Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung der Lohnsteuerh... / 1 Qualifizierung der Einkünfte

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG als rechtsfähiger Verein mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Er ist weder ein von der Körperschaftsteuer befreiter Berufsverband i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG [1] noch gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke von der Körperschaftsteuer befreit. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Keine Feststellung der konkreten Tätigkeit der Organgesellschaft i.R.d. Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG

Die Beschreibung der konkreten Tätigkeit der Organgesellschaft gehört nicht zu den nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert und einheitlich festzustellenden Besteuerungsgrundlagen. FG Münster v. 6.6.2024 – 13 K 780/22 Fmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen für Gesellschafterda... / 3.2 GmbH: Zinsaufwand ist als Betriebsausgabe zu buchen

Der Zinsaufwand führt bei der GmbH zu steuermindernden Betriebsausgaben. Er führt zu einer Minderung der Körperschaftsteuer. Eine teilweise Minderung der Gewerbesteuer tritt dann ein, soweit der Hinzurechnungsbetrag für Zinsen überschritten wird.mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Cum/Ex-Verfahren: Korrektur von angerechneter Kapitalertragsteuer

Die A-GmbH handelt mit Finanzinstrumenten und ist als Eigenhändlerin an verschiedenen Börsen tätig. Streitig ist (im AdV-Verfahren) die Anrechnung von Kapitalertragsteuer (KapErtrSt) von um den Dividendenstichtag herum durchgeführten Börsengeschäften. Die KapErtrSt bei Cum/Ex-Geschäften ist – so das FG – nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Dabei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Bindungswirkungen für die Besteuerung nach § 2a EStG a.F. (Auslandsverluste) aus einem Feststellungs-Bescheid

Streitig ist, ob für Auslandsverluste gesonderte Feststellungen nach § 2a EStG a.F. (i.d.F.v. 16.4.1997) zum Schluss des VZ 1996-1998 zu erlassen waren. Das FG entschied: Art, Herkunft, Umfang und zeitliche Zuordnung der Verluste sind im Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung zu klären und abschließend zu entscheiden. Im nachfolgenden Verfahren zur KSt kommt...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Rückwirkung des Berichtigungsbescheides nach § 129 AO auf den ursprünglichen Feststellungsbescheid nach § 27 Abs. 2 KStG

Streitig ist, ob die Abtretung einer Forderung als nicht steuerbare Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto zu behandeln ist. Das FG entschied: Keine Nichtigkeit wegen zwischenzeitlicher Verschmelzung: Ein Feststellungsbescheid gem. § 27 Abs. 2 KStG ist nicht bereits allein deshalb nichtig, weil die Feststellung auf einen Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem die Gesellschaft ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Auswirkung des besonderen organschaftlichen Ausgleichspostens nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG a.F. auf steuerbilanzielles Eigenkapital und ausschüttbaren Gewinn

Für Zwecke des § 27 Abs. 1 S. 5 KStG ist durch § 14 Abs. 4 S. 1 KStG a.F. (Streitjahr: 2017) vorgegeben, dass ein aufgrund einer Minderabführung in organschaftlicher Zeit gebildeter besonderer aktiver Ausgleichsposten das Eigenkapital des Organträgers lt. dessen Steuerbilanz beeinflusst und sowohl dessen ausschüttbaren Gewinn als auch das steuerliche Einlagenkonto erhöht. FG ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Voraussetzungen einer Organschaft im Hinblick auf die Mindestlaufzeit von EAV

Streitig sind die Voraussetzungen einer Organschaft im Falle der Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahrs während der gesetzlichen Mindestlaufzeit eines Ergebnisabführungsvertrages (EAV) und einer Vertragsklausel über eine automatische Laufzeitverlängerung. Die Voraussetzungen einer Organschaft können im Hinblick auf die gesetzliche fünfjährige Mindestlaufzeit eines EAV (§ 14 Abs. 1...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Zusammenhang mit Gewinnkorrekturen nach dem Übereinkommen (EWG) 90/436

Streitig ist, ob Gewinnminderungen, die auf zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarungen (hier: Übereinkommen 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen vom 23.7.1990, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1990, Nr. L 225, 10) beruhen, zu nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gem. § 8b Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Familiengesellschaft / 2 Beratungsbedarf

