Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 4 Literatur

Rz. 48 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.3.2021, SN_2021_0334 Gö – Unterbringung eines fünfjährigen Jungen, den eine Einrichtung nicht weiter betreuen will, JAmt 2021 S. 268; DIJuF-Rechts...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.1 Inobhutnahme nach der Einreise (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 regelt die vorläufige Inobhutnahme unmittelbar nach der Einreise und vor der Entscheidung über die Verteilung der unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen und betont das Primat der Kinder- und Jugendhilfe. Der Aufenthaltsstatus des Betreffenden ist daher ohne Bedeutung. Zu den Begriffsdefinitionen und Altersgrenzen vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2. Kinder ...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.2.3 Erziehung in einer anderen Familie nach Satz 2 Nr. 2

Rz. 33 Wenn eine Rückkehr ausscheidet, dann können Alter und Entwicklungsstand des Kindes sowie Bedingungen in der Herkunftsfamilie es auch erforderlich machen, nicht auf eine Rückkehr hinzuarbeiten, sondern die Erziehung in einer anderen Familie im Sinne einer Vollzeitpflege (§ 33) vorzubereiten (Nr. 2). Vorbereitung meint dabei die Bedingungen zur Erziehung in einer andere...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.5 Begleitung und Unterstützung des Minderjährigen im Verteilverfahren (Abs. 5)

Rz. 20 Abs. 5 normiert die Pflichten des Jugendamtes am Ort des "Aufgriffs" gegenüber dem Kind oder dem Jugendlichen, der im Verteilungsverfahren nach § 42b in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jugendamtes gebracht wird. Nach Satz 1 Nr. 1 muss sichergestellt werden, dass der Minderjährige bei der Überführung von einer geeigneten Person auf dem Weg zum Ort des Jugendamt...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4 Pflichten und Befugnisse des Jugendamtes während der Inobhutnahme

2.4.1 Pflichten und Befugnisse gegenüber dem Kind/dem Jugendlichen Rz. 29 Abs. 2 Satz 1 bis 4 lehnt sich an die Regelungen der bisherigen Fassung des Abs. 1 Satz 2 bis 5 an, ändert aber deren Reihenfolge. Die Klärung der zur Inobhutnahme führenden Situation in Gesprächen mit dem Kind oder Jugendlichen wird bewusst an den Anfang gestellt. Sie soll unverzüglich erfolgen. Sie ka...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.6 Eignung der Pflegeperson

Rz. 21 Eine geschriebene Anspruchsvoraussetzung über die Eignung der Pflegeperson findet sich in § 33 nicht. Rz. 22 Ein Anspruch auf Vollzeitpflege, von dem sich der Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung der Vollzeitpflege ableitet, kann sich jedoch von vornherein nur auf eine geeignete Pflegefamilie beziehen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.7.2018, 12 B 979/18, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.2 Feststellung der Situation des unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 enthält umfangreiche Anforderungen an das Erstscreening der Situation des Minderjährigen. Damit soll eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung über die Verteilung sichergestellt werden. Nach Prüfung der in Satz 1 Nr. 1 bis 4 geregelten Anforderungen entscheidet das Jugendamt darüber, ob das Kind oder der Jugendliche nach dem Königsteiner Schlüssel im Bundes...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 4 Literatur

Rz. 50 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; Brisch, Bindungsstörungen, Von der Bindungstheorie zur Therapie, 10. Aufl. 2010; Eschelbach, Anmerkung zu der Entscheidung des OVG Münster vom 8.5.2018 (Az: 12 A 1434/16) – W...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.2 Hilfeempfänger

Rz. 6 Hilfeberechtigte sind nach dem Wortlaut der Vorschrift Kinder und Jugendliche. Daher ist zunächst gemäß den Definitionen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 eine Altersbeschränkung nicht vorgesehen. Gemäß der Begriffsdefinition des § 7 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 ist Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 1) und Jugendlicher, wer 14 Jahre aber noch nicht 18 Jahre...mehr

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Jung, SGB VIII § 7 Begriffs... / 2.4 Begriffliche Sonderregelungen

