Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)

Tz. 171 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für den einbringenden Unternehmer führt die nicht stbare Einbringung als Geschäftsveräußerung nicht zu einer Berichtigung des VorSt-Abzugs nach § 15a UStG (s Sölch/Ringleb, UStG, § 1 Rn 199). Denn die Geschäftsveräußerung als solche stellt keine Änderung der Verhältnisse iSd § 15a UStG dar (s Abschn 15a.10 S 1 Nr 1 UStAE). Tz. 172 Stand: EL ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die §§ 11–13 UmwStG gelten sowohl für die Verschmelzung zur Neugründung als auch für die Verschmelzung durch Aufnahme. Gem § 1 Abs 1 UmwStG (dazu s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.01ff) gilt der Dritte Teil des UmwStG für Tz. 2 Stand: EL 107 – ET: 09/2022mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines (Übersicht/Inhalt/Notwendigkeit vertraglicher Regelungen)

Tz. 182 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns I (s § 22 Abs 1 UmwStG) oder eines Einbringungsgewinns II (s § 22 Abs 2 UmwStG), kann es gem § 23 Abs 2 UmwStG auf Antrag der Übernehmerin zu einer entspr Aufstockung der angesetzten Werte für das eingebrachte BV in der St-Bil der Übernehmerin kommen (Näheres zu den Gründen un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Verhältnis zum EStG, KStG oder AStG

Tz. 15 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 UmwStG ist als entgeltliche Übertragung der hingegebenen Anteile iR eines tauschähnlichen Geschäfts zu werten. Zum Vorrang der Regelungen des § 21 UmwStG gegenüber den allg Bestimmungen über eine Anteilsveräußerung gem den §§ 6, 16, 17 EStG, 8b KStG und dem sog Tauschgutachten s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 55 zu al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Umwandlungen auf Grund gesetzlicher Regelungen außerhalb des UmwG

Tz. 44 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Das UmwStG ist ausschl auf die in § 1 Abs 1 UmwG genannten Umwandlungsarten anzuwenden (s § 1 Abs 1 S 1 UmwStG). Nach § 1 Abs 1 Nr 3 UmwStG finden der Zweite bis Fünfte Teil dieses Gesetzes auf eine Umwandlung iS des § 1 Abs 2 UmwG Anwendung, soweit sie einer Umwandlung iSd § 1 Abs 1 UmwG entspricht. Nach § 1 Abs 2 UmwG ist eine Umwandlung iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 13 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 25 S 1 UmwStG und § 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG stellen auf den Formwechsel iSd 190 UmwG einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen ab. Es handelt sich hierbei um einen gesellschaftsrechtlichen Tatbestand, der bei der Beurteilung der stlichen Voraussetzungen einer Sacheinlage gem § 25 S 1 UmwStG iVm § 20 Abs 1 UmwStG oder § 21 Abs 1 UmwStG erfüllt se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Gesellschaft neuer Rechtsform/"übernehmende" Gesellschaft

Tz. 20 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Anwendung des § 25 UmwStG auf den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen wird von einer ges Anwendungsregelung in pers Hinsicht abhängig gemacht (s § 1 Abs 4 S 1 UmwStG). Dies folgt aus der Europäisierung des Tatbestands der Einbringung. Nach der bisherigen Rechtslage (s § 25 S 1 UmwStG idF vor SEStEG), die sich nur auf inl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Der Antrag

Tz. 41 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Bewertung der übergehenden WG in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö setzt einen Antrag voraus. Der Antrag, der von dem für die Bil-Aufstellung zuständigen Organ der übertragenden Kö (Näheres dazu s § 3 UmwStG Tz 59) unterschrieben sein muss, ist grds von der übertragenden Kö zu stellen oder von der übernehmenden Kö als deren G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 In sachlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht ist der Anwendungsbereich des § 23 UmwStG beschr auf Sacheinlagen gem §§ 20 Abs 1, 21 Abs 1, 24 Abs 1 und 25 UmwStG und nur auf das zum Sacheinlagegegenstand gehörende Vermögen. Die Regelungen des § 23 UmwStG gelten nur, wenn die Voraussetzungen einer Sacheinlage iSd §§ 20 Abs 1, 21 UmwStG gegeben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Antragstellung

