Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5 Qualifizierter Anteilstausch: Einbringung einer "mehrheitsvermittelnden Beteiligung"

2.4.5.1 Begriff Tz. 31 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 In Abgrenzung zum einfachen Anteilstausch erfordert der sog qualifizierte Anteilstausch die Einbringung einer Beteiligung (mehrheitsvermittelnde Beteiligung) dergestalt, dass "die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung aufgr ihrer Beteiligung einschließlich der eingebrachten Anteile nachweisbar unmittelbar die Mehrheit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Bewertung der Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile beim Einbringenden (§ 21 Abs 2 S 1 bis 5 UmwStG)

5.1 Bestimmung der Anschaffungskosten (Konzeption und Übersicht) Tz. 54 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Ermittlung der AK der erhaltenen Beteiligung beim Einbringenden wird in § 21 Abs 2 S 1–3 UmwStG geregelt. Die Bestimmungen bestehen aus einem Regel-Ausnahme- und Rückausnahme-System (zur Kritik an dieser Gesetzessystematik s W/M, § 21 UmwStG Rn 182), was letztendlich im Wesen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Anwendungsbereich des Dritten Teils des UmwStG

1.1 Sachlicher Anwendungsbereich Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die §§ 11–13 UmwStG gelten sowohl für die Verschmelzung zur Neugründung als auch für die Verschmelzung durch Aufnahme. Gem § 1 Abs 1 UmwStG (dazu s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.01ff) gilt der Dritte Teil des UmwStG für Tz. 2 Stand: EL 107 – ET: 09/2022mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Regelungsbereich

1.1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch regelt (über entspr Verweise gilt § 23 UmwStG auch für Einbringungssachverhalte in eine Pers-Ges und den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges, s Tz 8, 9). In diesem Zusammenhang enthäl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 2 UmwStG)

2.4.1 Tatbestand Tz. 21 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Als "qualifizierter Anteilstausch" wird gem § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG derjenige (Einbringungs-)Vorgang definiert, bei dem der Einbringende (s Tz 8, s Tz 8a) ihm zuzurechnende (s Tz 30) Anteile (s Tz 25ff) an einer Kap-Ges oder Gen (erworbene Gesellschaft, s Tz 24) auf eine andere Kap-Ges oder Gen (übernehmende Gesellschaft, s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Abschreibungen (Modifizierte Rechtsnachfolge wegen Teilrealisierung der stillen Reserven)

4.3.1 Grundsätze Tz. 90 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft tritt gem §§ 23 Abs 3 S 1 iVm 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG in die stliche Rechtsnachfolge des Einbringenden ein (wie beim Bw-Ansatz, s Tz 17, 19). Dies gilt grds auch für die AfA der übernommenen abnutzbaren WG, jedoch mit der "Maßgabe", dass die (Sonder-)Bestimmungen hinsichtlich der Verteilung der info...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Persönlicher Anwendungsbereich (§ 1 Abs 4 S 1 UmwStG)

1.3.1 Gesellschaft neuer Rechtsform/"übernehmende" Gesellschaft Tz. 20 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Anwendung des § 25 UmwStG auf den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen wird von einer ges Anwendungsregelung in pers Hinsicht abhängig gemacht (s § 1 Abs 4 S 1 UmwStG). Dies folgt aus der Europäisierung des Tatbestands der Einbringung. Nach der bisherigen Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einbringungsgewinn (§ 21 Abs 2 und Abs 3 UmwStG)

8.2.1 Rechtsgrundlagen Tz. 75 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Jeder Anteilstausch gem § 21 Abs 1 UmwStG ist aus Sicht des Einbringenden dem Grunde nach die entgeltliche Übertragung der eingebrachten Beteiligung gegen Erhalt von neuen Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft (tauschähnlicher Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 55). Die Besonderheiten bei der stlichen Behandlung des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Steuerliche Rechtsnachfolge (§ 23 Abs 1 iVm § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG)

2.1.1 Aufnehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin des übertragenden Rechtsträgers Tz. 17 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Behandlung des durch eine Sacheinlage in eine Kap-Ges oder Gen eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin wird dominiert durch die Methode der stlichen Rechtsnachfolge (auch "Fußstapfentheorie" genannt; s § 23 Abs 1, 3 und 4 UmwStG unter Verwei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Auswirkung des Anteilstauschs für die Übernehmerin

7.1 Anteile an der erworbenen Gesellschaft (Steuerliche Rechtsnachfolge) Tz. 69 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Gehört die von der Übernehmerin im Tauschwege erhaltene Beteiligung zu einem inl BV, tritt diese in die stliche Rechtsnachfolge in Bezug auf die eingebrachten Anteile ein, wenn der Anteilstausch nicht durch Einzelübertragung zum gW erfolgte (s § 23 Abs 1, 3 oder 4 HS 2 Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Grundsatz

4.2.1.1 Formwechsel (§ 190 UmwG) Tz. 60 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird kein Antrag auf stliche Rückbeziehung des Formwechsels gestellt (s Tz 61 f), ist der Übergang des (wirtsch) Eigentums am Gesellschaftsvermögen der umwandelnden Pers-Ges auf die Übernehmerin (Rechtsträger in neuer Rechtsform) für den stlichen Zeitpunkt der Einbringung maßgebend. Dies ist bei Umwandlungen g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Gesetzliche Voraussetzungen für den Ansatz des Buchwerts oder eines Zwischenwerts (§ 11 Abs 2 S 1 UmwStG)

2.3.4.1 Erste Voraussetzung: Sicherstellung der Besteuerung mit Körperschaftsteuer bei der übernehmenden Körperschaft (§ 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG) 2.3.4.1.1 Allgemeines Tz. 56 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist der Ansatz der übergehenden WG in der stlichen Übertragungsbil mit einem unter dem gW liegenden Wert nur zulässig, soweit sichergestellt ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 UmwStG gehört zum Dritten Teil des UmwStG (§§ 11–13), der die ertragstlichen Folgen der Verschmelzung einer Kö auf eine andere Kö regelt. § 11 UmwStG bestimmt die Wertansätze in der stlichen Schlussbil der übertragenden Kö, während § 12 UmwStG die Vorschriften für die übernehmende Kö und § 13 UmwStG die Regelungen für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Verfahrensrecht

2.1.3.1 Grundsatz Tz. 22 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die durch den Verweis auf § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG in § 23 Abs 1 und 3 UmwStG zum Ausdruck kommende stliche Rechtsnachfolge der Übernehmerin gilt nicht für verfahrensrechtliche Zwecke. Dieses Rechtsnachfolgeprinzip erfasst nur materiell-rechtliche Fragen; dh insbes die Ermittlung des lfd Gewinns der Übernehmerin bezogen auf da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Übernahme des Vermögens mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert (§ 23 Abs 1 UmwStG)

3.1 Sachlicher Anwendungsbereich des § 23 Abs 1 UmwStG 3.1.1 Bewertungsansatz "unter dem gemeinen Wert" Tz. 39 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 1 UmwStG bezieht sich auf alle Einbringungsvorgänge – unabhängig vom zivilrechtlichen Vollzug (s Tz 49) –, bei denen das eingebrachte BV mit einem "unter dem gW liegenden Wert" in der St-Bil der Übernehmerin angesetzt worden ist. Fo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2 Bilanzsteuerrechtliche Behandlung des Erhöhungsbetrags

9.4.2.1 Ansatz der Werterhöhung Tz. 209 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 "Der Ansatz des Erhöhungsbetrags bleibt ohne Auswirkung auf den Gewinn" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 2 UmwStG). Gewinn ist gem §§ 8 Abs 1 KStG iVm 4 Abs 1 S 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV am Schluss des Wj und dem BV am Schluss des vorangegangenen Wj, vermehrt um Entnahmen und vermindert um Einlagen. Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Formwechsel als Sacheinlage von Unternehmensteilen (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 1 UmwStG)

2.3.1.1 "Übertragung" von Mitunternehmeranteilen beim gesellschaftsrechtlichen Formwechsel einer Personengesellschaft Tz. 28 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auf Grund der in § 25 S 1 UmwStG enthaltenen Tatbestandsverweisung (s Tz 26) ist zusätzlich zu einem wirksamen inl (s Tz 8–15) oder ausl (s Tz 16–19) Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen hinsichtlich der Anwendu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Leistungsaustausch beim Einbringungsvorgang

7.2.1 Nicht steuerbarer Umsatz des Einbringenden 7.2.1.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs Tz. 163 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kap-Ges oder Gen gem § 20 Abs 1 UmwStG, dh im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Gewährung von neuen Anteilen, im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge (außerhal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Handelsrechtlicher Formwechsel (§§ 190ff UmwG)

1.2.2.1 Grundlagen Tz. 8 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Fünften Buch des UmwG (Formwechsel, s §§ 190–304) ist der Formwechsel von Rechtsträgern geregelt. Erstmals wird ab 1995 hr-lich der Wechsel der Rechtsform von einer Gesamthandsgemeinschaft (Pers-Ges) in eine Kap-Ges oder Gen zugelassen (heterogener, kreuzender oder inkongruenter Formwechsel). Die Umwandlung von Unternehme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Unterschiedliche Besteuerungsgrundsätze in Abhängigkeit von der Einbringungsart

5.2.1 Einbringungskategorien – Grundsätze Tz. 112 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird bei einer Einbringung (s §§ 20, 21, 25 UmwStG) der gW angesetzt, sind für die weitere Besteuerung des eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin die Regelungen in § 23 Abs 4 UmwStG anzuwenden. Nach der Ges-Systematik ist hier jedoch – im Gegensatz zur Einbringung zum Bw oder Zwischenwert – hin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Nicht steuerbarer Umsatz des Einbringenden

7.2.1.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs Tz. 163 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kap-Ges oder Gen gem § 20 Abs 1 UmwStG, dh im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Gewährung von neuen Anteilen, im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge (außerhalb des Organkreises, s Tz 161) ist ustlich ein Le...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Vorsteuerabzug bei Sacheinlagen

7.4.1 Vorsteuern aus der Übertragung des Vermögens Tz. 173 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Hat der Veräußerer für nichtstbare Leistungen iR einer Geschäftsveräußerung im Ganzen (s Tz 163, 168) zu Unrecht USt gesondert ausgewiesen (s Tz 166), steht dem Erwerber (übernehmende Gesellschaft) aus diesen Leistungen der VorSt-Abzug nicht zu. Nach der Rspr des BFH setzt der VorSt-Abzug na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einbringungsgewinn

8.2.2.1 Ermittlung Tz. 76 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der Einbringungsgewinn berechnet sich wie folgt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Steuerliche Rückwirkung

4.2.2.1 Rückbeziehung des Formwechsels als Mitunternehmeranteilseinbringung Tz. 61 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen "gelten die §§ 20 bis 23 entspr" (s § 25 S 1 UmwStG). Dieser (allumfassende) Verweis in § 25 S 1 UmwStG auf die §§ 20ff UmwStG führt zwar grds auch zur Berücksichtigung der stlichen Rückwirkungsregelungen gem § 20 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2 Gewährung "sonstiger Gegenleistungen" ab 2015 (§ 21 Abs 1 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG)

4.2.6.2.1 Gesetzesänderung Tz. 51a Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Durch das StÄndG 2015 sind § 21 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG neu gefasst und ein S 4 angefügt worden. Die antragsgemäße Bewertung des eingebrachten Anteils unterhalb des gW, wird nicht mehr ausschl davon abhängig gemacht, dass eine sog mehrheitsvermittelnde Beteiligung übertragen wird. Weiterhin ist eine Minderbewertung a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Übernahme des Vermögens zum gemeinen Wert (§ 23 Abs 4 UmwStG)

5.1 Grundlagen Tz. 108 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV mit dem gW an (s Tz 110), regelt § 23 Abs 4 UmwStG – wie bei der Vorgängernorm des § 22 Abs 3 UmwStG aF im Fall eines Tw-Ansatzes – dass hinsichtlich des durch Einbringung erlangten Vermögens bei Sacheinlage durch Einzelrechtsnachfolge eine (entgeltliche) Anschaffung durch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Anteilsveräußerungen und Gewinnausschüttungen der übertragenden Körperschaft während des Interimszeitraums

4.1 Allgemeines Tz. 126 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Für die Verschmelzung einer auf eine andere Kö gelten die für die Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges dargestellten Grundsätze entspr (s § 2 UmwStG Tz 55ff). Veräußert während der Zeit zwischen dem stlichen Übertragungsstichtag und dem Tag der H-Reg-Eintragung ein AE seine Beteiligung, stellt sich die Frage, ob er Anteile...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6. Auswirkung des Formwechsels für die Gesellschafter der umgewandelten Personengesellschaft

6.1 Erhaltene Anteile an der übernehmenden Gesellschaft (analoge Anwendung von § 22 UmwStG) 6.1.1 Erwerb neuer Anteile Tz. 80 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die MU der formwechselnden Pers-Ges (Einbringende, s Tz 27) erhalten mit Wirksamkeit des Formwechsels eine Beteiligung an der Gesellschaft in neuer Rechtsform (im Tauschwege gegen die vormalige MU-Beteiligung); d. h. sie erwer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Buchwertansatz

3.2.1 Übernahme des Einbringungsgegenstands zu Buchwerten Tz. 48 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Regelungen des § 23 Abs 1 UmwStG gelten, wenn das iRe Sacheinlage eingebrachte Vermögen (insges) mit dem Bw angesetzt wird (zum Bw-Ansatz s § 20 UmwStG Tz 194 ff und s Tz 40;hinsichtlich der Besitzzeitanrechnung gilt § 23 Abs 1 UmwStG auch für den Zwischenwertansatz, s Tz 41–42). We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Berücksichtigung eines gewerbesteuerlichen Verlustvortrags des Einbringenden (§ 23 Abs 5 UmwStG)

10.1 Behandlung bei der Übernehmerin 10.1.1 Keine Verwertung von Verlusten aus eingebrachtem Vermögen durch die Übernehmerin Tz. 233 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der maßgebende Gewerbeertrag der übernehmenden Gesellschaft (dh Kap-Ges oder Gen) kann nicht um die vortragsfähigen Fehlbeträge des Einbringenden iSd § 10a GewStG gekürzt werden (s § 23 Abs 5 UmwStG). Diese Regelung in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Auswirkungen der Sacheinlage für den Einbringenden (§ 21 Abs 2 und 3 UmwStG)

8.1 Erwerb der neuen Anteile Tz. 74 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die durch Anteilstausch erworbenen "neuen" Anteile an der übernehmenden Gesellschaft werden stlich – unabhängig von ihrer zivilrechtlichen Entstehung – im Zeitpunkt der Sacheinlage nach § 21 Abs 1 UmwStG (dazu s Tz 42) dem Einbringenden zugerechnet (ausführlich dazu s Hageböke, Ubg 2010, 41). Die Zugehörigkeit der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts

3.3.1 Grundsätze und Übersicht Tz. 52 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Von der übernehmenden Gesellschaft sind die ges vorgeschriebenen Einschränkungen der Bewertung des Einbringungsgegenstands (s u) zu beachten. Dies ergibt sich aus dem allumfassenden und vorbehaltlosen Verweis auf die §§ 20 bis 23 UmwStG in § 25 S 1 UmwStG (allg Auff, zB s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 25 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Stichtagsregelungen (Kürzungsvorschriften)

6.2.3.1 Inländische Schachtelbeteiligungen (§ 9 Nr 2a GewStG) Tz. 141 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist für den Tatbestand einer ertragstlichen Norm die Zurechnung eines eingebrachten WG zu einem bestimmten (singulären) Zeitpunkt (Stichtag) maßgebend und erfüllt die Übernehmerin selbst diese Voraussetzung nicht, kann unter dem Gesichtspunkt der Besitzzeitanrechnung (s § 23 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Auswirkungen der Vermögensübernahme bei der Übernehmerin

6.2.1 Weitere Besteuerung des eingebrachten Betriebsvermögens (Gewinn nach EStG/KStG als Grundlage für den Gewerbeertrag) Tz. 135 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Hinsichtlich der stlichen Rechtsnachfolge der übernehmenden Gesellschaft werden die kstlich relevanten Tatbestände des Einbringenden der Übernehmerin (Bw-Einbringung: s Tz 51–61 und s Tz 68–81; beim Zwischenwertansatz: s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Art und Auswirkungen der Wertaufstockung

9.4.1 Erhöhungsbetrag (Grundsätzliches) 9.4.1.1 Betriebseinbringung Tz. 203 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein Erhöhungsbetrag, der gem dem Umfang der St-Entrichtung (s Tz 198) dem quotenentsprechenden Einbringungsgewinn I gleichkommt, wird in der regulären St-Bil des Wj, in welches das den Einbringungsgewinn auslösende Ereignis fällt, erfasst. Die Erfassung erfolgt durch (anteilm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Einschränkung des Bewertungswahlrechts beim qualifizierten Anteilstausch mit Zusatzleistungen (§ 21 Abs 1 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG)

4.2.6.1 Gewährung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 2014 (§ 21 Abs 1 S 3 UmwStG aF) Tz. 51 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eine ges Einschränkung des Bewertungswahlrechts der Übernehmerin für den Ansatz der erworbenen Beteiligung kann sich im Fall der Gewährung von Zusatzleistungen ("andere WG", s § 21 Abs 1 S 3 UmwStG aF) ergeben. Zusätzliche Leistungen an den Einbringenden (dh eine ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Regelungsbereich

1.1 Allgemeines 1.1.1 Systematische Einordnung Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Achte Teil des UmwStG besteht nur aus einer Vorschrift, nämlich § 25 UmwStG. Hier wird bestimmt, dass sich die ertragstliche Behandlung im Fall des hr-lichen Formwechsels einer Pers-Ges oder eines vergleichbaren ausl Vorgangs in eine Kap-Ges oder Gen aus der entspr Anwendung der Regelungen des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umwandlungen – ein Problemabriss anhand typischer Fallkonstellationen, FS Widmann, 2000, 287; Jehke, Umstrukturierungen und stlicher Gestaltungsmissbrauch, DStR 2012, 677; Pyszka, Verschmelzung von Schwester-Kap-Ges: vGA durch unentgeltliche Leistungen im Rückwirkungszeitraum, DStR 2016, 2683.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter dem Grunde nach

2.2.1 Allgemeines Tz. 21 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 1 S 1 UmwStG ist – wie der insoweit gleichlautende § 3 Abs 1 S 1 UmwStG – eine eigenständige stliche Ansatz- und Bewertungsvorschrift. In der stlichen Schlussbil sind sämtliche bei der Verschmelzung übergehenden aktiven und passiven WG, einschl nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller WG so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.1.3 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven auf welcher Ebene?

Tz. 59 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Wortlaut des § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG verlangt für die Bw-Fortführung die Sicherstellung der Besteuerung der "in den übergehenden WG"(der übertragenden Kap-Ges) enthaltenen stillen Reserven. Er verlangt zutreffend nicht die Sicherstellung der inl Besteuerung der in den Anteilen an der betroffenen Kap-Ges repräsentierten Reserven. Dh di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hageböke/Stangl, Umwandlungen auf OG: Koppelungserklärungen im Zusammenhang mit Billigkeitsregelungen? GmbHR 2011, 744; Rödder, Verschmelzung von Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 2011, 1059. Tz. 62 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird eine andere Kap-Ges auf eine OG verschmolzen, deren OT eine natürliche Pers oder eine Pers-Ges (mit natürlichen Pers als MU) ist, ist nach Verw-Auff die ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bewertungsansatz gilt auch für die Gewerbesteuer

Tz. 71 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Das von der Übernehmerin ausgeübte Bewertungswahlrecht nach § 21 Abs 1 S 1 und 2 UmwStG gilt nicht nur für die KSt, sondern auch für die GewSt. Der Gewinn aus Gew für Zwecke der GewSt wird zwar selbständig ermittelt und ist damit nicht an die Veranlagung zur KSt (verfahrensrechtlich) gebunden. Die Ermittlungsgrundlagen für den Gewerbeertrag w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.2 Freibetrag nach § 17 Abs 3 EStG

