Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Erfüllungsgehilfen.

Rn 5 Bedienen sich die Eltern der Hilfe eines Dritten (Hauspersonal, Kindermädchen, Babysitter) zur Erfüllung ihrer Pflichten ggü dem Kind, so haften sie für dessen Auswahl und Überwachung gem § 1664 I. Für ein Verschulden dieses Erfüllungsgehilfen müssen sie gem § 278 einstehen. Aber auch hier gilt für die Eltern das Haftungsprivileg des § 1664 I mit der möglichen Folge, da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Folgen der unterbliebenen Bekanntgabe.

Rn 10 Wird die Entscheidung dem Kind unter Verstoß gegen § 164 S 1 nicht bekannt gemacht, wird sie nicht formell wirksam, § 40 I; die Beschwerdefrist beginnt nicht zu laufen, § 63 III. Durch die Soll-Vorschrift des S 2 ist zugleich klargestellt, dass eine Bekanntgabe ohne Begründung den Lauf der Beschwerdefrist nicht hindert (Stößer FamRZ 09, 656, 664; Prütting/Helms/Hammer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift räumt einem minderjährigen, das 14. Lebensjahr vollendet habenden Kind in bestimmten Fällen (s Rn 2) ein eigenes Beschwerderecht ein. Das Beschwerderecht eines dem Kind bestellten Verfahrensbeistands gem § 158b III 2 (s § 59 Rn 1, 4) bleibt daneben unberührt. Gleiches gilt für die Vertretungsbefugnis des Sorgerechtsinhabers (s Rn 3), denn § 60 begründet l...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verhältnis der Familiengerichte des Amtsgerichts untereinander.

Rn 4 Das Verhältnis der Familienabteilungen desselben Gerichts untereinander hat in Abs 2 eine besondere Ausprägung erfahren. Die Vorschrift enthält abgestufte Zuständigkeitsregelungen. Grundsätzlich ist für Familiensachen, die denselben Personenkreis betreffen, dieselbe Familienabteilung des Gerichts zuständig. Wird eine Ehesache (vgl § 111 Nr 1 FamFG) rechtshängig, sind be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

Rn 2 Gem S 1 sind die Verfahrensvorschriften für die Vormundschaft in §§ 168–168e auf die Pflegschaft für Minderjährige entspr anzuwenden. Die Pflegschaft für Minderjährige ist in den §§ 1809–1813 BGB geregelt, wobei § 1813 I BGB die entsprechende Anwendung der für die Vormndschaft geltenden Vorschriften anordnet. Rn 3 S 2 ordnet ergänzend an, dass in der Beschlussformel des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umfang der Einschränkung.

Rn 4 § 177 I durchbricht teilw den Amtsermittlungsgrundsatz für Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft (§ 169 Nr 4). Hintergrund der Beschränkung ist das regelmäßig fehlende öffentliche Interesse an der Beseitigung einer rechtlichen Eltern-Kind-Beziehung, auch wenn es sich um eine Scheinvaterschaft handelt (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 3, 6). Rn 5 Gegen den Widerspru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Testierfreiheit und Sozialleistungen.

Rn 18 Als sittenwidrig wurde es zT auch angesehen, wenn ein Erblasser, zu dessen pflichtteilsberechtigten Angehörigen ein Empfänger von Sozialhilfe zählt, Zuwendungen an ihn so gestaltet, dass diese nicht dem Zugriff des Sozialhilfeträgers ausgesetzt sind (›Behindertentestament‹, LG Konstanz FamRZ 92, 360; LG Flensburg NJW 93, 1866; krit Staud/Otte vor § 2064 Rz 168; Damrau ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In einem Beschluss, durch den das Gericht die Annahme als Kind ausspricht, ist anzugeben, auf welche gesetzlichen Vorschriften sich die Annahme gründet. Wurde die Einwilligung eines Elternteils nach § 1747 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht für erforderlich erachtet, ist dies ebenfalls in dem Beschluss anzugeben. (2) In den Fällen des Absatzes 1 wird der Beschluss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Feststellung der Vaterschaft.