Der gesamte Bereich der Nachfolgeregelungen ist äußerst komplex und kann im Rahmen dieses Beitrags nicht umfassend erörtert werden. Zu einer eingehenden und qualifizierten Beratung wird dringend geraten. Denn neben den steuerrechtlichen Folgen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie der Schenkung- oder Erbschaftsteuer gilt es auch gesellschaftsrechtliche Problember...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Familiengesellschaft / 1.1 Dualität im Steuerrecht

Die Gesellschafter einer Familien-Personengesellschaft unterliegen mit ihren aus dem gemeinsamen Betrieb erzielten Einkünften – wie bei jeder anderen Personengesellschaft auch – der Einkommensteuer. Ist die Familiengesellschaft dagegen eine Kapitalgesellschaft, unterliegt das erzielte Einkommen der Körperschaftsteuer. Das Körperschaftsteuerrecht stellt insoweit auf die zivilr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens geäußert. Sie reagiert damit auf die sog. Meilicke-Rechtsprechung. Rechtsprechung zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer Zum besseren Verständnis werden zunächst kurz die Urteile des EuGH v. 6...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.2 Körperschaftsteuer

Rz. 28 Die KSt entsteht für Steuerabzugsbeträge in dem Zeitpunkt, in dem steuerpflichtige Einkünfte zufließen[1] und für Vorauszahlungen mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder – wenn die Steuerpflicht erst im Lauf des Kalenderjahrs begründet wird – mit Begründung der Steuerpflicht.[2] Die veranlagte Steuer entsteht gem. § 30 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.7 Einkommensteuer und ihre Zuschlagsteuern

Nach § 4 Nr. 11 Satz 2 StBerG erstreckt sich die Befugnis nur auf die Hilfeleistung bei der (deutschen) Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Aus der Verwendung des Begriffs "Steuersachen" anstelle von "Lohnsteuersachen" ist dabei herzuleiten, dass der Lohnsteuerhilfeverein wie bisher bei der Hilfeleistung im Rahmen der Befugnis au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.1 Arbeitnehmertypische Einkünfte

Als arbeitnehmertypische Einkünfte dem Grunde nach von der Beratungsbefugnis umfasst sind lt. § 4 Nr. 11 Satz 1 Buchst. a StBerG Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit [1] sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen [2] Einkünfte aus Unterhaltsleistungen [3] und Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG, im Wesentlichen Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen sowie aus Dir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Körperschaftsteuer und Verdeckte Gewinnausschüttung

Schrifttum: Beyer, Die vGA-Falle – ein häufiger Fehler in Steuerstrafverfahren, NWB 2016, 1894; Binnewies, Steuerrechtliche Behandlung von Gewinnausschüttungen, GmbH-StB 2009, 255; Böcher, Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung?, DB 1989, 999; Brüggemann, ErbStR 2019: Verdeckte Gewinnausschüttung als Schenkung, ErbStR 2019, 156; Buse, Steuerstrafrechtliche Fol...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Körperschaftsteuer

Tz. 15 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Krankenhäuser in gemeinnütziger Trägerschaft können, soweit sie keine steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterhalten, von der Körperschaftsteuerbefreiungsvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) Gebrauch machen. Darüber hinaus gilt bei unterhaltenen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben die Besteuerun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Besonderheiten bei der Körperschaftsteuer

Tz. 124 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der körperschaftsteuerliche Spendenabzug ist bis auf kleine Abweichungen inhaltsgleich zu § 10b EStG in § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3 KStG (Anhang 3) geregelt. So tritt bei der Berechnung des Abzugshöchstbetrags an Stelle des Gesamtbetrages der Einkünfte das Einkommen (§ 8 KStG, Anhang 3). Als Einkommen i. S. dieser Vorschrift gilt das Eink...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1465 [Autor/Stand] Anders als das heute geltende Teileinkünfteverfahren, das auch zu einer Vereinfachung der Strafzumessung geführt hat, erforderte das frühere Anrechnungsverfahren eine Berücksichtigung der Ausschüttungsbelastung im Rahmen der Strafzumessung: Die Anrechnung der Ausschüttungsbelastung auf die Einkommensteuer des Anteilseigners (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a.F....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leserinformation zur 85. Ergänzungslieferung

