Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Allgemeines

Rz. 2 Das Deliktsrecht der §§ 823 ff. BGB regelt die zivilrechtliche Schadenshaftung außerhalb bestehender Schuldverhältnisse. Die Haftung betrifft überwiegend Tatbestände schuldhafter Schadensverursachung (§ 823 Abs. 1 und Abs. 2, § 826 BGB), wobei das Verschulden zum Teil vermutet wird (z.B. §§ 834, 836 BGB). § 832 BGB enthält einen besonderen Vermutungstatbestand (Haftung...mehr

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§ 24 Vergleich / K. Vergleichsparteien

Rz. 41 In persönlicher Hinsicht wirkt der Vergleich nur für und gegen die unmittelbaren Vergleichsparteien. Unter anderem wegen des Verbotes von Verträgen zulasten Dritter und wegen des Vorrangs zwingenden Rechts ist ein Vergleich nur wirksam, wenn das "Rechtsverhältnis" im Sinne des § 779 BGB sachlich und persönlich der Dispositionsbefugnis der Parteien unterliegt. Auf Seit...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Entwicklung und Funktion der Verkehrssicherungspflichten

Rz. 267 Das Deliktsrecht knüpft die Schadensersatzpflicht nach dem Grundtatbestand des § 823 Abs. 1 BGB an eine schuldhafte Verletzung eines absoluten Rechts durch eine unerlaubte Handlung an. Schon nach den Motiven zum Bürgerlichen Gesetzbuch konnte eine unerlaubte Handlung sowohl in einem Tun als auch in einem Unterlassen bestehen.[572] Das Reichsgericht hat die Haftung fü...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / V. Mehrere anspruchsberechtigte Hinterbliebene

Rz. 148 Häufig hinterlässt der getötete Ehegatte, der bisher die Haushaltsführung besorgt hatte, mehrere unterhaltsberechtigte Hinterbliebene, etwa neben dem überlebenden Ehegatten noch zu versorgende Kinder. Insoweit besteht keine Gesamtgläubigerschaft, vielmehr ist jeder Schadensersatzberechtigte Teilgläubiger ist (siehe dazu oben Rdn 132 und zur quotenmäßigen Verteilung d...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / VII. Kosten der Krankheitsvorsorge

Rz. 94 War die Familie durch die Mitgliedschaft des getöteten berufstätigen Ehepartners in der gesetzlichen Krankenversicherung gegen Krankheitskosten abgesichert, so gehörte die Verschaffung dieses Versicherungsschutzes zur Unterhaltspflicht des Getöteten gegenüber seinen ohne zusätzliche Kosten mitversicherten Familienangehörigen.[208] Sind nach dem Schadensereignis der üb...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Haftung des Unterhaltungspflichtigen gemäß § 838 BGB

Rz. 831 § 838 BGB statuiert neben der Haftung des Grundstücksbesitzers (Gesamtschuldner gemäß § 840 Abs. 1 BGB)[2569] eine Haftung desjenigen, der die Unterhaltung eines Gebäudes oder eines mit einem Grundstück verbundenen Werks für den Besitzer übernimmt oder das Gebäude oder das Werk im Rahmen seines Nutzungsrechtes zu unterhalten hat. Diese Haftung betrifft also insbesond...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres

Rz. 569 Bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sind Kinder in vollem Umfang von einer Verantwortung frei (§ 828 Abs. 1 BGB).mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Krankenhäuser, Altenheime

Rz. 373 Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht in Krankenhäusern wird wesentlich durch die besonderen Bedürfnisse der zu behandelnden Patienten und die Anforderungen des Krankenhausbetriebs bestimmt. Mit der stationären Aufnahme eines Patienten werden Obhuts- und Schutzpflichten übernommen, den Patienten im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Schäden und Gefahren zu sc...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Einzelfälle

Rz. 726 Die Beantwortung der Frage, wann eine Aufsicht im Einzelfall ausgereicht hat, ist insbesondere bei der Aufsicht über Kinder in starkem Maß durch persönliche Einstellungen und Erfahrungen geprägt. Den nachfolgend dargestellten Entscheidungen lässt sich gleichwohl ein grobes Entscheidungsraster entnehmen. 1. Kleinkinder, Kinder jünger als sieben Jahre Rz. 727 Kleinkinder...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / VI. Besuchskosten

Rz. 13 Die Kosten von Besuchen naher Angehöriger (Fahrtkosten, Verdienstausfall) bei stationären Krankenhausaufenthalten des Verletzten[34] sind den zu ersetzenden Heilungskosten zuzuordnen und zu ersetzen, wenn die Besuche medizinisch notwendig und die Aufwendungen unvermeidbar sind.[35] Insbesondere gehören Fahrtkosten der Eltern eines verletzten minderjährigen Kindes für ...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Ansprüche der Hinterbliebenen aus § 844, § 845 BGB

Rz. 10 In den §§ 844, 845 BGB werden Ansprüche der Hinterbliebenen aus dem Schadensereignis begründet, jedoch gegenständlich beschränkt auf spezielle Schadenspositionen, nämlich die Beerdigungskosten (§ 844 Abs. 1 BGB), den Unterhaltsschaden (§ 844 Abs. 2 BGB) und die entgangenen Dienste (§ 845 BGB). Die Ersatzansprüche aus § 844 BGB bzw. aus § 10 StVG (oder den sonstigen Sp...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / B. Beerdigungskosten

Rz. 24 Nach § 844 Abs. 1 BGB sind die Beerdigungskosten von dem zu ersetzen, der verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen; das sind die Erben (§ 1968 BGB), hilfsweise diejenigen, die dem Getöteten unterhaltspflichtig waren (§§ 1615 Abs. 2, 1615m, 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 S. 4 BGB). Hat jemand die Beerdigungskosten getragen, ohne dazu verpflichtet zu sein, z.B. der mit dem G...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

Rz. 318 Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist auf einer Baustelle primär der einzelne Bauunternehmer verkehrssicherungspflichtig. Er ist verkehrssicherungspflichtig, weil er mit seinen Bauarbeiten die Gefahrenquelle unmittelbar schafft und die notwendigen und zumutbaren Sicherungsmaßnahmen ergreifen kann. Einen mit der örtlichen Bauaufsicht, Bauleit...mehr

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§ 39 Sozialgesetzbuch (SGB)... / Literaturtipps

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§ 16 Heilungskosten und ver... / Literaturtipps

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§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Anwendungsbereich

Rz. 209 Die Vorschrift findet heute schon deshalb nur noch selten Anwendung, weil Eltern in der Regel schon im Hinblick auf die soziale Absicherung einen Dienst- oder Arbeitsvertrag schließen, wenn ihre Kinder im elterlichen Betrieb mitarbeiten. Gelegentlich hat sie aber bis heute in der Landwirtschaft Bedeutung.[431] Eine Vermutung dafür, dass die Mitarbeit auf dem elterlic...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / VIII. Haftung bestimmter Betriebsunternehmer (§ 3 HaftpflG)

Rz. 100 § 3 HaftpflG regelt als dritten Haftpflichttatbestand des Haftpflichtgesetzes die wenig bekannte und deswegen selten angewendete Haftung für gefährliche Betriebe. Hiernach haften die Betreiber von Bergwerken, Steinbrüchen, Gruben und Fabriken ohne Entlastungsmöglichkeit für Personenschäden, nicht Sachschäden, die von angestellten Aufsichtspersonen im Rahmen ihrer die...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Analoge Anwendung des § 829 BGB bei der Mitverursachung

Rz. 607 Hat ein nach §§ 827, 828 BGB nicht Verantwortlicher einen ihm entstandenen Schaden, für den ihm ein anderer haftet, selbst mitverursacht, so ist § 829 BGB im Rahmen des § 254 BGB entsprechend anzuwenden.[1773] Jedoch ist bei dieser Anwendung des § 829 BGB zu berücksichtigen, dass die Voraussetzungen, von denen das Gesetz die unmittelbare Anwendung dieser Vorschrift a...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Erwerbsschaden noch in der Ausbildung befindlicher Verletzter

Rz. 177 Kinder, Schüler, Studenten und in einer (nicht bezahlten) Berufsausbildung stehende Verletzte erleiden, wenn sie unfallbedingt arbeitsunfähig werden, keinen aktuellen Verdienstausfall. Ein Erwerbsschaden kann sich für sie aber insbesondere dadurch ergeben, dass sie entweder verspätet ihre Ausbildung beenden und ins Berufsleben eintreten oder dass sie endgültig nicht ...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / E. Ansprüche bei Tötung des haushaltsführenden Ehegatten

Rz. 127 Wird durch einen Unfall der Ehegatte getötet, der nicht berufstätig war, sondern entsprechend der zwischen den Eheleuten getroffenen Einvernehmensregelung (dazu oben Rdn 36 ff.) die Führung des gemeinsamen Haushalts übernommen hatte, so ist ein Schadensersatzanspruch des anderen (berufstätigen) Ehegatten (und der in der Familiengemeinschaft lebenden Kinder) aus § 844...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Geschäfte und Kaufhäuser

Rz. 351 In Geschäften, Warenhäusern und Selbstbedienungsmärkten werden hohe Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten gestellt, denn durch den erwarteten starken Besucherverkehr entstehen wesentlich größere Gefahren als in kleinen Ladengeschäften. Der Umfang der Verkehrspflichten hängt u.a. von der Kundenfrequenz, der Witterung sowie dem von den zum Verkauf angebotene...mehr

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§ 9 Produkthaftung / 3. Pflichten aus dem Instruktionsbereich

Rz. 24 Der Hersteller muss nicht nur für Schäden einstehen, die auf einer fehlerhaften Konstruktion oder Fabrikation des Produkts beruhen. Seinen Konstruktions- und Fabrikationspflichten nachgeordnet ist die Ins­truktionspflicht des Herstellers, die auf die Minimierung von Restrisiken gerichtet ist: Der Hersteller ­ist auch zum Ersatz solcher Schäden verpflichtet, die dadurc...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / bb) Fahrrad

Rz. 53 Höchstrichterlich einstweilen lediglich für die Zeit bis 2011 geklärt ist demgegenüber die Berücksichtigung des Nichttragens eines Sturzhelms bei Radfahrern. Immerhin besteht bis dato noch keine gesetzliche Helmtragepflicht.[148] Da es für § 254 BGB jedoch nicht auf das Bestehen einer entsprechenden Rechtspflicht ankommt, sondern maßgeblich darauf, ob ein Verhalten – ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / V. Haftung der Eltern untereinander

Rz. 743 Die Haftung aus § 832 BGB kann auch für den Vater gegenüber der Mutter oder umgekehrt eintreten. In solchen Fällen wird die klagende Partei aber darzulegen haben, dass die Gegenpartei im Einzelfall zur Führung der Aufsicht verpflichtet war. Lässt z.B. die Mutter tagsüber zu, dass die Kinder aus dem Jagdschrank Gewehre entnehmen und wird der ahnungslos von der Arbeit ...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / D. Ansprüche des haushaltsführenden (nicht berufstätigen) Ehegatten bei Tötung des Alleinverdieners

Rz. 72 Da die Ehegatten in gleichberechtigter Weise durch finanzielle Leistungen und durch die Haushaltsführung (einschließlich Kinderbetreuung) zum Familienunterhalt beitragen, kann bei Tötung eines Ehepartners, je nachdem, wie die Rollen in der Familie verteilt waren und ob beide Partner einer Berufstätigkeit nachgingen, dem hinterbliebenen Ehegatten (und den Kindern) der ...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Allgemeines

Rz. 228 § 106 SGB VII erstreckt das Haftungsprivileg auf weitere Personengruppen. Nach seinem Abs. 1 gelten die §§ 104, 105 SGB VII für die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 8 SGB VII versicherten Personen. Dies sind Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in näher bezeichneten Betriebsstätten und Einrichtungen, Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnl...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 13. Bäderbetriebe und Saunen

Rz. 422 Der Betreiber eines öffentlichen Bades stellt der Allgemeinheit eine Freizeiteinrichtung zur Verfügung, von der Gefahren ausgehen. Aufgrund der Eröffnung dieses Verkehrs (vgl. Rdn 272) und der Schaffung einer Gefahrenlage (vgl. Rdn 275) muss er die Badegäste vor Gefahren schützen, die über das übliche Risiko der Anlagenbenutzung (vgl. Rdn 286) hinausgehen und die sie...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 11. Karussells, Schausteller, Fahrgeschäfte und sonstige "Kirmesanlagen"

Rz. 398 Die Teilnahme an Schaustellungen birgt typischerweise gewisse Gefahren in sich, zu deren Erlebnis der Schausteller geradezu einlädt. Solche den eigentlichen Reiz bildende Gefahren werden von den Benutzern im Allgemeinen erkannt und in Kauf genommen.[1154] Der Betreiber eines Fahrgeschäfts oder einer anderen Vergnügungseinrichtung hat die Benutzer nur vor solchen Gefa...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / Literaturtipps

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§ 13 Erwerbsschaden / IV. Fallgruppen des Erwerbsschadens

Rz. 10 Der Erwerbsschaden des Verletzten ist je nach den tatsächlichen Umständen, die in der Erwerbssituation des Geschädigten im Unfallzeitpunkt gegeben waren, nach unterschiedlichen Kriterien zu ermitteln. Zu differenzieren ist insbesondere zwischen Verletzten, die vor dem Unfall abhängig (insbesondere als Arbeitnehmer) beschäftigt waren (dazu unten Rdn 13 ff.), solchen, d...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Brutto- und Nettolohnmethode

Rz. 93 Der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers ist in der Regel ganz oder jedenfalls in größerem Umfang durch Leistungen Dritter – Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger – abgedeckt, auf die die Ersatzansprüche im Rahmen der Leistungspflicht übergehen. Möglicherweise verbleibt eine ungedeckte Schadensspitze, die der Geschädigte selbst geltend machen kann. Ziel der Schadens...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / VIII. Sonstige Kosten

Rz. 20 Zu den zu ersetzenden Kosten gehören auch Nebenkosten, bei einem Krankenhausaufenthalt beispielsweise besondere Telefonkosten.[47] Auch die Kosten notwendiger Fahrten zu Heilbehandlungsmaßnahmen sind zu erstatten. Insoweit werden zum Teil in Anlehnung an die steuerlich maßgeblichen Beträge auf 0,30 EUR pro Kilometer zugebilligt.[48] Richtiger dürfte es sein, wie bei d...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / I. Grundlagen

Rz. 6 Soweit der Verletzte im staatsrechtlichen Sinn des BBG Beamter ist, besteht eine gesetzliche Sonderregelung hinsichtlich derjenigen Ansprüche, welche aus Anlass eines Unfalls gegen öffentliche Körperschaften erhoben werden können. Rz. 7 Weil Beamte nicht den einschlägigen sozialrechtlichen bzw. sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des SGB VII, unter...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / F. Besonderheiten bei Doppelverdienerehe

Rz. 152 Gemäß § 1356 Abs. 2 BGB sind beide Ehegatten – unter gebotener Rücksichtnahme auf die Belange der Familie – zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Sind sie demgemäß beide berufstätig, so müssen sie im Rahmen des § 1356 Abs. 1 BGB die Haushaltsführung einvernehmlich untereinander verteilen. Diese Einvernehmensregelung ist rechtlich grundsätzlich anzuerkennen, es sei denn, s...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Maßgebliche Ansprüche

Rz. 141 § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X setzt tatbestandlich das Bestehen eines "auf anderen gesetzlichen Vorschriften" beruhenden Anspruchs auf Ersatz eines Schadens voraus. Dieser Anspruch geht auf den Versicherungsträger oder Sozialhilfeträger über. Bereits der Wortlaut macht deutlich, dass es sich um Ansprüche außerhalb des SGB und derjenigen Vorschriften handeln muss, die als T...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Familiäre Bindungen

Rz. 37 Ehegattenarbeitsverhältnisse sind von den auf familienrechtlicher Grundlage erbrachten Leistungen zu differenzieren. Letztere genießen keinen Sozialversicherungsschutz. Insoweit geht es letztlich um dieselben Kriterien, die für die Bestimmung eines Beschäftigungsverhältnisses maßgeblich sind. Allerdings bleibt darauf hinzuweisen, dass gerade wegen der familiären Bindu...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Sonstiger Ausschluss der Rechtswidrigkeit

Rz. 123 Die Rechtswidrigkeit ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das zur Verletzung eines absoluten Rechtsguts führende Handeln sozialadäquat ist.[252] Rz. 124 Die nachbarrechtlichen Vorschriften (z.B. § 906 BGB) sind in dem davon erfassten Regelungsbereich maßgebend dafür, ob eine widerrechtliche Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB vorliegt.[253] Ob im Einzelfal...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / ee) Skispringen

Rz. 485 Der Veranstalter eines öffentlichen Skispringens genügt seiner Verpflichtung nicht, wenn er lediglich am Auslauf der Sprungschanze zur Sicherung der dort stehenden Zuschauer eine einfache Seilabsperrung anbringt.[1420] Der Auslauf an der Sprungschanze muss so angelegt sein, dass die Skispringer auch bei Stürzen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten beim Sprung nicht mit ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / V. Verschulden

Rz. 138 Nach § 276 Abs. 1 BGB hat der Schuldner Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, ­insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, zu entnehmen ist, wobei die Vorschriften der §§ 827 und 828 BGB entsprechende Anwendung finden. Es...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Darlegung – Beweis – Anwendung von Tabellen

Rz. 193 Anders als bei Anwendung des § 844 Abs. 2 BGB im Falle der Tötung kommt es im Falle der Verletzung nicht auf den gesetzlich geschuldeten, sondern auf den vor dem Unfall tatsächlich erbrachten Umfang der Arbeitsleistung im Haushalt an.[410] Der Schadensersatz bemisst sich nach dem erforderlichen Kostenaufwand für die Beschäftigung einer gleichwertigen Ersatzkraft, gle...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / II. Beispiele

Rz. 22 Eine Freizeichnung des Frachtführers, Schiffers oder Schiffseigners in AGB für leichte Fahrlässigkeit hinsichtlich der anfänglichen Fahr- oder Ladungstüchtigkeit ist unwirksam.[34] In gleicher Weise ist die Freizeichnung des Einlagerers ausgeschlossen, soweit es sich um die Eignung des Raumes für den Einlagerungszweck handelt.[35] Die in § 34a Nr. 1 der Betriebsordnun...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / Literaturtipps

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / b) Kriterien in der Person des Schädigers

Rz. 27 In der Person des Schädigers kommt für die Bemessung einer angemessenen Kompensation auch die Berücksichtigung verschiedenster Umstände in Betracht, so unter anderem: Rz. 28mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Fixe Kosten des Haushalts

Rz. 81 Zur Berechnung des Unterhaltsschadens kann nicht einfach der so ermittelte, der Familie als Unterhalt zur Verfügung stehende Betrag quotenmäßig auf den Getöteten einerseits und die Hinterbliebenen andererseits aufgeteilt werden. Vielmehr müssen vorab die fixen Kosten des Haushalts berücksichtigt werden, die sich nicht anteilmäßig dadurch verringern, dass der Getötete ...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Betriebliche Tätigkeit

Rz. 219 Die Frage, ob eine betriebliche Tätigkeit vorliegt, ist für die Anwendbarkeit des § 105 Abs. 1 SGB VII von primärer Bedeutung. Die Haftungsbeschränkung greift nur dann ein, wenn der Schädiger eine betriebliche Tätigkeit ausgeübt hat. Rz. 220 Der Begriff "betriebliche Tätigkeit" bezieht sich also auf den Schädiger, während die Voraussetzungen für die Annahme eines Vers...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 6. Möglichkeit, die Verkehrssicherungspflicht auszuschließen oder abzumildern

Rz. 290 Grundsätzlich kann die Haftung, die sich aus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht ergibt, durch eine vertragliche Vereinbarung beschränkt oder ausgeschlossen werden. Geschieht dies durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind insbesondere die sich aus der Inhaltskontrolle gemäß § 309 Nr. 7 BGB und aus § 307 BGB ergebenden Grenzen sowie für die Auslegung die ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Friedhöfe

Rz. 368 Die Verkehrssicherungspflicht auf Friedhöfen erstreckt sich auf sämtliche Wege zu den Gräbern, auf die Anlagen um die Gräber und auf die Gräber selbst,[1002] nicht aber auf ein erkennbar unfertiges und mit ausgehobenen Gräbern versehenes Gräberfeld.[1003] Bei einem Hauptweg auf einem Friedhof erwartet der Fußgänger eine einigermaßen ebene Fläche mit allenfalls gering...mehr

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§ 31 Kostenrecht / c) Unterart des Schadensersatzanspruchs

Rz. 13 Der sachlich-rechtliche Ersatzanspruch ist also regelmäßig eine Unterart eines Schadensersatzanspruchs. Sein Umfang bestimmt sich daher im Zweifel nach §§ 249 ff. BGB; §§ 91 ff. ZPO sind grundsätzlich auf ihn nicht anwendbar. Zwar kann der gesetzlichen Beschränkung der prozessualen Kostenerstattung eine auch auf das Schadensersatzrecht wirkende Zurechnungsgrenze zu en...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / d) Beiträge zur Rentenversicherung

Rz. 125 In der heutigen Regulierungspraxis haben die Probleme, die sich daraus ergeben, dass als Teil des Erwerbs- und Fortkommensschadens auch die Nachteile zu ersetzen sind, die dem Geschädigten durch unfallbedingte Nichtabführung von Beiträgen zur Rentenversicherung entstehen, einen anderen Stellenwert als in der früheren Rechtsprechung. Für Unfälle, die sich ab dem 1.7.1...mehr