Rn 1 Besteht rechtlich eine Vaterschaft weder aufgrund einer Ehe noch infolge einer Anerkennung, so ist diese nach Abs 1 gerichtlich festzustellen. Als Vater ist der Mann festzustellen, von dem das Kind genetisch abstammt (§ 1589). Das rechtlich vaterlose Kind hat ein aus seinem Persönlichkeitsrecht (Art 2 I GG) abgeleitetes Interesse an der Feststellung der Vaterschaft (BVe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Person des Dritten.

Rn 14 Hinsichtlich der Person des Dritten ist die Rspr großzügig; jedenfalls genügt ein Nasciturus (vgl § 331 II). Darüber hinaus braucht der Dritte beim Abschluss des ihn berechtigenden Vertrages noch nicht einmal gezeugt zu sein (BGHZ 129, 297, 305 mN; nach Hamm NJW 13, 1167 soll auch das zu zeugende Kind in den Schutzbereich eines Behandlungsvertrags einbezogen werden, da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abs 3.

Rn 3 Gem III 1 ist eine Genehmigung nach § 1851 Nr 1 dann nicht erforderlich, wenn ein – zum Zeitpunkt der Ausschlagung (Naumbg FamRZ 15, 943) – sorgeberechtigter Elternteil das ihm zugewendete Erbe, Vermächtnis oder Pflichtteil für seine Person ausschlägt und es deswegen an das Kind fällt (anders aber zu § 1643 II 2 aF bei in Polen angefallener Erbschaft, Hamm FamRZ 20, 138...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist. (2) 1Für die Annahme Volljähriger gelten die Vorschriften über die Annahme Minderjähriger sinngemäß, soweit sich aus den folgenden Vorschrif...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unterhalt bei Feststellung der Vaterschaft.

Rn 9 Ausgenommen vom Verbot der Verfahrensverbindung ist ausweislich des Abs 1 S 2 zudem die Verbindung des Verfahrens auf Feststellung des Bestehens der Vaterschaft mit einem Antrag auf Zahlung des Mindestunterhalts nach § 1612a BGB iVm § 1612b BGB für die Zeit des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens (Annexverfahren; Kemper/Schreiber/Fritsche Familienverfahrensrecht Rz 5). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Von Amts wegen zu beteiligender Personenkreis.

Rn 3 In sämtlichen Abstammungsverfahren sind nach Abs 1 Nr 1–3 primär die bisher im rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnis zugeordneten Personen – also das Kind, die Mutter und der Vater – als Beteiligte vAw zu beteiligen (Muss-Beteiligte). Vater iSd Abs 1 Nr 3 ist daher zunächst nur der Mann, der nach § 1592 BGB die rechtliche Vaterposition innehat (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Nr 12: Ergänzende Angaben hinsichtlich eines Anspruchsübergangs.

Rn 8 Hierdurch soll zum einen vermieden werden, dass Unterhalt geltend gemacht wird, der bereits auf Dritte übergegangen ist und der Dritte mehr erhält, als er geleistet hat (ThoPu/Hüßtege § 250 Rz 2; vgl auch Jena FamRB 13, 361). Um Letzteres zu vermeiden, ist der Träger der Sozialleistungen gehalten, für jeden Monat gesondert prüfen, ob der Unterhalt seine Leistungen nicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Befreiung vom Eheverbot des § 1308 BGB.