Tz. 185 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Werterhöhung ist antragsgebunden (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG). Das Antragsrecht unterliegt keiner ges Frist und steht nur der übernehmenden Gesellschaft (und nicht dem Einbringenden) zu. Die Abhängigkeit der Werterhöhung, die sich für die Übernehmerin stlich nur vorteilhaft auswirken kann, von einem Antrag ist gleichwohl sachgerecht. Hier ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.3 Antragsvoraussetzung: Anteilstausch nach der Fusionsrichtlinie (§ 21 Abs 2 S 3 Nr 2 UmwStG)

Tz. 61 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Ein Antrag nach § 21 Abs 2 S 3 UmwStG ist statthaft, wenn der Anteilstausch gem Art 8 EG-FRL "geschützt" ist und daher nicht besteuert werden darf (s § 21 Abs 2 S 3 Nr 2 UmwStG). Der Anteilstausch darf gem Art 8 Abs 1 iVm Art 2 Buchst e und Art 3 EG-FRL (kodifizierte Fassung) keine Besteuerung auslösen, wenn an dem Anteilstausch nur EU-Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Hinaus-Verschmelzung innerhalb der EU; Anrechnung einer fikti ven ausländischen Steuer bei Entstrickung der in einer Betriebsstätte in einem Nicht-Freistellungsstaat ruhenden stil len Reserven (§ 11 Abs 3 iVm § 3 Abs 3 UmwStG)

Ausgewählter Literaturhinweis: Mutscher, Anwendungsbereich der fiktiven St-Anrechnung im UmwStG, IStR 2010, 820. Tz. 123 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 3 UmwStG erklärt den § 3 Abs 3 UmwStG für entspr anwendbar. § 3 Abs 3 UmwStG betrifft den Sonderfall einer Hinausverschmelzung bei Vorhandensein einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenen BetrSt, für die D nicht auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Ertragsteuerrecht

Tz. 19 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Rechtsnachfolge geht über die bloße Fortführung des (wirtsch) Eigentums, des Besitzes und anderer Rechte sowie der Übernahme der Schulden und sonstigen Verpflichtungen durch die übernehmende Gesellschaft hinaus. Von der umfassenden stlichen Rechtsnachfolge iSd § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG, auf den in § 23 Abs 1, 3 und 4 Hs 2 UmwStG ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8.3 (Anspar-)Rücklage gem § 7g EStG aF

Tz. 74 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Auf Grund der stlichen Rechtsnachfolge führt die übernehmende Gesellschaft eine im Sacheinlagegegenstand enthaltene Rücklage nach § 7g Abs 3 EStG aF (sog Anspar-Rücklage für kleine und mittlere Betriebe) fort (s Tz 68). Voraussetzung ist jedoch, dass die Rücklage zulässigerweise beim Einbringenden zum stlichen Übertragungsstichtag (noch) im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.4 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 65 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Frage der Verwertung verrechenbarer Verluste iSd § 15a EStG durch die Übernehmerin stellt sich dann, wenn Gegenstand der Einbringung nach den §§ 20, 25 UmwStG der MU-Anteil eines Kdst ist und die KG nach der Sacheinlage weiterbesteht. Im Fall der Verschmelzung einer KG auf eine Kap-Ges/Gen geht ein verrechenbarer Verlust genauso unter wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Bestimmung der Anschaffungskosten (Konzeption und Übersicht)

