Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Rechtsnachfolge (Übernahme objektbezogener Besteuerungsmerkmale)

4.2.1 Zwischenwertansatz mit steuerlicher Rechtsnachfolge Tz. 83 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 23 Abs 3 S 1 UmwStG tritt die übernehmende Gesellschaft grds in die stliche Rechtsnachfolge (s Tz 17, 19 ff) des Einbringenden ein. Denn § 23 Abs 3 S 1 UmwStG verweist auf eine analoge Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG. Der Unterschied zur Behandlung bei der Bw-Einbringung (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Entrichtung der auf versteuerten Einbringungsgewinn entfallenden Steuer

9.2.3.1 Aufstockung nur bei "versteuertem" Einbringungsgewinn Tz. 189 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft kann eine Werterhöhung in ihrer St-Bil nur dann geltend machen, wenn und soweit der Einbringende die auf den "versteuerten" Einbringungsgewinn "entfallende St entrichtet hat" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 1 UmwStG). Der Einbringungsgewinn I ist (erst dann) "ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Verschmelzungsrichtung, Beteiligungshöhe

3.1 Allgemeines Tz. 18 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach dem Wortlaut des § 2 UmwG, auf den § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG verweist, müssen den AE des (erlöschenden) übertragenden Rechtsträgers grds Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger gewährt werden. Bei der Verschmelzung durch Neugründung sind das zwingend neue Anteile. Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme kann es sich um im We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Steuerrecht (steuerlicher Übertragungsstichtag)

4.2.1 Grundsatz 4.2.1.1 Formwechsel (§ 190 UmwG) Tz. 60 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird kein Antrag auf stliche Rückbeziehung des Formwechsels gestellt (s Tz 61 f), ist der Übergang des (wirtsch) Eigentums am Gesellschaftsvermögen der umwandelnden Pers-Ges auf die Übernehmerin (Rechtsträger in neuer Rechtsform) für den stlichen Zeitpunkt der Einbringung maßgebend. Dies ist bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7 Verluste

3.3.7.1 Verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG Tz. 62 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein verbleibender Verlustabzug gem § 10d EStG geht mit der Sacheinlage nicht auf die übernehmende Gesellschaft über (einhellige Auff, zB s Widmann, in W/M, § 23 UmwStG Rn 564; s Schmitt, in S/H/S, 8. Aufl, § 23 UmwStG Rn 18; s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 23 UmwStG Rn 50; s Ritzer, in R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Übernahme des Vermögens mit einem Zwischenwert (§ 23 Abs 3 UmwStG)

4.1 Zwischenwertansatz Tz. 82 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV auf Antrag mit einem über dem Bw, aber unter dem gW liegenden Wert an (Zwischenwertansatz), gelten hinsichtlich der stlichen Rechtsnachfolge die besonderen Regelungen des § 23 Abs 3 S 1 UmwStG. Insoweit ist § 23 Abs 3 S 1 UmwStG gegenüber § 23 Abs 1 UmwStG vorrangi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Wirksamkeit (Zeitpunkt) des Formwechsels und der Option

4.1 Handelsrecht Tz. 59 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Formwechsel erlangt seine hr-liche Wirksamkeit mit der Eintragung (unabhängig von der Bekanntmachung) im maßgebenden (öffentlichen) Reg (s Tz 10). Dies ist bei Pers-Handels-Ges das (identische) H-Reg, in das auch die formwechselnde Pers-Ges eingetragen ist (s § 202 Abs 1 UmwG; im Fall der Umwandlung einer Partnerschaftsge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2. Formwechsel einer Personengesellschaft als steuerliche Einbringung von Vermögen

2.1 Entsprechende Anwendung der §§ 20 bis 23 UmwStG (§ 25 S 1 UmwStG als Rechtsgrundverweisung) Tz. 26 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Vorschriften der §§ 20 bis 23 UmwStG gelten in den Fällen des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen iSd § 190 UmwG (oder vergleichbarer ausl Vorgänge) entspr (s § 25 S 1 UmwStG). Es stellt sich die Frage, ob durch die Verweisung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Versteuerung des Einbringungsgewinns

6.2.1 Einbringungsgewinn bei der ESt/KSt Tz. 83 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Gewinn oder Verlust aus dem MU-Anteil an der formgewechselten Pers-Ges wird gem seiner Entstehung, Höhe und Zeitpunkt gesondert festgestellt (s Tz 73; Ausnahme nur Formwechsel einer vermögensverwaltenden Pers-Ges, s Tz 74). Der MU hat diesen Gewinn bezogen und damit iSd § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG (gg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Voraussetzungen für die Wertaufstockung bei einem Anteilstausch (§ 23 Abs 2 S 3 UmwStG)

9.3.1 Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften/Genossenschaften durch steuerbegünstigte Einbringung und Entrichtung der Steuer auf einen Einbringungsgewinn II Tz. 201 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Kommt es gem § 22 Abs 2 UmwStG zu einem nachträglichen Einbringungsgewinn II, führt dies zu einer Wertaufstockung der eingebrachten Anteile in der St-Bil der Übernehmerin in Gestal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7. Auswirkungen bei der Übernehmerin

7.1 Steuerliche Eröffnungsbilanz (§ 25 S 2 iVm § 9 S 2 UmwStG) Tz. 88 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die aus dem Formwechsel hervorgehende Kap-Ges/Gen hat für ertragstliche Zwecke auf den (ggf rückbezogenen) Einbringungsstichtag eine (stliche) Eröffnungs-Bil zu erstellen (s § 25 S 1 iVm § 9 S 2 UmwStG; s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 25 UmwStG Rn 52; s Nitzschke, in Brandis/He...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Einbringungsgegenstand

2.3.1 Formwechsel als Sacheinlage von Unternehmensteilen (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 1 UmwStG) 2.3.1.1 "Übertragung" von Mitunternehmeranteilen beim gesellschaftsrechtlichen Formwechsel einer Personengesellschaft Tz. 28 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auf Grund der in § 25 S 1 UmwStG enthaltenen Tatbestandsverweisung (s Tz 26) ist zusätzlich zu einem wirksamen inl (s Tz 8–15) oder ausl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Sonderregelung: Wahlrecht auf abweichende Anschaffungskosten beim Anteilstausch mit Auslandsbeteiligung (§ 21 Abs 2 S 2 und 3 UmwStG)

5.4.1 Grundsatz und Rückausnahme Tz. 58 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Bei einem qualifizierten Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) ist für die AK der erworbenen Beteiligung der Wertansatz der übernehmenden Gesellschaft dann irrelevant, sondern grds der gW maßgebend (s Tz 59), wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen vorliegt (s § 21 Abs 2 S 2 UmwStG): Für die eingebrac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Sachlicher Anwendungsbereich des § 23 Abs 1 UmwStG

3.1.1 Bewertungsansatz "unter dem gemeinen Wert" Tz. 39 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 1 UmwStG bezieht sich auf alle Einbringungsvorgänge – unabhängig vom zivilrechtlichen Vollzug (s Tz 49) –, bei denen das eingebrachte BV mit einem "unter dem gW liegenden Wert" in der St-Bil der Übernehmerin angesetzt worden ist. Folglich wird sowohl die Bw-Einbringung als auch die Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Der durch Formwechsel umgewandelten Personengesellschaft gehören Anteile an einer Grundbesitz haltenden Gesellschaft

8.2.1 Beteiligung an einer Personengesellschaft Tz. 99 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist die umgewandelte Pers-Ges zu mind 95 % an einer anderen inl Grundbesitz haltenden Pers-Ges beteiligt, führt die (quotenwahrende) formwechselnde Umwandlung der (Ober-)Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen nicht zu einer wes Änderung des Gesellschafterbestands iSd § 1 Abs 2 a GrEStG. Die Kap-Ges f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Umwandelnde bzw optierende Personengesellschaft und beteiligte Gesellschafter

1.3.2.1 Formwechsel (§§ 190ff UmwG) und vergleichbare ausländische Vorgänge Tz. 21 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Sind die pers Anwendungsvoraussetzungen an die Rechtsform des übernehmenden Rechtsträgers (s Tz 20) erfüllt, muss noch im Hinblick auf den umwandelnden Rechtsträger (alter Rechtsform) hinzukommen, dass die formwechselnde Pers-Ges (ausl Rechts) nach den Rechtsvorschrift...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3 Personengesellschaft mit Sonderbetriebsvermögen

2.3.1.3.1 Überblick Tz. 33 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Da die Gesellschafter der formgewechselten/optierenden Pers-Ges stlich als Einbringende anzusehen sind (s Tz 27, s Tz 27a) und Gegenstand der "Einbringung" iSd §§ 25 S 1 iVm 20 Abs 1 UmwStG der jeweilige MU-Anteil an der Pers-Ges ist (s Tz 28ff), sind so viele Sacheinlagevorgänge gegeben, wie MU an der Pers-Ges beteiligt s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.3 Sofortiger Abzug oder Untergang der Wertaufstockung bei ausgeschiedenen Wirtschaftsgütern

9.4.2.3.1 Grundsätze der Verwertung von Aufstockungsbeträgen bei nicht mehr vorhandenem Betriebsvermögen Tz. 214 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sind iRd Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte WG zum für die Beurteilung der Werterhöhung maßgebenden Zeitpunkt (s Tz 226) nicht mehr im BV der Übernehmerin vorhanden, kann eine Aufstockung der Bw bei der Übernehmerin nicht mehr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Behandlung beim Einbringenden

10.2.1 Keine Sonderregelung im UmwStG Tz. 235 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 5 UmwStG regelt nur die Abzugsfähigkeit eines gewstlichen Fehlbetrags aus dem eingebrachten Vermögen bei der übernehmenden Gesellschaft. Eine Bestimmung über die weitere Nutzung des Fehlbetrags beim Einbringenden enthält § 23 UmwStG hingegen nicht. Auch kann aus § 23 Abs 5 UmwStG kein Rückschlus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einbringung durch Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG

5.4.1 Modifizierte steuerliche Rechtsnachfolge Tz. 132 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei Einbringungsvorgängen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (s Tz 115–119) verweist § 23 Abs 4 Hs 2 UmwStG hinsichtlich der Behandlung des eingebrachten Vermögens bei der übernehmenden Gesellschaft auf eine analoge Anwendung der Grundsätze des § 23 Abs 3 UmwStG. Es gilt demnach – wie im Fall der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Regelungsbereich

1.1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 21 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch (s Titel des Sechsten Teils) regelt. Hier wird die stliche Bewertung des Anteilstauschs von Beteiligungen an Kap-Ges oder Gen im Wege einer offenen Sacheinlage, dh Übertragung einer Beteiligu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Erwerb des Vermögens durch Anteilstausch gem § 21 UmwStG

3.1.4.1 Rechtslage bis zur Änderung des § 23 UmwStG durch das JStG 2009 Tz. 44 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 1 UmwStG ist auch auf Fälle des Anteilstauschs unterhalb des gW anzuwenden; dies ergibt sich aus dem durch das JStG 2009 ergänzten Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG, der ausdrücklich das Bewertungswahlrecht gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG einschließt. Die Ges-Ergänzun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Einbringungsgewinn

5.2.1 Ermittlung (analoge Anwendung der §§ 20 Abs 3 und 21 Abs 2 UmwStG) Tz. 70 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Einbringungsgewinn aus dem Formwechsel einer mitunternehmerischen Pers-Ges oder der Option nach § 1a KStG ermittelt sich nach den Grundsätzen des § 16 Abs 2 EStG (ggf. iVm §§ 14 S 2, 18 Abs 3 S 2 EStG). Einbringungsgewinn oder –verlust ist die Differenz zwischen dem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Grundprinzipien der Besteuerung des übernommenen Vermögens (steuerliche Rechtsnachfolge und Besitzzeitanrechnung)

2.1 Steuerliche Rechtsnachfolge (§ 23 Abs 1 iVm § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG) 2.1.1 Aufnehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin des übertragenden Rechtsträgers Tz. 17 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Behandlung des durch eine Sacheinlage in eine Kap-Ges oder Gen eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin wird dominiert durch die Methode der stlichen Rechtsnachfolge (auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.1 Erhöhungsbetrag (Grundsätzliches)

9.4.1.1 Betriebseinbringung Tz. 203 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein Erhöhungsbetrag, der gem dem Umfang der St-Entrichtung (s Tz 198) dem quotenentsprechenden Einbringungsgewinn I gleichkommt, wird in der regulären St-Bil des Wj, in welches das den Einbringungsgewinn auslösende Ereignis fällt, erfasst. Die Erfassung erfolgt durch (anteilmäßige) Aufstockung der Bw derjenigen WG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Ermittlung der Anschaffungskosten

5.2.1 Anschaffungskosten aus dem Einbringungsvorgang Tz. 55 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die AK der als Gegenleistung für die Sacheinlage erhaltenen Anteile an der Übernehmerin bestimmen den Wert, mit dem die Anteile zu aktivieren sind, wenn die Beteiligung zu einem BV des Einbringenden gehört. Gehören die Anteile zum PV, sind die AK maßgebend für die Berechnung eines VG aus der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Anschaffungsprinzip bei Einzelrechtsnachfolge

5.3.1 Grundsätze Tz. 120 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt die Einbringung bei Gründung der übernehmenden Gesellschaft oder einer Kap-Erhöhung durch Einzelübertragung der WG (s Tz 113–114), fingiert § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG eine Anschaffung der eingebrachten WG durch die aufnehmende Kap-Ges oder Gen. Die Sacheinlage unter Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven wird damit als d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Besitzzeitanrechnung (Kürzungsvorschriften)

6.2.2.1 Ausländische Schachtelbeteiligungen (§ 9 Nr 7 GewStG; bis Erhebungszeitraum 2019) Tz. 138 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist für eine gewstliche Vorschrift die Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV bedeutsam, so ist im Fall der Einbringung betrieblicher Sachgesamtheiten (§§ 20 Abs 1, 25 UmwStG und § 1a KStG iVm § 25 UmwStG) zum Bw oder Zwischenwert die Besitzzeit des Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Erhaltene Anteile an der übernehmenden Gesellschaft (analoge Anwendung von § 22 UmwStG)

6.1.1 Erwerb neuer Anteile Tz. 80 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die MU der formwechselnden Pers-Ges (Einbringende, s Tz 27) erhalten mit Wirksamkeit des Formwechsels eine Beteiligung an der Gesellschaft in neuer Rechtsform (im Tauschwege gegen die vormalige MU-Beteiligung); d. h. sie erwerben (vollentgeltlich) ertragstlich Anteile an einer Kap-Ges bzw Gen. Dies gilt auch bei der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Einschränkung des Wahlrechts

5.4.3.1 Ausschluss der antragsgemäßen Minderbewertung Tz. 62 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Auch im Fall eines frist- und formgerechten Antrags nach § 21 Abs 2 S 3 UmwStG ist dem Grunde nach ist das Wahlrecht auf Bewertung der AK unterhalb des gW nur auf den qualifizierten Anteilstausch beschr (dies folgt aus der Bezugnahme auf § 21 Abs 1 S 2 UmwStG in § 21 Abs 2 S 3 UmwStG; zust s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Versteuerung bei der Einkommensteuer

8.2.4.1 Einkunftsart/Steuerpflicht Tz. 80 Das UmwStG enthält keine Regelungen zur St-Pflicht des Einbringungsgewinns. Es gelten die Regelungen zur Eink-Art (dh § 17 EStG bei PV und §§ 13, 15 oder 18 EStG bei Beteiligung aus dem BV) und die St-Befreiungsvorschriften der für die Person des Einbringenden anzuwendenden Einzel-St-Gesetze (Halb-/Teil-Eink-Verfahren, s §§ 3 und 3c E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gewinnausschüttungen in der Interimszeit

Ausgewählte Literaturhinweise: Mahlow/Franzen, Ertragstliche Berücksichtigung von GA bei der st-neutralen Umwandlung von Kö auf Kö sowie zur Rückwirkungsfiktion (GmbHR 2000, 12); Benecke/Staats, Anm zum Urt des BFH v 07.01.2010, FR 2010, 893. Tz. 128 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei der Verschmelzung einer auf eine andere Kö stellt sich das in § 2 UmwStG Tz 59 und in § 4 UmwStG T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Behandlung bei der Übernehmerin

10.1.1 Keine Verwertung von Verlusten aus eingebrachtem Vermögen durch die Übernehmerin Tz. 233 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der maßgebende Gewerbeertrag der übernehmenden Gesellschaft (dh Kap-Ges oder Gen) kann nicht um die vortragsfähigen Fehlbeträge des Einbringenden iSd § 10a GewStG gekürzt werden (s § 23 Abs 5 UmwStG). Diese Regelung in § 23 Abs 5 UmwStG hat (nur) eine kla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