Tz. 82 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Stammt die eingebrachte Beteiligung aus dem PV des Einbringenden, ist bei Anteilen iSd § 17 EStG der (nach §§ 17 Abs 2 EStG iVm 21 Abs 2 UmwStG zu ermittelnde) Einbringungsgewinn nach Maßgabe des § 17 Abs 3 EStG nur dann freibetragsbegünstigt, wenn als Folge der Bewertungsgrundsätze des § 21 Abs 1 und 2 UmwStG der gW als Veräußerungspreis der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.5 Relative oder absolute Grenze der sonstigen Gegenleistung

Tz. 51l Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Regelung in § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG enthält in Buchst a) eine relative Betrachtung in Abhängigkeit vom Bw/AK der eingebrachten Anteile (nämlich 25 %) und in Buchst b) eine absolute Höchstgrenze (dh 500 000 EUR) der Gewährung sonstiger Gegenleistungen, welche zu keiner Einschränkung des Antrags auf Bw-/AK-Übernahme führt. Beide Möglich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Zurechnung der eingebrachten Anteile

Tz. 30 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die eingebrachten Anteile müssen dem einbringenden Rechtsträger stlich zuzurechnen sein. Der Stpfl muss also nicht stets zivilrechtlicher Inhaber der Beteiligung sein. Es reicht aus, wenn der Einbringende wirtsch Eigentum (s § 39 Abs 2 AO) an dem Anteil besitzt (zB als Treugeber bei Treuhandverhältnissen gem § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO; ebenso s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Nachträgliche Anschaffungskosten

Tz. 55a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die besondere Ermittlung der AK aus einem Anteilstausch gem § 21 UmwStG (s Tz 55) gilt nur für den Stichtag des Einbringungsvorgangs. Dies schließt nicht aus, dass sich danach diese AK aus dem Anteilstausch durch spätere Kap-Einlagen oder Kap-Rückzahlungen, Übertragung von Rücklagen etc erhöhen oder vermindern, die sich nach allgemeinen Grun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 101 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der (quotenwahrende) Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen kann auf Grund seiner hr-lichen Einordnung als Fortführung der Identität des Rechtsträgers in neuer Rechtsform auch nicht zu einer Anteilsvereinigung iSd § 1 Abs 3 GrEStG führen, wenn die umgewandelte Pers-Ges an einer Kap-Ges mit Grundbesitz beteiligt ist (hA s Keuthe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.6 Rücklagen, AP, Abgrenzungsposten

Tz. 61 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Rechtsnachfolge gem §§ 23 Abs 1 iVm 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG bedeutet eine Fortführung (und Übernahme der Auflösungsverpflichtungen) von beim Einbringenden (zulässig) gebildeten (und am stlichen Übertragungsstichtag noch bestehenden) stfreien Rücklagen (s Tz 68 ff), AP (zB AP für Entstrickungsgewinne gem § 4g EStG; s Bilitewski, in H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Nachträglicher Einbringungsgewinn (analoge Anwendung des § 22 UmwStG)

Tz. 71 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei einem Formwechsel und der Option nach § 1a KStG mit einem Wertansatz unterhalb des gW entstehen sperrfristverhaftete Anteile an der Übernehmerin iSd § 22 UmwStG (s Tz 81–82). Aus dem vorbehaltlosen Verweis in § 25 S 1 UmwStG auf die "§§ 20 bis 23" UmwStG folgt eine entspr Anwendung der Regelungen zur "Besteuerung des AE" gem § 22 UmwStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.4 "Nachweisbare" Stimmenmehrheit

Tz. 38 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Übernehmerin muss an der erworbenen Gesellschaft "nachweisbar" die Stimmenmehrheit haben (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG). Hierdurch kommt zum Ausdruck, dass der Einbringende die Beweislast für die Tatbestandsmäßigkeit der St-Vergünstigung des § 21 UmwStG hat. Er muss den Nachweis führen, dass eine unmittelbare Mehrheit der Stimmrechte im Z...mehr