Rz. 8 Der mit dem KJSG eingeführte Abs. 2 weist darauf hin, dass für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und junge Menschen mit Behinderungen im SGB VIII grundsätzlich – in Ergänzung der jeweiligen Begriffsbestimmung in § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 – die Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 SGB IX und damit der Behinderungsbegriff der VN-BRK gilt. Insbesondere im Hinblick auf die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.7 Methodik

Rz. 15 Die Arbeit des Erziehungsbeistandes wird vorrangig in der Einzelberatung und Einzelarbeit mit dem Kind oder Jugendlichen bestehen. Daneben können aber auch Gruppenarbeit, freizeitpädagogische Maßnahmen oder auch eine auf die Familie ausgedehnte Beratung in Betracht kommen (vgl. insoweit auch bei Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 30 Rz...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.7 Hilfeempfänger

Rz. 37 Wie bei den weiteren Hilfearten nach §§ 28 ff. auch sind Hilfeempfänger Kinder und Jugendliche. Eine konkrete Altersgrenze ergibt sich aus § 33 nicht. Gemäß der Begriffsdefinition des § 7 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 bestehen keine Altersgrenzen. Kind ist wer noch nicht 14 Jahre alt ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 1) und Jugendlicher ist, wer 14 Jahre aber noch nicht 18 Jahre alt ist ...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.8 Personelle Ausstattung und Organisation

Rz. 20 Die Vorschrift stellt durch ihren Wortlaut klar, dass der Erziehungsbeistand eine bestimmte Person sein soll. Nicht geregelt ist dagegen, welche fachliche Qualifikation dieser haben muss. Die Regierungsbegründung (BT-Drs. 11/5948 S. 70) hebt hervor, dass sich in der Praxis die Erziehungsbeistandschaft durch pädagogisch fundiert arbeitende Fachkräfte freier oder öffent...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 4 Praxishinweise

Rz. 38 Schwierigkeiten kann bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe i. S. d. § 31 die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach § 86 ergeben. Gerade bei einer Sozialpädagogischen Familienhilfe ist es in der Praxis oft schwierig, den Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem die konkrete Hilfeleistung tatsächlich gegenüber dem Hilfeempfänger erstmals erbracht – also begonnen – wird,...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.2.3 Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB

Rz. 42 § 1632 Abs. 4 BGB gibt Pflegeeltern ein eigenes Antragsrecht, um zu verhindern, dass ein Pflegekind zur Unzeit aus der Pflegefamilie herausgenommen wird. In § 1632 Abs. 2 Satz 2 BGB wird im Übrigen die sog. Dauerverbleibensanordnung geregelt, die einen Gleichlauf mit dem Kinder- und Jugendhilferecht erzielt, das in § 33 schon immer die Pflegekindschaft als eine "zeitl...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen gehört neben der Heimerziehung (§ 34) zu den klassischen Hilfetypen der Jugendhilfe. In Vollzeitpflege werden Kinder und Jugendliche untergebracht, deren Hilfebedarf nicht mehr durch familienunterstützende Maßnahmen gedeckt werden kann, etwa den Einsatz einer sozialpädagogischen Familienhilfe oder andere ambulante H...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.2.1 Überblick

Rz. 40 Vollzeitpflegeverhältnisse spielen in der gerichtlichen Praxis, und zwar sowohl der familiengerichtlichen als auch der verwaltungsgerichtlichen Praxis, eine zahlenmäßig große Rolle. Denn das Aufeinandertreffen der Förderung und Unterstützung der leiblichen Eltern einerseits und den entwicklungspsychologischen Folgen des Aufwachsens eines Kindes in einer Pflegefamilie ...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.3.3 Sofortvollzug und einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 23 Widerspruch und die ggf. nachfolgende Klage gegen den Bescheid über die Inobhutnahme haben gemäß § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung. Infolge dessen darf die Inobhutnahme solange nicht durchgeführt (vollzogen) werden, bis über den Widerspruch und ggf. die nachfolgende Klage entschieden worden ist. Gegen die Anordnung der Inobhutnahme aufgrund einer Altersfeststellu...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.4 Inhalt der Hilfe

