Fachbeiträge & Kommentare zu Kindeswohl

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FF 9/2014, Psychologische Studie zum Kindeswohl

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat angekündigt, ein umfangreiches Forschungsprojekt zu den Auswirkungen von Umgangskontakten auf das Kindeswohl aufzulegen. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg: "Wir begrüßen, dass Familienministerin Schwesig diese Forderungen der Unionsfraktion aufgegriffen hat. Angesichts der...mehr

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FF 9/2014, Die Umgangspfleg... / VII. Pflichten des Umgangspflegers

Der Umgangspfleger hat dem Gericht regelmäßig über den Ablauf der Umgänge zu berichten. Es ist nicht sinnvoll, lediglich einen Abschlussbericht zu fertigen, wenn die Befristung abläuft. Das Gericht muss nämlich rechtzeitig prüfen können, ob eine Verlängerung der Umgangspflegschaft im Hinblick auf die bisherigen Termine sinnvoll erscheint. Der Umgangspfleger hat das Kindeswohl...mehr

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FF 9/2014, Die Umgangspfleg... / IV. Voraussetzungen der Bestellung

Zunächst ist eine nachhaltige Pflichtverletzung durch einen Elternteil erforderlich. Eine Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB muss nicht bestehen.[8] Allerdings muss der Umgang des Elternteils mit dem Kind dem Kindeswohl dienen, wobei dies vermutet wird. Liegen indessen die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Umgangsrechts vor, so kommt die Bestellung eines Umgangspfle...mehr

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FF 9/2014, Keine Aufhebung ... / 1 Gründe:

[1) I. Das Verfahren betrifft die Aufhebung einer Minderjährigenadoption. [2] Die Mutter der Antragstellerin heiratete im Jahre 1992 den Antragsgegner. Sie brachte die im Februar 1991 geborene Antragstellerin in die Ehe mit, die von einem anderen Mann abstammte und von dem Antragsgegner im Jahre 1994 adoptiert wurde. Aus der Ehe des Antragsgegners mit der Mutter der Antragste...mehr

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FF 9/2014, Keine Aufhebung ... / 2 Anmerkung

Auf den ersten Blick mag die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Ergebnis her zweifelhaft erscheinen. Während der Minderjährigkeit des Angenommenen ist die Möglichkeit der Aufhebung des Annahmeverhältnisses durch das Familiengericht aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes gemäß § 1763 BGB eröffnet. Dies soll aber nicht gelten, wenn der Angenommene zwischenzeitlic...mehr

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FF 7+8/2014, Sorgerechtsent... / 1 Gründe:

[1] I. 1. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgte Entziehung von Teilbereichen des Sorgerechts für ihre im Jahr 2010 geborene Tochter. Die Beschwerdeführer hatten mit ihrer Tochter in einem gemeinsamen Haushalt gelebt, bis diese am 27.5.2013 gegen den Willen der Eltern in einem Kinderheim untergebracht wurde. Die Beschwerdeführ...mehr

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FF 7+8/2014, Entzug der elt... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beschwerdeführerin wendet sich – gleichzeitig im Wege des Eilantrags – gegen den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Beantragung von Hilfen zur Erziehung für ihre beiden in den Jahren 2009 und 2011 geborenen jüngsten Kinder. [2] 1. a) Die Beschwerdeführerin ist Mutter von fünf Kindern. Ihre älteste, nichteheliche Tochter ist bereits volljähri...mehr

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FF 7+8/2014, Keine Sorgerec... / 1 Aus den Gründen:

[1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der Gesundheitssorge und des Rechts zur Beantragung von Hilfen zur Erziehung für seinen 2004 geborenen Sohn. Bis heute lebt er mit diesem Kind in einem gemeinsamen Haushalt. Die Kindesmutter starb, als das Kind anderthalb Jahre alt war. [2] 1. a) Nach der Einschulung im August 2010 ent...mehr

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FF 7+8/2014, Keine Sorgerec... / 2 Anmerkung

