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 5. Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 4 GewStG

§ 8 Nr. 4 GewStG betrifft die Hinzurechnung der Gewinnanteile, die an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt worden sind. Hier hat der BFH aktuell entschieden, dass die sog. Drittanstellung von Geschäftsführern nicht...mehr

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Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 3. Gewerbeertrag (§ 7 GewStG)

Nach § 7 S. 1 GewStG ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags der nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelnde Gewinn aus Gewerbebetrieb, der bei der Ermittlung des Einkommens für den dem Erhebungszeitraum (§ 14 GewStG) entsprechenden Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen ist. Der Gewerbeertrag umfasst bei einer Mitunternehmerschaft die Gesamtb...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Zivilrechtliche Möglichkeiten der Einbringung

Rz. 149 § 1 Abs. 3 UmwStG zählt alle zivilrechtlichen Einbringungsmöglichkeiten für die §§ 20ff. UmwStG abschließend [1] auf ("gilt nur für"). Hierzu gehören neben den Umwandlungsfällen im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge auf der Grundlage des § 1 UmwG auch die Übertragungen im Wege der Einzelrechtsnachfolge.[2] Rz. 150 – 151 einstweilen frei Rz. 152 Eine Einbringung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.5.3 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

Rz. 305 Bringt eine Personengesellschaft ihren Betrieb in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft ein und gehört zu dem eingebrachten Betrieb eine Pensionszusage zugunsten eines Mitunternehmers, so war die Pensionszusage vor der Einbringung in der Gesamthandsbilanz zu passivieren und der Pensionsanspruch in der Sonderbilanz des begünstigten Mitunternehmers korrespo...mehr

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Zur Grunderwerbsteuer bei V... / Hintergrund

Die Klägerin ist eine Personengesellschaft mit Grundbesitz in mehreren Finanzamtsbezirken. An ihr war die X KG mittelbar zu 100 % beteiligt, deren Gesellschafter fünf natürliche Personen waren (AB, CB und EG i.H.v. jeweils 20 %, MG i.H.v. 30 % und TG i.H.v. 10 %). EG schenkte ihren Anteil an der X KG ihren Söhnen MG und TG, so dass MG nunmehr mit 40 %, TG nunmehr mit 20 % an...mehr

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Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 1.3 Mietausfall

Endet ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig durch die Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs, so hat der Mieter dem Vermieter gemäß §§ 280 Abs. 1, 314 Abs. 4, 249 Abs. 1, 252 BGB grundsätzlich den Schaden zu ersetzen, der diesem in Gestalt der bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragsdauer entgehenden Miete entsteht.[1] Es handelt sich somit um eine Fallgruppe ...mehr

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Zwischenvermietung - Anwend... / 1.2 Der nichtgewerbliche Zwischenvermieter

Dagegen ist § 565 Abs. 1 BGB nicht unmittelbar anwendbar, wenn der Mieter mit der Anmietung und Vermietung primär andere als gewerbliche Zwecke verfolgt. Ob eine Weitervermietung bezweckt ist, kommt es ausschließlich auf die im Hauptmietvertrag getroffenen Vereinbarungen an. Wichtig Vertragswidriges Verhalten nicht erheblich Es spielt grundsätzlich keine Rolle, wenn sich der Mi...mehr

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Schönheitsreparaturen – Woh... / 3.4.1 Ersatzanspruch nach § 281 BGB

Sind die Schönheitsreparaturen zum Ende der Mietzeit fällig und lässt sie der Mieter gleichwohl nicht durchführen oder sind die durchgeführten Schönheitsreparaturen unbrauchbar, hat der Vermieter nach § 281 BGB Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatzanspruch wegen der Nichterfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht setzt nach § 281 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Sind Verwaltungs- und Konze... / Hintergrund

Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, hält 100% der Anteile an einem anderen Unternehmen, der V-GmbH. Sie erzielt ihre Einnahmen ausschließlich aus den Dividenden dieser Beteiligung. Diese Dividenden sind teilweise steuerfrei, was die steuerliche Behandlung ihrer Betriebsausgaben beeinflusst. Die Klägerin wollte ihre Ausgaben, wie für Abschlussarbeiten, Rechtsberatung und IHK-Bei...mehr

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Schönheitsreparaturen – Woh... / 4 Geschäftsraummiete

