Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung und Berichtigung v... / b) Einzelfälle der Rechtsprechung

Ein Körperschaftsteuerbescheid ist offenbar unrichtig, wenn die Steuerpflichtige die Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung nicht ausgefüllt hat, obwohl sich aus den dem FA vorliegenden Steuerbescheinigungen und der Anlage WA zur Körperschaftsteuererklärung ergibt, dass die Steuerpflichtige eine Gewinnausschüttung einer GmbH erhalten und das FA in der Anrechnungsverfügung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung und Berichtigung v... / 5. Widerstreitende Steuerfestsetzungen

§ 174 Abs. 1 AO: Nach § 174 Abs. 1 AO kann ein Steuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen bei Mehrfachberücksichtigung eines Sachverhalts zu seinen Ungunsten geändert werden. Ein Widerstreit zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer und im Inland im R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Rechtsschutzbedürfnis bei einstweiligem Rechtsschutz gegen geringfügige steuerliche Nebenleistung

Mit Blick auf die Kleinbetragsverordnung hat das Gericht entschieden, dass in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren betreffend die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides bezüglich der Höhe der in Ansatz gebrachten Säumniszuschläge das Rechtsschutzbedürfnis fehlen kann, wenn die Aufhebung der Vollziehung eines Betrages von 4,50 EUR erstrebt wird. Das Gericht ging in d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.4 Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. d)

Rz. 56 Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen entscheidet die Geschäftsleitung oder der Sitz im Inland darüber, ob diese Inländer sind und Erwerbe der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Die Begriffe des Sitzes und der Geschäftsleitung sind in § 10 AO (Geschäftsleitung) und § 11 AO (Sitz) legal definiert.[1] Während der Sitz einer Gesellschaft du...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 6 Steueranrechnung

Anrechnung beim Leistenden Reihenfolge der Anrechnung Das Finanzamt rechnet den Abzugsbetrag auf die vom Leistenden (Bauunternehmer) zu entrichtenden Steuern an, und zwar zwingend in folgender Reihenfolge: auf die beim Leistenden einbehaltene und angemeldete Lohnsteuer auf die Vorauszahlungen zu Einkommen- und Körperschaftsteuer auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Veranlagungssteuern

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Nach Ablauf eines Veranlagungs-/erhebungszeitraums (Kalender- oder Wirtschaftsjahrs) sind für die durch das zuständige Finanzamt zu veranlagenden Steuern Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster einzureichen. Veranlagungssteuern sind: die Ertragsteuern die Körperschaftsteuer; die Gewerbesteuer; die Erbschaft- und Schenkungsteuer; die Grund...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.12 Vermögensbindung

Tz. 73 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) will bei steuerbegünstigten Körperschaften eine gewisse Vermögensbindung erreichen. D.h., im Falle einer Auflösung oder Aufhebung der steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen steuerbegünstigten Zwecks soll das dann noch vorhandene Vermögen nur für steuerbegünstigte Z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Steuerliche Vergünstigungen können nach dem Abschn. "Steuerbegünstigte Zwecke", §§ 51–68 AO (Anhang 1b) grundsätzlich nur von unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die das KStG (§ 1 KStG, Anhang 3) erfasst, in Anspruch genommen werden. Eine steuerliche Vergünstigung wird für den Personenkrei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass von Nachzahlungszinsen bei Anspruch auf zinsfreie Stundung während der Corona-Pandemie

Leitsatz Nachzahlungszinsen sind zu erlassen, wenn diese auf einen Zeitraum entfallen, in dem ein Anspruch auf eine zinsfreie Stundung bestand. Sachverhalt Gegenüber dem Kläger wurde am 13.5.2020 der Körperschaftsteuerbescheid 2018 erlassen. Mit diesem Bescheid setzte das Finanzamt auch Nachzahlungszinsen für den April 2020 fest. Mit Schreiben vom 18.5.2020 beantragte der Klä...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / a) Formalia

Wie sich aus Tz. 28 des BMF-Schreibens ergibt, wird die Freistellungsbescheinigung unter der Steuernummer ausgestellt, die an den jeweiligen Leistenden für Zwecke der Einkommen- und Körperschaftsteuer vergeben worden ist. Bei Personengesellschaften ist die Steuernummer der Personengesellschaft selbst insofern maßgeblich.mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / d) Kurzfristiges Tätigwerden im Inland