Für gerichtliche Entscheidungen auf der Grundlage der §§ 1666, 1666a BGB bildet – das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung vorausgesetzt – die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der anzuordnenden Maßnahme den Dreh- und Angelpunkt. Dies gilt in besonderem Maße für Entscheidungen, die auf eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie abzielen, da in diesen Fällen ein beson...mehr

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FF 7+8/2014, Vollstreckung ... / 2 Anmerkung

Mit seinem Beschluss vom 19.2.2014 hat der BGH eine in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierte Frage[1] entschieden. Die dabei erörterten tatbestandlichen Voraussetzungen zur Verhängung eines Ordnungsmittels gem. § 89 Abs. 1 FamFG – wie etwa die Vollstreckungsfähigkeit eines gerichtlich gebilligten Vergleichs[2] oder die Frage, wann von einem schuldhaften Verstoß...mehr

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FF 7+8/2014, Sorgerechtsent... / Leitsatz

1. In Sorgerechtsverfahren muss die gerichtliche Sachverhaltsermittlung so erfolgen, dass sich die materiell-rechtlich geforderte hohe Prognosesicherheit tatsächlich erzielen lässt. (Rn 19) 2. Besondere verfassungsrechtliche Anforderungen gelten, wenn eine Sorgerechtsentziehung im Eilverfahren aufgrund einer lediglich summarischen Prüfung angeordnet werden soll. Auch hier sin...mehr

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FF 7+8/2014, Verwirkung des... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten sind seit 2002 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der 1980 geschlossenen Ehe sind vier mittlerweile volljährige Kinder (K, T, K1, B) hervorgegangen. Nach wie vor zahlt der Antragsteller für seine Kinder B und K Unterhalt in Höhe von 488 EUR bzw. 480 EUR monatlich. Der Antragsteller arbeitet als Ingenieur bei der Firma I in P. Die Antragsgegnerin ist ge...mehr

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FF 6/2014 / Adoption

Die Adoption eines durch eine anonyme Samenspende gezeugten Kindes durch die Lebenspartnerin der Mutter dient jedenfalls dann dem Kindeswohl, wenn durch die Hinterlegung eines verschlossenen Umschlags mit dem Namen der Kindes und des behandelnden Arztes sichergestellt ist, dass das Kind in dem Alter von 16 Jahren selbst entscheiden kann, ob es seinen biologischen Vater ermit...mehr

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FF 6/2014 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Der verfassungsgerichtlichen Überprüfung eines Sorgerechtsentzugs liegen besondere Maßstäbe zugrunde. Die Annahme einer – die Trennung des Kindes von den Eltern allein rechtfertigenden – Kindeswohlgefährdung unterliegt strengen Voraussetzungen. b) Damit verbunden sind hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung, die grundsätzlich auch im fachgerichtlichen Eilverfahre...mehr

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FF 5/2014, Gemeinsame Sorge... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller, geboren … 1952, deutscher Staatsangehöriger, und die Beteiligte Y, geboren … 1976, deutsche Staatsangehörige, sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des Kindes Z, geboren … 2006. Eine gemeinsame Sorgeerklärung ist bisher nicht abgegeben worden. … Die Eltern von Z lernten sich 2005 in der baptistischen Kirchengemeinde "…" in N. kennen. Nach einer ...mehr

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FF 5/2014, Gemeinsame Sorge... / 2 Anmerkung

Zum 19.5.2013 ist das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Kraft getreten. In der obergerichtlichen Rechtsprechung stellt die Entscheidung des OLG Nürnberg einen der ersten veröffentlichten Beschlüsse[1] auf der neuen gesetzlichen Grundlage dar. § 1626a BGB in seiner nunmehr geltenden Fassung ist vorläufiger Endpunkt einer langjähr...mehr

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FF 5/2014, Sorgerechtserklä... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligte A, geboren am … 1969, und der Beteiligte B, geboren am … 1960, sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des Kindes C, geboren am … 2008. Die Eltern lernten sich zum Jahreswechsel 2006/2007 kennen. Ihre Beziehung war von Anfang an durch Spannungen geprägt. Im Mai 2008 kam es zur ersten Trennung. Nach der Geburt des Kindes C kam es zu einer kurzen Wiede...mehr

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FF 5/2014, Die gemeinsame elterliche Sorge per Gericht wird ein Jahr alt

Christiane A. Lang Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern wurde am 16.4.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I, S. 795 ff.) und trat am 19.5.2013 in Kraft. Die Neuerungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge werden also ein Jahr alt. Ein Grund zum Gratulieren? Was bisher geschah: Dem nicht verheirateten Vater war es neben der ...mehr

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FF 5/2014, Gemeinsame Sorge... / Leitsatz

Aus der Neuregelung des § 1626a Abs. 2 BGB ergibt sich ein Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge. Der Antrag des bisher nicht sorgeberechtigten Vaters, ihm das Mitsorgerecht zu übertragen, kann daher nur abgewiesen werden, wenn mit erheblicher Gewissheit festgestellt werden kann, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widersprechen würde. OLG...mehr

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AGS 5/2014, BGB. Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Herausgegeben von Prof. Dr. Dres. h. c. Rolf Stürner; bearbeitet von Dr. Christian Berger, Dr. Heinz-Peter Mansel, Dr. Astrid Stadler, Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner und Dr. Arndt Teichmann. Verlag C.H.Beck, München. 15. Aufl. 2014. XLV, 2.367 S. 69,00 EUR.

Seit 1979 ist der "DER JAUERNIG" unverwechselbar bekannt, in jeder Juristengeneration, seit nunmehr 34 Jahren. Daran wird sich auch nichts dadurch ändern, dass unausweichliche Gründe Herrn Prof. Dr. Dres. H. c. Rolf Stürner zum würdigen Herausgeber der 15. Aufl. als Nachfolger des am 7.4.2014 verstorbenen Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Othmar Jauernig gemacht haben. Weder für Stu...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 7. Maßnahmen des Gerichts bei Gefährdung des Kindeswohls

Nach § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht zum Schutz des Kindes die Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um Gefährdungen des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes abzuwenden, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Wenn Eltern psychisch krank werden, leiden deren Kinder. Sie erleben sie über einen längeren Ze...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 2. Begleiteter, betreuter, unterstützter und beaufsichtigter Umgang nach § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB

Der begleitete Umgang ist von der Umgangspflegschaft zu unterscheiden.[103] Er kommt in besonders schwierigen Fallkonstellationen in Betracht.[104] Ein begleiteter Umgang ist angezeigt, wenn die Kontakte zwischen Vater und Kind lange Zeit unterbrochen waren und nunmehr eine Anbahnung des Umgangs in Betracht kommen soll.[105] Darüber hinaus kommt er auch in schweren Fällen der...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 5. Regelungsmöglichkeiten bei Alleinsorge eines Vaters eines nichtehelichen Kindes im Fall des Ruhens der elterlichen Sorge

Ist dem Vater eines nichtehelichen Kindes die Alleinsorge gemäß § 1671 Abs. 2 S. 1 BGB übertragen worden und erkrankt er psychisch, dann ruht seine elterliche Sorge ebenfalls gemäß den §§ 1673, 1674, 1675 BGB. Besteht keine Aussicht, dass der Grund des Ruhens wegfallen wird, hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 2. Verhinderung des allein sorgeberechtigten Elternteils im Fall des Ruhens der elterlichen Sorge

Der Gesetzgeber hat die Wirkung von Störungen bei der Ausübung des alleinigen Sorgerechts im Verhältnis zur Mitsorge im Fall des Ruhens der elterlichen Sorge anders geregelt. Hierauf weisen die Vorschriften der §§ 1678 Abs. 1 Hs. 2 und Abs. 2 BGB hin. Ruht die elterliche Sorge des Elternteils, dem sie gemäß den §§ 1626a Abs. 3 und 1671 BGB allein zustand und besteht keine Au...mehr

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FF 4/2014, Die Regelung der... / 6. Sorgerechtsänderungen bei psychischer Erkrankung eines alleinsorgeberechtigten Elternteils, ohne dass ein Fall des Ruhens der elterlichen Sorge vorliegt

Beruht die alleinige elterliche Sorge des erkrankten Elternteils aufgrund einer vorausgegangenen gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung, ohne dass ein Fall des Ruhens der elterlichen Sorge vorliegt, dann richtet sich die Änderung der elterlichen Sorge zugunsten des anderen Elternteils nach der Vorschrift des § 1696 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 166 FamFG. In diesem Fall müssen dan...mehr

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FF 4/2014, FF / Vollstreckung

a) Gegen das Jugendamt, das in seiner Eigenschaft als Amtsvormund an einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich beteiligt ist, kann im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Dass im Rahmen der – dem Rechtspfleger übertragenen – Aufsicht über die Amtsführung des Vormunds die Festsetzung eines Zwangsgelds gegen das Jugendamt gesetzlich ausgeschlossen...mehr

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FF 3/14, FF / Sorge- und Umgangsrecht

a) Lebt das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege, so sind seine Pflegepersonen im Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB anzuhören. Kann dies dem Kindeswohl dienen, so ist außerdem ihre Hinzuziehung als Beteiligte erforderlich. b) Im Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB kann es § 26 FamFG gebieten, den Lebensgefährten, der mit der Sorgeberechtigten einen gemeinsamen Haushalt fü...mehr

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FF 3/14, Anwaltsbeiordnung ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Antragsgegnerin begehrt Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für ihre Rechtsverteidigung gegen einen Antrag im vereinfachten Sorgeverfahren. Mit Antrag vom 2.10.2013 hat der Antragsteller die gemeinsame elterliche Sorge für die … inzwischen 4-jährige T beantragt. Mit Schriftsatz vom 11.11.2013 hat die Antragsgegnerin beantragt, die gemeinsame elter...mehr

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AGS 3/2014, Rechtsanwaltsve... / 2 Aus den Gründen

1. Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin hat keinen Anspruch auf eine Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV. Nach der Vorbem. 3 Abs. 3 VV in der bis zum 31.7.2013 gültigen Fassung entstand die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anbera...mehr

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FF 2/2014, Keine Vaterschaf... / 1 Aus den Gründen:

[1] 1. Der Beschwerdeführer ist überzeugt, biologischer Vater einer Tochter zu sein, die in die Ehe der Kindesmutter mit einem anderen Mann hineingeboren wurde. Die außereheliche Beziehung der Kindesmutter zum Beschwerdeführer – deren Intensität im fachgerichtlichen Verfahren streitig blieb – endete, als das Kind vier Monate alt war. Seit das Kind elf Monate alt ist, lebt es...mehr

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FF 2/2014, DFGT: Hinweise zum Wechselmodell

Der Vorstand des DFGT hat unter dem 10.1.2014 auf seiner Homepage unter "Aktuelle Nachrichten" folgende Hinweise zum Wechselmodell eingestellt: Nach dem 20. Deutschen Familiengerichtstag im September 2013, auf dem sich zwei Arbeitskreise mit dem Wechselmodell aus kindschaftsrechtlicher und aus unterhaltsrechtlicher Sicht befasst haben, wurde der Vorstand wiederholt auf fehlen...mehr

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FF 1/2014, Einwilligung in ... / 1 Gründe:

Die nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) und zu 3) ist hinsichtlich der Beteiligten zu 2) unzulässig. Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 3) ist zwar zulässig, insbesondere gemäß § 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 Satz 3, 567 ff. ZPO form- und fristgerecht eingelegt; in der Sache hat sie aber keinen Erfo...mehr

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FF 12/2013, Zur Eröffnung des 20. Deutschen Familiengerichtstags

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, seien Sie alle herzlich willkommen! Nach einer Fülle von Reformen, die zu einer erheblichen Unruhe in der Praxis geführt haben, war es zunächst einmal erforderlich, sich einer vernünftigen – Maß haltenden – praktischen Umsetzung zuzuwenden. Wie gehen wir mit den Reformen um, wie lösen wir die sich daraus ergebende...mehr

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FF 12/2013, Der Abzug von K... / 2. Begünstigter Personenkreis

Begünstigt werden nur unbeschränkt Steuerpflichtige. Hierbei ist eine unbeschränkte Steuerpflicht des Kindes nicht gefordert. Im Rahmen der Haushaltszugehörigkeit werden jedoch Kinder, die im Ausland, in einem Heim oder Internat leben, wenn die Eltern unbeschränkt steuerpflichtig sind oder nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind, berücksichtigt. Hier können je...mehr

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AGS 11/2013, Keine Mindestb... / 3 Anmerkung

"Stets findet Überraschung statt, da, wo man’s nicht erwartet hat"[1] I. Zum Leitsatz 1. Ausgangssituation Die überwiegenden Auffassungen in Rspr. und Lit. wollten sich gegenüber lästigen isolierten Beschwerden gegen Kostenentscheidungen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten verschließen. In Familienstreitsachen, Ehesache...mehr

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FF 1/2014, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode

Auszüge mit Bezug zum Familienrecht 4. Zusammenhalt der Gesellschaft 4.1. Miteinander stärken und Chancengleichheit verbessern Familie stärken Mehr Zeit für Familien – Partnerschaftlichkeit stärken … Haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen: Wir werden eine Dienstleistungsplattform aufbauen, auf der legale gewerbliche Anbieter haushaltsnaher familienunterstützende...mehr

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FF 12/2013, Rechtsprechung ... / Vormundschaft und Pflegschaft

Die Beschwerdebefugnis einer Pflegeperson gegen die Auswahl eines neuen Vormunds ist in verfassungskonformer Auslegung der §§ 303 Abs. 2, 335 Abs. 1 Nr. 1 FamFG ausnahmsweise dann zu bejahen, wenn das betreute Kind nicht in einer Weise am Verfahren beteiligt wurde, die eine Wahrung des Kindeswohls und die Persönlichkeitsrechte des Kindes gewährleistet. Aus der Formulierung v...mehr

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FF 1/2014, FF / Sorge- und Umgangsrecht

a) Grundsätzlich erlaubt der am 28.12.2012 in Kraft getretene § 1631d Abs. 1 BGB es den sorgeberechtigten Eltern bzw. dem allein sorgeberechtigten Elternteil, für ein noch nicht selbst urteils- und einwilligungsfähiges, mehr als sechs Monate altes Kind die Entscheidung zugunsten einer nicht medizinisch indizierten, aber nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchzuführenden B...mehr

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FF 11/2013, Der psychologis... / V. Frage nach dem Sorgerecht

Die Fragestellung des Gerichts sollte sich nicht auf den normativen Bereich, also auf die juristische Frage, erstrecken. Manche Sachverständige übernehmen gerne die Rolle des Entscheiders, was aber Aufgabe des Gerichts ist. Andere fühlen sich an die gerichtliche Fragestellung gebunden und beantworten die Frage nach der juristischen Regelung des Sorgerechts trotz ihrer fachli...mehr

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FF 11/2013, Der psychologis... / VI. Kindeswohlschwellen

Eine weitere Fehlerquelle im gerichtlichen Beweisbeschluss kann in der Formulierung einer falschen Kindeswohlschwelle liegen. Auch hier wären insbesondere die Anwälte gefordert, die gerichtliche Fragestellung zu überprüfen und gegebenenfalls auf Korrektur zu drängen, da nicht jeder psychologische Sachverständige bezüglich der gesetzlich zutreffenden Kindeswohlschwellen ausre...mehr

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FF 11/2013, Vollstreckbarke... / 2 Anmerkung

Ein Beschlusstitel zur Regelung des Umgangs mit dem Kind muss als Vollstreckungstitel hinreichend bestimmt sein. Davon geht auch der hier veröffentlichte Beschluss aus und entspricht insoweit der allgemeinen Meinung in Rechtsprechung und Lehre.[1] Strittig ist jedoch, in welcher Hinsicht und in welchem Ausmaß das Erfordernis hinreichender Bestimmtheit greift. Der BGH hat in ...mehr

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FF 11/2013, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

Der Antrag des leiblichen Vaters auf Abänderung einer kurz zuvor zugunsten der Kindesmutter getroffenen Sorgerechtsregelung ist zurückzuverweisen, wenn die Gerichte bei der Zurückweisung des Antrags des Beschwerdeführers auf ihre ursprüngliche, zum Wohl des Kindes getroffene Sorgerechtsentscheidung Bezug genommen sowie darauf abgestellt haben, dass der Vater nicht triftig be...mehr

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FF 11/2013, Scheidungsverbu... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 26.6.2013 befasst sich mit einer Reihe von wichtigen Streitpunkten, die für die Praxis relevant sind. Diese sind insbesondere – das Vorliegen einer Beschwer bei Angriff des Ausspruchs der Scheidung im Rahmen eines Verbundverfahrens in der Beschwerde- und der Revisionsinstanz, – die Frage der Anwendbarkeit des ausländischen oder des inlä...mehr

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FF 10/2013, Übertragung des... / 2 Anmerkung

Bei erster Lektüre – insbesondere der Leitsätze – der Entscheidung des OLG Nürnberg könnte sich der Eindruck einer Abkehr von den verfassungsgerichtlichen Vorgaben zu Fällen der "ertrotzten Kontinuität" ergeben. Dieser erste Eindruck täuscht. Das OLG Nürnberg folgt in seinem Beschluss uneingeschränkt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[1] und setzt sich dabei in...mehr

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FF 10/2013, Übertragung des... / Leitsatz

1. Verbringt ein Elternteil ein Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils in ein anderes Bundesland, ist eine Entscheidung über den Antrag des zurückgelassenen Elternteils auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens des "entführenden" Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orie...mehr

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FF 10/2013, Übertragung des... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die – noch verheirateten – Eltern der Kinder A., geboren am … 2007, sowie B. und C., beide geboren am … 2010. Beide Elternteile stammen ursprünglich aus dem Raum Dresden. Dort leben auch noch die Eltern des Antragstellers in T. und die Eltern der Antragsgegnerin in E. Beide Ortschaften sind etwa 10 km voneinander entfernt. Die...mehr

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AGS 10/2013, Vergütung eine... / 3 Anmerkung

I. Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands Der Gesetzgeber wollte sich bei der Einführung der Fallpauschale durch das FGG-ReformG an der anwaltlichen Vergütung in Kindschaftssachen orientieren. Gemessen am Regelfestwert für Kindschaftssachen in Höhe von 3.000,00 EUR war der anwaltliche Gebührensatz von 2,5 (502,50 EUR) zugrunde gelegt worden, wobei für den Verfahrensb...mehr

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FF 09/2013, Das Verfahren z... / 3. Entscheidungskompetenzen des Gerichts

Die Entscheidungskompetenzen des Gerichts sind begrenzt. Sind keine kindeswohlrelevanten Gründe vom anderen Elternteil (substantiiert) vorgetragen und auch nicht anderweitig ersichtlich, so ist aufgrund der gesetzlichen Vermutung des § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB dem Antrag in vollem Umfang zu entsprechen. Problematisch sind insoweit lediglich diejenigen Fälle, in denen sich die k...mehr

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FF 09/2013, Familie mit Kin... / 3. Die Entscheidung

Erwartungsgemäß erklärte das BVerfG den Ausschluss der Lebenspartner von der Sukzessivadoption im Urteil vom 19.2.2013 für verfassungswidrig.[10] Der Senat berücksichtigt die Rechte der betroffenen Kinder, Lebenspartner sowie das Verhältnis von Ehe und Lebenspartnerschaft. Geprüft wird das Recht des Kindes gegen den Staat auf Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung (...mehr

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FF 09/2013, Das Verfahren z... / 1. Entscheidung durch das Gericht

Innerhalb des normalen Sorgerechtsverfahrens hat das Gericht auf der Grundlage der vorgetragenen bzw. ersichtlichen kindeswohlrelevanten Gründe zu prüfen, ob die beantragte Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge bzw. eines Teils der Sorge dem Kindeswohl widerspricht (negative Kindeswohlprüfung, § 1626a Abs. 2 S. 1 BGB). Gelangt das Gericht zu der Erkenntnis, dass die ...mehr