Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderbetreuungskosten

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1.1 Steuervergünstigungen für Kinder

Rz. 537 Für Kinder gibt es eine Vielzahl von Steuervergünstigungen. Dazu zählen im Wesentlichen: Kindergeld oder Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes (→ Tz 556) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (→ Tz 562) Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Ausbildung befindlichen, auswärtig untergebrachten ...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.2 Steuerfreibeträge für ein Kind

Rz. 556 [Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung → Zeilen 10–15, 43–48] Jedem Elternteil steht für jedes Kind ab 2020 ein Kinderfreibetrag von jährlich 2.586 EUR zu (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG). Dies gilt für nicht verheiratete, getrennt lebende oder geschiedene Eltern und für verheiratete Eltern, die Einzelveranlagung wählen. Der Freibetrag wird ...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 468 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen Einkommensteuer) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in An...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 479 [Haushaltsnahe Dienstleistungen → Zeile 5] Unter haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG) fallen nur Tätigkeiten, die keine handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG sind und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Es wird eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister als Hilfe im Haushalt in...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 328 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 1 Allgemein

Rz. 25 Wichtig Andere Sonderausgaben Sonderausgaben werden in Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsaufwendungen) und andere Sonderausgaben unterteilt. Die als Sonderausgaben abziehbaren Versicherungsaufwendungen sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Zu den Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind, gehören auch Kinderbetreuungskosten und Schulgeld für den Be...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1 Allgemein

Rz. 97 Wichtig Anlage Kind/steuerliche Vergünstigungen für Kinder Die Anlage Kind ist in folgendem Fall auszufüllen: Sie wollen Kinder bzw. damit zusammenhängende Vergünstigungen steuermindernd berücksichtigt bekommen. Für jedes Kind ist eine eigene Anlage notwendig. [Überblick]mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 5 Schulgeld, Behinderung, Betreuungskosten (Seite 3)

Rz. 111 [Schulgeld → Zeilen 65–67] Schulgeld ist abzugsfähig, wenn es sich um eine (Privat-)Schule in Deutschland, im EU- bzw. EWR-Ausland (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder eine deutsche Schule im Ausland handelt. Begünstigt sind nur Schulen, deren Schulabschluss in Deutschland anerkannt ist, sowie Einrichtungen, die auf einen anerkannten Schulabschluss vorbereiten (→ Tz...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

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zfs 09/2020, Verpflichtung ... / 2 Aus den Gründen:

"…" [8] II. Die Revision wendet sich ohne Erfolg gegen die Beurteilung des BG, der Kl. stehe aus Nr. 3 des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergleichs ein Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten Mehrkosten für ihre Reise nach Gran Canaria zu. [9] 1. Gem. Nr. 3 des Vergleichs sollen Pflege- und Betreuungskosten, die ab Vollendung des 25. Lebensjahrs entstehen, ab diesem...mehr

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Kindergartenbeiträge als Kinderbetreuungskosten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Leitsatz Wenn der Arbeitgeber (AG) dem Arbeitnehmer (AN) zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Leistungen zur Unterbringung und Betreuung des Kindes des AN, das den Kindergarten besucht, steuerfrei in derselben Höhe wie die geschuldeten Kindergartenbeiträge zahlt, kommt ein Sonderausgabenabzug der Kindergartenbeiträge nicht in Betracht. Sachverhalt Die Kläger haben ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs 1 Nr 5 EStG)

Rz. 22 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Abziehbar als SA sind zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4 000 EUR je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Stpfl gehörenden Kindes iSv § 32 Abs 1 EStG, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 7. Steuerliche Rahmenbedingungen von Ehe und Familie

Vorgestellt wurde unter Ziff. 1[21] bereits die Grundsatzentscheidung des BVerfG von 1957[22] zu Art. 6 Abs. 1 als "Institutsgarantie" im Sinne einer "verbindlichen Wertentscheidung für den gesamten Bereich der Ehe und Familie.". Es ging dort um die Schlechterstellung der Ehegatten durch die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer im Sinne des § 26 EStG a.F., die das BVerfG ...mehr

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Kürzung von als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Leitsatz Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten des Steuerpflichtigen sind um nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfreie Kindergarten-Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen. Sachverhalt In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 machten die Kläger Kindergartengebühren in Höhe von 926 EUR als Kinderbetreuungskosten geltend, welche das Finanzamt...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / a) Die Summe der Einkünfte

Mit dem Verweis auf die Summe der Einkünfte i.S.d. Einkommensteuerrechts sind diejenigen Einkünfte gemeint, die der Steuerpflicht unterliegen, so dass steuerfreie Beträge vorneweg zu eliminieren sind.[7] Zu den steuerfreien Einkünften zählen nach § 3 EStG z.B. Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, Trinkgelder, Kinder-, Eltern- oder Pflegegeld. Berücksichtigt werden nur die Ein...mehr

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Elternunterhalt / 1.2.2 Berechnung der Einkommensgrenze von 100.000 EUR

§ 94 Abs. 1a SGB XII verweist auf § 16 SGB IV, soweit es um die Ermittlung der Einkommensgrenze von 100.000 EUR geht. Gemäß § 16 SGB IV ist Gesamteinkommen die Summe der Einkünfte i. S. des Einkommenssteuerrechts. Hierunter fallen nach § 2 Abs. 3 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.7 Vorrangige Unterhaltsverpflichtungen

Anderweitige Unterhaltsverpflichtungen können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. Der Elternunterhaltsanspruch geht nach dem Gesetz sämtlichen anderen Unterhaltsansprüchen im Rang nach (§ 1609 BGB). Als vorrangige Unterhaltsansprüche kommen insbesondere in Betracht: Kindesunterhaltsansprüche Ehegattenunterhaltsansprüche und Unterhaltsansprüche nach § 1615l BGB [1] Sind ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können nicht als ag Belastungen geltend gemacht werden ( § 33 Abs 2 S 2 EStG nF ; FG Nds EFG 2006, 742; FG RP DStRE 2005, 952; auch s "Erziehungskosten"). Ob sie als WK geltend gemacht werden können ist str (s FG Nds EFG 2006, 742; FG Köln EFG 2006, 1900; BFH BStBl II 2010, 267). Ab VZ 2006 können sie nach neu geschaffenen gesetzlichen Regelungen unter b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs 1 Nr 5 EStG)

Schrifttum: Seiler, Steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten, DStR 2006, 1631; Hey, Der neue Abzug für Kinderbetreuungskosten, NJW 2006, 2001; Hillmoth, Steuerliche Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten, INF 2007, 296; Hölzer, Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten erwerbstätiger verheirateter Eltern, NJW 2008, 2145; Nolte, Kinderbetreuung und haushaltsnahe ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 298 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bis zum VZ 2005 konnten Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG aF als ag Belastung steuermindernd berücksichtigt werden. Darüber hinausgehende Kinderbetreuungskosten konnten nur noch iRd § 35a EStG als Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen geltend gemacht werden. Mit Wirkung ab dem VZ 2006 bis zum VZ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seiler, Steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten, DStR 2006, 1631; Hey, Der neue Abzug für Kinderbetreuungskosten, NJW 2006, 2001; Hillmoth, Steuerliche Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten, INF 2007, 296; Hölzer, Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten erwerbstätiger verheirateter Eltern, NJW 2008, 2145; Nolte, Kinderbetreuung und haushaltsnahe Dienstleist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 300 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemäß § 24b EStG kann zusätzlich zum Abzug von Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs 1 Nr 5 EStG gewährt werden. Dagegen können Aufwendungen, die unter § 10 Abs 1 Nr 5 EStG fallen, nach § 33 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG grds nicht nach § 33 EStG als ag Belastung abgezogen werden, und zwar auch nicht soweit s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Höchstbetrag

Rn. 314 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Kinderbetreuungskosten sind gemäß § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG iHv zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4 000 EUR je Kind und Kj abziehbar. Die Höchstgrenze des § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG wird bei Betreuungskosten von 6 000 EUR pro Jahr erreicht. Rn. 315 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die in § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG enthaltene Beschränkung des Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begünstigte Aufwendungen

Rn. 304 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Als Kinderbetreuungskosten iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG sind Ausgaben in Geld oder Geldeswert, für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes zu berücksichtigen, und zwar einschließlich der Erstattungen an die Betreuungsperson, wie zB Fahrtkostenerstattungen, wenn die Leistungen im Einzelnen in einer Rechnung oder im Vertrag aufgeführt werden....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Dienstleistungen zur Betreuung

Rn. 302 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Betreuung iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG ist die behütende oder beaufsichtigende Betreuung, dh, die persönliche Fürsorge für das Kind muss der Dienstleistung erkennbar zugrunde liegen. Der Begriff der Kinderbetreuung ist weit auszulegen und umfasst auch die pädagogisch sinnvolle Gestaltung der in Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen verbracht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Berechtigter Personenkreis

Rn. 312 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Kinderbetreuungskosten können grds nur von demjenigen abgezogen werden, der sie getragen hat (BFH BStBl II 2011, 450) und zu dessen Haushalt das Kind gehört (BMF BStBl I 2012, 307 Tz 14). Für den Abzug von Kinderbetreuungskosten als SA kommt es bei verheirateten Eltern, die nach § 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden, allerdings nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Nachweis (§ 10 Abs 1 Nr 5 S 4 EStG)

Rn. 320 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 5 S 4 EStG ist der Abzug von Kinderbetreuungskosten nur möglich, wenn der StPfl für seine Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber Missbräuchen und Schwarzarbeit vorbeugen sowie für den StPfl einen Anreiz schaffe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen

Rn. 299 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Verfassungsrechtlich geboten ist zumindest der steuerliche Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten. Dem Gesetzgeber steht es grds allerdings frei, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht oder im Sozialrecht zu berücksichtigten (BFH BStBl II 2014, 383). Der Gesetzgeber muss nach der Rspr des BVerfG j...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Aufwendungen für Unterricht und Freizeitbetätigungen (§ 10 Abs 1 Nr 5 S 2 EStG)

Rn. 317 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 5 S 2 EStG bleiben Aufwendungen für Unterricht, wie zB Schulgeld, Nachhilfe oder Fremdsprachenunterricht, für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten, zB Musikunterricht oder Computerkurse, oder für sportliche und andere Freizeitbetätigungen, zB Mitgliedschaft in Sportvereinen oder anderen Vereinen, Tennis- oder Reitunterr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Erziehungskosten

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Aufwendungen für die Erziehung minderjähriger Kinder sind idR durch das Kindergeld/den Kinderfreibetrag abgegolten (BFH BStBl II 1975, 605). Kosten des Privatschulbesuchs eines Kindes (für das der StPfl einen Kinderfreibetrag erhält) am elterlichen Wohnort sind nach BFH HFR 1963, 98 idR nicht als ag Belastung anzuerkennen. Ag Belastung abgele...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Zahlungen zugunsten Dritter und durch Dritte

Rn. 8 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Abzugsberechtigt ist der StPfl, der die Aufwendungen auf Grund einer privat- oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtung leistet, die ihn selbst trifft. Nur die Schuld befreiende eigene Zahlung lässt die für den SA-Abzug erforderliche wirtschaftliche Belastung eintreten (vgl H 10.1 EStH 2018). Zahlungen des StPfl für einen Dritten sowie von ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Rechtsentwicklung Rn. 298 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bis zum VZ 2005 konnten Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG aF als ag Belastung steuermindernd berücksichtigt werden. Darüber hinausgehende Kinderbetreuungskosten konnten nur noch iRd § 35a EStG als Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen geltend gemacht werden. Mit Wirkung ab dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des StPfl gehörendes Kindes (§ 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG)

1. Dienstleistungen zur Betreuung Rn. 302 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Betreuung iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG ist die behütende oder beaufsichtigende Betreuung, dh, die persönliche Fürsorge für das Kind muss der Dienstleistung erkennbar zugrunde liegen. Der Begriff der Kinderbetreuung ist weit auszulegen und umfasst auch die pädagogisch sinnvolle Gestaltung der in Kindergärten und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Betreute Kinder

