Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderbetreuung

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit sich diese aus den ehelichen Lebensverhältnissen fortschreiben lassen. Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen ...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig prägend anzusehen sind. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden dabei grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechts- kraft de...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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FF 01/2019, Nachhaltige Sic... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den am 3.1.2018 verkündeten Beschluss des Familiengerichts und die dort festgesetzte Höhe des von ihr geforderten laufenden und rückständigen Betreuungsunterhalts einer nicht verheirateten Mutter. [2] Die Beteiligten, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren, sind die Eltern des im Oktober 2016 geboren...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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FF 12/2018, Lebensstandardg... / IV. Kritik und Ausblick

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist weitgehend auf Zustimmung gestoßen,[84] kritische Stimmen sind allenfalls zu einzelnen Punkten vernehmbar.[85] Die Zahl der veröffentlichten Entscheidungen ist deutlich zurückgegangen, sodass sich die Betroffenen offensichtlich auf die Gegebenheiten eingestellt haben. Gleichwohl ist das gesetzgeberische Ziel, die Eigenverantwortu...mehr

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FF 12/2018, Lebensstandardg... / bb) Die Ehebedingtheit der Nachteile

Die dem bedürftigen Ehegatten entstandenen, in erster Linie beruflichen Nachteile müssen durch die Ehe verursacht worden sein (zu anderen denkbaren Nachteilen, z.B. in der Versorgungsbilanz siehe unten III. 2. a) cc)). Dieses Erfordernis der Kausalität beinhaltet zunächst eine zeitliche Komponente: Die für das fehlende oder geringere Einkommen des Unterhaltsberechtigten maßg...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / II. § 1579 Nr. 1 BGB (kurze Ehe)

Zunächst ist von der Dauer der Ehe auszugehen. Wenn die kurze Ehedauer festgestellt worden ist, ist dann im Rahmen der umfassenden Billigkeitsabwägung zu prüfen, inwieweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines vom Berechtigten betreuten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig ist. Die Betreuungszeit ist also nicht der Ehedauer hinzuzurec...mehr

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FF 11/2018, Ein Blick über den Tellerrand: Kapitalerträge und Elterngeld

Christiane A. Lang Für die Mandantschaft ist die Sache ganz klar: Ohne Eltern keine Familie und so soll der ihr bereits vertraute Familienrechtler bitte auch zu einer einfachen Frage des Elterngeldrechts beraten: Zuständigkeit qua Annexkompetenz, sozusagen. Wie auch immer. Der Rückzug auf den Standpunkt, dass es sich bei dem im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 421 Förder... / 2.2 Förderung von Einstiegskursen

Rz. 10 Eine Aufenthaltsgestattung ist das Recht, sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten zu dürfen (§ 55 Abs. 1 AsylG). Die Bescheinigung über die Antragstellung auf Asyl wird ebenso als Aufenthaltsgestattung bezeichnet. Sie wird jedem Asylbewerber ausgehändigt. Die Aufenthaltsgestattung darf nicht mit einem Aufenthaltstitel verwechselt werden, si...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.5.6 Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung

Gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 10 BPersVG hat der Personalrat bei Maßnahmen mitzubestimmen, die der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg dienen. Die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder[1] verpflichten die Dienststellen, den Grun...mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Ehevertrag

OLG Celle, Beschl. v. 13.9.2018 – 17 UF 28/18 1. Die kompensationslose ehevertragliche Beschränkung des Anspruches auf Betreuungsunterhalt auf das Existenzminimum führt bei nicht auszuschließendem Kinderwunsch zur Unwirksamkeit der entsprechenden Regelung, wenn bereits bei Vertragsschluss absehbar war, dass berufliche Einschränkungen aufgrund der Kinderbetreuung nur einen Ehe...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / bb) Zu LS 2 bis 4 (insbesondere Kindeswohl und Kindeswille)

