Fachbeiträge & Kommentare zu KG

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommanditgesellschaft / 2.7 Gewerbesteuer

Keine Besonderheiten ergeben sich bei der Gewerbesteuer. Eine KG mit gewerblichen Einkünften ist grundsätzlich auch gewerbesteuerpflichtig. Die KG ist steuerlich teilrechtsfähig; sie ist Subjekt und ihr Betrieb Objekt der Gewerbesteuer. Ausgangspunkt bei der Ermittlung des Gewerbeertrags ist der gesondert und einheitlich festgestellte Gewinn der KG. Insbesondere an Gesellscha...mehr

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Kommanditgesellschaft / 2.5 Verlustabzug bei Kommanditisten

Die Zurechnung von Verlustanteilen bei den Kommanditisten[1] stellt eine weitere Besonderheit des Steuerrechts dar. Entsprechend der auf die Haftsumme (Einlage) beschränkten Haftung können dem Kommanditisten Verluste ebenfalls nur bis zu dieser Höhe zugerechnet werden. Ein darüber hinausgehender Betrag wird von ihm wirtschaftlich (zunächst) nicht getragen. Soweit ein sog. neg...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.4.1 Komplementär

Ein Komplementär haftet den Gläubigern für alle Verbindlichkeiten der KG unbeschränkt und persönlich mit seinem ganzen Vermögen.[1] Sind mehrere Komplementäre vorhanden, haften diese gemeinschaftlich als Gesamtschuldner.mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.4.2 Kommanditist

Anders die Haftung für den Kommanditisten. Dessen Haftung ist auf die Höhe seiner Einlage – ab 2024: seiner Haftsumme – beschränkt.[1] Hat der Kommanditist diese Einlage in voller Höhe erbracht, ist er von einer weitergehenden Haftung freigestellt. Lediglich soweit er diese sog. Kommanditeinlage nicht geleistet hat, tritt eine Haftung mit dem persönlichen Vermögen bis zur Ha...mehr

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Kommanditgesellschaft / 2.6 Feststellungsverfahren

Diese "Separierung" des nur verrechenbaren Verlusts erfolgt aber nicht im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung bzw. der Gewinnverteilung auf die Gesellschafter. Vielmehr wird dem Kommanditisten trotz eines negativen Kapitalkontos zunächst der rechnerisch zutreffende Verlustanteil zugeordnet. Das Feststellungsverfahren umfasst sodann aber einen zusätzlichen Teilbereich, in...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.2.1 Rechtsfähigkeit

Die KG ist eine rechtsfähige Personengesellschaft. Als solche kann sie insbesondere als rechtlich selbstständige Einheit unter der Firma nach außen auftreten, dabei eigene Rechte und Pflichten erwerben und auch eigene Verbindlichkeiten eingehen. In das Gesellschaftsvermögen der KG kann vollstreckt werden oder auch ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet werden.mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 1.1 Einsatzbereiche einer OHG

Die OHG hat eine der längsten Historien aller Gesellschaftsformen. In der jetzigen Form wurde sie bereits 1900 in die erste Fassung des deutschen HGB aufgenommen. Damit kann die OHG als die Grundform der Personenhandelsgesellschaften bezeichnet werden. Allerdings ist festzustellen, dass die OHG an der Gesamtzahl der Firmenneugründungen nur noch ein Randdasein fristet. Dies, o...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.2.3 Firma

Die Firma, sprich der Name einer KG, kann aus einer Personen-, Sach-, Misch- oder Fantasiebezeichnung bestehen. Lediglich der Rechtsformzusatz "Kommanditgesellschaft" bzw. abgekürzt "KG" muss zwingend angefügt werden.[1] Seit 1.7.1998 darf auch der Name eines Kommanditisten in der Firma mit angeführt werden; zuvor war dies nur für den Namen des Komplementärs erlaubt.mehr

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Zebragesellschaft / 4 Verfahrensrechtliche Handhabung

