Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1. Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2. Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Eink...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / c) Rechtliche Folgen

Rz. 66 Wird eine Hilfe zur Erziehung gewährt, so muss sich die jeweilige Leistung stringent an dem konkreten Sachverhalt orientieren und soweit wie möglich auch das soziale Umfeld einbeziehen. Neben einem Hilfeplan bedarf es einer sozialpädagogischen Diagnose, so dass der erzieherische Bedarf individuell ermittelt werden kann. Soweit der Gesetzestext auf die Möglichkeiten de...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / a) Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII)

Rz. 71 Durch ein ambulantes und damit kostenfreies[230] Beratungs- und Therapieangebot[231] sollen individuelle sowie familienbezogene Probleme geklärt und bewältigt werden.[232] Die Erziehungsberatung geht also in Abgrenzung zu § 16 SGB VIII über eine rein präventive Tätigkeit hinaus.[233] Die Leistung richtet sich an Minderjährige, junge Volljährige, Eltern und Erziehungsb...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 23. Bedarf des vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten

23.1 Bedarf bei Ansprüchen des nachrangigen geschiedenen Ehegatten Der Mindestbedarf eines vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nachrangigen Ehegatten beträgt 1.200 EUR. 23.2 Bedarf bei Ansprüchen volljähriger Kinder Der Mindestbedarf eines vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gegenüber Unter...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf der Mutter und des Vaters eines nichtehelichen Kindes (§ 1615l BGB) richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils; er beträgt aber in der Regel monatlich mindestens 880 EUR (ohne Kranken- und Pflegeversicherungskosten, die zusätzlicher Bedarf sein können). Die Inanspruchnahme des Pflichtigen ist durch den Halbteilun...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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zfs 1/2017, zfs 1/2017 / Prozesskostenhilfebekanntmachung 2017 (PKHB 2017)

Am 16.12.2016 ist die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2017 – PKHB 2017) v. 12.12.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2869). Danach steigen die ab dem 1.1.2017 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Parteien abzusetzen sind. Der nach § 115 Abs. 1 S...mehr

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§ 3 Der Miterbe / e) Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments bei der Teilungsanordnung

Rz. 546 Beispiel (nach DNotI-Report 16/1999) Die Eheleute M und F errichteten im Jahr 1966 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten und folgende Regelung auf den Schlusserbfall trafen: "Nach dem Tode des Längstlebenden soll der gesamte Nachlass unseren Kindern A, B und C anfallen und unter ihnen zu gleichen T...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 4. Verstoß gegen Menschenrechte und Grundfreiheiten

Rz. 124 Nach Art. 20 HKÜ kann die Rückgabe des Kindes abgelehnt werden, wenn sie nach den im ersuchten Staat geltenden Grundwerten über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unzulässig ist. Diese Vorschrift erfasst nur Verletzungen der EMRK oder der deutschen Grundrechte.[382] Gesichtspunkte des Kindeswohls finden allein in Art. 13 HKÜ Berücksichtigung.[383] In d...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 5. Kosten

Rz. 139 Die Kosten der Inobhutnahme werden zunächst von dem zuständigen öffentlichen Jugendhilfeträger gem. § 87 SGB VIII übernommen. Dieser hat jedoch gem. §§ 89b, 89f SGB VIII eine Rückgriffsmöglichkeit gegenüber dem für Leistungen örtlich zuständigen Jugendhilfeträger,[469] wobei sich die örtliche Zuständigkeit am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Sorgeberechtigten orientie...mehr

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§ 46 Allgemeine Rechtmäßigk... / I. Grundsatz

Rz. 28 Ein verbotswidrig geparktes Kfz darf nur abgeschleppt werden, wenn die Maßnahme zur Gefahrenbeseitigung geeignet und erforderlich ist, der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne entspricht sowie dem betroffenen Fahrzeugführer oder -halter zumutbar ist.[51] Insbesondere reicht die Vollziehbarkeit eines Halteverbots (z.B. Zeichen 283) alleine grundsätzlich nicht, um das E...mehr

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§ 13 Formularteil / IV. Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren

Rz. 69 Muster 13.64: Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren Muster 13.64: Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az _________________________ In der Familiensache der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfa...mehr