Rn 5 Nach § 1308 Abs 1 S 1 BGB soll eine Ehe nicht geschlossen werden zwischen Personen, deren Verwandtschaft durch Annahme als Kind begründet wurde. Das Familiengericht kann auf Antrag (§ 1308 Abs 2 S 1 BGB) von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn zwischen dem ASt und seinem künftigen Ehegatten durch die Annahme als Kind eine Verwandtschaft in der Seitenlinie begründ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Annahme als Kind (§ 186 Nr 1) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht durch Beschluss ausgesprochen (§ 1752 Abs 1, § 1768 Abs 1 BGB). Die Vorschrift regelt den Inhalt einer solchen Entscheidung und sein Wirksamwerden. Erfasst sind nur die Beschlüsse, welche die Annahme als Kind aussprechen. Für Beschlüsse, die einen Adoptionsantrag ablehnen, die Aufhebun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vergleich.

Rn 10 Liegen veränderte Umstände vor, so ist zu prüfen, ob deswegen eine Änderung der Erstentscheidung notwendig ist. Maßstab ist ausschließlich das Kindeswohl. Das Interesse der übrigen Beteiligten ist nur von Bedeutung, sofern es sich auf das Kindeswohl auswirkt (Staud/Coester § 1696 Rz 61). Es ist nicht losgelöst von der Erstentscheidung nach der für das Kind besten Lösun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Weitere Beteiligte (Abs 1 S 1).

Rn 2 In VA-Sachen sind zumindest auch die Versorgungsträger beteiligt. In Kindschaftssachen ist das gemeinsame Kind der Ehegatten beteiligt, weil dessen Recht durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird (§ 7 II; zur Verfahrensfähigkeit vgl § 9 I Nr 3). Daneben ist der für das Kind bestellte Verfahrensbeistand gem § 158 III 2 als Beteiligter zum Verfahren hinzuzuziehen. Au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durch Schenkung oder als Ausstattung erworben.

Rn 26 Der Begriff der Schenkung entspricht dem des § 516, so dass unbenannte Zuwendungen nicht unter II fallen und keinen privilegierten Erwerb darstellen (BGH FamRZ 14, 98; FamRZ 95, 1060). Wird ein behindertengerechter PKW aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanziert, stellen diese Schenkungen dar (BGH FamRZ 17, 191). Auch unentgeltliche Arbeitsleistungen oder Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auskunftsverpflichteter.

Rn 3 Auskunftsverpflichtet ist jeder Elternteil, regelmäßig – aber nicht nur (BGH FamRZ 17, 378) – derjenige, in dessen Obhut sich das Kind befindet. In entsprechender Anwendung besteht der Auskunftsanspruch auch gegenüber Nicht-Elternteilen, wenn sie diesen in ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Stellung vergleichbar sind (BGH FamRZ 17, 378: Jugendamt als Ergänzungspfleger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, welches das Kind von Todes wegen erwirbt, zu verzeichnen, das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen und dem Familiengericht einzureichen. 2Gleiches gilt für Vermögen, welches das Kind sonst anlässlich eines Sterbefalles erwirbt, sowie für Abfindungen, die anstelle v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1597 BGB – Formerfordernisse; Widerruf.

Gesetzestext (1) Anerkennung und Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden. (2) Beglaubigte Abschriften der Anerkennung und aller Erklärungen, die für die Wirksamkeit der Anerkennung bedeutsam sind, sind dem Vater, der Mutter und dem Kind sowie dem Standesamt zu übersenden. (3) 1Der Mann kann die Anerkennung widerrufen, wenn sie ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gewöhnlicher Aufenthalt des Annehmenden (Abs 1).

Rn 1 Die Vorschrift befasst sich mit der örtlichen Zuständigkeit in Adoptionssachen. In Verfahren, welche die Annahme als Kind (§ 186 Nr 1), die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind (§ 186 Nr. 2) oder die Aufhebung des Annahmeverhältnisses (§ 186 Nr 3) betreffen, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Annehmende oder einer der Annehmenden s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostenfestsetzung, Abs 3 S 1 u 2.

