Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Ausschließlichkeit (§ 56 AO)

Rz. 134 Eine weitere Voraussetzung der Gemeinnützigkeit ist, dass die Körperschaft ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke ausschließlich verfolgt, vgl. § 56 AO.[229] Allein die Förderung von zwar steuerbegünstigten, aber nicht satzungsmäßigen Zwecken ist nicht ausreichend bzw. sogar steuerschädlich. Sollen daher weitere oder andere steuerbegünstigte Zwecke gefördert ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Satzungsmäßige Vermögensbindung (§ 61 AO)

Rz. 161 Neben dem Grundsatz der satzungsgemäßen Mittelverwendung ist der Grundsatz der Vermögensbindung zu beachten, vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Vermögen, das sich aufgrund der Steuervergünstigungen gebildet hat, im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks nicht für andere als für beg...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / ff) Auflösung und Vermögensanfall

Rz. 71 Die Satzung kann Vorschriften über die Auflösung der Stiftung enthalten. Die Auflösung der Stiftung kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn ihr Zweck erfüllt ist oder (von ihr) nicht mehr sinnvoll verfolgt werden kann, das Vermögen vollständig entwertet wurde oder die Stiftung das Gemeinwohl gefährdet. Zu den Fällen der Zweckerfüllung gehört auch die Stiftung auf Zeit,...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / d) Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 AO)

Rz. 176 Steuerpflichtig sind für die steuerbegünstigte Körperschaft Einkünfte aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, vgl. § 64 Abs. 1 AO.[290] Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht.[291] Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.4 Kapitalverzinsung

Tz. 1241 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Hat die Kö keine Vermögenseinlage in die Pers-Ges zu erbringen (Regelfall bei GmbH & Co KG), ist ein Entgelt für ihren Kap-Einsatz bei der Pers-Ges nicht zu gewähren. Die Kö hat die Möglichkeit, ihr Kap anderweitig Ertrag bringend anzulegen und auf diese Weise eine angemessene Rendite zu erwirtschaften. In diesen Fällen ist die Gewinnverte...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Kirchliche Zwecke (§ 54 AO)

Rz. 123 Gemäß § 54 AO verfolgt eine Körperschaft kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern.[206] Regelbeispiele für kirchliche Zwecke sind insbesondere die Errichtung, Ausschmückung und Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern, die Erteilung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.3 Haftungsentschädigung (insbesondere bei GmbH & Co. KG)

Tz. 1238 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Kpl einer KG haftet den Gesellschaftsgläubigern gegenüber mit seinem gesamten Vermögen (s § 161 Abs 1 HGB). Auch die Kpl-GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Dies beschr sich vielfach auf das Mindest-Stamm-Kap oder uU sogar auf einen niedrigeren Betrag (zB bei zwischenzeitlich eingetretenen Verlusten). Tz. 1239 Stand: EL 102 – ET: 0...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / dd) Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO)

Rz. 163 Gemäß § 63 Abs. 1 AO muss die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen der Satzung über die Voraussetzungen der Steuervergünstigungen entsprechen.[274] Eine erhöhte Nachweispflicht besteht für diejenigen Körperschaften, die ihre steuerbegünstigte...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.6 Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Körperschaftsteuer

Tz. 180 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Soweit eine nach § 2 Nr 1 KStG beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse mit inl Eink iSd § 49 EStG zu veranlagen ist (also keine Abgeltungswirkung besteht, s Tz 158, 159), die dem St-Abzug vom Kap-Ertrag (s § 43 EStG) oder dem St-Abzug nach § 50a Abs 1 EStG unterlegen haben oder für die der St-Abzug nach § 50 Abs 7 EStG angeordnet...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / d) Steuerunschädliche Mittelverwendung (§ 58 AO)

Rz. 144 Gemeinnützige Körperschaften müssen ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, für die grundsätzlich sämtliche Mittel zeitnah zu verwenden sind, selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgen. Indes hat der Gesetzgeber in § 58 AO Ausnahmefälle geregelt, in denen eine gemeinnützige Körperschaft ihre Mittel abweichend von diesen Grundsätzen steuerunschädlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.1 Allgemeines

Tz. 170 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Soweit die KSt auf die inl Eink nicht durch den St-Abzug als abgegolten gilt, ist der beschr Stpfl iSd § 2 Nr 1 KStG mit seinen Eink iSd § 49 Abs 1 EStG zur KSt zu veranlagen (s § 31 Abs 1 KStG; § 25 EStG). Soweit in diese Veranlagung Kap-Eink einzubeziehen sind (insbes wenn diese in einer inl BetrSt erzielt werden, aber auch zB s Tz 75a, 7...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.3 Zuständigkeit