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Vorwort

Seit dem Erscheinen der 1. Auflage des 5. Bandes aus der Reihe "Das verkehrsrechtliche Mandat" sind nun sieben Jahre vergangen. Alle sieben Jahre verändert sich der Mensch – seine Figur, seine Haare, ja sogar die Persönlichkeit. Moderne Zellforschung hat mittlerweile das bestätigt, was einst von Rudolf Steiner als Teil seines anthroposophischen Weltbildes entwickelt worden wa...mehr

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§ 9 Krankheiten / A. Grundlagen

Rz. 1 Ohne Weiteres ist davon auszugehen, dass das Führen eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr unter die Fahrtauglichkeit einschränkenden Gesundheitsbeeinträchtigungen erhebliche Gefahren für hochrangige Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer in sich birgt:mehr

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§ 9 Rechtsmittel / F. Anwaltszwang

Rz. 85 Der Anwaltszwang[256] vor den erst- und zweitinstanzlichen Gerichten für Familiensachen im Sinn des § 111 FamFG ist in § 114 Abs. 1 FamFG abschließend geregelt. Demnach besteht in Kindschaftssachen, die als Scheidungsfolgesachen geführt werden, durchgängig Anwaltszwang. Dies gilt nach zutreffender Auffassung auch für den Fall, dass erstinstanzlich ein Scheidungsverbun...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / b) Einstweilige Rückgabe des Erbscheins

Rz. 199 Zu unterscheiden ist somit zwischen der zulässigen einstweiligen Rückgabe des Erbscheins und der eigentlichen Einziehung des Erbscheins, die nicht einstweilig angeordnet werden kann.[220] Erst mit der tatsächlichen Einziehung wird der Erbschein kraftlos, § 2361 Abs. 1 S. 2 BGB. Jedoch kann mit diesen Entscheidungen gegebenenfalls verhindert werden, dass ein Rechtserw...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / b) Einstweilige Verfügung

Rz. 125 Dieser Herausgabeanspruch kann nach h.M.[243] mittels einstweiliger Verfügung gesichert werden. Auch hier gilt, dass die Wirkungen des Erbscheins erst analog § 2361 S. 2 BGB entfallen, wenn nach einer Hauptsacheentscheidung, die auf einem Anspruch nach § 2362 BGB beruht der Erbschein tatsächlich zurückgegeben wird.[244] Daneben kann der wahre Erbe gegen den Besitzer ...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 1. Antrag auf Einleitung des Hauptsacheverfahrens (§ 52 FamFG)

Rz. 36 Bedingt durch die fehlende Akzessorietät des Eilverfahrens zum Hauptsacheverfahren ist es nicht zwingend erforderlich, dass in jedem Fall eine erneute Überprüfung der Eilentscheidung in einem Hauptsacheverfahren erfolgt. Rz. 37 Ist die einstweilige Anordnung von Amts wegen erlassen worden, hat das Gericht eigenständig zu prüfen, ob es von Amts wegen ein Hauptsacheverfa...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / 3. Folgen der Anpassung

Rz. 143 Von den anderen Anpassungsfällen unterscheidet sich die Anpassung wegen Todes dadurch, dass die Kürzung des Anrechts des Ausgleichspflichtigen nicht nur zeitweise ausgesetzt wird, sondern endgültig rückgängig gemacht wird. Von dem auf die Antragstellung folgenden Monat erhält der Ausgleichspflichtige deswegen seine Rente in der vollen Höhe gezahlt (sofern er selbst s...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Erleidet dieser einen konkreten Verdienstausfall, ist er auch für den Unterhalt zu Grunde zu legen. Der Mindestbedarf entspricht in der Regel dem notwendigen Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige (880 EUR). Bezüglich der Erwerbsobliegenheit und Dauer des Ansp...mehr

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§ 46 Allgemeine Rechtmäßigk... / III. Zur Notwendigkeit von Nachforschungsmaßnahmen/Halteranfrage

Rz. 37 Es entspricht der Rechtsprechung des BVerwG, dass es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gebietet, nach dem Halter bzw. Fahrer des ordnungswidrig parkenden Fahrzeugs zu forschen und ihm Gelegenheit zu geben, sein Kfz freiwillig wegzufahren (Nachforschungsmaßnahmen). Insofern gilt unverändert die Leitlinie, dass bei Unterlassen der Halteranfrage eine Verletzung...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / dd) Motivirrtum

