Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rücklagenbildung und -auflösung und buchmäßige Erfassung (§ 6b Abs 10 S 5–10 EStG)

Rn. 310 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Erfolgt bis zum Ende des Wj der Veräußerung keine Ersatzbeschaffung, ist die Gewinn-Neutralisierung durch Rücklagenbildung vorzunehmen (§ 6b Abs 10 S 5 EStG , s Rn 55f). Der StPfl hat ein Wahlrecht, wenn er keinen Abzug vorgenommen hat. Er kann die Rücklage auch auf einen Teilbetrag beschränken und den Restbetrag sofort versteuern. Diese Rüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die anpassungsfähigen Anrechte im Einzelnen.

Rn 4 § 32 Nr 1 erfasst Anrechte der GRV. Darunter fallen Anrechte auf Renten wegen Alters (§§ 35–42 SGB VI) und wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43, 45 SGB VI) einschließlich der Steigerungsbeträge, die auf (bis 1997 möglichen) Beiträgen der Höherversicherung beruhen (§ 269 SGB VI). Rn 5 Unter Nr 2 fällt zum einen die Beamtenversorgung. Dazu zählt nicht nur die Beamten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 1 [Autor/Stand] Nachdem die Vermögensteuer ab 1.1.1997 nicht mehr erhoben wird (vgl. hierzu Vor § 95 BewG Rz. 28) und die Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 abgeschafft wurde,[2] hat § 97 BewG Bedeutung nur noch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine (turnusmäßige) Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens ist dadurch entfallen. Eine Feststellung des Werts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Aktives notwendiges Sonderbetriebsvermögen I

Rz. 1229 [Autor/Stand] Zum aktiven notwendigen Sonderbetriebsvermögen I zählen alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Personengesellschaft selbst bestimmt sind.[2] Dazu gehören insb. die Wirtschaftsgüter, welche der Gesellschafter-Eigentümer der Personengesellschaft unmittelbar zur Nutzung überlässt und von dieser für eigengewe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Beschränkung des übertragbaren Veräußerungsgewinns auf EUR 500 000 (§ 6b Abs 10 S 1 EStG)

Verwaltungsanweisungen: OFD Frankfurt/M, Rundverfügung v 01.09.2003, S 2139 A-24-St II 2.01, BB 2004, 435 (Bildung von Rücklagen nach § 6b Abs 10 EStG; Betragsgrenze iHv EUR 500 000 nach § 6b Abs 10 S 1 EStG). Rn. 291 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns richtet sich nach § 6b Abs 2 EStG. Neben der Beschränkung auf Anteile an KapGes enthält § 6 Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Schutzobjekt.

Rn 82 Schutzobjekt war ursprünglich der Betrieb bzw das Unternehmen, für das eine Unternehmenssubstanz (insb RGZ 58, 24, 30) sowie nach der Rspr eine verfestigte Organisation (BGH NJW 92, 41, 42 [BGH 24.04.1990 - VI ZR 358/89]: GbR reicht aus; weitergehend zB BeckOGK/Spindler § 823 Rz 207) charakteristisch war. Heute ist anerkannt, dass die gesamte unternehmerische Tätigkeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bedeutung/Entwicklung

Rn. 244 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Unter Entstrickung eines WG des BV mit Auslandsbeteiligung ist zu verstehen, dass in einem WG gebundene stille Reserven der deutschen Besteuerungshoheit ohne Rechtsträgerwechsel entzogen ("entstrickt") werden, ohne dass eine "Entnahme zu betriebsfremden Zwecken" iS § 4 Abs 1 S 2 EStG vorliegt. Die Ablehnung des finalen Charakters des Entnah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kenntnis des Gläubigers.

Rn 12 Bzgl der Kenntnis der für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebenden Umstände kommt es grds auf die Person des Anspruchsinhabers selbst an (BGH NJW 13, 448 [BGH 13.12.2012 - III ZR 298/11] Rz 13). Bei gesetzlicher Vertretung muss sich der Vertretene das Wissen seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen (BGH NJW 14, 1294 Rz 15): Bei nicht Geschäftsfähigen kommt es...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Organschaft

Rz. 451 [Autor/Stand] Die Organschaft (vgl. § 14 KStG) hat nicht zur Folge, dass das Betriebsvermögen der Organgesellschaft (= abhängige Kapitalgesellschaft) dem Organträger zugerechnet wird.[2] Organgesellschaften werden daher als selbstständige (Kapital-)Gesellschaften betrachtet, deren Betriebsvermögen – ab 1.1.2009 – nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 BewG bewertet wird. Rz. 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 115. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BGBl I 2000, 1034

Rn. 135 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Neuregelungen sind rückwirkend ab dem 01.01.2000 anzuwenden. Kernpunkt ist die Einführung zusätzlicher Spendenabzugsbeträge für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen des privaten Rechts. Hinzu kommen Regelungen in der AO zur zeitnahen Mittelverwendung, zur Zuführung von Mitteln zum Vermögen und Erweiterungen bei der Bildung von freien ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Bildung eines betrieblichen Ausgleichsfonds

Rn. 166 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der gewinnmindernde Ausweis der Rücklage in der StB setzt gem § 3 Abs 2 FAG voraus, dass in mindestens gleicher Höhe ein betrieblicher Ausgleichsfonds gebildet wird. Die im Ausgleichsfonds angelegten Gelder gehören zum notwendigen BV des Forstbetriebs; sie müssen nach Auffassung der FinVerw (OFD Münster vom 21.09.1988, DB 1988, 2177 und OFD...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Pauschsatz für BA (§ 4 FAG)

Rn. 180 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nicht buchführungspflichtige sowie nicht freiwillig buchführende luf Betriebe können unter den in § 4 FAG dargestellten Voraussetzungen zur Abgeltung der BA einen (erhöhten) Pauschsatz von 90 % der Einnahmen aus sämtlichen Holznutzungen absetzen; erfolgt der Verkauf des Holzes auf dem Stamm, beträgt der Pauschsatz 65 % (zu den verfassungsre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beteiligungen an KapGes

Rn. 792 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Demgegenüber stellen Beteiligungen an KapGes in HB u StB Vermögensgegenstände bzw WG dar, allerdings besonderer Art, weil hier immer zwei Besteuerungsebenen vorliegen (anders an der PersGes, im Einzelnen Hoffmann, FS W. Müller, 2001, 631). Die Bewertung beim Mutterunternehmen erfolgt nach allg Grundsätzen, also sind zB wegen nachhaltiger Wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 16 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Rechtsnorm umfasst durch unmittelbaren Bezug natürliche Personen, die dem EStG unterliegen, über den Verweis in § 8 Abs 1 KStG aber auch juristische Personen. Letztere sind allerdings vom besonderen Anwendungsbereich des § 6b Abs 10 EStG – Veräußerung von KapGes-Anteilen – ausgeschlossen (s Rn 261). Dies gilt auch, wenn sie ihren Betrieb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Originäre steuerliche Buchführungspflicht (§ 141 AO)

Rn. 307 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Gewerbetreibende und LuF, die keinen originären Buchführungs- und Abschlusspflichten insb nach §§ 238ff HGB unterliegen, die sie nach § 140 AO auch für die Besteuerung zu erfüllen haben, sind nach § 141 AO verpflichtet, für den einzelnen Betrieb Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn die in § 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 12. Gewerblich geprägte Personengesellschaften

Schrifttum: Crezelius, Gewerbliche Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG, JbFStR 2018/19, 494; P. Fischer, Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 19.1.2017 – IV R 10/14, jurisPR-SteuerR 27/2017 Anm. 2; Geck, Die gewerblich geprägte Einheitspersonengesellschaft in der Nachfolgeberatung, ZEV 2018, 19...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Missbrauchsvermutung bei Kapitalertragsteuer-Erstattung

Soweit ein Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit einem geltend gemachten Kapitalertragsteuer-Erstattungsanspruch gem. § 32 Abs. 5 S. 2 Nr. 4 KStG i.V.m. § 50d Abs. 3 EStG 2012 gesetzlich vermutet wird, hat die antragstellende Körperschaft die Möglichkeit, die Missbrauchsvermutung durch einen Gegenbeweis zu entkräften. Nach Auffassung des FG ist der Körperschaft vor dem Hinter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ausschüttungs-Rückholverfahren

Rn. 111 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Ausschüttungs-Rückholverfahren (auch als "Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren" bezeichnet) war eine besondere – steuerlich beeinflusste – Form der Gewinnverteilung. Sie hatte bis zum Jahr 2001 Bedeutung, als die KSt der GmbH durch das Ausschüttungsverhalten beeinflusst werden konnte. Das Verfahren sah vor, dass Gewinne ausgeschüttet und ansc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.2.2 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 14 Bei den juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die meist in der Form der Körperschaften (z. B. Gebietskörperschaften), Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bestehen, ist eine große Vielfalt in der Ausgestaltung und in der Funktion der für sie handelnden Personen vorzufinden.[1] Gesetzliche Vertreter sind die nach Verfassung, Gesetz oder Satzung ber...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gemeinsame Berufsausübung

Rn. 43 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die absoluten Ausschlussgründe führen gleichermaßen zum Ausschluss eines WP, wenn sie durch ihn oder eine "Person, mit der er seinen Beruf gemeinsam ausübt" erfüllt werden (Abs. 3 Satz 1). Da diese Erweiterung der Ausschlussgründe auf die bei WP häufig vorkommende gemeinsame Berufsausübung in Form von Sozietäten anzuwenden ist, wird diese Vor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zusätzlicher Aufwand aufgrund des Beschlusses über die Ergebnisverwendung

Rn. 75 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Gesetz nennt in § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG als möglichen weiteren Ausschlussgrund einen "zusätzlichen Aufwand auf Grund des Beschlusses über die Verwendung des Ergebnisses" (vgl. § 58 Abs. 4 AktG). Ein zusätzlicher Aufwand konnte insbesondere durch eine erhöhte KSt-Belastung entstehen, weil das bis 2001 maßgebliche Vollanrechnungsverfahren ...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 4. Beteiligung an ausländischer Körperschaft (§ 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 AO)

Gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO ist der Erwerb oder die Veräußerung von qualifizierten Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Ausland haben, zu melden. Eine ausländische Körperschaft liegt vor, wenn sich ihr Sitz und ihre Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs der AO, als...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / VI. Drittstaat-Gesellschaft (§ 138 Abs. 3 AO)

Wie bereits oben erwähnt, ist eine Drittstaatgesellschaft gem. § 138 Abs. 3 AO eine Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Sitz oder Geschäftsleitung in Staaten oder Territorien, die nicht Mitglieder der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation sind (unter letzterer fallen Island, Liechtenstein, Norwegen sowie S...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 5. Einfluss auf Drittstaat-Gesellschaft (§ 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO)

Gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO haben inländische Steuerpflichtige die Tatsache zu melden, dass sie alleine oder zusammen mit nahestehenden Personen erstmals unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss auf die gesellschaftsrechtlichen, finanziellen oder geschäftlichen Angelegenheiten einer Drittstaatgesellschaft ausüben können. Diese Regelung ...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / III. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b AO)

Auskunftspflicht: § 138 Abs. 1b S. 1 AO statuiert eine Auskunftspflicht des Steuerpflichtigen gegenüber dem FA, nachdem dieses von der Gemeinde über die Betriebseröffnung unterrichtet wurde. Der Steuerpflichtige muss dem FA nunmehr weitere Auskünfte über die für seine Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen. Einer gesonderten Aufforderung ...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / 6. Angabe der wirtschaftlichen Tätigkeit (§ 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO)

Gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO muss die Meldung auch Angaben zur Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebs, der Betriebsstätte, der Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse oder der Drittstaatgesellschaft enthalten. Darunter fallen Angaben über die bloße Einkunftsart hinaus, insb. die Nennung der Branche nennen, in welcher der Betrieb o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.3 Anspruch der ertragsberechtigten Körperschaft auf Ersatz des Steuerausfalls?

Rz. 115 Die Gemeinden haben grundsätzlich keine Möglichkeit vom Land als Träger der Finanzverwaltung Ersatz des Steuerausfalls zu verlangen, der ihnen durch Fehler der zuständigen Landesfinanzbehörde bei Festsetzung von Steuermessbeträgen entstanden sind. Die Gemeinden können solche Ansprüche weder im Wege des Folgenbeseitigungsanspruchs noch nach den Grundsätzen über die si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4 Besondere Klagebefugnis der ertragsberechtigten Körperschaft (Abs. 3)

4.1 Allgemeines Rz. 109 Ausgehend von der Unterscheidung zwischen Ertragshoheit nach Art. 106, 107 GG und Verwaltungshoheit nach Art. 106 GG kann die die Steuer verwaltende Körperschaft und die insoweit ertragsberechtigte Körperschaft auseinanderfallen. Ein Auseinanderfallen der Verwaltungs- und Ertragshoheit liegt insb. für Gewerbesteuer- und Grundsteuermessbescheide vor, die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.2 Klagebefugnis der ertragsberechtigten Körperschaften nur bei Interessenkollision

Rz. 112 § 40 Abs. 3 FGO regelt den besonderen Ausnahmefall, in dem eine Körperschaft in ihrer Eigenschaft als Steuerberechtigte ausnahmsweise befugt ist, wegen der Steuerfestsetzung Klage zu erheben. Nach dieser Vorschrift sind Abgabenberechtigte wegen der von den Finanzbehörden des Bundes oder eines Landes festgesetzten oder festzusetzenden Steuern (oder Steuermessbeträgen)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.1 Allgemeines

Rz. 109 Ausgehend von der Unterscheidung zwischen Ertragshoheit nach Art. 106, 107 GG und Verwaltungshoheit nach Art. 106 GG kann die die Steuer verwaltende Körperschaft und die insoweit ertragsberechtigte Körperschaft auseinanderfallen. Ein Auseinanderfallen der Verwaltungs- und Ertragshoheit liegt insb. für Gewerbesteuer- und Grundsteuermessbescheide vor, die im Rahmen der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.3 Beamte und beamtenähnliche Personen (Nr. 2)

Rz. 22 Nr. 2 regelt die Versicherungsfreiheit für Beamte und beamtenähnliche Personen, die an sich als Beschäftigte nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 versicherungspflichtig wären. Sie bedürfen wegen des eigenständigen und außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellten Schutzes im Krankheitsfall jedoch nicht deren Schutz und sollen davon auch dann ausgeschlossen sein, we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.1 Steuerbescheide

Rz. 99 Die Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO gegen einen Steuerbescheid folgt aus der daraus resultierenden steuerlichen Belastung, d. h. nach der Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und der angestrebten Steuer.[1] Denn aus § 157 Abs. 2 AO leitet sich der Grundsatz ab, dass bei einer Klage gegen die Steuerfestsetzung eine Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.5 Versicherungsfreiheit von Geistlichen (Nr. 4)

Rz. 39 Nr. 4 regelt – der Personengruppe der Beamtenähnlichen nach Nr. 2 vergleichbar – die Versicherungsfreiheit von Geistlichen anerkannter Religionsgesellschaften, wenn diesen nach beamtenähnlichen Grundsätzen (vgl. Rz. 26 ff.) Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe zusteht. Es muss sich um eine überhaupt entgeltlich ausgeübte Tätigkeit für die anerkannte Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 40 FGO regelt in Abs. 1 die in der Praxis wesentlichen Klagearten des Finanzgerichtsprozesses und in Abs. 2 die Klagebefugnis als zentrale Sachentscheidungsvoraussetzung. Die dort geregelte Klagebefugnis gilt über die in § 40 Abs. 1 FGO genannten Klagearten hinaus für andere Rechtsschutzbegehren entsprechend und wird in § 40 Abs. 3 FGO um eine besondere Klagebefugnis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.8 Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Vereinigungen (Nr. 7)

Rz. 48 Nr. 7 regelt die Versicherungsfreiheit von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und ähnlicher Personen. Durch die ausdrückliche Ergänzung um den Begriff der "satzungsmäßigen" Mitglieder sollte die Versicherungsfreiheit auf Personen beschränkt werden, die der Gemeinschaft – jedenfalls dem Grunde nach – auf Dauer (ewiger Profess) angehören und nicht die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Ungarn / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Ausländische Unternehmer, die sich über die ungarischen MwSt-Vorschriften informieren möchten, können sich an folgende Stelle wenden: Adó- és Pénzügyi Ellenőrzési Hivatal (Általános Főosztály) Ungarische Steuer- und Finanzverwaltung (Abteilung für allgemeine Angelegenheiten) Postanschrift: H-1077 Budapest, Dob u. 75-81. Tel.: +36-1-322-7302 Fax: +36-1-322-1985 E-Mail: clo@apeh.hu I...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.3 Internationale Regelungen

Rz. 5 Als internationale Regelungen finden sich das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) bzw. ILO – International Labour Organisation – vom 24.6.1970 (IAO-Übereinkommen Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub[1]) sowie auf der Ebene der Europäischen Union die RL 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) [2], die hinsichtlich der für den Urlaub maßgeblichen Reg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.2.2 Vergleichsentgelt (§ 5 TVÜ)

Die Bildung eines Vergleichsentgelts gem. § 5 ist der 2. Schritt der Überleitung in den TVöD. Soweit Abs. 1 auf die "erhaltenen" Bezüge abstellt, folgt daraus nicht, dass in Fällen, in denen dem Beschäftigten im Monat vor seiner Überleitung nicht der ihm zustehende ungekürzte Ortszuschlag der Stufe 2, sondern eine niedrigere Stufe gezahlt worden ist, das Vergleichsentgelt nur...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Forstwirt (Professiogramm) / 1.2 Unternehmen

In der Forstwirtschaft werden folgende 3 Arten von Eigentümern des Walds unterschieden: Körperschaften, Privatpersonen, Staat (Bund, Bundesländer), die auch für seine Bewirtschaftung verantwortlich sind. Körperschaften können Gemeinden und Städte, öffentlich-rechtliche Stiftungen und Zweckverbände oder auch Universitäten sein. Privatpersonen können sich zu Forstbetriebsgemeinscha...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.2 Steuerrückstellungen (Abs. 3 B. 2.)

Rz. 139 Die Steuerverpflichtungen einer Gesellschaft, deren Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme hinreichend konkret ist, werden je nach bestehender Gewissheit bzw. Sicherheit an zwei Stellen in der Bilanz ausgewiesen. Anstehende Steuerzahlungen, deren Höhe gewiss ist, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Steuerrückstellungen sind dagegen für Abgaben u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen

Rz. 103 § 274 Abs. 2 HGB führt zur Bewertung aus, dass die Steuerlatenzen mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt der voraussichtlichen Auflösung der Differenzen anzusetzen sind. Da es sich um eine Vorschrift zum Einzelabschluss handelt, erscheint das Wort "unternehmensindividuell" überflüssig oder fragwürdig.[1] Die Bedeutung erschließt sich durch den Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Personengesellschaften

Rz. 62 Bei Personengesellschaften ist eine transparente Besteuerung oder eine Besteuerung nach dem Optionsmodell (§ 1a KStG) möglich. Für die transparente Besteuerung gilt Folgendes: Die ertragsteuerliche Behandlung dieser PersG gründet sich auf dem Konzept der Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Danach sind neben der Steuerbilanz der PersG selbst (Gesamthan...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3.3 Rechtsform der formwechselnden Rechtsträger

Rz. 23 Unter einem Formwechsel i. S. d. UmwG ist eine Umwandlung ohne Übertragung von Aktiva und Passiva zu verstehen, die neben Umwandlungen mit entsprechender Übertragung (Verschmelzung, Spaltung und Vermögensübertragung) zu einer der beiden (vier) Grundarten (Unterarten) von Umwandlungen i. S. d. UmwG gehört.[1] Als Rechtsträger eines Formwechsels kommt dabei grds. ein Gr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.3 Beteiligungen (Abs. 2 A. III. 3.)

Rz. 57 Beteiligungen sind gem. § 271 Abs. 1 HGB Anteile an anderen Unt, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch die Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dienen, wie z. B. Aktien, GmbH-Anteile oder Komplementär- oder Kommanditanteile einer KG oder OHG. Die Beteiligungsabsicht und nicht die Beteiligungshöhe ist entscheidend. Mögliche Indizien für eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Mindestbesteuerung und andere steuerliche Restriktionen

Rz. 52 Bei der bilanziellen Berücksichtigung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen sind bestehende steuerliche Restriktionen in der Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl im Fall der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen als auch im Fall der Saldierung mit passiven Steuerlatenzen im Zug der Gesamtdiffe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Zinsvorträge, Steuergutschriften

Rz. 59 Der Gesetzgeber hat erkennen lassen, dass die Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen auch diesen gleichgestellte andere steuerliche Vorteile umfasst.[1] Der aus der sog. Zinsschranke nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG stammende Zinsvortrag entfaltet ähnliche steuerliche Wirkungen wie der steuerliche Verlustvortrag, sodass dessen Aktivierung bzw. Saldier...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2.1 Grundlagen

Rz. 73 Unter einer steuerlichen Organschaft wird die Zusammenfassung des steuerlichen Einkommens der dem Organkreis angehörigen Ges. beim Organträger verstanden (§ 14 Abs. 1 KStG). Für die Berücksichtigung latenter Steuern sind ausschl. ertragsteuerliche Organschaften von Bedeutung; umsatzsteuerliche Organschaften spielen keine Rolle. In Deutschland existieren Regelungen zur...mehr