Tz. 172 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Zuständigkeit richtet sich vorrangig nach dem Ort inl Vermögens; falls solches fehlt, ist der Ort der Ausübung bzw Verwertung der einkunftserzielenden Tätigkeit maßgebend (s § 20 Abs 3, 4 AO). In Einzelfällen kann es auch zweckmäßig sein, dass mit Zustimmung des Betroffenen ein anderes als das an sich zuständige FA – zB das für den Bevo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.2 Steuererklärungspflicht

Tz. 171 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Zur Abgabeverpflichtung s § 31 KStG Tz 12ff. Eine Abgabepflicht besteht auch dann, wenn das FA eine St-Erklärung anfordert (s § 149 Abs 1 S 2 AO), um zu prüfen, ob beschr St-Pflicht vorliegt und eine Veranlagung erforderlich ist (s Urt des BFH v 18.12.1974, BStBl II 1975, 464). Soweit beschr Stpfl mit ihren Inl-Aktivitäten nach dem HGB zur ...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.2.1 Nach § 20 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Neben den kraft Gesetzes anzurechnenden Zeiten umfasst die Dienstzeit nach § 20 BAT die Beschäftigungszeit (Zeiten bei demselben Arbeitgeber) Zeiten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres (die Altersgrenze ist wegen unzulässiger Altersdiskriminierung nicht mehr maßgeblich) beruflich im Beamten- oder Arbeitsverhältnis bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes verbra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Verwendung eines amtlichen Musters

Tz. 169 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 3 S 1 KStG ist St-Besch über die Verwendung des Einlagekto für eine Leistung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen. § 33 Abs 2 Nr 1 KStG enthält eine ges Ermächtigung, wonach das BMF im Einvernehmen mit den obersten Fin-Beh der Länder das Muster der St-Besch festlegen darf. In dem mit Schr des BMF v 23.05.2022, BStB...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / c) Modalitäten der Zweckerfüllung

Rz. 124 Verfolgt eine Körperschaft steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. Abgabenordnung, so muss sie Zwecke grundsätzlich selbstlos (§ 55 AO), ausschließlich (§ 56 AO) und unmittelbar (§ 57 AO) verfolgen. aa) Selbstlosigkeit (§ 55 AO) Rz. 125 Der Begriff der Selbstlosigkeit, der gleichbedeutend mit Uneigennützigkeit ist, wird im Gesetz vor allem negativ definiert.[208] Gemäß § 55 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Anteilseigner als Adressat der Bescheinigung

4.4.1 Allgemeines Tz. 153 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 § 27 Abs 3 S 1 KStG verpflichtet die Kö zur Ausstellung einer St-Besch an ihre AE, welche dem FA die Besch zusammen mit der ESt- bzw KSt-Erklärung als Beweismittel iSd § 97 AO vorlegen. AE ist gem § 20 Abs 5 S 2 EStG derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapV, zB Aktien, Kuxe, Anteile an GmbH oder an Erwerbs- und Wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Inhalt der Bescheinigung nach § 27 Abs 3 KStG

4.7.1 Allgemeines Tz. 165 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 3 S 1 KStG hat die Kap-Ges ihren AE eine St-Besch nach amtl vorgeschriebenem Muster zu erteilen, in der der auf den jeweiligen AE entfallende Betrag einer Einlagenrückzahlung ausgewiesen ist. Die St-Besch nach § 27 Abs 3 KStG dient auf AE-Seite der Herausrechnung der gem § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 EStG nicht stba...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Der Umfang der Verwendung des Einlagekto (sog Differenzrechnung)

2.4.2.1 Allgemeines Tz. 44 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 3 KStG mindern Leistungen der Kap-Ges mit Ausnahme der Rückzahlung von Nenn-Kap iSd § 28 Abs 2 S 2 und 3 KStG das stliche Einlagekto unabhängig von ihrer hr-lichen Einordnung nur, soweit die Summe der im Wj erbrachten Leistungen (Größe I) den auf den Schluss des vorangegangenen Wj ermittelten ausschüttbaren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4 Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaft und Mitunternehmer/Anteilseigner

7.2.4.1 Übersicht Tz. 1250 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ausgangsfall: Bestehen Leistungsbeziehungen zwischen der Pers-Ges und ihren MU, sind folgende Fallgestaltungen zu unterscheiden: Die Pers-Ges veräußert ein WG zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis an den MU, der zugleich AE der Kö oder eine dem AE nahe stehende Pers ist (s Tz 1251). Die Pers-Ges erbringt eine sonstige Lei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.2 Vergütung für die Geschäftsführung

