Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Corona-Finanzhilfen im Jahr... / 3.2 Ertragsteuerliche Bewertung

Anders verhält es sich ertragsteuerlich. Die Corona-Finanzhilfen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuerpflichtig und auch gewerbesteuerpflichtig und als solche entsprechend gewinnerhöhend als Betriebseinnahmen auszuweisen. Dies ist regelmäßig auch dann der Fall, wenn die erhaltenen Corona-Hilfen auch für die private Lebensführung des Unternehmens verwendet wer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII Einführung

Einführung zum Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung – Rz. 1 Die Gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken- und Rentenversicherung ein Zweig der Sozialversicherung. Im Rahmen der Bismarckschen Sozialversicherungsgesetze und aufgrund der kaiserlichen Botschaft v. 17.11.1881 sind mit dem Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 (RGBl. S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur teleologischen Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinszahlungen auf "unternehmensgruppeninterne" Darlehen

Leitsatz 1. § 3c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind (Bestätigung von BFH-Urteil vom 06.02.2020 – IV R 5/18, BFHE 268, 199, BStBl II 2020, 448). Entsprechendes gilt für Sonderbetriebsausgaben des (Sonder‐)Mitunte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.6 Erschließungsbeiträge als Teil der Gegenleistung

Rz. 8f Grundsätzlich gehören zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung alle Leistungen des Erwerbers, die dieser dem Veräußerer nach den vertraglichen Vereinbarungen für den Erwerb des Grundstücks gewährt. Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Frage, was zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage gehört, zunächst darauf abzustellen, in welchem tatsächlichen Zustan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Betriebe und Verwaltungen

Rz. 4 Da das MuSchG keinen eigenständigen Betriebsbegriff verwendet, ist bei § 26 Abs. 1 auf den allgemeinen arbeitsrechtlichen Betriebsbegriff abzustellen. Danach versteht man unter einem Betrieb eine organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern mithilfe von technischen und immateriellen Mi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gemeinnützigkeit eines Vereins für Zurverfügungstellung einer Petitionsplattform

Leitsatz Förderung der Demokratie kann durch Zurverfügungstellung einer Petitionsplattform erfolgen. Sachverhalt Umstritten war die Gemeinnützigkeit eines Vereins. Dieser verfolgte nach seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Zweck des Vereins war hierbei die Förderung des demokratischen Staatswesens. Diesen Zweck verwir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spartentrennung bei Kapital... / 3. Querverbund-BgA (§ 4 Abs. 3 KStG)

Grundsätzlich ist jeder einzelne BgA wie eine fiktive Körperschaft zu besteuern.[5] Wenn eine Stadt z.B. ein Stadtwerk (mit Gewinn) und einen ÖPNV (mit Verlust) betreibt, handelt es sich zunächst um zwei separate BgA. In diesem Fall müsste die Stadt den Gewinn aus dem Stadtwerk-BgA der Körperschaftsteuer unterwerfen und könnte die Verluste aus dem ÖPNV-BgA nicht zur Verlustv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 3.3 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen an bestimmte Körperschaften

Die Finanzbehörden sind berechtigt und verpflichtet, Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge und Steuerbeträge an Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich der Religionsgemeinschaften zur Festsetzung von solchen Abgaben mitzuteilen, die an diese Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge oder Steuerbeträge anknüpfen.[1] Besonders geregelt ist auch die Mitteilung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 1 Gegenstand des Steuergeheimnisses

Durch das Steuergeheimnis werden alle Informationen geschützt, die einem Amtsträger oder einer ihm gleichgestellten Person in einem der in § 30 Abs. 2 Nr. 1a-c AO genannten Verfahren über identifizierte oder identifizierbare (lebende oder verstorbene) natürliche Personen sowie Körperschaften, rechtsfähigen oder nicht rechtsfähigen Personenereinigungen oder Vermögensmassen be...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7 Abzug für Kirchensteuer (Abs. 5)

Rz. 29 Abs. 5 regelt die Ermittlung des Abzugs für die Kirchensteuer, sofern die zum Elterngeldbezug berechtigte Person der Kirchensteuerpflicht unterliegt. Der Abzug erfolgt unter Anwendung eines Kirchensteuersatzes i. H. v. 8 % für die nach Abs. 3 ermittelte Einkommensteuer. Im Rahmen einer Rechtsgrundverweisung sind auch diesbezüglich Freibeträge für Kinder zu berücksicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 5 Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