Nach § 48b Abs. 2 EStG ist die Freistellungsbescheinigung auch zu erteilen, wenn vom Leistungserbringer glaubhaft gemacht wird, dass aufgrund kurzfristigen Tätigwerdens im Inland bei ihm keine inländische Einkommen- oder Körperschaftsteuer anfällt (Tz. 33 des BMF-Schreibens).mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / b) Versagungsgründe

Kein abschließender Gefährdungskatalog: Was die Versagungsgründe für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung anbelangt, so wird in Tz. 32 des BMF-Schreibens darauf hingewiesen, dass der Gefährdungskatalog nach § 48b Abs. 1 S. 2 EStG nicht abschließend ist. Mögliche Gefährdung des zu sichernden Steueranspruchs durch Erteilung der Freistellungsbescheinigung? Vielmehr ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.4.1 Besteuerung der Kasse bei Steuerpflicht

Rz. 115 Verstößt die Kasse gegen die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG (ist sie etwa keine soziale Einrichtung), so ist sie mit ihren Einkünften und ihrem Vermögen steuerpflichtig.[1] Es gelten die allgemeinen Regeln über die Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Hat die Kasse die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder eines VVaG, sind nach § 8 Abs. 2 KStG sämtliche Ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.7 Vermögensverwaltende Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 KStG)

Rz. 176 Rechtsfähige Berufsverbände bleiben mit ihren aus der Vermögensverwaltung resultierenden Einnahmen steuerfrei. § 5 Abs. 1 Nr. 6 KStG bezweckt nun, nichtrechtsfähigen Berufsverbänden (z. B. Gewerkschaften) die gleiche Vergünstigung zu gewähren. Wegen der Probleme bei der Vermögensverwaltung durch einen nicht rechtsfähigen Verband wird das Vermögen in diesen Fällen in ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.18 Wirtschaftsförderungsgesellschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 GewStG)

Rz. 264 Wirtschaftsförderungsgesellschaften sind Gesellschaften, die der Verbesserung der Regionalstruktur oder der allgemeinen Wirtschaftsstruktur dienen. Die Steuerbefreiung solcher Gesellschaften als gemeinnützig[1] konnte zweifelhaft sein, weil es etwa an der Unmittelbarkeit fehlen konnte.[2] Durch das Gesetz v. 13.9.1993[3] wurde daher ab Vz 1993 eine eigenständige Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.3.2 Leistungsbegrenzung bei Unterstützungskassen

Rz. 71 Für Unterstützungskassen enthält § 3 Nr. 3 KStDV eine besondere Regelung für die Leistungsbegrenzung. Danach dürfen die laufenden Leistungen (Pensionen, Witwengeld, Waisengeld) sowie das Sterbegeld die in § 2 KStDV bezeichneten Beträge nicht übersteigen. Die für Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen geltenden Höchstbeträge sind daher auch auf Unterstützungskassen anzuw...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 1.2 Umfang der persönlichen Steuerbefreiung

Rz. 4 Eine persönliche Steuerbefreiung liegt vor, wenn ein Steuerrechtssubjekt i. S. d. § 1 KStG von der KSt befreit ist, ohne Rücksicht darauf, aus welchen Quellen die Vermögensmehrungen fließen. Befreit sind danach auch untypische und mit nicht steuerbefreiten KSt-Subjekten in Konkurrenz tretende Tätigkeiten der steuerbefreiten Körperschaft.[1] Soll insoweit Steuerpflicht ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.3 Besteuerung bei Mittelverwendung zur Unterstützung oder Förderung politischer Parteien

Rz. 162 § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG enthält eine doppelte steuerliche Belastung von Berufsverbänden, die mittelbar oder unmittelbar politische Parteien fördern.[1] Die Regelung ist durch Gesetz v. 28.1.1994[2] eingeführt worden und zum Vz 1994 in Kraft getreten. Rz. 163 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 Buchst. b KStG ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn der Berufsverband Mittel i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.3.3 Leistungsempfänger (Zugehörige und Arbeitnehmer)

Rz. 52 Begünstigte Personen sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa und bb KStG die gegenwärtigen und früheren Zugehörigen der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe oder der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, bei sonstigen Personenvereinigungen, Körperschaften und Vermögensmassen nach Doppelbuchst. cc jedoch nur Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Pers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)

Rz. 189 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfasst alle Rechtsformen, die KSt-Subjekte sind. Die Vorschrift verweist für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf die §§ 51–68 AO. Nach § 51 Abs. 1 S. 2 AO können alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG begünstigt sein. Erfasst werden damit alle Rechtsformen, die § 1 Abs. 1 KS...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.1 Fondsbesteuerung

Rz. 739 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 395 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 396 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Körperschaftsteuer

a) Eigene gewerbliche Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding Rechtsfrage: Erfüllt eine Personengesellschaft als sog. geschäftsleitende Holding die Voraussetzung der eigenen gewerblichen Tätigkeit i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 KStG? Das FG entschied, dass eine geschäftsleitende Holding eine eigene gewerbliche Tätigkeit ausübt, wenn sie eine einheitliche Leitung über de...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Höchstbetrag für die Anrechnung ausländischer Steuern nach § 26 KStG bei Organschaft

Die Anrechnung der ausländischen Steuern auf die deutsche KSt, die auf die Einkünfte aus diesem Staat entfällt (§ 34c Abs. 1 S. 1 EStG), ist nach folgender Formel zu berechnen: Anrechnungshöchstbetrag = KSt multipliziert mit den ausländischen Einkünften, geteilt durch die "Summe der Einkünfte". Bei einer körperschaftsteuerlichen Organschaft ist die Summe der Einkünfte der Orga...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Eigene gewerbliche Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding

Rechtsfrage: Erfüllt eine Personengesellschaft als sog. geschäftsleitende Holding die Voraussetzung der eigenen gewerblichen Tätigkeit i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 KStG? Das FG entschied, dass eine geschäftsleitende Holding eine eigene gewerbliche Tätigkeit ausübt, wenn sie eine einheitliche Leitung über den Konzern ausübt. Die einheitliche Leitung kann durch die Heraus...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Feststellungslast für die Erteilung von Bescheinigungen i.S.d. § 27 Abs. 3 S. 1 KStG

Feststellungslast: Liegt unstreitig eine bei der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nicht berücksichtigte Einlagenrückgewähr einer Familien-GmbH an die Gesellschafter vor, so trägt die GmbH die Feststellungslast hinsichtlich der Ausstellung von Steuerbescheinigungen i.S.d. § 27 Abs. 3 S. 1 KStG selbst dann, wenn sich das FA auf die Rechtsfolgen von § 27 Abs. 5 S. 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Umfang der materiellen Bestandskraft eines Steuerbescheides

Streitig ist, ob der Klägerin – eine in den Niederlanden ansässigen B.V. – die beantragte KapErtrSt-Erstattung für die Dividendenzahlung ihrer deutschen Tochter-GmbH zusteht oder ob dem von ihr geltend gemachten Anspruch die materielle Bestandskraft des bereits ergangenen (Teil-)Erstattungsbescheids entgegensteht. Das FG entschied, dass der Umfang der materiellen Bestandskraft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Unzulässigkeit einer gegen einen Nullbescheid zur Berücksichtigung höherer Verluste erhobenen Klage

Sind infolge negativer Einkünfte die KSt bzw. der GewSt-Messbetrag auf 0 EUR festgesetzt worden und will die GmbH die Berücksichtigung noch höherer Verluste erreichen, so ist über die Höhe des Verlustes im Falle einer Nullfestsetzung – wegen der Regelung in § 10d Abs. 4 S. 5 EStG i.V.m. § 31 Abs. 1 S. 1 KStG bzw. § 35b Abs. 2 S. 3 GewStG – ausschließlich im Rahmen eines gege...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Änderungsmöglichkeit der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 129 AO

Rechtsfrage: Ist die Korrektur eines Steuerbescheides nach § 129 AO ausgeschlossen, wenn bei Erlass des Bescheides dessen Fehlerhaftigkeit erkennbar ist, eine Berichtigung aber weiterer Sachverhaltsaufklärung bzw. der Prüfung einer für die Wertermittlung relevanten Norm bedarf? Das FG entschied: Sollte die Einbringung einer GbR-Beteiligung in eine GmbH – abweichend vom Regelfa...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen einer verdeckten Einlage

Eine verdeckte Einlage liegt auch vor, wenn Anteile auf die GmbH übertragen werden, an der der Steuerpflichtige oder eine nahestehende Person beteiligt ist und dort zu eigenen Anteilen werden und keine nach dem Wert der übertragenen Anteile bemessene Bar- oder Sachvergütung erfolgt. Eine verdeckte Einlage kann somit vorliegen, wenn die Anteile an eine GmbH übertragen werden,...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Beteiligungsquote für Zwecke der Berücksichtigung von Forderungsverlusten nach § 8b Abs. 3 S. 4 KStG