Rz. 37 Besonderes Merkmal der Heimerziehung ist, dass die Kinder und Jugendlichen Tag und Nacht ihren Lebensraum in der Einrichtung bzw. der sonstigen Wohnform haben. Der Ort, an welchem sie in ihrer Entwicklung gefördert werden sollen, ist also auch ihr Lebensmittelpunkt. Die Hilfe ist dabei gerade nicht (mehr wie noch im früheren Verständnis) als "lebenslange" Hilfe, also ...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.2 Hilfeempfänger

Rz. 5 Hilfeempfänger sind Kinder und Jugendliche. Gemäß den Begriffsdefinitionen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 bestehen keine Altersgrenzen; Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 1) und Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 2). Allerdings wird der Einsatz eines Erziehungsbeistandes bei zu jungen Kindern wenig sinnvoll se...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 6 Nach § 30 sollen Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Die Erziehungsbeistand...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wird durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.8.2005 eingefügt. Sie konkretisiert den in § 72 Abs. 1 Satz 1 aufgeführten unbestimmten Rechtsbegriff der persönlichen Eignung, indem sie es verbietet, wegen besti...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.1.2 Betriebsbezogene Voraussetzungen

Rz. 10 Nr. 2 stellt auf die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen in Relation zu Zweck und Konzeption der Einrichtung ab. Zu den räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung gehört die Beachtung und kontinuierliche Prüfung der baulichen und technischen Sicherheit der Räumlichkeiten. Die maßgeblichen Vorschriften enthalten die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.6 Ziele und Anspruchsinhalt

Rz. 18 Maßnahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe gemäß § 31 zielen auf eine umfassende Unterstützung der gesamten Familie ab, um eine Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden und um die Erziehungsfähigkeit der Familie zu stärken, wiederherzustellen und zu sichern (Sächs. OVG, Beschluss v. 26.6.2018, 4 A 87/16). § 31 zielt damit auf die Beseitigung e...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.4 Adoptionspflege

Rz. 18 Umstritten ist, ob eine Adoptionspflege als Hilfe zur Erziehung anzusehen ist (bejahend etwa Mrozynski, SGB VIII, § 33 Rz. 5; verneinend Kunkel, in: LPK-SGB VIII, § 33 Rz. 6; Fischer, in: Schellhorn u. a., SGB VIII, § 33 Rz. 6). Man wird hier hinsichtlich des Zeitpunkts und der ursprünglichen Zielsetzung der Aufnahme des Kindes zu differenzieren haben. Denn auch eine ...mehr

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Jung, SGB VIII § 7 Begriffs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG kannte keine zentrale Vorschrift zur Begriffsdefinition. Einzelne Begriffe, wie etwa der des Minderjährigen oder des Kindes wurden mit unterschiedlichen Inhalten benutzt. Daneben verwendete das JWG verschiedene rechtlich kaum definierte Begriffe, wie etwa Säugling, Kleinkind, Jugendlicher. Eine juristische Begriffsdefinition war allein anhand des bürgerlichen R...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 5 Literatur

Rz. 41 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; DIJuF-Rechtsgutachten v. 2.12.2019, SN_2019_0906 Du – Verhältnis von Elternassistenz/begleiteter Elternschaft nach § 78 SGB IX und Sozialpädagogischer Familienhilfe, JAmt 20...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.3 Verhältnismäßigkeit

Rz. 7 Bei der Fremdunterbringung handelt es sich um einen der stärksten Eingriffe in das Elternrecht. Vor der Vollzeitpflege wird daher sorgfältig aufzuklären sein, ob nicht andere Maßnahmen ausreichend sind, um die Gefährdungen aufzufangen. Dies folgt nicht zuletzt aus der allgemeinen Voraussetzung des § 27, wonach Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege geeignet und...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.3.2 Rücknahme und Widerruf (Abs. 7 Satz 1)

Rz. 30 Reichen Beratung, nachträgliche Auflagen oder auch die Untersagung der Weiterbeschäftigung einzelner Mitarbeiter (Tätigkeitsuntersagung nach § 48) nicht aus, um die Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, so hat die Aufsichtsbehörde die Betriebserlaubnis aufzuheben. Die ab 10.6.2021 geltende Fassung der Vorschrift verwendet den Begriff der Aufhebung als Oberbegriff für...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.1 Zweck der Vollzeitpflege