Rz. 169 Gemäß § 2078 Abs. 2 Alt. 1 BGB ist ein Motivirrtum gegeben, wenn der Erblasser durch die irrige Annahme oder Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstands zu seiner Verfügung bestimmt worden ist. Im Gegensatz zu einer Anfechtung nach den §§ 119 ff. BGB handelt es sich bei einem Motivirrtum grundsätzlich hinsichtlich jeden Beweggrundes um einen beachtlich...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / 3. Antragsberechtigung

Rz. 23 Antragsbefugt[44] ist Dabei genügt die formelle (schlüssige) Behauptung, ein Erbrecht zu besitzen. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung steht dem Antragsrecht nicht entgegen.[47] Der Vorerbe ist...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 1. Gang des Beschwerdeverfahrens (§ 68 FamFG)

Rz. 40 Die Abhilfebefugnis des Ausgangsgerichts ist durch § 68 Abs. 1 S. 2 FamFG ausgeschlossen, wenn sich die Beschwerde gegen eine Endentscheidung im Sinn des § 38 Abs. 1 S. 1 FamFG in einer Familiensache richtet (zur einstweiligen Anordnung siehe § 7 Rdn 51). Wird dennoch abgeholfen, ist diese Entscheidung unwirksam und auf ein Rechtsmittel hin aufzuheben.[113] Lediglich ...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 3. Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 1385, 1386 BGB)

a) Abgesehen davon, dass die entsprechenden Normen neu aufgeteilt wurden, liegen die begrüßenswerten Verbesserungen vor allen Dingen darin, dass nunmehr bereits das befürchtete Fehlverhalten gem. § 1375 BGB bzw. § 1365 BGB sanktioniert werden kann. Nach altem Recht musste erst einmal "das Kind in den Brunnen gefallen sein", bevor entsprechende Maßnahmen ergriffen werden konn...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 1. Ausgangspunkt

Rz. 102 Zentrale Vorschrift des Rechts über die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist § 2042 BGB . Nach dessen Abs. 1 kann jeder Miterbe – zu denen seit 1.4.1998 kraft Gesetzes auch nichteheliche Kinder am Nachlass des Vaters gehören – grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Ausnahmen von diesem Grundsatz ergeben sich ausmehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / 2. Abwandlung

Edgar und Marie sind miteinander verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder. Sie haben einen Ehevertrag errichtet und Gütertrennung vereinbart. Als Edgar verstirbt, hat er überraschenderweise seine Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt. Wie gestalten sich die Pflichtteilsquoten von Marie, Max und Tina? a) Lösung nach deutschem Recht Der Ehefrau steht nach deutschem Rech...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Namensänderung

a) Beantragt ein Elternteil die Übertragung der Entscheidungsbefugnis über eine Namensänderung des Kindes, so hat das Familiengericht neben allgemeinen Kindeswohlbelangen auch die Erfolgsaussicht eines entsprechenden Antrags zu prüfen. b) Eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis hat zu unterbleiben, wenn sich nach umfassender Amtsaufklärung keine Erforderlichkeit der Namen...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / b) Einleitung eines Hilfeplanverfahrens

Rz. 127 Um den mutmaßlichen oder tatsächlichen Willen des Sorge- oder Erziehungsberechtigten ermitteln zu können – so er denn letztlich in Einklang mit dem Kindeswohl zu bringen ist – bedarf es einer entsprechenden Einbindung seinerseits in die weiteren Maßnahmen während der Inobhutnahme. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz eine unverzügliche Information des Personen- oder Erzi...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 1. Bedingungen für den Versorgungsausgleich

Rz. 36 Eine Vereinbarung der Ehegatten über den Versorgungsausgleich kann auch darin bestehen, weitere, im Gesetz nicht vorgesehene Bedingungen für den Ausgleich zu statuieren.[30] So können sie etwa festlegen, dass ein Versorgungsausgleich nur stattfinden soll, wenn sie eine bestimmte Ehedauer erreichen oder wenn ihnen Kinder geboren werden.[31] Ebenso kann der Versorgungsa...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / 2. Abwandlung