Streitig ist die außerbilanzielle Hinzurechnung der Abschreibung einer Forderung nach § 8b Abs. 3 S. 4 KStG. Die Beteiligungsquote für Zwecke der Berücksichtigung von Forderungsverlusten nach § 8b Abs. 3 S. 4 KStG ist bei einer mittelbar über eine vermögensverwaltende KG gehaltenen GmbH-Beteiligung nicht nach dem Anteil der vermögensverwaltenden KG, sondern nach dem Anteil de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 126 Abs. 3 regelt den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich für Einbringungen nach den §§ 20–25 UmwStG. Dabei ist zu berücksichtigen, dass "Einbringung" ein steuerrechtlicher Begriff ist, der keine Entsprechung im UmwG hat. Unter den Begriff "Einbringung" fallen daher sowohl Umwandlungen nach dem UmwG, die im Wege der Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge abgewickelt ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.3 Anwendungsbereich

Rz. 187 Die Norm setzt eine Umwandlung mit steuerlicher Rückwirkung voraus ("infolge der Anwendung der Absätze 1 und 2"). Der Anwendungsbereich erstreckt sich folglich auf die – unter § 2 Abs. 1 und 2 UmwStG fallenden – Verschmelzungen und Spaltungen von Körperschaften nach den §§ 3 – 19 UmwStG. Ferner findet § 2 Abs. 5 UmwStG aufgrund entsprechender Verweise in § 9 S. 3 Umw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.1 Strukturmerkmale der Umwandlungsarten

Rz. 78 Der sachliche Anwendungsbereich der §§ 3–19 UmwStG, d. h., die Anwendung des Gesetzes auf die verschiedenen Umwandlungsarten ohne Einbringungen, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 UmwStG. Nach Abs. 1 gelten der Zweite bis Fünfte Teil des UmwStG, also die §§ 3–19 UmwStG, bei inl. Umwandlungen für alle Umwandlungsarten i. S. d. § 1 Abs. 1, 2 UmwG, die in den persönlichen Anwend...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.2.3 Vergleichbarkeit der Verschmelzung

Rz. 100 Nach der in Rz. 96 vertretenen Auffassung bestimmen sich die Strukturmerkmale einer Verschmelzung nach Art. 2 Buchst. a) FRL. Strukturmerkmale sind danach: Übertragung des gesamten Aktiv- und Passivvermögens eines Rechtsträgers oder mehrerer Rechtsträger auf einen bestehenden Rechtsträger bei der Verschmelzung zur Aufnahme oder von mindestens 2 Rechtsträgern auf einen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.6 Ausnahmen (Abs. 5 S. 5, 6)

Rz. 200 § 2 Abs. 5 S. 5 UmwStG stellt eine Ausnahmeregelung zu § 2 Abs. 5 S. 2 UmwStG dar und ist folglich nur für außerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten anwendbar. Die Anwendung der Ausnahme erfordert, dass der übertragende Rechtsträger bei hypothetischer Umwandlung auf den Tag der Realisierung der stillen Lasten i. S. d. § 2 Abs. 5 S. 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 3.2.1 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 23 Abs. 2, der die Folgen bei Erlöschen einer Steuerbefreiung regelt, ist eine spiegelbildliche Vorschrift zu Abs. 1, der die Folgen bei Eintritt einer Steuerbefreiung regelt. Der subjektive Anwendungsbereich der Vorschrift erstreckt sich somit wie der subjektive Anwendungsbereich des Abs. 1 auf unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Verm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.5 Fiktion einer Veräußerung (§ 2 Abs. 5 S. 3, S. 4)

Rz. 197 § 2 Abs. 5 S. 3 UmwStG fingiert bestimmte Vorgänge als eine Veräußerung i. S. d. § 2 Abs. 5 S. 1, S. 2 UmwStG. Unter diese fiktiven Veräußerungen fallen die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung, Entnahme und verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft oder ein sonstiger einer Veräußerung ertragsteuerlich gleichgestellter Vorgang. Durch diese Fiktion soll sichergestell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer / 5 Einbehalt und Anrechnung der Steuer