Für den Begriff der Schönheitsreparaturen gilt auch für die gewerbliche Miete die Definition in § 28 Abs. 4 Satz 4 II. BV.[1] Allerdings ist streitig, ob die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in weitergehendem Umfang als bei der Wohnraummiete auf den Mieter abgewälzt werden kann. Die Frage wird zum Teil bejaht[2], zum Teil verneint.[3] Nach der hier ver...mehr

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Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 5 Kündigung durch beide Teile

Der Anspruch des Kündigenden auf Ersatz des Kündigungsfolgeschadens entfällt, wenn der Gekündigte ebenfalls zur fristlosen Kündigung berechtigt ist. In einem solchen Fall könnte der Gekündigte dem Kündigenden den geltend gemachten Schaden auch rechtmäßig zufügen. Es ist nicht erforderlich, dass der Gekündigte die Kündigung ausspricht; vielmehr genügt es, dass das Kündigungsr...mehr

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Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 1 Kündigung durch den Vermieter bei Vertragsverletzungen des Mieters

Hat der Vermieter wegen einer Vertragsverletzung des Mieters gekündigt, so hat er Anspruch auf Ersatz des durch die Kündigung kausal entstandenen Schadens.[1] Grundsätzlich ist der geschädigte Vermieter so zu stellen, wie er stünde, wenn die Vertragsverletzung nicht erfolgt und es somit nicht zur fristlosen Kündigung gekommen, sondern der Vertrag fortgeführt worden wäre. Hin...mehr

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Zwischenvermietung - Anwend... / 1.1 Der gewerbliche Zwischenvermieter

Der Begründung des Gesetzgebers kann entnommen werden, dass die Gesetzesfassung den "gewerblichen Zwischenvermieter" im Auge hat, wie er insbesondere bei der Vermietung von Wohnungen eingeschaltet wird, die im sog. Bauherrenmodell errichtet worden sind. An diesem Leitbild muss sich die Auslegung orientieren. Hinweis Gewerbsmäßig Danach handelt gewerblich (gewerbsmäßig), wer si...mehr

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Verwendungsersatzanspruch -... / 1.2 Maßnahmen zur Mängelbeseitigung (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Die Mängelbeseitigung ist Sache des Vermieters (§ 535 Abs. 1 BGB). Deshalb kann der Mieter grundsätzlich keinen Aufwendungsersatzanspruch geltend machen, wenn er den Mangel selbst beseitigt.[1] Hinweis Parteivereinbarung oder Verzug Etwas anderes gilt, wenn sich die Parteien darauf einigen, dass der Mieter die Mängel gegen Kostenerstattung beseitigen soll oder wenn sich der Ve...mehr

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Schönheitsreparaturen – Woh... / 3.3.2 Bei Mietende

Achtung Durchschnittsgeschmack Sind die Schönheitsreparaturen zum Ende des Mietverhältnisses fällig, muss der Mieter auf durchschnittliche Geschmacksstandards Rücksicht nehmen. Dies schließt beispielsweise eine Verwendung allzu greller oder allzu dunkler Farben aus.[1] Ist eine Wohnung zu tapezieren, so kann der Mieter eine Tapete mittlerer Art und Güte auswählen. Praxis-Beisp...mehr

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Anfechtung des Mietvertrags / 1.3.3 Wirkung

Die Anfechtung bewirkt, dass das noch nicht vollzogene Mietverhältnis so zu betrachten ist, als sei der Mietvertrag von Anfang an nichtig. Der Mietinteressent hat also keinen Anspruch auf Überlassung der Wohnung. Bei bereits vollzogenem Mietverhältnis sind die Wirkungen der Anfechtung streitig: Nach einer Ansicht wird die Befugnis zur Anfechtung nach Überlassung der Mietsache...mehr

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Schönheitsreparaturen – Woh... / 3 Übertragung auf den Mieter

In der Praxis ist es üblich, dass die Schönheitsreparaturen durch eine vertragliche Vereinbarung auf den Mieter übertragen werden. Erforderlich ist stets eine ausdrückliche Regelung. Wichtig Keine Verkehrssitte Eine Verkehrssitte, wonach der Mieter auch ohne vertragliche Vereinbarung die Schönheitsreparaturen zu tragen hätte, besteht nicht. Enthält der Mietvertrag keine wirksam...mehr

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Schönheitsreparaturen – Woh... / 2 Begriff

Grundsätzlich sind die in § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV angegebenen Arbeiten als Schönheitsreparaturen anzusehen, nämlich das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen.[1] Der Anstrich der Fensteraußenseiten und der Wohnungsabsc...mehr

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Schönheitsreparaturen – Woh... / 3.4.4 Schadensersatz wegen farbig gestalteter Wände

Grundsätzlich darf ein Mieter beim Auszug die Wohnung nicht mit farbig gestalteten Wänden zurückgeben. Hat er sie zu Mietbeginn in neutralen Farben übernommen, muss er sie wieder in einen ähnlichen Zustand versetzen und mit neutralen Farben streichen oder tapezieren. Anderenfalls steht dem Vermieter Schadensersatz zu. Der BGH argumentiert, dass ein außergewöhnlicher farblich...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 3.3 Hausordnung aufgrund Beschlussfassung

In der Regel beschließen die Wohnungseigentümer eine Hausordnung. Ausreichend ist grundsätzlich ein einfachmehrheitlicher Beschluss. Formulierungsvorschläge werden zumeist auf der Grundlage gängiger Muster von Verwaltern oder Verwaltungsbeiräten vorbereitet und den Wohnungseigentümern zur Beschlussfassung vorgelegt. Allerdings darf die Verwendung derartiger Muster die Entsch...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.9.2 Teileigentum

Die Ausübung der Prostitution oder der Bordellbetrieb in Räumen des Teileigentums wird ebenso größtenteils unter Hinweis auf die Sittenwidrigkeit für unzulässig gehalten.[1] Anderer Ansicht sind Obergerichte[2] für den Fall der Prostitution in einer Wohnungseigentumsanlage, in der die gewerbliche Nutzung zulässig ist. Wird die Prostitution in einer atypischen Wohnanlage ausg...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.4.2 Turnusregelungen

Die Wohnungseigentümer haben die generelle Beschlusskompetenz, entsprechende Gebrauchsregelungen nach § 19 Abs. 1 WEG zu treffen, soweit sich Abweichendes nicht aus der Gemeinschaftsordnung ergibt. So können Turnusregelungen für die Nutzung von Kfz-Stellplätzen beschlossen oder die vorhandenen Stellplätze auch durch Los einzelnen Wohnungseigentümern zum Gebrauch überlassen w...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.4.4 Wohnmobile auf dem Parkplatz

Häufig führt das Abstellen eines Wohnmobils auf dem zur Wohnungseigentumsanlage gehörenden Parkplatz zu Meinungsverschiedenheiten unter den Wohnungseigentümern. Stellplätze einer Wohnungseigentumsanlage dienen unstreitig zumindest dem kurzfristigen Parken von Pkws. Das Abstellen eines Wohnmobils auf der gemeinschaftlichen Hoffläche vor einem Doppelhaus stellt einen unzulässi...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.1 Tierhaltung

Verbot der Tierhaltung Ein generelles Haustierhaltungsverbot kann nicht beschlossen werden, es bedarf vielmehr einer entsprechenden Vereinbarung.[1] Allerdings kann durch einen unangefochtenen Mehrheitsbeschluss die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verboten werden, obwohl es auch hierfür einer Vereinbarung bedarf.[2] § 19 Abs. 1 WEG verleiht den Wohnungseigentümern d...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.4.3 Einschränkung des Parkens

Bei Knappheit von Parkraum kann andererseits die Befugnis zum Parken zeitweise oder für bestimmte Fahrzeuge eingeschränkt werden.[1] Zeitliche Einschränkung Auch ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung, der die Nutzung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstücksfläche als Parkplatz so regelt, dass nicht alle Wohnungseigentümer auch während der Zeit vo...mehr

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Hausordnung im Wohnungseige... / 6.7 Spielende Kinder

Häufiger Streitpunkt in Eigentümergemeinschaften sind spielende Kinder, die einerseits ihren Freiraum benötigen, deren Spiel andererseits aber als störend empfunden wird.[1] Insoweit kann eine ausgewogene Regelung in einer Hausordnung helfen, ob und in welcher Zeit Kinder im Hof oder Treppenhaus spielen dürfen oder ob und wie der Garten für die Kinder nutzbar ist. Spielen auf...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6.2.3 Aufzeichnungen und Nachweise