Rn. 309 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG müssen Kinder iSd § 32 Abs 1 EStG betreut werden. Das sind Kinder, die im ersten Grad mit dem StPfl verwandt sind (§ 32 Abs 1 Nr 1 EStG), Adoptivkinder (§ 32 Abs 1 Nr 1 EStG iVm § 32 Abs 2 EStG) sowie Pflegekinder (§ 32 Abs 1 Nr 2 EStG). Die Kinder dürfen das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder müsse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auslandskinder (§ 10 Abs 1 Nr 5 S 3 EStG)

Rn. 319 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Ist das zu betreuende Kind nicht gemäß § 1 Abs 1–3 EStG unbeschränkt estpfl, ist der Höchstbetrag des § 10 Abs 1 Nr 5 S 1 EStG zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Kindes notwendig und angemessen ist, § 10 Abs 1 Nr 5 S 3 EStG. Die für die einzelnen Staaten in Betracht kommenden Kürzungen ergeben sich aus der Länd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Schulgeldzahlungen für Kinder (§ 10 Abs 1 Nr 9 S 1 EStG)

Rn. 364 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 9 EStG können 30 % des Schulgeldes, das der StPfl für ein Kind, für das er Anspruch auf einen Kinderfreibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder auf Kindergeld (§§ 62ff EStG) hat, für dessen Besuch einer Schule entrichtet, als SA abgezogen werden. Rn. 365 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 1 Nr 9 S 1 EStG erfasst nur die Entgelte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Rn. 310 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Ein Kind gehört zum Haushalt des StPfl, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung unter Leitung des StPfl in dessen Wohnung dauerhaft lebt oder wenn es mit dessen Einwilligung vorübergehend auswärtig untergebracht ist (BFH BStBl II 1999, 594). Auch in Fällen, in denen der StPfl mit dem Kind in der Wohnung seiner Eltern oder Schwiegerelte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Abzug beim Gesamtrechtsnachfolger

Rn. 13 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Frage, ob der Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, der dessen SA leistet, sie seinerseits als SA geltend machen kann, ist nicht allg zu beantworten. Vielmehr ist für den SA-Abzug von Zahlungen, die beim Erblasser als SA zu berücksichtigen gewesen wären, die aber der Erbe leistet, nach hM jeder SA-Tatbestand des § 10 EStG gesondert zu p...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2020, Das Angehörigen... / 3. Unterhaltsberechtigte Angehörige

Zu den vorweg vom Einkommen abzuziehenden Verpflichtungen gehört auch der Unterhalt für alle vorrangig berechtigten Angehörigen. Für diese gilt in gleicher Weise, dass ihr eigener angemessener Lebensbedarf durch nachrangige Ansprüche nicht geschmälert werden darf. Daher sind die vorstehenden Überlegungen zugleich für den Unterhalt von Kindern und Ehegatten maßgeblich. Der Kin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Die 100.000 Euro-Grenze

Bis zu einem Gesamteinkommen von 100.000 EUR ist der Anspruchsübergang ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen pauschalen, auf einer politischen Entscheidung beruhenden Wert. Er dient nur der Abgrenzung des Personenkreises, bei dem eine Belastung durch den Unterhalt von vornherein ausscheiden soll. Anknüpfungspunkt ist ein Bruttobetrag, der abhängig von der Art der Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.1.2.7 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen

Rz. 26 Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen stehen im eigentlichen Zusammenhang mit der Haupt-Teilhabeleistung. Es handelt sich um Reisekosten (§ 73), Haushalts- oder Betriebshilfen, Kinderbetreuungskosten(§ 74) und Entgeltersatzleistungen (§ 64). Sie sind von einer zeitlich parallel laufenden Hauptleistung abhängig und deshalb als Nebenleistung von dem Träger zu erbrin...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung vom Bruttoeinkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist v...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 10. Bereinigung des Einkommens

10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen). Es be...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1 Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z. B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Eink...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten - oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Br...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr