Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergeld

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden: In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes. (2) Ist das Kindergeld wegen der Berücksichtigung eines nicht gemeinschaftl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtliche Grundlagen.

Rn 1 Entspr Grundlagen finden sich im EStG und BKGG. Letzteres betrifft nur beschränkt Steuerpflichtige und Kinder, die Kindergeld für sich beanspruchen, wenn sie Vollwaisen sind, den Aufenthalt ihrer Eltern nicht kennen oder niemandem sonst ein Kindergeldanspruch zusteht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 112. Gesetz zur Familienförderung vom 22.12.1999, BGBl I 1999, 2552

Rn. 132 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz setzt die Vorgaben des BVerfG zur Neugestaltung des Familienleistungsausgleichs in dessen Beschlüssen v 10.11.1998, BVerfG BStBl II 1999, 147; 1999, 182; 1999, 193; 1999, 194 wie folgt um:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1612c BGB – Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen.

Gesetzestext § 1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit sie den Anspruch auf Kindergeld ausschließen. Rn 1 Kindergeldersetzende Leistungen sind in §§ 65 EStG, 4 BKGG geregelt. Dafür gelten Vorschriften über die Kindergeldanrechnung entspr. Die Anrechnung der Höhe nach ist auf ein fiktives Kindergeld beschränkt. Darüber hinausgehen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruchsberechtigte.

Rn 2 Nach § 63 EStG sind anspruchsberechtigt die Eltern, uU auch Pflegeeltern. Der Anspruch entfällt bei einem bestimmten Einkommen des Kindes gem §§ 32 IV 2 EStG. Das Alter der Kinder, die das Kindergeld vermitteln ist geregelt in § 32 IV 1 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Europarechtliche Vorgaben

Rn. 30 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Doppelfunktion des Kindergelds nach dem X. Abschn, das zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums des Kindes einerseits und als Familienfördermaßnahme andererseits dient, ist auch für die europarechtliche Einordnung maßgebend (vgl Eichenhofer, StuW 1997, 341). Von Bedeutung ist insb die VO EWG Nr 1408/71 des Rates über die Anwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anwendung der AO und Rechtsweg

Rn. 125 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes als Steuervergütung gelten die Vorschriften der AO (§ 1 Abs 1 AO, vgl BT-Drs 13/1557, 140; BFH v 06.05.2011, III B 130/10, BFH/NV 2011, 1353; BFH v 19.11.2008, III R 108/06, BFH/NV 2009, 357; BVerfG v 06.04.2011, 1 BvR 1765/09, HFR 2011, 812). Dies gilt auch für die Vorschriften über die S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verstoß des Antragserfordernisses gegen Art 3 Abs 1 GG?

Rn. 165 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Art 3 Abs 1 GG soll dadurch verletzt sein, dass das Kindergeld nur auf Antrag gewährt und der Kinderfreibetrag bei ArbN im Falle des § 31 S 4 EStG nur iRd Antragsveranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG abgezogen wird. Eine zutreffende, leistungsgerechte Besteuerung könne nicht von einem Antrag des StPfl abhängig gemacht werden. Die verfassung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 213. Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch v 11.07.2019, BGBl I 2019, 1066

Rn. 233 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Durch Art 9 des Gesetzes haben sich mehrere Änderungen u Ergänzungen beim Kindergeld nach dem EStG ergeben, so bei § 31 S 4 EStG, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG, § 62 Abs 1a EStG (idR kein Kindergeld für die ersten drei Monate bei EU-/EWR-Bürgern) und § 68 Abs 5–7 EStG nF ; zudem ist § 71 EStG (vorläufige Einstellung der Zahlung des Kinde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 240. Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – lnflAusG) vom 08.12.2022, BGBl I 2022, 2230

Rn. 260 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Deutsche Bundestag hat – zwecks Umsetzung der Ergebnisse des 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts – das InflAusG am 10.11.2022 verabschiedet, der Bundesrat hat am 25.11.2022 zugestimmt. Wegen erhöhter Inflationsprognosen sind die zunächst vorgesehenen Änderungen des ESt-Tarifs und der Kinderfreibeträge/des K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 211. Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (FamilienentlastungsG – FamEntlastG) v 29.11.2018, BGBl I 2018, 2210

Rn. 231 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 32 Abs 6 S 1 EStG (auch s nachstehend § 66 EStG zum Kindergeld): Erhöhung des Kinderfreibetrags in zwei Schritten: 2019 wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EUR) auf 2 490 EUR (insgesamt 4 980 EUR) erhöht. 2020 wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil erneut um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EU...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Rn. 15 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Art 9 Nr 3 des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (SozialMissbrG) v 11.07.2019 (BGBl I 2019, 1066) hat im Zusammenhang mit der zeitgleichen Einfügung von § 70 Abs 1 S 2 und 3 EStG sowie der Aufhebung des § 66 Abs 3 EStG aF § 31 S 5 EStG eingefügt, der am 18.07.2019 in Kraft getreten ist. § 31 S 5 EStG idF Soz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 143. Gesetz zur Steuerung u Begrenzung der Zuwanderung u zur Regelung des Aufenthalts u der Integration von Unionsbürgern u Ausländern (Zuwanderungsgesetz) v 30.07.2004, BGBl I 2004, 1950

Rn. 163 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 Gemäß § 62 Abs 2 EStG erhält ein Ausl nur Kindergeld, wenn er im Besitz Ein Saison-ArbN, ein Werkvertrags-Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verhältnis zum BKGG

Rn. 111 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das BKGG nF betrifft nur noch wenige Berechtigte, so diejenigen, die nicht nach § 1 Abs 1 und 2 EStG unbeschränkt stpfl sind und auch nicht nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt stpfl behandelt werden, die aber unter den in § 1 Abs 1 BKGG genannten Voraussetzungen noch derart mit dem deutschen Arbeits-, Dienst- und Sozialsystem verbunden sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Das Verhältnis des § 31 EStG zu anderen Rechtsvorschriften des EStG

Rn. 106 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das als Steuervergütung (§ 31 S 3 EStG), vgl BFH v 15.07.2010, III R 32/08, BFH/NV 2010, 2237, ausgestaltete Kindergeld nach dem X. Abschn ist nicht steuerbar. Rn. 107 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 32 Abs 6 EStG ergänzt § 31 EStG insoweit, als nach § 31 S 4 EStG die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG abzuziehen sind, wenn nicht bereits das Kind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Systemwechsel vom sog dualen System zum alternativen System

Rn. 46 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 31 EStG als die zentrale Norm zur steuerlichen Berücksichtigung der geminderten steuerlichen Leistungsfähigkeit der Familie mit Kindern dient der "grundlegenden Neuordnung des zu einem Familienleistungsausgleich fortentwickelten Familienlastenausgleichs" (BT-Drs 13/1558, 7). Die Vorschrift statuiert den Systemwechsel vom sog dualen System ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Räumlicher Anwendungsbereich

Rn. 105 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Berechtigten im Beitrittsgebiet, die abweichend von § 64 Abs 2 und 3 EStG für Dezember 1990 Kindergeld bezogen haben, steht dieses auch in der Folgezeit zu, solange die Berechtigten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet beibehalten, die Kinder die Voraussetzungen für ihre Berücksichtigung weiter erfüllen und der nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verstoß gegen den Grundsatz der Individualbesteuerung?

Rn. 150 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Dieser Verstoß soll darin zu sehen sein, dass der Familienleistungsausgleich – bei der Höhe der Kinderfreibeträge – lediglich den sozialhilferechtlichen Mindestbedarf, nicht aber die Aufwendungen entsprechend der bürgerlich rechtlichen Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt (vgl Söhn in FS Klein (1994), 421; Lang in FS Klein (1994), 437; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mangelfallberechnung.

Rn 7 Bei der Mangelfallberechnung gleichrangiger Unterhaltsberechtigter ist zunächst von dem für Unterhaltszwecke zur Verfügung stehenden Einkommen des Unterhaltspflichtigen sein notwendiger oder angemessener Selbstbehalt abzuziehen. Dabei handelt es sich um die Verteilungsmasse. Zu ermitteln sind außerdem die Einsatzbeträge. Dies sind bei minderjährigen Kindern die Zahlbetr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rn. 20 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Aus Art 1 Abs 1 GG iVm mit dem Sozialstaatsprinzip folgt, dass der Staat dem StPfl sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen muss, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird (BVerfG v 29.05.1990, 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BStBl II 1990, 653, 657). Unter Berücksichtigung der in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 52. Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vom 26.06.1985, BStBl I 85, 391

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz hat im wesentlichen folgende Zielsetzungen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Minderjährige Kinder.

Rn 5 Das Kindergeld wird nicht mehr auf den Anspruch angerechnet, sondern auf den Bedarf des Kindes. Damit hat es bedarfsdeckende Wirkung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Formulierung der Anträge.

