Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.1 Rückbeziehung des Formwechsels als Mitunternehmeranteilseinbringung

Tz. 61 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen "gelten die §§ 20 bis 23 entspr" (s § 25 S 1 UmwStG). Dieser (allumfassende) Verweis in § 25 S 1 UmwStG auf die §§ 20ff UmwStG führt zwar grds auch zur Berücksichtigung der stlichen Rückwirkungsregelungen gem § 20 Abs 5 S 1 und Abs 6 UmwStG. Gleichwohl ergibt sich der stliche Übertragungsst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3 Ausländischer "Formwechsel"

Tz. 16 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Bestimmungen von § 25 S 1 iVm § 20 bis 23 UmwStG gelten auch für ausl Vorgänge, die dem Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges gem § 190 UmwG vergleichbar sind (s § 1 Abs 3 Nr 3 Alternative 2 UmwStG und § 25 S 1 Alt 2 UmwStG). Im EuR findet sich keine Leitlinie für die Grundsätze eines Formwechsels; insbes die EU-FRL behandelt den Fo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.2 Fiktiver Formwechsel durch Option einer Personengesellschaft nach § 1a KStG

Tz. 22a Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die §§ 1 und 25 UmwStG sind beim Übergang zur Kö-Besteuerung (s § 1a Abs 1 S 1 KStG) entspr anzuwenden (s § 1a Abs 2 S 2 KStG). Die analoge Anwendung betr – ohne Differenzierung – den gesamten § 1 UmwStG. Da bei § 1a KStG als Ausgangsrechtsform eine Pers-Ges gegeben ist, scheidet aus inhaltlichen Gründen nur § 1 Abs 1 UmwStG aus der Verweis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mahlow/Franzen, Ertragstliche Berücksichtigung von GA bei der st-neutralen Umwandlung von Kö auf Kö sowie zur Rückwirkungsfiktion (GmbHR 2000, 12); Benecke/Staats, Anm zum Urt des BFH v 07.01.2010, FR 2010, 893. Tz. 128 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei der Verschmelzung einer auf eine andere Kö stellt sich das in § 2 UmwStG Tz 59 und in § 4 UmwStG Tz 95ff erläuterte Problem der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Beteiligte Körperschaften

Tz. 38 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Von dem dritten Teil der UmwStG iVm den §§ 2ff UmwG und §§ 174ff UmwG werden die aus der nachstehenden Übersicht sich ergebenden Fälle der Verschmelzung und Vollübertragung erfasst: a) Verschmelzungsfälle zwischen Kö (s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.10):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.1 Gesetzesänderung

Tz. 51a Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Durch das StÄndG 2015 sind § 21 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG neu gefasst und ein S 4 angefügt worden. Die antragsgemäße Bewertung des eingebrachten Anteils unterhalb des gW, wird nicht mehr ausschl davon abhängig gemacht, dass eine sog mehrheitsvermittelnde Beteiligung übertragen wird. Weiterhin ist eine Minderbewertung ab 2015 (dazu s Tz 51b) nur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Übertragung durch Allein- oder Bruchteilseigentümer

Tz. 102 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Fall der Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren Miteigentümern (als Bruchteilsgemeinschaft) oder von einem Alleineigentümer auf eine Pers-Ges, wird keine GrESt erhoben, soweit der übertragende Allein-/Miteigentümer seine (Mit-)Berechtigung am Grundstück im Gesamthandsvermögen der Pers-Ges fortführt (s § 5 Abs 1 und 2 GrESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Einbringung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG (§ 23 Abs 4 Hs 2 UmwStG)

Tz. 115 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Verschmelzung geht mit Eintragung der Umwandlung das gesamte Vermögen des übertragenden Rechtsträgers gem § 20 Abs 1 Nr 1 UmwG (uno actu) auf die übernehmende Gesellschaft über. Mit dieser Bestimmung wird die Gesamtrechtsnachfolge der Übernehmerin in die Rechtsposition der oder des übertragenden Rechtsträger angeordnet. Erfolgt also...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Grundsätze und Übersicht

Tz. 52 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Von der übernehmenden Gesellschaft sind die ges vorgeschriebenen Einschränkungen der Bewertung des Einbringungsgegenstands (s u) zu beachten. Dies ergibt sich aus dem allumfassenden und vorbehaltlosen Verweis auf die §§ 20 bis 23 UmwStG in § 25 S 1 UmwStG (allg Auff, zB s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 25 UmwStG Rn 64ff; s Schmitt, in S/H, 9...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Steuerliche Rechtsnachfolge und Besitzzeitanrechnung auch für GewSt-Zwecke

Tz. 134 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Gewerbeertrag der übernehmenden Gesellschaft ist gem § 7 S 1 GewStG der nach den Vorschriften des EStG und KStG zu ermittelnde Gewinn aus Gew, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Beträge. Aufgr dieser Anknüpfung des Gewerbeertrags an die estlichen und kstlichen Gewinnermittlungsvorschriften sind nicht nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 11 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei dem übertragenden und dem übernehmenden Rechtsträger musste es sich nach der Rechtslage vor Geltung des KöMoG um eine nach dem Recht eines EU- oder EWR-Staats gegründete Gesellschaft iSd Art 54 AEUV oder des Art 34 EWR-Abkommen handeln und die Gesellschaft muss Sitz und Geschäftsführung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der EU oder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Auswirkungen des Vermögensübergangs auf den eigenen Verlustvortrag der aufnehmenden Gesellschaft

Tz. 153 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt die Einbringung auf eine bereits bestehende Übernehmerin und hat diese aufnehmende Gesellschaft zum Einbringungsstichtag einen eigenen vortragsfähigen Fehlbetrag iSd § 10a GewStG, bleibt dieser von der Regelung des § 23 Abs 5 UmwStG unberührt (ebenso s Widmann, in W/M; § 23 UmwStG Rn 582; s Ritzer, in R/H/vL, 3. Aufl, § 23 UmwStG Rn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 21 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch (s Titel des Sechsten Teils) regelt. Hier wird die stliche Bewertung des Anteilstauschs von Beteiligungen an Kap-Ges oder Gen im Wege einer offenen Sacheinlage, dh Übertragung einer Beteiligung gegen Erwerb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.2 Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Anteilstausch)

Tz. 167 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Werden Anteile an Kap-Ges oder Gen unter den Voraussetzungen des § 21 Abs 1 UmwStG eingebracht (Anteilstausch), fehlt es regelmäßig an einer unternehmerischen Tätigkeit des Einbringenden (zB im Fall der Einbringung von Anteilen des PV einer natürlichen Pers iSd § 17 EStG oder bei der reinen Finanzholding-Gesellschaft, die durch bloßes Halte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Rückwirkender Verlust von Steuervergünstigungen (Formwechsel als Behalte-/Sperrfristverletzung)

Tz. 85 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges/Gen im Wege des Formwechsels kann rückwirkend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier insbes Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im "eingebrachten BV der Pers-Ges", die der Umwandlung vorangegangen sind (Formwechsel einer Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.2 Gültige Rechtslage

Tz. 46 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Rechtsfolgen des § 23 Abs 1 UmwStG gelten auch für die iRe (qualifizierten) Anteilstauschs erworbene Beteiligung, wenn gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG die Beteiligung mit einem unter dem gW liegenden Ansatz eingebracht worden ist. Dies ergibt sich aus dem ausdrücklichen Verweis in dem Klammerzusatz des § 23 Abs 1 UmwStG, der durch das JStG 200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Folgen des rückbezogenen Formwechsels und Ausnahmen von der Rückwirkung

Tz. 64 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Zu dem rückbezogenen stlichen Übertragungsstichtag gilt die Kap-Ges/Gen ertragstlich mit dem übernommenen Vermögen der Pers-Ges (mit Ausnahme der Entnahmen und Einlagen im Rückbezugszeitraum) als existent. Dies gilt für Zwecke der ESt/KSt wie für die GewSt gleichermaßen. Die Pers-Ges ist mit Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags beendet....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.5 Weitere Besteuerung nach Wertaufstockung (§ 23 Abs 3 S 2 UmwStG)

Tz. 230 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Grundsätze des § 23 Abs 3 S 1 UmwStG (s Tz 90ff; modifizierte stliche Rechtsnachfolge in den Fällen eines Zwischenwertansatzes) gelten auch für die Erhöhung der Wertansätze der übernommenen WG bei nachträglicher Einbringungsgewinnbesteuerung iSd § 23 Abs 2 UmwStG (s § 23 Abs 3 S 2 UmwStG). Dabei kommt § 23 Abs 3 S 2 UmwStG nicht nur bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Verhältnis des § 11 UmwStG zu anderen Vorschriften

Tz. 14 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wie bereits einleitend (s Tz 1) ausgeführt, steht § 11 UmwStG mit den §§ 12 und 13 UmwStG in einem Regelungsverbund. Während § 11 UmwStG die stlichen Auswirkungen einer Verschmelzung für die übertragende Kö regelt, enthält § 12 UmwStG die Regelungen für die übernehmende Kö. § 13 UmwStG betrifft die AE der Übertragerin. § 15 UmwStG erklärt di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter/Sammelposten (§ 6 Abs 2 und Abs 2a EStG)

Tz. 55 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft kann von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs 2 EStG aF/nF für sog geringwertige WG im Fall der Übernahme von selbständig nutzbaren beweglichen WG des AV mit einem (Rest-)Bw zum stlichen Übertragungsstichtag von nicht mehr als 800 EUR (ohne Vorsteuerbetrag; vor dem 01.01.2018: 150 bzw 410 EUR) keinen Gebrauch mach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Neue Anteile aus steuerbegünstigter Option (§ 1a KStG) sperrfristverhaftet nach § 22 UmwStG

Tz. 82 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Erfolgt der fiktive Formwechsel bei der Option nach § 1a Abs 1 S 1 KStG zum Bw oder Zwischenwert, sind die (neuen) Anteile an der optierenden Gesellschaft (s Tz 79) nach § 1a Abs 2 S 2 iVm § 25 S 1 iVm § 22 Abs 1 und/oder Abs 2 UmwStG sperrfristverhaftet (ebenso die hA; s § 1a KStG Tz 87 mwNachw; s Schießl, in W/M, § 1a KStG Rn 220; s Dreßle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.2 Formwechsel als ertragsteuerliche Veräußerung von Vermögen

Tz. 5 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der durch die Änderung der Rechtsform beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen oder bei der Option gem § 1a KStG eintretende stliche Wechsel der Besteuerungsregime (s Tz 23) würde nach allg Grundsätzen zu einer Schlussbesteuerung bei der Pers-Ges/MU-Schaft gem § 16 EStG (ggf iVm §§ 14 S 2, 18 Abs 3 EStG) führen. Der heterogene...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Keine Buchwertumwandlung bei negativem Eigenkapital (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG)

Tz. 54 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen kann nicht zum Bw erfolgen, wenn und soweit die stlichen Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten zum stlichen Übertragungsstichtag übersteigen (dh negatives Kap-Kto in der stlichen Übertragungs-Bil, s § 25 S 1 iVm § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG; einhellige Auff, zB s Schmitt, in S/H, 9...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.3 Gegenleistung in Gesellschaftsrechten

Tz. 97 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Eine Bw-Fortführung ist nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG zulässig, wenn die (von der Übernehmerin gewährte) Gegenleistung in Anteilen bzw Mitgliedschaftsrechten besteht. Dabei kann es sich um neue Anteile handeln, die durch eine iRd Verschmelzung vorgenommene Kap-Erhöhung entstanden sind (Regelfall) oder um eigene Anteile der übernehmenden Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Hinzurechnung von Entgelten für Dauerschulden (bis 2007, § 8 Nr 1 GewStG aF)

Tz. 145 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Fall der Einbringung zum Bw und Zwischenwert verweisen § 23 Abs 1 und Abs 3 S 1 UmwStG auf die entspr Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG. Durch § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG wird eine allgemeine stliche Rechtsnachfolge bestimmt. Daraus resultiert, dass die übernehmende Gesellschaft die im eingebrachten BV enthaltenen Schulden in ihrer gewstli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Übernahme des Einbringungsgegenstands zu Buchwerten

Tz. 48 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Regelungen des § 23 Abs 1 UmwStG gelten, wenn das iRe Sacheinlage eingebrachte Vermögen (insges) mit dem Bw angesetzt wird (zum Bw-Ansatz s § 20 UmwStG Tz 194 ff und s Tz 40;hinsichtlich der Besitzzeitanrechnung gilt § 23 Abs 1 UmwStG auch für den Zwischenwertansatz, s Tz 41–42). Werden stille Reserven durch (freiwilligen) Ansatz oberhalb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Grundsätze

Tz. 51 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft tritt im Fall der Sacheinlage durch Bw-Übernahme (s Tz 39 und 40; s Tz 47) als stliche Rechtsnachfolgerin umfassend und vorbehaltlos in die (materiell-rechtliche) Rechtsposition des Einbringenden (stlicher Rechtsvorgänger) ein, soweit diese die kstliche Gewinnermittlung und die Ermittlung des Gewerbeertrags der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Desens, gW bei Umwandlungen, GmbHR 2007, 1202; Dörfler/Wittkowski, Zwischenwertansatz als Instrument zur Verlustnutzung bei Verschmelzungen von Kö, GmbHR 2007, 352; Volckens/Gebert, Verschmelzung von Kap-Ges – Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes bei immateriellen WG, IStR 2007, 764; Trossen, Aufgabe der Maßgeblichkeit bei Umwandlungsvorgängen, FR 2006, 617; Krohn/Greuli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Steuerliche Schlussbilanz

Tz. 15 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Eine übertragende Kö hat gem § 17 Abs 2 UmwG auf den dem Verschmelzungsstichtag unmittelbar vorangehenden Tag eine hr-liche Schlussbil aufzustellen, die der Anmeldung der Verschmelzung zur H-Reg-Eintragung beizufügen ist. Der Stichtag, auf den diese Schlussbil aufgestellt wird, darf höchstens acht Monate vor dem Tag der H-Reg-Anmeldung liege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Einbringungsgewinn bei der ESt/KSt

Tz. 83 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Gewinn oder Verlust aus dem MU-Anteil an der formgewechselten Pers-Ges wird gem seiner Entstehung, Höhe und Zeitpunkt gesondert festgestellt (s Tz 73; Ausnahme nur Formwechsel einer vermögensverwaltenden Pers-Ges, s Tz 74). Der MU hat diesen Gewinn bezogen und damit iSd § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG (ggf iVm §§ 14 S 2, 18 Abs 3 EStG) "erzielt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Ausnahmeregelung für Pensionsrückstellungen (§ 11 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 37 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 1 S 2 UmwStG sind Pensionsrückstellungen nicht mit dem gW, sondern mit dem Wert nach § 6a Abs 3 EStG (Tw) anzusetzen, dh ohne Berücksichtigung stiller Lasten. Dies soll verhindern, dass die bisher durch § 6a EStG "gedeckelten" Rückstellungen in der stlichen Übertragungs-Bil stwirksam nachgeholt werden können. Es fällt auf, dass ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.2 Zurückbehaltung unwesentlicher Wirtschaftsgüter

Tz. 34a Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Zurückbehaltung funktional unwes WG ist für die Anwendung der §§ 25 S 1 iVm §§ 20, 21 UmwStG unschädlich (s Tz 33). Dabei spielt keine Rolle, ob dies durch Veräußerung oder Entnahme von WG des Gesamthandsvermögens zeitgleich oder in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang im Vorfeld der Umwandlung oder Option erfolgt ist. Der dabei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.1 Grundsätzliches

Tz. 99 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wenn in § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG von einer nicht in Gesellschaftsrechten bestehenden Gegenleistung die Rede ist, ist damit der Fall gemeint, dass die AE der Übertragerin, die infolge der Verschmelzung im Austausch Anteile an der Übernehmerin erhalten, zusätzlich zu diesen Anteilen eine bare Zuzahlung oder andere Vermögenswerte erhalten (da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Vorsteuern aus Eingangsleistungen (Einbringungskosten)

Tz. 174 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nimmt der Unternehmer (Einbringender oder Übernehmerin) im Zusammenhang mit der Einbringung eines (Teil-)Betriebs iSd § 20 UmwStG (oder § 24 UmwStG) Leistungen Dritter in Anspruch (Einbringungskosten), ist die gesondert ausgewiesene USt nach den allg Grundsätzen als VorSt abzugsfähig (dh wirtsch Zuordnung zur Vermögensübertragung oder ggf A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Verlustübergang und Verfahrensrecht

Tz. 91 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ungeachtet der Bewahrung der zivilrechtlichen und wirtsch Identität beim Formwechsel kann die übernehmende Gesellschaft vorhandene estliche Verlustvorträge nicht verwerten. Verbleibende Verlustvorträge bei der ESt stehen gem § 10d Abs 4 EStG nicht der formgewechselten Pers-Ges, sondern den als MU beteiligten natürlichen Pers (St-Subjekte nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Übernehmende Gesellschaft

Tz. 6 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Als übernehmende Gesellschaft kommt gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG nur eine Kap-Ges oder Gen in Frage. Diese Kap-Ges oder Gen muss gem § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG eine EU-/EWR-Gesellschaft sein. Im Einzelnen bedeutet dies (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 iVm Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG), dass die übernehmende Gesellschaft eine Kap-Ges oder Gen iSd § 1 Abs 1 Nr 1 oder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.1 "Übertragung" von Mitunternehmeranteilen beim gesellschaftsrechtlichen Formwechsel einer Personengesellschaft

Tz. 28 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auf Grund der in § 25 S 1 UmwStG enthaltenen Tatbestandsverweisung (s Tz 26) ist zusätzlich zu einem wirksamen inl (s Tz 8–15) oder ausl (s Tz 16–19) Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen hinsichtlich der Anwendung der §§ 20ff UmwStG zu fordern, dass das infolge des stlichen Systemwechsels von der MU-Schaft zur Kap-Ges/Gen wech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Formwechsel/Option (§ 1a KStG) als Anteilstausch (§ 25 S 1 iVm § 21 Abs 1 UmwStG)

Tz. 39 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Besteht die Tätigkeit einer (rein) vermögensverwaltenden KG oder OHG (auch) in der Verwaltung von Anteilen an Kap-Ges oder Gen, erfüllt der Formwechsel der Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen nicht den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 28, 30), weil keine betriebliche Sachgesamtheit auf die Übernehmerin übergeht. Gleiches gilt bei d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.7 Schädliche Gegenleistung (§ 21 Abs 1 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG) – Ermittlungsgrundsätze

Tz. 51n Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistungen die Grenzen des § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG, ist der Antrag auf Bw-/AK-Fortführung nicht (mehr) zulässig. Die Minderbewertung ist eingeschr, wenn die Gegenleistung unterhalb des gW der eingebrachten Beteiligung (Obergrenze der Bewertung) liegt. Das bisherige System des (Mindest-)Ansatzes des gW ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.1 Allgemeines

Tz. 27 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 1 UmwStG ist neben insbes § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG Bestandteil des durch das SEStEG eingeführten Konzepts allgemeiner Entstrickungs- und Verstrickungsvorschriften. § 11 Abs 1 UmwStG schreibt eine Gewinnrealisierung auf der Basis des gW vor. Die Bewertung mit dem gW statt wie früher mit dem Tw zieht sich wie ein roter F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Analoge Anwendung des § 23 UmwStG

Tz. 89 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die (übernehmende) Kap-Ges, optierende Gesellschaft (s § 1a KStG) oder Gen ist St-Subjekt nach §§ 1 Abs 1 Nr 1 bzw 2 KStG nF und somit ab stlicher Wirksamkeit der Umwandlung unbeschr kstpflg bzw mit ihren Eink aus der inl BetrSt beschr kstpfl (s § 2 KStG Tz 33 ff). Wird die Umwandlung mit stlicher Wirkung zeitlich zurückbezogen (nur beim For...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.5 Zeitpunkt der Bestimmung der mehrheitsvermittelnden Beteiligung

Tz. 39 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Voraussetzungen der mehrheitsvermittelnden Beteiligung müssen zum Zeitpunkt des Anteilstauschs (s Tz 42) vorliegen (glA s Schmitt, in S/H/S, 8. Aufl, § 21 UmwStG Rn 45; s W/M, § 21 UmwStG Rn 147; s Behrens, in H/M, 4. Aufl, § 21 UmwStG Rn 161; s Nitzschke, in Blümich, § 21 UmwStG 2006 Rn 36). Es ist eine Stichtagsbetrachtung auf die Verhä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Anschaffungskosten aus dem Einbringungsvorgang

Tz. 55 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die AK der als Gegenleistung für die Sacheinlage erhaltenen Anteile an der Übernehmerin bestimmen den Wert, mit dem die Anteile zu aktivieren sind, wenn die Beteiligung zu einem BV des Einbringenden gehört. Gehören die Anteile zum PV, sind die AK maßgebend für die Berechnung eines VG aus der Veräußerung (oder anderer Gewinnrealisierungstatbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Milatz/Lütticken, Wann und wie lange muss die Mehrheit der Stimmrechte für die Anwendbarkeit des § 20 Abs 1 S 2 UmwStG gegeben sein? GmbHR 2001, 560; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Ermittlung und steuerliche Behandlung eines Übertragungsgewinns/-verlusts

Ausgewählter Literaturhinweis: Stimpel, Behandlung von Umwandlungskosten bei Verschmelzungen und Spaltungen von Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Ronneberger, Umwandlungskosten bei der Verschmelzung von Kap-Ges, NWB 2017, 954; Krohn, Kosten für den Vermögensübergang – Ein unterschätztes Prüfungsfeld iRv aktuellen Bp, DB 2018, 1755. Tz. 117 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wenn in der stlichen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Pensionsrückstellung

Tz. 59 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die im Sacheinlagegegenstand enthaltene Pensionsrückstellung ist von der übernehmenden Gesellschaft mit dem (Teil-)Wert gem § 6a Abs 3 EStG zu passivieren (dazu s Tz 129). Dies gilt auch dann, wenn aufgr eines Antrags auf Minderbewertung gem § 20 Abs 2 S 2 UmwStG das BV des Einbringungsgegenstands im Übrigen (einheitlich) mit dem Bw (oder ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.3 Auswirkung von Zuzahlungen der Übernehmerin an verbleibende Anteilseigner der Übertragerin auf die steuerliche Übertragungsbilanz

Tz. 107 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG verbietet insoweit, als eine Zuzahlung gewährt wird, den Bw-Ansatz in der Übertragungsbil. IHd Differenz zwischen dem Wert der Gegenleistung abz der auf die Gegenleistung entfallenden Bw der übergehenden WG ergibt sich ein Übertragungsgewinn. Der Berechnung des anteiligen Bw ist dabei das Verhältnis des Gesamtwert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fischer/Olkus, Der Einfluss stlicher Ergänzungs-Bil bei der formwechselnden Umwandlung einer Pers-Ges in eine Kap-Ges, DB 1998, 2191; Breuninger, Der Formwechsel als hybrides Umwandlungsinstrument zwischen Gesellschafts- und StR – Überlegungen zu den §§ 14, 25 UmwStG und sich daraus ergebende Gestaltungsfragen, FS für S. Widmann, 2000, 203; Gottwald, GrEStliche Gefahren beim F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Anwendungsvorschrift (§ 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG)

Tz. 6 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der sachliche Anwendungsbereich ergibt sich aus § 25 UmwStG iVm § 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG (s Tz 3). Danach gelten die Sacheinlagevorschriften des Sechsten Teils des UmwStG (§ 25 S 1 iVm §§ 20 bis 23 UmwStG, ggf iVm § 1a Abs 2 S 2 KStG) nur für den Formwechsel einer Pers-Ges iSd § 190 UmwG mit inl Rechtsträgern (s Tz 8 ff) oder grenzüberschreitend ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.9 Gemeiner Wert der Zusatzleistung als Untergrenze der Bewertung (§ 21 Abs 1 S 4 UmwStG)

Tz. 51q Stand: EL 96 – ET: 06/2019 • § 21 Abs 1 S 4 UmwStG: Mindestansatz zum gW der Zusatzleistung Die Ermittlungsmethode der Bewertungseinschränkung einzig nach § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG (s Tz 51o) würde in bestimmten Fällen zu einer Besserstellung gegenüber der bisherigen Rechtslage und auch zu sog negativen AK (hier iSv AK mit einem Wert unter 0) für die aus dem Anteilsta...mehr