Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.3 Formen der Vollzeitpflege – befristet und auf Dauer

Rz. 15 Die Vorschrift umfasst mehrere Formen der Vollzeitpflege, die sich nach geplanter Zeitdauer und Anlass unterscheiden. Die Vorschrift spricht ausdrücklich von zeitlich befristeten Erziehungshilfen und von solchen, die auf Dauer angelegt sind (vgl. zu den beiden Formen der Hilfe auch van Santen/Pluto/Seckinger, ZKJ 2021 S. 100). Dabei steht die Hilfeart "Vollzeitpflege"...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.4 Besondere Formen der Familienpflege nach Satz 2

Rz. 45 Satz 2 ordnet weiter an, dass für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen sind. In der Praxis bilden sich zunehmend besondere Formen der Familienpflege als Mischformen zwischen "normaler" Vollzeitpflege und Heimerziehung heraus, die sog. Sonderpflegestellen, heilpädagogischen Pflegeste...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.4 Anspruchsvoraussetzung

Rz. 10 Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Erziehung nicht gewährleistet sein (zu den allgemeinen Voraussetzungen der notwendigen Gefährdungslage vgl. die Komm. zu § 27). Wie bei allen anderen Hilfearten auch ist Kernvoraussetzung die Geeignetheit und Notwendigkeit der Maßnahme i. S. der in § 27 Abs. 1 aufgestellten Vorau...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.2 Hilfeempfänger

Rz. 6 Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird der ganzen Familie geleistet und soll nicht nur in der Familie vorhandene Kinder, sondern alle Familienmitglieder erreichen, bei denen zumeist multiple Probleme vorliegen (Sächs. OVG, Beschluss v. 26.6.2018, 4 A 87/16). Die Sozialpädagogische Familienhilfe betreut und unterstützt die gesamte Familie. Dies können neben den Perso...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 33 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege als eine Leistung der öffentlichen Jugendhilfe war im JWG nicht gesondert ausgestaltet (hierauf verweist zutreffend auch Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 01/2019, Werkstand 2023, § 33 SGB VIII Rz. 4). Eingefügt wurde § 33 SGB VIII ...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.8 Kostentragungspflicht

Rz. 45 Eine Heranziehung des Kindes, Jugendlichen, des jungen Volljährigen oder seiner Eltern zu den Kosten ist bei dieser Hilfe grundsätzlich möglich, § 91 Abs. 1 Nr. 5b (vgl. stellv. auch VG München, Urteil v. 2.12.2020, M 18 K 17.3084 Rz. 66), jedoch nur, wenn im Einzelnen die Voraussetzungen der Inanspruchnahme nach den §§ 91 ff. gegeben sind. Der Umfang der Kostenbeteil...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.3 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Vorschrift benennt ihre wesentlichen Ziele und Merkmale in Satz 1. Demnach soll die Hilfsform eine Beratung und Unterstützung von Familien bei verschiedenen Problemen bieten. Hilfe kommt in Betracht bei Erziehungsaufgaben, bei zu bewältigenden Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie bei Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Der Anwendungsbe...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.5 Abgrenzung

Rz. 17 Zur Abgrenzung der Hilfe von anderen Hilfsformen kann auf die besondere Zielsetzung und die Adressaten der Sozialpädagogischen Familienhilfe zurückgegriffen werden. Als familienbezogene Leistung mit dem universellen und generellen Charakter unterscheidet sich die Sozialpädagogische Familienhilfe grundlegend von der Hilfe des § 30 – dem Erziehungsbeistand, Betreuungshe...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.4 Übermittlung personenbezogener Daten (Abs. 4)

Rz. 19 Abs. 4 regelt die Verpflichtung und Befugnis des Jugendamts zur Übermittlung personenbezogener Daten an die nach Landesrecht für die Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen zuständige Behörde zum Zweck der Durchführung der Verteilung nach § 42b. Die kurzen Fristen bei der Datenweitergabe an die zuständige Landesbehörde und die folgende Weit...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.3 Keine aufschiebende Wirkung (Abs. 3)