Tz. 1222 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Bei einer GbR steht die Geschäftsführung nach § 709 Abs 1 BGB den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu; für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Abw Regelungen im Gesellschaftsvertrag sind allerdings möglich, es handelt sich also um dispositives Recht. Für eine OHG ist die Geschäftsführung in den §§ 114 bis 11...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.2.1 Erstattung ist unangemessen niedrig

Tz. 1229 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die zu niedrige Erstattung von der Pers-Ges führt bei der Kö zu einer verhinderten Vermögensmehrung mit Auswirkung auf den bil Gewinn (keine Sondervergütung iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG). Diese Gewinnminderung ist auch im Gesellschaftsverhältnis veranlasst, soweit AE der Kö als MU von der Restgewinnverteilung profitieren. Dabei ist unerheblich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.2.2 Geschäftsführergehalt ist unangemessen hoch

Tz. 1231 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Steht der angemessenen Vergütung für die Geschäftsführung eine unangemessen hohe Gehaltszahlung an den GF gegenüber, führt das iHd Differenz zu einer Vermögens- und Gewinnminderung bei der Kö. Diese Gewinnminderung wird idR im Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein, wenn der GF auch AE (auch Minderheitsgesellschafter) oder nahe stehende P...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / II. Europarechtliche Entwicklungen

Rz. 11 Europarechtlich wird das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht zunehmend diskutiert: Im Zusammenhang mit der Kapitalverkehrs-, Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten wird vor allem die bislang bevorzugte Stellung inländischer gemeinnütziger Körperschaften im Vergleich zu ausländischen gemeinnützigen Einrichtungen problematisiert. Vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3.1 Umwandlung einer Kapital- auf eine Kapitalgesellschaft

Tz. 1549 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 VGA der übertragenden Kö, für die ein passiver Korrekturposten zu bilden ist (also für vGA an Gesellschafter, die im Rückwirkungszeitraum ausgeschieden sind), gelten für Zwecke der Anwendung des § 27 KStG spätestens im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Umwandlung als abgeflossen. Diese Leistungen sind in der gesonderten Festst...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 6. Besteuerung der Destinatäre

Rz. 306 Satzungsmäßige Zuwendungen aus dem Vermögen von Stiftungen fallen den Begünstigten unentgeltlich zu. Dennoch sind sie schenkungsteuerfrei, da sie nicht um der Bereicherung der Bedachten willen, sondern zur Erfüllung des Stiftungszwecks geleistet werden.[449] Rz. 307 Lange Zeit war umstritten, welcher Einkunftsart die Ausschüttungen einer steuerpflichtigen Stiftung zuz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.4 Tarifbelastung

Tz. 173 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Das unter Beachtung der Sondervorschriften für beschr Stpfl (s § 50 EStG, s Tz 95 ff) ermittelte zvE unterliegt in vollem Umfang der KSt, da die Freibeträge nach §§ 24, 25 KStG nur für unbeschr Stpfl anwendbar sind. Der KSt-Satz für beschr Stpfl iSd § 2 Nr 1 KStG bestimmt sich heute nach § 23 Abs 1 KStG, früher nach § 23 Abs 3 KStG iVm § 23 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.5 Steuerermäßigungen bei ausländischen Einkünften (§ 50 Abs 3 EStG)

Tz. 175 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Zu den inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG können auch ausl Eink iSd § 34d EStG rechnen. Voraussetzung ist, dass diese ausl Eink einer inl betrieblichen Betätigung zuzuordnen und deshalb bei den Eink aus L + F (s § 49 Abs 1 Nr 1 EStG) oder Gew (s § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG) zu berücksichtigen sind. Beispiel: Im Bsp ist allerdings Voraussetzung fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Zuordnung der Leistungen zu den Gesellschaftern

Tz. 162 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Leistungen einer Kö an mehrere AE, zu deren Finanzierung mehrere EK-Töpfe (dh neben dem Einlagekto auch neutrales Vermögen) herangezogen werden müssen, sind den AE entspr ihrem Anteil an der Ausschüttung zuzurechnen. Eine gezielte Zurechnung eines bestimmten Ausschüttungsbestandteils zu einem bestimmten AE ist nicht zulässig (analog R 97 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.3 Höhe der Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekto (§ 27 Abs 3 S 1 Nr 2 KStG)

Tz. 167 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 3 S 1 Nr 2 KStG ist in der St-Besch die (auf den jeweiligen AE entfallende) Höhe der Leistungen anzugeben, soweit das stliche Einlagekto gemindert wurde. Diese St-Besch ist der Nachweis dafür, dass der AE gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG die entspr Bezüge nicht als Kap-Ertrag versteuern muss. Wegen der stlichen Behandlung beim AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.5 ... unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Einordnung

Tz. 57 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das SEStEG neu in den § 27 Abs 1 S 3 KStG eingefügt wurde der Zusatz, dass die in § 27 Abs 1 KStG geregelte Verwendungsfiktion unabhängig von der hr-lichen Einordnung der Leistung gilt. Das bedeutet, dass auch eine Auskehrung an die AE, die hr-lich eine Rückzahlung aus der Kap-Rücklage darstellt, für stliche Zwecke als Leistung iSd § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2 Personengesellschaft erbringt Leistung an Dritten (nahe stehende Person des Anteilseigners und Mitunternehmers)

Tz. 1260 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert die Pers-Ges ein WG oder erbringt sie eine Leistung an die dem AE und MU nahe stehende Pers und erhält sie dafür ein unangemessen niedriges Entgelt, ergibt sich dadurch eine Gewinnminderung bei der Pers-Ges. Sofern dadurch der Gewinnanteil der beteiligten Kö gemindert wird, tritt bei der Kö eine verhinderte Vermögensmehrung und a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Keine dem KStG 1999 vergleichbare Verwendungsreihenfolge

Tz. 42 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das KStG enthält keine dem § 28 Abs 3 KStG 1999 vergleichbare Vorschrift zur Regelung einer Verwendungsreihenfolge. Das liegt daran, dass die Vorschriften des § 37 KStG (KSt-Minderung für oGA bei Vorhandensein von KSt-Guthaben; nur noch bis 2006), des § 38 KStG (KSt-Erhöhung bei Verwendung von EK 02; im Regelfall nur noch bis 2006) und des §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6 Veräußerung und Abtretung des Dividendenanspruchs

Tz. 158 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Wer nach erfolgtem Gewinnverteilungsbeschl das Stammrecht unter Zurückbehaltung des Dividendenscheins veräußert und damit noch Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG aus dem früheren Rechtsverhältnis bezieht (s § 24 Nr 2 EStG), bleibt AE; s Schr des BMF v 23.05.2022 (BStBl I 2022, 860 Rn 70). An ihn ist die St-Besch auszustellen. Im Fall ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.1 Allgemeines

Tz. 165 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 3 S 1 KStG hat die Kap-Ges ihren AE eine St-Besch nach amtl vorgeschriebenem Muster zu erteilen, in der der auf den jeweiligen AE entfallende Betrag einer Einlagenrückzahlung ausgewiesen ist. Die St-Besch nach § 27 Abs 3 KStG dient auf AE-Seite der Herausrechnung der gem § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 EStG nicht stbaren Beträge aus d...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Mildtätige Zwecke (§ 53 AO)

Rz. 122 Gemäß § 53 AO verfolgt eine Körperschaft mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, hilfsbedürftige Personen selbstlos zu unterstützen.[203] Zu unterscheiden ist dabei zwischen persönlicher und wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit. Hilfsbedürftig ist, wer auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Die Hilfe muss erforderlich sein, nicht nur zweckmäßig. Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Allgemeines

Tz. 196 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 § 27 Abs 5 KStG idF vor dem SEStEG enthält eine zusätzliche Haftungsvorschrift, die neben die Haftungsregelungen der AO und anderer Gesetze tritt. Danach haftet der Aussteller einer Bescheinigung , die den Voraussetzungen des § 27 Abs 3 und 4 KStG nicht entspricht, für die auf Grund der Bescheinigung verkürzten St oder zu Unrecht gewährten St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4.2 Personengesellschaft veräußert Wirtschaftsgut an Mitunternehmer/Anteilseigner

Tz. 1251 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert die Pers-Ges ein einzelnes WG zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis an den MU, der zugleich AE der Kö oder eine dem AE nahe stehende Pers ist, ist der Vorgang aufzuteilen. Ein entgeltlicher Veräußerungsvorgang liegt nur iHd angemessenen Teils vor und iHd unangemessenen Teils wird eine Entnahme des MU angenommen. Bei der Ermitt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.1 Allgemeine Gewinnverteilung

Tz. 1218 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ist eine Kö an einer Pers-Ges beteiligt, steht ihr dafür auch ein angemessener Anteil am Gewinn der Pers-Ges zu. Ist der Gewinnanteil der Kö unangemessen niedrig vereinbart und hat diese unangemessene Gewinnverteilung ihre Ursache ausschl darin, dass die anderen MU der Pers-Ges zugleich AE der beteiligten Kö sind, führt dies idR zur Annahm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Inanspruchnahme des Haftenden