1 Inhalt und Zweck Rz. 1 Die Ermittlung des Übernahmeergebnisses beim übernehmenden Rechtsträger ist im Fall der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person in § 4 Abs. 4 bis 7 UmwStG geregelt. § 5 UmwStG enthält Sonderregelungen zur Ermittlung des Übernahmeergebnisses für Anteile an der übertragenden Körperschaft, die zum steuer...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Die Ermittlung des Übernahmeergebnisses beim übernehmenden Rechtsträger ist im Fall der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person in § 4 Abs. 4 bis 7 UmwStG geregelt. § 5 UmwStG enthält Sonderregelungen zur Ermittlung des Übernahmeergebnisses für Anteile an der übertragenden Körperschaft, die zum steuerlichen Übertragung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 3.4 Rechtsfolgen

Rz. 32 Nach der Rückwirkungsfiktion von § 5 Abs. 1 UmwStG ist das Übernahmeergebnis beim übernehmenden Rechtsträger so zu ermitteln, als habe er die betreffenden Anteile an der übertragenden Körperschaft von einem durch Anteilsveräußerung oder durch Abfindung ausscheidenden Anteilseigner am steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft. Dabei ist wie folgt zu unterscheiden: H...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 4.2 Anteile i. S. d. § 17 EStG

Rz. 40 § 5 Abs. 2 UmwStG erfasst alle Anteile an der übertragenden Körperschaft, die ihrer Art nach Anteile i. S. d. § 17 EStG sind. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Anteile von inl. oder ausl. Anteilseignern gehalten werden. Ob bei einer Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft ein Gewinn der Besteuerung in Deutschland unterliegt, ist für die Anwendung v...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 5.2 Anteile im Betriebsvermögen

Rz. 54 § 5 Abs. 3 S. 1 UmwStG betrifft den Fall, dass die Beteiligung an der übertragenden Körperschaft zu einem eigenen Betriebsvermögen des Gesellschafters der Personengesellschaft bzw. der natürlichen Person gehört. Es muss sich um ein vom Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers getrenntes Betriebsvermögen handeln.[1] Daher fallen die zum Sonderbetriebsvermögen e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 3.2 Anschaffung von Anteilen

Rz. 22 Eine Anschaffung i. S. d. § 5 Abs. 1 Alt. 1 UmwStG durch den übernehmenden Rechtsträger liegt nur bei einem entgeltlichen Erwerb der Anteile vor.[1] Anwendung finden kann die Regelung nur bei einer Verschmelzung oder Spaltung auf einen bereits bestehenden Rechtsträger. Der die Anteile übernehmende Rechtsträger muss im Zeitpunkt der Eintragung der Umwandlung existent s...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 4.1 Allgemeines

Rz. 37 Nach § 5 Abs. 2 UmwStG gelten Anteile an der übertragenden Körperschaft i. S. d. § 17 EStG, die am steuerlichen Übertragungsstichtag nicht zu einem Betriebsvermögen eines Gesellschafters der übernehmenden Personengesellschaft bzw. der übernehmenden natürlichen Person gehört haben, zur Ermittlung des Übernahmeergebnisses als am steuerlichen Übertragungsstichtag mit den...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 5.3 Rechtsfolgen

Rz. 56 Für Zwecke der Ermittlung des Übernahmeergebnisses fingiert § 5 Abs. 3 S. 1 UmwStG – außerhalb der Bilanz – die Überführung der im Betriebsvermögen gehaltenen Anteile an der übertragenden Körperschaft zum steuerlichen Übertragungsstichtag in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers. Zu einer tatsächlichen Einlage kommt es nicht. Anzuwenden ist § 5 Abs. 3 S...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 5.1 Allgemeines

Rz. 50 Hält ein Gesellschafter der übertragenden Körperschaft seine Beteiligung in einem Betriebsvermögen, gelten die Anteile für Zwecke der Ermittlung des Übernahmeergebnisses nach § 5 Abs. 3 S. 1 UmwStG als zum steuerlichen Übertragungsstichtag in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers überführt. Rz. 51 Das Betriebsvermögen kann gewerblicher, land- und forstwi...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.2 Teil 2: Außenhaftung

Von Außerhaftung spricht man, wenn das Organmitglied nicht von der Gesellschaft, bei der es Organ ist, sondern von anderen Personen wegen seines Verhaltens oder Unterlassens als Organmitglied in die Haftung genommen wird. Dies können außenstehende Dritte, wie Gläubiger, Arbeitnehmer, sonstige Vertragspartner der Gesellschaft, Konkurrenten derselben, aber auch sonstige Dritte...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 3.1 Allgemeines