Rz. 11 Widerspruch und Klage gegen die Entscheidung des Jugendamtes, mit der die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a oder die Inobhutnahme nach § 42 abgelehnt oder beendet wird, haben gemäß Abs. 3 Satz 1 keine aufschiebende Wirkung. Dies gilt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des VerbaKJUVBG am 1.11.2015 an auch für bereits anhängige Widersprüche und Klagen. Nach der Gesetzesb...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.6 Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datennutzung

Rz. 14 Abs. 5 stellt klar, dass die Daten nur zur Sicherstellung des Auftrags aus Abs. 1 bis 4 erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, also zur Sicherstellung des Ausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen von der Betreuung, Beaufsichtigung, Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen. Nur dazu dürfen folgende Daten erhoben werden: dass Einsicht in das ...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.5 Weitere Aspekte der Vollzeitpflege als Anspruchsvoraussetzung

Rz. 19 Ein Anspruch auf Vollzeitpflege setzt nicht voraus, dass die Herkunftsfamilie des Kindes oder des Jugendlichen noch vorhanden ist. Vollzeitpflege (und andere Hilfen) umfassen auch die Fälle, in denen die leiblichen Eltern verstorben sind oder eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie aus anderen Gründen ausgeschlossen ist (BVerwG, Urteil v. 15.12.1995, 5 C 2/94). Rz. 20 Au...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.10 Kostentragungspflicht

Rz. 23 Der Richter im Jugendstrafrecht kann nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 JGG dem Jugendlichen auferlegen, sich zwecks Betreuung und Aufsicht einem Betreuungshelfer zu unterstellen. Des Weiteren kann der Richter nach § 12 Nr. 1 JGG dem Jugendlichen nach Anhörung des Jugendamts auch auferlegen, Erziehungsbeistandschaft i. S. d. § 30 in Anspruch zu nehmen. Ob die Kosten einer ...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.4 Abgrenzung

Rz. 8 Aus dem individuellen Ansatz der konkreten Hilfeart Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer können auch Anhaltspunkte bei der Abgrenzung zu anderen Hilfeformen abgeleitet werden. Bei gravierenden Verhaltensauffälligkeiten eines Jugendlichen wird statt der Hilfe nach § 30 eher eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 in Betracht kommen. Ist es erforderlic...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 § 30 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 30 SGB VIII durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Im Jugendwohlfahrtsgesetz war Erziehungsbeistandschaft in § 55 ff. JWG als einzige ambulante erzieherisc...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.4 Abstimmungs- und Hinweispflicht (Abs. 5)

Rz. 25 In Abhängigkeit von der Ausgestaltung der Betreuung kann die Einrichtung neben dem kinder- und jugendhilferechtlichen Regime auch der Aufsicht einer weiteren Behörde unterliegen. Dann hat die Erlaubnisbehörde (Landesjugendamt) ihr Vorgehen nach Abs. 5 Satz 1 mit der für die andere Aufsicht zuständigen Behörde abzustimmen, um widersprüchliche Entscheidungen oder Vorgeh...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.5 Kostenbeteiligung

Rz. 48 Eine Heranziehung des Kindes, Jugendlichen oder seiner Eltern zu den Kosten ist bei dieser Hilfe grundsätzlich möglich, § 91 Abs. 1 Nr. 5a, jedoch nur, wenn die Voraussetzungen der §§ 91 ff. im Einzelnen vorliegen. Der Umfang des Kostenbeitrages bestimmt sich nach den §§ 93 und 94.mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.2.2 Pflicht zur familiären Mitarbeit

Rz. 30 Der Gesetzgeber hat mit Satz 2 HS 2 eine besondere Ausformung der "Geeignetheit" konturiert und besonderes angeordnet, dass die Mitarbeit der Familie erforderlich ist. Bei der Verpflichtung zur Mitwirkung handelt es sich nicht um eine Mitwirkungspflicht i. S. d. § 60 SGB I (Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 31 Rz. 22); die Weigerung i...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 30 sollen Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Die Erziehungsbeistand...mehr

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Jung, SGB VIII § 7 Begriffs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält einige für den Regelungsbereich des SGB VIII geltende Begriffsdefinitionen. Diese können nicht ohne weiteres auf kindschaftsrechtliche Regelungen anderer Gesetze übertragen werden. Auch in den anderen Büchern des SGB werden die Begrifflichkeiten nicht einheitlich gebraucht. Insbesondere der Begriff des Kindes ist in den verschiedenen Regelungswer...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.5 Annexleistungen