Tz. 202 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Aussteller der Bescheinigung haftet mit seinem ganzen Vermögen für die auf Grund der Besch verkürzten St oder zu Unrecht gewährten St-Vorteile. Die Inanspruchnahme des Haftenden erfolgt durch Haftungsbescheid iSd § 191 AO, der als Verw-Akt darüber hinaus § 119 AO entsprechen muss, aber kein St-Bescheid nach § 155 AO ist und deshalb nich...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.4 Zusammenfassende Betrachtung

Betrachtet man die Sätze 3 und 4 des § 34 Abs. 3 TVöD nebeneinander, so ergibt sich damit folgender Anwendungsbereich: § 34 Abs. 3 Satz 3 TVöD regelt die Anrechnung von Vorzeiten bei Arbeitgebern, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. § 34 Abs. 3 Satz 4 TVöD regelt die Vorzeiten bei anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Hier kommt es nicht darauf an, dass der f...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Ausnahmen zur zeitnahen Mittelverwendung

Rz. 156 Folgende Zuwendungen unterliegen nicht dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung und können steuerunschädlich dem Vermögen zugeführt werden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Allgemeines

Tz. 153 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 § 27 Abs 3 S 1 KStG verpflichtet die Kö zur Ausstellung einer St-Besch an ihre AE, welche dem FA die Besch zusammen mit der ESt- bzw KSt-Erklärung als Beweismittel iSd § 97 AO vorlegen. AE ist gem § 20 Abs 5 S 2 EStG derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapV, zB Aktien, Kuxe, Anteile an GmbH oder an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5 Gesamthands- und Bruchteilsgemeinschaften

Tz. 157 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die ausschüttende Kö hat bei Zugehörigkeit der Beteiligung zum Gesamthandsvermögen einer Pers-Ges eine zusammenfassende St-Besch auf den Namen der Pers-Ges auszustellen. Über die stliche Zurechnung der Leistungen iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG zu den MU der Pers-Ges ist iRd der gesonderten Feststellung des Gewinns der Pers-Ges (s § 180 AO) zu ents...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 1. Überblick

Rz. 328 Die Familienstiftung kann grundsätzlich aufgrund ihres auf das Familienwohl und nicht das Allgemeinwohl gerichteten Zwecks nicht gemeinnützig sein, vgl. § 52 Abs. 1 S. 2 AO. Trotzdem ist eine sog. gemeinnützige Familienstiftung möglich. Diese verfolgt ausschließlich gemeinnützige, mildtätige bzw. kirchliche Zwecke. Sie darf jedoch bis zu ein Drittel ihres Einkommens ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Grundkonstellation und Übersicht

Tz. 1259 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ausgangsfall: In vielen Fällen wird eine im Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögens- und Gewinnminderung der beteiligten Kö zusätzlich dadurch verschleiert, dass die Pers-Ges, an der die Kö beteiligt ist, Leistungsbeziehungen zu unangemessenen Entgelten zu Pers unterhält, die dem AE der Kö nahe stehen. Dabei ist nicht zwingend erforde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Treuhandverhältnisse

Tz. 155 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 39 Abs 2 Nr 8 AO ist bei Treuhandverhältnissen der Treugeber der stliche AE. An ihn ist grds die St-Besch auszustellen. Das setzt allerdings voraus, dass der ausschüttenden Kö das Treuhandverhältnis und der Name des Treugebers bekannt sind oder bekannt wird. Es liegt aber gerade im Wesen der Treuhandbeteiligungen, dass der ausschüttend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.4 Zahlungstag (§ 27 Abs 3 S 1 Nr 3 KStG)

Tz. 168 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Als Zahlungstag ist der Tag zu bescheinigen, an dem die Kö ihre Leistungen an den AE erbracht hat (dazu auch s Urt des BFH v 24.02.2015, BStBl II 2017, 101). Das Erbringen der Leistungen kann zB durch Barzahlung, Überweisung oder Gutschrift erfolgen. Der zu bescheinigende Zahlungstag ist nicht immer identisch mit dem Tag, an dem dem AE die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4.5 Mitunternehmer/Anteilseigner erbringt sonstige Leistung an Personengesellschaft

Tz. 1254 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Erbringt ein MU, der zugleich AE der Kö oder eine dem AE nahe stehende Pers ist, eine nicht einlagefähige Leistung an die Pers-Ges und erhält er dafür ein unangemessen hohes Entgelt, ist der Vorgang aufzuteilen in einen Geschäftsvorfall, bei dem sich Leistung und Gegenleistung gleichwertig gegenüberstehen. IHd unangemessenen Teils des Entg...mehr