Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1239 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In sachlicher Hinsicht ist § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 S 1 EStG auf Veräußerungen von Anteilen an einer Körperschaft iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG anzuwenden. Der Anwendungsbereich wird durch § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 S 2 EStG erweitert auf Genussrechte iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften. ba) Anteile an Körperschaften Rn. 1240...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.1 Begriff und Rechtsstellung

Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Stiftung wird als kommunale Stiftung bezeichnet, wenn sie ihren Tätigkeitsbereich auf die Erfüllung von überwiegend öffentlicher Zwecke innerhalb einer kommunalen Gebietskörperschaft richtet. Sie wird grundsätzlich von einer kommunalen Körperschaft verwaltet. Der Begriff der Kommunalstiftung ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, so ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wachter, Stiftungen, Zivil- und StR in der Praxis 2000; Orth, Stiftungen und Unternehmenssteuerreform, DStR 2001, 325; Schaumburg/Rödder, Unternehmenssteuerreform 2001; Wassermeyer, Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auf Auskehrungen von Stiftungen, DStR 2006, 1733; Spanke/Müller, Zahlungen einer Familienstiftung an Destinatäre als Einkünfte aus KapVerm, BB 2011, 932; Orth, Nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Anwartschaften

Rn. 1246 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Anwartschaften iSv § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG sind alle dinglichen oder schuldrechtlichen Rechte zum Erwerb eines Anteils einer Körperschaft iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zu verstehen. Hierzu gehören Bezugsrechte im Rahmen einer Kapitalerhöhung nach § 186 AktG. Hiernach muss jedem Aktionär auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisheri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Keine Veräußerung des Stammrechts

Rn. 1266 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG ist nur dann einschlägig, wenn die dazu gehörigen Aktien oder sonstige Anteile nicht mitveräußert werden. Die Veräußerung des Stammrechts zusammen mit dem Dividendenschein oder sonstigen Anspruchs wird somit nicht von dieser Regelung erfasst. Diese durch den Gesetzgeber vorgenommene Einschränkung ist s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Einnahme aus Leistungen

Rn. 741 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das Merkmal Leistung ist wie in § 22 Nr 3 EStG, also als ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu verstehen. Somit fallen alle Arten von Vermögentransfers unter dem Leistungsbegriff, somit sowohl Geldleistungen als auch Sach- und Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen. Dabei muss die Leistung zurückzuführen sein auf das Verhältnis des Leistu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Sonstige juristische Personen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 4 KStG)

Rn. 731 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Als sonstige juristische Personen des privaten Rechts kommen insbesondere in Betracht: der nicht wirtschaftlicher (sogenannte ideeller) Verein, der wirtschaftliche Verein, die Stiftung sowie die rechtsfähige Anstalt. Der nicht wirtschaftliche Verein, geregelt in §§ 21ff BGB, ist nicht auf einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb gerichtet und dient i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gleitschirmfliegen

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Vereine, deren Satzungszweck das Gleitschirmfliegen als "körperliche Ertüchtigung" ist, fördern den (Luft-)"Sport" i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) und können, wenn die übrigen Voraussetzungen der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) erfüllt sind, als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden. Mitgliedsbeiträge,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Befreiung von der KSt

Rn. 733 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Leistungen iSv § 20 Abs 1 Nr 9 EStG müssen von "einem nicht von der KSt befreiten" Rechtssubjekt stammen. Der Gesetzgeber wollte auf der Ebene der Leistungsempfänger nur dann eine Nachbesteuerung vornehmen, wenn das Rechtssubjekt selber körperschaftsteuerpflichtig ist, oder umgekehrt eben keine Nachbesteuerung auf Ebene des Leistungsemp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Keine Einnahme iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG

Rn. 743 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 20 Abs 1 Nr 9 EStG ist gegenüber § 20 Abs 1 Nr 1 EStG subsidiär. § 20 Abs 1 Nr 9 EStG gelangt daher nur dann zur Anwendung, wenn die Leistung, die wirtschaftlich einer Gewinnausschüttung vergleichbar ist, nicht schon direkt unter § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zu subsumieren ist.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Nahestehende Personen

Tz. 13 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist auch gegeben, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Körperschaft zugunsten einer nahestehenden Person erfolgt (R 8.5 Abs. 1 KStR, Anhang 4). Zur Begründung des Nahestehens reicht jede Beziehung des Mitglieds oder Gesellschafters zu einer anderen Person au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Entsprechende Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 2 EStG (Liquidation)

Rn. 751 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Durch die Verweisung auf § 20 Abs 1 Nr 2 EStG zählen auch Einnahmen, die nach der Auflösung oder Kapitalherabsetzung anfallen, zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG. Rn. 752–754 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 vorläufig freimehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sozialistische Jugend Deutschland – Die Falken

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die "Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken" (Bundesverband) mit Sitz in Berlin ist ein bundesweit tätiger unabhängiger Jugend- und Erziehungsverband. Zweck des Verbandes ist es, die demokratische Erziehung und Bildung junger Menschen auf sozialistischer Grundlage zu fördern. Er führt Maßnahmen i. S. d. § 11 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Ertragssteuern

Tz. 64 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Überträgt der aufgrund des Stiftungsgeschäfts Privatvermögen (z. B. Barvermögen, Wertpapiere oder Grundstücke) auf die Stiftung, ist dies grundsätzlich nicht ertragssteuerpflichtig. Dies gilt auch bei der Übertragung von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinne von § 17 EStG. Tz. 65 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Besonderheite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1385 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Erträgen aus § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auch die Aufgabe und Übertragung von Mitgliedschaften oder die Stellung als Gesellschafte...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.6 Einzug der Insolvenzgeldumlage

Tz. 83 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) wurde diese Umlage letztmalig 2009 für 2008 durchgeführt. Der Einzug der Insolvenzgeldumlage für Entgeltabrechnungszeiträume 2009 wurde den Einzugsstellen (Krankenkassen/Minijob-Zentrale) übertragen. Die Zahlung erfolgt parallel zum Verfahren beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 36 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 EStG gilt zunächst unmittelbar für natürliche Personen, die unbeschränkt StPfl sind, soweit sich ihr KapVerm im PV befindet. Bei beschränkt StPfl reduziert sich der sachliche Anwendungsbereich auf die inländischen Einkünfte nach § 1 Abs 4 EStG iVm § 49 Abs 1 Nr 5 EStG. Da Körperschaften iSd § 1 Abs 1 Nr 1–3 KStG nach § 8 Abs 2 KStG gewe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / [Ohne Titel]

Verwaltungsanweisungen: BMF v 02.02.2016, BStBl I 2016, 200 (Steuerbefreite Körperschaften, Gewinne wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe – Auslegungsfragen zu § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG); BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 (Auslegungsfragen zu § 20 Abs 1 Nr. 10 EStG bei BgA als Schuldner der KapErtr). Rn. 850 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe

Rn. 1389 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG spricht nicht von Veräußerungen, sondern von Übertragung oder Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit den in § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG genannten Körperschaften. Hiermit sind somit insbesondere ein Ausscheiden als Mitglied oder Gesellschafter dieser Körperschaften bzw eine Übertragung der Stellung als Mitglied od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Besteuerung der vGA beim Gesellschafter

Rn. 401 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Hinsichtlich der Besteuerungsfolgen beim Gesellschafter besteht grds kein Unterschied zwischen einer offenen und einer verdeckten Gewinnausschüttung. Sofern der Gesellschafter die Anteile im PV hält und die Einnahmen nicht denen aus VuV zuzuordnen sind (Subsidiaritätsprinzip nach § 20 Abs 8 EStG), unterliegen die zuzurechnenden Erträge der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1477 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 4a S 5 EStG enthält eine Erleichterung bei der Gewinnermittlung im Zusammenhang mit Anteilen, bei denen der StPfl keine Gegenleistung zu erbringen hat (zB bei Bonus- oder Freiaktien). Die Zuteilung dieser Anteile stellt an sich einen sonstigen Bezug (sogenannte Sachdividende) nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 dar (BFH v 07.12.2004, VIII R ...mehr

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 3. Steuerrechtliche Analyse

Gem. § 10 Nr. 1 S. 1 KStG sind Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken des Steuerpflichtigen, die durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind, nichtabziehbare Betriebsausgaben. Dies bedeutet, dass diese Aufwendungen außerbilanziell bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Körperschaft wieder hinzuzurechnen sind, soweit sie d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Steuerbegünstigte Einrichtungen dürfen ihre Mittel nur für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Insbesondere dürfen die Mitglieder oder Gesellschafter keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der steuerbegünstigten Einrichtung erhalten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Dieses generelle Ausschüttungsverbot...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Rn. 851 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG setzt zunächst voraus, dass ein BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn der BgA im rechtlichen Sinne ein unselbstständiger Teil der juristischen Person des öffentlichen Rechts darstellt. Das Steuerrecht fingiert hier, wie bei einer KapGes und ihren Anteilseigenern, getrennte ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Alpenverein

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Beim Deutschen Alpenverein e. V. (DAV) und seinen 336 Sektionen (jeweils eigenständige e. V.) handelt es sich um Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke i. S. v. §§ 51ff. AO (Anhang 1b) erfüllen. Als Zweck verfolgt werden die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b), des Natur- und Umweltschutzes (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1484 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 4a S 7 EStG, eingeführt durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809, erweitert den Anwendungsbereich der § 20 Abs 4a S 1 u 2 EStG auf Abspaltungen. Nach der Gesetzesbegründung entspricht dies der Zielsetzung, die AbgSt für StPfl und die Kreditinstitute als steuerabführende Stellen praktikabel auszugestalten. Durch di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anteilstausch bei bestimmten Kapitalmaßnahmen (§ 20 Abs 4a S 1 EStG)

Rn. 1454 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 4a S 1 EStG bestimmt, dass der Anteilstausch von Beteiligungen an Körperschaften, Vermögensmassen oder Personenvereinigungen, der aufgrund von gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen vollzogen wurde und sofern das Besteuerungsrechts Deutschlands für die erhaltenen Anteile weiterhin bestehen bleibt, keine Besteuerung nach sich zieht. Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Körner, Änderungen bei der Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch das StSenkG, NWB F 4, 4447; Reich/Helios, Zur Besteuerung einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand nach dem StSenkG, BB 2001, 1442; Schiffers, KapSt bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit, BB 2003, 398; Bürstinghaus, Betriebe gewerblicher...mehr

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FoVo 02/2024, Antragsbefugn... / 3 Der Praxistipp

Nur institutionelle Statthalter von Interessen sind Anspruchsberechtigte Wer eine nach § 3 oder § 7 UWG unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann nach § 8 Abs. 1 UWG auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung droht. Neben den Mitbewerbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1388 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In sachlicher Hinsicht wird die Übertragung und Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit den in § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG genannten Körperschaften (insbesondere Vereine, Stiftungen VVaG; auch s Rn 725ff) erfasst.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Beschäftigen Vereine oder andere Körperschaften oder Organisationen Arbeitnehmer gegen Entgelt, ist grundsätzlich Sozialversicherungspflicht gegeben, weil jedes angestellte (nichtselbständige) Beschäftigungsverhältnis der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Tz. 2 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Werden zwischen dem Arbeitgeber – "Verband/Verein" ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aeroclubs

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Aeroclubs sind in der Regel steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften, weil sie gemeinnützige Zwecke verfolgen und den Flugsport fördern. Ein Aeroclub dient der Förderung des Sports, s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Damit ist der Verein zwar berechtigt, Zuwendungs-/Spendenbestätigungen für Zuwendungen/Spenden auszustellen. Die Mitglied...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Minicar-Sport

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Minicar-Sportvereine können als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden, wenn sie den Sport fördern (hierzu s. FG Baden-Württemberg vom 10.11.1994, EFG 1995, 7, rkr. und s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen sind aber als Sonderausgaben beim Leistenden abzugsfähig (s. § 10b Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendungsbereich

Rn. 4a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 EStG gilt sowohl für die Einkünfte von unbeschränkt (§ 1 Abs 1–3, § 1a EStG) als auch von beschränkt (§ 1 Abs 4, §§ 49, 50 EStG) StPfl, über § 8 Abs 1 S 1 KStG ist die Vorschrift auch für das Einkommen von Körperschaften anzuwenden. Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist Voraussetzung, dass das inländische Besteuerungsrecht besteht (s F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Ähnliche Beteiligungen

Rn. 1245 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter ähnliche Beteiligungen fallen nach der Gesetzesbegründung Anteile an Vorgesellschaften, die nach Abschluss des Vertrags zur Errichtung einer KapGes vor Eintragung in das Handelsregister bestehen (BT-Drucks 16/4841, 55). Vorgesellschaften sind bereits körperschaftlich strukturiert und fallen somit unter den Begriff der Körperschaften ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Auflösung einer Gesellschaft

Rn. 452 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gesellschaftsrechtlich erfolgt durch die Auflösung bzw Liquidation einer KapGes (§§ 262ff, 278 AktG, §§ 60ff GmbHG) eine Änderung des Zwecks; an die Stelle des satzungsmäßigen Gesellschaftszwecks tritt die Abwicklung. Werden im Rahmen von Liquidationsraten Gewinnanteile oder sonstige Bezüge ausgeschüttet, erfolgt die Besteuerung zunächst pri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundlagen

Rn. 200 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 20 Abs 1 und 2 EStG erfasst Gewinnausschüttungen von AG, GmbH, Genossenschaften, bergbautreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer juristischen Person haben, sowie von KGaA an ihre Kommanditaktionäre. Die Gewinnausschüttungen an persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA sind ebenfalls Gewinnanteile iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, soweit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 800 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zu Einkünften aus KapVerm der Trägerkörperschaft werden qualifiziertmehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.11 Negative Einkünfte aus der Veräußerung oder der Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft nach § 2 Abs. 5 UmwStG

Mit § 2 Abs. 5 UmwStG wurde ein Verlustverrechnungsverbot für beim übertragenden Rechtsträger entstandene stille Lasten in Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft geschaffen. Damit sollen Gestaltungen unterbunden werden, die darauf abzielen, im steuerlichen Rückwirkungszeitraum geschaffenes Verlustpotenzial auf einen Dritten zu übertragen und diesem eine Verre...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 70-82)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.12 Verlustabzugsbeschränkungen im laufenden Erhebungszeitraum (Zeilen 123-126)

Die Zeilen 123-126 betreffen Verlustabzugsbeschränkungen nach § 8c KStG, die über § 10a Satz 10 GewStG zu berücksichtigen sind. In Zeile 123 geht es um Körperschaften und Personengesellschaften, soweit an diesen eine Körperschaft unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligt ist. Zeile 124 betrifft Verluste einer Körperschaft, die nach § 1...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.4 Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Europäische Genossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind Gewerbebetriebe kraft Rechtsform.[1] Unabhängig davon, ob die Kapitalgesellschaft eine gewerbliche oder eine andere Tätigkeit ausübt, gilt ihre Tätigkeit stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Eine Kapitalgesellsc...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.6 Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zeilen 92-99)

Bei Einzelunternehmern und bei Personengesellschaften beeinflussen Spenden (anders als bei Kapitalgesellschaften) nicht den Gewinn. Sie sind bei der Einkommensteuer der Gesellschafter abzugsfähig. Da Spenden auch bei der Gewerbesteuer abzugsfähig sind, werden sie nach § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen, soweit sie aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet werden und den Gewinn n...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.8 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 68)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.1 Kürzungen beim Grundbesitz (Zeilen 83-87)

Eine Kürzung erfolgt i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes, der am 1.1.2022 zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehört und nicht von der Grundsteuer befreit ist. Die Kürzung dient der Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch Grundsteuer und Gewerbesteuer. Die Betriebsvermögenseigenschaft wird nach einkommensteuerrechtlichen Kriterien beurteil...mehr