Auch wenn aus dem Leitsatz 2 nicht ersichtlich, stellt der BGH nicht nur auf den erhöhten Abstimmungs- und Kooperationsbedarf der Elternteile ab (dazu sogleich), sondern auch auf die äußeren Rahmenbedingungen. So werden namentlich eine gewisse Nähe der elterlichen Haushalte und die Erreichbarkeit von Schule und Betreuungseinrichtungen genannt. Die Aufzählung ist nicht abschl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.5 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 18 Die in Abs. 1 Nr. 4 aufgeführten Leistungen werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "Nebenleistung der Hauptleistung" bezeichnet. Sie sollen die finanziellen Folgen der Teilnahme an einer Teilhabeleistung ausgleichen (unterhaltssichernde Leistungen, Reisekosten, Haushaltshilfe, Kosten für die erforderliche Kinderbetreuung) oder den Rehabilitationserfolg sichern ...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.1.1 Heilbehandlung

Rz. 11 Die Heilbehandlung umfasst insbesondere die Erstversorgung des Arbeitsunfallverletzten durch einen Arzt (vgl. § 34 SGB VII), die ärztliche (Weiter-)Behandlung sowie die zahnärztliche Behandlung einschließlich eines erforderlichen und zweckmäßigen Zahnersatzes (§ 28 SGB VII), die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln (§§ 29 bis 31 SGB VII), die häusliche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.3 Beschäftigung neben Elterngeld/Erziehungsgeld, Kinderbetreuung

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 setzt den Bezug von Erziehungsgeld bzw. den Nichtbezug allein wegen der Berücksichtigung von Einkommen (z. B. §§ 5, 6 BErzGG) voraus. Dabei kann es sich sowohl um Bundeserziehungsgeld nach dem BErzGG als auch um Landeserziehungsgeld handeln. Abschnitt 2 des BErzGG ist am 31.12.2006 außer Kraft getreten. Im Übrigen ist das BErzGG am 1.1.2008 außer K...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.5 Mindesteinnahmen (Abs. 4), insbesondere hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige (Sätze 2 bis 6)

Rz. 41 Satz 1 legt als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag mindestens den 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße fest. Der Gesetzgeber hat eine solche Mindestgrenze mit Art. 1 § 1 Nr. 5 des KVKG v. 27.6.1977 (BGBl. I S. 1069) zu (damals) § 180 RVO (Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder) eingeführt, um zu vermeiden, dass sich freiwillig Versicherte zu unangemess...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.2.6 Dauer des Anspruchs auf Leistungsfortzahlung bei Kinderbetreuung

Rz. 20 Die Regelung unterscheidet nach maximaler Leistungsfortzahlung für 50 Tage an Alleinerziehende und 25 Tage an die übrigen Arbeitslosen im Kalenderjahr. Davon dürfen Alleinerziehende allerdings maximal 20 Tage für ein Kind in Anspruch nehmen, die übrigen Arbeitslosen 10 Tage, der Gesamtanspruch kann jeweils nur bei mehreren erkrankten Kindern ausgeschöpft werden. Dabei...mehr

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§ 14 Personalwesen / H. Umlage U2 (Mutterschaft) und Exkurs Schwangerschaft

Rz. 63 Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG) zum 1.1.2006 wurde außerdem die Umlage U2 (Mutterschaft) neu geregelt. Die gesetzliche Neuregelung war erforderlich geworden, da das BVerfG die damalige Regelung als nicht verfassungsgemäß angesehen und dem Gesetzgeber eine Frist für die Neuregelung bis zum En...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / 9

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / a) Häusliche Pflege

Die Betroffenen bevorzugen die häusliche Pflege, die auch das Gesetz an die erste Stelle stellt. In nahezu ¾ aller Pflegefälle erfolgt die Pflege im eigenen Haushalt. Bei knapp der Hälfte aller Pflegefälle sind es ausschließlich Angehörige, Freunde und Nachbarn, die diese Versorgung erbringen. In einem weiteren Viertel besteht eine Unterstützung oder auch Vollversorgung durc...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / 2. Kinderbetreuung