Zum Nachweis der (angemessenen) Bewirtungskosten hat der Unternehmer folgende Angaben schriftlich aufzuzeichnen: Ort, Tag, geschäftlicher Anlass der Bewirtung, die Teilnehmer (namentliche Nennung), die Höhe der Aufwendungen. Der Anlass der Bewirtung sollte so konkret wie möglich dokumentiert werden. Pauschale Angaben wie "Infogespräch", "Arbeitsessen" oder "Geschäftsessen" reichen...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist (vgl. BFH v. 12.1.1994, BStBl II 1994, 408), oder teilw...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG 1995). Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur –...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.8 Einzelaspekte

Rz. 85 Da die Nennung des § 1 Abs. 2a GrEStG in § 1 Abs. 6 GrEStG leerläuft, wurde sie aus der Aufzählung in § 1 Abs. 6 GrEStG herausgenommen. Verschiedentlich findet sich die Auffassung, seit Inkrafttreten des § 1 Abs. 2a GrEStG sei die Rechtsprechung des BFH zur Einschränkung von Vergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG nicht mehr anwendbar (Fischer, a. a. O., Rz. 820), weil e...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.12 § 1 Abs. 2a GrEStG und Spaltung

Rz. 86c Der BFH hatte mit Urteil v. 3.6.2014, II R 1/13, BStBl II 2014, 855, Gelegenheit, zur Anwendung der Vorschrift im Rahmen einer Spaltung Stellung zu nehmen. Danach ist der Tatbestand des § 1 Abs. 2a S. 1 GrEStG auch erfüllt, wenn die Gesellschafterstellung einer zu 100 % am Vermögen einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligten GmbH aufgrund Abspaltung auf e...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.2 Einschaltung von RETT-Blockern

Rz. 93g In der Beraterpraxis ist darüber hinaus, insbesondere auch vor dem Hintergrund der in nahezu allen Bundesländern ansteigenden Grunderwerbsteuersätze (vgl. § 11 GrEStG Rz. 3) nach weiteren Wegen gesucht worden, um den Anfall von Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft mit Grundbesitz zu vermeiden. Hierzu wurde insbesondere bei Umstrukt...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.5 Die unverändert gebliebenen Regelungsinhalte

Rz. 82 Die bisherigen Äußerungen der Verwaltung zu den verschiedenen Arten des Erwerbs haben keine inhaltlich maßgebenden Änderungen erfahren. Unterscheiden lassen sich damit für die Anwendbarkeit des § 1 Abs. 2a GrEStG der derivative und der originäre Erwerb (so auch Tz. 4.1-4.3 des Erlasses v. 26.2.2003, BStBl I 2003, 271). Bei Übertragung bereits bestehender Gesellschaftsa...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.8 Anteilsübertragung bzw. Anteilsübergang

Rz. 93a § 1 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 GrEStG erfassen das den Anspruch auf Übertragung von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft begründende Rechtsgeschäft sowie den entsprechenden Übergang der Anteile auf einen anderen Rechtsträger (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG). Ebenso wie § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG gegenüber § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, ist auch § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG gegenüber ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.6.3 Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot (Abs. 1 Nr. 6, 7)

Rz. 56 Während § 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG Rechtsgeschäfte erfasst, die den (schuldrechtlichen) Anspruch auf die (dingliche) Abtretung eines Übereignungsanspruchs nach § 398 BGB betreffen, werden nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG solche Rechtsgeschäfte besteuert, die den Anspruch auf Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot oder – dem Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG fol...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.4 Änderungen durch die erste Änderung

Rz. 81 Mit der Erweiterung auf mittelbare Beteiligungen sollte ein Gleichklang mit § 1 Abs. 3 GrEStG hergestellt werden. Zwei Fragen stellen sich beim mittelbaren Gesellschafterwechsel:mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.10 Die gleichlautenden Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG vom 18.2.2014 (BStBl I 2014, 561) und vom 12.11.2018 (BStBl I 2018, 1314)

Rz. 86a Die Finanzverwaltung hat unter dem Datum vom 18.2.2014 neue gleich lautende Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a. GrEStG herausgegeben. Diese Erlasse sind an die Stelle der gleich lautenden Ländererlasse vom 25.2.2010 (BStBl I 2010, 245) getreten und nach ihrer Tz. 13 in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Erlasse vom 18.2.2014 enthalten gegenüber den Vorgäng...mehr