Rz. 4 Zweck der Vollzeitpflege ist die Kompensation des Entwicklungsdefizits des Kindes oder des Jugendlichen in der eigenen Familie durch die Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie. Die Vollzeitpflege ersetzt damit die Erziehung der leiblichen Eltern für einen bestimmten Zeitraum und bietet dem Kind Betreuung, Erziehung und Förderung. Darin erschöpft sich auch regelmä...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.3 Vertretung des unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (Abs. 3)

Rz. 17 Gemäß Abs. 3 wird das Jugendamt kraft öffentlichen Rechts verpflichtet und befugt, während der vorläufigen Inobhutnahme die Vertretung des unbegleiteten ausländischen Minderjährigen zu übernehmen. Damit wird der Notsituation des Kindes oder Jugendlichen und der eventuellen Notwendigkeit kurzfristiger Maßnahmen zur rechtlichen Aufenthaltssicherung Rechnung getragen. De...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.1 Leistungsberechtigte

Rz. 5 Anspruchsinhaber der Hilfe ist der Personensorgeberechtigte. Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. Die Pflicht und das Recht der elterlichen Sorge (§ 1626 BGB) umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 2, 1. Variante BGB die Personensorg...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.1 Beschäftigungs- und Vermittlungsverbot

Rz. 3 Satz 1 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zwingend, keine Personen zu beschäftigen oder zu vermitteln, die wegen einem der folgenden Straftatbestände rechtskräftig verurteilt worden sind: Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB), Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Ve...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 4 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 36 ArbG Halberstadt, Urteil v. 3.3.2004, 5 Ca 1037/03: Zum Kündigungsrecht bei Personalanpassung an gesetzliche Personalschlüssel; BSG, Urteil v. 18.1.2011, B 2 U 15/10: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz in Tageseinrichtungen gilt nur für Kinder i. S. d. § 7 Abs. 1, nicht hingegen für solche nach Abs. 2 der Vorschrift; BVerwG, Beschluss v. 4.8.2006, 5 B 52/06: Es läss...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.6 Ziele und Anspruchsinhalt

Rz. 13 Das Hilfsangebot konzentriert sich auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Der Auftrag der Erziehungsbeistandschaft besteht in der Bearbeitung und nach Möglichkeit Klärung konflikthafter Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sowie in der Unterstützung und Stärkung (der Sozialisationsfähigkeit) der Familien. Ziel ist es, durch Beratung und Unterstützung K...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Betreuung oder Unterbringung von Minderjährigen unterlag unter Geltung des JWG in erster Linie der repressiven Heimaufsicht, § 78 JWG. Eine präventive Kontrolle der Einrichtung gab es weitestgehend nicht. Lediglich § 79 Abs. 1 JWG sah vor, dass für jeden zu betreuenden Minderjährigen eine gesonderte (Pflege-)Erlaubnis einzuholen war, wovon die Einrichtung aber rege...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.5 Neben- und ehrenamtlich tätige Personen bei Trägern der freien Jugendhilfe und in Vereinen

Rz. 13 Abs. 4 nimmt diesen weiteren Personenkreis in den Blick. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe schließen, bei denen diese Personen tätig werden. Die Vorschrift schränkt diesen Personenkreis in mehrfacher Hinsicht ein. Die Vereinbarungen beziehen sich allein auf die Erbringung von Leistungen der Kinder- und...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 31 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 31 durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Der Einsatz einer sozialpädagogischen Familienhilfe ist die intensivste Form ambulanter Hilfe zur Erziehung. Die R...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2 Anspruch auf Erlaubniserteilung (Abs. 2)

Rz. 6 Die Erteilung der Betriebserlaubnis setzt voraus, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Der Begriff der Gewährleistung des Wohls der Kinder und Jugendlichen in Abs. 2 einerseits und der Begriff des Kindeswohls in § 1666 BGB anderseits ist unterschiedlich zu interpretieren. Im Erlaubnisverfahren nach § 45 sind die Rahmenbedingun...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Infolge der zahlreichen internationalen Krisenherde und sich ausweitenden Kriegs- und Bürgerkriegsgebiete ist die Zahl der nach Deutschland einreisenden Kinder und Jugendlichen, die unbegleitet nach Deutschland kommen und im Inland weder mit einem Personensorgeberechtigten noch einem anderen Erziehungsberechtigten zusammenkommen, bereits zum Stichtag 31.12.2014 bundesw...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.6 Leistungsberechtigte