Kommt es zur Einbehaltungsverpflichtung seitens des Auftraggebers, ist ein Steuerabzug von der Gegenleistung i. H. v. 15 % vorzunehmen. Das Gesetz definiert die Gegenleistung als Entgelt für die Bauleistung zuzüglich der Umsatzsteuer. Das gilt auch, wenn der Leistungsempfänger im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b UStG Schuldner der Umsatzst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 5.2 Beginn der Steuerbefreiung (Abs. 4 S. 1)

Rz. 48 Die Ausnahmeregelung für die in Abs. 4 genannten förderungswürdigen Einrichtungen erstreckt sich nur auf die Bewertung der bei der Aufstellung der Schlussbilanz i. S. d. Abs. 1 erfassten Wirtschaftsgüter. Diese Wirtschaftsgüter sind abweichend von Abs. 3 nicht mit dem Teilwert, sondern mit dem Buchwert, d. h. mit dem Wert anzusetzen, mit dem Wirtschaftsgüter nach allg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich: Eintritt einer Steuerbefreiung

Rz. 11 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine bisher steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse von der KSt befreit wird. Das bedeutet, dass die Körperschaft selbst von der KSt befreit werden muss. Es muss sich um eine Steuerbefreiung nach deutschem Recht handeln; eine Steuerbefreiung nach ausl. Recht hat in Deutschland keine Wirkung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 Berücksichtigung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 3–6)

Rz. 169 Nach Abs. 4 S. 3, eingefügt durch Gesetz v. 26.6.2013[1] mit Wirkung für Umwandlungen, deren Anmeldung zum maßgebenden Register nach dem 6.6.2013 erfolgt ist, dürfen positive Einkünfte des übertragenden Rechtsträgers, die dieser während des Rückwirkungszeitraums erzielt, nicht mit Verlusten und Zinsvorträgen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden. Während ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.4 Besteuerung des Schlussgewinns

Rz. 19 Der im Rahmen der Schlussbesteuerung der KSt zu unterwerfende Gewinn setzt sich aus dem letzten laufenden Gewinn, einem etwaigen Übergangsgewinn und dem eigentlichen Entstrickungsgewinn zusammen (Rz. 17). Dieser Gesamtgewinn (Schlussgewinn) unterliegt der tariflichen KSt nach § 23 KStG und der GewSt nach § 7 S. 1 GewStG. [1]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4 Rückwirkung bei grenzüberschreitender Umwandlung (§ 2 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 116 Unterliegt bei einer grenzüberschreitenden Umwandlung einer der beteiligten Rechtsträger dem deutschen Recht, greift für ihn die Rückwirkung nach § 2 Abs. 1 UmwStG ein. Das gilt auch, wenn übernehmender Rechtsträger eine in Deutschland ansässige Personengesellschaft oder natürliche Person ist. Bei einer Personengesellschaft erfasst die Rückwirkung nach § 2 Abs. 2 Umw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3 Von der Rückwirkung erfasste Umwandlungsarten

Rz. 44 Die Rückwirkung nach § 2 UmwStG gilt nur für die Umwandlung i. e. S. nach den §§ 3ff. UmwStG, die Verschmelzung und Vermögensübertragung nach den §§ 11ff. UmwStG, die Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung nach § 15 UmwStG sowie die Aufspaltung und Abspaltung auf eine Personengesellschaft nach § 16 UmwStG.[1] Soweit bei diesen Vorgängen nicht das ganze Vermögen a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3 Ausschluss der Verlustnutzung bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 2)

Rz. 161 Nach S. 2 können Verluste, die der übertragende Rechtsträger während des Rückwirkungszeitraums erleidet, nicht mit Gewinnen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden, es sei denn, die Verrechnung wäre auch ohne Rückwirkung möglich gewesen. Betroffen sind alle Besteuerungsgrundlagen, die S. 1 unter dem Begriff "Verlustnutzung" zusammenfasst; hierzu Rz. 133. Du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 131 Der persönliche und räumliche Geltungsbereich der Regelung ist, anders als für die §§ 3–19 UmwStG, nicht in jedem Fall auf Gesellschaften und Personen des EU- und EWR-Raums beschränkt. Es gilt eine differenzierende Regelung. Grundsätzlich muss in allen Einbringungsfällen des § 1 Abs. 3 UmwStG übernehmender Rechtsträger eine Gesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäfts...mehr