Rn 4 Ein dynamisierter Unterhaltstitel setzt einen entspr Antrag voraus. Er muss den Prozentsatz für die jeweilige Altersstufe bis zum 18. Lebensjahr des Kindes enthalten. Bezugspunkt für den Prozentsatz ist der Mindestbedarf. Es ist ferner zu beantragen, dass darauf das halbe Kindergeld in der jeweils gültigen Höhe, zZ 250 EUR, anzurechnen ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB U

Überbau 912 8 Duldungspflicht 912 18 Eigentumsverhältnisse 912 27 Gebäude 912 5 Gestattung 912 31 Überbaurente 912 20 Übereinkommen, internationale Abstammung Art. 19 HaagUntProt 1 Auslandsbezug Art. 19 ROM III 1 EuGüVO Art. 62 EuGüVO 1 ROM III Art. 69 EuUntVO 1 Verhältnis zu ROM III Art. 19 ROM III 1 Übereinstimmung 2038 27 Übergabe Kaufsache 433 14 Übergabe Kaufsache 446 11; 448 4 Übergab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unterhaltspflicht (Abs 4).

Rn 10 Die wirtschaftlich wohl stärkste Auswirkung hat die Einwilligung auf die Unterhaltspflicht. Das Gesetz stellt auf die Einwilligung als solche und die Aufnahme des Kindes in die Obhut des Annehmenden ab. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, ist der Annehmende vorrangig vor den Eltern und sonstigen grds unterhaltspflichtigen Verwandten zur Unterhaltsgewährung verpflichtet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 222. Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen v 01.12.2020, BGBl I 2020, 2616 (Zweites Familienentlastungsgesetz – 2. FamEntlastG)

Rn. 242 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Folgende Änderungen des EStG treten 2021 (bzw später, s nachfolgend) in Kraft: § 32 Abs 6 S 1 EStG: Der Kinderfreibetrag wird von 3 906 EUR auf 4 194 EUR jährlich erhöht (Verdoppelung bei Zusammenveranlagung). § 32a EStG: Der Grundfreibetrag wird für den VZ 2021 von 9 408 EUR auf 9 744 EUR und für den VZ 2022 nochmal auf 9 984 EUR erhöht (jewei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zuständigkeit der Landes-FinVerw

Rn. 130 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Daneben besteht die Zuständigkeit der Landes-FinVerw für die iRd ESt-Veranlagung von Amts wegen durchzuführende Vergleichsrechnung nach § 31 S 4 EStG (sog Günstigerprüfung), bei der geprüft wird, ob die gebotene steuerliche Entlastung durch den Anspruch auf Kindergeld erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, werden bei der Veranlagung die Fr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 87 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 31 EStG erfasst alle unbeschränkt StPfl iSd § 1 Abs 1 und 2 EStG. Ferner werden die beschränkt StPfl erfasst, die unter den Voraussetzungen des § 1 Abs 3 S 1–4 EStG auf Antrag als unbeschränkt StPfl behandelt werden (§ 62 Abs 1 EStG). Zur Gleichstellung von Lebenspartnern und Lebenspartnerschaften gem § 2 Abs 8 EStG vgl BFH v 08.08.2013, VI...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 176. Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes v 07.07.2009, BGBl I 2009, 1707

Rn. 196 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 In § 76a EStG (Kindergeld betreffend) wird ein neuer Abs 5 eingefügt betr Pfändungsschutzkonten nach § 850k Abs 7 ZPO.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Das AlterseinkünfteG

Rn. 13 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Durch das AlterseinkünfteG v 05.07.2004, BStBl I 2004, 1427 ist § 31 S 5 EStG mit Wirkung ab dem VZ 2005 ersatzlos aufgehoben worden. § 31 S 5 EStG bestimmte, dass bei der sog Günstigerprüfung nach § 31 S 4 EStG (Vergleichsrechnung) zwischen dem Anspruch auf Kindergeld und den steuerlichen Auswirkungen, die sich beim Abzug der Freibeträge fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 36. Steueränderungsgesetz 1979 vom 30.11.1978, BStBl I 78, 479

Rn. 44 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 1 wurde das EStG im allgemeinen mit Wirkung ab dem VZ 1979 (Hinweis auf Abs 1 Nr 21a StÄndG 1979) in verschiedenen Punkten geändert. Einige der Änderungen haben jedoch, soweit sie sich für den Steuerpflichtigen günstig auswirken, rückwirkende Kraft sogar ab dem VZ 1975, so zB § 10 Abs 3 Nr 1 letzter Satz, § 10c Abs 4, § 33 Abs 3, § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mindestunterhalt.

Rn 2 Der Mindestunterhalt wird seit dem 1.1.2016 nicht mehr nach dem Kinderfreibetrag nach § 32 VI 1 EStG entnommen. Maßgeblich ist vielmehr das sachliche Existenzminimum eines minderjährigen Kindes, das jeweils angepasst wird, wenn das Existenzminimum nach einer alle zwei Jahre erscheinenden Rechtsverordnung des Bundesjustizministeriums angepasst wird. Damit wird der umstän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der ökonomische Gehalt

Rn. 486 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Das hier angesprochene Bilanzierungsproblem hat seinen ökonomischen Grund in dem physikalischen Phänomen der Zeit und dem menschlichen Phänomen der Unsicherheit oder besser Unkenntnis über künftige Entwicklungen. Diese Unsicherheit über die Zukunft wird indes unentwegt durch die Gegenwart eingeholt, dh das unsichere Ereignis tritt ein oder d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 82. Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 – StÄndG 1991), BGBl I 90, 1322

Rn. 102 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 15.06.1991 wurde die erforderliche Einigung im Vermittlungsausschuß erzielt. Danach sind im EStG folgende Änderungen vorgesehenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mehrbedarf.

Rn 17 Mehrbedarf ist der Teil des Lebensbedarfs, der regelmäßig, jedenfalls während eines längeren Zeitraums, anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit Regelsätzen nicht erfasst werden kann, aber kalkulierbar ist und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden kann (BGH FamRZ 06, 612). Auf die Regelmäßigkeit stellt der BGH wieder ab ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 141. Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung u weiterer Gesetze v 21.07.2004, BGBl I 2004, 1753

Rn. 161 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Der wesentliche Inhalt des Gesetzes – die ESt betreffend – sind Neuregelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Aus- u Fortbildungskosten sowie Änderungen bei der Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende nach § 24b EStG. § 10 Abs 1 Nr 7, § 12 Nr 5 EStG Das Gesetz ist eine Reaktion auf die neuere Rspr d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 183. Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG – BeitrRLUmsG) v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592

Rn. 203 Stand: EL 97 – ET: 11/2012 Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG beinhaltet außer dem der Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU dienenden Gesetz (EU-BeitreibungsG – EUBeitrG) in Art 1 noch eine Vielzahl weiterer praxisrelevanter Neuregelungen (teilweise rechtsprechungsbrechend, s zu § 12 Nr 5 EStG), von denen die in Art 2 zum EStG nachfolgend vorgestellt werden sollen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. Das Einkommensteuerreformgesetz vom 05.08.1974, BStBl I 74, 530

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das EStG 1974 vom 15.08.1974 (BStBl I 74, 578) wurde durch das Gesetz zur Reform der ESt, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung – EStRG – vom 05.08.1974 geändert und als EStG 1975 vom 05.09.1974 bekanntgemacht (BStBl I 74, 733). Die Erwartungen, die in den Entwurf BR-Drucks 700/73 gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Weitgehende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 164. Gesetz zur Förderung von Familien u haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG) v 22.12.2008, BGBl I 2008, 2955

Rn. 184 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Eltern erhalten mehr Kindergeld – ab 2009für das erste und zweite Kind plus je 10 EUR u ab dem dritten Kind je 16 EUR monatlich – gem § 66 Abs 1 S 1 EStG u § 6 BundeskindergeldG (= Art 2 dieses Gesetzes). Es gibt einen Zuschuss zum Schulbeginn, u haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich besser absetzen. Im Gegenzug werden Zahlungen an Tage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 178. Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) v 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950

Rn. 198 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Auf Basis des Koalitionsvertrags bringt das WachstumsbeschleunigungsG folgende Änderungen des EStG (daneben außerdem GrESt-Erleichterungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen, eine Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miet- und Pachtzinsen von 65 % auf 50 %, bei der ErbSt wurde die Unternehmensnachfolge planungssicherer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Existenzminimum des Kindes

Rn. 196 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das Existenzminimum eines Kindes umfasst neben dem sächlichen Existenzminimum auch die Bedarfe des Kindes für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. Rn. 197 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem existenznotwendigen Bedarf des Kindes. Dieser Bedarf bemisst sich typisierend für alle Alterss...mehr