1.1.1 Systematische Einordnung Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Achte Teil des UmwStG besteht nur aus einer Vorschrift, nämlich § 25 UmwStG. Hier wird bestimmt, dass sich die ertragstliche Behandlung im Fall des hr-lichen Formwechsels einer Pers-Ges oder eines vergleichbaren ausl Vorgangs in eine Kap-Ges oder Gen aus der entspr Anwendung der Regelungen des Sechsten Teils ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Verdeckte Gewinnausschüttung und verdeckte Einlage bei Umwandlungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umwandlungen – ein Problemabriss anhand typischer Fallkonstellationen, FS Widmann, 2000, 287; Jehke, Umstrukturierungen und stlicher Gestaltungsmissbrauch, DStR 2012, 677; Pyszka, Verschmelzung von Schwester-Kap-Ges: vGA durch unentgeltliche Leistungen im Rückwirkungszeitraum, DStR 2016, 2683. Tz. 52 Sta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Gewerbesteuer

6.1 Steuerliche Rechtsnachfolge und Besitzzeitanrechnung auch für GewSt-Zwecke Tz. 134 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Gewerbeertrag der übernehmenden Gesellschaft ist gem § 7 S 1 GewStG der nach den Vorschriften des EStG und KStG zu ermittelnde Gewinn aus Gew, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Beträge. Aufgr dieser Anknüpfung des Gewerbeertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Umsatzsteuer

7.1 Allgemeine Grundsätze und Beginn/Ende der Unternehmerstellung Tz. 160 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Das UmwStG enthält keine (Sonder-)Regelungen zur USt in Einbringungsfällen; weder für den Einbringenden noch für die übernehmende Gesellschaft (s § 20 UmwStG Tz 322). Bei der ustlichen Beurteilung der Einbringungsvorgänge (§§ 20, 21, 24 und 25 UmwStG) kann wegen der unterschie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Der durch Formwechsel umgewandelten Personengesellschaft gehören Grundstücke

8.1.1 Formwechsel einer Personengesellschaft (§§ 190, 191 Abs 1 Nr 1 UmwG) Tz. 95 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Geht bei einer Umwandlung Vermögen auf einen anderen Rechtsträger über und gehören zu dem Vermögen auch inl Grundstücke, führt dies regelmäßig zu einem grestpfl Erwerbsvorgang. Da beim Formwechsel nur ein Rechtsträger beteiligt ist, kommt es in Ermangelung eines Vermög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Einbringung eines Grundstücks in die Personengesellschaft vor dem Formwechsel oder der Option nach § 1a KStG

8.3.1 Übertragung durch Allein- oder Bruchteilseigentümer Tz. 102 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Fall der Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren Miteigentümern (als Bruchteilsgemeinschaft) oder von einem Alleineigentümer auf eine Pers-Ges, wird keine GrESt erhoben, soweit der übertragende Allein-/Miteigentümer seine (Mit-)Berechtigung am Grundstück im Gesamthand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter der Höhe nach

2.3.1 Grundsatz: Ansatz mit dem gemeinen Wert (§ 11 Abs 1 S 1 UmwStG) 2.3.1.1 Allgemeines Tz. 27 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 1 UmwStG ist neben insbes § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG Bestandteil des durch das SEStEG eingeführten Konzepts allgemeiner Entstrickungs- und Verstrickungsvorschriften. § 11 Abs 1 UmwStG schreibt eine Gewinnrealisierung auf der Basis des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Zeitpunkt des Anteilstauschs

3.1 Anteilstausch durch Einzelübertragung, Spaltung oder Verschmelzung Tz. 42 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Eine Regelung zum Zeitpunkt des Anteilstauschs enthält § 21 UmwStG nicht. Insbes sind im Gegensatz zur Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG keine Bestimmungen zu einer stlichen Rückbeziehung vorhanden (dort s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG; auch aus § 2 UmwStG ergibt sich keine Rüc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Beteiligung einbringungsgeborener Anteile alten Rechts am Anteilstausch (§ 21 Abs 2 S 6 iVm § 20 Abs 3 S 4 UmwStG)

6.1 Anteile an erworbener Gesellschaft Tz. 67 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Anteile, die aus einer "Alt-Sacheinlage gem § 20 Abs 1 S 1 UmwStG aF" in eine Kap-Ges zum Bw oder Zwischenwert stammen (sog einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF), können – ebenso gut wie nach anderen St-Vorschriften verhaftete Anteile – Gegenstand eines Anteilstauschs gem § 21 Abs 1 UmwStG sein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Aufstockung der Wertansätze bei nachträglicher Einbringungsgewinnbesteuerung (§ 23 Abs 2 UmwStG)

9.1 Allgemeines (Übersicht/Inhalt/Notwendigkeit vertraglicher Regelungen) Tz. 182 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns I (s § 22 Abs 1 UmwStG) oder eines Einbringungsgewinns II (s § 22 Abs 2 UmwStG), kann es gem § 23 Abs 2 UmwStG auf Antrag der Übernehmerin zu einer entspr Aufstockung der angesetzten Werte für das eingebr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Entsprechende Geltung des § 3 Abs 2 S 2 und des § 3 Abs 3 UmwStG (§ 11 Abs 3 UmwStG)

3.1 Frist für den Antrag nach § 11 Abs 2 S 1 UmwStG Tz. 122 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 3 iVm § 3 Abs 2 S 2 UmwStG ist der Antrag auf Ansatz eines unter dem gW liegenden Werts gem § 11 Abs 2 S 1 UmwStG spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der stlichen Schluss-Bil bei dem für die Besteuerung der übertragenden Kö zuständigen FA zu stellen. Näheres s Tz 41ff. 3.2 Hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Sachlicher Anwendungsbereich (§§ 21 iVm 1 Abs 3 UmwStG)

1.2.1 Austausch von Anteilen Tz. 2 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der sachliche Anwendungsbereich der Einbringung von Anteilen in eine Kap-Ges ergab sich bisher (nur) aus dem Tatbestand des Anteilstauschs iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG aF. Insbes wegen des im Gesetz nicht näher definierten stlichen Begriffs des "Einbringens", worunter jedweder Vorgang zu verstehen ist, der zu einer Zuo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8 Steuerfreie Rücklagen

3.3.8.1 Grundsatz Tz. 68 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als Folge der von § 23 Abs 1 UmwStG bestimmten stlichen Rechtsnachfolge gem analoger Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG führt die aufnehmende Kap-Ges/Gen die im eingebrachten BV enthaltenen stfreien Rücklagen fort (zB Rücklage wegen gewinnerhöhenden Wegfalls übernommener Verpflichtungen gem § 5 Abs 7 S 5 EStG, Reinvestitio...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Voraussetzungen für die Wertaufstockung bei einer Betriebseinbringung (§ 23 Abs 2 S 1 UmwStG)

9.2.1 Antragstellung Tz. 185 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Werterhöhung ist antragsgebunden (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG). Das Antragsrecht unterliegt keiner ges Frist und steht nur der übernehmenden Gesellschaft (und nicht dem Einbringenden) zu. Die Abhängigkeit der Werterhöhung, die sich für die Übernehmerin stlich nur vorteilhaft auswirken kann, von einem Antrag ist gleichwoh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Auswirkungen bei der übernehmenden Gesellschaft im Fall der Buchwerteinbringung

3.3.1 Grundsätze Tz. 51 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft tritt im Fall der Sacheinlage durch Bw-Übernahme (s Tz 39 und 40; s Tz 47) als stliche Rechtsnachfolgerin umfassend und vorbehaltlos in die (materiell-rechtliche) Rechtsposition des Einbringenden (stlicher Rechtsvorgänger) ein, soweit diese die kstliche Gewinnermittlung und die Ermittlung des Gew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Anteilstausch (§ 21 Abs 1 UmwStG)

2.1 Grundtatbestand Tz. 16 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 21 UmwStG enthält Regelungen zum Tausch von (Geschäfts-)Anteilen von inl oder ausl Kap-Ges oder Genen gegen Erwerb von neuen Anteilen an einer die hingegebenen Anteile erwerbenden inl oder ausl Kap-Ges oder Gen des EU-/EWR-Gebiets. Erfasst wird nur die Einbringung von Beteiligungen als "ungebundene" Einzel-WG. Kein Fall d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Aufwärtsverschmelzung einer Tochter- auf ihre Muttergesellschaft (upstream-merger)

3.2.1 100%ige Beteiligung Tz. 27 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme kann, da die Übernehmerin ihr Nennkap zur Durchführung der Verschmelzung nicht erhöhen darf und sie bereits vor der Verschmelzung alle Anteile an der übertragenden TG gehalten hat, die von § 2 Nr 1 UmwG geforderte Gegenleistung (Austausch der Anteile an der Übertragerin gegen so...mehr