Sind beide Eltern berufstätig und Betreuungsplätze knapp,[68] sind Großeltern die erste Wahl, wenn Eltern zusätzlicher Unterstützung bei der Kinderbetreuung bedürfen. Großeltern können die in der Kindertagesstätte nicht abgedeckten Randstunden oder den Ausfall von Eltern überbrücken, wenn nicht planbare Kinderkrankheiten oder unerwartete berufliche Termine den häuslichen Zei...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / 3. Ersatzeltern

Können Eltern – aus welchen Gründen auch immer (mangelnde Eignung, Krankheit, Tod) – ihre Kinder nicht selbst betreuen, müssen andere Personen zur Pflege und Erziehung der Kinder einspringen. Die bevorzugte Hilfe rekrutiert sich aus dem Kreis der Verwandten oder dem sozialen Umfeld. Der Tochter, dem Sohn soll in einer schwierigen Lage geholfen werden und die Enkel sollen nic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Meisterhausfrau

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Aufwendungen einer Hausfrau für den Kursus für Meisterhausfrauen sind nicht abziehbar, wenn sie nicht dem Einstieg in einen Erwerbsberuf dienen (vgl EFG 1974, 415; § 10 Abs 1 Nr 7 EStG; > Bildungsaufwendungen Rz 10ff, > Bildungsaufwendungen Rz 70 Hauswirtschaft. Zu Sonderfällen > Hauswirtschaftsmeisterin. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Aufwe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geburt eines Kindes

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zu den Aufwendungen der Eltern > Krankheitskosten Rz 10 Geburt sowie > Beihilfen Rz 13ff, 41ff und > R 3.11 Abs 1 Nr 1 LStR. Zur Berücksichtigung des Kindes beim LSt-Abzug durch Änderung der Steuerklasse > Kommunale Meldebehörde Rz 1, > Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz 10. Zu weiteren Steuervorteilen > Kinderadditive, > Kinderbetreuung, > Kinderfreibetr...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 3 Literatur

Rz. 32 Bienert, Der Gründungszuschuss zwischen Tragfähigkeit und Ermessen, info also 2013 S. 99. Deutscher Bundestag, Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Neuregelungen zum Gründungszuschuss mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (Unterrichtung durch die Bundesregierung), BT-Drs. 18/4662. Soziale Sicherheit, Nach den Gesetzesver...mehr

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Konkrete Bedarfsberechnung ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30.6.2016 befasst sich mit der konkreten Bedarfsberechnung beim Kindesunterhalt und mit der Frage der Abzugsfähigkeit von Kosten, die ein berufstätiger Elternteil für die Betreuung der gemeinsamen Kinder aufwenden muss. 2. Inhalt der Entscheidung Aus der im Jahr 2005 geschlossenen Ehe der Antragstellerin, die als Leiterin ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Au-Pair

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Für die Beschäftigung gelten Standards (vgl Informationen unter www.Arbeitsagentur.de, Bürgerinnen & Bürger, Stichwort "Au-Pair"). Ein aus dem Ausland nach Deutschland kommendes Au-Pair-Mädchen, das > Sprachkurse besucht und gegen ein Taschengeld von ca 200 EUR monatlich im Haushalt der Gastgeber mithilft, ist idR kein > Arbeitnehmer (EFG 198...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Verhältnis der §§ 33ff EStG zueinander. § 33a EStG ist im Verhältnis zu § 33 EStG eine Sondervorschrift (BFH 228, 350 = BStBl 2010 II, 621; dazu > Rz 49). Für Aufwendungen iSd § 33a Abs 1 – 2 EStG (> Ausbildungsfreibetrag, > Unterhaltsleistungen; > Rz 8) kann der Stpfl idR keine Steuerermäßigung nach § 33 EStG (AgB allgemeiner Art; > Rz 15 – ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Mittelbarer Zusammenhang ausreichend