Rz. 19 Hat der übernehmende Rechtsträger Anteile an der übertragenden Körperschaft im Zeitraum zwischen dem steuerlichen Übertragungsstichtag und dem Zeitpunkt der Eintragung in das öffentliche Register angeschafft, ist nach § 5 Abs. 1 Alt. 1 UmwStG das Übernahmeergebnis so zu ermitteln, als wären die Anteile von ihm am steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft worden. G...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 18 Neu gefasst wurde § 5 UmwStG durch das Gesetz v. 7.12.2006.[1] Die Neufassung gilt nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG erstmals für Verschmelzungen von Körperschaften auf Personengesellschaften bzw. natürliche Personen, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist.[2]...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 3.3 Abfindung von ausscheidenden Gesellschaftern

Rz. 29 Minderheitsgesellschaftern, die gegen den Verschmelzungsbeschluss des übertragenden Rechtsträgers Widerspruch erhoben haben, muss für den Erwerb ihrer Anteile eine angemessene Abfindung in bar angeboten werden (§ 29 UmwG). Das Angebot kann binnen zwei Monaten nach der Bekanntmachung der eingetragenen Verschmelzung angenommen werden (§ 31 UmwG). Mit der Annahme des Bar...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 4.3 Rechtsfolgen

Rz. 46 Für Zwecke der Ermittlung des Übernahmeergebnisses fingiert § 5 Abs. 2 UmwStG die Einlage der Anteile i. S. d. § 17 EStG zum steuerlichen Übertragungsstichtag in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers. Sie erfolgt außerhalb der Bilanz nur für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung. Die Anteile gelten mit den Anschaffungskosten zum steuerlichen Übertragungs...mehr

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B. AVB D&O / 6. Beweislastverteilung

Rz. 94 Der Versicherer, der sich auf den Leistungsausschluss beruft hat die Beweislast für das Vorliegen des Ausschlusses[1]. Dem Versicherer obliegt die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die zur notwendigen Überzeugung des Gerichts den Schluss auf die innere Tatsache "Wissentlichkeit" im Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulassen.[2] Grundsätzlich ist festzustelle...mehr

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B. AVB D&O / II. Versicherungsnehmerin

Rz. 2 Versicherungsnehmerin wird bei der sog. gesellschaftsfinanzierten D&O die Gesellschaft, bei der das Organ bestellt ist bzw. die Konzernobergesellschaft. Die Musterbedingungen setzen keine bestimmte Rechtsform für die Versicherungsnehmerin voraus. Versichert werden vor allem Körperschaften. Die D&O-Versicherung hat in erster Linie für die Vorstände der Aktiengesellschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 6.2 Alte einbringungsgeborene Anteile

Rz. 62 Einbringungsgeborene Anteile können in Form von Anteilen i. S. d. § 21 UmwStG a. F., die vor Inkrafttreten des SEStEG[1] entstanden sind, oder in Form von Anteilen nach § 20 Abs. 3 S. 4 UmwStG bzw. nach § 21 Abs. 2 S. 6 UmwStG, die nach Inkrafttreten des SEStEG entstanden sind, vorliegen. Die Anteile können sich im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen des Anteilsei...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / a) Der Nachsteuervorbehalt in § 13 Abs. 1 ErbStG

§ 13 ErbStG sieht für bestimmte Vermögensanfalle Befreiungen bzw. Teilbefreiungen von der Erbschaftsteuer vor. Diese stehen häufig unter einem Nachsteuervorbehalt, der bei Nichterfüllung bestimmter Voraussetzungen Anwendung findet. Greift dieser Vorbehalt, so stellt dies die materiell-rechtliche Grundlage für die Anwendung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. Nach § 13 Abs. ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3 Ermittlung des Zurechnungsbetrags (§ 7a Abs. 2 GewStG)

Rz. 12 Auf der Grundlage des nach § 7a Abs. 1 GewStG ermittelten Gewerbeertrags wird nach § 7a Abs. 2 GewStG der Zurechnungsbetrag ermittelt. Liegen Gewinnanteile i. S. d. § 9 Nr. 2a, 7 bzw. 8 GewStG sowie von unmittelbar mit ihnen zusammenhängenden Aufwendungen vor, gelten nach § 7a Abs. 2 S. 1 GewStG §§ 15 S. 1 Nr. 2 S. 2 bis 4 KStG, 8 Nr. 1, 5 GewStG sowie 9 Nr. 2a, 7 bzw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 3.1 Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