Leserinformation zur 85. Ergänzungslieferung Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, in der Kommentierung des § 370 AO wurde der Abschnitt "Körperschaftsteuer und verdeckte Gewinnausschüttung" (§ 370 Rz. 1420 ff.) gründlich überarbeitet. Die Liste der Fallgestaltungen, bei denen es sich um vGA handelt, wächst stetig: Hierunter fallen z.B. Kick-back-Zahlungen an Gesellscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerliche Rechtsfolgen der vGA

a) Allgemeines Rz. 1424 [Autor/Stand] Die steuerlichen Rechtsfolgen der vGA unterscheiden sich auf Ebene der Gesellschafter und der Gesellschaft. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bis zum Veranlagungszeitraum 2001 das Anrechnungsverfahren Anwendung fand. Seit dem VZ 2001 wurde dieses vom sog. Halbeinkünfteverfahren abgelöst, das seit dem VZ 2009 als sog. Teileinkünfteverfahr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Körperschaftsteuerverkürzung

a) Beispiele für eine Körperschaftsteuerverkürzung Rz. 1439.1 [Autor/Stand] Neben der verdeckten Gewinnausschüttung (s. Rz. 1420 ff.) liegt eine Körperschaftsteuerhinterziehung insbesondere auch dann vor, wenn z.B. bei der Gewinnermittlung falsche Angaben gemacht und/oder Einnahmen verschwiegen wurden. Aufgrund der in den letzten Jahren immer weiter zunehmenden internationale...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Sonstige Verkürzungen

a) Umsatzsteuer Rz. 1454 [Autor/Stand] Die vGA zieht auf der Ebene der Kapitalgesellschaft ein Bündel von Steuerhinterziehungen nach sich, zu dem neben der Körperschaftsteuer auch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer zählen können[2]. Rz. 1455 [Autor/Stand] Nicht erklärte Umsätze sind i.d.R. nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG umsatzsteuerpflichtig. Vom Gesellschafter ve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Vereine und Stiftungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4–5 KStG)

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Andere steuerpflichtige Körperschaften wie beispielsweise Stiftungen und Vereine können sämtliche Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10), wie z. B. gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG, Anhang 10), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG, Anhang 10) oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), erzielen. Soweit steuerpflichti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Berechnung der verkürzten Steuer

Rz. 474 [Autor/Stand] Die Berechnung der verkürzten Steuer in den Urteilsgründen setzt zunächst voraus, dass sich der Tatrichter mit den Besteuerungsgrundlagen insoweit auseinandersetzt, als er diese der Berechnung der verkürzten Beträge zugrunde legen will[2]. Die verkürzte Steuer ist im Urteil für jeden Steueranspruch – für jede Steuerart und jeden Steuerabschnitt – gesond...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Vorsatz

Rz. 1464 [Autor/Stand] Wie allgemein im Steuerstrafrecht auch muss der Täter bei der Verkürzung von Körperschaftsteuer den angegriffenen Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennen bzw. ihn von der Höhe her für möglich halten und billigend in Kauf nehmen (Eventualvorsatz)[2]. Dies erfordert aber nicht, dass dem Täter die Berechnung des Hinterziehungsbetrags oder gar d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Körperschaftsteuerbescheid

Tz. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Körperschaftsteuerbescheid setzt die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag fest und enthält die Besteuerungsgrundlagen für den betreffenden Veranlagungszeitraum.So unterliegt bei einem darüber hinaus steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein der Gewinn des einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Kö...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Haftungsbescheid

Tz. 147 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Spendenhaftung darf nur innerhalb der Festsetzungsfrist (§ 169 AO, Anhang 1b) erfolgen. Nach § 10b Abs. 4 Satz 5 EStG (Anhang 10) ist der Ablauf der Festsetzungsfrist an die Körperschaftsteuerveranlagung des Zuwendungsempfängers gekoppelt. Danach läuft sie nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für die vom Zuwendungsempfänger geschuld...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freistellungsbescheid

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine ohne bzw. ohne nennenswerten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Einnahmen ≤ 45 000 EUR) müssen regelmäßig alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Bei dem dreijährigen Turnus handelt es sich um eine Kannvorschrift (AEAO zu § 59, Nr. 3, Anhang 2), welcher ggf. auch verkürzt werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Strafrechtliche Würdigung der vGA