Erzielen mehrere Personen zusammen einkommensteuerpflichtige Einkünfte, sei es in der Form einer Gesamthands- oder einer Bruchteilsgemeinschaft, werden die Einkünfte im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ermittelt und festgestellt.[1] Erforderlich hierzu ist nur, dass die Einkünfte aus einer einheitlichen Einkunftsquelle result...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.2.2 Parteifähigkeit

Entsprechend der Rechtsfähigkeit ist eine KG auch parteifähig, d. h., sie kann selbst klagen und verklagt werden.mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.2.4 Gesellschaftszweck

Im Gesellschaftsvertrag wird der Gegenstand des Unternehmens, der sog. Gesellschaftszweck der KG, festgeschrieben. Dieser wird auf einen Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes gerichtet sein; seit 1.7.1998 ist aber auch ein anderer Zweck zulässig.[1]mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.2 Rechtliche Betrachtung

Die Rechtsform der KG baut auf der Rechtsform der OHG auf. Bei beiden Gesellschaftsformen schließen sich die Gesellschafter zu dem Zweck zusammen, im Rahmen einer Personenhandelsgesellschaft ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe unter einer gemeinsamen Firma zu betreiben. Der Unterschied zu einer OHG besteht jedoch darin, dass nicht alle Gesellschafter unbeschränkt haften.[1...mehr

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Kommanditgesellschaft / 1.2.6 Gesellschaftsvermögen

Wie bei jeder Personengesellschaft ist auch das Gesellschaftsvermögen einer KG das gemeinschaftliche Vermögen aller Gesellschafter. Die Gesellschafter sind daran zur gesamten Hand (gesamthänderisch) berechtigt.[1] Dieser bisher geltende Grundsatz hat sich mit der Reform des Personengesellschaftsrechts[2] mit Wirkung ab 1.1.2024 geändert. Seither ist zivilrechtlich das Prinzip...mehr

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Zebragesellschaft / 7.3 Negative Abgrenzungen

Daneben gibt es aber auch Fallkonstellationen, die nur auf den ersten Blick vergleichbar sind, bei näherem Hinsehen aber gerade nicht unter eine Zebragesellschaft zu subsumieren sind. In der Praxis sind dies vor allem die folgenden Fallgruppen: Gemischte Tätigkeit Übt eine Personengesellschaft verschiedene Tätigkeiten aus und erfüllt mindestens eine Tätigkeit die Voraussetzung...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1.1 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Der Verwalter haftet gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet der Verwalter also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört ode...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.1 GmbH & Co KG

Tz. 56 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der BFH hat in seiner Grundsatzentsch (s Urt des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751) alle Zweifel beseitigt und klargestellt, dass es sich bei der GmbH & Co KG um eine nicht kstpfl Pers-Ges und nicht um eine Kap-Ges handelt (ebenso hierzu s Urt des BFH v 17.04.1996, BFH/NV 1998, 116). Das gilt entspr für die Publikums-GmbH & Co KG, die dop...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.2 Stiftung & Co KG

Tz. 57 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 In der Lit wird seit langem auch die Stiftung & Co KG als Unternehmensalt hervorgehoben (s Weimar/Geitzhaus/Delp, BB 1986, 1999 und Schulze zur Wiesche, WPg 1988, 128). Nach der Entsch des BFH v 25.06.1984 (aaO) handelt es sich auch hier unzweifelhaft um eine Pers-Ges, wobei die Kpl-Stiftung der KSt nach § 1 Abs 1 Nr 4 KStG unterliegt. Mögli...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 7.1 KG, Beschl. v. 9.4.2024 – 16 UF 60/23

1. Wenn in zweiter Instanz nicht die Verpflichtung streitig ist, eine Auskunft erteilen zu müssen, sondern die Beschwerde gegen die Abweisung des Antrags gerichtet ist, den Unterhaltsschuldner zur Erteilung von Auskunft zu verpflichten, bemisst sich der Beschwerdewert nach einem Bruchteil des 42-fachen Werts des vom Unterhaltsberechtigten in der Leistungsstufe begehrten Unte...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 8.1 KG, Beschl. v. 4.9.2023 – 16 UF 43/23