Rz. 33 Anspruchsinhaber ist der Personensorgeberechtigte. Der Personensorgeberechtigte ist daher auch der Adressat des (Bewilligungs)Bescheids nach § 27 i.V.m. § 33 (vgl. stellv. und zutreffend m. w. N. Kunkel, ZKJ 2022 S. 447). Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.1.2 Qualifizierte Inaugenscheinnahme

Rz. 7 Gemäß Abs. 1 Satz 1 soll das Alter hilfsweise durch qualifizierte Inaugenscheinnahme eingeschätzt werden. Die Rechtsprechung hat inzwischen Anforderungen an die Durchführung der qualifizierten Inaugenscheinnahme formuliert. Sie ist durchzuführen, wenn der Betroffene kein aussagekräftiges Ausweispapier vorlegen kann und seine Selbstauskunft nicht zweifelsfrei ist. Diese...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Minderjährigkeit ist sowohl für die Inobhutnahme nach § 42 als auch für die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a die Grundvoraussetzung. Die in Obhut zu nehmende Person muss ein Kind oder ein Jugendlicher sein. Zur Feststellung dieser Grundvoraussetzung bedarf es eigentlich keiner gesonderten gesetzlichen Vorschrift. Wie die große Anzahl verwaltungsgerichtlicher Ents...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 3 Literatur

Rz. 24 Bouhatta, Einwilligung in ärztliche Eingriffe während der Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, JAmt 2017 S. 16; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V., Rechtsgutachten v. 20.6.2022, SN_2022_0447 Ho – sorgerechtliche Befugnisse nach einer Inobhutnahme und Erforderlichkeit des Anordnens einer Vormundschaft für einen unbegleiteten mind...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 3 Literatur

Rz. 26 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; DIJuF-Rechtsgutachten v. 8.7.2020, SN_2020_0548 DE – Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe und durch eine Erziehungsbeistandschaft als einheitliche Leistung bei einer zei...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.2.4 Bieten einer Lebensform für längere Zeit nach Satz 2 Nr. 3 HS 1

Rz. 34 Das Angebot der Heimerziehung als Lebensform für längere Zeit (Nr. 3, HS 1) wurde durch das 1. SGB VIII-ÄndG (BGBl. I S. 239; vgl. auch BT-Drs. 12/2866 S. 3) ausdrücklich in die Vorschrift aufgenommen, nachdem ursprünglich sogar der Begriff "Heimerziehung" vermieden wurde (vgl. Rz. 1). Die bis dahin geregelten alternativen Ziele der Heimerziehung gingen davon aus, das...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.2.1 Überblick

Rz. 26 Nach Satz 2 HS 1 soll Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie die Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie maßgebliches Kriterium zur Bewertung der Erfolgsaussichten des jeweiligen Ziels sein. Als allgemeines Ziel der Heimerziehung nennt die Vorschrift zunächst die Förderung der Entwicklung von Kindern...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 3 Literatur

Rz. 15 Bullmann, Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder auf das familiengerichtliche Verfahren, jM 2022 S. 184; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 3.7.2014, J1.320/J 5.220 Bm – Rechtliche Vorgaben bei Praktika in einer Kindertagespflegestelle, JAmt 2014 S. 382; dass., Rechtsgutachten v. 10.8.200...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.2 Vorlage eines Führungszeugnisses

Rz. 6 Gemäß Satz 2 soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Einstellung und anschließend in regelmäßigen Abständen von seinen Mitarbeitern die Vorlage eines Führungszeugnisses abverlangen. Das vorzulegende erweiterte Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 BZRG wurde mit dem am 1.5.2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregiste...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 34 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Die Heimerziehung ist neben der Vollzeitpflege eine der klassischen Jugendhilfeformen. Sie ist wie § 33 eine stationäre Hilfe, welche eine Fremdunterbringung des Kindes oder Jugendlichen regelt. Im früheren Recht war diese lediglich im allgemeinen Katalog des § 5 Abs. 1 ...mehr