Rz. 28 Die Vollzeitpflege nach § 33 umfasst auch den notwendigen Unterhalt des Pflegekindes; dies ergibt sich aus § 39 Abs. 1 Satz 1, der klarstellt, dass auch der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen ist, wenn Hilfe nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 gewährt werden (vgl. insoweit auch die Komm. zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.4 Neben- und ehrenamtlich tätige Personen bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 12 Abs. 3 erweitert die Verpflichtung der öffentlichen Träger dahingehend, sicherzustellen, dass unter ihrer Verantwortung auch keine neben- und ehrenamtlich tätigen Personen zum Einsatz kommen, die rechtskräftig wegen einer der in Abs. 1 genannten Straftaten verurteilt sind. Ehrenamtliche Tätigkeit wird grundsätzlich unentgeltlich verrichtet; lediglich Auslagen werden e...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.1 Anspruchsinhaber – Leistungsberechtigte

Rz. 4 Anspruchsinhaber der Hilfe ist der Personensorgeberechtigte. Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. Die Pflicht und das Recht der elterlichen Sorge (§ 1626 BGB) umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 2, 1. Variante BGB die Personensorg...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.5 Personelle Ausstattung

Rz. 39 Die Methodik der besonderen Vernetzung von Alltagserleben, pädagogischen und therapeutischen Angeboten stellt besondere Anforderungen an die Fachlichkeit des Personals eines Erziehungsheimes. Diese müssen eine entsprechende Ausbildung besitzen. Nach Möglichkeit sind Fachkräfte verschiedener Disziplinen einzusetzen. Ein differenziertes Einrichtungsangebot wird ebenfall...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/6289 S. 4) die Aufnahme einer Regelung zur verbindlichen Festst...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 5 Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Erziehung nicht gewährleistet sein. Wie bei allen anderen Hilfearten auch ist Kernvoraussetzung die Geeignetheit und Notwendigkeit der Maßnahme i. S. der in § 27 Abs. 1 aufgestellten Voraussetzungen mit Doppelfunktion (zu den Voraussetzungen insoweit vgl. auch bei Nellissen, in: S...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.6 Dauer der Inobhutnahme (Abs. 6)

Rz. 23 Abs. 6 nennt als Kriterium für die Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme die anderweitige Sicherung des Kindeswohls des unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen. Diese kann hergestellt werden durch Übergabe an einen Personen- oder Erziehungsberechtigten, das Jugendamt der Zuweisung oder bei Ausschluss der Verteilung die Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 Satz...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.1 Leistungsberechtigte

Rz. 4 Anspruchsinhaber der Hilfe ist, wie bei allen Hilfen zur Erziehung, der Personensorgeberechtigte. Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. Die Pflicht und das Recht der elterlichen Sorge (§ 1626 BGB) umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 Sat...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.1.3 Regelbeispiele für die fehlende Zuverlässigkeit

Rz. 18 Nachdem der Begriff der Zuverlässigkeit bereits in Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 als Kriterium für die Zuverlässigkeit des Einrichtungsträgers aufgeführt wird (vgl. dazu Rz. 8 f.), sind in Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 bis 3 zur Negativabgrenzung Regelbeispiele aufgeführt, die die Unzuverlässigkeit begründen. Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 stellt darauf ab, dass der Träger in der Vergangenheit gege...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt. Durch Art. 9 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2429) wurde mit Wirkung zum 22.7.2017 Abs. 1 Satz 2 ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.6 Sonstige betreute Wohnform

Rz. 40 Die Regierungsbegründung der Vorschrift wollte zunächst den Begriff des Heimes ganz fallen lassen, um auszudrücken, dass "die inzwischen entwickelten vielfältigen Formen der Heimerziehung mit der früher üblichen Form der Heimerziehung (…) nicht mehr gemein" hat (vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 72; vgl. auch Rz. 1). Auch wenn der endgültige Gesetzestext die Formulierung "Heime...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.2.5 Vorbereitung auf ein selbständiges Leben nach Satz 2 Nr. 3 HS 2