1.a) Die Bestimmungen der EU-Güterrechtsverordnung gelten nur für Ehen, die am 29.1.2019 oder später eingegangen wurden und nicht für die Übertragung von Ansprüchen auf Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten, die zwar während der Ehe erworben wurden, aber noch zu keinem ehezeitlichen Renteneinkommen geführt haben. b) Nach dem autonomen deutschen Kollisionsrecht folgt das Stat...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 2.4 KG, Beschl. v. 4.9.2023 – 16 UF 43/23

… 2. Wenn ein Dritter einem Ehegatten Geld zuwendet und der Ehegatte mit diesem Geld ein Anrecht bei einem Versorgungsträger erwirbt, dann ist das Anrecht, dass der Ehegatte auf diese Weise während der Ehezeit erlangt hat, im Versorgungsausgleich auszugleichen. 3. Der Versorgungsausgleich ist grundsätzlich kein "Mechanismus", um einen untreuen Ehegatten zu sanktionieren. Ein a...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 2.2 KG, Beschl. v. 7.3.204 – 16 UF 112/23

Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann aus Anlass eines einzelnen, außergewöhnlich schwerwiegenden, rein vermögensbezogenen Vorfalls in Betracht kommen, wenn es sich bei dem betreffenden ehelichen Fehlverhalten um eine schuldhaft begangene Handlung von erheblichem Gewicht handelt. Das kann der Fall sein, wenn sich das betreffende Handeln und dessen Begleitumstände als...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 1.1 KG, Beschl. v. 9.4.2024 – 16 UF 60/23

… 2. Für die Berechnung der zweijährigen "Sperrfrist" gemäß § 1605 Abs. 2 BGB für das Verlangen des Unterhaltsberechtigten nach einer erneuten Auskunft über das Einkommen und das Vermögen des Unterhaltspflichtigen ist auf den Schluss der letzten Tatsachenverhandlung bzw. auf den entsprechenden Zeitpunkt im schriftlichen Verfahren und nicht auf den Zeitpunkt der Erteilung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Übersicht über die wichtigsten ausländischen Gesellschaftsformen

Tz. 93 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zu Bsp hinsichtlich der Einordnung von ausl Gesellschaftsformen nach dem abstrakten Rechtstypenvergleich, s Schreiben des BMF v 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076 und s Anlage 2 zu § 43b EStG.mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 32 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle [Rdn 468]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 41 Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 523]

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Teil A: Rechtsmittel / 12 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Erkrankung [Rdn 154]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 45 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 568]

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AGS 09/2024, Vorherige Anhö... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des KG gibt Anlass für einige Anmerkungen. 1. Rechtliches Gehör Zutreffend führt das KG aus, dass auch im Kostenfestsetzungsverfahren und dort auch bei einfach gelagerten Fällen dem Erstattungspflichtigen vor der Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag das rechtliche Gehör gewährt werden muss (so auch von Eicken/Hellstab/Dörndorfer, Die Kostenfestsetzun...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 10 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, A – Z [Rdn 108]

Rdn 109 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 110 1. Für ein Verwerfungsurteil ist außer dem Umstand, dass u.a. für den ausgebliebenen, aber ordnungsgemäß geladenen Angeklagten (→ Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines, Teil A Rdn 1591 ff.) auch ein Verteidiger mit Vertretungsvollmacht (→ Berufung,...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 23 Kostenfestsetzungsbeschluss, Beschwerde [Rdn 270]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 100 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen [Rdn 1555]

Rdn 1556 Literaturhinweise: Allgaier, Postalische Briefverzögerung im Rechtsverkehr – Rechtliche Bedeutung der Brieflaufzeiten, JurBüro 2012, 396 Hillenbrand, Zustellungsfehler im Strafverfahren – Retter in der (Verteidiger-)Not, ZAP F 22, S. 921 s.a. die Hinw. bei → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines, Teil B Rdn 1521. Rdn 1557 1. Nach § 44 Abs. 1 ist auf Antrag...mehr