Rz. 1433 [Autor/Stand] Die vom BFH aufgestellten objektiven Kriterien zur Definition einer vGA werden von der strafrechtlichen Rspr. regelmäßig übernommen. Gleichwohl behält sich die strafrechtliche Rspr. vor, die von der finanzgerichtlichen Rspr. aufgestellten Kriterien abweichend auszufüllen oder eine Entscheidung auf abweichende rechtliche Erwägungen zu gründen[2]. Problem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verletzung der Mitteilungspflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 379 Abs. 2 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 290 [Autor/Stand] Dieser Tatbestand sichert die Erfüllung der in § 138 Abs. 2 AO aufgezählten Meldepflichten, mit denen die steuerliche Überwachung bei Auslandsbeziehungen erleichtert werden soll. Danach haben im Geltungsbereich der AO wohnhafte bzw. ansässige Stpfl. die FinB von steuerrelevanten Auslandssachverhalten (z.B. Basisgesellschaften in sog. Steue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 1757 [Autor/Stand] Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird auf die Einkommensteuer (bzw. i.V.m. § 31 Abs. 1 KStG auf die Körperschaftsteuer) die "durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer" angerechnet, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder nach § 8b Abs. 1 und 6 Satz 2 KStG außer Ansatz bleibenden Bezüge entfällt, wen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Besonderheiten für steuerbefreite Körperschaften

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei steuerbefreiten Körperschaften gilt die Körperschaftsteuerbefreiung nicht für die inländischen Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG, Anhang 3). Mit dem Kapitalertragsteuerabzug gilt für die Einkünfte, die dem Steuerabzug unterworfen wurden, die Körperschaftsteuer als abgegolten (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG, Anhang...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor[2]. Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Konkurrenzen

Rz. 1466 [Autor/Stand] Bezüglich desselben Veranlagungszeitraums dürfte nach den Grundsätzen der BGH-Rspr. (s. Rz. 860 ff.) wegen der gleichzeitigen Abgabe der Steuererklärungen Tateinheit (§ 52 StGB) bzgl. der Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer der Gesellschaft gegeben sein[2], die wiederum zu tateinheitlich begangenen Hinterziehungen in an...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerliche Grundlagen

Rz. 1420 [Autor/Stand] Das Körperschaftsteuerrecht und damit zusammenhängend das Problemfeld der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) stellen eine äußerst schwierige Materie dar, die zudem durch den Gesetzgeber und die höchstrichterliche Steuer-Rspr. einem stetigen Wandel unterworfen ist[2]. Hinzu kamen Widersprüchlichkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen BGH und BFH,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Zuwendungen bis zu 300 EUR

Tz. 106 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für Zuwendungen bis 300 EUR (bis VZ 2019: 200 EUR) ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis zulässig, wenn der Empfänger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische öffentliche Dienststelle ist oder der Empfänger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (An...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Begünstigte Zuwendungsempfänger sind die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreiten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3). Dazu gehören die eingetragenen und nichteingetragenen Vereine, Kapitalgesellschaften, die rechtsfähigen wie nichtrechtsfäh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Kapitalertragsteuerbescheinigung

Rz. 447 [Autor/Stand] Das Gleiche wie für den Vorsteuerabzug (s. Rz. 446) gilt für das Vorliegen der Kapitalertragsteuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG als Voraussetzung der Anrechnung der Kapitalertragsteuer nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG (s. Rz. 233 und 404). Das folgt aus der ausdrücklichen Regelung in § 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, wonach keine Anrechnung erfolgt, wenn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Gewerbeverlust

Tz. 44 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ergibt sich nach den Hinzurechnungen und Kürzungen ein Fehlbetrag (Verlust), ist dieser im Rahmen einer Verlustfeststellung festzustellen. Der festgestellte Fehlbetrag kann dann mit den maßgebenden Gewerbeerträgen der Folgejahre im Rahmen der Mindestbesteuerung verrechnet werden (§ 10a Satz 1 und 2 GewStG, Anhang 7). Ein Verlustrücktrag in d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Haftungshöhe

Tz. 146 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Haftungssatz für die entgangene Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer beträgt jeweils pauschal 30 % des in der Zuwendungsbestätigung ausgewiesenen Betrags und für die entgangene Gewerbesteuer pauschal 15 % (§ 10b Abs. 4 EStG, Anhang 10; § 9 Abs. 3 KStG, Anhang 3 und § 9 Nr. 5 Satz 14 GewStG, Anhang 7).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG)

Tz. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, wie z. B. die GmbH oder AG, Genossenschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit erzielen ausschließlich gewerbliche Einkünfte (§ 8 Abs. 2 KStG, Anhang 3). Daher werden die erzielten Kapitalerträge den gewerblichen Einkünften (§ 20 Abs. 8 EStG, Anhang 10) zugeordnet. Erfolgt bei diesen Körpersc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ein großer Anreiz des Gemeinnützigkeitsrechts ist die damit verbundene Möglichkeit, den Mitgliedern, Spendern und sonstigen Förderern von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen den steuermindernden Abzug ihrer Spenden und (teilweise) der von ihnen geleisteten Mitgliedsbeiträge zu ermöglichen. So ist erfahrungsgemäß die Bereitschaft eine...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.5 Sachzuwendungen

Tz. 14 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Sachzuwendungen/-spenden sind in einen Geldwert umzurechnen. Für die Bewertung einer Sachzuwendung/-spende aus dem Privatvermögen ist als Bewertungsmaßstab grundsätzlich der gemeine Wert (Einzelveräußerungspreis) anzusetzen (§ 9 Abs. 2 BewG, Anhang 9a; BFH vom 23.05.1989, BStBl II 1989, 879). Wird ein Wirtschaftsgut eines Betriebsvermögens u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Nils Häck, Bonn (Rz. 1–1499) Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Julian Böhmer, Düsseldorf (Rz. 1500–1598) Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. §...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Auswirkungen für die Steuerbegünstigung

Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 M.E. sind Besteuerungsgrundlagen auch dann festzustellen, wenn die Besteuerungsfreigrenze nicht überschritten wird, weil für Zwecke der Steuerbegünstigung (wegen des Erhalts der Gemeinnützig-, Mildtätig- und Kirchlichkeit) geprüft werden muss, ob das Ergebnis aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben positiv oder negativ ist (...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewerbeertrag

Tz. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Gewerbeertrag ist bei einer steuerbegünstigten Einrichtung der nach körperschaftsteuerlichen (einkommensteuerlichen) Vorschriften ermittelte Gewinn aus dem einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b), der bei der Ermittlung des Einkommens für den Erhebungszeitraum des entsprechenden Veranlagu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Verjährung

Rz. 1469 [Autor/Stand] Näheres zur Verjährung der Körperschaftsteuerhinterziehung ist bei § 376 sowie bei Hardtke/Leip [2] und Muhler [3] dargestellt. Allgemein gilt das zur Verjährung der Hinterziehung von Veranlagungssteuern Gesagte. Bei Abgabe einer unrichtigen Körperschaftsteuererklärung ist maßgeblicher Zeitpunkt die Bekanntgabe des daraufhin ergehenden Steuerbescheids. W...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Eine Handlung oder mehrere Handlungen

a) Handlung im natürlichen Sinn Rz. 903 [Autor/Stand] Entscheidend für die Anwendung des § 52 oder § 53 StGB ist, ob mehrere Gesetzesverletzungen durch eine oder durch mehrere Handlungen begangen werden. Davon zu trennen ist die Frage, ob trotz Vorliegens mehrerer Handlungen nicht nur eine einzige Tat im materiellen Sinn gegeben ist (s. dazu Rz. 862, 871 ff.). § 52 StGB ist e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Steuerverkürzung auf Zeit

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Steuerhinterziehung auf Zeit, in DStJG 6 (1983), S. 155; Dörn, Die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen – ein abstraktes Gefährdungsdelikt, wistra 1992, 129; Dörn, Vollendete Steuerhinterziehung bei Schätzungsmöglichkeit des Finanzamts?, DStZ 1994, 494; Dörn, Steuerhinterziehung durch Unterlassen?, 2001; Grunst, Steuerhinterziehung durch Unte...mehr