Rn 20 Nach Abs 3 S 1 sind Aufwendungsersatz und Vergütung unmittelbar aus der Staatskasse zu zahlen. Diese Auslagen sind als Teil der Gerichtskosten gem § 1 S 1, 21 ff FamGKG iVm Nr 2013 KV FamGKG von dem nach den Kostenvorschriften des FamFG (§§ 81 ff) festzustellenden Kostenschuldner wieder einzuziehen. Das sind regelmäßig die Eltern, denen die (Gerichts-)Kosten gem § 81 I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht soll vor einer Beweisaufnahme über die Abstammung die Angelegenheit in einem Termin erörtern. 2Es soll das persönliche Erscheinen der verfahrensfähigen Beteiligten anordnen. (2) 1Das Gericht soll vor einer Entscheidung über die Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und die Anordnung der Duldung der Probeentnahme (§ 1598a Abs. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift wurde aufgrund des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vom 12.5.21 (BGBl 2021 I, 1082) mWz 22.5.21 eingefügt. Durch die gesetzlichen Neuregelungen soll das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung geschützt werden und diese Kinder vor unnötigen Behandlungen an den ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtsstand des gewöhnlichen Aufenthalts (Abs 2).

Rn 10 Ist eine Ehesache nicht anhängig, ist das örtlich zuständige Gericht nach § 152 II zu bestimmen. Maßgebend ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes im Unterschied zur vorherigen Regelung in § 621 II 2 ZPO aF, die auf den Wohnsitz des Kindes abstellte (vgl zB Zö/Philippi, ZPO, 27. Aufl, § 621 Rz 90). Rn 11 Der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes ist unabhängig vom gewöh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Verweisung nach § 154 S 1.

Rn 5 Die Vorschrift greift nur ein, wenn ein Gericht nach § 152 II zuständig wird, weil der gewöhnliche Aufenthalt des (gemeinsamen minderjährigen) Kindes vor Einleitung des Verfahrens in den Bezirk des Gerichts verlegt wurde. Das bedeutet, dass eine Ehesache nicht anhängig sein darf und es sich bei der Kindschaftssache auch nicht um eine Unterbringungssache handelt. Eine Än...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mitteilung von Tod und Geburt (Abs 1).

Rn 3 In Abs 1 sind vier Sachverhalte genannt, die familiengerichtliche Maßnahmen erfordern können. Die verschiedenen Mitteilungspflichten des Standesamts bei Beurkundungen im Geburtenregister oder im Sterberegister sind in § 57 bzw § 60 PStV geregelt. Die Mitteilungspflicht des Standesamts besteht in folgenden Fällen (zB Prütting/Helms/Hammer § 168g Rz 2; MüKoFamFG/Heilmann ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gesetzliche Unterhaltspflicht.

Rn 12 Über den Grundbetrag hinaus ist dem Schuldner ein erhöhter Freibetrag zu gewähren, wenn er gesetzliche Unterhaltspflichten (vgl § 850d Rn 10) für bis zu fünf Personen erfüllt, Abs 2 (Rn 16). Der Schuldner muss seinem Ehegatten, §§ 1360, 1360a, 1361 BGB, einem früheren Ehegatten, §§ 1569 ff BGB, seinem Lebenspartner, §§ 5, 12 LPartG, einem früheren Lebenspartner, § 16 L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2023, Ausschluss des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Zu Recht hat das Amtsgericht die Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs des Antragstellers wegen grober Unbilligkeit gemäß § 1381 BGB ausgeschlossen. Auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses wird vollumfänglich Bezug genommen. Ergänzend wird im Hinblick auf die Beschwerdebegründung ausgeführt: [2] 1. Soweit die Beschwerde ausführt, Fehlverhalte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Düsseldorfer Tabelle.

Rn 12 Sie ist zu beziehen über die Homepage im Internet ›www.olg-duesseldorf.nrw.de‹. Ihr letzter Stand ist 1.1.23. Sie enthält ein Regelwerk für Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt, das im gesamten Bundesgebiet anerkannt ist. Sie gliedert sich auf in Altersstufen und Einkommensgruppen. Sie enthält Prozentsätze der weiteren Einkommensgruppen im Hinblick auf § 249 FamFG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Normale Unterhaltsverpflichtung.