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AGS 09/2024, Vorherige Anhö... / III. Verfahrensrechtliche Einwendungen

1. Vorherige Anhörung im Kostenfestsetzungsverfahren Das KG hat zunächst ausgeführt, es entspreche nicht dem rechtsstaatlichen Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG, im Kostenfestsetzungsverfahren einen Kostenfestsetzungsbeschluss zu erlassen, ohne den Erstattungspflichtigen zuvor zu dem Kostenfestsetzungsantrag anzuhören. Diese in der Praxis weit ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Alternativen zur Organschaftsbesteuerung

Tz. 65 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vor der Änderung des § 15 Abs 4 EStG durch das StVergAbG konnte eine (atypisch oder typisch) stille Beteiligung zwischen Kap-Ges als Vehikel zur Verlagerung von Verlusten von einer auf die andere Gesellschaft genutzt werden. Deshalb wurde die stille Gesellschaft auch als Alt zur Organschaft in die Diskussion gebracht (s Kessler/Reitsam, DStR...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 34 U-Haft-Fragen, Gebühren [Rdn 427]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.2 Der Teil des Gewinns des persönlich haftenden Gesellschafters, der an ihn als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird

Tz. 23 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Begriff des weiteren nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG abzb Betrags, nämlich des Teils des Gewinns, der als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird, ist aus der Sicht der KGaA – nicht aus der Sicht des phG – zu beurteilen (s Urt des BFH v 14.09.2022, Az: I R 13/20). Hierzu gehören alle Arten von Vergütungen, die die phG als Ge...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 35 Beschwerde, Pflichtverteidigerbestellung [Rdn 530]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 531 Literaturhinweise: Beulke, Beschwerdebefugnis des Pflichtverteidigers bei Au...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 139 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Öffentliche Zustellung [Rdn 1938]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 86 Wiederaufnahme, Darlegungslast, erweiterte [Rdn 1292]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 35 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Strafvollstreckungsverfahren [Rdn 438]

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Teil A: Rechtsmittel / 75 Rechtsbeschwerde, Form [Rdn 1110]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 91 Wiederaufnahme, Verteidigerbestellung [Rdn 1409]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 61 Strafbefehl, Verfahren nach Einspruch [Rdn 821]

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Teil A: Rechtsmittel / 84 Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 1252]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 95 Wiederaufnahme, Zulässigkeitsprüfung (Aditionsverfahren) [Rdn 1485]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 65 Untersuchungshaft, Haftbeschwerde (§ 304 StPO) [Rdn 925]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6.1 GmbH & Co als Organträger

Tz. 163 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Sowohl die Kpl-GmbH als auch die GmbH & Co können OT einer (außenstehenden) OG sein, wenn die finanzielle Eingliederung gegeben ist und ein GAV vorliegt, der erfüllt wird. Bei einer PersGes, deren Kpl eine Kap-Ges ist (zB GmbH & Co KG), sind nach der Rspr die von den Kdsten gehaltenen Anteile an der Kpl-GmbH Sonder-BV der Kdsten. Hier stellt...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 135 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Durchführung [Rdn 1889]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 In Betracht kommende Gesellschaften

Tz. 75 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 OG kann nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nur eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Europäische Gesellschaft ist sowohl die SE, die der AG vergleichbar ist, als auch die SCE (Europäische Genossenschaft). Da als OG nur eine Kap-Ges in Betracht kommt, kann mit der Erwähnung des § 14 Abs 1 S 1 KStG nur die SE gemeint sein (glA s Frotsch...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 79 Wiederaufnahme, Antragsgründe, Neue Tatsachen oder Beweismittel (Nova) [Rdn 1191]

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Teil A: Rechtsmittel / 112 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Frist [Rdn 1616]

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