Rz. 35 Die Vorschrift sieht in Satz 2 Nr. 3 HS 2 weiterhin ausdrücklich vor, dass in Fällen der Heimerziehung als voraussichtlich längere Lebensform in besonderem Maße auf ein selbständiges Leben vorbereitet werden soll, dies ist das pädagogische Ziel. Auch hier weist der Begriff Vorbereitung darauf hin, dass es sich um eine erfolgsorientierte Förderung handelt. Die pädagogi...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.5 Leistungserbringer – Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer

Rz. 12 Die konkrete Hilfeart wird durch einen Erziehungsbeistand oder einen Betreuungshelfer erbracht. Ein Erziehungsbeistand ist i. d. R. ein Sozialpädagoge – also eine sozialpädagogisch ausgebildete Fachkraft (vgl. weitergehend zur Qualifikation des Erziehungsbeistands unter Rz. 20 Personelle Ausstattung und Organisition) –, der Kinder und Jugendliche in sozialen und famil...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.3 Nebenbestimmungen (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 24 Der mit dem BKiSchG neu gefasste Wortlaut stellt klar, dass die Erlaubnis mit Nebenbestimmungen versehen werden und die zuständige Behörde auch nachträgliche Auflagen erteilen kann. Dabei hat der Jugendhilfeträger auch in den Blick zu nehmen, ob die Gewährleistung des Kindeswohls bei derzeit gegebenen Bedenken durch Nebenbestimmungen (§ 32 SGB X) nach Abs. 4 Satz 1 si...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.1 Begriff der Vollzeitpflege

Rz. 10 Die Vorschrift verwendet den Begriff der Vollzeitpflege, definiert ihn jedoch nicht. Vollzeitpflege bedeutet im Gegensatz zur Tagespflege nach § 22 Unterbringung und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie – also außerhalb des Elternhauses – über Tag und über Nacht in einer anderen Familie (diese Definition hatte bereits der Gesetzgeber g...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Historisch hat sich die Heimerziehung im Wesentlichen aus zwei unterschiedlichen Ansätzen entwickelt. Einerseits hat sie karitativen und armenrechtlichen Charakter, z. B. im Fall der früheren, häufig kirchlichen "Waisenhäuser", andererseits hat sie strafrechtliche Wurzeln, namentlich die sog. "Arbeitshäuser". Die Zweiteilung fand bereits ihren Niederschlag im Reichsjug...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.3.1 Beratung zur Mängelabstellung (Abs. 6 Satz 1 und 2)

Rz. 28 Zeigt sich nach Erteilung der Betriebserlaubnis, dass das Kindeswohl in der Einrichtung in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht mehr gewährleistet ist, so hat die Aufsichtsbehörde (Landesjugendamt) unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einzugreifen. Hieraus folgt, dass die Aufsichtsbehörde zunächst den Einrichtungsträger nach Ab...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.1.1 Zuverlässigkeit des Einrichtungsträgers

Rz. 8 Nr. 1 benennt positiv formuliert die Zuverlässigkeit des Trägers als Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis. Während vor der Einführung der neuen Nr. 1 durch das KJSG die Prüfung zur Erteilung der Betriebserlaubnis rein einrichtungsbezogen erfolgte, wird mit dem KJSG die Eignung des Trägers im Sinne seiner Zuverlässigkeit als zusätzliches Kriterium zur Vorausset...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.7 Maßnahmen im Rahmen des Strafvollzuges

Rz. 42 Hilfe zur Erziehung ist an mehreren Stellen mit dem Jugendstrafrecht verschränkt, welches ebenfalls grundsätzlich dem Erziehungsgedanken und der sozialen Förderung des Jugendlichen verpflichtet ist (vgl. auch die Komm. zu § 30). Es handelt sich hierbei noch um die Fortwirkung der früheren Fürsorgeerziehung. So kann ein Richter einem straffällig gewordenen Jugendlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Produkthaftung / 2.1.3 Drittstaaten-Importeur

Der Verbraucher soll bei Importen aus Drittstaaten geschützt werden und einen inländischen Haftpflichtigen haben. Drittstaaten-Importeur ist, wer von einem Drittstaat ein Produkt in den Europäischen Wirtschaftsraum im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit einführt.[1] Praxis-Beispiel Haftung für Import aus China Ein Kind verschluckt aus China eingeführte Kunststoffperlen, die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners

Leitsatz 1. Eine (willentliche) Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an dem im Miteigentum beider Ehepartner stehenden Einfamilienhaus vor dem Hintergrund der drohenden Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung (entgeltlich) auf seinen geschiedenen Ehepartner innerhalb ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 2.2.2 Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch

Auch Arbeitsunfähigkeit, die auf einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder einem nicht rechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft beruht, löst den Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung aus. Eine Sterilisation ist im Fall der Einwilligung des Betroffenen in aller Regel nicht rechtswidrig.[1] Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn er unter den ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Befreiung eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundener Leistungen (zu § 4 Nr. 18 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben fasst Abschn. 4.18.1 UStAE neu. § 4 Nr. 18 UStG wurde zum 1.1.2020[1] neu gefasst. Während bisher im Mittelpunkt der Umsetzung in Abschn. 4.18.1 UStAE die "Wohlfahrtseinrichtungen" standen, ist die Begünstigungsregelung jetzt auf die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen ausgerichtet. Hinweis Die Anpassu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 3.2 Arbeitsplatz

Der Arbeitsplatz im Homeoffice liegt meist in der privaten Wohnung des Mitarbeiters. Das macht die Einflussnahme des Unternehmens auf dessen Ausstattung, Lage und Umgebung sehr schwer. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nicht das Recht, den mit seiner Technik ausgestatteten Arbeitsraum zu besichtigen und zu überprüfen. Trotzdem kann er Vorgaben machen, zu denen sich der Mitar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hausmeister / 5.2.1 Schulhausmeister

In der am 1.1.2017 in Kraft getretenen Entgeltordnung TVöD-VKA sind im Teil B, Abschn. XXIII Entgeltordnung (VKA) – Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister – wiederum spezielle Tätigkeitsmerkmale für Schulhausmeister vereinbart. Die Tätigkeitsmerkmale ersetzen die bisher in der Anlage 1a zum BAT geregelten Tätigkeitsmerkmale für Schulhausmeister. Unter Abkehr von den bish...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 7 Fallgestaltungen ab 2023

Ab dem Jahr 2023 ergeben sich durch das Zusammenwirken der Regelungen § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG im Überblick folgende Fallgestaltungen, die hier in der tabellarischen Übersicht zusammengestellt sind.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 1.2 Wirtschaftliche Gründe für die Arbeit im Homeoffice

Doch neben Pandemievorsorge und mehr Klimaschutz bleiben weitere, wirtschaftliche Gründe, die für die vermehrte Nutzung von Homeoffice angeführt werden können. Für den Mitarbeiter bedeutet die Arbeit im Homeoffice eine höhere Flexibilität. Er muss z. B. bei der Wahl seines Wohnorts weniger Rücksicht auf den Standort seines Arbeitgebers nehmen. Außerdem ist der Arbeitnehmer im...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 4.1 Möglicher Familiennachzug

Zentrales Problem der Vermietung an (zunächst) alleinstehende Flüchtlinge ist die spätere Überbelegung von dann zu kleinen Wohnungen: Neben "Dauerbesuchern" liegen die Gründe hier im Familiennachzug, der sukzessive einsetzen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 4.2 Vielehe/Polygamie

Nach deutschem Recht können nur 2 Personen eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Entsprechend können auch nur diese 2 Personen als Mieter einen Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten dieses Familienstandes unterschreiben. Dabei ist es unerheblich, ob dies Frau/Mann, Mann/Mann oder Frau/Frau betrifft. Eine im Ausland rechtsgültig geschlossene Viel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 2.2.3 Dauer und Qualität des Aufenthaltstitels

Je länger die im Aufenthaltstitel angegebene Frist ist, desto günstiger ist dies für die Beurteilung der potenziellen Mietvertragsdauer. Praxis-Beispiel Dauer Eine volle Anerkennung als Flüchtling (Dauer der Aufenthaltserlaubnis zunächst 3 Jahre) ist deutlich besser als die bloße Duldung (Ausreisepflicht, 6 Monate Aufenthaltsrecht), auch wenn regelmäßig die Möglichkeit einer w...mehr