Edgar ist verwitwet und hat zwei Kinder, Tina und Max. Testamentarisch verfügt er, dass Max Alleinerbe ist. Weiter schenkt er ihm einen Geldbetrag in Höhe von 200.000,– EUR. Als Edgar 11 Jahre nach der Schenkung verstirbt, umfasst sein saldierter Nachlass 100.000,– EUR. Welche Ansprüche hat Tina? a) Lösung nach deutschem Recht Tina steht als pflichtteilsberechtigter Tochter ei...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 2. Zuständigkeitsregelungen

a) Sachliche Zuständigkeit Rz. 130 Wird eine gerichtliche Entscheidung erforderlich, ist die sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts gegeben, § 23b Abs. 1 S. 1 GVG. Für die Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen ist im Rahmen des HKÜ das Familiengericht freilich auch dann zuständig, wenn es sich um ein Kind handelt, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind....mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. 19. Elternunterhalt Haben Eltern Unterhaltsansprüche gegen ihre Kinder, so sind auch Pflegebedarf und Heimkosten Teile des Unterhaltsbedarfs. 20. Lebenspartnerschaft Der Bedarf gemäß §§ 5, 12, 16 LPartG bemisst sich nach den partnerschaftlichen Lebensverhäl...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / II. Anwendungsbereich

1. Räumlicher Anwendungsbereich Rz. 90 Das Übereinkommen gilt nur zwischen den – derzeit weltweit mehr als 90 – Vertragsstaaten.[243] 2. Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 91 In zeitlicher Hinsicht setzt das Übereinkommen nach Art. 35 Abs. 1 HKÜ voraus, dass das widerrechtliche Verbringen oder Zurückhalten nach Inkrafttreten des Abkommens in beiden Staaten stattgefunden hat.[244]...mehr

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§ 4 Ehevertragstypologie / E. Scheidungsfolgenvertrag → Regelung der Scheidung

Rz. 13 Die Scheidung ist beabsichtigt oder bereits rechtshängig. Die Scheidungsfolgen sollen vertraglich geregelt werden im Interessemehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / i) Im Extremfall: Die Presse oder andere, sich mit dem Verpflichteten solidarisierende Dritte

Rz. 84 Hier ist es besonders wichtig, dass die Vollstreckungsorgane ruhig, sachlich und bestimmt bleiben. Auf keinen Fall sollte wegen der Anwesenheit der Presse oder sich mit dem Verpflichteten solidarisierender Dritter die Vollstreckung abgebrochen werden (siehe Situation des Kindes)! Gerade hier kann sich die Präsenz des Richters (hierzu sogleich) besonders wichtig und fü...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 91 In zeitlicher Hinsicht setzt das Übereinkommen nach Art. 35 Abs. 1 HKÜ voraus, dass das widerrechtliche Verbringen oder Zurückhalten nach Inkrafttreten des Abkommens in beiden Staaten stattgefunden hat.[244] Für Deutschland gilt das HKÜ seit 1.12.1990.[245]mehr

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§ 10 Kostenrecht / 1. Verfahrenswert

Rz. 25 Wird über die elterliche Sorge, das Umgangsrecht oder die Herausgabe eines Kindes im Verbund entschieden, so beurteilen sich die Verfahrenswerte nach dem FamGKG.[86] Gemäß § 44 Abs. 1 FamGKG gelten Scheidungs- und Folgeverfahren als ein Verfahren, so dass die Werte der einzelnen Gegenstände zu addieren sind (§ 33 Abs. 1 FamGKG). Die Verfahrenswerte sind selbst dann zu...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 5. Besondere Eilbedürftigkeit

Rz. 135 Verfahren nach dem HKÜ sind besonders eilbedürftig. Sie sind auf größtmögliche Beschleunigung ausgerichtet.[402] Das ergibt sich zum einen aus Art. 11 HKÜ, wonach die Gerichte innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrages eine Entscheidung treffen sollen, zum anderen aus der Natur des Rückführungsverfahrens. Hinzu kommt, dass die nach dem HKÜ zu treffende Sach...mehr

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FF 1/2017, Überlassung der ... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung. Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute; die Scheidung wurde am 25.2.2015 im Verfahren 112 F 4446/14 ausgesprochen und ist seit dem 9.9.2015 rechtskräftig. Im Juli 2011 mieteten die Beteiligten gemeinsam eine Wohnung in E an. Nach der endgültigen Trennung der Beteiligten im S...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 2. Anpassung des § 1385 Nr. 3 BGB (Nichterfüllung der wirtschaftlichen Verpflichtungen)