Tz. 54 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Ermittlung der AK der erhaltenen Beteiligung beim Einbringenden wird in § 21 Abs 2 S 1–3 UmwStG geregelt. Die Bestimmungen bestehen aus einem Regel-Ausnahme- und Rückausnahme-System (zur Kritik an dieser Gesetzessystematik s W/M, § 21 UmwStG Rn 182), was letztendlich im Wesentlichen zu dem Ergebnis führt, dass beim einfachen Anteilstausch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Degressive Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter (§ 23 Abs 3 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 95 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Hat der Einbringende bewegliche WG des AV nach § 7 Abs 2 EStG aF/nF degressiv abgeschrieben (fallende Jahresbeträge), ist die übernehmende Gesellschaft an diese Abschr-Methode gebunden (stliche Rechtsnachfolge, s Tz 90). Die Übernehmerin kann als stliche Rechtsnachfolgerin zur linearen AfA gem § 7 Abs 3 S 1 EStG aF/nF wechseln (s Tz 90), da d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch regelt (über entspr Verweise gilt § 23 UmwStG auch für Einbringungssachverhalte in eine Pers-Ges und den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges, s Tz 8, 9). In diesem Zusammenhang enthält § 23 UmwStG e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Wertmäßige Begrenzung des Antrags nach § 21 Abs 2 S 3 UmwStG

Tz. 63 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der Höhe nach kann das Antragsrecht auf Bewertung der AK unterhalb des gW beschränkt sein, wenn neben den neuen Anteilen auch Zusatzleistungen (s Tz 51) erbracht werden. Beim Anteilstausch bis zum VZ 2014 gilt folgendes: Der gW der Zusatzleistungen ist von den AK der erhaltenen Anteile abzuziehen (s § 21 Abs 2 S 6 iVm § 20 Abs 3 S 3 UmwStG). D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Besondere Terminologie des Anteilstauschs

Tz. 17 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Für die einzelnen Arten des Anteilstauschs und die beteiligten Gesellschaften führt § 21 Abs 1 UmwStG eine besondere Terminologie ein. Diese gesetzlich festgelegten Begriffe werden im Folgenden einheitlich verwendet und dienen sowohl der besseren Lesbarkeit des Gesetzes als auch – noch wes – der klareren Bestimmtheit der Regelungen. Im Einzel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Verfahren

Tz. 73 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Formwechsel einer mitunternehmerischen Pers-Ges Der Einbringungsgewinn gehört zum Gesamtgewinn der Pers-Ges des letzten Wj und ist in die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für die Pers-Ges (s § 180 Abs 1 Nr 2 a AO) aufzunehmen und den jeweiligen MU als bezogener Gewinnanteil zuzurechnen (s § 20 UmwStG Tz 259; Ausnahme: Einbringun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.6 Gewerbesteuer

Tz. 87 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Frage der GewSt-Pflicht eines Gewinns beim Anteilstausch nach § 21 Abs 1 UmwStG kann sich nur stellen, wenn es sich bei dem Gegenstand der Einbringung um BV eines Gew iSd § 2 Abs 1ff GewStG handelt. Ein Einbringungsgewinn aus der Einbringung einer Beteiligung aus dem BV einer natürlichen Person (oder Pers-Ges mit natürlichen Personen als M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Grundsätze

Tz. 90 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft tritt gem §§ 23 Abs 3 S 1 iVm 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG in die stliche Rechtsnachfolge des Einbringenden ein (wie beim Bw-Ansatz, s Tz 17, 19). Dies gilt grds auch für die AfA der übernommenen abnutzbaren WG, jedoch mit der "Maßgabe", dass die (Sonder-)Bestimmungen hinsichtlich der Verteilung der infolge des Zwischen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.6 Einheitliche Ausübung des Bewertungswahlrechts

Tz. 53 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 2 S 1 UmwStG kann das Bewertungswahlrecht nur einheitlich für alle übergehenden WG ausgeübt werden (ebenso hierzu s Tz 39). Im Fall des Zwischenwertansatzes sind alle übergehenden WG prozentual gleichmäßig, dh um einen einheitlichen Prozentsatz, aufzustocken, der dem Verhältnis des Aufstockungsbetrags zum Gesamtbetrag der vorha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Ausübung des Bewertungswahlrechts (Antrag auf Minderbewertung, § 21 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 49 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nach der Systematik des Bewertungswahlrechts in § 21 Abs 1 S 1 und 2 UmwStG ist der Ansatz der Beteiligung mit dem gW der Grundbewertungsmaßstab beim Anteilstausch (und zugleich Obergrenze der Bewertung, s Tz 50). Auf Antrag kommt eine Bewertung zum Bw oder Zwischenwert in Frage, wenn die Voraussetzungen des § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG gegeben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.1.2 Anteilseinbringung

Tz. 206 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Erhöhungsbetrag aus dem nachträglichen Einbringungsgewinn II, dh im Fall der Einbringung von Anteilen an Kap-Ges oder Gen (sei es iRd Anteilstauschs iSd § 21 UmwStG oder zusammen mit einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG, wenn hierauf § 22 Abs 2 UmwStG Anwendung findet), führt zu einer Erhöhung der AK der eingebrachten Anteile (s § 23...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.2 Aufstockung nur, "soweit Steuer entrichtet" worden ist

Tz. 191 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die St-Entrichtung auf den Einbringungsgewinn I durch den Einbringenden ist materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung des § 23 Abs 2 UmwStG. Der Tatbestand der St-Entrichtung geht allerdings in dem weiteren Tatbestandsmerkmal der Bescheinigungsvorlage iSd § 22 Abs 5 UmwStG (s Tz 122) auf, dh idS, dass die Bescheinigung die St-Entrichtun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.4 Unterbeteiligung am Gesellschaftsanteil

Tz. 36 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bestand an einem MU-Anteil an der formgewechselten Pers-Ges (Hauptgesellschaft) eine mitunternehmerische (oder atypische) Unterbeteiligung (zB bei Familien-Pers-Ges), erfüllt der Hauptbeteiligte die Voraussetzungen der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG. Dieser bringt nämlich einen (ganzen) MU-Anteil in die übernehmende Gesellschaft ein; sei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 UmwStG gehört zum Dritten Teil des UmwStG (§§ 11–13), der die ertragstlichen Folgen der Verschmelzung einer Kö auf eine andere Kö regelt. § 11 UmwStG bestimmt die Wertansätze in der stlichen Schlussbil der übertragenden Kö, während § 12 UmwStG die Vorschriften für die übernehmende Kö und § 13 UmwStG die Regelungen für die AE der übertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.2 Im UmwStG enthaltene Entstrickungsregelungen als lex specialis zu den allgemeinen Entstrickungsregelungen

Tz. 68 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wie bereits ausgeführt (s Tz 27, 67), ziehen sich die Regelungen, wonach in Umwandlungsfällen grds der gW anzusetzen ist, wie ein roter Faden durch das UmwStG. Diesen Regelungen ist gemeinsam, dass sie eine St-Entstrickung für den Fall vorschreiben, dass das bisherige dt Besteuerungsrecht an dem von der Umwandlung betroffenen Vermögen verlor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Steuerliche Behandlung des Formwechsels (Überblick)

Tz. 23 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Das ErtrStR kann der hr-lichen Beurteilung des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen als identitätswahrende Umwandlung (s Tz 8) nicht folgen. Dies liegt in der grundlegend unterschiedlichen Besteuerungskonzeption des von Pers-Ges und Kap-Ges/Gen erwirtschafteten Einkommens begründet, was nämlich – ungeachtet der hr-lichen Einordnun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.1 Ansatz der Werterhöhung

Tz. 209 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 "Der Ansatz des Erhöhungsbetrags bleibt ohne Auswirkung auf den Gewinn" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 2 UmwStG). Gewinn ist gem §§ 8 Abs 1 KStG iVm 4 Abs 1 S 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV am Schluss des Wj und dem BV am Schluss des vorangegangenen Wj, vermehrt um Entnahmen und vermindert um Einlagen. Die Werterhöhung des BV aus dem e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.1 Gewährung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 2014 (§ 21 Abs 1 S 3 UmwStG aF)

Tz. 51 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eine ges Einschränkung des Bewertungswahlrechts der Übernehmerin für den Ansatz der erworbenen Beteiligung kann sich im Fall der Gewährung von Zusatzleistungen ("andere WG", s § 21 Abs 1 S 3 UmwStG aF) ergeben. Zusätzliche Leistungen an den Einbringenden (dh eine neben der Ausgabe von neuen Anteilen an der Übernehmerin weitere Gewährung von s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Auswirkungen auf einen Verlustvortrag bei einer Personengesellschaft, deren Beteiligung zur Sacheinlage gehörte

Tz. 156 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird gem § 20 Abs 1 UmwStG der MU-Anteil einer weiter bestehenden Pers-Ges eingebracht oder gehörte zum BV eines eingebrachten (Teil-)Betriebs auch die Beteiligung an einer MU-Schaft, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Einbringung auf einen vortragsfähigen Fehlbetrag iSd § 10a GewStG der Pers-Ges hat, deren Beteiligung durch Sac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Einbringungsgegenstand: Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 24 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der Begriff der eingebrachten "Anteile an einer Kap-Ges oder Gen" (erworbene Gesellschaft) ist weder in § 21 Abs 1 S 1 noch in Abs 1 S 2 UmwStG definiert. Es muss sich nicht – wie bei der übernehmenden Gesellschaft (s Tz 6) – um eine in der EU/EWR ansässige Gesellschaft handeln. Diese Beschränkung kann weder § 1 Abs 3 oder 4 UmwStG noch der R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Verluste

Tz. 100 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Verbleibende Verlustabzüge und nicht ausgeglichene negative Eink gehen unbeschadet der Beachtung der stlichen Rechtsnachfolge durch die Übernehmerin (§ 23 Abs 3 S 1 iVm § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG) nicht über. Es handelt sich um höchstpers Besteuerungsmerkmale, die nicht zu den von der Rechtsnachfolge erfassten stlichen Eigenschaften des übergeh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Grundlagen

Tz. 108 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV mit dem gW an (s Tz 110), regelt § 23 Abs 4 UmwStG – wie bei der Vorgängernorm des § 22 Abs 3 UmwStG aF im Fall eines Tw-Ansatzes – dass hinsichtlich des durch Einbringung erlangten Vermögens bei Sacheinlage durch Einzelrechtsnachfolge eine (entgeltliche) Anschaffung durch die übernehme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Abschreibungen

Tz. 53 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erwirbt die Übernehmerin mit dem eingebrachten BV ein abnutzbares WG, sind bei der Beurteilung der weiteren Abschr ab stlicher Zurechnung des WG zum (regelmäßig rückbezogenen) stlichen Einbringungsstichtag die objektbezogenen St-Merkmale des Einbringenden als stlicher Rechtsvorgänger zu berücksichtigen. Die übernehmende Gesellschaft ist an d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Einbringung durch Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften

Tz. 236 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt die Einbringung durch eine Kö, verbleibt ein im eingebrachten (Teil-)Betrieb entstandener vortragsfähiger Fehlbetrag iSd § 10a GewStG beim Einbringenden (s Patt, EStB 2010, 146; s R 10a.3 Abs 4 S 6 GewStR 2009für den Fall der Einbringung durch Ausgliederung). Hat die Kö ihren gesamten Betrieb eingebracht, wird sich in Zukunft regelm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die §§ 11–13 UmwStG gelten sowohl für die Verschmelzung zur Neugründung als auch für die Verschmelzung durch Aufnahme. Gem § 1 Abs 1 UmwStG (dazu s UmwSt-Erl 2011, Rn 01.01ff) gilt der Dritte Teil des UmwStG (soweit § 11 UmwStG betroffen ist) für Tz. 5 Stand: EL 107 – ET: 09/2022mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3.3 Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge

Tz. 28 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei einer Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG durch Einzelübertragung der WG auf die Kap-Ges oder Gen tritt die Übernehmerin im Gegensatz zu den ErtrSt (s Tz 17, 19) verfahrensrechtlich nicht in die Rechtsstellung des Einbringenden ein. Die einbringende natürliche Pers oder Kö bleibt Schuldner und Gläubiger aus dem St-Schuldverhältnis betreffe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Konkurrenz zu § 23 Abs 3 UmwStG

Tz. 41 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Tatbestände des § 23 Abs 1 und 3 UmwStG sind insoweit deckungsgleich, als es um den einbringungsbedingten Erwerb von BV durch die Übernehmerin geht, welches mit einem Zwischenwert angesetzt worden ist. Bei dem Zwischenwert handelt es sich sowohl um einen "unter dem gW liegenden Wert" iSd § 23 Abs 1 UmwStG als auch um einen "über dem Bw, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Tarifermäßigung (§ 34 EStG)