Rz. 9 § 7 UmwStG ist auf alle Anteilseigner anzuwenden, die an der Verschmelzung i. S. d. §§ 3 bis 9 UmwStG teilnehmen. Der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft muss Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers oder übernehmende natürliche Person sein.[1] Abzustellen ist auf die Beteiligungsverhältnisse im Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das öffentlic...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 3.2 Übertragende Körperschaft

Rz. 12 § 7 UmwStG findet Anwendung auf alle Körperschaften, die übertragende Körperschaft i. S. d. §§ 3 bis 9 UmwStG sein können.[1] Handelt es sich bei der übertragenden Körperschaft um eine ausl. Gesellschaft (Rz. 7b), sind für die Anwendung des § 7 S. 1 UmwStG die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen nach § 27 Abs. 8 KStG zu ermitteln.[2] Geltung hat § 27 Abs. 8 ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 4 Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 14 Die dem Anteilseigner nach § 7 S. 1 UmwStG anteilig zuzurechnenden offenen Rücklagen werden auf der Grundlage der zum steuerlichen Übertragungsstichtag aufgestellten steuerlichen Schlussbilanz und des ebenfalls zu diesem Stichtag festgestellten steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Körperschaft ermittelt. Nach § 7 S. 1 UmwStG ist den Anteilseignern jeweils der ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 15 War der übernehmende Rechtsträger Schuldner der übertragenden Körperschaft, übernimmt er deren Forderung nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG mit dem Wertansatz laut steuerlicher Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft. Durch das Erlöschen von Forderung und Verbindlichkeit entsteht ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG, wenn die Verbindlichkeit von dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Wird eine Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person verschmolzen, sind den Anteilseignern der übertragenden Körperschaft nach § 7 S. 1 UmwStG die offenen Rücklagen der übertragenden Körperschaft entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis anteilig als Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen. Dabei ist unter offenen Rücklagen das...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 6 UmwStG regelt im Rahmen der §§ 3–9 UmwStG, die den Vermögensübergang von einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. auf eine natürliche Person im Wege der Verschmelzung behandeln, das Schicksal des Übernahmefolge- bzw. Konfusionsgewinns mit dem Ziel, die insoweit bestehende ungemilderte Ertragsbesteuerung durch Gewährung einer Rücklagenbildungsmöglichkei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.4 Anteilseigner ohne Übernahmeergebnis

Rz. 30 Anteilseignern, die an der Verschmelzung teilnehmen, für die aber kein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist, werden die offenen Rücklagen nach § 7 S. 1 UmwStG als Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugerechnet. Eine Umqualifizierung nach § 20 Abs. 8 EStG findet nicht statt. Kein Übernahmeergebnis ist nach der Einlage- und Überführungsfiktion des §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.4 Entstehung und Verteilung des Übernahmefolgegewinns

Rz. 28 Die Konfusion vollzieht sich eine logische Sekunde nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag.[1] Vor diesem Hintergrund sind Forderungen und Verbindlichkeiten der übertragenden Körperschaft gegen den übernehmenden Rechtsträger noch in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft auszuweisen. Die entsprechenden Ansätze hat der übernehmende Rechtsträge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.1 Allgemeines

Rz. 14 § 6 Abs. 1 UmwStG enthält zwei Tatbestände, die zur Entstehung eines Übernahmefolgegewinns führen können: Zwischen der übertragenden Körperschaft und dem übernehmenden Rechtsträger hat eine Forderung oder Verbindlichkeit bestanden, die bei beiden nicht in gleicher Höhe angesetzt wurde. Mit dem Erlöschen infolge Vereinigung von Gläubiger- und Schuldnerschaft im Zuge der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 47 Geht das Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft im Wege der Verschmelzung auf den übernehmenden Rechtsträger über, kann ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 UmwStG bei dem übernehmenden Rechtsträger entstehen, wenn ein Schuldverhältnis zwischen der übertragenden Körperschaft und dem übernehmenden Rechtsträger bestanden hat und die wechselseitigen Ford...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.2 Kapitalertragsteuer

Rz. 23 Da es sich bei den Bezügen i. S. d. § 7 S. 1 UmwStG um Einnahmen aus Kapitalvermögen handelt, unterliegen sie der KapESt nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. [1] Die KapESt beträgt nach § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG 25 %. Zwar setzt der Abzug von KapESt nach § 44 Abs. 1 S. 3 EStG einen Schuldner und einen Gläubiger der Kapitalerträge voraus. Daran fehlt es – mangels einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.3 Wegfall einer Rückstellung

Rz. 52 Wird eine Körperschaft auf eine Personengesellschaft verschmolzen, geht die Pensionszusage, die die übertragende Körperschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt hat, grundsätzlich auf die übernehmende Personengesellschaft über und ist von dieser in ihrer Gesamthandsbilanz fortzuführen. Besteht das Dienstverhältnis fort, hat die übernehmende Personengesellsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.3 Anteilseigner mit Übernahmeergebnis

Rz. 27 Die offenen Rücklagen der übertragenden Körperschaft werden den Anteilseignern nach § 7 S. 1 UmwStG als Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugerechnet. Anteile von Anteilseignern, die an der Übernahmegewinnermittlung teilnehmen, gehören zum steuerlichen Übertragungsstichtag entweder tatsächlich zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtstr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.3 Wegfall einer Rückstellung

Rz. 25 Wenn einer der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger zugunsten des anderen Rechtsträgers eine Rückstellung ausgewiesen hat, fällt diese durch die Verschmelzung grundsätzlich fort. Der übernehmende Rechtsträger hat die Rückstellung aufzulösen. Hat der andere Rechtsträger keine Forderung in Höhe der Rückstellung ausgewiesen – wegen § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.1 Allgemeines

Rz. 46 § 6 Abs. 2 UmwStG erklärt Abs. 1 der Vorschrift für entsprechend anwendbar auf einen durch die Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der übernehmenden Personengesellschaft und einem ihrer Gesellschafter bedingten Übernahmefolgegewinn, wenn der Gesellschafter im Zeitpunkt der Eintragung des Verschmelzungsbeschlusses in das öffentliche Register an d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.4 Gesellschaftereigenschaft im Zeitpunkt der Eintragung in ein öffentliches Register

Rz. 53 Voraussetzung für die Anwendung von § 6 Abs. 2 S. 1 UmwStG ist nach § 6 Abs. 2 S. 2 UmwStG, dass im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in ein öffentliches Register eine Beteiligung des Gesellschafters an der übernehmenden Personengesellschaft besteht, wobei allerdings – insoweit liegt eine sprachliche Ungenauigkeit vor – auf den Zeitpunkt der jeweilig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 5.3 Einbringung in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 62 § 6 Abs. 3 S. 1 UmwStG ist anzuwenden, wenn der übergegangene Betrieb innerhalb von 5 Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird. Rz. 63 Eine Einbringung liegt vor, wenn der Betrieb gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten übertragen wird. Hinsichtlich des Begriffs der Einbringung ist auf § 20 UmwStG zu verweise...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Neu gefasst wurde § 7 UmwStG durch Gesetz v. 7.12.2006.[1] Die Neufassung gilt nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG erstmals für Verschmelzungen von Körperschaften auf Personengesellschaften bzw. natürliche Personen, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist.[2] Geän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 13 Neu gefasst wurde § 6 UmwStG durch Gesetz v. 7.12.2006.[1] Die Neufassung gilt nach § 27 Abs. 1 S. 1 UmwStG erstmals für Verschmelzungen von Körperschaften auf Personengesellschaften bzw. natürliche Personen, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öffentliche Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist.[2] Geä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.1 Allgemeines

Rz. 21 Die Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 7 S. 1 UmwStG gelten mit dem Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags als zugeflossen.[1] Zu versteuern sind sie in dem Vz, in dem das Wirtschaftsjahr endet, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt.[2] Rz. 22 Für die Besteuerung der fiktiven Gewinnausschüttung i. S. d. § 7 S. 1 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Darf jede steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Stiftung) unabhängig von ihrem eigentlichen Satzungszweck Spenden im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine einwerben?

Alle steuerbegünstigten Körperschaften können Spendenaktionen für die Hilfe der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten durchführen. Seitens der Finanzämter wird es nicht beanstandet, wenn in der Zeit bis zum 31. Dezember 2023 Spenden für diesen nicht in der Satzung genannten Zweck eingeworben, mit einer Zuwendungsbestätigung bestätigt und für diesen Zweck verwendet werden. Di...mehr