In § 1385 Nr. 2 BGB hat der Gesetzgeber eine erhebliche Besserstellung des Zugewinnausgleichsgläubigers erreicht. Im Gegensatz zur alten Fassung reicht nunmehr bereits der befürchtete Verstoß gegen § 1365 BGB bzw. § 1375 BGB aus, um den vorzeitigen Zugewinnausgleich zu rechtfertigen. Eine solche Ausweitung hätte man sich auch bei Nr. 3 gewünscht. In der Praxis taucht nämlich...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / a) Erbfälle bis zum 16.8.2015

Rz. 95 Führt die Verweisung in das ausländische Sachrecht, so ist dies nicht schrankenlos anwendbar. Art. 6 EGBGB Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grund...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / 1. Fall

Edgar und Marie sind miteinander verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder, Max und Tina. Einen Ehevertrag haben sie nicht errichtet. Als Edgar verstirbt, hat er überraschenderweise seine Lebensgefährtin als Alleinerbin eingesetzt. Wie gestalten sich die Pflichtteilsquoten von Marie, Max und Tina? a) Lösung nach deutschem Recht Nach deutschem Recht hat die Ehefrau Marie neb...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Eingriff in die Personensorge (§ 1666 Abs. 1 BGB)

a) Voraussetzungen Rz. 191 Ein Eingriff in die Personensorge ist geboten, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes objektiv nachhaltig[643] gefährdet ist[644] und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.[645] Oberster Maßstab für eine Maßnahme nach § 1666 BGB ist das Kindeswohl. Grundlage hierfür ist die normative Vorgabe in §...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / a) Grundsätze der Ermittlung der Beamtenversorgung im Hinblick auf den Versorgungsausgleich

Rz. 82 Die Beamtenversorgung errechnet sich nach der Formel Rz. 83 Der Ruhegehaltssatz richtet sich nach der Dienstzeit des Beamten. Für jedes Dienstjahr erwirbt er einen Ruhegehaltssatz von 1,79375 %. Das führt nach 40 Dienstjahren zu einer Versorgung von 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Diese Versorg...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / d) Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Rz. 81 Während sich die soziale Gruppenarbeit und die Erziehungsbeistandschaft primär an Kinder und Jugendliche richten und nur flankierend die Familie selbst einbezogen wird, steht bei der – gem. § 91 SGB VIII kostenfreien – sozialpädagogischen Familienhilfe die Familie selbst im Blickpunkt. Vorrangige Zielgruppe sind sozial benachteiligte Familien, die neben Einschränkunge...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / V. Verfahrensrechtliches

1. Antrag Rz. 125 Ist das Kind von Deutschland in einen anderen Vertragsstaat entführt worden, kann sich der Antragsteller an die Zentrale Behörde in Deutschland[384] wenden. Diese prüft dann die Vollständigkeit und das Vorhandensein der erforderlichen Mindestangaben und leitet den Antrag an die Zentrale Behörde des ersuchten Staates weiter. Der Antrag wird der Zentralen Behö...mehr

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AGS 1/2017, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin aus eigenem Recht dagegen, dass das FamG den Verfahrenswert für die Ehesache auf 10.470,00 EUR und für die Versorgungsausgleichssache auf 5.235,00 EUR festgesetzt hat. Das FamG ist dabei ausweislich der Nichtabhilfeentscheidung zwar in Übereinstimmung mit der Beschwerdeführerin von einem Netto...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / a) Allgemeines

Rz. 69 Die gesetzlichen Erben erster Ordnung sind gem. § 1924 Abs. 1 BGB die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder, Enkel und Urenkel. Gemäß des in § 1924 Abs. 3 BGB geregelten Eintrittsrechts treten an Stelle des weggefallenen gesetzlichen Erben seine Abkömmlinge.mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 2. Vollständiger oder teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 20 Die Eheleute können den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VersAusglG). Das kann etwa in Betracht kommen, wenn beide Ehegatten nach dem gewählten Ehemodell (v.a. bei einer Doppelverdienerehe) keinen Bedarf für einen Ausgleich der in der Ehe erworbenen Anrechte sehen.[23] Rz. 21 Ein vollständiger Ausschluss des Versorgungsausg...mehr