Rn 3 Bei nicht gesteigerter Unterhaltsverpflichtung variiert der Selbstbehalt je nachdem ob es sich um Unterhalt für volljährige Kinder, Eltern oder eine Unterhaltsverpflichtung nach § 1615l handelt. Auch hier weichen die Leitlinien voneinander ab. Entspr Regeln finden sich in den Leitlinien unter 21.3. Auch hier ist es möglich, den Selbstbehalt im Einzelfall zu senken oder ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Das Erfordernis der Sonderverbindung.

Rn 28 § 278 spricht von ›Schuldner‹ und ›Verbindlichkeit‹, setzt also eine Sonderverbindung voraus. Eine solche besteht regelmäßig in den Fällen II 1 Alt 1 (sonst kann der Geschädigte kaum warnen) und Alt 2 (es gibt ja meist schon einen Schadensersatzanspruch). Dagegen ist bei I eine Sonderverbindung zwar insb bei Haftung aus Vertragsverletzung oder cic gegeben, nicht aber b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1648 BGB – Ersatz von Aufwendungen.

Gesetzestext Machen die Eltern bei der Ausübung der Personensorge oder der Vermögenssorge Aufwendungen, die sie den Umständen nach für erforderlich halten dürfen, so können sie von dem Kind Ersatz verlangen, sofern nicht die Aufwendungen ihnen selbst zur Last fallen. Rn 1 Bei der Prüfung der Ersatzfähigkeit ist nicht auf die objektive Notwendigkeit abzustellen, sondern darau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendungsbereich (Abs 1 S 1).

Rn 3 Die Vorschrift ist in den vom Vorrang- und Beschleunigungsgebot erfassten Kindschaftssachen iSv § 155 I anzuwenden und betrifft demzufolge Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen und schließlich Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls. Das gilt auch, wenn die genannten Kindschaftssachen als Folgesachen im Sc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Die Entscheidung des Gerichts.

Rn 7 Nach dem Wortlaut des § 161 I 1 erfolgt die Hinzuziehung (nur) vAw; gleichwohl wird (wie in § 7 III ausdrücklich vorgesehen) auch ein entsprechendes Antragsrecht der Pflege- und Bezugspersonen anerkannt (Prütting/Helms/Hammer § 161 Rz 7; Haußleiter/Eickelmann § 161 Rz 11; Musielak/Borth/Frank/Frank § 161 Rz 4; Heilmann/Heilmann § 161 Rz 17; Dutta/Jacoby/Schwab/Lack § 16...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Das weitere Verfahren, Abs 3 S 3.

Rn 45 Hält das Gericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung für geboten, muss es die Verfahrensbeteiligten hierauf so früh wie möglich hinweisen und rechtliches Gehör gewähren (Musielak/Borth/Frank/Frank § 156 Rz 15). Der Antrag eines Beteiligten oder aber ein gerichtlicher Hinweis über die Einleitung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens muss vAw in die Sitzungsniede...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beendigung des Verfahrens durch gerichtliche Entscheidung, Rechtsmittel.

Rn 40 Die Entscheidung erfolgt durch einen zu begründenden Beschluss (§ 38), der gem § 39 eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten muss. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung ist gem §§ 58 ff die Beschwerde zum OLG eröffnet. Die Einlegung der Beschwerde hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der angefochtenen Entscheidung, die grds mit Bekanntgabe der Entscheidung an die Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auskunftsberechtigter.

Rn 1 Jeder Elternteil ist auskunftsberechtigt, auch wenn er selbst Inhaber der Personensorge ist. Daher kann auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht in Obhut befindet, vom anderen Auskunft verlangen. Zudem steht gemeinsam sorgeberechtigten Eltern untereinander ein Anspruch auf Auskunft über Angelegenheiten des Kindes von erheblicher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1626d BGB – Form; Mitteilungspflicht.

Gesetzestext (1) Sorgeerklärungen und Zustimmungen müssen öffentlich beurkundet werden. (2) Die beurkundende Stelle teilte die Abgabe von Sorgeerklärungen und Zustimmungen unter Angabe des Geburtsdatums und Geburtsorts des Kindes sowie des Namens, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat, dem nach § 87c Abs. 6 Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfahren.

Rn 4 Vor der Auswahl des Vormunds hat das FamG nahestehende Familienangehörige sowie Personen des Vertrauens des betroffenen Kindes anzuhören (§ 168 I FamFG). Dabei hat das FamG bei der Auswahl der anzuhörenden Personen nicht nur auf die Verwandschaftsverhältnisse des Kindes und den Grad der Verwandtschaft abzustellen, sondern soll insb berücksichtigen, ob eine Person aufgru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Haftungsbeschränkung.

Rn 7 Die Haftungsbeschränkung des § 1664 I regelt, in welchem Umfang die Eltern bei Ausübung der elterlichen Sorge ggü dem Kind haften (BGH FamRZ 21, 425 mAnm Becker). Daher gilt sie auch für deliktische Verhaltenspflichten zum Schutz der Gesundheit eines Kindes jedenfalls dann, wenn diese Schutzpflichten ganz in der Sorge für die Person des Kindes aufgehen, da ein Ausschlus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abkömmlinge des Erblassers.

Rn 2 Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge (zum Begriff Karczewski ZEV 14, 641), also die Personen, die in absteigender gerader Linie vom Erblasser abstammen, dh Kinder, Enkel, Urenkel (Ddorf Rpfleger 14, 418 [OLG München 04.04.2014 - 34 Wx 62/14]). Maßgebend ist nur die nach § 1589 rechtlich anerkannte, nicht schon die biologische Verwandtschaft (BGH NJW 89, 2197: S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozesskostenvorschuss.

Rn 34 Bedürftig ist nicht, wer einen durchsetzbaren Anspruch auf Prozesskostenvorschuss hat (§ 1360a IV BGB, für Ehegatten und minderjährige Kinder gegen ihre Eltern). Zu den Antragsvoraussetzungen gehört daher die Darlegung, dass ein Prozesskostenvorschussanspruch nicht besteht (BGH FamRZ 08, 1842; mit Anm Bißmaier jurisPR-FamR 20/08 Anm 1; Celle NJW-RR 06, 1304). Der Richt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Abs 1 lit b, II und III).

Rn 8 Der Begriff der elterlichen Verantwortung wird in Art 2 Nr 7–10 näher definiert (s dort). Ein Zusammenhang mit einer Ehesache ist – anders als noch unter Geltung der Brüssel II-Verordnung – nicht erforderlich. Daher sind zugleich auch Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern einbezogen. Nicht erfasst sind hingegen insb Status- und Unterhaltsverfahren (vgl dazu VO [...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift leitet den 3. Abschn des FamFG ein und enthält eine neue Definition des Begriffs der Kindschaftssachen; dieser wurde vor Inkrafttreten des FamFG für die in § 640 II aufgezählten Verfahren verwendet, die überwiegend Abstammungssachen betrafen und nun in den §§ 169 ff geregelt sind. Rn 2 Mit der Einführung des FamFG wurde das Vormundschaftsgericht abgeschaff...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 16 findet nur Anwendung, wenn der Bekl/Antragsgegner weder über einen inländischen noch ausl Wohnsitz verfügt (Köln NZI 01, 380, 381 [OLG Köln 23.04.2001 - 2 W 82/01]; Saarbr NJW-RR 93, 190, 191; Zö/Schultzky Rz 4; St/J/Roth Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2). Fraglich ist, ob der Anwendungsbereich des § 16 eröffnet ist, wenn unbekannt ist, ob der Bekl/Antragsgegner e...mehr