Tz. 84 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Tarifermäßigung bei der ESt gem § 34 EStG findet auf den Einbringungsgewinn in keinem Fall Anwendung (unabhängig davon, ob die Einbringung zum gW oder einem Zwischenwert erfolgt). Nach § 21 Abs 3 S 2 UmwStG ist die Tarifglättung nach § 34 Abs 1 EStG generell auf alle Einbringungsgewinne nicht anwendbar. Dies entspricht der allgemeinen Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.4 Verteilung der Wertaufstockung

Tz. 223 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Da der durch einen nachträglichen Einbringungsgewinn ausgelöste Erhöhungsbetrag iSd § 23 Abs 2 S 1 UmwStG dem Grunde nach eine Höherbewertung des eingebrachten BV ("Zwischenwertansatz") auf der Ebene der Übernehmerin quasi nachholt, müssen uE hinsichtlich der WG bezogenen Aufteilung des Erhöhungsbetrags (s Tz 130) die gleichen Grundsätze wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 41 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Mischverschmelzungen unter Beteiligung von Rechtsträgern unterschiedlicher Rechtsformen sind zivilrechtlich zulässig. Unzulässig hingegen sind: die Kombination einer Verschmelzung und einer Spaltung, Mischübertragungen unter Beteiligung mehrerer übertragender Rechtsträger, gleichgültig, welcher Rechtsform. Zugelassen ist allein die Vollübertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Steuerliche Qualität der eingebrachten Anteile

Tz. 28 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 In § 21 Abs 1 S 1 oder 2 UmwStG wird nicht danach differenziert, ob die Anteile an Kap-Ges oder Gen im BV oder PV gehalten werden (zu sog einbringungsgeborenen Anteilen iSd § 21 UmwStG aF s Tz 67). Aus § 21 Abs 2 S 5 UmwStG ist vielmehr zu entnehmen, dass die eingebrachten Anteile auch außerhalb des BV stammen können. Die St-Vergünstigung des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.1 Inländische Schachtelbeteiligungen (§ 9 Nr 2a GewStG)

Tz. 141 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist für den Tatbestand einer ertragstlichen Norm die Zurechnung eines eingebrachten WG zu einem bestimmten (singulären) Zeitpunkt (Stichtag) maßgebend und erfüllt die Übernehmerin selbst diese Voraussetzung nicht, kann unter dem Gesichtspunkt der Besitzzeitanrechnung (s § 23 Abs 1 iVm § 4 Abs 2 S 3 UmwStG, s Tz 34ff) das Eigentum des Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Besitzzeitanrechnung (§ 23 Abs 1 UmwStG)

Tz. 104 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Anrechnung personenbezogener Besitzzeiten auf ein anderes St-Subjekt bedarf einer besonderen ges Regelung. Eine solche Zurechnung kann nicht aus dem stlichen Rechtsnachfolgeprinzip des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG hergeleitet werden, auf den § 23 Abs 3 S 1 UmwStG verweist. Die Bestimmungen zur Rechtsnachfolge schließen die Übernahme pers-bezo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.2 Mehrheit der Stimmen

Tz. 32 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Maßgebend für die Einordnung der Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges oder Gen als qualifizierter Anteilstausch ist ausschließlich die Stimmrechtsbefugnis des (stlichen) AE der Anteile. Dies gilt sowohl für die eingebrachte Beteiligung als auch für Anteile an der erworbenen Gesellschaft, die die Übernehmerin bereits innehat. Stimmrecht i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.3.2 Betriebsausgabe im Fall der Übertragung zum gemeinen Wert

Tz. 215 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sind aus einer Sacheinlage gem §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG erworbene WG aus dem BV der Übernehmerin dadurch ausgeschieden, dass sie zum gW übertragen worden sind, ist der diesen WG (nach dem Wertverhältnissen am stlichen Einbringungsstichtag, s Tz 223) zuzuordnende Aufstockungsbetrag nicht verwirkt; der Aufstockungsbetrag wird – mangels Bilanzie...mehr