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der BFH legt dem WK-Begriff das Veranlassungsprinzip zugrunde (> Rz 12, 15). WK sind somit nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH 161, 290 = BStBl 1990 II, 817 mwN; BFH 189, 151 = BStBl 1999 II, 778 mwN; GrS 1/06, BFH 227, 1 = ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Nationale Steuerpflicht des Arbeitnehmers

Rz. 4 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Von der Staatsangehörigkeit hängt es grundsätzlich nicht ab, ob ein ArbN in Deutschland besteuert wird. Vielmehr kommt es darauf an, wo der ArbN einen > Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen > Aufenthalt hat (zu Einzelheiten > Beschränkte Steuerpflicht Rz 1 ff). Ein aus dem Ausland kommender ArbN, der im > Inland einen > Wohnsitz oder seinen gewöh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

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Schell, SGB IX § 7 Vorbehal... / 2.6 Haushaltshilfe/Kinderbetreuungskosten

Rz. 9 Die Frage, ob das rehabilitationsträgerspezifische Recht eine Regelungslücke hinterlässt, die durch Vorschriften des SGB IX geschlossen werden kann, ist teilweise schwierig zu beantworten. So stellt sich z. B. die Frage, ob die Kosten der Kinderbetreuung i. S. d. § 74 auch von den Krankenkassen zu übernehmen sind. Hat z. B. eine Krankenkasse die Kosten einer medizinisch...mehr

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Schell, SGB IX § 78 Assiste... / 2.3 Leistungen an Eltern mit Behinderungen (Abs. 3)

Rz. 11 Die Leistungen für Assistenz nach Abs. 1 umfassen auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder (Abs. 3). Nach Angaben des Bundesverbandes behinderter und chronisch kranker Eltern e. V. leben in Deutschland ca. 1,8 Mio. behinderte und chronisch kranke Eltern mit ihren minderjährigen Kindern in einem Haushalt zusamm...mehr

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FF 1/2018, Keine Berücksichtigung von Kosten der Kinderbetreuung als Mehrbedarf des Kindes

BGB § 1610 Abs. 3 S. 2, Abs. 2 Leitsatz Wird die Betreuung eines Kindes durch Dritte allein infolge der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils erforderlich, stellen die Betreuungskosten keinen Mehrbedarf des Kindes dar, sondern gehören zur allgemeinen Betreuung, die vom betreuenden Elternteil im Gegenzug zur Barunterhaltspflicht des anderen allein zu leisten ist. Dafür en...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse prägend anzusehen sind. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei ...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Unterhaltsanspruch des Partners oder der Partnerin gegen den jeweils anderen

Rz. 110 Gegenseitige Unterhaltspflichten bestehen innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich nicht. Weder § 1360 BGB beim Zusammenleben noch § 1361 BGB oder die §§ 1569 ff BGB nach einer Trennung sind direkt oder entsprechend anwendbar. Dementsprechend besteht unter den Partnern auch keine Prozess- oder Verfahrenskostenvorschusspflicht. Denn § 1360 Abs. 4a...mehr

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FF 1/2018, Keine Berücksich... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten noch über einen Beitrag des Antragsgegners in Höhe von monatlich 150 EUR zu den Kosten einer von der Mutter der Antragsteller beschäftigten Tagesmutter. [2] Die im September 2005 und November 2007 geborenen Antragsteller sind die Kinder des Antragsgegners aus seiner im Jahr 2013 geschiedenen Ehe mit der Mutter der Antragsteller. Sie leben im Ha...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Bei der Bedarfsbemessung darf nur eheprägendes Einkommen berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2. Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 6/7 zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/7 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt wird der Bedarf bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Zahlbetrags für minderjährige oder des Bedarfs für volljährige und noch in der Berufsausbildung befindliche Kinder – verfügbare ...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr